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Das Frauenstimmrecht in der Schweiz Stimm und Wahlrecht auf Bundesebene wurde durch eine eidgenossische Volksabstimmung allein des mannlichen Teils der Bevolkerung am 7 Februar 1971 eingefuhrt Die Schweiz war somit eines der letzten europaischen Lander welches seiner weiblichen Bevolkerung die vollen Burgerrechte zugestand Formell wurde das Frauenwahlrecht am 16 Marz 1971 in der Schweiz wirksam Erster Frauenstimmtag in kirchlichen Angelegenheiten 1964 im Kanton Zurich 1 Auf kantonaler Ebene waren 1959 die Waadt und Neuenburg sowie 1960 Genf die ersten Kantone die das Frauenstimmrecht einfuhrten Bis zur Einfuhrung in allen Kantonen vergingen allerdings nach der Einfuhrung auf Bundesebene noch weitere zwanzig Jahre Am 27 November 1990 gab das Bundesgericht einer Klage von Frauen aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden Recht und bestatigte damit die Verfassungswidrigkeit der Innerrhoder Kantonsverfassung in diesem Punkt 2 So fuhrte Appenzell Innerrhoden als letzter Kanton das Stimmrecht fur Frauen auf kantonaler Ebene ein entgegen einem Mehrheitsentscheid der Manner an der Landsgemeinde am 29 April 1990 Der Hauptgrund fur die vergleichsweise spate Umsetzung liegt im politischen System der Schweiz Vorlagen welche die Bundes oder die Kantonsverfassung betreffen bedurfen zwingend der Zustimmung durch das stimmberechtigte Volk wogegen das Frauenstimmrecht in den anderen Staaten durch Parlamentsbeschluss verwirklicht werden konnte Um das Stimmrecht auf den verschiedenen Ebenen einfuhren zu konnen bedurfte es damit jeweils der Mehrheit der stimmberechtigten Manner Inhaltsverzeichnis 1 Chronologie 1 1 18 und 19 Jahrhundert Erste Frauenorganisationen 1 2 1900 1959 Vorstosse und Widerstande 1 3 Eidgenossische Volksabstimmung 1959 1 4 Kantonale Einfuhrungen vor und nach 1959 1 5 1959 1971 Endphase 2 Die ersten Parlamentswahlen mit Frauen 3 Schwerpunkte der Diskussion 4 Verfassungsartikel zum Stimm und Wahlrecht 4 1 Bundesverfassung 1848 4 2 Bundesverfassung 1874 4 3 Bundesverfassung vom 18 April 1999 5 Auswahl beteiligter Personen 6 Parteien 7 50 Jahre nach 1971 8 Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene 9 Siehe auch 10 Film 11 Literatur 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseChronologie Bearbeiten18 und 19 Jahrhundert Erste Frauenorganisationen Bearbeiten nbsp Marie Goegg Pouchoulin nbsp Meta von Salis um 1895 Die Franzosische Revolution von 1789 wurde allgemein als Beginn der Frauenrechtsbewegung angesehen so auch in der Schweiz In der ersten Bundesverfassung von 1848 wurde die Rechtsgleichheit erklart Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich Es gibt in der Schweiz keine Unterthanenverhaltnisse keine Vorrechte des Orts der Geburt der Familie oder Personen Frauen wurden nicht erwahnt weder explizit in diesen Gleichheitsartikel ein noch ausgeschlossen In der Gesetzgebung ergab sich jedoch dass Frauen zu den Mannern in ein Untertanenverhaltnis gestellt wurden Gesetze die ein partielles Frauenstimmrecht auf kommunaler Ebene vorsahen wie im Kanton Bern wurden im 19 Jahrhundert nach und nach zugunsten des alleinigen Mannerstimmrechts revidiert 3 In den Jahren von 1860 bis 1874 organisierten sich Schweizer Frauen erstmals zur Schweizer Frauenbewegung Sie forderten zivilrechtliche und politische Gleichstellung fur die geplante erste Revision der Bundesverfassung Im Jahr 1874 wurde die erste Totalrevision der Bundesverfassung vom Stimmvolk angenommen Obwohl es im Vorfeld grosse Diskussionen fur und gegen die politischen Rechte der Frauen gab kamen auch in der neuen Verfassung keine Frauen vor 1886 reichten 139 Frauen unter Fuhrung der Frauenrechtlerin Marie Goegg Pouchoulin ihre erste Petition an das Parlament ein Diese Aktion erregte so viel Aufmerksamkeit dass Anfang des folgenden Jahres die Forderungen der Frauen erstmals den Weg in eine Tageszeitung fanden In ihrem Artikel Ketzerische Neujahrsgedanken einer Frau 4 in der Zuricher Post machte Meta von Salis auf sich und auf die Anspruche der Frauen aufmerksam Neben den fehlenden politischen und zivilen Rechten kritisierte sie die bestehende Ungleichheit vor dem Richter Im selben Jahr forderte Emilie Kempin Spyri die erste Schweizer Juristin die Zulassung zum Anwaltsberuf und scheiterte vor dem Bundesgericht Wahrend des Jahres 1894 bereiste Meta von Salis das Land und hielt in allen grosseren Stadten Vortrage zum Thema Frauenstimmrecht und die Wahl der Frau Ihre Referate waren schlecht besucht und an einigen Orten wurde sie ausgepfiffen sie liess sich davon aber nicht entmutigen Im selben Jahr fand in Chicago die erste Internationale Frauenausstellung statt die uber die Stellung der Frau in den verschiedenen Landern informieren sollte Zwei Jahre spater 1896 wurde in Genf der Erste Nationale Frauenkongress organisiert Erstmals wurden die Frauen als einflussreiche Gruppierung ernst genommen und mehrere mannliche Redner riefen sie dazu auf Verbundete der Manner zu sein und nicht deren Feindinnen und sich doch bitte etwas zuruckzuhalten mit ihren Forderungen Als Folge dieses Kongresses wurde die erste Parlamentarische Kommission mit dem Ziel die Frauenfrage zu untersuchen gegrundet Im Jahr 1897 schrieb Carl Hilty seinen Aufsatz zum Frauenstimmrecht Die Freiheit besteht wesentlich darin dass man an der Gesetzgebung teilnimmt alles andere ist eine Gewahrung von Rechten die auf dem guten Willen eines Dritten beruht und deshalb eine sehr zweifelhafte Errungenschaft Wir betrachten also unsererseits das Frauenstimmrecht als den praktischen Kern der Frauenfrage 1900 1959 Vorstosse und Widerstande Bearbeiten Um die Jahrhundertwende organisierten sich Frauen im ganzen Land und bildeten verschiedene Frauenvereine fur sowie gegen das Frauenstimmrecht Die beiden wichtigsten waren der Bund Schweizerischer Frauenvereine BSF unter der Leitung von Helene von Mulinen und der Schweizerische Verband fur Frauenstimmrecht SVF In der Evangelisch reformierten Landeskirche des Kantons Zurich wurde 1905 das passive Wahlrecht auch fur Frauen eingefuhrt 1909 in der Evangelisch reformierten Kirche des Kantons Waadt das volllstandige kirchliche Frauenstimmrecht Schon 1891 war das Frauenstimmrecht in der Eglise Evangelique Libre de Geneve eingefuhrt worden einer pietistischen Freikirche die sich 1849 von der Landeskirche abgespalten hatte 5 Wahrend des Ersten Weltkrieges kam die Bewegung ins Stocken weil wichtigere Probleme im Vordergrund standen Unter anderem leisteten die Frauenverbande die gesamte Sozialfursorge wahrend des Krieges da die Schweiz zu diesem Zeitpunkt noch keine Sozialversicherungen kannte Beim Landesstreik von 1918 war das Frauenstimmrecht die zweite von neun Forderungen Im Dezember wurden zwei erste Vorstosse fur das Frauenstimmrecht auf eidgenossischer Ebene durch die Nationalrate Herman Greulich SP und Emil Gottisheim FDP gemacht In zwei Motionen wurde der Bundesrat aufgefordert Bericht und Antrag einzubringen uber die verfassungsmassige Verleihung des gleichen Stimmrechts und der gleichen Wahlbarkeit an die Schweizerburgerinnen wie an die Schweizerburger Ein halbes Jahr spater im Juni 1919 reichten 158 Frauenverbande eine Petition ein um den beiden Motionen mehr Gewicht zu verleihen In der Folge wurden die Motionen Greulich und Gottisheim vom Nationalrat angenommen und zur Ausfuhrung an den Bundesrat uberwiesen Der zustandige Bundesrat Heinrich Haberlin FDP schob die Behandlung jedoch wegen dringenderer Probleme auf 15 Jahre spater 1934 ubergab Haberlin das unerledigte Geschaft seinem Nachfolger mit dem Hinweis Das Material fur das Frauenstimmrecht liegt in der mittleren Schublade rechts Deines Schreibtisches 6 In den Jahren ab 1919 fanden in mehreren Kantonen Abstimmungen zur zumindest partiellen Einfuhrung des Frauenstimmrechts auf kantonaler Ebene statt Die Vorlagen wurden uberall mit grossen Mehrheiten abgelehnt so beispielsweise im Kanton Zurich wo die Stimmburger 1923 ein Gesetz verwarfen das den Frauen das Wahlrecht in Kirchen Schul und Armenpflegen geben wollte 5 Der Zweite Nationale Frauenkongress von 1921 in Bern verlief ereignislos Fur einmal stand nicht das Frauenstimmrecht sondern die Berufstatigkeit und Erwerbsarbeit im Vordergrund Eine Gruppe von Bernerinnen reichte 1923 eine staatsrechtliche Beschwerde ein Sie wollten ihr Stimmrecht in Gemeinde Kantons und Bundesangelegenheiten ausuben wurden jedoch vom Bundesgericht unter Berufung auf das Gewohnheitsrecht abgelehnt Funf Jahre spater 1928 wendete sich Leonard Jenni mit einer Petition an den Bundesrat und wies darauf hin dass der Begriff Stimmburger in der deutschen Sprache Menschen beiderlei Geschlechtes beinhalte Das Gesuch wurde mit folgender Begrundung abgelehnt Wenn man nun behauptet dass der Begriff auch die Schweizer Frauen in sich schliessen sollte so uberschreitet man die Grenzen der zulassigen Interpretation und begeht damit einen Akt der dem Sinne der Verfassung widerspricht Die Beschrankung des Stimmrechts auf die mannlichen Schweizer Burger ist ein fundamentaler Grundsatz des eidgenossischen offentlichen Rechts 7 Im Sommer des Jahres fand die Schweizerische Ausstellung fur Frauenarbeit SAFFA statt Im Umzug fuhr ein denkwurdiger Wagen mit eine Schnecke namens Frauenstimmrecht Die Organisatorinnen wurden fur die Schnecke stark kritisiert und einige Kritiker sahen diese gar als Zeichen fur die politische Unreife der Frauen Der SVF lancierte 1929 eine neue Petition fur das Frauenstimmrecht und erreichte diesmal eine Rekordzahl von Unterschriften die sogar die geforderte Anzahl Unterschriften fur eine Volksinitiative uberschritt 170 397 Unterschriften von Frauen und 78 840 Unterschriften von Mannern Der Katholische Frauenbund distanzierte sich explizit von den Forderungen der anderen Frauenverbande Auch andere gegnerische Organisationen reagierten und 1931 nahm die Schweizer Liga gegen das politische Frauenstimmrecht mit einer Eingabe an den Bundesrat Stellung gegen die Verpolitisierung der Schweizerfrauen Immer wieder schrieben die Frauen und Manner der Liga allen voran Emma Rufer an den Bundesrat und das Parlament und baten sie instandig von dem Thema abzulassen Die Theorie der politischen Gleichstellung der beiden Geschlechter ist eine vom Ausland importierte Idee An der Spitze der Frauenstimmrechtsbewegung in der Schweiz steht denn heute auch eine ursprungliche Auslanderin Wir halten dafur dass in diesen wichtigen Sachen eigentlich nur geburtige Schweizerinnen den richtigen Einblick haben konnen Leute also die mit dem Wesen unserer Demokratie und unseres Volkes ganz vertraut sind 8 Wahrend der 1930er und fruhen 1940er Jahre wurden die Bemuhungen um das Frauenstimmrecht einmal mehr von den internationalen Ereignissen wie der Weltwirtschaftskrise und dem Zweiten Weltkrieg uberschattet Mehrmals wurden die Frauen wahrend dieser Jahre aufgefordert die Demokratie zu schutzen worauf die das Stimmrecht befurwortenden Frauenverbande antworteten dazu mussten sie zuerst uber demokratische Rechte verfugen Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges kam die Frage wieder auf da insbesondere burgerliche Frauen im Gegenzug zu ihrem Einsatz im militarischen Frauenhilfsdienst ihre demokratischen Rechte einforderten Noch wahrend des Krieges wurde das Aktionskomitee gegen das Frauenstimmrecht gegrundet Wir erblicken in der Beteiligung der Frau in Partei und Politik eine Gefahr fur unsere Familien und fur die Einigkeit der Frauen unter sich die sich besonders in der sehr kritischen Zeit des Uberganges vom Krieg zum Frieden ungunstig auswirken konnte 8 1944 verlangte Nationalrat und SPS Prasident Hans Oprecht in einem Postulat die Einfuhrung des Frauenstimmrechts 9 weil wichtige frauenpolitische Anliegen auf der politischen Tagesordnung standen Alters und Hinterlassenenversicherung Mutterschaftsversicherung und Familienschutz Das Postulat wurde vom BSF mit einer Eingabe vom 6 Februar 1945 im Namen von 38 Frauenverbanden unterstutzt Der Schweizerische Gemeinnutzige Frauenverein ausserte sich nicht zu der Frage der Schweizerische Katholische Frauenbund jedoch scherte erstmals aus der konservativen Linie der katholischen Kirche aus und erteilte seinen Mitgliedern Stimmfreigabe 1945 wurde das Schweizerische Aktionskomitee fur Frauenstimmrecht als meinungsbildendes Instrument gegrundet Der dritte Nationale Frauenkongress von 1946 brachte keine neuen Fortschritte Die Partei der Arbeit des Kantons Zurich reichte im Dezember 1945 eine Volksinitiative betreffend die politische Gleichberechtigung der Frauen ein die dem Regierungsrat im Marz 1946 zur materiellen Antragstellung uberwiesen wegen anderer gleichlautender Beratungen im Parlament v a die Initiative Nageli uber die in der kantonalen Abstimmung am 30 November 1947 entschieden wurde 10 aber nicht dem Kantonsrat weitergeleitet wurde Erst im Mai 1954 wurde vom Regierungsrat unter Paul Meierhans uber die Initiative der PdA berichtet und daruber im September 1954 im Kantonsrat unter Hans Pestalozzi beraten beide Organe empfahlen in ihrer Stellungnahme die Ablehnung der Initiative Sie gelangte am 5 Dezember 1954 vor das Stimmvolk und wurde genau wie die Nageli Initiative sieben Jahre zuvor verworfen 11 1948 wurden im ganzen Land Feiern zum 100 jahrigen Bestehen der Bundesverfassung durchgefuhrt und die Schweiz ein Volk von Brudern gefeiert Die Frauenverbande erklarten das Motto um zu einem Volk von Brudern ohne Schwestern und uberreichten dem Bundesrat symbolisch eine Europakarte mit einem schwarzen Fleck in der Mitte Zu diesem Zeitpunkt hatten alle europaischen Demokratien ausser der Schweiz und Liechtenstein das Frauenwahlrecht eingefuhrt Wie zuvor die SAFFA Schnecke wurde diese symbolische Karte von Kritikern als Zeichen der politischen Unreife der Frauen interpretiert Im Jahr 1950 legte der Bundesrat einen Bericht an die Bundesversammlung uber das fur die Einfuhrung des Frauenstimmrechts einzuschlagende Verfahren vor 1951 wendete sich der Schweizerische Frauenkreis gegen das Frauenstimmrecht unter der Leitung von Dora Wipf mit einem Schreiben an den Bundesrat wir glauben also dass wir guten Gewissens behaupten durfen die Mehrheit der Schweizerinnen zu vertreten wenn wir Sie bitten die Frage wohl zu erwagen ob in der heutigen Zeit da die Frau mit Pflichten aller Art stark belastet ist man ihr die Ubernahme weiterer grosser Pflichtenkreise noch zumuten darf Wir glauben nicht dass unser Land politisierende Frauen braucht sondern Mutter leibliche und geistige Mutter die mithelfen dass Hass und Misstrauen uberwunden werden Wir vertreten grundsatzlich den Standpunkt dass die Einfuhrung uberhaupt abzulehnen sei 8 Ein Jahr spater 1952 verlangten Antoinette Quinche Prasidentin des Schweizerischen Aktionskomitees fur das Frauenstimmrecht und 1414 Mitstreiterinnen von ihren Gemeinden die Eintragung ins Stimmregister Mit dem Argument die jeweiligen Kantonsverfassungen wurden Frauen nicht explizit vom Stimmrecht ausschliessen gingen sie mit ihrer Forderung bis vor Bundesgericht Wie bereits 1923 wurden sie unter Berufung auf das Gewohnheitsrecht abgewiesen nbsp Frauendenkmal in Unterbach nbsp Katharina Zenhausern 1919 2014 1957 fand eine Volksabstimmung statt durch welche der Zivilschutzdienst fur alle Schweizer Frauen obligatorisch werden sollte Wahrend der Abstimmung ereignete sich ein Skandal Die Frauen der Walliser Gemeinde Unterbach gingen unterstutzt vom Gemeinderat abstimmen Der Gemeinderat erklarte dass laut Verfassung die Gemeinden gesetzlich zustandig seien um die Stimmregister aufzustellen Gemeindeprasident und Grossrat Paul Zenhausern und der Walliser Nationalrat Peter von Roten waren die Initiatoren der Frauenabstimmung Daran beteiligten sich 33 der 84 potentiell stimmberechtigten Unterbacher Frauen Katharina Zenhausern Ehefrau des Gemeindeprasidenten von Unterbach war die erste Schweizerin uberhaupt die eine Stimmkarte in eine helvetische Abstimmungsurne legte Die Frauenstimmen die in einer separaten Urne gesammelt wurden die Mannerstimmen blieben so gultig mussten annulliert werden da die Frauenbeteiligung damals noch keine rechtliche Grundlage hatte Trotzdem schrieb diese erste eidgenossische Abstimmung an der sich Frauen beteiligten Schweizer Geschichte weil sie einen wichtigen Anstoss fur die spatere offizielle Einfuhrung des Frauenstimmrechtes gab 12 13 Zur gleichen Abstimmung uber die Zivilschutz Dienstpflicht von Frauen 1957 liess auch die Gemeinde Niederdorf BL die Frauen konsultativ abstimmen nachdem der Gemeinderat nach zahem Ringen dem Vorschlag des Gemeindeprasidenten Willy Buser 3 2 gefolgt war Dank dem Dorf Archivar Paul Roth existiert mittlerweile auch ein kleiner Dokumentarfilm dazu 14 Ebenso 1957 fuhrte Unterbach als erste Gemeinde der Schweiz das kommunale Wahl und Stimmrecht fur Frauen ein trotz Verbot durch den Walliser Regierungsrat Nachdem der Kanton Basel Stadt 1957 die drei Burgergemeinden zur Einfuhrung des Frauenstimmrechts ermachtigt hatte fuhrte die Burgergemeinde Riehen am 26 Juni 1958 als erste in der Schweiz das Frauenstimmrecht ein 15 Im selben Jahr wurde Gertrud Spath Schweizer in den Burgerrat und damit als erste Schweizerin in eine politische Korperschaft gewahlt 16 1958 votierte das Bundesparlament erstmals fur die Abhaltung einer Volksabstimmung uber die Einfuhrung des Frauenstimmrechts in eidgenossischen Angelegenheiten der Antrag des Bundesrates wurde im Nationalrat mit 96 43 Stimmen und im Standerat mit 25 12 Stimmen angenommen Im gleichen Jahr fand einerseits die Zweite Schweizerische Ausstellung zur Frauenarbeit SAFFA statt andererseits erschien das umstrittene Buch Frauen im Laufgitter von Iris von Roten Verschiedene Seiten sahen den Grund fur das Scheitern der Abstimmung von 1959 in dieser Publikation Nachdem sich die Westschweizer und Deutschschweizer Sektionen der Katholischen Frauenvereine fur das Frauenstimmrecht ausgesprochen hatten gab der SKF die Ja Parole fur die geplante Abstimmung heraus und propagierte das Frauenstimmrecht in den katholischen Organisationen Kurz vor der Abstimmung formierte sich eine neue gegnerische Organisation das Schweizerische Aktionskomitee gegen die Verfassungsvorlage uber die Einfuhrung des Frauenstimmrechts im Bund das argumentierte Die Vorlage missachtet mit der blossen Kopierung auslandischer Wahlrechtsverhaltnisse die Besonderheiten unserer direkten Referendumsdemokratie in welcher der Stimmburger nicht nur wahlt sondern dauernd uber oft recht schwierige Sachfragen entscheiden muss 8 Eidgenossische Volksabstimmung 1959 Bearbeiten nbsp Ergebnisse der Volksabstimmung vom 1 Februar 1959 zur Einfuhrung des FrauenstimmrechtsAm 1 Februar 1959 scheiterte die erste Volksabstimmung uber das eidgenossische Frauenstimmrecht mit einer Stimmbeteiligung von 67 Prozent am Volks 33 Prozent 67 Prozent und Standemehr 3 16 6 2 Kantone 17 Protestaktionen und Frauenstreiks in der ganzen Schweiz waren die Folge Einzig in den welschen Kantonen Waadt Neuenburg und Genf sprach sich eine Mehrheit fur das Frauenstimmrecht aus Fur die Annahme ausgesprochen hatte sich die SP die PdA sowie der LdU dagegen ausgesprochen hatte sich der BGB aus dem spater die SVP hervorging Die CVP und die FDP hatten die Stimmfreigabe beschlossen 18 Ja 3 0 2 Stande Nein 16 6 2 Stande Abstimmungsresultate pro Kanton 19 Kanton Ja Nein Beteiligung Kanton Aargau nbsp Aargau 22 8 77 2 84 9Kanton Appenzell Ausserrhoden nbsp Appenzell Ausserrhoden 15 5 84 5 73 4Kanton Appenzell Innerrhoden nbsp Appenzell Innerrhoden 4 9 95 1 60 3Kanton Basel Landschaft nbsp Basel Landschaft 37 3 62 7 63 1Kanton Basel Stadt nbsp Basel Stadt 46 8 53 2 54 4Kanton Bern nbsp Bern 35 5 64 5 62 2Kanton Freiburg nbsp Freiburg 29 8 70 2 58 7Kanton Genf nbsp Genf 60 0 40 0 45 0Kanton Glarus nbsp Glarus 19 1 80 9 70 7Kanton Graubunden nbsp Graubunden 22 4 77 6 67 8Kanton Luzern nbsp Luzern 21 3 78 7 69 9Kanton Neuenburg nbsp Neuenburg 52 2 47 8 64 4Kanton Nidwalden nbsp Nidwalden 19 5 80 5 71 8Kanton Obwalden nbsp Obwalden 14 3 85 7 62 6Kanton Schaffhausen nbsp Schaffhausen 31 9 68 1 86 6Kanton Schwyz nbsp Schwyz 14 2 85 8 65 6Kanton Solothurn nbsp Solothurn 30 0 70 0 70 2Kanton St Gallen nbsp St Gallen 19 3 80 7 75 0Kanton Tessin nbsp Tessin 37 1 62 9 56 8Kanton Thurgau nbsp Thurgau 19 9 80 1 78 6Kanton Uri nbsp Uri 14 6 85 4 71 2Kanton Waadt nbsp Waadt 51 3 48 7 54 4Kanton Wallis nbsp Wallis 30 5 69 5 55 4Kanton Zug nbsp Zug 24 3 75 7 65 0Kanton Zurich nbsp Zurich 36 2 63 8 77 1 nbsp UUU Schweizerische Eidgenossenschaft 33 1 66 9 66 7Aus Protest gegen die Ablehnung des Frauenstimmrechts trat eine Gruppe Basler Padagoginnen fur einen Tag in den Streik 20 Kantonale Einfuhrungen vor und nach 1959 Bearbeiten Die Befurworterinnen konnten jedoch auf kantonaler Ebene erste Erfolge verzeichnen Am 1 Februar 1959 nahm der Kanton Waadt als erster das Frauenstimmrecht an Es folgten die Kantone Neuenburg 27 September 1959 und Genf 6 Marz 1960 sowie als erste Kantone der Deutschschweiz Basel Stadt 26 Juni 1966 und Basel Landschaft 23 Juni 1968 Ebenfalls noch vor der Einfuhrung des eidgenossischen Frauenstimmrechts wurde den Frauen in den Kantonen Tessin 19 Oktober 1969 Wallis 12 April 1970 Luzern 25 Oktober 1970 21 und Zurich 15 November 1970 das Stimm und Wahlrecht auf kantonaler Ebene erteilt Schon zuvor war in manchen Kantonen das aktive und zum Teil auch passive Frauenstimmrecht in kirchlichen und schulischen Angelegenheiten eingefuhrt worden In den Kantonen Genf Waadt Basel Stadt Bern Aargau Thurgau und Graubunden waren Regelungen zum kirchlichen Frauenstimmrecht bereits in der Zwischenkriegszeit erlassen worden in der Nachkriegszeit folgte beispielsweise der Kanton Zurich mit dem Frauenstimmrecht in Schule und Kirche im Jahr 1963 5 Im Kanton Graubunden wurden 1962 die Gemeinden ermachtigt das Frauenstimmrecht einzufuhren was erstmals 1968 von Chur Landarenca Marmorera Pontresina und Sils i D umgesetzt wurde 1983 13 Jahre nach der Einfuhrung auf kantonaler Ebene wurde es durch kantonales Gesetz auch in den letzten 13 Gemeinden dies es noch nicht kannten eingefuhrt 22 1959 1971 Endphase Bearbeiten Nach der verlorenen Abstimmung 1959 wurde der Bund der Schweizerinnen gegen das Frauenstimmrecht gegrundet Der Verein argumentierte damit dass die Frauen aufgrund ihrer biologischen Verschiedenheit durch ihre politische und rechtliche Gleichstellung benachteiligt wurden Im Laufe des Jahres 1965 gab es mehrere parlamentarische Motionen zur Einfuhrung des Frauenstimmrechts auf eidgenossischer Ebene Die rechtlichen Voraussetzungen fur den Beitritt der Schweiz zur Europaischen Menschenrechtskonvention mussten geschaffen werden Trotzdem verhielt sich der Bundesrat zogerlich In den Folgejahren wurden immer wieder Motionen an den Bundesrat gestellt Dann erreichten die Jugendunruhen von 1968 auch die Schweiz und die Schweizer Frauenbewegung Junge Feministinnen gingen auf Konfrontationskurs und veranstalteten Protestaktionen und Demonstrationen im ganzen Land Da ihnen der Schweizerische Verband fur Frauenstimmrecht zu wenig radikal war sie bezeichneten diesen als gemutlich grundeten sie die Frauenbefreiungsbewegung FBB eine radikalfeministische Vereinigung junger Frauen Am 1 Marz 1969 fand der Marsch auf Bern statt 5000 Frauen und Manner demonstrierten vor dem Bundeshaus in Bern 23 24 Sie stimmten der Resolution von Emilie Lieberherr mit grossem Applaus zu Die hier versammelten Schweizerinnen fordern das volle Stimm und Wahlrecht auf eidgenossischer und kantonaler Ebene und in den Gemeinden Die Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten darf erst unterzeichnet werden wenn bezuglich des Stimm und Wahlrechts kein Vorbehalt mehr notig ist Die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter ist eine wichtige Voraussetzung fur die Verwirklichung der Menschenrechte Samtliche vorgeschlagenen Vorbehalte stellen die Glaubwurdigkeit unseres Landes als Rechtsstaat und Demokratie in Frage Wir fordern deshalb alle gutgesinnten Politiker und Stimmburger auf das Frauenstimm und Wahlrecht im Bund in den Kantonen und in allen Gemeinden so rasch als moglich zu verwirklichen 8 Die Zahl von 5000 Demonstrierenden erscheint heute gering hat die Politiker der damaligen Zeit jedoch ziemlich erschreckt Inzwischen opponierten namlich nicht allein die radikalen Stimmrechtsvereine und die FBB sondern auch die konservativen Frauenorganisationen Gemeinnutziger Frauenverein Landfrauenverband Katholischer und Evangelischer Frauenbund Durch Hauserbesetzungen und kampferische Protestaktionen machte die FBB auf sich aufmerksam Die Gruppierung wurde vom Frauenstimmrechtsverein scharf kritisiert da befurchtet wurde die Aktionen konnten der Sache schaden Grosse Teile der Offentlichkeit insbesondere junge Menschen begrussten hingegen die scharfere Gangart der FBB nbsp Ballon mit dem Slogan Den Frauen zuliebe fur ein mannliches JA Nun folgte ein langwieriges politisches Hin und Her zwischen Bundesrat Nationalrat und Standerat bis eine allgemein anerkannte Abstimmungsvorlage zur Einfuhrung des Frauenstimmrechts erarbeitet war Derweil gingen die Protestaktionen der FBB weiter Der Abstimmungskampf selber verlief relativ ruhig Alle Regierungsparteien und die beiden einflussreichen Verbande Gewerkschaftsbund und Bauernverband hatten die Ja Parole herausgegeben Der Slogan und das Plakat der Abstimmungskampagne Den Frauen zuliebe fur ein mannliches JA wurde von Doris Gisler Truog verantwortet 25 nbsp Ergebnisse der Volksabstimmung vom 7 Februar 1971 zur Einfuhrung des Frauenstimmrechts123 Jahre nach der Bundesverfassung von 1848 gewahrten die Schweizer Manner den Frauen aktives und passives Wahlrecht und Stimmrecht bei politischen Entscheidungen Am 7 Februar 1971 wurde die Vorlage vom mannlichen Stimmvolk mit 621 109 gegen 323 882 Stimmen 65 7 Prozent Ja und von 15 Standen gegen 6 Stande angenommen 26 Mehrheitlich gegen die Einfuhrung stimmten Kantone der deutschsprachigen Ost und Innerschweiz Appenzell Innerrhoden Appenzell Ausserrhoden Uri St Gallen Thurgau Glarus Schwyz und Obwalden Im Gegensatz zur ersten Abstimmung hatten dieses Mal alle grossen Parteien eine Ja Parole Ja 14 3 2 Stande Nein 5 3 2 Stande Abstimmungsresultate pro Kanton 27 28 Kanton Ja Nein Beteiligung Ja Anzahl Nein Anzahl Kanton Aargau nbsp Aargau 50 2 49 8 72 9 39 469 39 229Kanton Appenzell Ausserrhoden nbsp Appenzell Ausserrhoden 39 9 60 1 65 4 3 485 5 253Kanton Appenzell Innerrhoden nbsp Appenzell Innerrhoden 28 9 71 1 52 5 574 1 141Kanton Basel Landschaft nbsp Basel Landschaft 79 9 20 1 50 4 21 229 5 353Kanton Basel Stadt nbsp Basel Stadt 82 2 17 8 51 2 27 480 5 962Kanton Bern nbsp Bern 66 5 33 5 51 3 95 482 48 028Kanton Freiburg nbsp Freiburg 71 1 28 9 53 8 19 405 7 888Kanton Genf nbsp Genf 91 1 8 9 56 4 38 135 3 738Kanton Glarus nbsp Glarus 41 3 58 7 62 9 2 692 3 823Kanton Graubunden nbsp Graubunden 54 8 45 2 55 3 12 746 10 557Kanton Luzern nbsp Luzern 62 7 37 3 60 1 29 454 17 511Kanton Neuenburg nbsp Neuenburg 82 0 18 0 57 4 20 205 4 426Kanton Nidwalden nbsp Nidwalden 55 8 44 2 68 1 2 703 2 141Kanton Obwalden nbsp Obwalden 46 7 53 3 50 7 1 668 1 902Kanton Schaffhausen nbsp Schaffhausen 56 7 43 3 80 1 8 252 6 296Kanton Schwyz nbsp Schwyz 42 2 57 8 57 5 5 945 8 136Kanton Solothurn nbsp Solothurn 64 1 35 9 58 4 22 030 12 331Kanton St Gallen nbsp St Gallen 46 5 53 5 60 2 27 042 31 113Kanton Tessin nbsp Tessin 75 3 24 7 47 5 20 808 6 438Kanton Thurgau nbsp Thurgau 44 1 55 9 67 3 13 464 17 046Kanton Uri nbsp Uri 36 3 63 7 71 6 2 477 4 340Kanton Waadt nbsp Waadt 83 9 16 1 51 0 55 849 10 689Kanton Wallis nbsp Wallis 79 9 20 1 53 3 24 479 6 127Kanton Zug nbsp Zug 59 9 40 1 66 3 6 699 4 483Kanton Zurich nbsp Zurich 66 8 33 2 62 3 119 631 59 375 nbsp UUU Schweizerische Eidgenossenschaft 65 7 34 3 57 73 621 403 323 596 Endlich endlich endlich Von mir fallen Zentner Die Aufgabe die seit bald hundert Jahren ungelost von einer Generation zur anderen tradiert wurde hat in der letzten Mannerabstimmung vom 7 Februar 1971 ihre glanzvolle Erfullung gefunden Fortan wird es nur noch Volksabstimmungen geben im wahren Sinn des Wortes Gertrud Heinzelmann Im internationalen Vergleich wurde die politische Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau in der Schweiz spat eingefuhrt In Neuseeland gilt das Frauenwahlrecht seit 1893 in Deutschland seit 1919 in den Vereinigten Staaten seit 1920 Noch spater als die Schweiz fuhrten Portugal am 15 November 1974 sowie das Furstentum Liechtenstein am 1 Juli 1984 das allgemeine Frauenstimm und wahlrecht ein Die ersten Parlamentswahlen mit Frauen BearbeitenBei den eidgenossischen Wahlen vom 31 Oktober 1971 waren somit erstmals Frauen wahlberechtigt und wahlbar Elf Frauen wurden in den Nationalrat gewahlt was bei 200 Mandataren einen Frauenanteil von 5 5 Prozent ausmachte Elisabeth Blunschy 1922 2015 CVP Tilo Frey 1923 2008 FDP Hedi Lang 1931 2004 SP Josi Meier 1926 2006 CVP Gabrielle Nanchen 1943 SP Martha Ribi 1915 2010 FDP Hanna Sahlfeld Singer 1943 SP Liselotte Spreng 1912 1992 FDP Hanny Thalmann 1912 2000 CVP Lilian Uchtenhagen 1928 2016 SP Nelly Wicky 1923 2020 PdA 29 Als einzige Frau wurde die Freisinnige Lise Girardin 1921 2010 FDP vom Kanton Genf in den Standerat gewahlt sie war auch die erste Stadtprasidentin Genf 1968 1972 und 1975 der Schweiz 30 nbsp Elisabeth Blunschy nbsp Tilo Frey nbsp Hedi Lang nbsp Josi Meier nbsp Gabrielle Nanchen nbsp Martha Ribi nbsp Hanna Sahlfeld nbsp Liselotte Spreng nbsp Hanny Thalmann nbsp Lilian Uchtenhagen nbsp Nelly Wicky nbsp Lise Girardin Standeratin Schwerpunkte der Diskussion BearbeitenIm Folgenden werden die Begrundungen die insbesondere wahrend der Abstimmungskampagnen fur oder gegen eine Einfuhrung des Frauenstimmrechts angefuhrt wurden noch einmal zusammengefasst Die befurwortenden Argumente zeichneten sich insgesamt durch ihre starke Bezugnahme auf grundlegende politische Prinzipien und rechtliche Normen aus Eine der wichtigsten war Artikel 1 der Schweizer Bundesverfassung von 1848 der ohne Qualifikation besagte Alle Schweizer sind vor dem Gesetz gleich Erganzend konnten die Befurworter auf die Menschenrechte verweisen die allen Menschen und damit also auch Frauen ein Stimm und Wahlrecht zusprechen Mit dem Grundsatz dass in einer Demokratie mit der Pflicht die Gesetze eines Landes zu befolgen auch das Recht einhergehen musse selbige Gesetze mitzubeschliessen konnten sie zudem auf eine wichtige rechtsphilosophische Position verweisen Das von den Gegnern vorgebrachte Gegenargument Frauen konnten dies ja bereits uber die Einflussnahme auf ihre Manner tun wurde in charakteristischer Weise wieder mit Ruckgriff auf einen allgemeinen Grundsatz abgelehnt wonach die Ausubung von Rechten nicht vom guten Willen Dritter abhangen darf Die Gegner des Frauenstimmrechts argumentierten dagegen mit Argumenten die zum einen die Notwendigkeit einer Neuerung in Zweifel zogen zum anderen aber vor den zu erwartenden vermeintlich negativen Folgen des Frauenwahlrechts warnten Im ersteren Sinne wurde etwa angefuhrt die Idee eines Frauenwahlrechts sei eine aus dem Ausland importierte unschweizerische Idee die auch von der grossen Mehrheit der Schweizer Frauen abgelehnt werde welche an einem Stimmrecht gar nicht interessiert seien zumal jede Frau ihre Meinung indirekt uber ihren Mann zum Ausdruck bringen konne Ein weiterer Aspekt kam in der Vorstellung zum Ausdruck Politik sei ein schmutziges Geschaft in dem Frauen es zu schwer haben wurden die Achtung der Gesellschaft zu wahren Ihre Einbeziehung in politische Entscheidungen werde so unweigerlich zum Verlust ihrer Weiblichkeit fuhren wahrend die Abhangigkeit von ihren Mannern durch die Einfuhrung des Stimmrechts nur gegen neue Abhangigkeiten eingetauscht werde Daneben wurde aber auch die negative Einwirkung auf Manner herausgestellt die aufgrund der Bevolkerungsmehrheit der Frauen unweigerlich diskriminiert werden wurden Eine wichtige Rolle spielte dabei der nur fur Manner verbindliche Militardienst der diese ohnehin benachteilige ein Argument welches von Befurworterseite meist mit dem Hinweis auf den freiwilligen Fraueneinsatz im militarischen Hilfsdienst gekontert wurde Schliesslich wurde auch die kategorische Auffassung vertreten der Staat selbst sei seinem Wesen nach eine mannliche Institution die von Frauen daher ihrer Natur gemass nicht in der notwendigen Tiefe verstanden werden konne Verfassungsartikel zum Stimm und Wahlrecht BearbeitenBundesverfassung 1848 Bearbeiten Art 63 BV Stimmberechtigt ist jeder Schweizer der das zwanzigste Altersjahr zuruckgelegt hat und im Ubrigen nach der Gesetzgebung des Kantons in welchem er seinen Wohnsitz hat nicht vom Aktivburgerrecht ausgeschlossen ist 31 Bundesverfassung 1874 Bearbeiten Art 74 BV Stimmberechtigt ist jeder Schweizer der das zwanzigste Altersjahr zuruckgelegt hat und im Ubrigen nach der Gesetzgebung des Kantons in welchem er seinen Wohnsitz hat nicht vom Aktivburgerrecht ausgeschlossen ist Der Artikel wurde am 7 Februar 1971 in veranderter Form in der Verfassung verankert Art 74 BV Bei eidgenossischen Abstimmungen und Wahlen haben Schweizer und Schweizerinnen die gleichen politischen Rechte und Pflichten Stimm und wahlberechtigt bei solchen Abstimmungen und Wahlen sind alle Schweizer und Schweizerinnen die das 20 Altersjahr zuruckgelegt haben und nicht nach dem Rechte des Bundes vom Aktivburgerrecht ausgeschlossen sind Das Alter wurde 1991 auf 18 Jahre gesenkt 32 Bundesverfassung vom 18 April 1999 Bearbeiten Art 136 Abs 1 BV Die politischen Rechte in Bundessachen stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu die das 18 Altersjahr zuruckgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwache entmundigt sind Alle haben die gleichen politischen Rechte und Pflichten 33 Auswahl beteiligter Personen BearbeitenBefurworter GegnerMarcel Beck 1971 Marie Goegg Pouchoulin Marthe Gosteli Emilie Gourd Gertrud Heinzelmann Carl Hilty Leonard Jenni Elisabeth Kopp Emilie Lieberherr Antoinette Quinche Julie von May von Rued Helene von Mulinen Elisabeth Pletscher Iris von Roten Peter von Roten Meta von Salis Marschlins Gertrud Spiess Clara Stockmeyer Paul Zenhausern Franz Arnold Marcel Beck 1959 Jakob Bircher Heinrich Haberlin Gertrud Haldimann Verena Keller Emil Rahm Emma Rufer Josephine Steffen Dora WipfParteien BearbeitenPro Contra1959 Landesring der Unabhangigen LdU Sozialdemokratische Partei der Schweiz SP Partei der Arbeit der Schweiz PdA Bauern Gewerbe und Burgerpartei BGB heutige SVP Die anderen Parteien erteilten ihren Mitgliedern Stimmfreigabe und gaben keine Abstimmungsparole heraus Bei der FDP votierte die Delegiertenversammlung gegen die Ja Empfehlung des Zentralvorstands mit 140 zu 131 Stimmen fur die Nein Parole In einem zweiten Durchgang entschied sie sich mit 148 zu 115 Stimmen die Stimmfreigabe der Nein Parole vorzuziehen 34 1971 Freisinnig Demokratische Partei FDP Sozialdemokratische Partei der Schweiz SP Christlichdemokratische Volkspartei CVP ehem Katholisch Konservative Bauern Gewerbe und Burgerpartei BGB heutige SVP Landesring der Unabhangigen LdU Evangelische Volkspartei EVP Keine Parteien aber ebenfalls einflussreich Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB Schweizerischer Bauernverband keine nbsp Hommage2021 mit Iris von Roten Meyer links und Gertrud Spiess50 Jahre nach 1971 BearbeitenIm Jahr 2021 wurde der historischen Abstimmung von 1971 in vielfaltiger Form gedacht 35 So beispielsweise mit einer Ausstellung namens Hommage 2021 in der Altstadt von Bern mit 52 Portrats von Frauen aus allen Kantonen 36 37 Wegen der Ansteckungsgefahr durch Covid 19 konnten viele Veranstaltungen nicht wie geplant stattfinden 38 Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene BearbeitenBei Einfuhrung des eidgenossischen Frauenstimmrechts 7 Februar 1971 hatten einige Kantone bereits ein kantonales Frauenstimmrecht eingefuhrt die meisten folgten jedoch in den Jahren 1971 und 1972 39 Bei seiner Grundung am 1 Januar 1979 nahm Jura das Frauenstimmrecht mit vorher Teil des Kantons Bern Appenzell Innerrhoden war der letzte Kanton in dem das Frauenstimmrecht eingefuhrt worden ist und zwar erst mit dem Frauenstimmrecht Entscheid des Bundesgerichts gegen den Willen der mannlichen Stimmburger an der Landsgemeinde vom 29 April 1990 40 Die bestehende kantonale Regelung wurde erstmals als Verstoss gegen die Bundesverfassung erklart 2 Chronologische Entwicklung der Einfuhrung des kantonalen Frauenstimmrechts Datum Kantone1 Februar 1959 Waadt27 September 1959 Neuenburg6 Marz 1960 Genf26 Juni 1966 Basel Stadt23 Juni 1968 Basel Landschaft19 Oktober 1969 Tessin12 April 1970 Wallis25 Oktober 1970 Luzern15 November 1970 Zurich7 Februar 1971 Einfuhrung auf Bundesebene7 Februar 1971 Aargau Freiburg Schaffhausen Zug2 Mai 1971 Glarus 41 an der Landsgemeinde 6 Juni 1971 Solothurn12 Dezember 1971 Bern auch der ab dem 1 Januar 1979 von Bern abgespaltene Jura Thurgau23 Januar 1972 St Gallen30 Januar 1972 Uri5 Marz 1972 Schwyz Graubunden30 April 1972 Nidwalden an der Landsgemeinde 24 September 1972 Obwalden30 April 1989 Appenzell Ausserrhoden an der Landsgemeinde 27 November 1990 Appenzell Innerrhoden Frauenstimmrecht Entscheid des Bundesgerichts Siehe auch BearbeitenFrauen in der PolitikFilm BearbeitenDokumentarfilm Manner im Ring Schweiz 1990 Regie Erich Langjahr Filmdrama Die gottliche Ordnung Schweiz 2017 Regie Petra Volpe Dokumentarfilm Das katholische Korsett oder der muhevolle Weg zum Frauenstimmrecht uber die Innerschweiz Schweiz 2021 Regie Beat Bieri amp Jorg Huwyler Literatur BearbeitenEidgenossische Kommission fur Frauenfragen Hrsg Frauen Macht Geschichte Frauen und gleichstellungspolitische Ereignisse in der Schweiz 1848 1998 Bern 2001 Online abgerufen am 17 April 2016 Daniel Furter Die umgekehrten Suffragetten Die Gegnerinnen des Frauenstimmrechts in der Schweiz von 1958 bis 1971 Lizenziatsarbeit Universitat Bern 2003 Digitalisat PDF 924 kB Eva Gschwind 50 Jahre Frauen im Basler Parlament In Basler Stadtbuch 2018 S 1 13 Digitalisat Sibylle Hardmeier Fruhe Frauenstimmrechtsbewegung in der Schweiz 1890 1930 Argumente Strategien Netzwerk und Gegenbewegung Chronos Zurich 1997 ISBN 3 905312 44 1 Peter Heim Die Anfange der Frauenbewegung in Olten In Oltner Neujahrsblatter Bd 74 2016 S 30 33 Werner Kagi Der Anspruch der Schweizerfrau auf politische Gleichberechtigung Zurich 1957 Beatrix Mesmer Staatsburgerinnen ohne Stimmrecht Die Politik der schweizerischen Frauenverbande 1914 1971 Chronos Zurich 2007 ISBN 3 0340 0857 0 Franziska Rogger Gebt den Schweizerinnen ihre Geschichte Bern 2015 Isabel Rohner Irene Schappi 50 Jahre Frauenstimmrecht Limmatverlag 2020 Regula Stampfli Mit der Schurze in die Landesverteidigung 1918 1945 Uber Frauen Politik und Militar Orell Fussli Zurich 2002 ISBN 3 280 02820 5 Regula Stampfli Vom Stummburger zum Stimmburger Ein Abc der Schweizer Politik Orell Fussli Zurich 2003 ISBN 3 280 05016 2 Brigitte Studer Judith Wyttenbach Frauenstimmrecht Historische und rechtliche Entwicklung 1848 1971 Hier und Jetzt Zurich 2021 ISBN 978 3 03919 540 4 Yvonne Voegeli Frauenstimmrecht In Historisches Lexikon der Schweiz Yvonne Voegeli Zwischen Hausrat und Rathaus Auseinandersetzungen um die politische Gleichberechtigung der Frauen in der Schweiz 1945 1971 Chronos Zurich 1997 ISBN 3 905312 30 1 Thomas Ernst Wanger Vom Frauenstudium zum Frauenwahlrecht in der Schweiz und in Liechtenstein In Schriften des Vereins fur Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung 122 2004 S 117 157 Digitalisat Renate Wegmuller Die Frau gehort ins Haus Frauenstimmrecht und seine Hindernisse in der Schweiz und im Kanton Bern Edition Soziothek Bern 2000 ISBN 3 905596 34 2 Die Frau gehort ins Haus Frauenstimmrecht und seine Hindernisse in der Schweiz und im Kanton Bern Memento vom 26 August 2004 im Internet Archive Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Frauenstimmrecht in der Schweiz Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wiktionary Frauenstimmrecht Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Archiv zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung Schweizer Frauenstimmrecht Eidgenossische Kommission fur Frauenfragen EKF Dossier Frauenstimmrecht Memento vom 18 April 2013 im Webarchiv archive today Viele Videos zum Thema im Dossier auf SF Wissen 50 Jahre Frauenstimmrecht In SRF Abgerufen am 3 Februar 2021 Kampf ums Frauenstimmrecht 1971 war es klar dass wir gewinnen In Zeitblende von Schweizer Radio und Fernsehen vom 6 Dezember 2021 Audio 1968 Katalysator fur die Frauenbewegung In Zeitblende von Schweizer Radio und Fernsehen vom 5 Mai 2018 Audio Der erste Frauenstreik der Schweiz In Zeitblende von Schweizer Radio und Fernsehen vom 27 Juli 2023 Audio Einzelnachweise Bearbeiten Die Tat 10 April 1964 a b Bundesgerichtsurteil vom 27 November 1990 In Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts Abgerufen am 25 Dezember 2010 Staatskanzlei des Kantons Bern Der Weg zum kantonalen Frauenstimm und wahlrecht Auf sta be ch Abgerufen am 22 August 2022 Frauenwahlrecht und Edelmenschen NIETZSCHE SPRICHT In NZZ Online Abgerufen am 9 Mai 2019 a b c Edith Siegenthaler Anfange des Frauenstimmrechts in der reformierten Kirche Auf ch2021 ch Manifest CH2021 Dampf machen abgerufen am 22 August 2022 Martin Illi Wochenschau 45 Der Bundesstaat als Mannerstaat In zuerich98 ch Fachstelle Kultur des Kantons Zurich abgerufen am 17 April 2016 Nadine A Brugger Helvetias Tochter mbassador GmbH 2021 ISBN 978 3 907238 17 2 google ch abgerufen am 27 Juli 2021 a b c d e Frauenstimmrecht und Frauenbewegung Nicht mehr online verfugbar In FRAUENNET ch Archiviert vom Original am 17 April 2016 abgerufen am 17 April 2016 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www frauennet ch https www ekf admin ch dam ekf de dokumente frauen macht geschichte 2 1 der lange wegzumstimm undwahlrechtfuerfrauen13seiten pdf download pdf 2 1 der lange wegzumstimm undwahlrechtfuerfrauen13seiten pdf S 18 PDF abgerufen am 6 Juli 2021 Wahlen amp Abstimmungen In zh ch 30 November 1947 abgerufen am 24 August 2021 Wahlen amp 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