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Honestiores Ehrbare wurden im romischen Recht der Antike die Angehorigen der wesentlichen oberen Gesellschaftsschichten genannt Im Einzelnen rechnete man zu ihnen die Angehorigen des Senatorenstandes ordo senatorius des Ritterstandes ordo equester sowie auch des Dekurionenstandes ordo decurionum und mit letzteren die wirtschaftlich bedeutende provinzielle Oberschicht aus Grossgrundbesitzern Grosskaufleuten und Besitzern von Grossbetrieben Auch die Veteranen wurden als honestiores bezeichnet was auf die zentrale Stellung des Heers im romischen Reich zuruckzufuhren ist Die gesamte restliche Bevolkerung wurde als humiliores Niedere bezeichnet Da das romische Burgerrecht im Verlauf der ersten Jahrhunderte n Chr immer haufiger verliehen wurde und ab der Constitutio Antoniniana von 212 sogar allen freien Bewohnern des Reiches offenstand schwanden mit der Zeit die Privilegien die ein Burger beispielsweise noch in der republikanischen Zeit gegenuber einem Nichtburger gehabt hatte Diese Vorrechte wurden stattdessen nach und nach auf die Gruppe der honestiores beschrankt Erste Ansatze zu dieser Entwicklung waren bereits in der Republik zu erkennen Seit Beginn der Kaiserzeit genossen die honestiores dann bestimmte klare Privilegien in der Rechtspraxis So durften sie nicht peinlich befragt werden und hatten ein weitreichenderes Provokationsrecht Im Falle einer Verurteilung waren sie von entehrenden Todesstrafen Kreuzigung oder damnatio ad bestias korperlicher Zuchtigung oder Zwangsarbeit befreit Generell fand eine Hinrichtung nur bei schweren Fallen wie Majestatsbeleidigung oder Verwandtenmord Anwendung Ab dem 2 Jahrhundert durfte nur mehr der Kaiser honestiores verurteilen bzw musste die Urteile der Statthalter vor ihrer Durchfuhrung bestatigen Zuvor hatten alle freien Burger dieses Vorrecht besessen wie unter anderem die Geschichte des Paulus von Tarsus zeigt Unter Antoninus Pius wurden Mitte des 2 Jahrhunderts all diese Regelungen auch theoretisch festgeschrieben Begriffsgeschichtlich trat die Unterscheidung zwischen honestiores und humiliores an die Stelle des republikanischen Gegensatzes zwischen Patriziern und Plebejern der zwar weiterbestand aber an praktischer Bedeutung verlor Im Sprachgebrauch bezog sich honestiores nicht nur auf die rechtlichen Privilegien sondern auf die ideelle Position eines Romers die sich durch Ehrbarkeit honestas Ansehen und Wurde dignitas Einfluss auctoritas und einen guten Ruf fama begrundete Die Zugehorigkeit zu dieser Schicht bedurfte eines gewissen Reichtums da sich aus dem Vermogen die offentliche Verantwortung und damit die Ehrbarkeit ergab Der dadurch gewonnene gesellschaftliche Rang verpflichtete wiederum zur Einhaltung moralischer Werte und zur Fuhrung eines tugendhaften Lebenswandels Die humiliores wurden dagegen als unmundig und zur Ausubung von Herrschaft unfahig angesehen Dies legitimierte ihre Benachteiligung durch die Justiz da man glaubte sie starker kontrollieren und strenger fuhren zu mussen Aber auch Reiche die beispielsweise durch die Ausubung einer verrufenen beruflichen Tatigkeit eine Vorstrafe oder unfreie Geburt als unehrenhaft angesehen wurden oder sich nicht politisch bzw militarisch betatigten wurden nicht zu den honestiores gerechnet Die Unterscheidung zwischen honestiores und humiliores war jedoch keine ausformulierte Gesellschaftsvorstellung die Begriffe wurden vor dem 3 Jahrhundert nie zusammen genannt oder gar definiert Bei ihnen handelte es sich vielmehr um eine neue rechtliche Gliederung der Gesellschaft die auf den alten Vorstellungen von Ehrwurdigkeit basierte Soziale Kriterien wie das reine Vermogen spielten allenfalls am Rande eine Rolle Trotzdem ist davon auszugehen dass ein Standesbewusstsein existierte und sich beispielsweise die lokale Oberschicht in den Provinzen die Dekurionen zunehmend eher der Reichsaristokratie als der Bevolkerung ihrer Heimatstadt verpflichtet und zugehorig fuhlte zumal sie oft auch lange vor dieser das romische Burgerrecht erhalten hatte Literatur BearbeitenWilhelm Kierdorf Honestiores In Der Kleine Pauly KlP Band 2 Stuttgart 1967 Sp 1210 Jochen Bleicken Verfassungs und Sozialgeschichte des Romischen Kaiserreiches Bd 2 UTB Schoningh Paderborn 1978 ISBN 3 506 99257 0 bes S 22 und S 41 f Francois Jacques John Scheid Rom und das Reich Staatsrecht Religion Heerwesen Verwaltung Gesellschaft Wirtschaft Lizenzausgabe Nikol Hamburg 2008 ISBN 978 3 86820 012 6 bes S 90 92 und S 329 331 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Honestiores amp oldid 171461442