www.wikidata.de-de.nina.az
Als Zweckartikel wird jener Gesetzesartikel bezeichnet der die ratio legis des Erlasses in dem er steht wie z B eines Gesetzes grob skizzierend umschreibt Er ahnelt damit der Praambel grenzt sich aber in Umfang und mangelnder Feierlichkeit von dieser ab Verfugt ein Erlass uber einen Zweckartikel so ist er in aller Regel in Art 1 enthalten Da Zweckartikel nur sehr allgemein gehalten sind sind sie wie auch Praambeln nicht justiziabel es fehlt ihnen der normative Charakter Das heisst dass sich eine rechtssuchende Person nicht auf sie berufen kann Sie konnen jedoch bei der historischen Auslegung des jeweiligen Erlasses helfen in dem sie Anhaltspunkte dafur liefern konnen was der Gesetzgeber mit diesem Erlass bezwecken wollte 1 Auch konnen sie dabei helfen die Position eines Erlasses im gesamten Rechtssystem festzustellen 2 Beispiel BearbeitenAls Beispiel sei hier der Zweckartikel des Schweizer Betaubungsmittelgesetzes genannt welcher wie folgt lautet Dieses Gesetz soll a dem unbefugten Konsum von Betaubungsmitteln und psychotropen Stoffen vorbeugen namentlich durch Forderung der Abstinenz b die Verfugbarkeit von Betaubungsmitteln und psychotropen Stoffen zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken regeln c Personen vor den negativen gesundheitlichen und sozialen Folgen suchtbedingter Storungen der Psyche und des Verhaltensschutzen d die offentliche Ordnung und Sicherheit vor den Gefahren schutzen die von Betaubungsmitteln und psychotropen Stoffen ausgehen e kriminelle Handlungen bekampfen die in engem Zusammenhang mit Betaubungsmitteln und psychotropen Stoffen stehen Art 1 BetmG 3 Obwohl dieser Artikel umfassend umschreibt wozu das BetmG dienen soll ist es nicht moglich hiermit den Bund zu zwingen mehr Geld in die Forderung von Abstinenz zu investieren Vgl lit a Andere Bedeutungen BearbeitenIn einem weiteren Sinn wird die Bezeichnung Zweckartikel haufig in Statuten juristischer Personen verwendet und beinhaltet den Zweck ebendieser Einzelnachweise Bearbeiten Andreas Lotscher Zweckartikel zwecklos PDF Nicht mehr online verfugbar Veroffentlicht auf der Homepage der Bundeskanzlei archiviert vom Original am 2 September 2016 abgerufen am 22 Februar 2012 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bk admin ch S 98 Andreas Lotscher Zweckartikel zwecklos PDF Nicht mehr online verfugbar Veroffentlicht auf der Homepage der Bundeskanzlei archiviert vom Original am 2 September 2016 abgerufen am 22 Februar 2012 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bk admin ch S 100 Bundesgesetz uber die Betaubungsmittel und die psychotropen Stoffe BetmG In Systematische Gesetzessammlung des Bundes Abgerufen am 22 Februar 2012 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zweckartikel amp oldid 188926431