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Beklagter ist eine an einem streitigen Gerichtsverfahren beteiligte Partei Prozessuale Bedeutung BearbeitenAls Beklagten bezeichnet man im Zivilprozess sowie in den Verfahren der Arbeits Verwaltungs Sozial und Finanzgerichtsbarkeit eine naturliche oder juristische Person die vom Klager vor Gericht durch eine Klage in Anspruch genommen wird Das Zwei Parteien Prinzip als Prozessmaxime macht die kontradiktorische Struktur dieser Prozesse aus in dem die eine Partei gegen die andere Rechtsschutz begehrt 1 Auf Klager und auf Beklagtenseite mussen grundsatzlich verschiedene Rechtspersonlichkeiten stehen 2 In den nichtkontradiktorischen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Strafverfahren gibt es diese Parteibezeichnung nicht In den Antragsverfahren des FamFG ist gem 7 vor allem der Antragsteller beteiligt Weitere Personen konnen als Beteiligte hinzugezogen werden In echten Streitsachen wie den Familienstreitsachen tritt gem 113 Abs 5 Nr 4 FamFG an die Stelle der Bezeichnung Beklagter die Bezeichnung Antragsgegner Derjenige gegen den die Staatsanwaltschaft vorgeht wird je nach Verfahrensstadium als Beschuldigter Angeschuldigter oder Angeklagter bezeichnet Richtiger Beklagter BearbeitenIn der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in der Arbeitsgerichtsbarkeit muss sich der Beklagte aus der Klageschrift ergeben die der Klager bei Gericht eingereicht hat Es ist diejenige Partei gegen die die darin enthaltenen Antrage gerichtet sind 253 Abs 2 ZPO In den Verfahrensgesetzen der allgemeinen und besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit ergibt sich die Beteiligteneigenschaft des Beklagten aus 63 Nr 2 VwGO 69 Nr 2 SGG 57 Nr 2 FGO erwahnt Fur die Passivlegitimation gilt im Verwaltungsprozess grundsatzlich das Rechtstragerprinzip Gemass 78 Abs 1 Nr 1 VwGO ist richtiger Beklagter der Rechtstrager derjenigen Behorde die verpflichtet ist den begehrten Verwaltungsakt zu erlassen oder die den Erlass pflichtwidrig unterlassen hat Handelt es sich dabei um eine rechtsfahige Korperschaft oder um eine rechtsfahige Anstalt offentlichen Rechts so ist der Antrag gegen die Korperschaft oder gegen die Anstalt zu richten Auch im sozialgerichtlichen Verfahren gilt das Rechtstragerprinzip obwohl es eine dem 78 VwGO entsprechende Norm im Sozialgerichtsgesetz SGG nicht gibt 3 4 Im finanzgerichtlichen Verfahren ist die Klage nach dem Behordenprinzip stets direkt gegen die Behorde zu richten 63 FGO Einzelnachweise Bearbeiten Rosenberg Schwab Gottwald Zivilprozessrecht 17 Aufl 2010 40 Rn 26 Stein Jonas Leipold ZPO Kommentar 22 Aufl 2013 Vor 50 Rn 18 Hubert Schmid ZPO II Teil 1 2 Parteilehre Universitat Trier 2017 S 4 ff Jurgen Vahle Dirk Weber Das verwaltungs und sozialgerichtliche Verfahren Sachurteilsvoraussetzungen und Verfahrensgrundsatze DVP 2014 S 399 ff S 407 Elisabeth Strassfeld Behorde als richtige Beteiligte Rechtstragerprinzip versus Behordenprinzip SGb 2010 S 520 522Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4199223 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beklagter amp oldid 211357787