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In Osterreich ist die Ahndung der Korperverletzung in den 83 88 StGB geregelt Inhaltsverzeichnis 1 Korperverletzung 83 StGB 2 Schwere Korperverletzung 84 StGB 3 Korperverletzung mit schweren Dauerfolgen 85 StGB 4 Korperverletzung mit todlichem Ausgang 86 StGB 5 Absichtliche schwere Korperverletzung 87 StGB 6 Fahrlassige Korperverletzung 88 StGB 7 ErlauterungKorperverletzung 83 StGB Bearbeiten 1 Wer einen anderen am Korper verletzt oder an der Gesundheit schadigt ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessatzen zu bestrafen 2 Ebenso ist zu bestrafen wer einen anderen am Korper misshandelt und dadurch fahrlassig verletzt oder an der Gesundheit schadigt 3 Wer eine Korperverletzung nach Abs 1 oder 2 an einer Person die 1 mit der Kontrolle der Einhaltung der Beforderungsbedingungen oder der Lenkung eines Beforderungsmittels einer dem offentlichen Verkehr dienenden Anstalt betraut ist 2 in einem gesetzlich geregelten Gesundheitsberuf in einer anerkannten Rettungsorganisation oder in der Verwaltung im Bereich eines solchen Berufes insbesondere einer Krankenanstalt oder als Organ der Feuerwehr tatig ist wahrend oder wegen der Ausubung ihrer Tatigkeit begeht ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen Es muss hierbei unterschieden werden wie weit sich der Vorsatz des Taters erstreckt Umfasst der Vorsatz sowohl die schadigende Handlung als auch den Schaden die Korperverletzung so ist der Tater nach 83 Abs 1 zu bestrafen Bezieht sich jedoch der Vorsatz des Taters nur auf die Misshandlung also die schadigende Handlung so ist der Tater nach 83 Abs 2 dennoch zu bestrafen wenn der Schaden fahrlassig herbeigefuhrt worden ist Diese Unterscheidung ist deshalb notig weil das Misshandeln z B ein Anrempeln oder Stossen an sich nur als Beleidigung Osterreich 115 StGB bzw landesrechtlich als Ehrenkrankung strafbar ist ausser wenn eine Fortgesetzte Gewaltausubung nach 107b StGB vorliegt Tritt jedoch als Folge eine Verletzung ein und wurde diese fahrlassig durch die vorsatzliche Misshandlung herbeigefuhrt so macht sich der Tater strafbar 83 Abs 2 stellt deshalb ein Mischdelikt aus Vorsatz und Fahrlassigkeit dar und erweitert die Strafbarkeit nach 83 StGB Ohne den Abs 2 ware die zweite Variante namlich nur unter den Voraussetzungen der fahrlassigen Korperverletzung strafbar Schwere Korperverletzung 84 StGB Bearbeiten 1 Wer einen anderen am Korper misshandelt und dadurch fahrlassig eine langer als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschadigung oder Berufsunfahigkeit oder eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschadigung zufugt ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen 2 Ebenso ist zu bestrafen wer eine Korperverletzung 83 Abs 1 oder Abs 2 an einem Beamten Zeugen oder Sachverstandigen wahrend oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfullung seiner Pflichten begeht 3 Ebenso ist der Tater zu bestrafen wenn er mindestens drei selbststandige Taten 83 Abs 1 oder Abs 2 ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat 4 Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren ist zu bestrafen wer einen anderen am Korper verletzt oder an der Gesundheit schadigt und dadurch wenn auch nur fahrlassig eine schwere Korperverletzung oder Gesundheitsschadigung Abs 1 des anderen herbeifuhrt 5 Ebenso ist zu bestrafen wer eine Korperverletzung 83 Abs 1 oder Abs 2 begeht 1 auf eine Weise mit der Lebensgefahr verbunden ist 2 mit mindestens zwei Personen in verabredeter Verbindung oder 3 unter Zufugung besonderer Qualen Korperverletzung mit schweren Dauerfolgen 85 StGB Bearbeiten 1 Wer einen anderen am Korper misshandelt und dadurch fahrlassig fur immer oder fur lange Zeit 1 den Verlust oder eine schwere Schadigung der Sprache des Sehvermogens des Gehors oder der Fortpflanzungsfahigkeit 2 eine erhebliche Verstummelung oder eine auffallende Verunstaltung 2a eine Verstummelung oder sonstige Verletzung der Genitalien die geeignet ist eine nachhaltige Beeintrachtigung des sexuellen Empfindens herbeizufuhren oder 3 ein schweres Leiden Siechtum oder Berufsunfahigkeit des Geschadigtenherbeifuhrt ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren zu bestrafen 2 Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren ist zu bestrafen wer einen anderen am Korper verletzt oder an der Gesundheit schadigt und dadurch wenn auch nur fahrlassig eine schwere Dauerfolge Abs 1 beim Verletzten herbeifuhrt Korperverletzung mit todlichem Ausgang 86 StGB Bearbeiten 1 Wer einen anderen am Korper misshandelt und dadurch fahrlassig dessen Tod herbeifuhrt ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen 2 Wer einen anderen am Korper verletzt oder an der Gesundheit schadigt und dadurch fahrlassig dessen Tod herbeifuhrt ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu funfzehn Jahren zu bestrafen Absichtliche schwere Korperverletzung 87 StGB Bearbeiten 1 Wer einem anderen eine schwere Korperverletzung 84 Abs 1 absichtlich zufugt ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen 1a Wer die Tat an einem Beamten Zeugen oder Sachverstandigen wahrend oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfullung seiner Pflichten begeht ist mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren zu bestrafen 2 Zieht die Tat nach Abs 1 eine schwere Dauerfolge 85 nach sich so ist der Tater mit Freiheitsstrafe von einem bis zu funfzehn Jahren im Falle des Abs 1a mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu funfzehn Jahren hat die Tat den Tod des Geschadigten zur Folge mit Freiheitsstrafe von funf bis zu funfzehn Jahren zu bestrafen Fahrlassige Korperverletzung 88 StGB Bearbeiten 1 Wer fahrlassig einen anderen am Korper verletzt oder an der Gesundheit schadigt ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessatzen zu bestrafen 2 Handelt der Tater nicht grob fahrlassig 6 Abs 3 und ist 1 die verletzte Person mit dem Tater in auf oder absteigender Linie verwandt oder verschwagert oder sein Ehegatte sein eingetragener Partner sein Bruder oder seine Schwester oder nach 72 Abs 2 wie ein Angehoriger des Taters zu behandeln 2 aus der Tat keine Gesundheitsschadigung oder Berufsunfahigkeit einer anderen Person von mehr als vierzehntagiger Dauer erfolgt oder 3 der Tater ein Angehoriger eines gesetzlich geregelten Gesundheitsberufes und die Korperverletzung in Ausubung seines Berufes zugefugt worden so ist der Tater nach Abs 1 nicht zu bestrafen 3 Wer grob fahrlassig 6 Abs 3 oder in dem in 81 Abs 2 bezeichneten Fall einen anderen am Korper verletzt oder an der Gesundheit schadigt ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessatzen zu bestrafen 4 Hat die Tat nach Abs 1 eine schwere Korperverletzung 84 Abs 1 zur Folge so ist der Tater mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessatzen zu bestrafen Hat die Tat nach Abs 3 eine schwere Korperverletzung 84 Abs 1 zur Folge ist der Tater mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren hat sie jedoch eine schwere Korperverletzung 84 Abs 1 einer grosseren Zahl von Menschen zur Folge mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen Erlauterung BearbeitenGrundsatzlich erkennt das Gericht auf gewohnliche Korperverletzung und bestraft in Abhangigkeit ihrer Folgen Kann die Absicht jemanden schwer zu verletzen nachgewiesen werden gilt der strengere 87 Um in die Begunstigung des milderen 88 zu fallen darf dem Tater kein Vorsatz nachgewiesen werden Liegt die Schuld lediglich in einer Unterlassung so gilt dennoch das volle Strafmass Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Korperverletzung Osterreich amp oldid 225476497