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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Der Artikel ist weitgehend Theoriefindung Sozialpolitik ist in der Schweiz wie in anderen Landern die Bezeichnung fur Massnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation insbesondere benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen Trager der Sozialpolitik sind vornehmlich der Staat daneben Unternehmen Gewerkschaften NGOs und die Kirchen Inhaltsverzeichnis 1 Ziele der Schweizer Sozialpolitik 2 Typologie des schweizerischen Sozialstaats 3 Uberblick zu den Bundesgesetzen BG der einzelnen Sozialversicherungen Rechtsgrundlagen 4 Geschichte des schweizerischen Sozialstaates 4 1 Zustand wahrend der fruhen Industrialisierung 4 2 Anfange der Arbeiterschutzgesetze 4 3 Erster Weltkrieg 1914 1918 4 4 Zwischenkriegszeit 4 5 Zweiter Weltkrieg Einfuhrung AHV 4 6 Betriebliche Sozialpolitik nach 1945 5 Gegenwart Perspektiven 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 Literatur 9 EinzelnachweiseZiele der Schweizer Sozialpolitik BearbeitenDas Ziel der Sozialpolitik ist die Hebung des allgemeinen Wohlstandes und die Teilhabe moglichst vieler Menschen am Wohlstand Weniger weit gehend strebt Sozialpolitik an Menschen Sicherheit gegen die Wechselfalle des Lebens zu gewahrleisten Hier geht es um soziale Sicherheit namlich darum allen Menschen in jeder Lebenssituation besonders bei Eintritt von ausserordentlichen Ereignissen wie Krankheit Unfall Arbeitslosigkeit usw einen ordentlichen Lebensstandard zu garantieren In der Fachsprache werden diese ausserordentlichen Ereignisse soziale Risiken genannt Die Sicherung des nackten Uberlebens steht in der Gegenwart nicht mehr im Vordergrund Es geht um etwas Zusatzliches Soziale Sicherheit soll bei Eintritt sozialer Risiken einen ordentlichen Lebensstandard ermoglichen Diese Art von Existenzminimum wird soziales Existenzminimum genannt Der in einem reichen Land ubliche Lebensstandard wird als Massstab fur die soziale Sicherheit genommen Sozialpolitik strebt nebst der Gewahrleistung von sozialer Sicherheit die Hebung des allgemeinen Wohlstandes an In der schweizerischen Bundesverfassung ist dies im Zweckartikel der Verfassung umschrieben Art 2 BV Etwas konkreter wird die Verfassung in Art 41 BV mit den 1998 neu in die Verfassung aufgenommenen Sozialzielen die aber nicht einklagbar sind Die soziale Sicherheit ist also das Hauptziel aber nicht das alleinige Ziel der Sozialpolitik Typologie des schweizerischen Sozialstaats BearbeitenDer Begriff Sozialpolitik ist unscharf ahnlich wie der Begriff der Armut In der Lehre werden verschiedene Sozialstaatstypen unterschieden einerseits der Sozialversicherungsstaat nach Bismarck andererseits der Versorgungsstaat nach Beveridge Diese Typen existieren in der Praxis nicht in reiner Form Die Schweiz kann in die bestehenden Sozialstaatstypologien als Sozialversicherungsstaat der politischen Mitte eingeordnet werden In diesem Mischsystem dominiert der Grundsatz wonach die Versicherten mit ihren Beitragen die Mittel fur den Risikoausgleich im Wesentlichen selber aufbringen Rechtsanspruche garantieren den Leistungsbezug ohne dass die Bedurftigkeit nachgewiesen werden muss Die Sozialhilfe springt nur bei Lucken im Netz der Sozialversicherungen ein Sie wirkt subsidiar Diesem Aspekt tragt das schweizerische System der sozialen Sicherheit mit seiner starken Betonung der Eigenverantwortung und mit verschiedenen Anreizsystemen verhaltnismassig gut Rechnung in der sozialen Krankenversicherung zum Beispiel sind die Eigenleistungen der Versicherten nirgends so hoch wie in der Schweiz Selbstbehalte Franchisen keine Vergutung von Zahnarztkosten tiefe Vergutung von Pflegekosten usw vgl Krankenversicherung in der Schweiz Die Eigenverantwortung druckt sich in der stark ausgepragten Beitragspflicht Einheitspramien deutlich aus Der Eigenverantwortung wird zudem im Prinzip der Subsidiaritat hohe Bedeutung beigemessen so hat eine OECD Studie vor einigen Jahren klar gezeigt dass die Leistungen der Sozialhilfe in der Schweiz zwar verhaltnismassig hoch sind aber auch hohere Zugangsbarrieren bestehen als in anderen Landern Ruckerstattungspflicht bezogener Leistungen aus Arbeitserwerb Verwandten Unterstutzungspflicht usw Uberblick zu den Bundesgesetzen BG der einzelnen Sozialversicherungen Rechtsgrundlagen BearbeitenAlters Hinterlassenen und Invalidenvorsorge BG uber die Alters und Hinterlassenenversicherung vom 20 Dezember 1946 AHVG BG uber die Invalidenversicherung vom 19 Juli 1959 IVG BG uber Erganzungsleistungen zur Alters Hinterlassenen und Invalidenversicherung vom 19 Marz 1965 ELG BG uber die berufliche Alters Hinterlassenen und Invalidenvorsorge vom 25 Juni 1982 BVG BG uber die Freizugigkeit in der beruflichen Alters Hinterlassenen und Invalidenvorsorge vom 17 Dezember 1993 FZG Krankenversicherung BG uber die Krankenversicherung vom 18 Marz 1994 KVG Unfallversicherung BG uber die Unfallversicherung vom 20 Marz 1981 UVG Militarversicherung und Erwerbsersatzordnung BG uber die Militarversicherung vom 19 Juni 1992 MVG BG uber die Erwerbsersatzordnung fur Dienstleistende in der Armee Zivildienst und Zivilschutz vom 25 September 1952 EOG Familienschutz Familienzulage BG uber die Familienzulagen in der Landwirtschaft vom 20 Juni 1952 FLG Arbeitslosenversicherung BG uber die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschadigung vom 25 Juni 1982 AVIG Geschichte des schweizerischen Sozialstaates BearbeitenZustand wahrend der fruhen Industrialisierung Bearbeiten Die Entstehung des Sozialstaates war die Beantwortung der sogenannten sozialen Frage Der ehemalige Professor fur Sozialgesetzgebung an der Universitat Bern Edwin Schweingruber meint mit der sozialen Frage den Ausgangspunkt zu jeder sozialpolitischen Betrachtung und Betatigung Fur ihn muss man diese soziale Frage sehen sonst wird man nicht zum Verstandnis der Sozialpolitik gelangen Im 19 Jahrhundert nahm die Zahl der Wohnbevolkerung von 1 6 Millionen im Jahr 1798 auf rund drei Millionen gegen Ende des Jahrhunderts zu Damit stieg auch die Zahl der Lohnabhangigen Dieser Anstieg hatte zur Folge dass immer mehr Menschen trotz Arbeit in Not und im Elend lebten Diese Entwicklung steigerte sich immer mehr zu einer Massenarmut die gegen Mitte des Jahrhunderts vor allem die Landbevolkerung und die ersten Fabrikarbeiter betraf Letztere hatten es besonders schwer taglich 15 Stunden Arbeit grosstenteils ohne Ferien und eine Entlohnung die kaum das Existenzminimum erreichte Das war auch der Grund wieso es richtige Arbeiterfamilien gab bei denen alle Generationen in der Fabrik arbeiteten Ein Appenzell Ausserrhoder Lehrer beschrieb 1877 gegenuber einer Nationalratskommission den Alltag von schulpflichtigen Kindern folgendermassen Schuler mussten von 8 bis 11 Uhr die Schule besuchen und daneben noch 16 bis 18 Stunden in der Appretur arbeiten und zwar von 4 Uhr morgens bis 7 und von 1 Uhr bis morgens 2 oder 3 Uhr so dass diese Kinder in den Sommernachten gar nicht nach Hause ins Bett gingen sondern auf freiem Feld das bisschen Schlaf suchten Es uberrascht nicht dass ahnlich miserable Verhaltnisse auch in der Wohnsituation der Arbeiter zu finden waren Typische Arbeiterwohnungen waren oftmals von mehreren Personen genutzt daher eng und unhygienisch Die Ansteckungsgefahr bei Krankheiten war erhoht und der Alkoholismus weit verbreitet Es gibt sogar Belege wonach es Haushalte gab die zusatzlich wandernde Arbeiter beherbergten um das Einkommen zu verbessern Diese Zustande die sicherlich als unmenschlich bezeichnet werden konnen wurden jedoch noch verheerender zum Beispiel wenn jemand in der Familie die Arbeit und damit den Erwerb verlor Ganze Arbeiterfamilien mussten sich mangels Kundigungsschutz und fristen Schutz gegen Unfall und Krankheit oder im Alter dem Kampf ums Uberleben stellen Anfange der Arbeiterschutzgesetze Bearbeiten Die Arbeiterschutzgesetzgebung lag im 19 Jahrhundert in der Kompetenz der Kantone Ihre ersten Gesetze waren unterschiedlich und enthielten oftmals nur einen Schutz fur Kinder damit die obligatorische Schulpflicht uberhaupt umgesetzt werden konnte So gehorten Vorschriften uber ein Mindestalter fur Kinderarbeit sowie Verbote von Nachtarbeit und Arbeitszeitbeschrankungen zu den ersten Schutzgesetzen Ahnlich wurden auch Frauen geschutzt Zur Zeit vor der Totalrevision der Bundesverfassung hatten neun Kantone eigene Arbeiterschutzgesetze die sich allesamt auf die Kinderarbeit konzentrierten Lediglich drei davon darunter Glarus mit dem am weitesten entwickelten Arbeiterschutzgesetz beschrankten auch die Arbeitszeit der Erwachsenen Diese grossen Unterschiede zwischen den Kantonen und das Scheitern von Konkordatsgesprachen fuhrten dazu dass der Bund in der neuen Bundesverfassung 1874 die Kompetenz uber den Fabrikarbeiterschutz erhielt Drei Jahre nach der Einfuhrung der neuen Verfassung wurde vom Parlament das bekannte eidgenossische Fabrikarbeiterschutzgesetz eingefuhrt Es richtete sich am Arbeitsschutzgesetz im Kanton Glarus aus und enthielt die Beschrankung der Arbeitszeit auf elf Stunden pro Tag beziehungsweise die Einfuhrung der 65 Stunden Woche das Verbot von Kinderarbeit sowie die Errichtung von drei eidgenossischen Fabrikinspektoraten Art 11 Die Dauer der regelmassigen Arbeit eines Tages darf nicht mehr als 11 Stunden an den Vorabenden von Sonn und Festtagen nicht mehr als 10 Stunden betragen und muss in die Zeit zwischen 6 Uhr beziehungsweise in den Sommermonaten Juni Juli und August 5 Uhr Morgens und 8 Uhr Abends verlegt werden Art 13 Nachtarbeit d h die Arbeit zwischen 8 Uhr Abends und 6 Uhr beziehungsweise 5 Uhr Morgens Art 11 ist bloss ausnahmsweise zulassig und es konnen die Arbeiter nur mit ihrer Zustimmung dazu verwendet werden Art 16 Kinder welche das vierzehnte Altersjahr noch nicht zuruckgelegt sic haben durfen nicht zur Arbeit in Fabriken verwendet werden In einem Referendum wurde das Gesetz knapp 181 000 gegen 171 000 Stimmen angenommen In einer kleinen Revision dem Samstagarbeitsgesetzlein wurde die Arbeit bis 17 Uhr beschrankt Erster Weltkrieg 1914 1918 Bearbeiten Die nachste grossere Revision hatte ein neues Fabrikgesetz am 18 Juni 1914 bringen sollen Sie sah eine 59 Stunden Woche vor und begrenzte die Arbeit auf zehn Stunden am Tag Die Inkraftsetzung wurde jedoch trotz Publikation im Bundesblatt verschoben da zeitgleich der Erste Weltkrieg ausbrach 1911 wurde das Bundesgesetz uber eine obligatorische Kranken und Unfallversicherung kurz KUVG beschlossen nachdem es 1890 in der Bundesverfassung festgesetzt wurde Auch dieses Gesetz trat erst nach der Kriegszeit am 1 April 1918 in Kraft Es kann gesagt werden dass der Erste Weltkrieg im Vergleich zu den Nachbarlandern der Schweiz nicht besonders zu schaffen machte Sozialpolitisch blieb die Entwicklung zur Losung der sozialen Frage kurz stehen Die Not der Bevolkerung die durch den Kriegsausbruch entstand und eine Verteuerung der Lebensmittel sowie Lohnausfalle wegen der Mobilmachung mit sich brachte wurden vor allem von den staatlichen und gemeinnutzigen Organisationen ubernommen nbsp Streikaufruf des OAKZwischenkriegszeit Bearbeiten Gegen Ende des Ersten Weltkrieges stiegen die Sorgen der Bevolkerung Rund ein Sechstel der Bevolkerung erhielt im Jahr 1918 weniger als das Existenzminimum wahrend gleichzeitig die Teuerung eine Verdoppelung der Preise mit sich brachte Die Einfuhrung der eidgenossischen Kriegssteuer 1915 verstarkte den Unmut gegen den Bundesrat Zeitgleich wurden in der Schweiz die Kongresse der Internationalen Sozialisten abgehalten die die revolutionaren Bestrebungen in Russland mitverfolgten Treibende Schweizer Kraft war zu dieser Zeit das Oltener Aktionskomitee kurz OAK welches sich als Fuhrungsstab der schweizerischen Arbeiterschaft verstand und sozialpolitische Reformen forderte Anfang November 1918 rief das OAK die Arbeiterschaft zu einem nationalen Landesstreik auf In einem Flugblatt forderten sie unter anderem staatspolitische Reformen Neuwahl des Nationalrates unter dem Verhaltniswahlrecht Proporz Frauenstimmrecht sozialpolitische Reformen Einfuhrung einer Arbeitspflicht Beschrankung der Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden Einfuhrung einer Alters und Hinterlassenenversicherung nbsp Demonstrierende am Paradeplatz in ZurichDie ersten Streiks am 9 November verliefen ruhig die Zurcher Arbeiterschaft entschloss sich jedoch den Streik am 10 November fortzusetzen Dieser fuhrte aber zu gewalttatigen Auseinandersetzungen zwischen den demonstrierenden Arbeitern und dem Militar Am Folgetag wurden die Fabriken die Eisenbahnen und die offentlichen Verwaltungen von rund 400 000 Demonstrierenden besetzt Nachdem in Grenchen drei Arbeiter erschossen worden waren sah sich das OAK gezwungen den Streik in der Nacht auf den 15 November abzubrechen In den folgenden Tagen wurden die Hauptverantwortlichen fur den Streik in offentlichen Verfahren zu verschiedenen Gefangnisstrafen verurteilt Es kann gesagt werden dass aus der Sicht des revolutionaren Flugels der Streik eine Niederlage war Trotz der Niederlage wurden jedoch die politischen Forderungen der Sozialdemokraten in die Politik getragen Die Nationalratswahlen 1919 wurden erstmals unter dem Proporzwahlrecht durchgefuhrt die Sozialdemokraten verdoppelten ihre Sitzzahl auf 20 Prozent und in der folgenden Legislatur wurden mehr als ein Dutzend Gesetze und Gesetzesanderungen beschlossen die allesamt das Arbeitsrecht und das Sozialwesen betrafen Zweiter Weltkrieg Einfuhrung AHV Bearbeiten Nach dem Ersten Weltkrieg brachten die Sozialdemokraten einige Volksbegehren zur Abstimmung Sie wurden alle vom burgerlich konservativen Block im Parlament abgelehnt und von Volk und Standen verworfen Darunter war auch die 1925 lancierte Initiative zur Schaffung einer Alters und Hinterlassenenversicherung kurz AHV Ihr gegenuber stand ein Gegenvorschlag vom Bundesrat der die Schaffung einer AHV beauftragen wollte 1931 wurde jedoch der Gesetzesvorschlag abermals abgelehnt Am 25 Juni 1940 wenige Tage nach der Mobilmachung der Armee sprach der Bundesratsprasident Pilet Golaz folgende Worte Le travail le Conseil federal en fournira au peuple Suisse coute que coute Er versprach den Schweizer Burgern Arbeit zu schaffen koste es was es wolle Mit dieser Radioansprache wurde die Zeit eingelautet in der es schnell zu sozialpolitischen Reformen kam Nebst dem Erwerbsersatz fur die Wehrpflichtigen und der Arbeitslosenversicherung wurden auch Erlasse zur Vorbereitung einer AHV durchgesetzt 1943 erreichten die Sozialdemokraten bei den Nationalratswahlen 56 Sitze und wurden damit die starkste Fraktion Durch die Wahl des Sozialdemokraten Ernst Nobs in den Bundesrat wurden die Parteikampfe zwischen dem burgerlichen Block und den Sozialisten zur Vergangenheit Am 6 Juli 1947 wurde das Bundesgesetz zur Schaffung der Alters und Hinterlassenenversicherung mit einem wuchtigen Mehr angenommen Betriebliche Sozialpolitik nach 1945 Bearbeiten Das im Sommer 1937 von Schweizer Gewerkschaften und Unternehmern geschlossene Friedensabkommen zur Vermeidung von Streiks und Massnahmen sowie die AHV leiteten eine Periode relativen Arbeitsfriedens ein die bis in die 1960er Jahre dauerte Die Abwesenheit von Streiks bzw der Unwille der Gewerkschaften diese zu organisieren fuhrte jedoch dazu dass Konflikte um Arbeitsorganisation und Lohne sich ins Innere der Betriebe verlagerten Kundigungen und haufige Betriebswechsel wurden zum individuellen Ersatz fur gewerkschaftliche Vertretung Um die Beschaftigten zu motivieren Arbeitskraftreserven zu erschliessen und Konflikte im Betrieb einzuhegen wurden daher in den 1940er Jahren umfangreiche Massnahmen betrieblicher Sozialpolitik eingefuhrt Dazu gehorten etwa Wohlfahrtsfonds fur den Fall von Alter und Krankheit als Vorlaufer der AHV schon vor 1947 sowie Kantinen und Wohlfahrtshauser mit Angeboten wie Nahkursen Flankiert wurde betriebliche Sozialpolitik von Neuerungen wie dem betrieblichen Vorschlagswesen und werbewirksamen Massnahmen zur Identifikation mit der Firma beides Managementtechniken aus den USA Daneben kamen jedoch bei der Rationalisierung von Produktionsablaufen und im Akkordwesen auch Konzepte aus der NS Rustungsindustrie zum Einsatz Besonders diese unbeliebten Intensivierungen von Arbeitsablaufen waren es die Kundigungen und Fluktuation auslosten was durch betriebliche Sozialpolitik kompensiert werden sollte 1 Gegenwart Perspektiven BearbeitenTrotz des offensichtlichen Ausbaus der sozialen Sicherheit sind Armut und Not auch in der reichen Schweiz wie in den ubrigen modernen Industriestaaten nicht verschwunden Die Verdoppelung der Sozialhilfeausgaben im letzten Jahrzehnt des 20 Jahrhunderts ist ein klares Indiz fur die Verschlechterung der sozialen Lage vieler Menschen Die Wissenschaft spricht von einer Armutsquote in der Schweiz zu Beginn des 21 Jahrhunderts von 5 10 der Bevolkerung Die wichtigste Ursache fur Verarmung ist die Erwerbslosigkeit Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfahigkeit Knapp 30 der erwerbslosen Menschen mussen als arm bezeichnet werden Geschiedene Frauen mit oder ohne Kinder sowie alleinerziehende Elternteile sind ahnlich stark betroffen 20 der ganzen Gruppe Kinderreichtum drei und mehr Kinder erhohen das Armutsrisiko uberdurchschnittlich Armutsquote von rund 15 Wird nur die Haushaltsgrosse betrachtet sind unberucksichtigt vom Zivilstand alleinstehende Manner mit gut 16 starker armutsgefahrdet als alleinstehende Frauen mit knapp 12 Fur einen verhaltnismassig kleinen jedoch wachsenden Teil der Bevolkerung bietet in der Gegenwart und fur die nachste Zukunft das ausgebaute System von Sozialversicherungen keine genugende soziale Absicherung mehr Die Vorsorgesysteme berufliche Vorsorge Unfallversicherung vgl SUVA und teilweise auch die Systeme der Volksversicherungen AHV IV knupfen namlich meist an die sogenannte Vorsorgegeschichte an Soziale Sicherheit wird nur jenen gewahrleistet die mit ihren Beitragen aus dem erzielten Erwerbseinkommen in das jeweilige System einbezahlt haben Menschen ohne regelmassiges Einkommen oder mit zu geringem Einkommen Working Poor und Menschen mit Unterbruchen in der Einkommensbiographie oft sind dies Frauen sind in ihrer Vorsorgefahigkeit zunehmend eingeschrankt Siehe auch BearbeitenSozialpolitik Gesundheitswesen Schweiz Gesundheitswesen Gesundheitspolitik Sozialstaat Subsidiaritat Wohlfahrtsstaat Vergleichende Analyse sozialpolitischer MassnahmenWeblinks Bearbeitensozialpolitik chLiteratur BearbeitenAndreas Fasel Einbinden und trennen Betriebliche Sozialpolitik in der Schweiz von 1937 bis in die 1960er Jahre In Arbeit Bewegung Geschichte Heft I 2018 S 76 91 Silvano Moeckli Den schweizerischen Sozialstaat verstehen Reihe Kompaktwissen CH Band 17 Ruegger Verlag Zurich Chur 2012 Willi Gautschi Der Landesstreik 1918 1968 Bernard Degen Sozialpolitik Schweiz In Historisches Lexikon der Schweiz abgerufen am 6 September 2023 Klaus Armingeon Institutionalising the Swiss welfare state In West European Politics Dezember 2007 S 145 168 doi 10 1080 01402380108425437 Einzelnachweise Bearbeiten Andreas Fasel Einbinden und trennen Betriebliche Sozialpolitik in der Schweiz von 1937 bis in die 1960er Jahre In Arbeit Bewegung Geschichte Heft I 2018 S 76 91 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sozialpolitik Schweiz amp oldid 237079508