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Die Sozialversicherung ist ein Versicherungssystem bei dem die versicherten Risiken etwa Krankheit Mutterschaft Pflegebedurftigkeit Arbeitsunfall Berufskrankheit Arbeitslosigkeit Erwerbsminderung Alter und Tod gemeinsam von allen Versicherten getragen werden Sie ist keine Sachversicherung Sozialversicherungen werden je nach Staat oder Versicherungszweig von staatlichen Institutionen offentlich rechtlichen Korperschaften oder privaten Korperschaften betrieben Sie wurden zumeist in der zweiten Halfte des 19 bzw Anfang des 20 Jahrhunderts Beginn der Grossindustrie ins Leben gerufen Inhaltsverzeichnis 1 Sozialversicherung in Deutschland 1 1 Geschichte 1 2 Zweige der Sozialversicherung 1 3 Versicherungspflicht 1 4 Beitrage 1 5 Leistungen 1 6 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 1 7 Kosten 2 Sozialversicherungssysteme anderer Staaten 3 Koordinierung der Sozialversicherungsleistungen innerhalb der EU 4 Internationale Ubertragbarkeit 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseSozialversicherung in Deutschland Bearbeiten Hauptartikel Sozialversicherung Deutschland In Deutschland bildet die Sozialversicherung eine staatlich eng geregelte Fursorge fur wichtige Risiken des Daseins die von selbstverwalteten Versicherungstragern organisiert wird Der Leistungsbedarf eines Jahres wird nahezu vollstandig aus dem Beitragsaufkommen des gleichen Jahres bestritten d h angesammeltes Kapital dient im Wesentlichen nur als kurzzeitige Schwankungsreserve Nachhaltigkeitsrucklage Generationenvertrag Die Leistungen werden vorwiegend als fur alle Versicherten gleiche Sachleistungen Solidaritatsprinzip oder als beitragsabhangige Geldleistungen zum Beispiel Renten Krankengeld erbracht Sie wird zum uberwiegenden Teil aus Beitragen finanziert in einigen Zweigen auch aus Steuermitteln Die Beitrage sind bis zur Hohe der Beitragsbemessungsgrenze an den Bruttolohnen und gehaltern orientiert und werden mit einigen Ausnahmen paritatisch also jeweils zur Halfte von Arbeitgebern als Lohnnebenkosten und Arbeitnehmern getragen Ausnahme die Gesetzliche Unfallversicherung deren Beitrage alleine die Arbeitgeber aufbringen Rechtsgrundlage der Sozialversicherung sind das Sozialgesetzbuch SGB sowie noch einige wenige Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung RVO Geschichte Bearbeiten Hauptartikel Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland Schaubild der Arbeiterversicherung und ihre Ausgaben 1885 1909Ab 1883 wurden in Deutschland durch Reichskanzler Bismarck zuerst die gesetzliche Krankenversicherung dann die Unfallversicherung und schliesslich die Rentenversicherung eingefuhrt 1 Sie waren uberwiegend auf die Arbeiterschaft ausgerichtet Mein Gedanke war die arbeitenden Klassen zu gewinnen oder soll ich sagen zu bestechen den Staat als soziale Einrichtung anzusehen die ihretwegen besteht und fur ihr Wohl sorgen mochte Otto von Bismarck Gesammelte Werke Friedrichsruher Ausgabe 1924 1935 Band 9 S 195 196Damit sollte einerseits sozialen Unruhen und dem Sozialismus begegnet werden andererseits sollte bereits bestehenden freiwilligen Sozialversicherungen der Gewerkschaften und der kirchlichen Arbeiterverbande die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden Bismarck hatte sich fur eine obligatorische Versicherung aller Arbeitnehmer unter staatlicher Aufsicht ausgesprochen 2 1883 Krankenversicherung 1884 Unfallversicherung 1889 gesetzliche Rentenversicherung ursprunglich Invaliditats und Altersversicherung 1911 Angestelltenversicherung 1924 als Gesetz neu verfasst 1927 Arbeitslosenversicherung 1957 Rentenreform Einfuhrung der dynamischen Rente 1983 Kunstlersozialversicherung 1995 Pflegeversicherung der Krankenversicherung angegliedert Siehe auch Geschichte des Sozialstaats Zweige der Sozialversicherung Bearbeiten Es gibt funf Zweige der Sozialversicherung Krankenversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung Pflegeversicherung ArbeitslosenversicherungVersicherungspflicht Bearbeiten Bei der gesetzlichen Sozialversicherung besteht Versicherungspflicht um eine Auslese nach Personen mit hohen und niedrigen Risiken z B Gesunde und Kranke zu vermeiden und teilweise auch einen solidarischen Ausgleich unter den Versicherten unabhangig von der Hohe der geleisteten Beitrage zu erzielen 3 Es werden auch solche Personen einbezogen die ansonsten aufgrund ihres niedrigen Einkommens oder hoher Risiken keinen anderweitigen Schutz zum Beispiel durch eine private Versicherung erlangen konnten Das System der Sozialversicherung ist wesentlicher Bestandteil der staatlichen Organisierung sozialer Sicherheit Der Staat delegiert dabei Aufgaben an die Selbstverwaltung der Sozialversicherung Subsidiaritat Beitrage Bearbeiten Die Beitrage werden meist nach den Bruttolohnen und gehaltern bis zu einer spartenspezifischen Beitragsbemessungsgrenze berechnet Die Versicherungen werden durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beitrage je nach Sparte zu unterschiedlichen Teilen finanziert vgl auch Niedriglohn Job Zum Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen gibt es Bundeszuschusse die den Aufwand teilweise decken Die Versicherungsbeitrage werden fur beide Seiten durch den Arbeitgeber an die Krankenkasse abgefuhrt Hierfur erhalt er von der ortlichen Agentur fur Arbeit eine Betriebsnummer Leistungen Bearbeiten Die Auszahlung orientiert sich nach erworbenen Anspruchen z B bei Renten oder Krankengeld oder es gibt fur alle gleiche Sachleistungen bei Eintritt des Versicherungsfalles Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Bearbeiten In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung VGR bildet die gesetzliche Sozialversicherung zusammen mit den Gebietskorperschaften Bund Lander Gemeinden den Sektor Staat Der Finanzierungssaldo der gesetzlichen Sozialversicherung in Abgrenzung der VGR im Unterschied zur Abgrenzung der Finanzierungsrechnung geht damit in den Finanzierungssaldo des Staates insgesamt ein Der Finanzierungssaldo des Staates insgesamt in der VGR ist Gegenstand der Maastrichtkriterien Kosten Bearbeiten Versicherungszweig Ausgaben JahrKrankenversicherung 220 600 Mio Euro 4 2016Unfallversicherung 13 200 Mio Euro 5 2016Rentenversicherung 293 300 Mio Euro 6 2016Pflegeversicherung 29 600 Mio Euro 7 2016Arbeitslosenversicherung 100 Mio Euro 2016Gesamtausgaben 626 900 Mio Euro 8 2016Sozialversicherungssysteme anderer Staaten Bearbeiten Hauptartikel Sozialversicherung Osterreich Sozialversicherung Schweiz und Sozialversicherung Vereinigte Staaten In Osterreich bildet die Sozialversicherung am Budget gemessen die wichtigste und kostenintensivste Institution der sozialen Sicherung und es besteht weitgehend Pflichtversicherung Zu einer ersten gesetzlichen Regelung der Sozialversicherung kam es 1889 sie wird heute weitgehend durch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz ASVG geregelt In der Schweiz bildet die Sozialversicherung die wichtigste Institution der sozialen Sicherung und es besteht weitgehend Versicherungspflicht Die gesetzlichen Versicherungen in der Schweiz werden durch das Drei Saulen System geregelt erstens einer obligatorischen Versicherung der gesamten Bevolkerung zweitens Versicherungen fur die berufstatige Bevolkerung und drittens die freiwillige individuelle private Vorsorge Siehe auch Lohnnebenkosten Schweiz In Deutschland Osterreich und der Schweiz gehoren neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Pravention und Rehabilitation zu den Aufgaben der Sozialversicherung Die Sozialsysteme innerhalb der EU weisen deutliche Unterschiede auf Beispielsweise finanziert die Sozialversicherung in Schweden unter anderem ein Elterngeld In Finnland wird die Sozialversicherung grossteils von der Kansanelakelaitos Kela organisiert In Grossbritannien wurde das Sozialsystem von Premierminister Attlee wahrend seiner Amtszeit 1945 1951 deutlich ausgebaut Koordinierung der Sozialversicherungsleistungen innerhalb der EU Bearbeiten Hauptartikel Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Zwischenstaatliche Abkommen uber soziale Sicherheit sollen insbesondere Personen mit grenzuberschreitender Erwerbstatigkeit in zwei Staaten bei der Wahrung ihrer sozialen Rechte unterstutzen 9 Die Verordnung EG Nr 883 2004 i V m ihrer Durchfuhrungsverordnung EG Nr 987 2009 regeln die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa Diese Verordnung EG 883 2004 bezieht nunmehr auch alle wirtschaftlich nichtaktiven Personen mit ein Die Regelungen betreffen besonders Personen die in mehreren Mitgliedstaaten beschaftigt sind bzw beschaftigt gewesen sind oder die in einem anderen als dem fur sie zustandigen Mitgliedstaat wohnen oder sich dort zeitweise aufhalten 10 Bereits zuvor regelten die EWG Verordnung Nr 1408 71 und ihre Durchfuhrungsverordnung EWG Verordnung Nr 574 72 11 die soziale Sicherheit von Arbeitnehmern Selbstandigen und deren Familienangehorigen die innerhalb der Gemeinschaft zu und abwandern Sie gelten seit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU uber die Personenfreizugigkeit am 1 Juni 2002 auch fur die Schweiz Die Bestimmungen dieser Verordnungen wurden durch die EG Verordnung Nr 859 2003 ausgedehnt auf Drittstaatsangehorige deren Situation uber die Grenze eines einzigen Mitgliedstaats hinausweist 12 Auf europaischer Ebene sind die unterschiedlichen Sozialsysteme nicht vereinheitlicht sondern werden lediglich miteinander koordiniert So werden Leistungen der sozialen Sicherheit teilweise auch dann vom Herkunftsstaat geleistet wenn die betreffende Person in einem anderen Staat wohnt Im Gegensatz hierzu werden besondere beitragsunabhangige Geldleistungen ausschliesslich vom Wohnortstaat an anspruchsberechtigte Einwohner erbracht 9 Ein EU weites Sozialversicherungsregister ist nach Aussage des Bundestags vom Mai 2007 nicht geplant ein Missbrauch der E 101 Bescheinigungen wurde durch elektronische Abwicklung besser bekampft werden konnen 13 Der Art 141 EGV fruher Art 119 EWGV bezieht sich auf an das gleiche Entgelt fur Manner und Frauen und erfasst somit zwar beitragsfinanzierte Sicherungssysteme insbesondere betriebliche Sicherungssysteme da der Beitrag als Entgeltersatzleistung angesehen wird nicht aber steuerlich finanzierte staatliche Systeme der Grundsicherung Im Juli 2008 legte die Europaische Kommission einen Richtlinienentwurf KOM 426 vor der Diskriminierung unter anderem auch im Bereich der Sozialversicherung verhindern soll Die bisherige Richtlinie 79 7 EWG zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Mannern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit bietet bisher keinen Schutz vor mittelbarer Diskriminierung bezuglich staatlicher Systeme der sozialen Grundsicherung Sozialhilfe und in Deutschland seit dem 1 Januar 2005 Arbeitslosengeld II 14 Das in dieser Richtlinie enthaltene Diskriminierungsverbot greift nach Art 3 Abs 1 b Richtlinie 79 7 EWG nur dann bei einem System der Sozialhilfe wenn es ein gesetzliches System zum Schutz gegen die Arbeitnehmerrisiken Krankheit Invaliditat Alter Arbeitsunfall Berufskrankheit oder Arbeitslosigkeit erganzen oder ersetzen sollen 15 Auf internationaler Ebene bestehen mehrere Ubereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zur Sozialversicherung Diese begrunden nach ihrer Ratifizierung durch die hierfur zustandigen Stellen eines Mitgliedstaates rechtliche Verpflichtungen Siehe auch Sozialleistungen im Artikel UnionsburgerschaftInternationale Ubertragbarkeit BearbeitenBilaterale oder multilaterale zwischenstaatliche Abkommen uber soziale Sicherheit sehen die Wahrung sozialer Rechte von Personen vor die in zwei oder mehr Staaten erwerbstatig sind oder waren 16 Am 11 Dezember 1953 wurden im Rahmen des Europarats vier Interimsabkommen geschlossen die u a die Sozialversicherungen fur Staatsangehorige der Vertragsstaaten koordinieren Allerdings wurden darin Situationen in denen Menschen in mehr als zwei Staaten gearbeitet haben nicht ausreichend erfasst 17 18 Das Ubereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr 157 Ubereinkommen uber die Einrichtung eines internationalen Systems zur Wahrung der Rechte in der Sozialen Sicherheit von 1982 sieht in Artikel 6 und 7 vor dass Mitgliedstaaten sich bemuhen Sozialversicherungszeiten kumulativ anzurechnen mit der Einschrankung dass gleichzeitig erworbene Rechte nur einmal gezahlt werden 19 Auch der nicht verbindliche Globale Pakt fur eine sichere geordnete und regulare Migration sieht in Punkt 22 die Schaffung von Mechanismen zur Ubertragbarkeit von Sozialversicherungs und erworbenen Leistungsanspruchen vor Siehe auch BearbeitenSozialpolitik Sozialrecht Deutschland Sozialstaat Sozialversicherungsnummer Sozialpolitik der Europaischen Union SozialversicherungswesenWeblinks Bearbeiten Wikisource Sozialversicherung Quellen und Volltexte Wiktionary Sozialversicherung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur von und uber Sozialversicherung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Social Security Programs Throughout the World englisch Einzelnachweise Bearbeiten Zum Entstehen der Bismarckschen Sozialversicherung vgl Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 I Abteilung Von der Reichsgrundungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft 1867 1881 Band 2 5 u 6 Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 II Abteilung Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II 1881 1890 2 Band Teil 1 u 2 Band 5 u 6 Wolfgang J Mommsen Der Staat kann die Sache in die Hand nehmen Bismarcks bahnbrechendes Werk und Waffe gegen die Sozialdemokratie Frankfurter Rundschau 30 Juli 1998 S 16 Wolfgang Ayass Der Kreis der Versicherten in Wolfgang Ayass Wilfried Rudloff Florian Tennstedt Sozialstaat im Werden Band 2 Schlaglichter auf Grundfragen Stuttgart 2021 ISBN 9783515130073 S 106 132 Sozialbudget Deutschland in Zahlen Abgerufen am 19 Juli 2019 Sozialbudget Deutschland in Zahlen Abgerufen am 15 Juni 2018 Sozialbudget Deutschland in Zahlen Abgerufen am 15 Juni 2018 Sozialbudget Deutschland in Zahlen Abgerufen am 15 Juni 2018 Sozialbudget Deutschland in Zahlen Abgerufen am 15 Juni 2018 a b Zwischenstaatliche Sozialversicherung Bundesministerium fur Soziales und Konsumentenschutz Osterreich abgerufen am 17 Januar 2009 Soziale Sicherheit in Europa BMAS 4 Marz 2013 archiviert vom Original am 21 Januar 2018 abgerufen am 20 Januar 2018 Verordnung EWG Nr 574 72 des Rates vom 21 Marz 1972 uber die Durchfuhrung der Verordnung EWG Nr 1408 71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien die innerhalb der Gemeinschaft zu und abwandern abgerufen am 17 Januar 2009 Verordnung EG Nr 859 2003 des Rates vom 14 Mai 2003 zur Ausdehnung der Bestimmungen der Verordnung EWG Nr 1408 71 und der Verordnung EWG Nr 574 72 auf Drittstaatsangehorige die ausschliesslich aufgrund ihrer Staatsangehorigkeit nicht bereits unter diese Bestimmungen fallen abgerufen am 17 Januar 2009 Regierung EU weites Sozialversicherungsregister ist nicht geplant In heute im bundestag Deutscher Bundestag 11 Mai 2007 archiviert vom Original am 23 April 2007 abgerufen am 1 Mai 2009 Sabine Berghahn Maria Wersig Auf dem Weg zum Zweiverdienermodell Rechtliche und politische Grundlagen des mannlichen Ernahrermodells Memento vom 20 August 2008 imInternet Archive Vortrag am 15 November 2004 im Rahmen der GenderLectures des GenderKompetenzZentrums Berlin gehalten und im Marz 2005 fur die Druckfassung uberarbeitet Sabine Berghahn Maria Wersig Auf dem Weg zum Zweiverdienermodell Rechtliche und politische Grundlagen des mannlichen Ernahrermodells Memento vom 20 August 2008 im Internet Archive Richtlinie 79 7 EWG des Rates vom 19 Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Mannern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit Zwischenstaatliche Sozialversicherung Osterreichische Sozialversicherung 11 Marz 2015 abgerufen am 30 Januar 2019 Hans Wiebringhaus Die Sozialversicherung im Rahmen der Funktionen der Moglichkeiten und der sozialpolitischen Vorhaben des Europarats In Peter A Kohler Hans Friedrich Zacher Beitrage zu Geschichte und aktueller Situation der Sozialversicherung Duncker amp Humblot ISBN 978 3 428 45294 1 S 507 ff S 510 512 BGBl 1958 II Nr 2 C157 Maintenance of Social Security Rights Convention 1982 No 157 ILO abgerufen am 27 Januar 2019 englisch Normdaten Sachbegriff GND 4055905 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sozialversicherung amp oldid 235798913