www.wikidata.de-de.nina.az
Die gesetzliche Rentenversicherung GRV in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems das insbesondere der Altersvorsorge von Beschaftigten dient Neben den abhangig Beschaftigten sind in der Rentenversicherung eine Vielzahl weiterer Personengruppe versicherungspflichtig u a einige Berufs und Personengruppen der Selbststandige sowie Kindererziehende und hausliche Pflegepersonen Daneben ist eine freiwillige Versicherung grundsatzlich moglich Neben Altersrenten werden Renten bei verminderter Erwerbsfahigkeit und Hinterbliebenenrente sowie Leistungen zur Teilhabe erbracht Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben Anspruch auf eine Rente wenn die fur die jeweilige Rente erforderlichen versicherungsrechtlichen und personlichen Voraussetzungen vorliegen Rentenanspruch Vornehmlich wird die gesetzliche Rentenversicherung durch ein Umlageverfahren finanziert Das heisst dass die Beitrage der derzeitigen Beitragszahler unmittelbar als Renten an die derzeitigen Rentner ausgezahlt werden Durch die Gutschrift von Entgeltpunkten erwerben sie gleichzeitig eigene Anspruche auf Rente in ihrer Rentenbezugsphase sogenannter Generationenvertrag Ferner erhalt die gesetzliche Rentenversicherung Zuschusse des Bundes die rund 30 Prozent der Ausgaben decken 1 Diese Bundesmittel sollen auch die sogenannten versicherungsfremden Leistungen finanzieren Es besteht keine Einigkeit welche Leistungen als versicherungsfremd anzusehen und wie hoch die hierfur anfallenden Ausgaben sind Daher ist es umstritten ob die Zuschusse des Bundes die versicherungsfremden Leistungen vollstandig decken 2 Anders als eine private Versicherung hat die gesetzliche Rentenversicherung als Sozialversicherung auch die Funktion des sozialen Ausgleichs und der Lastenverteilung So erhalten Kindererziehende sogenannte Kindererziehungszeiten und Kinderberucksichtigungszeiten Angesichts des demographischen Wandels wird vereinzelt gefordert die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung von einem umlagefinanzierten auf ein kapitalbildendes System umzustellen Umstritten ist jedoch ob der demografische Wandel das umlagefinanzierte Rentensystem tatsachlich infrage stellt und dass ein Kapitaldeckungssystem eine effektivere und sozial gerechtere Finanzierung der Renten ermoglicht vergleiche dazu die Mackenroth These Rentenversicherungstrager sind in Deutschland die Deutsche Rentenversicherung welche sich in 14 regionale und 2 bundesweite Trager aufteilt Rechtsgrundlage ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch Gesetzliche Rentenversicherung SGB VI Fur Selbstandige und ihre Angehorigen der Bereiche Landwirtschaft Forsten und Gartenbau ist die Sozialversicherung fur Landwirtschaft Forsten und Gartenbau SVLFG zustandig Rechtsgrundlage ist das Gesetz uber die Alterssicherung der Landwirte ALG i V m dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung LSV NOG Inhaltsverzeichnis 1 Leistungen 1 1 Renten wegen Alters 1 1 1 Hohe der Renten 1 1 2 Altersrente und Beschaftigung 1 2 Renten wegen verminderter Erwerbsfahigkeit 1 2 1 Hinzuverdienst zu Erwerbsminderungsrenten 1 3 Renten wegen Todes 1 3 1 Witwenrente Witwerrente 1 3 1 1 Keine Rente bei Wiederheirat oder Versorgungsehe 1 3 1 2 Bestandsschutz Altfalle 1 3 1 3 Kleine Witwen Witwerrente 1 3 1 4 Grosse Witwen Witwerrente 1 3 1 5 Hohe 1 3 2 Einkommensanrechnung 1 3 3 Waisenrente 1 3 4 Erziehungsrente 1 4 Abzuge fur Kranken und Pflegeversicherung 1 5 Beitragszuschuss 1 6 Rentenbesteuerung 2 Versicherungskonto 2 1 Versicherungsverlauf und Kontenklarung 2 2 Renteninformationen und Rentenauskunft 2 3 Grundlage der Rentenberechnung 2 4 Beitragserstattung 2 5 Datenabruf mit dem neuen Personalausweis 3 Finanzierung der Rentenversicherung 3 1 Beitrage 3 2 Beitragssatz 3 3 Beitragsbemessungsgrenze 3 4 Bundeszuschuss 3 5 Reserven 3 6 Rechengrossen der Rentenversicherung 3 7 Einnahmen und Ausgaben 4 Geschichte 4 1 Anfange 4 2 Historische finanzielle Probleme 4 3 Umlagefinanzierung 4 4 Uberfuhrung der Anwartschaften aus der DDR in die BRD 4 5 Vereinigung der Rentenversicherungen fur Arbeiter und Angestellte 4 6 Finanzierungsdruck und Reformen 4 6 1 Neue Lasten durch die Wiedervereinigung 4 6 2 Demografischer Wandel und Nachhaltigkeit 4 6 3 Bundeszuschusse fur versicherungsfremde Leistungen 4 6 4 Einmalige Liquiditats Effekte 4 6 5 Befurwortung von Rentenreformen aufgrund der Bevolkerungsentwicklung 4 6 6 Kritik an Rentenreformen aufgrund der Bevolkerungsentwicklung 4 7 Beitragssatz 5 Kontroverse Themen der Rentenversicherung in Deutschland 5 1 Einfuhrung einer Versicherungspflicht fur alle Erwerbstatigen 5 2 Krisensicherheit der staatlichen Rentenversicherung 5 3 Risiken eines Umlageverfahrens ohne Reserven 5 4 Mangelnde Gleichbehandlung der Rentner Egalitat im deutschen System 5 4 1 Abkopplung der Rente von der Dynamik der Bruttoeinkommen 5 5 Verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie trotz fehlendem Kapitalstock 5 6 Mangelnde Unterstutzung der Familien mit Kindern 5 7 Uberbetonung der Uberalterung der Bevolkerung 5 8 Hohere Rentenbezuge in Ostdeutschland 5 9 Nachteile fur Strafgefangene wegen fehlender Rentenversicherung 5 10 Gerechtigkeit des Rentensystems 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseLeistungenVersicherte Risiken der gesetzlichen Rentenversicherung GRV sind das Alter die verminderte Erwerbsfahigkeit und der Tod des Versicherten der gegebenenfalls Hinterbliebenenrenten auslost Zum Zwecke der Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitskraft des Versicherten leisten die Trager der GRV im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Dabei handelt es sich um originare Leistungen die nicht versicherungsfremd sind denn sie dienen der unmittelbaren Abwendung der versicherten Risiken deren Realisierung zu Beitragsausfallen und vorzeitigen Rentenzahlungen fuhren wurden Vor Erreichen des Renteneintrittsalters fur Altersrenten gilt fur den Themenkomplex der Erwerbsminderung daher der Grundsatz Rehabilitation vor Rente 3 d h vor Zahlung einer Rente zur Kompensation wird stets versucht die Erwerbsfahigkeit wiederherzustellen Erst wenn dies tatsachlich nicht moglich ist wird die Rente geleistet Folgende Risikofalle fur die gesetzliche Rentenversicherung sind von Belang Renten wegen Alters Renten wegen verminderter Erwerbsfahigkeit und Hinterbliebenenrenten Witwen Witwerrenten und Waisenrenten Fur die Leistungsberechtigung sind nach 35 SGB VI versicherungsrechtliche Voraussetzungen personliche Voraussetzungen Lebensalter Erwerbsminderung Tod und wartezeitrechtliche Voraussetzungen zu erfullen Renten wegen Alters Hauptartikel Altersrente Wer Altersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze beantragt erhalt nach geltender Rechtslage 50 SGB VI eine Rente ohne Zu oder Abschlage Jeder spatere Rentenbeginn erhoht die Rente jeder fruhere Rentenbeginn mindert sie gesteuert uber den Zugangsfaktor Ausnahmen die Regelaltersgrenze betreffend sind die Altersrente fur schwerbehinderte Menschen und besonders langjahrig Versicherte 4 Die Regelaltersgrenze wird fur Versicherte der Geburtsjahrgange 1947 bis einschliesslich 1963 schrittweise auf das vollendete 67 Lebensjahr angehoben 235 SGB VI Hohe der Renten Die relative Hohe der Rente ist vor allem von der Anzahl und der Hohe der wahrend des Versicherungslebens eingezahlten Beitrage abhangig Die Beitrage werden in Entgeltpunkte umgerechnet Kindererziehungszeiten werden wie Pflichtbeitragszeiten eines Durchschnittsverdieners bewertet ohne dass individuelle Beitrage gezahlt werden kommen jedoch sonstige Pflichtbeitragszeiten hinzu konnen sie weniger Entgeltpunkte erhalten wenn ansonsten insgesamt eine bestimmte Hochstgrenze uberschritten wurde siehe auch Additive Anrechnung Fur jedes vor dem 1 Januar 1992 geborene Kind sind Kindererziehungszeit die ersten 30 fur jedes nach dem 31 Dezember 1991 geborene Kind die ersten 36 Lebensmonate des Kindes Fur relevante beitragsfreie Zeiten z B Zeiten einer Fachschulausbildung werden durch die Gesamtleistungsbewertung weitere Entgeltpunkte ermittelt deren Hohe von der Hohe der in der ubrigen Zeit versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen abhangig ist Fur beitragsgeminderte Zeiten z B Zeiten einer beruflichen Ausbildung werden Zuschlage gutgeschrieben 71 SGB VI Die monatliche Rente wird nach der Rentenformel berechnet indem die Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden Dies ist in 64 SGB VI normiert Beitrage werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben Dadurch bestimmt sich ein Hochstbeitrag Hochstbeitrage und maximal mogliche Einzahlungsdauer bewirken die hochstmogliche Rente Besonderheiten in Bezug auf Eintrittsalter und Berechnung bestehen in der knappschaftlichen Rentenversicherung der Bergleute Als Eckrentner wird eine fiktive Person bezeichnet die 45 Jahre lang aus einem Durchschnittsentgelt Beitrage eingezahlt hat und mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht Die aufgrund einer solchen Rentenbiographie erzielte Rente wird Standardrente genannt Die Standardrente lag Netto vor Steuern zum 1 Juli 2022 bei 1 442 60 West bzw 1 422 58 Ost 5 Das Rentenniveau lag somit im Jahr 2022 bei 49 4 Verhaltnis der Standardrente zum letzten Durchschnittsentgelt 6 Die Durchschnittsrente ergibt sich aus dem Quotienten der jeweiligen gruppenbezogenen Gesamtzahlung und der Anzahl dieser betrachten Gruppe In der Gesetzlichen Rentenversicherung lag die durchschnittliche Altersrente Netto vor Steuern am 31 Dezember 2021 fur Manner in den alten Bundeslandern bei 1 309 in den neuen Bundeslandern bei 1 289 Frauen in den alten Bundeslandern bekamen im Durchschnitt eine Nettoaltersrente in Hohe von 739 in den neuen Bundeslandern von 1062 7 Altersrente und Beschaftigung Wahrend des Bezugs einer Vollrente wegen Alters nach Vollendung der Regelaltersgrenze sind Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei 5 Abs 4 SGB VI Das bedeutet dass eine Beschaftigung wahrend einer vorgezogenen Altersrente zu einer Beitragszahlung und damit zu Zuschlagen an Entgeltpunkten fuhrt 76d i V m 76b SGB VI Erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze tritt die vollstandige Versicherungsfreiheit nach 5 Abs 4 SGB VI ein Falls Altersvollrentner daruber hinaus arbeiten muss der beschaftigte Rentner keine Beitrage mehr zahlen Sein Arbeitgeber muss weiterhin den Arbeitgeberanteil abfuhren der zu zahlen ware wenn der beschaftigte Altersvollrentenbezieher versicherungspflichtig ware 172 Abs 1 SGB VI Dieser Beitrag erhoht jedoch nicht mehr die Rentenanspruche des Rentners Dem Arbeitgeber soll dadurch der Anreiz genommen werden versicherungsfreie Personen zu beschaftigen Auf Antrag konnen Vollrenten nach Vollendung der Regelaltersgrenze als Teilrenten 42 SGB VI von mindestens 10 bis zu 99 9 geleistet werden 8 Dabei handelt es sich nicht um eine Vollrente wegen Alters somit entfallt die generelle Versicherungsfreiheit nach 5 Abs 4 SGB VI Renten wegen verminderter Erwerbsfahigkeit Hauptartikel Rente wegen verminderter Erwerbsfahigkeit Die Rente wegen verminderter Erwerbsfahigkeit im Gesetz als Rente wegen Erwerbsminderung bezeichnet soll das Risiko des fruhen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben absichern Wer aufgrund Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist vor Vollendung der Regelaltersgrenze mindestens sechs Stunden taglich erwerbstatig zu sein ist teilweise erwerbsgemindert 43 Abs 1 S 2 SGB VI Wer aufgrund Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist vor Vollendung der Regelaltersgrenze mindestens drei Stunden taglich erwerbstatig zu sein ist voll erwerbsgemindert 43 Abs 2 S 2 SGB VI Die Minderung muss auf nicht absehbare Zeit in Abgrenzung zu einer akuten Erkrankung vorliegen Daruber hinaus mussen weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfullt sein Renten wegen Erwerbsminderung sind grundsatzlich befristet zu gewahren 102 Abs 2 SGB VI Grundsatzlich lasst sich sagen dass bei vorzeitigem Beginn der Rente vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter die Rente fur die gesamte Bezugsdauer um 0 3 pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme gemindert wird Fur eine um ein Jahr fruher beginnende Rente sinkt also der sonst zustehende monatliche Rentenbetrag um 3 6 Prozent Bei Erwerbsminderungsrenten betragt dieser Abschlag maximal 10 8 Prozent Der Abschlag erfolgt von dem Rentenwert der sich zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente ergibt nicht von dem hochgerechneten Altersrentenwert 9 Die vorgezogene Rente ist im Vergleich zur Regelaltersrente aus zwei Grunden geringer Einmal durch den fruheren Rentenbeginn nach dem keine Beitragszahlung mehr erfolgt und dann nochmals durch den Abschlag auf diesen bereits niedrigeren Rentenwert Aufgrund des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben erfolgt in den meisten Fallen keine weitere Beschaftigung und damit auch keine Beitragszahlung Um dies auszugleichen wird in der Erwerbsminderungsrente eine Zurechnungszeit eingerechnet Sie soll damit jene Beitrage ersetzen welche die Erwerbsminderung bis zum Eintritt in das Rentenalter verhindert haben Ohne dieses Auffullen wurde die Rente ihre Eigenschaft als adaquaten Einkommensersatz verlieren Es wird damit vermieden dass ein Versicherter der bereits in jungen Jahren erwerbsgemindert wurde keinen oder nur stark reduzierten Altersrentenanspruch erhalt Etwa 17 aller Rentner beginnen das Rentnerdasein mit einer Rente wegen verminderter Erwerbsfahigkeit 90 davon wegen voller Erwerbsminderung Die vergleichbare Regelung hiess bis 2000 Erwerbsunfahigkeitsrente Die Hohe ist von den zuvor gezahlten Beitragen abhangig aber bis zu 10 8 geringer als die Altersrente 2007 zeigte eine Studie dass Gutachter einen konstruierten Testfall vollig unterschiedlich bewerteten 10 2010 bearbeitete die Deutsche Rentenversicherung 361 963 Antrage auf Erwerbsminderungsrente Etwa die Halfte wurde bewilligt die andere Halfte abgelehnt davon 114 000 aus medizinischen Grunden Hinzuverdienst zu Erwerbsminderungsrenten Grundsatzlich konnen Rentner wahrend des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung ist dies ausdrucklich erwunscht Die Hinzuverdienstgrenzen berechnen sich anhand der monatlichen Bezugsgrosse Fur das Jahr 2023 betragt die Hinzuverdienstgrenze bei Renten wegen voller Erwerbsminderung 17 823 75 Euro kalenderjahrlich bei teilweiser Erwerbsminderung 35 647 50 Euro 11 Renten wegen Todes Hauptartikel Rente wegen Todes Witwenrente Witwerrente Witwen oder Witwer haben nach dem Tod des versicherten Ehegatten Anspruch auf eine Witwen Witwerrente wenn der versicherte Ehegatte die allgemeine Wartezeit erfullt hat Eingetragene Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtliche Ehen sind dem gleichgestellt Keine Rente bei Wiederheirat oder Versorgungsehe Bei Wiederheirat entfallt der Anspruch auf die Witwen Witwerrente Es kann ein Anspruch auf Witwenrentenabfindung entstehen 107 SGB VI Wird die neue Ehe geschieden verstirbt der neue Ehepartner oder wird die Ehe fur nichtig erklart besteht unter den sonstigen Voraussetzungen wieder Anspruch auf die vorherige Rente Witwenrente oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten Witwen oder Witwer haben keinen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat es sei denn dass nach den besonderen Umstanden des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist dass es der alleinige oder uberwiegende Zweck der Heirat war einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begrunden Dies gilt beispielsweise bei plotzlichem unvorhersehbarem Unfalltod oder wenn zum Zeitpunkt der Eheschliessung keine Kenntnis des Ehepaares von einer todlich verlaufenden Krankheit vorlag Bestandsschutz Altfalle Der Begriff Altfall ist bei der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht eindeutig Durch mehrfache Rechtsanderungen kann man nur Bestandsschutzfalle bis zur jeweiligen Anderung betrachten Als Bestandsschutzfall 2002 gilt wenn ein Ehegatte vor dem 1 Januar 2002 verstorben ist oder wenn mindestens ein Ehegatte vor dem 2 Januar 1962 geboren ist und die Ehe vor dem 1 Januar 2002 geschlossen wurde Diese Regelung besteht seit 2007 242a SGB VI Als Bestandsschutzfall 1985 gilt wenn ein Ehegatte vor dem 31 Dezember 1985 verstorben ist oder bis zum 31 Dezember 1988 die Weitergeltung des alten Rechts beantragt wurde 12 Kleine Witwen Witwerrente Der hinterbliebene Partner erhalt fur langstens 24 Monate die so genannte kleine Witwen Witwerrente Die Beschrankung auf 24 Monate gilt bei Bestandsschutzfallen 2002 nicht Grosse Witwen Witwerrente Erfullt der Hinterbliebene beim Tod des Versicherten oder spater eine der nachfolgenden Voraussetzungen besteht Anspruch auf die grosse Witwen Witwerrente mindestens 45 Jahre alt oder voll oder teilweise erwerbsgemindert oder Erziehung eines eigenen Kindes oder eines Kindes des versicherten Ehegatten das noch keine 18 Jahre alt ist Die Altersgrenze von 45 Jahren fur die grosse Witwenrente wird wenn der Versicherte nach dem 31 Dezember 2011 verstorben ist schrittweise bis 2029 auf 47 Jahre angehoben Im Einzelnen siehe 242a Abs 5 SGB VI Hohe Die Hohe der Witwen Witwerrente bemisst sich nach dem Rentenanspruch des der verstorbenen Versicherten In den ersten drei vollen Kalendermonaten nach dem Monat in dem der Versicherte gestorben ist wird der Rentenanspruch in voller Hohe ausgezahlt sogenanntes Sterbevierteljahr Daran anschliessend betragt der Anspruch bei der kleinen Witwen Witwerrente 25 und bei der grossen Witwen Witwerrente 55 bzw Altfalle 60 des Rentenanspruchs des Verstorbenen ggf findet zusatzlich eine Einkommensanrechnung statt Hat der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes schon eine Rente bezogen kann der Hinterbliebene innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod bei der Deutschen Post AG einen Vorschuss auf die Witwen oder Witwerrente beantragen Unabhangig davon ist beim zustandigen Rentenversicherer fur die Witwen Witwerrente ein formeller Rentenantrag zu stellen 13 Einkommensanrechnung Auf die Witwen Witwerrente wird das um einen Kurzungsbetrag verminderte eigene Einkommen soweit es einen Freibetrag ubersteigt zu 40 des ubersteigenden Betrages angerechnet Im Sterbevierteljahr wird noch kein Einkommen angerechnet Bei den Bestandschutzfallen 1985 wird kein Einkommen bei den Bestandsschutzfallen 2002 wird Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen berucksichtigt und bei Neufallen zusatzlich Vermogenseinkommen und Elterngeld Der Kurzungsbetrag ist ein je nach Einkommensart unterschiedlich hoher Betrag in Hohe eines bestimmten Prozentsatzes vom Einkommen Durch die Kurzung wird berucksichtigt dass der Hinterbliebene Steuern und Sozialabgaben zu zahlen hat Der Freibetrag errechnet sich aus dem 26 4 fachen des aktuellen Rentenwertes seit 1 Juli 2022 36 02 26 4 950 93 displaystyle 36 02 mathrm euro times 26 4 950 93 mathrm euro nbsp West bzw 35 52 26 4 937 73 displaystyle 35 52 mathrm euro times 26 4 937 73 mathrm euro nbsp Ost und erhoht sich fur jedes minderjahrige Kind um den 5 6 fachen aktuellen Rentenwert Waisenrente Hauptartikel Waisenrente Halbwaisen erhalten 10 Vollwaisen erhalten 20 der auf den Todestag des Versicherten berechneten Rente wegen voller Erwerbsminderung zuzuglich eines Zuschlages nach 78 SGB VI Der Anspruch auf Waisenrente besteht bis zum vollendeten 18 Lebensjahr der Waise Daruber hinaus wird bis zum vollendeten 27 Lebensjahr in Zeiten der Ausbildung schulisch oder beruflich Rente gezahlt ebenso wenn die Waise wegen korperlicher geistiger oder seelischer Behinderung ausserstande ist sich selbst zu unterhalten Wahrend Zeiten des Freiwilligendienstes im Sinne des 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Bst d EStG besteht ebenfalls ein Anspruch und wahrend Ubergangszeiten zwischen zwei Ausbildungen Als Waisen konnen auch Adoptivkinder Pflegekinder Enkelkinder oder Geschwister anerkannt werden wenn sie in hauslicher Gemeinschaft mit der dem Verstorbenen gelebt haben und von ihr ihm unterhalten wurden 48 SGB VI Eine Einkommensanrechnung findet bei Waisenrenten nicht statt Erziehungsrente Hauptartikel Erziehungsrente Obwohl diese Rente aus der Versicherung des uberlebenden fruheren Ehegatten erbracht wird zahlt sie zu den Renten wegen Todes 47 SGB VI Abzuge fur Kranken und Pflegeversicherung Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner KVdR haben den allgemeinen Beitragssatz einheitlicher Beitragssatz aller Krankenkassen seit 2015 14 6 zuzuglich des kassenspezifischen Zusatzbeitrags und die vollen Beitrage fur die Pflegeversicherung an den Krankenversicherungstrager zu entrichten Einbehalts und Weiterleitungsverfahren durch die RV Trager Die Halfte des Krankenkassenbeitrags und des Zusatzbeitrages tragt der RV Trager Wenn eine monatliche Rente insgesamt nicht hoher als ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgrosse ist 2023 169 75 West 164 50 Ost werden dafur keine Kranken und Pflegeversicherungsbeitrage einbehalten Das ist unabhangig von anderen beitragspflichtigen Einnahmen und in 226 Abs 2 SGB V sowie 57 Abs 1 SGB XI geregelt Beitragszuschuss Freiwillig in der GKV gesetzliche Krankenversicherung versicherte Rentner leisten den allgemeinen Beitragssatz inkl Zusatzbeitrag und volle Beitrage fur die Pflegeversicherung Sie erhalten einen Zuschuss durch den RV Trager in Hohe des halben durchschnittlichen Krankenversicherungsbeitrags der sich aus der Rentenberechnung ergibt zuzuglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags Privat Krankenversicherte erhalten einen Zuschuss in Hohe des halben Durchschnittsbeitrags und des durchschnittlichen Zusatzbeitrags Dieser wird auf die halben tatsachlichen Aufwendungen begrenzt 106 SGB VI Rentenbesteuerung Hauptartikel Rentenbesteuerung Steuerlich war bis 2004 die gesetzliche Rente nur mit dem sogenannten Ertragsanteil als Einkunftsart zu berucksichtigen Der Ertragsanteil entspricht einer fiktiven Verzinsung der im fruheren Erwerbsleben entrichteten Beitrage Je fruher der Versicherte in Rente ging desto geringer war einerseits die absolute Rentenhohe und desto hoher war der zu versteuernde Ertragsanteil an der monatlichen Altersrente Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren galt beispielsweise ein Ertragsanteil von 27 Da auch bei einer sehr hohen Rente dadurch die Grundfreibetrage nicht erreicht wurden mussten nur beim Zusammentreffen mit weiteren steuerpflichtigen Einkunften Steuern gezahlt werden Aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 6 Marz 2002 2 BvL 17 99 welches die steuerliche Gleichbehandlung von Pensionen und Renten verlangte wird die Rentenbesteuerung seit 2005 sukzessive auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt Fur zum Zeitpunkt der Anderung Rentenbezieher Bestandsrentner betragt seit 2005 der steuerpflichtige Anteil 50 auf die Bruttorente von 2004 Jede Rentenanpassung unterliegt in ihrer Hohe der Besteuerung Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 betragt der Besteuerungsanteil bereits 80 und steigt dann fur jeden Rentnerjahrgang um 1 Punkt Ab erstmaligem Rentenbeginn im Jahr 2040 werden Renten zu 100 versteuert Durch das Verbot der Doppelbesteuerung werden seit 2005 die Rentenversicherungsbeitrage als Vorsorgeaufwendungen schrittweise von der Steuerlast befreit mit einer Abzugsfahigkeit von 100 ab dem Jahr 2025 VersicherungskontoDie Deutsche Rentenversicherung fuhrt fur jeden Versicherten uber die individuelle Sozialversicherungsnummer ein Versicherungskonto in dem samtliche rentenrechliche Zeiten eingetragen sind Aus diesen werden die Renten berechnet Die Begriffe Versicherungsverlauf und Kontenklarung 149 Abs 3 5 SGB VI Renteninformation und Rentenauskunft 109 SGB VI sowie Feststellungsbescheid 149 Abs 5 SGB VI werden im Weiteren naher erklart Versicherungsverlauf und Kontenklarung Der Versicherungsverlauf ist ein vom Versicherungstrager erstellter Nachweis uber die im Versicherungskonto eines Versicherten gespeicherten Daten uber rentenrechtliche Zeiten Zur Kontenklarung wird der aktuelle Versicherungsverlauf als Aufstellung an den Versicherten ubersandt Daraus kann entnommen werden ob alle rentenrechtlichen Zeiten bei der Deutschen Rentenversicherung bekannt sind Dem Versicherungsverlauf sind die ublicherweise erforderlichen Antragsvordrucke oder ein vorbereiteter Antwortbogen beigefugt Fehlende rentenrechtliche Zeiten konnen nach Eingang der Antwort des Versicherten von den Leistungstragern erganzt oder unrichtig festgestellte Sachverhalte berichtigt werden Das Verfahren ist in 149 SGB VI gesetzlich geregelt Abschliessend wird ein rechtsbehelfsfahiger Bescheid Feststellungsbescheid erteilt womit der Versicherungsverlauf seitens des Versicherungstragers verbindlich festgestellt wird Das Versicherungskonto gilt danach hinsichtlich der darin enthaltenen und nicht bereits fruher festgestellten Daten die langer als sechs Kalenderjahre zuruckliegen als geklart Erganzungen und Berichtigungen auf Antrag des Versicherten sind jedoch weiterhin moglich Renteninformationen und Rentenauskunft Seit 2005 versenden die Rentenversicherungstrager die Renteninformationen nach 109 SGB VI an die Versicherten die das 27 Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 5 Jahren erfullt haben 14 Die Renteninformation gibt den Versicherten Auskunft uber die aktuellen Rentenanspruche Dabei wird unterschieden zwischen einem vorgezogenen Beginn bei voller Erwerbsminderung und der Hohe der kunftigen regularen Altersrente wenn die aktuellen Bedingungen sich nicht verandern wurden d h durch Gesetzes oder Gehaltsanderungen Generell wird dabei auf die Versorgungslucke hingewiesen den aktuellen Nettolohn und der zu erwartenden niedrigeren Rente und des Kaufkraftverlustes durch die auch kunftig zu erwartende Inflation Ab Vollendung des 55 Lebensjahres wird die Renteninformation alle drei Jahre durch die Rentenauskunft ersetzt die deutlich ausfuhrlicher ist Grundlage der Rentenberechnung Grundlage der Rentenberechnung sind die im Versicherungsverlauf des Versicherten enthaltenen rentenrechtlichen Zeiten die im Verfahren zur Kontenklarung abschliessend durch Bescheid nach 149 Abs 5 SGB VI verbindlich festgestellt worden sind sowie danach vorgenommene Erganzungen und in das Versicherungskonto durch Datenubermittlung eingelaufene rentenrechtliche Zeiten Beitragserstattung Hauptartikel Rentenbeitragserstattung Die Beitragserstattung kann fur bestimmte Personengruppen auf Antrag geschehen und ist in 210 SGB VI geregelt Zur Erstattung berechtigt sind Personen die entweder anderweitig versorgt und dadurch von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit bzw versicherungsfrei sind Beamte oder Versorgte uber Kammerberufe oder nicht mehr die Moglichkeit zur Beitragszahlung haben Regelaltersgrenze erreicht oder verstorben und die allgemeine Wartezeit nicht erfullt Beitrage werden erst erstattet wenn nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine Wartefrist von 24 Kalendermonaten verstrichen ist Sie werden in der Hohe erstattet in der die Versicherten sie getragen haben der Arbeitgeberanteil wird nicht erstattet Auch Beitragszeiten fur Kindererziehung oder Wehr Zivildienst werden nicht erstattet da der Versicherte an der Beitragstragung nicht beteiligt war Datenabruf mit dem neuen Personalausweis Mittels des elektronischen Personalausweises der uber die Funktion des elektronischen Identitatsnachweises verfugt ist es mit einer AusweisApp moglich bei der Rentenversicherung einen Versicherungsverlauf eine Renteninformation eine Rentenauskunft eine Bescheinigung uber die Hohe der Rente oder auch einen Rentenausweis uber das Internet abzurufen Finanzierung der RentenversicherungBeitrage Grundsatzlich wird die Rentenversicherung durch Beitrage finanziert die bei versicherungspflichtigen Beschaftigten je zur Halfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden Ausnahme in der Knappschaftsversicherung tragt der Arbeitgeber die Differenz zwischen dem Anteil des Arbeitnehmers zum allgemeinen Beitragssatz und dem Gesamtbetrag zum knappschaftlichen Beitragssatz Der Beitrag wird durch die zustandige Einzugsstelle erhoben und an den zustandigen Rentenversicherungstrager gezahlt Freiwillig Versicherte und versicherungspflichtige Selbstandige tragen den vollen Beitrag allein 171 169 Nr 1 SGB VI Besonderheiten gibt es in der Kunstlersozialversicherung und fur Geringfugige Beschaftigung Beitragssatz Hauptartikel Beitragssatz Der Rentenversicherungsbeitrag wird nach einem Beitragssatz prozentual von den beitragspflichtigen Einnahmen erhoben die bis zur Beitragsbemessungsgrenze berucksichtigt werden Seit dem 1 Januar 2018 betragen die Beitragssatze in der allgemeinen Rentenversicherung 18 6 und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24 7 15 Sie haben sich seither nicht verandert Stand 2021 16 17 Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze wird jahrlich von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung angepasst und zwar in dem Verhaltnis in dem die Bruttolohne und gehalter je Arbeitnehmer im vergangenen zu den entsprechenden Bruttolohnen und gehaltern im vorvergangenen Kalenderjahr stehen Fur 2021 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundeslandern bei 7 100 Euro pro Monat 85 200 Euro pro Jahr in den neuen Bundeslandern bei 6 700 Euro pro Monat 80 400 Euro pro Jahr In der knappschaftlichen Rentenversicherung lag sie 2020 in den alten Bundeslandern bei 8 700 Euro pro Monat 104 400 Euro pro Jahr und in den neuen Bundeslandern bei 8 250 Euro pro Monat 99 000 Euro pro Jahr 18 Bundeszuschuss Zuschusse des Bundes zur allgemeinen RV 19 Jahr Gesamt Allgemein Zusatzlichin Millionen Euro2006 54 909 37 446 17 4632007 55 944 38 080 17 8642008 56 430 38 240 18 1902009 57 333 38 653 18 6802010 58 980 39 885 19 0962011 58 882 39 641 19 2412012 60 018 39 895 20 1232013 59 852 38 863 20 9902014 61 335 39 813 21 5222015 62 433 40 230 22 2032016 64 469 41 362 23 1072017 67 793 43 791 24 0012018 69 505 44 590 24 9152019 72 305 46 218 26 087Weitere Bundesmittel 19 Jahr Kinder erziehungs zeiten AAUG Knapp schaftin Millionen Euro2006 11 393 4 161 6 4492007 11 548 4 099 6 2732008 11 478 4 191 6 0882009 11 466 4 271 6 0322010 11 637 4 329 5 9062011 11 574 4 811 5 6932012 11 628 4 613 5 5512013 11 585 4 691 5 4232014 11 858 4 797 5 3042015 12 149 4 909 5 2682016 12 530 5 082 5 2402017 13 211 5 276 5 2542018 14 297 5 395 5 2592019 15 392 5 559 5 256Die Beitrage der Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden zum Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln erganzt Bundeszuschuss Ausserdem wird seit 1998 eine Pauschale fur nicht beitragsgedeckte Leistungen gezahlt die durch Mehrwertsteuererhohungen refinanziert wird Seit 1999 wird dieser Zuschuss durch einen Erhohungsbetrag zum zusatzlichen Zuschuss erganzt der am Anfang aus Mitteln nach dem Gesetz zur Fortfuhrung der okologischen Steuerreform gespeist wurde Daruber hinaus fallen Erstattungen fur zweckgebundene durchlaufende Posten in jenen Fallen an in denen die GRV fur den Bund Leistungen erbringt Dazu gehoren beispielsweise Kindererziehungszeiten ab 1992 Rentenzuschlage und Leistungen nach dem Anspruchs und Anwartschaftsuberfuhrungsgesetz AAUG Uberleitungsgesetz fur DDR Renten und Knappschaftsrenten Wahrend der allgemeine Bundeszuschuss wegen der Erfullung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben durch die GRV einer allgemeinen Entlastungs und Ausgleichs sowie Sicherungsfunktion dient erfolgt die Zahlung des zusatzlichen Zuschusses ausdrucklich zur Abdeckung nicht beitragsgedeckter Leistungen und Senkung von Lohnzusatzkosten So betrugen beispielsweise im Jahr 2010 die vom Bund zur allgemeinen GRV aufgebrachten Mittel ohne durchlaufende Posten 58 9 Milliarden Euro Daneben fielen 2010 weitere Zuschusse fur Kindererziehungszeiten in Hohe von 11 6 Milliarden Euro Erstattung einigungsbedingter Leistungen in Hohe von 0 32 Milliarden Euro Erstattung fur das AAUG in Hohe von 4 3 Milliarden Euro sowie fur den Zuschuss fur die Knappschaft in Hohe von 5 9 Milliarden Euro an Damit machten im Jahre 2010 die summierten Bundesmittel etwa 81 2 Milliarden Euro aus Die Belastung des Bundeshaushaltes fuhrt immer wieder zu Forderungen nach Absenkung der Zuschusse und realen Kurzungen aller Renten der GRV uber das Sozial und Steuersystem Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat wegen des hohen Steueranteils sogar eine Art steuerlicher Gleichbehandlung von Renten der GRV mit Altersbezugen der Beamte des Offentlichen Dienstes gesehen Diesen Argumentationen der ubermassigen steuerlichen Begunstigung der gesetzlichen Renten wird entgegengehalten dass das Verfassungsgericht die Haushaltslage der GRV mit den individuellen Anspruchen der Beitragszahler verwechselt hat und dass der Gesetzgeber eine Fulle von Leistungen beschlossen hat die durch die Bundeszuschusse nicht voll gedeckt seien Ausserdem wurden diese nicht beitragsgedeckten Leistungen in sehr vielen Fallen solchen Empfangern zugutekommen die im versicherungstechnischen Sinne nicht zu der Risikogemeinschaft jener die Rentenversicherung tragenden Versichertengemeinschaft gehoren Der uberwiegende Teil der Rentner habe durch regelmassige Beitragsleistungen die eignen Rentenbezuge selbst finanziert und trage trotz der Zuschusse sogar Lasten allgemein sozialpolitischer Art die eigentlich aus dem Staatshaushalt finanziert werden mussten Die versicherungsfremden Lasten in der GRV die aus dem Bundeszuschuss zum Teil abgedeckt werden d h ohne dass die Rentner dafur versicherungstechnisch aquivalente Beitrage gezahlt haben setzen sich zum Beispiel zusammen aus folgenden Positionen Familienausgleich Kinderzeiten fur vor 1921 geborene Frauen Waisenrenten Berucksichtigungszeiten Kindererziehungszeiten Zuschlage zur Witwenrente bei Muttern Renten wegen Todes ausser Splittingrenten Renten fur Ersatzzeiten Kriegsdienst Gefangenschaft Integration von Vertriebenen und Aussiedlern Transfers in die neuen Bundeslander Beteiligung an Absicherung bei Arbeitslosigkeit Renten wegen Arbeitsmarktlage Vorgezogene Renten z B bei Altersteilzeit Mindestrenten Anerkennung fur Ausbildungszeiten Hoherbewertung der ersten drei Versicherungsjahre Anspruche Behinderter in geschutzten Einrichtungen Krankenversicherung der Rentner KVdR die Pflegeversicherung der Rentner PVdR tragen die Rentner selbst Zusatzabkommen mit USA Israel Kanada Rentenanteile soweit sie in der Hohe des Barwertes der Rente bezogen auf die Lebenserwartung von der durchschnittlichen Lebenserwartung einer Mannesrente ab 65 bzw 67 Lebensjahren abweichen Durchlaufende Posten bei denen die GRV nur als Verwalter tatig ist Knappschaftzuschusse DDR Zusatzversorgung Neben diesen uber den allgemeinen Haushalt zu finanzierenden Posten hat der Bund im Rahmen seiner Finanzverantwortung ausserdem Bundesmittel bereitzustellen fur Demografische Last Organisations und Gestaltungshoheit durch den Bund Mitfinanzierung anderer Sozialsysteme durch die GRV Reha Berufsforderung Anteilige Verwaltungskosten fur fremde LeistungenDie versicherungsfremden Leistungen wurden 2011 nur teilweise aus Bundesmitteln bezahlt Das Karl Braeuer Institut errechnete fur 2011 eine Deckungslucke von rund 7 Mrd Euro was einer uberhohten Belastung der Beitragszahler um etwa 0 8 Prozentpunkte des Beitragssatzes entspreche 20 Der pauschale Beitrag des Bundes wurde auch im Zusammenhang mit der ab dem 1 Juli 2014 geltenden Verlangerung der Kindererziehungszeiten fur vor dem 1 Januar 1992 geborene Kinder von 12 auf 24 Monate so genannte Mutterrente nicht erhoht obwohl die Bundesregierung fur diese Massnahme jahrliche Mehrausgaben von ca 6 7 Mrd Euro prognostizierte 21 22 Unter anderem wegen der zusatzlichen Leistungen fur Kindererziehung wird lediglich der allgemeine Bundeszuschuss in den Jahren 2019 bis 2022 jeweils um 400 Mio Euro erhoht 23 Geht man fur die Zweckbestimmung der GRV davon aus dass sie die Versorgung ihrer Versicherten im Alter und bei Invaliditat sicherstellen soll dann zeigt sich deutlich dass die nicht beitragsgedeckten Leistungen bei begunstigten Renten einen allgemeinen sozialpolitischen Hintergrund haben Mit der Versichertengemeinschaft der beitragszahlenden Arbeitnehmer in der GRV haben sie nur im Rahmen allgemeiner staatlicher Fursorge die alle Burger betrifft zu tun Leistungen staatlicher Fursorge sind nach allgemeiner Auffassung jedoch aus dem Staatshaushalt zu finanzieren Die Rentner in den neuen Bundeslandern hierbei pauschal als Subventionsempfanger aufzufuhren weil deren Bewohner in die westdeutsche GRV niemals eingezahlt haben scheint einigen Quellen nicht gerechtfertigt weil damit der Eindruck erweckt wird als mussten die westdeutschen Beitragszahler oder die Bundeskasse alle dortigen Renten finanzieren Weil es sich um eine Umlagefinanzierung handelt begannen am Tage der Wiedervereinigung die Beitragszahlung der dortigen Pflichtversicherten und die Zahlung der dortigen Renten Durch den Einbruch bei den Beitragen durch die Arbeitslosigkeit letzteres jedoch in starkerem Masse als in den alten Bundeslandern ist tatsachlich ein grosserer Zuschuss aus Steuermitteln erforderlich der jedoch genau so zu bewerten ist wie andere Wiedervereinigungskosten Reserven Hauptartikel Nachhaltigkeitsrucklage Die Finanzierung der Rentenversicherung erfolgt im Umlageverfahren Laufende Beitrage verwaltet von den Tragern der Deutschen Rentenversicherung fruher BfA Landesversicherungsanstalten Bahnversicherungsanstalt Bundesknappschaft und Seekasse werden unmittelbar als Renten ausbezahlt Um die jederzeitige Zahlungsfahigkeit sicherzustellen gibt es die so genannte Nachhaltigkeitsrucklage Sie setzt sich aus uberschussigen Betriebsmitteln und angesammelten Rucklagen zusammen Rechengrossen der Rentenversicherung Aufgrund der Einkommensentwicklung der Vorjahre werden jahrlich die Rechengrossen der Sozialversicherung fur das Folgejahr durch Rechtsverordnung festgesetzt Fur die gesetzliche Rentenversicherung sind die Bezugsgrosse und die Beitragsbemessungsgrenze von Bedeutung Einnahmen und Ausgaben Finanzen der Rentenversicherung 2000 2010 2020in Mio in in Mio in in Mio in Gesamteinnahmen 214 566 100 00 251 254 100 00 334 413 100 00Beitragseinnahmen Versicherte und Arbeitgeber 163 367 76 13 185 288 73 75 252 730 75 57Bundeszuschusse fur Rentenleistungen ohne eigene Beitrage 40 717 18 98 45 791 18 22 53 396 15 97Zusatzliche Bundeszuschusse 9 078 4 23 19 095 7 60 27 149 8 12Erstattungen 658 0 31 769 0 31 1 030 0 31Vermogensertrage 602 0 28 99 0 04 104 0 03Sonstige Einnahmen 144 0 07 212 0 08 213 0 06 Gesamtausgaben 213 986 99 73 249 197 99 18 338 300 101 16Rentenausgaben1 190 198 88 64 224 352 89 29 303 676 90 81Kindererziehungsleistungen 1 092 0 51 258 0 10 33 0 01Leistungen zur Teilhabe 4 404 2 05 5 379 2 14 6 883 2 06Krankenversicherung der Rentner 12 831 5 98 15 251 6 07 23 056 6 89Pflegeversicherung 1 561 0 73 0 00 Verwaltungs und Verfahrenskosten 3 509 1 64 3 521 1 40 4 183 1 22Beitragserstattungen 193 0 09 110 0 05 77 0 02Sonstige Ausgaben 198 0 09 326 0 13 393 0 12 Einnahmenuberschuss 579 0 27 2 057 0 82 3 887 1 16Erlauterung 1Summe der Bruttorenten vor Abzug des Eigenanteils der Rentner an der Sozialversicherung Quelle Geschafts und Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Rentenversicherung Bundesministerium fur Arbeit und Soziales 24 Geschichte Hauptartikel Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland Anfange Zunfte und Gilden im Mittelalter kannten bereits Selbsthilfeeinrichtungen auf gemeinschaftlicher Grundlage Handwerk und Bergbau gelten als fruheste Vorlaufer der heutigen Sozialversicherung Das Gesetz uber die Vereinigung der Berg Hutten und Salinenarbeiter in Knappschaften vom 10 April 1854 war die erste landesgesetzliche offentlich rechtliche Arbeiterversicherung Mit diesem Gesetz wurden die Knappschaftskassen einheitlich organisiert und obligatorisch eingefuhrt Die Bergarbeiter wurden zur Beitragszahlung verpflichtet und die Mindestleistung der Kasse festgelegt 25 Durch eine Kaiserliche Botschaft Wilhelms I vom 17 November 1881 wurde der Aufbau einer Arbeiterversicherung eingeleitet in der Arbeiter gegen Krankheit Unfall und materielle Not bei Invaliditat oder im Alter versichert werden 25 nbsp Gesetz betreffend die Invaliditats und Altersversicherung veroffentlicht am 26 Juni 1889 im ReichsgesetzblattDie Verabschiedung des Gesetzes betreffend die Invaliditats und Altersversicherung am 22 Juni 1889 nach Beschlussfassung am 24 Mai 1889 wurde durch den Reichstag zum 1 Januar 1891 als Rentenversicherung der Arbeiter RV eingefuhrt 26 Sie sah eine Altersrente ab dem 70 Lebensjahr vor bei einer wesentlich geringeren Lebenserwartung als heute sowie eine Invalidenrente bei Erwerbsunfahigkeit Voraussetzung fur die Altersrente waren mindestens 30 Jahre Beitragszahlung mit der damals ublichen 60 Stunden Woche Dieser Versicherungszweig war nach Einfuhrung der Regelungen zur Krankenversicherung 1883 und der Unfallversicherung 1884 die letzte Regelung zur Sozialversicherung Otto von Bismarcks Dieser begrundete die Entscheidung fur eine rein staatliche und eben nicht privatwirtschaftliche Organisation der Rentenversicherung damit dass man nicht den Sparpfennig der Armen einem Konkursrisiko aussetzen oder gestatten konne dass ein Abzug von den Beitragen als Dividende und zur Verzinsung von Aktien gezahlt wurde 27 Bei Einfuhrung der Rentenversicherung im Jahr 1891 betrug der Beitragssatz 1 7 finanziert zu je einem Drittel von den Arbeitnehmern den Arbeitgebern und staatlichen Zuschussen also Steuergeldern Damals verdiente ein ungelernter Arbeiter 80 Mark im Monat 28 heutige Kaufkraft 605 Euro und musste dafur 1 3 von 1 7 also 0 567 als Arbeitnehmerbeitrag abfuhren das waren monatlich 0 45 Mark heutige Kaufkraft 3 40 Euro Die Versicherungspflicht galt anfanglich nur bis zu einem Jahreseinkommen von 2000 Mark heutige Kaufkraft 15 120 Euro was monatlich 167 Mark heutige Kaufkraft 1 263 Euro entspricht womit damals alle Arbeiter gewerblich Tatigen erfasst waren sowie die kleinen Angestellten Heimarbeitskrafte und die vielen uberwiegend weiblichen mithelfenden Familienangehorigen sowie sehr gering verdienende Angestellte mit weniger als 2000 Reichsmark Jahreseinkommen waren nicht erfasst Selbststandige konnten freiwillig in die Versicherung aufgenommen werden und fur Beamte gab es gesonderte Regelungen zur Beamtenversorgung 29 nbsp Beitragsmarke der LVA Oberbayern Beitragsklasse III verwendbar in der Zeit vom 1 Januar 1891 31 Dezember 1899 fur die InvalidenversicherungDie Beitragszahlung erfolgte anfangs durch Verwendung von Beitragsmarken die vom Arbeitgeber erworben wurden um von ihm in die Quittungskarte des versicherungspflichtig Beschaftigten eingeklebt zu werden Die zeitliche Zuordnung des Beitrags erfolgte durch handschriftlichen Eintrag eines Datums auf der Beitragsmarke In der Invalidenversicherung wurden Wochenmarken fur eine oder mehrere Wochen in der Angestelltenversicherung wurden Monatsmarken verwendet Das Beitragsmarkenverfahren wurde fur Pflichtversicherte der Invalidenversicherung durch das zum 29 Juni 1942 eingefuhrte Lohnabzugsverfahren abgelost Die ubrigen Versicherten mussten noch bis 1974 Beitragsmarken verwenden Schon bald setzten Bemuhungen ein die sozialen Versicherungen allseitig und umfassend zu ordnen Dies geschah mit der Reichsversicherungsordnung vom 9 Juni 1911 in deren Viertem Buch das Recht der Rentenversicherung der Arbeiter geregelt wurde und Hinterbliebenenrenten eingefuhrt wurden 30 Durch das Versicherungsgesetz fur Angestellte vom 20 Dezember 1911 wurde fur die Angestellten eine eigenstandige Rentenversicherung eingefuhrt Das Invaliditats und Alterssicherungsgesetz hatte zwar auch schon die als Angestellte beschaftigten Arbeitnehmer in die Versicherungspflicht einbezogen Der Berufsstand der Angestellten forderte aber eine selbststandige und unabhangige Angestelltenversicherung mit eigenem Versicherungstrager 30 Mit dem Versicherungsgesetz fur Angestellte das am 1 Januar 1913 in Kraft trat wurde die Forderung der Angestellten schliesslich gesetzgeberisch erfullt 30 Im Jahr 1916 wurde die Rentenaltersgrenze von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt Historische finanzielle Probleme Das nur auf Ansparen gegrundete System konnte nicht lange durchgehalten werden Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Reserven durch die darauf folgende Hyperinflation weitgehend entwertet So war das Reinvermogen der Deutschen Rentenbank von 2 12 Mrd Mark im Jahre 1914 binnen eines Jahrzehnts auf einen Rest von nur noch 14 6 dieser Summe zusammengeschmolzen Bereits damals begann man in gewissem Umfang Rentenzahlungen aus eingehenden Beitragen zu finanzieren und der Staat half mit Steuermitteln aus Dennoch waren massive Leistungskurzungen insbesondere infolge der Weltwirtschaftskrise 1929 1933 unvermeidlich Die gesetzliche Rentenversicherung war weit davon entfernt den vorherigen Lebensstandard im Alter zu garantieren sondern kaum mehr als ein kleines Zubrot Hauptsachliche Quelle von Alterseinkunften waren mehr denn je Leistungen der eigenen Kinder oder aber im aussersten Notfall der staatlichen Fursorge Wahrend der NS Zeit wurden sogar Mittel aus den Sozialsystemen fur andere Projekte insbesondere die Rustung zweckentfremdet Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das System zunachst beibehalten Die Rente hatte damals weitgehend Unterstutzungsfunktion und wurde mangels Rucklagen bis zu 50 aus Steuermitteln finanziert Umlagefinanzierung Erst mit der Rentenreform 1957 erfolgte der Ubergang zum System der noch heute bestehenden Umlagefinanzierung Statt Rucklagen zu bilden waren anfangs je zur Halfte von den Arbeitgebern und von den Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung 14 des Bruttolohnes zu zahlen die sofort fur Rentenzahlungen verwendet wurden Das ermoglichte eine sofortige deutliche Rentenerhohung und fortan eine dynamische Anpassung der Rentenhohe an die Bruttolohnentwicklung Die damals wesentlichen Argumente fur das Umlagesystem waren dass sofort Renten gezahlt werden konnen dass kein Kapitalvermogen durch Kriege oder Wirtschaftskrisen vernichtet werden kann dass ein Ansparen von Kapital im gesamtvolkswirtschaftlichen Massstab ohnehin nicht moglich sei Mackenroth Theorem und der Staat die Beitragszahlung durch die aktive mittlere Generation immer durchsetzen konne Mit solchen Begrundungen wurden Umlagesysteme seit der Weltwirtschaftskrise und in der Nachkriegszeit auch in einer Reihe anderer Lander eingefuhrt etwa in den USA 1936 als Teil des New Deal in Japan Osterreich und der Schweiz Weil keine Rucklagen gebildet werden setzt ein Umlagesystem aber auch die Existenz einer nachfolgenden Generation voraus deren Angehorige versicherungspflichtig tatig sind und vor allem ausreichend Beitrage zahlen In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit langsam wachsender Arbeitsentgelte und schrumpfender Erwerbstatigenzahlen sowie hoherer Lebenserwartung kommen solche Systeme jedoch unter Finanzierungsdruck insbesondere weil Arbeitnehmer mit hoherem Arbeitseinkommen nur mit Beitragen bis zur Beitragsbemessungsgrenze einzahlen sowie Selbststandige und Beamte ganzlich von der Beitragspflicht ausgenommen sind Die Reform beruhte massgeblich auf einer Studie von Professor Wilfrid Schreiber dessen Konzept allerdings nur unvollstandig umgesetzt wurde Die Studie forderte dass die Gesamtheit aller Arbeitstatigen einbezogen werden sollte also auch die selbststandigen Arbeitstatigen Ausserdem sollte die Beitragsbemessungsgrenze also die Einkommensgrenze der Versicherungspflicht ganz aufgehoben werden Durch beide Massnahmen sollte die gesetzliche Rentenversicherung auf ein moglichst grosses Fundament gestellt werden um die Stetigkeit ihrer Rechnungsgrundlagen uber alle moglichen Strukturveranderungen der Wirtschaftsgesellschaft und ihrer Zusammensetzung nach Beruf und Erwerbsart sicherzustellen Schreiber hatte ausserdem eine Kinderrente sowie eine Beitragsverdoppelung fur Kinderlose vorgesehen um die Familien finanziell zu entlasten und so den von der jeweils nachsten Generation abhangigen Fortbestand des Systems zu sichern Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer lehnte diese Komponenten jedoch ab und setzte sich gegen Bedenken etwa von Ludwig Erhard durch Uberfuhrung der Anwartschaften aus der DDR in die BRD Mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten zum 3 Oktober 1990 bestand auch die Notwendigkeit die Rentenanspruche aus den Versorgungssystemen der DDR in bundesdeutsches Recht zu uberfuhren Dies wurde im Einigungsvertrag vereinbart und mit dem Rentenuberleitungsgesetz sowie dem Anspruchs und Anwartschaftsuberfuhrungsgesetz entsprechend umgesetzt Dies umfasste neben der Rentenversicherung der DDR auch die Sonder und Zusatzversorgungssysteme der DDR Vereinigung der Rentenversicherungen fur Arbeiter und Angestellte Mit dem Rentenreformgesetz vom 18 Dezember 1989 wurde das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung mit Wirkung zum 1 Januar 1992 als Sechstes Buch in das SGB eingestellt und die separaten Rentengesetze fur die Rentenversicherung der Arbeiter Viertes Buch der Reichsversicherungsordnung RVO und der Angestellten Angestelltenversicherungsgesetz aufgehoben 30 Dieser Schritt vereinheitlichte das Rentenrecht und war somit mehr als nur eine Umbenennung der Gesetzbucher Das zum 1 Januar 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der Organisation in der gesetzlichen Rentenversicherung hob auch organisatorisch den Unterschied zwischen den Rentenversicherungen fur Arbeiter und Angestellte auf die zuvor von den Landesversicherungsanstalten und der Bundesversicherungsanstalt fur Angestellte getrennt betreut wurden 30 Finanzierungsdruck und Reformen Neue Lasten durch die Wiedervereinigung Von Beginn an wurde ein erheblicher Teil der Rentenzahlungen aus Steuermitteln bestritten vor allem zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen Der Bundeszuschuss betrug im Jahr 1964 knapp 25 der ausbezahlten Renten sank in den 1970er Jahren auf ca 15 und hielt sich bis Ende der 1980er Jahre bei etwa 16 In den 1990er Jahren geriet jedoch die gesetzliche Rentenversicherung zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten Eine Ursache war die Ubertragung des Systems auf die neuen Bundeslander Da es in der DDR nahezu keine offene Arbeitslosigkeit gegeben hatte erwarben die dortigen Rentner und Versicherten nach einer Hochrechnung ihrer in der DDR erzielten Einkommen anhand eines festgelegten Faktors auf annahernd vergleichbare Westverdienste vergleichsweise hohe Rentenanspruche an die GRV wahrend aufgrund der Wirtschaftslage aus den neuen Bundeslandern nur relativ geringe Rentenbeitrage erwirtschaftet wurden Verscharft wurden die Probleme durch eine sprunghafte Erhohung der Erwerbslosenzahlen Demografischer Wandel und Nachhaltigkeit Ausserdem begann sich durch den beginnenden Eintritt geburtenschwacher Jahrgange in das Erwerbsleben gestiegene Arbeitslosigkeit sowie durch die steigende Lebenserwartung das Verhaltnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfangern zu verschieben Die Politik reagierte 1992 mit ersten Einschnitten insbesondere Koppelung an die Nettolohn statt Bruttolohnentwicklung Der 1997 eingefuhrte demographische Faktor wurde nach dem Regierungswechsel 1998 von der rot grunen Bundesregierung zunachst wieder zuruckgenommen dafur erschien aber im neuen Jahrhundert der Nachhaltigkeitsfaktor Er berucksichtigt das reine Zahlenverhaltnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern und begrenzt so den Rentenanstieg Die Folge sind nominal schwach wachsende oder stagnierende d h inflationsbereinigt gleich bleibende oder sinkende Rentenbezuge Bundeszuschusse fur versicherungsfremde Leistungen Zudem wurde der Bundeszuschuss seit 1991 regelmassig erhoht vor allem um die Rentenversicherung durch die systematisch korrekte Erstattung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln zu entlasten Er betragt heute rund ein Viertel ca 75 Milliarden Euro der Gesamtausgaben deckt aber nicht den Gesamtaufwand der versicherungsfremden Leistungen Einmalige Liquiditats Effekte Die Liquiditatsreserve Schwankungsreserve wurde gesenkt Die Zahlungstermine fur die Arbeitgeber wurden 2006 um 14 Tage vorgezogen Fur die ab 1 April 2004 hinzugekommenen Neurentner erfolgt die Gutschrift der Rentenzahlung jeweils am letzten Bankarbeitstag des Monats statt wie zuvor zum Monatsanfang Befurwortung von Rentenreformen aufgrund der Bevolkerungsentwicklung Die gesetzliche Rentenversicherung wurde immer wieder an die aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst sonst hatte sie sich nicht langer als ein Jahrhundert bewahrt 30 Gerade die politische Behandlung des Themas Altersarmut fuhrte dazu dass uber einen Systemwechsel offen diskutiert wird Ausgehend von dieser Erwartung wurden unterschiedliche Schlussfolgerungen gezogen Zum einen werden Forderungen fur einen Systemwechsel erhoben z B bedingungsloses Grundeinkommen Sockelrente Grundrente zum anderen wird eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems gefordert z B Erwerbstatigenversicherung 30 Eine Massnahme der letzten Jahre war die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre Die Befurworter der Rentenreformen betonen dass einige Reformmassnahmen zwar belastenden Charakter haben wurden sie aber in ihrer Gesamtheit auf Konsolidierung des Sozialstaates gerichtet seien 30 Kritik an Rentenreformen aufgrund der Bevolkerungsentwicklung Kritiker der Rentenreformen betonen dass eine einseitige Betrachtung des demografischen Faktors die Vielzahl an Aspekten ausblende die eigentlich fur die Rentenfinanzierung entscheidend seien Aufgrund der Komplexitat der Relation zwischen Bevolkerungsentwicklung und Rentenbeitrag kritisieren besonders die Gewerkschaften 31 aber auch einzelne Wissenschaftler wie Gerd Bosbach diejenigen politische Konzepte die einen Anstieg des Renteneintrittsalters Rentenkurzungen oder vermehrte private Vorsorge etwa uber Privatversicherungen und Aktienfonds fordern Diese Konzepte dienten nach Meinung der Kritiker in erster Linie der Entlastung der Arbeitgeber durch niedrigere Lohnnebenkosten und der indirekten Subventionierung der Versicherungsbranche Gerd Bosbach stellt in seiner Kritik an den Reformern der Rentenversicherung dar dass die Zahl der versicherungspflichtig Beschaftigten bzw die fur die Rentenhohe entscheidende Beitragsleistung auch durch Anstieg der Vollerwerbstatigen oder der Erwerbstatigen erhoht werden konne ausser der schon erfolgten Anhebung des Rentenalters etwa durch die verstarkte Voll Erwerbstatigkeit von Frauen und unterbeschaftigten Mannern bei mehreren Millionen prekar Beschaftigten den Abbau der Arbeitslosigkeit die Mobilisierung der Stillen Reserve den fruheren Beginn der Erwerbstatigkeit den Einschluss von Beamten Selbstandigen und anderen in die Gruppe der Beitragszahler die Integration von Einwanderern in den ArbeitsmarktDie Erhohung des Beitragsvolumens ist ausser durch Erhohung des Beitragssatzes moglich durch den Ausschluss der Finanzierung von Fremdleistungen durch Versicherungsbeitrage den Anstieg der Brutto Einkommen parallel zur Produktivitatssteigerung 1 1 5 pro Jahr und oder zum Wirtschaftswachstum die Erhohung der anteiligen Versicherungsbeitrage durch mehr Festanstellungen Vollzeitvertrage weniger Scheinselbstandige weniger prekare Beschaftigung und mehr Normalarbeitsverhaltnisse 32 Ausserdem bewirkt der Ruckgang der Zahl von Kindern und Jugendlichen auch eine Kosteneinsparung denn in einer Bevolkerung mit hohem Anteil an Kindern und Jugendlichen mussen auch fur diese hohe Aufwendungen getatigt werden die bei Unterjungung tendenziell geringer werden Die Belastung der Erwerbstatigen liegt nicht nur in der Altersversorgung sondern auch in der Versorgung von Kindern Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Schule Ausbildung und Studium Bei der Betrachtung der Belastung mussen alle Bereiche einbezogen werden nicht nur die Altersversorgung 33 Die Tatsache dass versicherungspflichtige Erwerbstatige eine steigende Zahl von nicht erwerbstatigen Menschen mit Rentenanspruch mitversorgen mussen ist kein neues Phanomen Von 1900 bis 1990 verdreifachte sich der Bevolkerungsanteil der uber 65 Jahrigen stetig von 4 9 auf 14 9 wahrend sich der Anteil der unter 20 Jahrigen halbierte Die Lebenserwartung stieg dabei von 45 Jahren bei Mannern auf 76 im Jahre 2002 das Renteneintrittsalter sank von 70 auf 65 Jahre ab 1911 Die Zahl der Erwerbstatigen verdoppelte sich zwischen 1955 und 2014 durch erhohte Erwerbstatigkeit von Frauen und wachsende prekare Beschaftigung 34 Das BIP verdreifachte sich real von 1960 bis 2005 Die gesamtwirtschaftliche Arbeitsproduktivitat je Erwerbstatigen stieg nach Angaben des statistischen Bundesamts in Deutschland von 1991 bis 2011 um 22 7 Die Arbeitsproduktivitat je Erwerbstatigenstunde ist um 34 48 gestiegen Dies spiegelt die gleichzeitige Verringerung der je Erwerbstatigen durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden um 7 5 wider 35 Beitragssatz Hauptartikel Beitragssatz nbsp 100 Jahre Gesetzliche Rentenversicherung deutsche Briefmarke von 1989Seit dem 1 Januar 2018 betragt der Beitragssatz 18 6 Bei Einfuhrung der Rentenversicherung im Jahre 1891 betrug der Beitragssatz 1 7 Wenn man die in den einzelnen Lohnklassen zu zahlenden Beitragsmarken in Lohnprozent umrechnet so ergibt sich fur 1924 im Schnitt 3 5 fur 1928 im Schnitt 5 5 36 Der Beitragssatz stieg kontinuierlich von 10 Prozent im Jahre 1949 auf 17 Prozent im Jahre 1970 Er liegt seit 1970 zwischen 17 Prozent und 20 3 Prozent Kontroverse Themen der Rentenversicherung in DeutschlandDieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Noch zu sehr ein eklektisches Referat weitere Belege notig Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Einfuhrung einer Versicherungspflicht fur alle Erwerbstatigen Eine generelle Versicherungspflicht wurde vermeiden dass weite Bevolkerungskreise ohne Verpflichtung die notwendige Vorsorge vernachlassigen und im Alter der allgemeinen Fursorge anheimfallen Ausserdem wurde die Rentenfinanzierung auf eine solidere Grundlage gestellt werden wenn nicht gerade die einkommensstarken Bevolkerungskreise aus dem Generationenvertrag ausgeklammert werden Auch der Prasident des Bundessozialgerichts Rainer Schlegel spricht sich fur eine Rentenversicherungspflicht fur alle Erwerbstatigen aus Als Sicherungsziel der gesetzlichen Rentenversicherung nach einem erfullten Arbeitsleben seien 10 bis 20 uber Sozialhilfeniveau realistisch und trotzdem ambitioniert 37 Krisensicherheit der staatlichen Rentenversicherung Weil bzw wenn der Staat die Regeln fur die Rentenversicherung bestimmt hat er auch die Verpflichtung finanzielle Engpasse mit Steuergeldern auszugleichen So bietet eine gesetzlich organisierte Versicherung selbst bei Liquiditatsschwierigkeiten des Rentenversicherungstragers eine relative Sicherheit Rein private Vorsorgesysteme waren gesamtwirtschaftlich nicht ausreichend sicher und ihre gesellschaftliche Verteilungswirkung ware sozial nicht ausgewogen Gerade einkommensschwache Bevolkerungskreise die eine Absicherung im Alter besonders notig haben mussten dann ohne ausreichenden Versicherungsschutz auskommen siehe relative Armut Wegen verschiedener moglicher Formen von Marktversagen siehe moral hazard adverse selection und infolge von Inflationsrisiken sind private Anbieter nicht in der Lage reale Annuitaten fur alle anzubieten Private Anbieter mussten auch fur alle Risiken Rucklagen bilden was diese Versicherung verteuern wurde Risiken eines Umlageverfahrens ohne Reserven Weder die staatlich noch die privat organisierte Versicherung verfugte nach der Wahrungsreform 1948 uber Rucklagen fur eine Rentenzahlung an die aktuelle Rentnergeneration Deshalb muss die kollektive Leistung der Altenfinanzierung unabhangig von der Art der Organisation und ihrer jeweiligen Finanzierungsverfahren in direkter Weise von den jeweils arbeitenden Generationen erbracht werden Die Bildung gesamtwirtschaftlicher Rucklagen ist dabei kaum moglich vgl Mackenroth These Dadurch ist das System extrem anfallig fur Krisensituationen in denen die Beitrage zuruckgehen Mangelnde Gleichbehandlung der Rentner Egalitat im deutschen System Das nach der Rentenreform von 1957 in der Adenauer Ara entstandene System orientiert sich stark an der konservativen deutschen Sozialstaatstradition Die Renten werden gemass einem Versicherungsprinzip weitgehend durch Beitrage nicht aus Steuern finanziert Sie werden nicht durch eine staatliche Instanz sondern durch eigenstandige Institutionen erbracht ihre Hohe bleibt eng an das Arbeitseinkommen geknupft 38 Dem standen ursprunglich egalitare Vorstellungen der Sozialdemokratie gegenuber die 1957 allerdings wegen der Mehrheitsverhaltnisse nicht zum Zuge kamen Erst mit der zunehmenden Finanznot der Rentenversicherung wurden Rentenreformen vorgenommen die sich als Senkung der Neurenten auswirkten und die Rentenhohe von der Hohe der eingezahlten Beitrage abkoppelten Dadurch wurde eine egalisierende Wirkung erzielt allerdings in Form einer Angleichung der Rentenhohen nach unten Bereits fur Bezieher mittlerer Einkommen ist der Rentenanspruch weit unter 39 dem ursprunglich einmal festgelegten Ziel von 75 des letzten Nettolohnes Der Finanzmathematiker Werner Siepe hat berechnet wie sich die Gewinnschwelle eines Standardrentners fur die Jahrgange 1958 bis 2005 von 12 auf 18 Jahre verschieben wird 40 Dies sei die Folge von steigenden Beitragssatzen sinkendem Rentenniveau und einer Erhohung der Regelaltersgrenze wodurch ein Glaubwurdigkeitsproblem fur die umlagenfinanzierte Rente entstehe nbsp Rentenerhohungen 1959 1985Abkopplung der Rente von der Dynamik der Bruttoeinkommen Neu an der Rentenreform von 1957 war das Element der Dynamik was zunachst auf starken Widerstand in der Wirtschaft stiess Die dynamische Rente sollte sich im Laufe der Zeit mit dem Bruttoeinkommen aller Arbeitnehmer nach oben bewegen und somit die inflatorische Geldentwertung ausgleichen 41 Hintergrund dieser Regelung war die tief verwurzelte Erfahrung mit Altersarmut in einer Bevolkerung die in der Hyperinflation 1923 und der Wahrungsreform 1948 ihre personlichen Ersparnisse und privaten Lebensversicherungsanspruche verloren hatten In neuester Zeit stiegen jedoch die finanziellen Belastungen der Rentenversicherung so dass die dynamische Rente in mehreren Rentenreformen deutlich eingeschrankt wurde und die Rentenhohe inzwischen faktisch von der Entwicklung der Bruttoeinkommen abgekoppelt ist Verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie trotz fehlendem Kapitalstock Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Rentenanwartschaften durch die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes geschutzt soweit sie auf eigenen Rentenbeitragen beruhen Die Rentenversicherung hat aber keinen Kapitalstock gebildet aus dem eingezahlte Beitrage ausgezahlt werden konnten Deshalb ist die folgende Generation dazu verpflichtet die Altersversorgung der aktuellen Rentenbezieher eventuell ihrer eigenen Eltern zu sichern Mangelnde Unterstutzung der Familien mit Kindern Dieses als Generationenvertrag bekannte Umlageverfahren konne aber nur dann funktionieren wenn die erwerbstatige Generation auch Kinder in hinreichender Zahl grossziehen kann und wenn diese Kinder dann auch als Erwerbstatige Versicherungsbeitrage in die GRV einzahlen Daraus ergeben sich Pflichten des Gemeinwesens denen gegenuber die Kinder haben Das sei aber in der Sozialgesetzgebung nicht ausreichend umgesetzt worden Uberbetonung der Uberalterung der Bevolkerung Kritiker wenden ein dass diese massgeblich von Paul Kirchhof gepragte Sicht der Rechtsprechung die Bedeutung von Kindern in einem Umlageverfahren uberbetone Die Sozialversicherung komme entgegen Kirchhoffs monokausaler rein demographischer Betrachtung hauptsachlich aus zwei vollig anderen Grunden unter Druck Durch die Ausweitung des Niedriglohnsektors mit geringen oder ohne Beitrage seien die Beitrage zuruckgegangen Ausserdem seien Lohne und Gehalter und damit die Beitrage nicht parallel zur Produktivitat und dem Volkseinkommen gewachsen Entsprechend sollten mehr Arbeitnehmer in die Sozialversicherung einzahlen oder sollten die Einkommen an die steigende Produktivitat starker angeglichen werden 42 Eine schrumpfende Bevolkerungszahl sei durch die steigende Integration von vormals Arbeitslosen ins Erwerbsleben durch die Aktivierung der Stillen Reserve und durch eine Erhohung besonders der Frauenerwerbsquote durchaus zu bewaltigen vor allem auch durch die Schaffung von versicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplatzen Hohere Rentenbezuge in Ostdeutschland Oft werden die ostdeutschen Rentner pauschal als Subventionsempfanger bezeichnet weil deren Bewohner in die westdeutsche GRV niemals eingezahlt haben Damit wird der Eindruck erweckt als mussten die westdeutschen Beitragszahler oder die Bundeskasse alle dortigen Renten finanzieren Dabei wird allerdings ausser Acht gelassen dass es sich um eine Umlagefinanzierung handelt So begannen am Tage der Wiedervereinigung die Beitragszahlung der dortigen Pflichtversicherten und die Zahlung der dortigen Renten Ware dafur eine eigenstandige Kasse gebildet worden so ware deren prozentualer Zuschussbedarf anfanglich ahnlich hoch gewesen wie der in Westdeutschland Diese Kasse hatte aber die wachsenden Probleme mit der Alterspyramide ebenfalls zu spuren bekommen und den Einbruch bei den Beitragen durch die Arbeitslosigkeit letzteres jedoch in starkerem Masse als im Westen Deshalb ist tatsachlich ein hoherer Zuschuss aus Steuermitteln erforderlich der jedoch genau so zu bewerten ist wie andere Wiedervereinigungskosten Andererseits zeigen die ostdeutschen Zahlen dass dort die durchschnittliche Rentenzahlung hoher ist wahrend gleichzeitig durch das geringere Lohnniveau ein geringerer durchschnittlicher Rentenversicherungsbeitrag gezahlt wird Eine Subventionierung der ostdeutschen Rentenbezieher durch westdeutsche und ostdeutsche mit Wohnsitz in den alten Bundeslandern ist also nicht grundsatzlich von der Hand zu weisen Fur die hohere Durchschnittsrente im Osten gibt es noch weitere Erklarungen Es gab dort keine Beamten die entsprechenden eher uberdurchschnittlich bezahlten staatlich administrativen Tatigkeiten wurden im Angestelltenverhaltnis ausgeubt und erfordern jetzt Rentenzahlungen die sich auf die Hohe der Durchschnittsrente Ost auswirken Neue Mitarbeiter in diesen aufgefuhrten Bereichen sind dort wie im Westen auch jetzt verbeamtet leisten daher also keinen Beitrag im Umlageverfahren fur ihre Amtsvorganger Im Westen Deutschlands haben die Beamten eine eigenstandige Versorgung aus Steuermitteln diese Zahlungen gehen nicht in die Berechnung der Durchschnittsrente West ein Ferner hatten die ostdeutschen Frauen durchschnittlich mehr Arbeitsjahre Auf der anderen Seite haben viele westdeutsche Rentner zusatzliche Altersbezuge aus Betriebsrenten und Lebensversicherungen so dass allein der Vergleich der Durchschnittsrenten Ost und West aus der GRV keinen Vergleich der tatsachlichen durchschnittlichen Rentnereinkommen darstellt 43 Nachteile fur Strafgefangene wegen fehlender Rentenversicherung Strafgefangene die wahrend der Haftzeit arbeiten ohne einem freien Beschaftigungsverhaltnis ausserhalb der Anstalt nachzugehen sind aufgrund ihrer Arbeit im Vollzug nicht rentenversichert sie erwerben insoweit keine Anwartschaft auf eine Rente Das kann nach der Entlassung vor allem wegen der mangelnden Altersversorgung nachteilige Folgen haben Zwar hatte der Gesetzgeber schon 1976 mit der Verabschiedung des Strafvollzugsgesetzes die Rentenversicherungspflicht fur Strafgefangene beschlossen 44 zum Inkrafttreten der entsprechenden Vorschriften hatte es jedoch nach 198 Abs 3 Strafvollzugsgesetz 45 eines besonderen Bundesgesetzes bedurft ein solches Gesetz wurde bisher allerdings nicht verabschiedet Um dies zu andern wurde dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 6 Juni 2011 eine Petition ubergeben die 15 Organisationen formuliert hatten 46 Auf eine entsprechende Empfehlung des Petitionsausschusses 47 uberwies der Bundestag die Petition am 3 April 2014 an die Bundesregierung Bundesministerium fur Arbeit und Sozialordnung und leitete sie den Landesvolksvertretungen zu damit diese Stellen das Anliegen noch einmal uberprufen und nach Moglichkeiten der Abhilfe suchen 48 Bereits 2008 hatte die Bundesregierung mitgeteilt dass sie die Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin fur sinnvoll halte BT Drucksache 16 11362 Am 25 April 2013 gab es im Bundestag eine Debatte zu diesem Thema Am 24 September 2014 brachte die Fraktion Die Linke den Antrag in den Deutschen Bundestag ein Strafgefangene kunftig in die Renten Kranken und Pflegeversicherung einzubeziehen 49 Am 18 Dezember 2014 debattierte das Plenum erneut daruber Mitte Juni 2015 wandte sich eine Aktion der Gefangenengewerkschaft in dieser Sache mit einem schriftlichen Appell an die Justizminister der Bundeslander 50 Am 17 18 Juni 2015 beschloss die Justizministerkonferenz den Strafvollzugsausschuss der Lander zu beauftragen Grundlagen und Auswirkungen einer Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung zu prufen und das Ergebnis wiederum der Ministerkonferenz vorzulegen 51 Gerechtigkeit des Rentensystems Karl Lauterbach kritisiert in seiner Monographie Der Zweiklassenstaat 52 dass in der offentlichen Diskussion in Deutschland anders als in Skandinavien oder Grossbritannien so gut wie nie uber das Gerechtigkeitsproblem diskutiert werde obwohl die Ungerechtigkeiten uberdeutlich seien Die armen Rentner subventionierten die Reichen da die Lebenserwartung von Niedriglohnempfangern um 10 Jahre niedriger liege als die der Bezieher hoher Renten Nirgendwo in Europa sei dieser Unterschied so deutlich Im Vergleich mit den einbezahlten Beitragen verliere der Arme dessen Einkommen 50 unter dem Durchschnitt liege 30 000 Euro wahrend derjenige der ein zweimal so hohes Einkommen wie der Durchschnitt erzielt durch die Rente uber 100 000 Euro hinzugewinne Die Arbeiter zahlten demnach die hohe Rendite der Angestellten und decken uber ihre Steuern zudem noch die Beamtenpensionen ab Viel gerechter weil solidarischer findet Lauterbach ein Rentensystem wie das der Schweiz weil dort eine Grundrente aus Steuermitteln finanziert wird Dies belaste auch den Arbeitsmarkt weniger und begunstige die Beschaftigung Eine Privatisierung des Rentensystems sei keine Alternative weil die Ubergangsgeneration dann eine Doppelbelastung tragen musse Auch bei der Riesterrente zahlten die Steuerzahler den Steuerzuschuss fur die Reichen die Armen die sich die Versicherung nicht leisten konnten gingen leer aus Nur als Pflichtversicherung fur alle hatte sie einen Sinn gehabt wie sie ursprunglich geplant war Als Privatversicherung sei sie hauptsachlich fur die Versicherungsunternehmen ein Gewinn gewesen weniger fur die Versicherten In keinem anderen Land der Welt ausser Deutschland sei es den Versicherungsunternehmen gelungen sich durch Steuergelder subventionieren zu lassen LiteraturGerhard Backer u a Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland Bd 2 Kapitel VIII Alter Wiesbaden 2010 S 353 503 Eberhard Eichenhofer Herbert Rische Winfried Schmahl Hrsg Handbuch der gesetzlichen Rentenversicherung SGB VI Luchterhand Koln 2011 ISBN 978 3 472 07834 0 H Gruner G Dalichau Gesetzliche Rentenversicherung Heidelberg Kommentar Loseblatt K Hauck et al Sozialgesetzbuch SGB VI Berlin Kommentar Loseblatt R Kreikebohm Hrsg SGB VI 3 Auflage Munchen 2003 Kommentar ISBN 3 406 48803 X H W Lueg B v Maydell F Ruland Hrsg Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch Gesetzliche Rentenversicherung Berlin 5 Bande Loseblatt Winfried Schmahl Rente Vor 60 Jahren wurde die dynamische Rente eingefuhrt aus guten Grunden In Die Zeit 04 2007 S 22 Hellmut D Scholtz Sachgerechte Bemessung des Bundeszuschusses in der Gesetzlichen Rentenversicherung In Wege zur Sozialversicherung 2009 3 S 77 83 B Schulin Hrsg Rentenversicherungsrecht Munchen 1999 Handbuch des Sozialversicherungsrechts Band 3 ISBN 3 406 38909 0 Verband Deutscher Rentenversicherungstrager Hrsg Handbuch der gesetzlichen Rentenversicherung Neuwied 1990 ISBN 3 472 00068 6 T Hartwig Reformbedurftigkeit und Reformansatze des deutschen Rentenversicherungssystems in Die Sozialgerichtsbarkeit SGb 2006 Seiten 27 ff Holger Balodis Dagmar Huhne Rente rauf So kann es klappen DVS Sabine Kruger Frankfurt am Main 2020 ISBN 978 3 932246 98 2 2 Aufl Weblinks nbsp Wikisource Rentenversicherung Quellen und Volltexte nbsp Wikinews Bundesregierung plant die nachste Rentenreform Zuschussrente Kombirente und Pflichtversicherung fur Selbstandige Nachricht www deutsche rentenversicherung de Ihre Vorsorge Eine Informationsinitiative der Regionaltrager der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See Sozialgesetzbuch VI Datensammlung Info Grafiken zu Rentenversicherung und Alterssicherung Uberblick uber die bisherigen Reformen der Gesetzlichen Rentenversicherung PDF Datei 405 kB Harald Stoger Rentensysteme und Altersarmut im internationalen Vergleich Friedrich Ebert Stiftung 2011 PDF 865 kB Reserven der gesetzlichen Rentenversicherung PDF 60 kB in der Reihe Aktueller Begriff der Wissenschaftlichen Dienste vom 21 Februar 2012 Herausgeber Deutscher Bundestag Verfasser Rene Braun 2 OECD 2018 Renten auf einen Blick 2017 OECD und G20 LanderEinzelnachweise https www bmas de DE Themen Rente Fakten zur Rente Gesetzliche Rentenversicherung indikator anteil bundesmittel an ausgaben gesetzlicher rentenversicherung html https www bundestag de resource blob 437624 634baef7575ec97bc241976afb1168e4 wd 6 085 16 pdf data pdf Wolfgang Schutte Der Vorrang von Rehabilitation vor Rente und Pflege Memento vom 5 April 2016 im Internet Archive Zeitschrift fur Sozialreform ZSR 2004 S 473 492 Deutsche Rentenversicherung Memento vom 20 August 2013 im Internet Archive Rentenversicherung in Zahlen 2022 www deutsche rentenversicherung de abgerufen am 14 April 2023 Rentenniveau www deutsche rentenversicherung de abgerufen am 14 April 2023 Rentenversicherungsbericht 2022 www bmas de abgerufen am 14 April 2023 Pflege und Teilrente www deutsche rentenversicherung de abgerufen am 14 April 2023 Erwerbsnminderungsrente Deutsche Rentenversicherung abgerufen am 13 April 2023 Psycho Gutachten ist Gluckssache spiegel de 3 Oktober 2007 So viel konnen Sie hinzuverdienen Deutsche Rentenversicherung abgerufen am 13 April 2023 Abschnitt Anrechnung von Einkommen auf der Seite Werte der Rentenversicherung Memento vom 31 Marz 2012 im Internet Archive deutsche rentenversicherung de abgerufen am 29 Juli 2012 laut Information der Deutschen Rentenversicherung Memento vom 12 Januar 2012 im Internet Archive FAQ zur Renteninformation www deutsche rentenversicherung de abgerufen am 14 April 2023 1 Verordnung zur Bestimmung der Beitragssatze in der gesetzlichen Rentenversicherung fur das Jahr 2018 https www deutsche rentenversicherung de DRV DE Experten Zahlen und Fakten Werte der Rentenversicherung werte der rentenversicherung html Aktuelle Zahlen der knappschaftlichen Rentenversicherung Memento vom 9 Juli 2021 im Internet Archive https www bundesregierung de breg de aktuelles beitragsbemessungsgrenzen 2021 1796480 a b Entnommen aus Rentenversicherung in Zeitreihen 16 Oktober 2020 Seite 243 abgerufen am 17 Januar 2021 PDF 11 MB http www karl braeuer institut de files 20364 Schrift 107 Feb 2011 Fichte Versicherungsfremde Leistungen in der GRV und ihre sachgerechte Finanzierung pdf Bundestags Drucksache 18 909 S 3 ZDFcheck 2013 Volker Kauder CDU Mutterrenten werden den Bundeshaushalt nicht belasten Stimmt so nicht 16 Juli 2013 213 Abs 2 SGB VI in der ab dem 1 Juli 2014 geltenden Fassung Gesundheitsberichterstattung des Bundes a b Bundesministerium fur Arbeit und Soziales Hrsg Uber das Sozialrecht Kapitel 6 Rentenversicherung 6 Auflage 2009 ISBN 978 3 8214 7245 4 S 278 Zur Entstehung und Implementierung des Invaliditats und Altersversicherungsgesetzes vgl Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 II Abteilung Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II 1881 1890 6 Band Die gesetzliche Invaliditats und Altersversicherung und die Alternativen auf gewerkschaftlicher und betrieblicher Grundlage bearbeitet von Ulrike Haerendel Darmstadt 2004 Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 III Abteilung Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses 1890 1904 6 Band Die Praxis der Rentenversicherung und das Invalidenversicherungsgesetz von 1899 bearbeitet von Wolfgang Ayass und Florian Tennstedt Darmstadt 2014 vgl Wolfgang Ayass Wilfried Rudloff Florian Tennstedt Sozialstaat im Werden Band 1 Grundungsprozesse und Weichenstellungen im Deutschen Kaiserreich Stuttgart 2021 Band 2 Schlaglichter auf Grundfragen Stuttgart 2021 Zitiert nach Holger Balodis Dagmar Huhne Die grosse Rentenluge Warum eine gute und bezahlbare Alterssicherung fur alle moglich ist Westend Verlag Frankfurt Main 2017 S 49 Paul Gohre Drei Monate Fabrikarbeiter und Handwerksbursche Leipzig 1891 Abgedruckt in Ernst Schraepler Hrsg Quellen zur Geschichte der sozialen Frage in Deutschland 1871 bis zur Gegenwart 3 neubearbeitete und erweiterte Auflage Gottingen 1996 S 47 51 Gerhard Backer Ernst Kistler Bismarcks Sozialgesetze In bpb de Bundeszentrale fur politische Bildung 30 Januar 2020 abgerufen am 7 Dezember 2020 a b c d e f g h Bundesministerium fur Arbeit und Soziales Hrsg Uber das Sozialrecht Kapitel 6 Rentenversicherung 6 Auflage 2009 ISBN 978 3 8214 7245 4 S 279 Demografische Entwicklung nicht dramatisieren In Gewerkschaftliche Monatshefte Februar 2004 S 98 105 PDF 126 kB Gerd Bosbach Bevolkerungsentwicklung In Gabriele Gillen amp Walter van Rossum Hrsg Schwarzbuch Deutschland Das Handbuch der vermissten Informationen Rowohlt Reinbek 2009 ISBN 978 3 498 02504 5 Gerd Bosbach mit Jens Jurgen Korff Lugen mit Zahlen Wie wir mit Statistiken manipuliert werden Heyne Munchen 2011 ISBN 978 3 453 17391 0 ebd 2012 ISBN 978 3 453 60248 9 Lugen mit Zahlen Blog zum Buch Lugen mit Zahlen die Autoren Bosbach und Korff im Gesprach mit Carsten Schmidt Website des Lexikus Verlags 8 Mai 2013 Gerd Bosbach amp Klaus Bingler Die Demografie als Sundenbock Wie Rechnungen ohne den Wirt gemacht werden Website der Bundeszentrale fur politische Bildung 23 Marz 2011 Statistisches Bundesamt Deutschland Memento vom 21 Marz 2008 im Internet Archive abgerufen am 30 April 2008 15 03 CEST Wilhelm Dobbernack Die Rettung der Rentenversicherung Die finanzielle Neuordnung der Invaliden Angestellten und Knappschaftlichen Pensionsversicherung Stuttgart Berlin 1934 S 11 14 BSG Prasident fordert Rentenversicherungspflicht fur alle Erwerbstatigen In Redaktion beck aktuell 15 Juli 2022 dpa Abgerufen am 10 August 2022 bpb Grundprinzipien Versicherungsprinzip Aquivalenzprinzip Solidarprinzip Januar 2014 Lebensstandard nicht mehr gesichert Memento vom 9 Dezember 2014 im Internet Archive Bockler Impuls 09 2014 Werner Siepe Gewinnschwelle bei Altersrenten Womit heutige und kunftige Rentner rechnen konnen Marz 2022 abgerufen am 14 September 2023 Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Dynamische Rente Suddeutsche Zeitung Produktivitat schlagt Demografie 11 April 2014 Rentenversicherungsbericht 2012 1 S 23 ff 190 Abs 13 und 191 Abs 1 Strafprozessordnung Bundesgesetzblatt I Nr 28 vom 20 Marz 1976 Seite 608 Bundesgesetzblatt I Nr 28 vom 20 Marz 1976 Seite 611 Wortlaut der Petition Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses vom 19 Marz 2014 Petition 3 17 11 8213 BT Drucksache 18 861 26 Sitzung des 18 Deutschen Bundestages Tagesordnungspunkt 23 e Plenarprotokoll 18 26 Seite 2057 Bundestags Drucksache 18 2606 Gefangenen Gewerkschaft GG BO fordert die Offenlegung der Abrechnungsmodalitaten zwischen der JVA Leitung den Landesbehorden und externen Unternehmen aus der Knastarbeit Memento vom 19 Mai 2015 im Internet Archive 86 Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Lander 2015 Beschluss TOP II 13 Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung Memento vom 4 Juli 2015 im Internet Archive Karl Lauterbach Der Zweiklassenstaat Wie die Privilegierten Deutschland ruinieren Rowohlt Berlin 2007 ISBN 978 3 87134 579 1 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4049507 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetzliche Rentenversicherung Deutschland amp oldid 237317612