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Das Rechtstragerprinzip stammt aus dem deutschen Verwaltungsrecht und ist je nach Rechtsauffassung der Verwaltungsgerichte als Zulassigkeitsvoraussetzung einer verwaltungsgerichtlichen Klage hauptsachlich in norddeutschen Landern oder als Passivlegitimation hauptsachlich in suddeutschen Landern von Bedeutung Gegenstuck ist das sogenannte Behordenprinzip Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung 1 1 Unerheblichkeit der Falschbenennung 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseBedeutung BearbeitenVerwaltungstrager der mittelbaren Staatsverwaltung sind als juristische Personen rechtlich selbstandig und konnen daher vor den Verwaltungsgerichten selbst verklagt werden 61 Nr 1 Fall 2 VwGO Fur die unmittelbare Staatsverwaltung gilt hingegen das Rechtstragerprinzip 78 VwGO Das Rechtstragerprinzip besagt dass die Klage gegen einen Verwaltungsakt nicht gegen die rechtlich unselbstandige Verwaltungseinheit Behorde zu richten ist die den betreffenden Verwaltungsakt erlassen hat sondern dass der Rechtstrager dieser Behorde richtiger Beklagter einer verwaltungsgerichtlichen Klage ist Das ist regelmassig die Korperschaft der die Behorde angehort Direkt ist dieser Grundsatz fur Anfechtungs und Verpflichtungsklagen in 78 Abs 1 Nr 1 Verwaltungsgerichtsordnung VwGO geregelt Fur andere verwaltungsgerichtliche Klagen ist die Vorschrift aber analog anwendbar In den einzelnen Landern konnen abweichende Vorschriften bestehen Das Behordenprinzip 78 Abs 1 Nr 2 VwGO ist beispielsweise in 8 Abs 2 Satz 1 Brandenburgisches Verwaltungsgerichtsgesetz 1 geregelt 2 In Nordrhein Westfalen galt es bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Nordrhein Westfalen vom 26 Januar 2011 3 Rechtstrager einer Behorde konnen demnach der Bund ein Land oder eine andere rechtsfahige Korperschaft oder Anstalt des offentlichen Rechts sein Wendet sich der Klager gegen einen Verwaltungsakt der von einer kommunalen Gebietskorperschaft erlassen worden ist kreisangehorige Gemeinde kreisfreie Gemeinde Landkreis als Kreisbehorde so ist die Klage in jedem Fall gegen die Gebietskorperschaft selbst zu richten Beruht der Verwaltungsakt auf einer Entscheidung eines staatlichen Landratsamtes als Kreisverwaltungsbehorde der Regierung oder einer Landesbehorde so ist das jeweilige Land zu verklagen AusnahmeIm finanzgerichtlichen Verfahren ist die Klage direkt gegen die Behorde zu richten 63 FGO Unerheblichkeit der Falschbenennung Bearbeiten Richtet der Klager die Klage in Unkenntnis des Rechtstragerprinzips nicht gegen die Korperschaft sondern gegen die Behorde ist jedoch auch in den Landern die den richtigen Klagegegner als Zulassigkeitsvoraussetzung ansehen nicht zwingend von einer Unzulassigkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht auszugehen Nach weit verbreiteter Ansicht reicht nach 78 Abs 1 Nr 1 2 Hs VwGO bei der Klageerhebung gegen den Rechtstrager auch die Angabe der Behorde als Bezeichnung des Beklagten aus 4 Literatur BearbeitenElisabeth Strassfeld Behorde als richtige Beteiligte Rechtstragerprinzip versus Behordenprinzip SGb 2010 S 520 522Weblinks BearbeitenKlaus Grupp Ulrich Stelkens Anmerkung zur Bedeutung des 78 Abs 1 VwGO 28 Dezember 2013Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz uber die Errichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und zur Ausfuhrung der Verwaltungsgerichtsordnung im Land Brandenburg Brandenburgisches Verwaltungsgerichtsgesetz BbgVwGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 22 November 1996 GVBl I 96 Nr 25 S 317 zuletzt geandert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10 Juli 2014 GVBl I 14 Nr 37 vgl OVG Berlin Brandenburg Beschluss vom 6 September 2013 Az OVG 9 S 8 13 Rz 10 Justizgesetz NRW und Beitrags Gebuhrenbescheide StGB NRW Mitteilung 91 2011 vom 18 Januar 2011 Vgl Kopp Schenke VwGO 15 Aufl 2007 78 Rn 2 9 16 Redeker v Oertzen VwGO 14 Aufl 2004 78 Rn 4 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtstragerprinzip amp oldid 234396807