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Das Verwaltungsgericht Abkurzung VG ist in Deutschland in der Regel das erstinstanzliche Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit Die Einrichtung obliegt der Landesgesetzgebung In den verwaltungsgerichtlichen Verfahren stehen sich u a Personen des Privatrechts z B naturliche Personen und Gesellschaften und Personen und Personengesellschaften des offentlichen Rechts Gebiets und Personenkorperschaften gegenuber Rechtsgrundlage fur Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ist die Verwaltungsgerichtsordnung VwGO Vor dem Verwaltungsgericht gilt der Grundsatz der Amtsermittlungspflicht gemass 86 Abs 1 VwGO Gebaude des VG Leipzig in der Villa Thorer Inhaltsverzeichnis 1 Zustandigkeit 2 Besetzung 3 Rechtszug 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseZustandigkeit BearbeitenDas Verwaltungsgericht ist erstinstanzlich grds dann sachlich zustandig wenn der Verwaltungsrechtsweg eroffnet ist Dies bestimmt sich nach 40 VwGO und ist vereinfacht ausgedruckt dann der Fall wenn Entscheidungen von Behorden aufgehoben werden sollen oder Behorden zu einem bestimmten Tun verpflichtet werden sollen Dies gilt allerdings nicht bei bestimmten Streitigkeiten aus dem Sozialrecht z B mit der Bundesagentur fur Arbeit mit den Behorden der sozialen Rentenversicherung oder bei Streitigkeiten wegen den meisten anderen Sozialleistungen hier ist uberwiegend die Zustandigkeit der Sozialgerichte gegeben Der Verwaltungsrechtsweg ist ferner nicht gegeben bei Streitigkeiten uber Abgaben z B Steuern Zolle die von staatlichen Stellen nicht den Gemeinden und Stadten erhoben werden hier sind die Finanzgerichte zustandig Das Verwaltungsgericht wird deshalb auch als allgemeines Verwaltungsgericht bezeichnet wahrend das Sozial und Finanzgericht jeweils als besonderes Verwaltungsgericht bezeichnet werden Ausnahmsweise kann auch das Oberverwaltungsgericht in den Bundeslandern Bayern Baden Wurttemberg und Hessen als Verwaltungsgerichtshof bezeichnet oder das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich sachlich zustandig sein Die ortliche Zustandigkeit der Verwaltungsgerichte ergibt sich aus 52 VwGO in Verbindung mit den Justizgesetzen der Bundeslander Besetzung BearbeitenDie Spruchkorper der Verwaltungsgerichte sind grds Kammern die mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtliche Richtern besetzt sind Die ehrenamtlichen Richter wirken bei Beschlussen ausserhalb der mundlichen Verhandlung nicht mit Die Entscheidungen der Kammer wird durch einen Berichterstatter einen der Berufsrichter der Kammer vorbereitet Wenn alle Beteiligten einverstanden sind kann auch der jeweilige Berichterstatter anstelle der Kammer entscheiden Nach 6 Abs 1 VwGO soll der Rechtsstreit einem Mitglied der Kammer als Einzelrichter ubertragen werden wenn die Rechtssache keine grundsatzliche Bedeutung hat und sie keine besonderen Schwierigkeiten tatsachlicher oder rechtlicher Art aufweist Da es sich um eine Soll Vorschrift handelt muss die Kammer davon Gebrauch machen wenn die Voraussetzungen vorliegen und keine atypischen Grunde dagegen sprechen 1 Fur Personalvertretungsangelegenheiten nach Landes oder Bundesrecht werden bei den Verwaltungsgerichten sogenannte Fachkammern gebildet Diese werden bei Personalvertretungsangelegenheiten nach Bundesrecht in der Besetzung eines Berufsrichters und vier ehrenamtlichen Richtern tatig 109 Abs 2 BPersVG Bei Personalvertretungsangelegenheiten nach Landesrecht unterscheidet sich die Besetzung je nach Bundesland Rechtszug BearbeitenGegen die Urteile des Verwaltungsgerichts bestehen die Rechtsmittel der Berufung und der Sprungrevision Die Berufung ist nur moglich wenn das Verwaltungsgericht die Berufung zulasst Es muss die Berufung grds zulassen wenn gem 124a Abs 1 VwGO die Rechtssache grundsatzliche Bedeutung hat oder es im Urteil von der Rechtssprechung eines hoherrangigen Gerichtes desselben Rechtsweges oder von der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshofe des Bundes abweicht Soweit das Verwaltungsgericht die Berufung nicht zulasst kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden uber den das Oberverwaltungsgericht entscheidet Dieses muss die Berufung nach 124 Abs 2 VwGO z B auch bei ernstlichen Zweifeln uber die Richtigkeit des Urteils zulassen Gibt es dem Antrag statt wird das Zulassungsverfahren als Berufungsverfahren fortgefuhrt Ferner ist gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts die Sprungrevision moglich wenn sowohl Klager als auch Beklagter zustimmen und das Verwaltungsgericht sie zulasst eine solche Sprungrevision fuhrt das Verfahren direkt zum Bundesverwaltungsgericht und schliesst eine Berufung aus Ist weder die Berufung noch die Sprungrevision moglich wird das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskraftig Gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts die keine Urteile sind beispielsweise einstweilige Anordnungen als Beschlusse in Eilverfahren findet das Rechtsmittel der Beschwerde Dieses Rechtsmittel wird vom Oberverwaltungsgericht entschieden Die Anhorungsruge gemass 152a VwGO stellt einen in allen Instanzen gegebenen ausserordentlichen Rechtsbehelf dar mit dem eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehor geltend gemacht werden kann Sie ist nur statthaft wenn ein Rechtsmittel oder anderer Rechtsbehelf gegen die gerichtliche Entscheidung nicht gegeben ist und das Gericht den Anspruch des Beteiligten in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat 152a Abs 1 S 1 Nr 1 2 VwGO Die Ruge kann auf eine Verletzung des durch Art 103 Abs 1 GG gewahrleisteten Rechts auf rechtliches Gehor sowie auf die Verletzung einfachgesetzlicher Vorschriften die der Konkretisierung von Art 103 Abs 1 Grundgesetz GG dienen und selbst inhaltlich uber das verfassungsrechtlich geforderte Mindestmass hinausgehen gerichtet werden 2 Siehe auch BearbeitenVerwaltungsrecht Liste deutscher GerichteEinzelnachweise Bearbeiten Wolf Rudiger Schenke Josef Ruthig Verwaltungsgerichtsordnung Kommentar Hrsg Wolf Rudiger Schenke 22 neubearbeitete Auflage Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69150 8 S 6 Rn 4 Kopp Schenke Verwaltungsgerichtsordnung VwGO Kommentar 27 Auflage 2021 152a Rn 1 8 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4188125 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwaltungsgericht Deutschland amp oldid 236944783