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Dieser Artikel handelt von Standen und Korperschaften Zur Biermarke Zunft Kolsch siehe Erzquell Brauerei zur Dresdner Kunstlervereinigung siehe Die Zunft Als Zunfte von althochdeutsch zumft zu ziemen bezeichnet man standische Korperschaften von Handwerkern wie sie seit dem Mittelalter zur Wahrung gemeinsamer Interessen entstanden und bis ins 19 Jahrhundert existierten in gewissen Regionen beispielsweise in der Schweiz vgl hier bis heute Die Zunfte bildeten ein soziales und okonomisches System zur Regelung von Rohstofflieferungen Beschaftigungszahlen Lohnen Preisen Absatzmengen bis hin zur Witwenversorgung Zunfte umfassten mitunter mehrere Berufsgruppen Ausseres Zeichen waren nach mittelalterlicher Tradition Zunftordnung Wappen Zunftzeichen und kleidung Bildtafel von Zunftwappen 1 Schuhmacher 2 Fischer 3 Metzger 4 Tuchmacher 5 Weber 6 Maler 7 Muller 8 Maurer 9 Zimmerer 10 Dachdecker 11 Schneider 12 Backer 13 Sattler 14 Schmiede 15 Kurschner 16 GerberDie Zunfte schrieben ihren Mitgliedern zur Sicherung von Qualitaten Produktionsmethoden vor Dadurch wehrten sie zwar Uberproduktionen ab andererseits verhinderten sie die Einfuhrung neuer produktiverer eventuell weniger gesundheitsgefahrdender Produktionstechniken Sie garantierten ihren Mitgliedern ein standesgemasses also gerechtes Einkommen Den Verbrauchern war durch Ausschalten von Preiswettbewerb ein stabiles Preis Leistungs Verhaltnis garantiert allerdings auf hohem Preis Niveau Siehe auch Kartell Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Geschichte 3 Regionale Besonderheiten 3 1 Aachen und Koln 3 2 Bern 3 3 Bozen 3 4 Norddeutschland 3 5 Preussen 3 6 Zurich 3 7 England 4 Recht und Brauch im alten Handwerk 5 Lebenslaufe und soziale Strukturen 5 1 Lehrlinge 5 2 Gesellen 5 3 Meister 6 Handwerker ausserhalb der Zunfte 6 1 Frauen 6 2 Slawen 7 Die Berufslehre als Mittel der Zunftordnung gegen wachsende Konkurrenz 8 Siehe auch 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseBegriff BearbeitenSeit dem Mittelalter und bis zur Industrialisierung im 19 Jahrhundert wurde der Zusammenschluss von Handwerksmeistern neben dem heute gangigen Begriff Zunft auch als Gilde Gaffel Amt norddeutsch Einung Innung sachsisch oder Zeche bezeichnet 1 Heute benennt die wissenschaftssprachliche Ubereinkunft in Deutschland den Zusammenschluss von Handwerksmeistern als Zunft und den Zusammenschluss von Kaufleuten seit dem Mittelalter und der fruhen Neuzeit als Gilde wohingegen in England mit guild beides bezeichnet wird Geschichte BearbeitenVorlaufer stadtischer Zunfte gab es seit der romischen Kaiserzeit sie dienten vor allem der steuerlichen Erfassung ihrer Mitglieder die daraufhin oft auf das Land auswichen 2 Der lateinische Ausdruck fur diese Vereinigungen war collegium beispielsweise der Handwerker Kaufleute Schiffsbesitzer Backer usw 3 Die Anfange des Zunftwesens in Mittel West und Nordwesteuropa sind im Hochmittelalter zu finden als zahlreiche neue Stadte gegrundet wurden Stadtgrundungsphase und die Handwerkszweige in den Stadten sich stark spezialisierten Als altester urkundlich belegter Vorlaufer der spateren Zunfte gilt die im Jahr 945 begrundete Frankfurter Fischer und Schiffer Bruderschaft 4 1010 entstand die Wurzburger Fischerzunft die ihr Bestehen jedes Jahr am 6 Januar feiert 5 In den meisten deutschen Stadten lag die Macht anfanglich nur in den Handen des stadtischen Adels und der Ministerialen der Kloster Bischofe und Hochadeligen Spater konnten auch die Fernkaufleute gewisse Rechte und politischen Einfluss erkampfen Die Vereinigung von Handwerkern zu Zunften das heisst ihre Organisation innerhalb der Stadt war wahrend dieser Zeit oft stark eingeschrankt oder gar verboten Ein Zusammenschluss einer Gruppe von Menschen oder eine Verschworung wie man es zeitgenossisch nannte bedeutete in einer mittelalterlichen Stadt fast immer politische Einflussnahme Die Grundung der Zunfte war in manchen Stadten mit einer so genannten Zunftrevolution oder einem politischen Umschwung verbunden Allerdings wurde den Zunftburgern haufig von vornherein weitgehende Autonomie zuerkannt um die Neugrundung von Stadten fur Handler und Handwerker attraktiv zu gestalten z B Freiburg im Breisgau im Jahr 1120 In bestimmten Stadten im Heiligen Romischen Reich gelang es den in Zunften organisierten Handwerkern sogar die politische Macht ganz oder teilweise zu erobern In den Reichsstadten galten zeitweise Zunftverfassungen die den Zunften eine Dominanz im Rat garantierten 6 was jedoch nicht mit einer Demokratie im modernen Sinne gleichgesetzt werden kann In Pfullendorf fanden jahrlich Wahlen statt Diese Verfassung hatte Modellcharakter fur viele Stadte und galt in Pfullendorf von 1383 bis 1803 Auch Zurich hatte bis 1798 eine Zunftverfassung Im Spatmittelalter und der Fruhen Neuzeit verschwanden jedoch die meisten Zunftrepubliken unter dem Druck der Landesfursten wieder und der politische Einfluss der Zunfte wurde eingeschrankt oder ganz auf das Wirtschaftsrecht reduziert Um 1550 wurde die Zunftherrschaft in allen Reichsstadten durch Kaiser Karl V abgeschafft 7 Danach waren dort bis zum Ende des Heiligen Romischen Reichs wieder patrizische Machtstrukturen vorherrschend Gegen die Macht der Meister innerhalb der Zunfte bildeten die Gesellen ab dem Spatmittelalter eigene Gesellenvereinigungen Die nicht in Zunften organisierten Handwerker gehorten mancherorts zur sogenannten Meinheit Sie hatten dann im Gegensatz zu ungebundenen Gesellen Knechten und Tagelohnern jedoch haufig das Burgerrecht Im Heiligen Romischen Reich Deutscher Nation mussten im 18 Jahrhundert Zunfte aus mindestens drei Meistern bestehen damit Abstimmungen einfacher wurden Wenn die Mitglieder aus ihr allerdings wieder austraten so konnte die Zunft auch in einer einzigen Person weiterbestehen 8 Es war damals eine haufig debattierte Frage ob Mitgliedschaft in zwei Zunften gleichzeitig moglich sei Dies war moglich solange es dasselbe Handwerk war zum Exempel ein Seiffensieder in Halle und in Naumburg 8 Ein Mann konnte jedoch nicht zwei Zunften verschiedenen Handwerks angehoren Da galt der Grundsatz Viel Handwerke verderben einen Meister 8 Beim Neubau eines Hauses hatte der Bauherr gemass Anordnungen des 18 Jahrhunderts zur Brandverhutung im Kurfurstentum Trier und in weiteren Kurfurstentumer des Heiligen Romischen Reichs allemal ein ordentlicher in einer erzstiftischen Zunft aufgenommener Meister als Maurer Zimmermann etc zu beschaftigen der fur die Abwendung von Feuersgefahr in dem von ihm angeordneten Bau verantwortlich seyn muss zumalen wann er dafur billigmassig bezahlt wird 9 Das Leben des einzelnen Gruppenmitglieds wurde von der Zunft entscheidend bestimmt Nur in dieser Einbindung konnte der Zunfthandwerker seiner Arbeit nachgehen Die Gemeinschaft der Amtsmeister regelte die Arbeit und Betriebsfuhrung des Einzelnen die Qualitat seiner Produkte kontrollierte seine sittliche Lebensfuhrung sicherte ihn in individuellen Notfallen ab und betete fur das Seelenheil ihrer verstorbenen Mitglieder Die Entwicklung des Handwerks vom Ende des Mittelalters bis zum 19 Jahrhundert wird durchweg als anhaltender Niedergang beschrieben unter den mit Einfuhrung der Gewerbefreiheit ein befreiender Schlussstrich gezogen wurde An Ausartungen des Brauchtums und uberholten sozialen Strukturen ist diese Beurteilung oft verdeutlicht worden In der neueren Forschung 10 11 hat man auch die wirtschaftlichen Hintergrunde dieses Abstiegs durchleuchtet Von konjunkturellen Schwankungen abgesehen sanken die Realeinkommen der Handwerker erheblich Ursachen waren die Trennung von Produktion und Handel Verlagssystem grossbetriebliche Produktionsformen Manufaktur und Massenproduktion die Konkurrenz neuer und zum Teil importierter Warenarten und die weitraumige Verflechtung des Marktes durch neue Strassen und Verkehrsmittel Ob das Ende der Zunfte als eine Geschichte des Niedergangs zu begreifen ist oder doch auch Elemente der protoindustriellen Neuorientierung enthielt mit anderen Worten ob der Schritt von einer vertikalen Solidaritat der jeweils eigenen Zunft zur horizontalen Solidaritat der Arbeiterbewegung vorbereitet oder gar vollzogen wurde ist noch Gegenstand der wissenschaftlichen Kontroverse 12 13 14 Der Zunftzwang und damit die wirtschaftliche Macht der Zunfte wurden nach der Franzosischen Revolution in den von Napoleon dominierten Gebieten auch im deutschsprachigen Raum stark eingeschrankt oder ganz aufgehoben Nachdem er nach den Befreiungskriegen wohl stellenweise wiederhergestellt worden war riss die Diskussion um die Gewerbefreiheit nun nicht mehr ab und spatestens 1871 ist diese im Deutschen Reich uberall eingefuhrt gewesen In der Schweiz verloren die Zunfte mit der Helvetischen Revolution 1798 vorubergehend ihre Macht die sie aber teilweise mit der Mediation 1803 wieder zuruck erlangten In den meisten Stadtkantonen wurden die Vorrechte der Zunfte um 1830 mit der erzwungenen politischen und wirtschaftlichen Gleichberechtigung der Land mit der Stadtbevolkerung beseitigt in Basel jedoch erst in den 1870er Jahren Moderne Nachfolger der Zunfte sind die Handwerkerinnungen Mancherorts bestehen Zunfte noch als Handwerkervereinigungen oder als folkloristische oder gesellschaftliche Vereine wie in Zurich In den verschiedenen deutschen Gebieten wurden durch die Einfuhrung der Gewerbefreiheit im Laufe des 19 Jahrhunderts die Zunfte abgeschafft Regionale Besonderheiten BearbeitenAachen und Koln Bearbeiten In Aachen und Koln wirkten Zunfte in den als Gaffeln bezeichneten Corporationen wie es in Koln im Verbundbrief von 1396 und in Aachen im Aachener Gaffelbrief von 1450 verfassungsgemass festgeschrieben wurde Bern Bearbeiten In Bern sind die Gesellschaften und Zunfte bis heute Korperschaften des offentlichen Rechts Bozen Bearbeiten In Bozen wie auch sonst im Tiroler Raum waren Zunfte als korporative Bruderschaften organisiert mit eigener Zunftlade und einem gewahlten Vorstand So ist fur 1471 eine Bozner schneider bruderschafft mit eigener Satzung bezeugt wahrend die Bruderschaft der Bozner Binder 1495 quellenmassig fassbar wird 15 Norddeutschland Bearbeiten In den grossen Stadten nahe den norddeutschen Kusten hiessen die meisten Zunfte traditionell Amter Daneben gab es noch weitere Handwerks Korporationen wie die Laden der Gesellen und andere die sich teilweise Bruderschaften oder Bruderschaften 16 nannten wie die Totenladen und andere Kassen in welche die Mitglieder regelmassig einzahlten um die Zunftangehorigen ihre Witwen und Kinder bei Krankheit oder Tod zu unterstutzen In Hamburg gab es 1850 noch 32 Amter und acht Bruderschaften 1863 wurden sie mit Einfuhrung der Gewerbefreiheit abgeschafft 17 ebenso 1861 in Bremen und 1866 in Lubeck Preussen Bearbeiten Hauptartikel Vierwerke Zurich Bearbeiten In einigen Stadten hat sich der Umzug einer Zunft oder von Zunftvereinigungen in der Form von Stadtfesten erhalten In Zurich besteht mit dem Sechselauten der bekannteste jahrliche Umzug der Zunfte die hier den Status privatrechtlicher Vereine haben England Bearbeiten Fur die zeitweise zunftahnlichen Korporationen der Londoner Gewerbetreibenden siehe den Hauptartikel Livery Company und seine Detailartikel Recht und Brauch im alten Handwerk BearbeitenDas Zunftrecht galt in Stadten ausserhalb dieser war das Handwerk zunftfrei oder unzunftig Im Gegensatz zu den Zusammenschlussen der Grosskaufleute waren Zunfte immer institutionell beschrankt auf das jeweilige Einzelhandwerk auch das ein Grund fur ihre weitgehende politische Ohnmacht Ausserhalb der Zunfte durfte der Zunftberuf nicht ausgeubt werden Die Zunft umfasste alle Ausubenden Mitunter waren mehrere ahnliche Berufe in einer Zunft zusammengefasst um eine in der Stadt wirksame Macht zu erreichen Die Zunfte kontrollierten in den Stadten die Anzahl der Handwerker und Gesellen und legten ihre Regeln schriftlich in obrigkeitlich genehmigten Zunftordnungen fest Damit wurden die Regeln der jeweiligen Handwerksberufe aufgestellt und uberwacht beispielsweise Ausbildungsregeln Arbeitszeiten Produktqualitat und Preise Dadurch sicherten sie dass nicht zu viel Konkurrenz innerhalb einer Stadt entstand Nach innen hatten die Zunfte das Recht der Selbstverwaltung so regelten die Meister ihre Geldangelegenheiten eigenstandig wahlten ihre Vorsteher Alteste Altmeister und Jungmeister selbst hatten teilweise auch die Gesellenkasse in Verwahr konnten Strafen verhangen und Bussgelder eintreiben besassen also gewisse gewerbepolizeiliche Befugnisse Neben der wirtschaftlichen Funktion nahmen die Zunfte auch religiose soziale kulturelle und militarische Aufgaben wahr Bei schwerer Krankheit und Tod erhielten die Meisterfamilien eine Unterstutzung aus der Amtslade Die Gesellen wie auch die Meisterfrauen hatten kein Mitspracherecht Sie und die Lehrlinge gehorten gleichwohl als Mitglieder minderen Rechts zur Zunft Dies entsprach der Vorstellung fur das Ganze Haus mit dem Meister als Hausvater Wichtige Entscheidungen waren von Zustimmung oder Wohlwollen der Obrigkeit abhangig Um eine Kontrolle zu gewahrleisten war in jeder Zunft die Morgensprache als ein regelmassiger Versammlungstermin eingerichtet die nicht ohne Anwesenheit eines Ratsvertreters stattfand Jede Zunft hatte einen festen Ort fur diese Zusammenkunfte Altem Herkommen entsprach es sich in einer bestimmten Kirche zu versammeln andere hatten das Privileg im Rathaus zusammenzukommen und vermogendere Korporationen besassen ein eigenes Zunfthaus das auch fur Festlichkeiten der Mitglieder diente Armere Zunfte trafen sich im Gasthaus in der Gesellenherberge oder im Haus eines Meisters Zur Tagesordnung gehorten Rechnungslegung Meldungen zum Meisterstuck Freisprechungen von Lehrjungen Klagen unter den Mitgliedern nahmen breiten Raum ein und waren moglichst hier zu schlichten bevor die offentliche Gerichtsbarkeit in Anspruch genommen wurde Die Morgensprache fand bei geoffneter Lade statt In dieser meist anspruchsvoll gestalteten Truhe waren die Urkunden Gelder Siegelstempel und Silbergefasse Willkomme der Zunft aufbewahrt und konnten von allen gesehen werden Schon vor dem Ende der Zunfte wurden die Morgensprachen dort abgeschafft wo Gewerbekammern eingerichtet wurden Im Spatmittelalter grundeten Zunfte auch Singschulen an denen der Meistergesang gepflegt wurde Auch die Gesellen hielten regelmassige Versammlungen mancherorts Krugtage genannt ab Die ritualisierten Trinksitten ahmten die zeremoniellen Gebrauche bei der Morgenansprache der Meister nach Auch die Gesellen besassen oft eine Lade die ahnlich wichtig genommen wurde wie die der Meister und daher wurde oft die Gesellenkorporation selbst auch kurz als Gesellenlade bezeichnet Das Zusammengehorigkeitsgefuhl einer Gesellenlade war ungleich starker als das der Gesamtheit der Gesellen einer Stadt Wo die Gesellen kampferisch wurden geschah dies nicht in einem modernen politischen Sinne der etwa auf soziale Verbesserungen abgezielt hatte sondern hatte die Wahrung uberkommener Rechte Brauche und Ehrbegriffe zum Ziel Dennoch sahen Meister und Obrigkeit in den Gesellenunruhen des 18 und 19 Jahrhunderts eine so grosse Bedrohung dass viele Gesellenladen aufgehoben wurden nbsp Ravensburg Museum Humpis Quartier Raum mit Zunftscheiben und anderen Gegenstanden der Zunfte und Bruderschaften der Reichsstadt Ravensburg nbsp Detail von der Meistertafel der Metzgerzunft der Freien Reichsstadt Ravensburg nbsp Meistertafel der Weberzunft 1754 1828 Detail Mitte der Scheibe nbsp Ravensburg Schulgasse 15 Wirtshausschild Rebleutehaus Lebenslaufe und soziale Strukturen BearbeitenLehrlinge Bearbeiten Hauptartikel Auszubildender Wer als Lehrling aufgenommen werden wollte kam in der Regel aus einer Burgerfamilie Zu den Voraussetzungen fur den Eintritt in die Zunft gehorte durchweg und ausdrucklich die ehrbare Geburt Auch durften seine Eltern nicht aus unehrbaren Berufen stammen als solche galten regional unterschiedlich zum Beispiel Abdecker Gerber Henker Muller oder Schafer 18 Da auch den Juden von christlichen Obrigkeiten v a ab dem Spatmittelalter diverse Verbote auferlegt wurden Handwerk und ahnliches auszuuben u a durch den sog Zunftzwang ebenso vielfach der Grundbesitz untersagt war hatten diese oft keinen Zugang zur zunftischen Ausbildung und erst recht keine Chance auf eine Meisterposition 19 Die Lehrzeit dauerte drei bis sechs Jahre Die Zahl der Lehrlinge war in den einzelnen Gewerken unterschiedlich Goldschmiede beschaftigten durchschnittlich nur einen Lehrling oder Gesellen im Textilgewerbe waren es sehr viel mehr Die Lehrlinge waren weitgehend rechtlos und vom Meister abhangig In Zunften mit grossem Hilfskraftebedarf bezogen sie einen geringen Lohn in den meisten Berufen mussten sie bzw ihre Vater ein Lehrgeld bezahlen Fur sie gab es keine Organisationsform und keine Interessenvertretung Daher existieren auch keine auf diese Gruppe bezogenen materiellen Handwerksaltertumer wie sie von Meistern und Gesellen uberliefert wurden Das Gesellenstuck als Abschluss der Lehrzeit ist wohl erst um 1800 aufgekommen Gesellen Bearbeiten Hauptartikel Geselle Am Ende der Lehrzeit wurde der Lehrjunge haufig in der Versammlung der ganzen Zunft ausgeschrieben losgegeben oder abgedingt Mit diesem Ereignis waren in manchen Zunften grobe Brauche Hanseln verbunden Die Ableistung einer Wanderung war im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Meinung keineswegs in allen Zunften vorgeschrieben Wo sie gefordert wurde war dies erst in nachmittelalterlicher Zeit eingefuhrt worden Ob ein Geselle heiraten durfte war fur die ganze Zunft einheitlich festgelegt Im 18 Jahrhundert verschlechterte sich die soziale Lage der Gesellen zusehends In noch starkerem Mass als heute war der Arbeitsmarkt von saisonalen und konjunkturellen Schwankungen abhangig Unruhen und Arbeitsniederlegungen nahmen zu zielten aber selten direkt auf die Beseitigung sozialer Missstande ab sondern hatten haufig Ehrensachen zum Anlass indirekt war auch dies freilich ein Ausdruck der ungelosten sozialen Probleme Gesellenkorporationen waren vor allem nach innen stark uber ein dumpf empfundenes Gerechtigkeitsgefuhl hinaus waren sie vor dem 19 Jahrhundert nur selten in der Lage sich politisch zu artikulieren Die gerade bei ihnen in Grobheit und ubertriebene Formelhaftigkeit ausufernden Brauche Hanseln Schleifen Gautschen usw 20 konnen als Versuch gewertet werden den sozialen Niedergang durch identitatsstiftende Exklusivitat zu kompensieren Das Burgerrecht erwarb der Geselle in der Regel nicht Vielen Gesellen fehlte das notige Kapital um sich als Meister selbststandig zu machen Chancen zu sozialem Aufstieg boten sich oft nur durch Ubernahme einer Werkstatt auf dem Wege der Heirat mit Tochter oder Witwe des Meisters Meister Bearbeiten Hauptartikel Meister Je angesehener und vermogender eine Zunft war umso starker war das Bedurfnis der Meisterfamilien sich nach aussen abzuschliessen und den Eintritt von Fremden zu behindern Meistersohne wurden bevorzugt wenn sie eine Meistertochter aus dem gleichen Gewerbe heirateten geschlossene Heiratskreise Man drosselte den Zugang durch Begrenzung der zugelassenen Meisterzahl oder eine Zulassungsquote pro Jahr Gesellen die Meister werden wollten hatten je nach Stadt Zunft und historischer Situation unterschiedlich weitere Bedingungen zu erfullen Der Bewerber musste eine gewisse Zeit als Geselle am Ort gearbeitet haben In vielen aber nicht allen Zunften war eine mehrjahrige Gesellenwanderung abzuleisten Ein Meisterstuck war auf eigene Kosten anzufertigen Mangel daran wurden nur zu gern von den prufenden Meistern gefunden und waren wiederum mit einer Geldbusse zu suhnen Ein Burgeraufnahmegeld war zu zahlen Fur die Wehrfahigkeit war in manchen Stadten ein eigener Brustpanzer anzuschaffen oder zu fertigen Es waren verschiedene Betrage an die Zunft die Begrabniskasse und an den Meister bei dem das Meisterstuck gearbeitet wurde zu zahlen War der Versammlungsort der Zunft eine Kirche konnten Abgaben fur Wachskerzen fallig sein Es war der Besitz eines Hauses notig oder das notige Geld vorzulegen Die Aufnahme war mit einem Mahl von mehreren Gangen fur alle Meister der Zunft verbunden Die hohen Anforderungen beim Zugang zur Meistertatigkeit waren nur teilweise mit der Sorge um einen hohen Qualitatsstandard begrundbar Vielmehr ging es darum die Nachfrage mit dem Leistungsangebot in Abstimmung zu bringen und die Konkurrenz gering zu halten 21 Durch das beherrschende Angebotsmonopol wurden die Preise kartellartig von der Zunft festgelegt Handwerker ausserhalb der Zunfte BearbeitenNeben den Zunften gab es Freie Gewerbe und Sozietaten die im Rang weniger geachtet waren und meist auch in geringerem Masse obrigkeitlich beaufsichtigt waren In ihren Sitten und Einrichtungen eiferten sie gleichwohl dem Vorbild der angesehenen Zunfte nach Handwerker die sich als Kunstler durch besonderes Konnen auszeichneten oder als Unternehmer mit ihrer Wirtschaftskraft aus dem Zunftniveau herausragten bekamen von der Obrigkeit gelegentlich den Status eines Freimeisters Sie sind vergleichbar den Hofhandwerkern die als Beschaftigte des Adels den stadtischen Ordnungsstrukturen entzogen waren Zunfte besassen auf die Arbeiten auf die sie privilegiert waren ein Monopol Allenfalls auf Messen oder Jahrmarkten durften konkurrierende Produkte angeboten werden Doch gab es allerorten eine quantitativ schwer zu fassende Schicht von Handwerkern die in Norddeutschland so genannten Bonhasen die ausserhalb der Zunfte heimlich arbeiteten Darunter waren Soldaten die von ihrem Sold nicht leben konnten Seeleute die sich im Winter Arbeit an Land suchen mussten Es gab darunter Gesellen die wegen Heirat oder anderen Verfehlungen aus der Zunft ausgeschlossen worden oder sonst irgendwie in ihrer Handwerkerlaufbahn gescheitert waren Von den Zunftmeistern wurden sie angefeindet und verfolgt als Bonhasen lacherlich gemacht und als Pfuscher Storer oder Stumper abqualifiziert Es wurde ihnen auch mit Gewalt das Handwerk gelegt indem die Zunftmeister bei ihnen eindrangen und Arbeiten samt Werkzeugen an sich nahmen Von den Obrigkeiten wurden diese Gewalttatigkeiten geduldet doch die kleinen Leute ergriffen bei diesen gelegentlich in Schlagereien ausartenden Bonhasenjagden oft die Partei der billiger arbeitenden Illegalen Ferner gehorten zur handwerklichen Unterschicht Flickschuster und Kesselflicker die vielen Hilfskrafte in den Textilgewerben und ahnlich gering qualifizierte Berufen die teils in der Zunft teils ausserhalb teils geduldet teils verfolgt teils in der Stadt teils in den Vorstadten und auf dem Lande aber immer nur am Rande des Existenzminimums ihr Auskommen fanden Frauen Bearbeiten Die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern begunstigte eine Entwicklung die im 17 Jahrhundert abgeschlossen war Es fuhrte zu einer Verdrangung der Frau aus den Handwerkszunften oder wenigstens zur Beschrankung fur Frauen auf wenige Berufe 22 Nach Etienne Boileau Prevot von Paris ist uberliefert dass von etwa hundert Handwerksberufen mindestens funf reine Frauenberufe waren ausserdem gab es einige gemischte Gewerbe in denen Frauen das Monopol hatten waren auf der gleichen Basis organisiert wie die von Mannern betriebenen und den Branchen in denen Manner und Frauen gleichermassen tatig waren traten Frauen zu den gleichen Bedingungen bei wie Manner und waren dem gleichen Reglement unterworfen Eileen Power 23 Fur Koln findet sich ein Beleg fur eine gemischte Zunft Die Goldspinnerinnen waren mit einem Teil der Goldschlager zu einer Zunft vereinigt Edith Ennen Gemischte Berufe in Koln 24 Es gab allerdings Zunfte die Frauen als Zunftmitglieder akzeptierten wie die Garnmacher die Seidenweber und die Seidenmacher Als Familienangehorige waren Frauen an einigen Leistungen der Zunfte beteiligt konnten aber meist keine Vollmitgliedschaft erwerben 25 Viele Zunftordnungen enthielten die Vorschrift Stirbt ein Meister muss die Witwe innerhalb von ein bis zwei Jahren erneut heiraten ansonsten verliert sie die Werkstatt ihres Mannes In einigen Stadten war es auch moglich dass die Witwe im Namen des Sohnes und Nachfolgers das Geschaft bis zur Mundigkeit weiterfuhrte Slawen Bearbeiten Im deutsch slawischen Kontaktraum ostlich der Elbe Saale Linie vor allem im Luneburger Wendland dem Erzstift Magdeburg der Mark Brandenburg den Territorien der sudlichen Ostseekuste sowie vereinzelt auch in den beiden Lausitzen lassen sich in historischen Quellen des Spatmittelalters vereinzelt sogenannte Wendenpassus Terminus technicus nach Winfried Schich nachweisen die in der alteren Forschungsliteratur haufig etwas ubertrieben als Wendenklausel oder Deuschtumsparagraph bezeichnet wurden 26 Diese besagten dass Wenden d h Slawen der Beitritt in eine Zunft oder aber der Erwerb des vollen Burgerrechts in einer Stadt als Voraussetzung zum Zunftbeitritt erheblich erschwert oder ganz verwehrt werden sollte Der alteste Beleg eines Wendenpassus stammt aus einem Zunftstatut der Schuhmacher von Beeskow 1353 Vermeintlich altere Belege haben sich bislang immer als falsch datiert oder nachtraglich hinzugefugt herausgestellt Ab dem spaten 14 Jahrhundert verbreitet sich das Phanomen dann uberregional Der Hintergrund dieser Entwicklung ist wohl nicht wie von der alteren Forschung haufig unterstellt in nationalen Spannungen zu suchen sondern in der sich verscharfenden sozialen wie okonomischen Krise des zunftischen Handwerks als auch der landlichen Agrargesellschaft im Verlaufe des Spatmittelalters Dabei versuchten die Zunfte der zunehmend anschwellenden Landflucht entgegenzuwirken indem sie die Hurden zur Niederlassung in der Stadt sukzessive erhohten Da die Landbevolkerung in den betreffenden Regionen seinerzeit noch zu grossen Teilen aus Slawen bestand liess sich mit einem universal formulierten Wendenpassus ein nennenswerter Teil dieser in die Stadte drangenden und von den alteingesessenen Bewohnern als Bedrohung wahrgenommenen Menschen erfassen Die Diskriminierung von Slawen respektive geburtigen Slawen konnte verschiedene Formen annehmen von der Erhohung der Burgergeldes speziell fur Sorben so in Kamenz 1518 und 1530 27 bis zum generellen Niederlassungsverbot von Wenden so in Luneburg 1409 28 Die tatsachliche Tragweite und Bedeutung des Phanomens Wendenpassus sollte bei all dem jedoch nicht uberschatzt werden zumal die Quellenlage teils unubersichtlich und widerspruchlich ist Richtig ist dass es sich hierbei um eine Form der Diskriminierung handelte die nachweislich altere antislawische Vorurteile aus der Zeit der deutschen Ostsiedlung aufgriff und in einem veranderten Kontext mit neuer Relevanz versah Grundsatzlich falsch ist aber die Behauptung es habe in den deutschen Stadten des Mittelalters und der Fruhneuzeit gar keine slawische Stadtbevolkerung gegeben bzw diese sei gezielt unterdruckt und verdrangt worden Dagegen sprechen bereits Zeugnisse wie der sorbische Burgereid von Bautzen um 1532 Einzelne Fallbeispiele wie Beeskow oder Luckau weisen zudem darauf hin dass sich die eingefuhrten Beschrankungen des Wendenpassus zunachst nur auf neu hinzuziehende nicht jedoch auf bereits ansassige Sorben bezogen Auch konnen wir da oft nur normatives Quellenmaterial zur Verfugung steht bislang nicht abschliessend einschatzen wie konsequent diese Bestimmungen im Einzelnen uberhaupt durchgesetzt wurden und fur wie lange sie tatsachlich in Kraft blieben Das Beispiel Kamenz zeigt etwa dass trotz Wendenpassus der Zuzug sorbischer Neuburger in die Stadt nicht zwingend einbrechen musste und spater sogar wieder derart ansteigen konnte dass die Abfassung eines sorbischen Burgereides notig wurde 29 Die Berufslehre als Mittel der Zunftordnung gegen wachsende Konkurrenz BearbeitenIm Jahr 1562 wurden in England stadtische Zunftordnungen verallgemeinert und zu offentlichem Recht erhoben Zum einen wurde die Lehrzeit je nach Land auf funf z B Frankreich bis sieben z B England Heiliges Romisches Reich Jahre festgelegt wahrend andererseits fur jede Zunft vorgeschrieben wurde wie viele Lehrlinge ein Meister ausbilden durfte Die lange Lehrzeit wie auch die Beschrankung der Lehrlingszahl fuhrten zu einem grosseren Ausbildungsaufwand was folglich die Zahl der Konkurrenten niedrig und die Preise hoch hielt Wie Adam Smith 1776 kritisierte konne eine lange Lehrzeit kein Garant fur eine hochstehende Qualitat der hergestellten Waren darstellen Des Weiteren sah er in der Zunftordnung Verstosse gegen die Freiheit indem ein armer Mann daran gehindert wurde seine Kraft sein Kapital uneingeschrankt zu nutzen Anstatt dass eine lange Lehrzeit den Fleiss des Lehrlings fordern wurde hegten Lehrlinge eine innere Abneigung gegen Arbeit wenn nichts Neues dazugelernt werden konne Insgesamt sah Smith in der zunftischen Berufslehre eine Institution welche hauptsachlich die Produzenten schutzte wobei deren Abschaffung dem Konsumenten durch niedrigere Preise aufgrund hoherer Konkurrenz zugutekame Berufs Bildung sollte gemass Smith entprivatisiert werden um die Dynamisierung der Gesellschaft voranzutreiben und um die Qualifizierung von Lehrlingen sicherzustellen 30 Auch Christoph Bernoulli kritisierte die wirtschaftlichen Einschrankungen der Zunftordnung 1822 in seiner Schrift Uber den nachteiligen Einfluss der Zunftverfassung auf die Industrie da sie sich fur Lehrlinge als nachteilig erweisen wurden Daraufhin forderte er das Zunftwesen direkt abzuschaffen Sein Gegenspieler Johann Jakob Vest uberzeugte viele seiner Anhanger von den negativen Folgen einer zunftlosen Gesellschaft und kritisierte Bernoulli nur Negatives am Zunftwesen anzuprangern ohne dabei selber Vorschlage fur Neuerungen vorzulegen Im Streit um den weiteren Verlauf des Zunft und Innungswesens stand dabei das Lehrlingswesen im Mittelpunkt da es das zentrale Reproduktionsmittel der Zunfte war Eine Reformation des Lehrlingswesens hatte das Ende der Zunfte und letzten Endes auch eine Neuordnung der Gesellschaft bedeutet Mit dem Ende der Zunfte im 19 Jahrhundert infolge der Industrialisierung folgte eine Entprivatisierung und eine Entkorporisierung der Berufsausbildung da die Organisation der Berufsbildung nun staatlich anstatt durch Zunfte geregelt wurde Neu wurden ebenso national gultige Ausbildungsstandards definiert Damit wurde v a im deutschsprachigen Raum Bildung mit ihren Zielen berufliche Qualifikationen und gesellschaftliche Kompetenzen zu vermitteln uber Berufe neu organisiert Ironischerweise geschah die Modernisierung der Gesellschaft gerade durch die Berufsbildung die in den Zunften Modernisierungsfolgen abfedern und einen Mittelstand etablieren sollte indem auf der Basis der traditionell handwerklichen Berufe ein staatlich geregeltes Berufsbildungssystem etabliert wurde 31 Siehe auch BearbeitenHandwerkskammerLiteratur BearbeitenGerhard Deter Rechtsgeschichte des westfalischen Handwerks im 18 Jahrhundert Das Recht der Meister Geschichtliche Arbeiten zur westfalischen Landesforschung Wirtschafts und sozialgeschichtliche Gruppe Band 8 Aschendorff Munster 1990 ISBN 3 402 06792 7 Zugleich Munster Westfalen Universitat Dissertation 1987 Heinz Gerhard Haupt Hrsg Das Ende der Zunfte Ein europaischer Vergleich Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft Band 151 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2002 ISBN 3 525 35167 4 Digitalisat Sabine von Heusinger Die Zunft im Mittelalter Zur Verflechtung von Politik Wirtschaft und Gesellschaft in Strassburg Vierteljahrschrift fur Sozial und Wirtschaftsgeschichte Beiheft 206 Steiner Stuttgart 2009 ISBN 978 3 515 09392 7 Arnd Kluge Die Zunfte Steiner Stuttgart 2007 ISBN 978 3 515 09093 3 Knut Schulz Handwerk Zunfte und Gewerbe Mittelalter und Renaissance Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2010 ISBN 978 3 534 20590 5 Berent Schwinekoper Hrsg Gilden und Zunfte Kaufmannische und Gewerbliche Genossenschaften im fruhen und hohen Mittelalter Konstanzer Arbeitskreis fur Mittelalterliche Geschichte Vortrage und Forschungen Band 29 Thorbecke Sigmaringen 1985 ISBN 3 7995 6629 5 online Thomas Schindler Anke Keller Ralf Schurer Hrsg Zunftig Geheimnisvolles Handwerk 1500 1800 Verlag des Germanischen Nationalmuseums Nurnberg 2013 ISBN 978 3 936688 73 3 Anke Keller Ralf Schurer Hrsg Die Zunft zwischen historischer Forschung und musealer Reprasentation Tagungsband aus dem Verlag des Germanischen Nationalmuseums Nurnberg 2013 ISBN 978 3 936688 90 0 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Gilden Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Commons Zunftwappen Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Commons Zunfthaus Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wiktionary Zunft Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen nbsp Wikisource Zunft Quellen und Volltexte Zunfte In mittelalter handwerk de Abgerufen am 26 Dezember 2021 Anne Marie Dubler Zunftstadte In Historisches Lexikon der Schweiz Katharina Simon Muscheid Zunfte In Historisches Lexikon der Schweiz Suche nach Zunft In Deutsche Digitale BibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Franz Irsigler Zur Problematik der Gilde und Zunftterminologie in Gilden und Zunfte Kaufmannische und gewerbliche Genossenschaften im fruhen und hohen Mittelalter hg v B Schwinekoper Sigmaringen 1985 S 53 70 Wieder abgedruckt in Miscellanea Franz Irsigler Festgabe zum 65 Geburtstag hgg v Volker Henn Rudolf Holbach Michel Pauly und Wolfgang Schmid Trier 2006 S 187 203 Christian Meier Hrsg Die okzidentale Stadt nach Max Weber Zum Problem der Zugehorigkeit in Antike und Mittelalter Historische Zeitschrift Beiheft NF Band 17 Oldenbourg Munchen 1994 ISBN 3 486 64417 3 JSTOR i20522869 Fachliteratur zum Thema Jean Pierre Waltzig Etude historique sur les corporations professionnelles chez les Romains depuis les origines jusqu a la chute de l empire d Occident Academie Royale des Sciences des Lettres et des Beaux Arts de Belgique Memoires Couronnes et Autres Memoires Collection in 8 Band 50 1 4 ISSN 0770 8254 4 Bande C Peeters Brussel u a 1895 1900 Geschichte der Zunft Die Urgeschichte der Frankfurt Sachsenhauser Fischerzunft Frankfurter Fischer und Schifferzunft abgerufen am 31 Oktober 2017 Peter Weidisch Wurzburg im Dritten Reich In Ulrich Wagner Hrsg Geschichte der Stadt Wurzburg 4 Bande Band I III 2 Theiss Stuttgart 2001 2007 III 1 2 Vom Ubergang an Bayern bis zum 21 Jahrhundert 2007 ISBN 978 3 8062 1478 9 S 196 289 und 1271 1290 hier S 259 Abb 70 vgl Peter Eitel Die oberschwabischen Reichsstadte im Zeitalter der Zunftherrschaft Untersuchungen zu ihrer politischen und sozialen Struktur unter besonderer Berucksichtigung der Stadte Lindau Memmingen Ravensburg und Uberlingen Schriften zur sudwestdeutschen Landeskunde 8 ZDB ID 500514 0 Muller amp Graff Stuttgart 1970 Zugleich Tubingen Universitat Dissertation 1967 vgl Ludwig Furstenwerth Die Verfassungsanderungen in den oberdeutschen Reichsstadten zur Zeit Karls V Gottingen 1893 Gottingen Universitat Dissertation 1893 archive org a b c Von denen eine Zunfft aufrichtende Personen und ob einer in zwey Zunfften seyn konne In die hochteutsche Rechtsgelahrte Societat Hrsg Allgemeines juristisches Oraculum Band 5 Johann Samuel Heinsius Leipzig 1748 S 24 google de Franz Josef Sehr Brandschutz im Heimatgebiet vor 300 Jahren In Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg Weilburg Hrsg Jahrbuch fur den Kreis Limburg Weilburg 2022 Limburg 2021 ISBN 3 927006 59 9 S 223 228 Wilhelm Abel Hrsg Handwerksgeschichte in neuer Sicht Gottinger Beitrage zur Wirtschafts und Sozialgeschichte 1 Neuauflage Schwartz Gottingen 1978 ISBN 3 509 01068 X Michael Sturmer Herbst des Alten Handwerks Munchen 1979 Arno Herzig Organisationsformen und Bewusstseinsprozesse Hamburger Handwerker und Arbeiter in der Zeit von 1790 1848 In Arno Herzig Dieter Langewiesche Arnold Sywottek Hrsg Arbeiter in Hamburg Unterschichten Arbeiter und Arbeiterbewegung seit dem ausgehenden 18 Jahrhundert Verlag Erziehung und Wissenschaft Hamburg 1983 ISBN 3 8103 0807 2 S 95 108 hier S 102 Heinrich Laufenberg Geschichte der Arbeiterbewegung in Hamburg Altona und Umgegend Band 2 Auer Hamburg 1931 S 85 ff Heinz Gerhard Haupt Das Ende der Zunfte Ein europaischer Vergleich Gottingen 2002 Hannes Obermair Das alte Schneiderhandwerk in Bozen In Der Schlern Band 85 Nr 1 2012 S 32 36 hier S 33 nicht zu verwechseln mit den religiosen Bruderschaften des Mittelalters Franklin Kopitzsch Daniel Tilgner Hrsg Hamburg Lexikon 4 aktualisierte und erweiterte Sonderausgabe Ellert amp Richter Hamburg 2010 ISBN 978 3 8319 0373 3 S 18 f Die Reichshandwerksordnung von 1731 hatte diese Ausschlusse mit wenig Erfolg zu verhindern gesucht Demnach auch allbereits in der Policey Ordnung de Anno 1548 Tit 37 und 1577 Tit 38 wegen gewisser Persohnen versehen dass deren Kindern von denen Gafflen Aembtern Gulten Innungen Zunfften und Handwerckern nicht ausgeschlossen werden sollen Als hat es dabey allerdings sein vestes Bewenden und sollen beruhrte Constitutiones kunftig durchgangig genau befolgt nicht weniger auch derer Gericht Fron Thurn Holtz und Feld Huter Todten Graber Nacht Wachter Bettel Vogten Gassen Kehrer Bach Feger Schafer und dergleichen in Summa keine Profession und Handthierung dann bloss die Schinder allein biss auf deren zweyte Generation in so ferne allenfalls die erstere eine andere ehrliche Lebens Arth erwahlet und darinn mit den Ihrigen wenigst 30 Jahr lang continuiret hatten ausgenommen verstanden und bey denen Handwerckeren ohne Weigerung zugelassen werden zit nach Gudrun Decker Alexander Decker Lebensverhaltnisse im 16 17 und 18 Jahrhundert In Helmut Hoffacker Hrsg Materialien zum historisch politischen Unterricht Materialienband 4 Reformation und Bauernkrieg Lebensverhaltnisse und Erzeihungsgeschichte 1500 1800 Absolutismus Metzler Stuttgart 1982 ISBN 3 476 20266 6 S 93 Anke Sczesny Zunfte Abgerufen am 3 Marz 2017 Friedrich Rauers Hanselbuch Essen 1936 Rudolf Wissell Des alten Handwerks Recht und Gewohnheit Berlin 2 erweiterte Ausgabe 1988 Philipp Gonon Rolf Arnold Einfuhrung in die Berufspadagogik Einfuhrungstexte Erziehungswissenschaft Band 6 UTB 8280 Budrich Opladen u a 2006 ISBN 3 8252 8280 5 S 41 Christine Werkstetter Frauen im Augsburger Zunfthandwerk Arbeit Arbeitsbeziehungen und Geschlechterverhaltnisse im 18 Jahrhundert Colloquia Augustana Band 14 Akademie Verlag Berlin 2001 ISBN 3 05 003617 6 Zugleich Augsburg Universitat Dissertation 1999 Eileen Power Das Leben der Frau im Mittelalter Frauenberufe in Paris S 76 f Edith Ennen Frauen im Mittelalter S 160 Margret Wensky Frau C Die Frau in der mittelalterlichen Gesellschaft III Die Frau in der stadtischen Gesellschaft In Lexikon des Mittelalters LexMA Band 4 Artemis amp Winkler Munchen Zurich 1989 ISBN 3 7608 8904 2 Sp 864 f hier Sp 865 Winfried Schich Zum Ausschluss der Wenden aus den Zunften nord und ostdeutscher Stadte im spaten Mittelalter In Antoni Czacharowski Hrsg Nationale ethnische Minderheiten und regionale Identitaten in Mittelalter und Neuzeit Uniwersytet Mikolaja Kopernika Torun 1994 ISBN 83 231 0581 2 S 31 51 Hermann Knothe Hrsg Urkundenbuch der Stadte Kamenz und Lobau Codex diplomaticus Saxoniae regiae Hauptteil 2 Band 7 Giesecke amp Devrient Leipzig 1883 S 128 139 Winfried Schich Zum Ausschluss der Wenden aus den Zunften nord und ostdeutscher Stadte im spaten Mittelalter In Antoni Czacharowski Hrsg Nationale ethnische Minderheiten und regionale Identitaten in Mittelalter und Neuzeit Uniwersytet Mikolaja Kopernika Torun 1994 ISBN 83 231 0581 2 S 31 51 hier S 45 Vgl Frido Metsk Die Stellung der Sorben in der territorialen Verwaltungsgliederung des deutschen Feudalismus Ein Beitrag zur Rechts und Verfassungsgeschichte des deutschen Feudalismus im Sorbenland Spisy Instituta za Serbski Ludospyt w Budysinje 43 ZDB ID 135256 8 Domowina Bautzen 1968 S 121f Philipp Gonon Rolf Arnold Einfuhrung in die Berufspadagogik Einfuhrungstexte Erziehungswissenschaft Band 6 UTB 8280 Budrich Opladen u a 2006 ISBN 3 8252 8280 5 S 31 33 Philipp Gonon Rolf Arnold Einfuhrung in die Berufspadagogik Einfuhrungstexte Erziehungswissenschaft Band 6 UTB 8280 Budrich Opladen u a 2006 ISBN 3 8252 8280 5 S 41 43 Normdaten Sachbegriff GND 4068112 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zunft amp oldid 234121857