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Als Familienzulage bezeichnet man in Osterreich eine Geldleistung zusatzlich zur Kinderzulage die an Alleinverdiener oder Alleinerzieher ausgezahlt wird Sie ist in Kollektiv 1 und Dienstvertragen geregelt Dadurch soll die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise ausgeglichen werden Sofern eine derartige Zahlung durch den Dienstgeber an den Dienstnehmer vorgesehen ist ist vom letzteren dies zu beantragen und durch den Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes nachzuweisen Als Familienzulagen bezeichnet man in der Schweiz Geldleistungen die an Eltern ausgerichtet werden Dadurch soll die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise ausgeglichen werden Inhaltsverzeichnis 1 Definition Schweiz 2 Gesetzliche Grundlagen Schweiz 3 Finanzierung Schweiz 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseDefinition Schweiz BearbeitenDer Begriff der Familienzulagen umfasst in der Schweiz die Kinderzulage eine monatliche Geldleistung pro Kind bis 16 Jahre die Ausbildungszulage eine monatliche Geldleistung pro Kind in Ausbildung im Alter von 16 bis maximal 25 Jahren die Geburtszulage eine einmalige Geldleistung bei Geburt eines Kindes die Adoptionszulage eine einmalige Geldleistung bei Aufnahme eines Kindes zur spateren AdoptionGesetzliche Grundlagen Schweiz BearbeitenFur die Familienzulagen sind grundsatzlich die Kantone zustandig Somit gibt es 26 unterschiedliche kantonale Regelungen in denen jeweils die Art und die Hohe der ausbezahlten Zulagen der Kreis der Anspruchsberechtigten und die Organisationsstruktur der Familienzulagen festgelegt sind Beschaftigte in der Landwirtschaft und das Bundespersonal bekommen Familienzulagen welche unabhangig von den kantonalen Regelungen sind Die Familienzulagen werden nach dem Erwerbsortprinzip ausgerichtet Es ist also nicht der Kanton zustandig in dem man den Wohnsitz hat sondern derjenige Kanton in welchem man erwerbstatig ist Es gibt keinen Doppelbezug denn fur das gleiche Kind darf nur eine Zulage derselben Art ausgerichtet werden In der Eidgenossischen Volksabstimmung vom 26 November 2006 wurde das neue Bundesgesetz uber die Familienzulagen angenommen Der Bundesrat hat dann beschlossen Gesetz und die zugehorige Verordnung auf den 1 Januar 2009 in Kraft zu setzen damit die Kantone Zeit haben ihre Familienzulagenordnungen anzupassen Mit diesem neuen Bundesgesetz wurden die teilweise betrachtlichen Differenzen bei den Familienzulagen verringert indem neue Mindeststandards festgelegt wurden Den Kantonen steht es weiterhin frei grosszugigere Losungen festzulegen Das neue Bundesgesetz brachte folgende Neuerungen genannte Zahlen angepasst per 2023 2 3 Die Arbeitnehmenden erhalten eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken pro Kind bis 16 Jahre und eine Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken pro Kind im Alter von 16 bis maximal 25 Jahren Die Hohe der Zulage wird angepasst sobald die Teuerung um 5 Prozentpunkte gestiegen ist Auch Teilzeitbeschaftigte erhalten eine ganze Zulage wenn sie derzeit mindestens 7 350 Franken im Jahr verdienen Nichterwerbstatige Eltern haben Anspruch auf Kinderzulagen falls sie nicht mehr als derzeit 44 100 Franken pro Jahr als Einkommen versteuern Selbststandigerwerbende haben seit dem 1 Januar 2013 ebenfalls Anspruch auf Familienzulagen Fur die Beschaftigten in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung Zudem wird im neuen Bundesgesetz uber die Familienzulagen klar geregelt welchem Elternteil der Erstanspruch zusteht Mit dieser Regelungen sollen Bezuge von mehr als einer Zulage pro Kind moglichst verhindert werden Anspruch hat in dieser Reihenfolge Die erwerbstatige Person Die Person welche die elterliche Sorge innehat oder bis zur Mundigkeit innehatte Bei gemeinsamer elterlicher Sorge oder wenn keine der berechtigten Personen die elterliche Sorge hat ist in erster Linie anspruchsberechtigt wer uberwiegend mit dem Kind zusammenlebt oder bis zu seiner Mundigkeit lebte bei Trennung oder Scheidung hat deshalb in erster Linie Anspruch wer das Kind bei sich betreut Leben beide Eltern mit dem Kind zusammen was bei verheirateten Eltern die Regel ist so hat Vorrang wer im Wohnsitzkanton des Kindes arbeitet Arbeiten beide oder arbeitet keiner der Elternteile im Wohnsitzkanton des Kindes so bezieht die Familienzulagen wer das hohere AHV pflichtige Einkommen aus unselbststandiger Erwerbstatigkeit hat Arbeiten beide oder arbeitet keiner der Elternteile im Wohnsitzkanton des Kindes so bezieht die Familienzulagen wer das hohere AHV pflichtige Einkommen aus selbststandiger Erwerbstatigkeit hat Zusatzlich kann die zweitanspruchsberechtigte Person eine Differenzzahlung beanspruchen wenn sie in einem anderen Kanton als der Erstanspruchsberechtigte arbeitet und die Zulagen in diesem Kanton hoher sind Finanzierung Schweiz BearbeitenDie Kantone regeln die Finanzierung Heute werden die Familienzulagen ausser im Kanton Wallis ausschliesslich von den Arbeitgebern finanziert in der Regel in Form von Lohnprozenten keine paritatische Finanzierung Im Wallis mussen sich auch die Angestellten an der Finanzierung beteiligen in Form von 0 3 Lohnprozenten Die Familienzulagen fur Nichterwerbstatige werden durch die Kantone finanziert die Kantone konnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beitragspflicht fur Nichterwerbstatige einfuhren so wie das in den Kantonen AR SO TG und TI der Fall ist Die Selbstandigerwerbenden mussen sich im Kanton ihres Geschaftssitzes zwingend einer Familienausgleichskasse anschliessen und mussen bis zu einem Erwerbseinkommen von 126 000 Franken pro Jahr Beitrage an ihre Familienausgleichskasse leisten Siehe auch BearbeitenKindergeld Deutschland Familienbeihilfe Osterreich Kinderbetreuungsgeld Osterreich Kinderzulage Deutschland Weblinks BearbeitenGrundlegende Informationen und Gesetzesgrundlagen zu den Familienzulagen in der SchweizBernard Degen Familienzulagen In Historisches Lexikon der Schweiz Einzelnachweise Bearbeiten z B https www gehaltskasse at de familienzulagen Arten und Ansatze der Familienzulagen Bundesamt fur Sozialversicherungen BSV 15 Dezember 2022 S 2 abgerufen am 24 Februar 2023 Anderungen auf 1 Januar 2023 Leistungen der AHV In Informationsstelle AHV IV Informationsstelle AHV IV in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt fur Sozialversicherungen 1 Januar 2023 S 10 abgerufen am 24 Februar 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Familienzulage amp oldid 231237868