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Die Sozialversicherungen sind in der Schweiz die wichtigste Institution der sozialen Sicherung Sie sind uberwiegend eine obligatorische Versicherung fur die Bewohner besteht also oft eine Versicherungspflicht Zu den Sozialversicherungen gehoren u a die Alters und Hinterlassenenversicherung die Arbeitslosenversicherung ALV die Berufliche Vorsorge BVG Familienzulagen die Krankenversicherung KV die Militarversicherung MV Mutterschaftsversicherung MV seit 2005 integriert in die EO und die Unfallversicherung UV Inhaltsverzeichnis 1 Drei Saulen System 2 Verfassungsrechtliche Grundlagen 3 Finanzierung 4 Einzelne Arten der Sozialversicherung 4 1 Alters und Hinterlassenenversicherung 4 2 Arbeitslosenversicherung 4 3 Berufliche Vorsorge 4 4 Erganzungsleistungen zu AHV und IV 4 5 Erwerbsersatz bei Militar Zivildienst und Mutterschaft 4 6 Invalidenversicherung 4 7 Krankenversicherung 4 8 Unfallversicherung 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks Drei Saulen System BearbeitenDas Drei Saulen System kombiniert Elemente der obligatorischen Alters und Hinterlassenen AHV und Invalidenversicherung IV ihrer Erganzungsleistungen EL sowie der Erwerbsersatzordnung EO zum Ausgleich des Erwerbsausfalls von berufstatigen Muttern im Mutterschutz Soldaten und Zivilschutz und Zivildienstleistenden mit der freiwilligen privaten Vorsorge Verfassungsrechtliche Grundlagen BearbeitenDie Grundlagen der Sozialversicherung finden sich in Art 111 bis 114 sowie Art 116 und 117 der Schweizerischen Bundesverfassung In Art 111 wird das Drei Saulen System festgelegt das den Aufbau der Alters Hinterlassenen und Invalidenvorsorge regelt In Art 112 findet sich die Grundlage fur die Alters Hinterlassenen und Invalidenversicherung in Art 113 diejenige der Beruflichen Vorsorge Art 114 regelt die Grundlage der Arbeitslosenversicherung in Art 116 werden Bestimmungen fur die Familienzulagen und die Mutterschaftsversicherung aufgestellt In Art 117 wird schliesslich die Kranken und Unfallversicherung verfassungsrechtlich geregelt Die Alters und Hinterlassenenversicherung AHV bildet zusammen mit der Invalidenversicherung IV und den Erganzungsleistungen die erste staatliche Saule des schweizerischen Dreisaulensystems und dient der angemessenen Sicherung des Existenzbedarfs Finanzierung BearbeitenFinanziert wird die Sozialversicherung meistens durch Lohnabzuge Der Arbeitgeber zieht die Beitrage fur die Sozialversicherung vom Lohn ab Die Beitrage sind am Einkommen orientiert Sie werden paritatisch also jeweils zur Halfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen Einzige Ausnahme bildet die Krankenversicherung wo einkommensunabhangige Kopfpramien bezahlt werden Hinzu kommen ausserdem Beitrage der offentlichen Hand so werden beispielsweise die AHV IV zu 5 aus der Tabaksteuer finanziert Einzelne Arten der Sozialversicherung BearbeitenAlters und Hinterlassenenversicherung Bearbeiten Die Alters und Hinterlassenenversicherung AHV soll den Existenzbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge von Alter oder Tod des Versorgers oder der Versorgerin decken Mit den Altersrenten tragt die AHV dazu bei den Versicherten im Alter den Ruckzug aus dem Berufsleben zu ermoglichen und einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewahrleisten Die Leistungen ergeben sich aus den Beitragen und der Beitragsdauer Erwerbstatige Personen in der Schweiz die nicht junger als 18 Jahre sind mussen Beitrage zurzeit 4 35 bei Angestellten max 9 95 bei Selbstandigen von ihrem Einkommen an die AHV entrichten Arbeitslosenversicherung Bearbeiten Alle die arbeitslos sind oder die wegen schlechtem Wetter nicht arbeiten konnen und auch fur solche deren Arbeitgeber zahlungsunfahig ist haben Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung ALV Alle in der AHV beitragspflichtigen Arbeitnehmenden und ihre Arbeitgebenden mussen Beitrage zurzeit je 1 1 an die ALV leisten Berufliche Vorsorge Bearbeiten Die Berufliche Vorsorge BV soll zusammen mit der AHV und der IV die gewohnte Lebenshaltung in angenehmer Weise ermoglichen Alle Erwerbstatigen sind obligatorisch versichert Zurzeit gelten folgende Beitragssatze 25 bis 34 Jahrigen sind es 7 Abzug vom Einkommen 35 bis 44 Jahrigen sind es 10 Abzug vom Einkommen 45 bis 54 Jahrigen sind es 15 Abzug vom Einkommen 55 bis 65 Jahrigen sind es 18 Abzug vom EinkommenErganzungsleistungen zu AHV und IV Bearbeiten Erganzungsleistungen EL dienen der Existenzsicherung wenn AHV und IV Renten nicht ausreichen Erwerbsersatz bei Militar Zivildienst und Mutterschaft Bearbeiten Alle in der Schweiz erwerbstatigen Personen die in der Schweiz oder im Ausland wohnen haben Anspruch auf Erwerbsausfallentschadigungen EO Erwerbstatige Personen in der Schweiz ab 18 Jahren mussen Beitrage von ihrem Lohn zurzeit 0 15 an die EO entrichten Invalidenversicherung Bearbeiten Auch die Invalidenversicherung IV ist obligatorisch entsprechend der AHV Jeder der in der Schweiz wohnt oder erwerbstatig ist ist IV versichert Um von der IV Leistungen zu erhalten muss man sich bei der IV Stelle des Wohnorts anmelden Danach wird abgeklart welche Leistungen den Versicherten zustehen Beitrage vom Lohn zurzeit 0 7 an die IV mussen alle erwerbstatigen Personen in der Schweiz die nicht junger als 18 Jahre sind entrichten Krankenversicherung Bearbeiten Die Krankenversicherung gewahrt allen in der Schweiz lebenden Personen eine umfassende medizinische Versorgung und stellt medizinische Behandlung sicher Alle in der Schweiz wohnhaften Personen mussen von Gesetzes wegen eine Krankenversicherung abschliessen Bei Problemen mit der Krankenkasse gewahrt die Ombudstelle der sozialen Krankenversicherung Beratung und Vermittlung Unfallversicherung Bearbeiten Versicherte haben Anspruch auf Leistung bei Berufsunfallen Nichtberufsunfallen und Berufskrankheiten Alle in der Schweiz beschaftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert Berufsbranchen mit hoheren Risiken werden dabei durch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva versichert vgl Art 66 UVG Andere Branchen mussen bei privaten Versicherern die obligatorischen Leistungen versichern Siehe auch BearbeitenSozialversicherung allgemeiner Artikel Sozialpolitik Schweiz Literatur BearbeitenThomas Locher Thomas Gachter Grundriss des Sozialversicherungsrechts 5 Auflage Stampfli Bern 2022 ISBN 978 3 7272 0770 9 Weblinks BearbeitenRatgeber Bundesamt fur Sozialversicherung Schweizer Sozialversicherungsrecht Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sozialversicherungen Schweiz amp oldid 228687374