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Das Krankenversicherungsgesetz KVG dient in der Schweiz dazu alle Bevolkerungsschichten im Krankheitsfall finanziell abzusichern Gemass dem KVG mussen alle in der Schweiz wohnhaften Personen einer Krankenkasse angehoren Das KVG ist das wichtigste Gesundheitsgesetz in der Schweiz weil es nicht nur die Krankenversicherung regelt sondern zahlreiche weitere Bereiche im Gesundheitswesen BasisdatenTitel Bundesgesetz uber die KrankenversicherungKurztitel KrankenversicherungsgesetzAbkurzung KVGArt BundesgesetzGeltungsbereich SchweizRechtsmaterie VerwaltungsrechtSystematische Rechtssammlung SR 832 10Ursprungliche Fassung vom 18 Marz 1994Inkrafttreten am 1 Januar 1996 AS 1995 1328 Letzte Anderung durch AS 2016 2265 PDF 262 kB Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Juli 2019Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Unter den Krankenversicherern herrscht Wettbewerb Jeder Versicherte kann selbst entscheiden bei welcher von den gegenwartig 61 vom Bund anerkannten Krankenkassen Stand September 2014 er versichert sein mochte Die Krankenkassen mussen den gleichen sehr umfangreichen Katalog an Leistungen anbieten die sog obligatorische Krankenpflegeversicherung oder Grundversicherung So ist es den Versicherten moglich die Pramien der einzelnen Gesellschaften direkt miteinander zu vergleichen Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Inhalt 3 Revisionen 4 Siehe auch 5 WeblinksVorgeschichte BearbeitenDas KVG loste das alte Kranken und Unfallversicherungsgesetz von 1911 KUVG ab Unter diesem waren die Versicherungspramien nach dem Eintrittsalter abgestuft Den Jungen wurden zwar gunstige Versicherungspramien angeboten trotzdem waren aber die Pramien hoher als das Gesundheitsrisiko So konnten die Versicherer Altersruckstellungen bilden die die hoheren Gesundheitsausgaben im Alter decken sollten Versicherte sich eine altere Person war die Krankenkassenpramie entsprechend hoher da die notwendigen Altersruckstellungen fehlten Krankenkassen hatten zudem die Moglichkeit Vorbehalte wegen bestehenden Erkrankungen anzubringen und Versicherte ab einem bestimmten Lebensalter mussten nicht aufgenommen werden Da die Krankenversicherungspramien zudem von der Steuer abgezogen werden konnten versicherten sich die meisten Schweizer bereits in jungen Jahren auch ohne Versicherungspflicht Der Nachteil dieses Systems lag darin dass aufgrund der fehlenden Freizugigkeit die Altersruckstellungen konnten beim Versicherungswechsel nicht in die neue Versicherung ubertragen werden die Mobilitat der Versicherten im Alter stark eingeschrankt war Diese so genannten goldenen Fesseln hemmten die Wettbewerbsintensitat des Krankenversicherungssystems Allerdings ist zu erwahnen dass der Wettbewerb bei den Jungen noch Unversicherten durchaus spielte was aber auch zu unerwunschter Risikoselektion fuhrte Ein weiterer Nachteil des alten Systems war dass der steigenden Belastung der Haushalte durch die Krankenversicherungspramien uber Subventionen an die Krankenversicherer begegnet wurde was allen und somit auch den Wohlhabenden zugutekam so genanntes Giesskannenprinzip Der Gesetzgeber verfolgte mit dem neuen KVG drei Hauptziele Erstens sollte die Solidaritat zwischen Versicherten mit unterschiedlichem Krankheitsrisiko und mit unterschiedlichem Einkommen verstarkt werden Zweitens sollte eine qualitativ hochstehende aber fur alle finanziell tragbare medizinische Versorgung sichergestellt werden Drittens sollten kosteneindammende Wettbewerbsmechanismen in einem definierten ordnungspolitischen Rahmen zu einer massvollen Kostenentwicklung beitragen Das neue KVG wurde in der Volksabstimmung vom 4 Dezember 1994 mit 51 8 Ja Stimmen angenommen Der Bundesrat setzte es auf den 1 Januar 1996 in Kraft Inhalt BearbeitenDie Grundversicherung ist fur alle obligatorisch Versicherungspflicht vorher waren bereits 97 der Bevolkerung freiwillig versichert Die Krankenkassen durfen die Versicherungspramien nach wie vor nicht nach dem Krankheitsrisiko der Versicherten differenzieren Neu ist dass die nach Eintrittsalter abgestuften Versicherungspramien nicht mehr zulassig sind und durch ein Regime mit Kopf oder Einheitspramien abgelost worden sind Einzig geographische Differenzierungen sind noch erlaubt Vor allem die Kantone sind in sich geschlossene Pramienregionen Damit wird verhindert dass die Kantone mit hohen Gesundheitsausgaben welche massgeblich die kantonale Gesundheitspolitik widerspiegeln diese in die ubrigen Kantone exportieren Aber auch innerhalb der Kantone sind des Weiteren drei Pramienregionen zulassig Die Krankenkassen sind verpflichtet innerhalb einer Pramienregion allen dieselbe Pramie fur die Grundversicherung anzubieten Zudem besteht absolute Freizugigkeit fur die Versicherten d h die Krankenkassen mussen jedem Individuum vorbehaltlos Versicherungsschutz anbieten Im Gegensatz zu Deutschland und Osterreich ist der kassenpflichtige Leistungskatalog in der Schweiz weniger umfassend Dies gilt insbesondere fur die Zahnmedizin und die Altenpflege Bei arztlichen Leistungen kennt das KVG einen offenen Leistungskatalog d h es existiert kein abschliessend definierter Leistungskatalog keine Positivliste Das KVG verlangt aber dass die von Arzten erbrachten Leistungen wirksam zweckmassig und wirtschaftlich sind Bestehen Zweifel bezuglich einer neuen oder umstrittenen Leistung wird sie durch die Eidgenossische Kommission fur allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen Leistungs und Grundsatzkommission ELGK gepruft Das Eidgenossische Departement des Innern EDI legt dann fest ob die geprufte Leistung kassenpflichtig ist Positivlisten sind dagegen fur die ubrigen Leistungen definiert Mit der Absicht die Risikoselektion zu verringern die aufgrund der Kopfpramien lukrativ ist wurde ein Risikostrukturausgleich in der Schweiz Risikoausgleich genannt zwischen den Krankenkassen eingefuhrt Dieser berucksichtigt heute nur Alter und Geschlecht der Versicherten Diese Faktoren erklaren jedoch lediglich einen geringen Teil der individuellen Gesundheitsausgaben Die Risikoselektion bleibt daher eine attraktive Strategie fur Krankenkassen Es hat sich gezeigt dass Krankenkassen eigens neue Tochterversicherungen grunden um aktiv gute Risiken solche mit geringer Krankheitswahrscheinlichkeit zu gewinnen Da die schlechten Risiken anscheinend wesentlich weniger mobil sind und ihrer Krankenkasse treu bleiben kommt es weiterhin zu einer betrachtlichen Risikoselektion Die seit 1996 vorgeschriebenen Kopfpramien einheitlicher Krankenversicherungsbeitrag belasten die unteren Einkommensschichten und die kinderreichen Familien besonders stark Mit so genannten Pramienverbilligungen die sich nach dem steuerbaren Haushaltseinkommen richten wird gezielt entlastet Die Pramienverbilligungen werden aus allgemeinen Steuermitteln finanziert Da die Versicherungsleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung seit 1996 pro Kopf im Durchschnitt um jahrlich funf Prozent gewachsen sind und die Haushaltseinkommen mehr oder weniger stagnieren hat die Zahl der Versicherten mit Pramienverbilligung seit Einfuhrung des Krankenversicherungsgesetzes betrachtlich zugenommen Waren im Jahr 1996 rund 23 Prozent aller Versicherten berechtigt Pramienverbilligungen zu beziehen sind es im Jahr 2003 bereits 32 8 Prozent In absoluten Zahlen ist dies ein Anstieg von rund 1 7 Millionen auf 2 4 Millionen Versicherten oder von rund 820 000 Haushalten auf 1 3 Millionen Haushalte Ein direkter Eingriff in den Wettbewerb findet im stationaren Bereich durch die eingefuhrte Pflicht zur kantonalen Krankenhausplanung statt Auf Grund einer bedarfsgerechten Planung sollen die Kantone dafur sorgen dass die Bedurfnisse abgedeckt sind gleichzeitig aber keine Uberkapazitaten bestehen Damit haben die Kantone eine Moglichkeit erhalten den stationaren Sektor zu steuern mussen dafur aber mindestens die Halfte der Betriebskosten der offentlichen und offentlich subventionierten Krankenhauser ubernehmen Revisionen BearbeitenBereits kurz nach der Einfuhrung des Gesetzes zeichnete sich Reformbedarf ab Am 21 September 1998 verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur ersten Teilrevision des KVG Kernpunkte dieser Vorlage waren die Kosteneindammung und die Solidaritat Mit punktuellen Anderungen im Gesetz wurden in der Praxis festgestellte Mangel in den Bereichen Pramienverbilligung Verhaltnis Versicherte und Versicherer Leistungen Kostenbeteiligung Aufsicht und Kostenkontrolle korrigiert Die Revisionsvorschlage wurden von den Eidgenossischen Raten beraten und in der Fruhjahrssession 2000 verabschiedet Eine zweite Revision ist seit Jahren in Arbeit stosst aber wegen der Interessengegensatze auf grosste Schwierigkeiten Siehe auch BearbeitenListe der zugelassenen Krankenversicherer in der Schweiz Gesundheitswesen in der SchweizWeblinks BearbeitenKrankenversicherungsgesetz auf www admin ch Volksabstimmung 2012 zur Anderung des Bundesgesetzes uber die Krankenversicherung Managed Care in der Datenbank Swissvotes 1 2 Vorlage Toter Link www bag admin ch Forschungsberichte zum KVG Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2017 Suche in Webarchiven 1 2 Vorlage Toter Link www bag admin ch Publikation des Bundesamts fur Gesundheit Das KVG kurz erklart Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2017 Suche in Webarchiven Normdaten Werk GND 4408638 6 lobid OGND AKS LCCN n2011082502 VIAF 191525343 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Krankenversicherungsgesetz amp oldid 237468462