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Die Gesellschaften und Zunfte der Stadt Bern sind burgerliche Korporationen im Sinn der Verfassung des Kantons Bern 1 und offentlich rechtliche Korperschaften im Rahmen der Gemeindegesetzgebung des Kantons Bern 2 Die Hauptaufgaben der bernischen Gesellschaften und Zunfte sind die Sozialhilfe die Finanzverwaltung sowie die Erteilung des Gesellschafts oder Zunftrechts Alle bernischen Gesellschaften und Zunfte besitzen eigene Gesellschaftshauser in der Berner Altstadt Als burgerliche Korporationen sind die Gesellschaften und Zunfte der Burgergemeinde Bern juristisch gleichgestellt allerdings ist das bernische Burgerrecht Voraussetzung fur die Mitgliedschaft in einer der Gesellschaften und Zunfte Hauszeichen der Gesellschaft zu Zimmerleuten aus dem Jahr 1846 am heutigen Zunfthaus an der Kramgasse in Bern 2015 Gesellschaftshaus zu Kaufleuten an der Kramgasse in Bern 2011 Entwurf fur die Wappenkartusche eines Bahrtuchs der Gesellschaft zu Kaufleuten 1863 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Mittelalter 1 2 Fruhe Neuzeit 1 3 Helvetik Mediation und Restauration 1 4 19 und 20 Jahrhundert 2 Aufgaben 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenMittelalter Bearbeiten nbsp Schlussstein von 1476 mit Wappen der Gesellschaft zu Mittellowen in der Gerwernkapelle im Berner MunsterFur das Jahr 1294 ist fur Bern ein Zunftverbot anzunehmen da sich der Text des Verbots von 1373 auf ein 80 Jahre alteres Verbot bezieht 3 Die Zunfte stellten fur die durch den Adel und Notabeln besetzte Rate eine Bedrohung dar Trotzdem gibt es in Bern Anzeichen korporativer Organisationsformen der Handwerker Die fruheste handwerklich gepragte Satzung stammt aus dem Jahr 1307 und regelt die Aufsicht uber die Handwerke 4 Die Gerber treten in einem Rechtsstreit bereits 1313 als Korporation auf 5 Die Handwerksordnung der Gerber aus dem Jahr 1332 ist in Bern die alteste Quelle ihrer Art 6 Bereits zu dieser Zeit wurden die handwerklichen Ordnungen jeweils vom Rat erlassen oder zumindest genehmigt Die Handwerke treten im Geltenhalsaufstand 1368 erstmals politisch in Erscheinung 7 1373 werden in Bern Zunfte in den zwei Briefen zunften ze weren schliesslich verboten und fur die Handwerke wird verordnet dass diese sich als Stuben oder Gesellschaften zu organisieren und sich der Aufsicht des Rats unterzuziehen haben Zum andern setzte der Rat die Einkaufssummen in die einzelnen Stuben fest Diese Entscheidungen setzen insgesamt voraus dass es auch in Bern Zunftunruhen gegeben haben muss 8 1384 gab es Unruhen gegenuber dem Rat die allerdings keine ernstzunehmenden Veranderungen nach sich zogen 9 1405 und 1435 verbot der Rat die Mitgliedschaft in mehr als einer Stube 10 Ausgenommen von diesem Verbot war die Gesellschaft zu Schutzen die keine politische Bedeutung hatte und die adelige Gesellschaft zum Distelzwang 11 Ein Handwerk eine Gesellschaft konnte sich in mehrere Stuben gliedern Bei den bedeutenden Handwerken der Backer Schmiede Metzger und Gerber war dies der Fall 12 Andererseits konnten mehrere Handwerke eine einzige Gesellschaft bilden Die Gesellschaft zu Zimmerleuten umfasst die Handwerke der Zimmerleute der Schreiner Wagner und Kufer Wie die Zunfte Gilden Gaffeln Amter oder die venezianischen Scuole hatten die Gesellschaften Berns nebst ihren wirtschaftlichen und zunehmend kommunalen Aufgaben auch religiosen Charakter Die Gesellschaften verehrten ihre Schutzpatrone durch Altare Kapellen und Bruderschaften Beispiele hierfur sind die Bruderschaft der Gesellschaft zu Rebleuten mit dem Urban Altar in der Antonierkirche oder die dem Apostel Bartholomaus geweihte Gerwernkapelle im Berner Munster der drei Gerberstuben Die Gesellschaften sorgten fur ihre Angehorigen fur ein angemessenes Begrabnis und Jahrzeiten In den Bruderschaften gehorten auch Frauen zu den Mitgliedern 13 Die Tradition des Gesellschafts Bahrtuchs hat sich in Bern bis heute erhalten Wahrend die Gesellschaft zu Schutzen und die Gesellschaft zu Rebleuten nur eine geringe Bedeutung hatten kam den Handwerken der Backer Schmiede Metzger und Gerber zunehmend politische Machtstellung zu indem ab dem 15 Jahrhundert die vier Venner der Stadt aus diesen vier Handwerken Vennergesellschaften zu wahlen waren Bei den Wahlen in den Grossen Rat nahmen der Rat und die Sechzehner die Nominationen vor Die Vennergesellschaften hatten das Recht zwei Sechzehner zu stellen Nebst den stadtischen Aufgaben amteten die vier Venner als Gerichtsherren in ihren Landgerichten bspw Sternenberg Die Wappen der Landgerichte erscheinen denn auch oft als legitimierende heraldische Erganzungen zum Gesellschaftswappen der Vennergesellschaften Nach und nach ergab sich eine Hierarchie der Stuben die zur heute noch geltenden Rangfolge der Gesellschaften fuhrte Fruhe Neuzeit Bearbeiten nbsp Die berufsbedingte Aufnahme in eine Gesellschaft wurde 1692 vom Rat beschlossen fuhrte jedoch mehrfach zu Streitigkeiten wie die Verweigerung der Aufnahme des Tuchhandlers Emanuel Hubner durch die Gesellschaft zu Kaufleuten Titelblatt der gedruckten Prozessakten 1732 nbsp Trinkschiff der Gesellschaft zu Schiffleuten von Hans Jakob Binder II um 1650 nbsp Kufertanz am Ostermontag vor dem Zytglogge um 1780 In der Reformationszeit wurden Vormundschaft und Armenpflege zunehmend zu Aufgaben der Gesellschaften Die Gesellschaft zu Niederpfistern aufnete ein Spendgut die Gesellschaft zu Mittellowen wurde 1524 testamentarisch mit einer Vormundschaft beauftragt die alteste Vormundschaftsrechnung datiert von 1571 und ist fur die Gesellschaft zu Affen belegt 14 Moglicherweise bereits im 15 Jahrhundert aber spatestens 1534 war das Berner Burgerrecht an die Zugehorigkeit zu einer der Gesellschaften gebunden 15 Die Gesellschaften entwickelten sich zu Verwaltungseinheiten der Stadtgemeinde ihnen kamen in der Fruhen Neuzeit zunehmend kommunale Aufgaben zu 16 Neben der Musterung und der Feuerwehr kamen ab 1676 die Armenpflege und die Vormundschaft fur ihre Angehorigen hinzu Dadurch wurden Ehefrauen und Kinder zu den Angehorigen der Stuben gezahlt Das Gesellschaftsrecht war ans Handwerk gebunden die adelige Gesellschaft zum Distelzwang und die Gesellschaft zu Mittellowen waren nicht handwerklich konnotiert und vereinten den Stadtadel freie Berufe oder Schreiber Allgemein war das Stubenrecht quasi erblich wer allerdings einen anderen Beruf als der Vater wahlte musste in die entsprechende Gesellschaft eintreten Bei all denjenigen Geschlechtern die sich vom Handwerk gelost hatten und sich als Patrizier der Politik dem Militar oder der Verwaltung des eigenen Besitzes widmeten war das Gesellschaftsrecht faktisch erblich Zwar musste jeder volljahrig gewordene Berner sich in die Stube einkaufen und aufnehmen lassen doch war dies eine reine Formsache Allerdings musste das Gesellschaftsrecht durch einen jahrlich zu entrichtenden Stubenzins aufrechterhalten werden 17 Mit der Abschliessung des Burgerrechts ab 1651 waren die Gesellschaften gehalten ihre Stubenrodel Mitgliederlisten in burgerliche und nicht burgerliche Angehorige aufzuteilen Dies fuhrte dazu dass es innere Meister und aussere Meister gab d h burgerliche Meister und nicht burgerliche In den Handwerken d h in den Meisterkollegien sassen allerdings die inneren und ausseren Meister gleichermassen Helvetik Mediation und Restauration Bearbeiten nbsp Wappen der 13 burgerlichen Gesellschaften 1796 Die helvetische Zentralregierung verbot 1798 jegliche Aufteilung von Vermogen der Gesellschaften 18 Mit dem Hinweis auf ihre Armenguter konnten die Gesellschaften den Einblick der helvetischen Regierung in die finanziellen Angelegenheiten weitestgehend abwenden 19 In der Mediationszeit wurden die Gesellschaften rechtlich gefestigt Zur Wahl des Grossen Rats wurde der Wahlbezirk Stadt Bern in 13 sogenannte Wahlzunfte eingeteilt Diese Wahlzunfte wurden von einem Zunftmeister geleitet und trugen die Namen der Gesellschaften ohne mit diesen personell identisch zu sein 20 Auf stadtischer Ebene wahlten die Gesellschaften in der Mediation ihre Abgeordneten in den Grossen Stadtrat die oberste stadtische Behorde 21 Den Gesellschaften blieben die Pflichten in der Feuerwehr und in der Austeilung der Ertrage aus den Stadtfeldern Die militarischen Verknupfungen gingen hingegen endgultig verloren ebenso wurde 1805 der seit 1798 gultige handwerklich bedingte Zunftzwang per Dekret abgeschafft Die Angehorigkeit in einer der Gesellschaften wurde damit endgultig erblich 22 Gleichzeitig wurde das Burgerrecht wieder vollstandig geoffnet Ab 1805 wurden neue Geschlechter ins bernische Burgerrecht aufgenommen 23 Aufgrund der schlechten finanziellen Lage konzentrierte sich die Aktivitaten der Gesellschaften hauptsachlich auf die Armenpflege Mahlzeiten und reprasentative Anlasse fanden kaum statt 24 Mit der Grundung des stadtischen Brandcorps 1812 verloren die Gesellschaften ihre Pflichten im Bereich der Feuerwehr 25 Die Rechte bei den Wahlen gingen verloren Spannungen gab es beim Thema Verwaltung der gesellschaftseigenen Armenguter Die Auseinandersetzungen sind im Rahmen der Konflikte zwischen der patrizisch gepragten Regierung und der nichtpatrizischen Burgerschaft zu sehen 26 19 und 20 Jahrhundert Bearbeiten Wahrend die bernischen Gesellschaften ursprunglich nur den Stubenmeister als einzigen Beamten kannten kamen im Lauf der Jahrhunderte die Amter des Seckelmeisters und des Stubenschreibers hinzu mit der Verfassung von 1831 wurden einheitlich Waisenkommissionen eingefuhrt die in den meisten Fallen mit den Vorgesetzten Exekutive identisch waren Legislative ist in allen Gesellschaften das Grosse Bott In der Mitte des 19 Jahrhunderts kam fur die Gesellschaften der abgrenzende Begriff Zunftgesellschaft vor der drei Korperschaften bis heute als offizielle Bezeichnung dient Mit der Bevolkerungszunahme in der Stadt Bern erhielten Burgerschaft und Gesellschaften zunehmend exklusiven Charakter da die Zugezogenen blosse Einwohner waren 27 Der Burgersturm 1888 brachte die Abschaffung des Burgernutzens und des Gesellschaftszwangs 28 Die Gesellschaften und Zunfte kannten und kennen teilweise eine sogenannte Dividende allerdings wurde diese im 19 Jahrhundert bei den meisten Korperschaften abgeschafft 29 Mit dem neuen Gemeindegesetz von 1917 erhielten neben Burgergemeinden nun auch die Einwohnergemeinden das Recht das Burgerrecht zu erteilen 30 Die Burgergemeinde Bern und die Gesellschaften erhielten dadurch ihren aktuellen Platz in der staatlichen Organisation 31 Das aktive Gesellschafts oder Zunftrecht war an den Wohnsitz in der Stadt gebunden die Gesellschaft zu Mittellowen bspw dehnte dies 1940 auf den Kanton Bern aus 1972 fiel die Wohnsitzklausel hier vollig weg 32 Mit der Einfuhrung des Frauenstimmrechts wurden die Frauen vollberechtigte Mitglieder der Gesellschaften und Zunfte Neben den gemeinderechtlichen Terminen wie dem Grossen Bott den Sitzungen der Rate und Kommissionen haben die bernischen Gesellschaften und Zunfte im Lauf des 20 Jahrhunderts neue Anlasse geschaffen teilweise Bezug nehmend auf die festlichen Mahlzeiten des Mittelalters und der Neuzeit zum andern moderneren Bedurfnissen folgend in der Form von Ausflugen Vortragen Ballen und Familienfesten Aufgaben BearbeitenVon den seit dem Spatmittelalter bekannten Aufgaben verloren die Gesellschaften die meisten in der ersten Halfte des 19 Jahrhunderts Mit der Schaffung der burgerlichen Kindes und Erwachsenenschutzbehorde bKESB 2013 gingen die Kompetenzen im Kindes und Erwachsenenschutz von den Gesellschaften und Zunfte an diese uber die Gesellschaften haben je einen Sitz in der Aufsichtskommission der burgerlichen Kindes und Erwachsenenschutzbehorde Nebst der Aufnahme neuer Mitglieder ist ihnen als einzige traditionelle Aufgabe die behordliche Aufsicht uber die Sozialhilfe fur ihre Angehorigen geblieben Die Gesellschaften und Zunfte pflegen ihre meist erst im 20 Jahrhundert entstandenen gesellschaftlichen Traditionen und unterstutzen nach ihren Moglichkeiten und unabhangig von der Burgergemeinde Bern soziale wissenschaftliche und kulturelle Anlasse und Einrichtungen Die offizielle Rangfolge der 13 Gesellschaften und Zunfte 33 Gesellschaft zum Distelzwang Gesellschaft zu Pfistern Zunftgesellschaft zu Schmieden Zunftgesellschaft zu Metzgern Gesellschaft zu Ober Gerwern Gesellschaft zu Mittellowen Zunft zu Webern Gesellschaft zu Schuhmachern Zunft zur Schneidern Gesellschaft zu Kaufleuten Gesellschaft zu Zimmerleuten Zunftgesellschaft zum Affen Gesellschaft zu SchiffleutenLiteratur BearbeitenFrancois de Capitani Adel Burger und Zunfte im Bern des 15 Jahrhunderts Stampfli Bern 1982 ISBN 3 7272 0491 5 Hans Hofer Das Zunftwesen in der alten Republik Bern Bern 1971 Manuel Kehrli Uber das bernische Zunftwesen In Centralblatt des Schweizerischen Zofingervereins Zofingen Jg 142 2002 S 179 182 Bernhard Emanuel von Rodt Ludwig Lauterburg Die Gesellschaft von Kaufleuten in Bern Ein Beitrag zur Geschichte des stadtbernischen Gesellschafts und Zunftwesens in Berner Taschenbuch auf das Jahr 1862 S 1 171 doi 10 5169 seals 120727 Eduard von Rodt Berns Burgerschaft und Gesellschaften In Festschrift zur VII Sakularfeier der Grundung Berns 1191 1891 Bern 1891 S 1 114 Daniel Schlappi Die Zunftgesellschaft zu Schmieden in Bern zwischen Tradition und Moderne Sozial struktur und kulturgeschichtliche Aspekte von der Helvetik bis ins ausgehende 20 Jahrhundert Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern Bd 81 Historischer Verein des Kantons Bern Bern 2001 ISBN 3 85731 021 9 Zugleich Bern Univ Diss 2000 Heinrich Turler Die Altare und Kaplaneien des Munsters in Bern vor der Reformation In Neues Berner Taschenbuch auf das Jahr 1896 S 70 118 doi 10 5169 seals 126600 J Harald Waber Burgerschaft und Burgergemeinde der Stadt Bern von den Anfangen bis 1831 in Die Burgergemeinde Bern Gegenwart und Geschichte Bern 1986 Harald Wanner Rechtsgeschichtliche Betrachtungen uber die Stubensatzungen der Gesellschaft zu Mittellowen in Bern aus dem Jahre 1567 Polygraphische Gesellschaft Laupen 1928 Rene Wyss Die alten Stuben und Schiessgesellschaften der Stadt Bern In Berner Taschenbuch auf das Jahr 1854 online Robert Ludwig Wyss Handwerkskunst in Gold und Silber Das Silbergeschirr der bernischen Zunfte Gesellschaften und burgerlichen Vereinigungen Bern 1996 Markus Wyttenbach Die Berner Zunft zum Mittellowen im 19 und 20 Jahrhundert Geschichte der Berner Zunft zu Mittellowen Bd 3 Zunft zu Mittellowen Bern 1986 Urs Martin Zahnd Die Berner Zunft zum Mittellowen im Spatmittelalter Geschichte der Berner Zunft zu Mittellowen Bd 1 Zunft zu Mittellowen Bern 1984 Alfred Zesiger Das bernische Zunftwesen Bern 1912 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Gesellschaften und Zunfte der Stadt Bern Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Gesellschaften und Zunfte auf bgbern chEinzelnachweise Bearbeiten Staatskanzlei des Kantons Bern Verfassung des Kantons Bern SR 131 212 In Systematische Rechtssammlung SR Stimmvolk des Kantons Bern 6 Juni 1993 abgerufen am 14 Juni 2018 Artikel 107 in Abschnitt 7 Gemeinden Stand am 11 Marz 2015 Staatskanzlei des Kantons Bern Gemeindegesetz des Kantons Bern BSG 170 11 In Systematische Rechtssammlung des Kantons Bern BSG Grosser Rat des Kantons Bern 16 Marz 1998 abgerufen am 14 Juni 2018 Artikel 117 in Abschnitt 2 2 Burgergemeinden und burgerliche Korporationen Stand am 1 Januar 2014 de Capitani 1982 S 57 de Capitani 1982 S 58 Hofer 1971 S 17 de Capitani 1982 S 58 de Capitani 1982 S 59 de Capitani 1982 S 59 de Capitani 1982 S 62 de Capitani 1982 S 63 de Capitani 1982 S 64 de Capitani 1982 S 65 Siehe Bruderschaft Unserer Lieben Frau Bern Hofer 1971 S 35 36 Waber 1989 S 63 Hofer 1971 S 27 Hofer 1971 S 26 Waber 1989 S 68 Waber 1989 S 69 Waber 1989 S 73 Waber 1989 S 73 Waber 1989 S 73 Waber 1989 S 73 Waber 1989 S 74 Waber 1989 S 79 Waber 1989 S 79 Wyttenbach 1986 S 42 Wyttenbach 1986 S 23 Wyttenbach 1986 S 42 Wyttenbach 1986 S 25 Wyttenbach 1986 S 25 Wyttenbach 1986 S 52 Die 1910 gegrundete Burgergesellschaft Bern ist ein Verein nach Art 60ff ZGB zahlt innerhalb der Burgergemeinde Bern formell zu den Gesellschaften und Zunften Gesellschaften und Zunfte der Stadt Bern Offentlich rechtliche Korporationen Distelzwang Pfistern Schmieden Metzgern Ober Gerwern Mittellowen Webern Schuhmachern Schneidern Kaufleuten Zimmerleuten Affen SchiffleutenPrivatrechtliche Vereine Bogenschutzengesellschaft der Stadt Bern Reismusketen Schutzengesellschaft der Stadt Bern Burgerliche Ersparniskasse Bern Vereinigung Burgerliches Bern Stadtbernischer Burgerverband Burgergesellschaft Bern Burgerinnen Forum Bern Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesellschaften und Zunfte der Stadt Bern amp oldid 231418672