www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Als Parteien bezeichnet man die an einem Gerichtsverfahren durch das Prozessrecht vorgesehenen beteiligten Rechtssubjekte Inhaltsverzeichnis 1 Zivilprozess 2 Strafprozess 3 Materielles Recht 4 Literatur 5 Siehe auchZivilprozess Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Im Zivilprozess sind dies regelmassig der Klager und der Beklagte ebenso im Rechtsstreit vor den Verwaltungsgerichten Sozialgerichten und Arbeitsgerichten Jedoch gibt es in etlichen besonderen Verfahrensarten auch abweichende Bezeichnungen Unter anderem in Familiensachen im Mahnverfahren im Prozesskostenhilfeverfahren bei der Teilungsversteigerung sowie in den zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit gehorenden Verfahren werden die Parteien als Antragsteller und Antragsgegner bezeichnet Ausserdem wird nach 113 FamFG bei der Anwendung der Zivilprozessordnung bei Familiensachen und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Partei als Beteiligter bezeichnet Im Beschwerdeverfahren werden die Parteien als Beschwerdefuhrer und Beschwerdegegner im Berufungsverfahren als Berufungsklager und Berufungsbeklagter im Revisionsverfahren als Revisionsklager und Revisionsbeklagter bezeichnet Im Verfahren uber eine einstweilige Verfugung sind die Bezeichnungen Verfugungsklager und Verfugungsbeklagter im Arrestverfahren die Bezeichnungen Arrestklager und Arrestbeklagter ublich Auch die gesetzlichen Vertreter einer Partei etwa die sorgeberechtigten Eltern von Minderjahrigen oder der Geschaftsfuhrer einer GmbH werden als Partei angesehen und konnen daher nicht als Zeugen vernommen werden Im Zwangsvollstreckungsverfahren sind der Glaubiger und der Schuldner Partei Im Zwangsversteigerungsverfahren nach dem ZVG sind neben dem Glaubiger und dem Schuldner auch der Eigentumer wenn Eigentumer und Schuldner unterschiedliche Personen sind die Inhaber von Rechten an dem Grundstuck beispielsweise Wegerecht Uberbaurecht die Mieter und die Parteien welche ein Recht anmelden Beteiligte am Verfahren Strafprozess BearbeitenIm Strafprozess heisst die Partei gegen die sich das Verfahren richtet je nach Verfahrensstadium Beschuldigter Angeschuldigter Angeklagter oder Verurteilter im Ordnungswidrigkeitenverfahren und im Unterbringungsverfahren Betroffener Materielles Recht BearbeitenAls Rechtsbegriff werden im Schuldrecht regelmassig die Vertragsparteien eines Vertrages unterschieden so z B ausdrucklich in 305 Abs 1 Satz 1 BGB Literatur BearbeitenGunter Wesener Prozessparteien in Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Band IV 1990 Sp 62 66 Siehe auch BearbeitenPratendentenstreit Parteiwechsel Prozessrecht Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4173400 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Partei Recht amp oldid 234104312