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IGH ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Weitere Bedeutungen sind unter IGH Begriffsklarung aufgefuhrt Fur einen Uberblick uber ahnliche Institutionen siehe Internationales Gericht Der Internationale Gerichtshof IGH franzosisch Cour internationale de Justice CIJ englisch International Court of Justice ICJ ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und hat seinen Sitz im Friedenspalast im niederlandischen Den Haag Seine Funktionsweise und Zustandigkeit sind in der Charta der Vereinten Nationen geregelt deren Bestandteil das Statut des Internationalen Gerichtshofs ist 3 Internationaler GerichtshofSiegel des Internationalen GerichtshofsFlagge der Vereinten NationenDienstgebaude des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag 2015 Englische Bezeichnung International Court of Justice ICJ Franzosische Bezeichnung Cour internationale de Justice CIJ Sitz der Organe Den Haag Niederlande NiederlandeVorsitz Vereinigte Staaten Joan E Donoghue Richterin und Prasidentin des Internationalen Gerichtshofs 1 Grundung 1945 2 Oberorganisation Vereinte NationenWebprasenz des Internationalen Gerichtshofs Inhaltsverzeichnis 1 Zustandigkeit und Verfahren 2 Geschichte 3 Bisherige Verfahren 3 1 Unter Beteiligung deutschsprachiger Staaten 3 2 International bedeutsame Falle 4 Mitglieder 5 Prasidenten und Prasidentinnen 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseZustandigkeit und Verfahren Karte der Staaten die eine Unterwerfungserklarung an den IGH abgegeben habenParteien vor dem Internationalen Gerichtshof konnen nur Staaten sein jedoch keine internationalen Organisationen und andere Volkerrechtssubjekte Zugang zum Gericht haben nur Vertragsstaaten des IGH Statuts Dies sind zum einen gemass Artikel 93 Absatz 1 der Charta der Vereinten Nationen alle UN Mitglieder und zum anderen solche Staaten die kein Mitglied der UN sind aber das Statut ratifiziert haben Das Gericht ist nur dann fur die Entscheidung eines Falles zustandig wenn alle beteiligten Parteien die Zustandigkeit anerkannt haben Eine solche Anerkennung kann durch Erklarung fur das jeweilige Verfahren durch Verweis in einem volkerrechtlichen Vertrag oder in abstrakter Form durch eine Unterwerfungserklarung erfolgen Solche Erklarungen unterliegen allerdings haufig weitgehenden Vorbehalten wie beispielsweise der im sogenannten Connally Vorbehalt formulierten Einschrankung der von 1946 bis 1986 geltenden Unterwerfungserklarung der Vereinigten Staaten dass die Anerkennung der Gerichtsbarkeit des IGH durch die USA nicht gelten sollte fur Angelegenheiten die nach Auffassung der USA der Zustandigkeit ihrer nationalen Gerichte unterliegen wurden Die Entscheidungen sind bindend inter partes d h fur die beteiligten Parteien Unterorganisationen der Vereinten Nationen konnen mit jeweiliger Ermachtigung durch die Generalversammlung beim IGH Rechtsgutachten zu relevanten Themen anfordern Die Generalversammlung oder der Sicherheitsrat der UNO konnen uber jede Rechtsfrage ein Gutachten anfordern Zwar kam es bis 2003 nur zu 76 Urteilen und 24 Rechtsgutachten doch war der IGH wesentlich an der Fortentwicklung des Volkerrechts beteiligt Deutschland hat 2008 wie bisher 73 4 andere Staaten eine Unterwerfungserklarung 5 abgegeben und kann seitdem in allen volkerrechtlichen Streitfragen einen anderen Staat der ebenfalls eine solche Erklarung abgegeben hat verklagen oder selbst von diesem verklagt werden Vorher war das nur moglich wenn eine vertragliche Vereinbarung zwischen beiden Parteien bestand in der der Internationale Gerichtshof ausdrucklich benannt wurde oder wenn zumindest Einigkeit bestand den Streit vor ihm auszutragen Von der Unterwerfungserklarung hat Deutschland Streitkrafteeinsatze im Ausland und die Nutzung deutscher Hoheitsgebiete fur militarische Zwecke ausgenommen 6 Luxemburg hatte bereits 1930 die Gerichtsbarkeit des StIGH als obligatorisch anerkannt 7 Hinsichtlich des IGH folgten die Schweiz 1948 8 Liechtenstein 1950 9 Osterreich 1971 10 Der Gerichtshof wendet nach Art 38 seines Statuts bei seinen Entscheidungen an 11 die internationalen Abkommen allgemeiner oder besonderer Natur in denen von den im Streit befindlichen Staaten ausdrucklich anerkannte Normen aufgestellt sind das internationale Gewohnheitsrecht als Ausdruck einer allgemeinen als Recht anerkannten Ubung die von den zivilisierten Staaten anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsatze Die gerichtlichen Entscheidungen internationaler Gerichte und die Lehren der anerkanntesten Autoren der verschiedenen Volker dienen als Auslegungshilfe zur Feststellung der Rechtsnormen Dazu zahlen etwa die Ausarbeitungen der Volkerrechtskommission oder des Institut de Droit international 12 Mit Zustimmung der Parteien kann der Gerichtshof den Streitfall auch ex aequo et bono entscheiden 13 14 Geschichte source source source source source source Erste Sitzung des Gerichtshofs nach dem Zweiten Weltkrieg niederlandische Kinonachrichten von 19461930 richteten namhafte amerikanische Gelehrte Juristen und Studenten einen Aufruf an den Volkerbundsrat in dem sie einen Weltgerichtshof mit dem vielseitigen Juristen John H Wigmore als Richter vorschlugen 15 Der Internationale Gerichtshof ging aus dem als Vorlaufer von 1922 bis 1946 bestehenden Standigen Internationalen Gerichtshof StIGH hervor Der Internationale Gerichtshof wurde 1945 gegrundet und nahm am 18 April 1946 seine Arbeit auf Er arbeitet unter der Charta der Vereinten Nationen als Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen Art 92 Am 15 Oktober 1946 ermoglichte der Sicherheitsrat mit der Resolution 9 auch Nichtmitgliedsstaaten des Statuts eine Anrufung des Gerichtshofs Der 1949 abgeschlossene Korfu Kanal Fall eine Klage Grossbritanniens gegen Albanien war der erste Fall in dem der Gerichtshof ein Urteil fallte 16 Neuere Untersuchungen zeigen dass die meisten Urteile des Gerichtshofs befolgt werden auch wenn der Gerichtshof fur die Durchsetzung seiner Entscheidungen auf den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angewiesen ist Art 94 Abs 2 der Charta der Vereinten Nationen Mehrere Staaten haben aber in der Vergangenheit Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs nicht anerkannt oder befolgt so u a 1971 Die Republik Sudafrika verstosst gegen den Beschluss zur Aufgabe der Besetzung Namibias 1973 Frankreich verstosst gegen eine einstweilige Verfugung der Richter im Zusammenhang mit den damaligen oberirdischen Atomwaffentests auf dem Mururoa Atoll im Pazifik Marokko liess kein Referendum uber die staatliche Zugehorigkeit der ehemaligen spanischen Kolonie West Sahara ausrichten das jedoch im Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 1975 empfohlen wurde 1984 Die USA erklaren das Gericht im Fall Militarische und paramilitarische Aktivitaten in und gegen Nicaragua fur nicht zustandig da eigene Sicherheitsbelange einer Anerkennung des Urteils entgegenstunden 2006 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in der Entscheidung Sanchez Llamas v Oregon in ausdrucklicher Abweichung von der Rechtsprechung des IGH im Avena Fall Mexiko gegen Vereinigte Staaten die Anwendung von Praklusionsvorschriften des amerikanischen Rechts bestatigt die eine Geltendmachung der Verletzung der Pflicht zur Information uber konsularischen Schutz gegenuber Auslandern in zweiter Instanz oder in Verfahren vor Bundesgerichten praktisch unmoglich machen Bisherige VerfahrenVerfahren vor dem IGH sind recht selten in den rund 75 Jahren bis zum 29 April 2022 wurden nur 183 Verfahren und Rechtsgutachten in die General Case List eingetragen 17 Unter Beteiligung deutschsprachiger Staaten Deutschland rief den IGH bisher funfmal an Im ersten Verfahren 1967 69 unter Beteiligung Danemarks 18 und der Niederlande 19 ging es um Schurfrechte im Festlandsockel unter der Nordsee Im zweiten Fall 1972 74 Gegner war hier Island wurde uber das Fischereiwesen geurteilt 20 Das dritte Verfahren war der Fall LaGrand gegen die Vereinigten Staaten 1999 2001 21 Im vierten Verfahren reichte Deutschland 2008 Klage gegen Italien ein weil Deutschland von italienischen Gerichten zu Entschadigungsleistungen wegen NS Verbrechen verurteilt worden war Griechenland war dem Verfahren 2011 beigetreten da auch griechische Gerichte Deutschland wegen NS Verbrechen zu Entschadigungen verurteilt hatten die Vollstreckung dieser Urteile aber nicht in Griechenland sondern nur in Italien zulassig war Der Gerichtshof erkannte 2012 eine Verletzung der Immunitat Deutschlands durch Italien auch wegen der Vollstreckung der griechischen Forderungen Italien wurde daruber hinaus vom IGH dazu verurteilt die Gerichtsentscheidungen die gegen Deutschland ergangen waren ausser Kraft zu setzen 22 Das funfte von Deutschland initiierte Verfahren 2022 hat wieder italienische Gerichtsentscheidungen bezuglich von Deutschland zu leistender Entschadigungszahlungen zum Gegenstand Deutschland sieht seine Staatenimmunitat verletzt da italienische Gerichte auch nach dem IGH Urteil von 2012 weiterhin Anspruche gegen die Bundesrepublik anerkannten und Zwangsvollstreckung in deutsches Eigentum in Italien insbesondere in Grundstucke deutscher Institutionen wie des Goethe Instituts drohe 23 Ein zusammen mit der Klageschrift von Deutschland eingereichter Antrag auf Eilmassnahmen wurde aufgrund einer seitens Italien vorgenommenen Gesetzesanderung zwischenzeitlich zuruckgenommen wahrend das Hauptverfahren derzeit noch weiterlauft 24 Als beklagte Partei war Deutschland bisher zweimal an Verfahren beteiligt 1999 2004 ging es um den Kosovo Konflikt 25 Gegenstand der 2001 vom Furstentum Liechtenstein eingereichten Klage 26 war der Umgang mit liechtensteinischem Vermogen auf dem Territorium der fruheren Tschechoslowakei das im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg als deutsches Auslandsvermogen behandelt und zur Begleichung deutscher Kriegsschulden genutzt worden sei Das Verfahren endete 2005 mit der Entscheidung dass die Anspruche Liechtensteins nicht gegen Deutschland zu richten seien Der wahrend des Verfahrens am Gerichtshof amtierende deutsche Richter Bruno Simma nahm wegen personlicher Befangenheit nicht an der Entscheidung teil da er zuvor als Rechtsberater der deutschen Regierung in diesem Fall tatig war Anstelle von Simma war Carl August Fleischhauer der bis 2003 am Gericht gewirkt hatte in diesem Verfahren Ad hoc Mitglied des Gerichts Daneben beteiligte sich Deutschland als Dritt Intervenient nach Art 63 des Statuts am Verfahren der Ukraine gegen Russland im Zusammenhang mit dem russischen Uberfall 2022 27 und kundigte im Juli 2022 ebenso als Intervenient am Verfahren Gambia gegen Myanmar Volkermord Fall Rohingya teilnehmen zu werden 28 Liechtenstein war bisher an zwei 29 und die Schweiz an drei 30 Verfahren beteiligt Osterreich und Luxemburg sind vor dem IGH noch nicht in Erscheinung getreten International bedeutsame Falle Beschwerde der USA 1980 wegen der Inhaftierung amerikanischer Diplomaten im Iran 31 Streit zwischen Tunesien und Libyen uber die Abgrenzung des Festlandsockels zwischen ihnen 32 Beschwerde von Pakistan im Namen der Bevolkerung von Kaschmir 33 Streit uber den Verlauf der Seegrenze zwischen den USA und Kanada im Golf von Maine 34 Beschwerde der Bundesrepublik Jugoslawien gegen die Mitgliedsstaaten der NATO wegen deren Handelns im Kosovo Krieg abgelehnt am 15 Dezember 2004 wegen Unzustandigkeit weil keine Zustimmung der USA uber die Zustandigkeit des IGH vorlag 35 Beschwerde der Republik Nordmazedonien dass Griechenland durch sein Veto gegen Mazedoniens Beitritt zu NATO und EU das Interimsabkommen vom 13 September 1995 zwischen den beiden Landern 36 verletzt habe 37 Beschwerde von Nicaragua uber die Einmischung der USA in den Contra Krieg siehe Nicaragua v United States of America Klage von Bolivien gegen Chile auf Verhandlungen uber einen Zugang Boliviens zum Pazifik abgewiesen am 1 Oktober 2018 38 Klage von Gambia gegen Myanmar zur Verhutung und Bestrafung des Verbrechens des Volkermordes Volkermord Fall Rohingya Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Art 41 des IGH Statuts wegen des russischen Uberfalls auf die Ukraine 2022 Russland muss die militarische Gewalt in der Ukraine sofort einstellen 39 40 Dass Russen in der Ostukraine vor einem Volkermord geschutzt werden mussten hatte Russland zur Rechtfertigung seiner Invasion zwar behauptet konnte dem Gericht dafur aber keine Beweise vorlegen 41 42 MitgliederSiehe auch Liste der Richter am Internationalen Gerichtshof Die 15 Richter des Gerichts die alle unterschiedlicher Nationalitat sein mussen werden gemeinsam von der UN Generalversammlung und dem UN Sicherheitsrat fur eine Amtszeit von neun Jahren gewahlt wobei eine spatere Wiederwahl moglich ist Die Amtszeit der Richter endet am 5 Februar des angegebenen Jahres Bei der Wahl achten die Staaten auf eine vorher in Form von Verstandigungen festgelegte geografische Reprasentation der funf Weltregionen Das bedeutet dass nach einer bestimmten Rotation freie Richterstellen durch Kandidaten aus einer Region besetzt werden Alle drei Jahre wird ein Drittel der Richter neu gewahlt Bei ihrer Rechtsprechung vertreten die Richter nicht ihr Land sondern mussen vollig unabhangig urteilen Massstab ist das Volkerrecht Wenn bei einem Rechtsstreit kein Staatsangehoriger eines beteiligten Staates Mitglied des Gerichts ist kann auf Antrag ein von diesem Staat vorgeschlagener Richter ad hoc am Verfahren teilnehmen Dann erhoht sich die Anzahl der Mitglieder auf bis zu 17 Seit dem 6 Februar 2021 gehoren dem Internationalen Gerichtshof folgende Richter an Abdulqawi Ahmed Yusuf Somalia bis 2027 Xue Hanqin Volksrepublik China bis 2030 Yuji Iwasawa Japan bis 2030 Peter Tomka Slowakei bis 2030 Ronny Abraham Frankreich bis 2027 Mohamed Bennouna Marokko bis 2024 Joan E Donoghue Vereinigte Staaten bis 2024 Prasidentin seit 2021 Georg Nolte Deutschland bis 2030 Julia Sebutinde Uganda bis 2030 Dalveer Bhandari Indien bis 2027 Patrick Lipton Robinson Jamaika bis 2024 Kirill Geworgjan Russland bis 2024 Vizeprasident seit 2021 Nawaf Salam Libanon bis 2027 Hilary Charlesworth Australien seit 2021 Leonardo Nemer Caldeira Brant Brasilien seit 2022 Die Leitung der Geschaftsstelle und der Verwaltung des Internationalen Gerichtshofes und damit die administrativen Zustandigkeiten obliegen dem Kanzler englisch Registrar Dieses Amt hat seit August 2019 der belgische Jurist Philippe Gautier inne Prasidenten und PrasidentinnenPrasidenten des Internationalen Gerichtshofs Nr Name Heimatstaat Amtsantritt Ende der Amtszeit1 Jose Gustavo Guerrero 1876 1958 El Salvador El Salvador 1946 19492 Jules Basdevant 1877 1968 Frankreich 1946 Frankreich 1949 19523 Arnold Duncan McNair 1885 1975 Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Konigreich 1952 19554 Green H Hackworth 1883 1973 Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten 1955 19585 Helge Klaestad 1885 1965 Norwegen Norwegen 1958 19616 Bohdan Winiarski 1884 1969 Polen Polen 1961 19647 Sir Percy Claude Spender 1897 1985 Australien Australien 1964 19678 Jose Luis Bustamante y Rivero 1894 1989 Peru Peru 1967 19709 Sir Muhammad Zafrullah Khan 1893 1985 Pakistan Pakistan 1970 197310 Manfred Lachs 1914 1993 Polen Polen 1973 197611 Eduardo Jimenez de Arechaga 1918 1994 Uruguay Uruguay 1976 197912 Sir Humphrey Waldock 1904 1981 Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Konigreich 1979 198113 Taslim Olawale Elias 1914 1991 Nigeria Nigeria 1981 198514 Nagendra Singh 1914 1988 Indien Indien 1985 198815 Jose Maria Ruda 1924 1994 Argentinien Argentinien 1988 199116 Robert Yewdall Jennings 1913 2004 Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Konigreich 1991 199417 Mohammed Bedjaoui 1929 Algerien Algerien 1994 199718 Stephen M Schwebel 1929 Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten 1997 200019 Gilbert Guillaume 1930 Frankreich Frankreich 2000 200320 Shi Jiuyong 1926 2022 China Volksrepublik Volksrepublik China 2003 200621 Rosalyn Higgins 1937 Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Konigreich 2006 200922 Hisashi Owada 1932 Japan Japan 2009 201223 Peter Tomka 1956 Slowakei Slowakei 2012 201524 Ronny Abraham 1951 Frankreich Frankreich 2015 201825 Abdulqawi Ahmed Yusuf 1948 Somalia Somalia 2018 202126 Joan E Donoghue 1956 Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten 2021 amtierendLiteratur chronologisch geordnet Hans Wehberg The Problem Of An International Court Of Justice At The Clarendon Press Oxford 1918 Digitalisat im Internet Archive englisch Arthur Eyffinger Arthur Witteveen Mohammed Bedjaoui La Cour internationale de Justice 1946 1996 Martinus Nijhoff Publishers Den Haag London 1999 ISBN 90 411 0468 2 franzosisch Shabtai Rosenne The World Court What It is and How It Works 6 Auflage Nijhoff Leiden 2003 ISBN 90 04 13633 9 englisch Constanze Schulte Compliance with Decisions of the International Court of Justice Oxford University Press Oxford 2004 ISBN 0 19 927672 2 englisch Moritz Karg IGH vs ISGH Die Beziehung zwischen zwei volkerrechtlichen Streitbeilegungsorganen Nomos Baden Baden 2005 ISBN 3 8329 1445 5 Andreas Zimmermann u a Hrsg The Statute of the International Court of Justice A Commentary Oxford University Press Oxford 2006 ISBN 0 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Rohingya communities in Myanmar and the refugee crisis they triggered 22 August 2022 abgerufen am 9 September 2022 englisch Certain Property Liechtenstein v Germany s o Nottebohm Liechtenstein v Guatemala Memento vom 7 Februar 2009 im Internet Archive 1951 55 Interhandel Switzerland v United States of America Memento vom 7 Februar 2009 im Internet Archive 1957 59 Status vis a vis the Host State of a Diplomatic Envoy to the United Nations Commonwealth of Dominica v Switzerland Memento vom 4 Februar 2015 im Internet Archive 2006 Jurisdiction and Enforcement of Judgments in Civil and Commercial Matters Belgium v Switzerland Memento vom 4 Februar 2015 im Internet Archive 2009 2011 RECUEIL DES ARRETS AVIS CONSULTATIFS ET ORDONNANCES Memento vom 13 Januar 2013 im Internet Archive APPLICATION FOR REVISION AND INTERPRETATION OF THE JUDGMENT OF 24 FEBRUARY 1982 IN THE CASE CONCERNING THE CONTINENTAL SHELF TUNISIA LIBYAN ARAB JAMAHIRIYA Memento vom 11 Januar 2012 im Internet Archive Affaire 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Marz 2022 Irene Thierjung Internationaler Gerichtshof ordnet an Russland muss Krieg sofort stoppen Kurier 16 Marz 2022 System der Vereinten NationenHauptorgane Generalversammlung Sicherheitsrat Wirtschafts und Sozialrat UN Sekretariat Generalsekretar Internationaler Gerichtshof Internationaler Seegerichtshof Hoher Fluchtlingskommissar UNHCR Hoher Kommissar fur Menschenrechte UNHCHR Weitere Einrichtungen Gemeinsame InspektionsgruppeProgramme FAO ICAO IFAD ILO IMO IOM ITC ITU UNAIDS SCSL RSCSL UNCTAD UNCITRAL UNCDF UNDAP UNDG UNDP UNDGC DPKO UNEP UNESCO UNFIP UNFPA UN HABITAT UNHRC UNICEF UNICRI UNIDIR UNITAR UN O OCHA UNODC UNOOSA UNOPS UNOSAT UNRISD UNRWA UNU UNV UN Women UNWTO UPU WFP WHO WIPO WMOResolutionen des UN Sicherheitsrates zum Internationalen Gerichtshof 1946 Resolution 9 Resolution 11 1999 Resolution 1278 2010 Resolution 1914 Resolution 1926 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten 52 0866 4 2955 Koordinaten 52 5 11 8 N 4 17 43 8 O Normdaten Korperschaft GND 36344 3 lobid OGND AKS LCCN n79110304 NDL 00566437 VIAF 161061724 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Internationaler Gerichtshof amp oldid 235216898