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Das Schweizer Gesundheitssystem regelt die Beziehungen im Gesundheitswesen zwischen Versicherungen Versicherten Leistungserbringern und anderen eingebundenen Gruppen in der Schweiz Es ist fur die Schweiz typisch und historisch bedingt durchgehend foderalistisch aufgebaut 1 Inhaltsverzeichnis 1 Versicherungen 1 1 Krankheit 1 2 Unfalle 1 3 Zahnarzt 2 Kosten 2 1 Tarife 2 2 Kosten 2 3 Kostenentwicklung 2 4 Sparmassnahmen 3 Medikamentenabgabe 4 Pflege 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseVersicherungen BearbeitenKrankheit Bearbeiten Hauptartikel Krankenversicherung in der Schweiz Seit 1996 ist in der Schweiz jeder Einwohner d h Einheimische und aufenthaltsberechtigte Auslander obligatorisch fur die Behandlungskosten bei Krankheit versichert Krankenversicherungsgesetz KVG Die Zahlung der Krankenkassenpramie welche nicht vom Einkommen und Vermogen abhangig sondern von der betreffenden Krankenkasse als Kopfpramie je nach Region festgelegt wird ist Sache des Versicherten Diese unterliegt jedoch der Genehmigung durch das Bundesamt fur Gesundheit Die Monatspramie 2007 fur Erwachsene ab 26 Jahren betrug im Schnitt 313 Schweizer Franken Extreme Kanton Nidwalden 216 Fr Kanton Genf 423 Fr Seit der Einfuhrung ist die Monatspramie deutlich gestiegen zuletzt 2010 um durchschnittlich 9 9 fur 2011 ist ein Anstieg von 7 bis 10 geplant 2 Mit Individuellen Pramienverbilligungen die sich nach dem steuerbaren Haushaltseinkommen richten konnen die unteren Einkommensschichten und kinderreichen Familien entlastet werden Die entsprechenden Regelungen unterscheiden sich zwischen den Kantonen und werden aus allgemeinen Steuermitteln finanziert Im Jahr 2017 erhielten rund 2 2 Millionen Personen gut ein Viertel der Bevolkerung eine Subventionierung ihrer Beitrage 3 Die Krankenversicherungen sind privatwirtschaftliche Unternehmen es gibt keine staatliche Krankenkasse Jede Krankenkasse ist aber gesetzlich verpflichtet jeden in die Grundversicherung aufzunehmen der einen entsprechenden Antrag stellt und im Tatigkeitsgebiet der Kasse Wohnsitz hat Der dadurch entstehende Wettbewerbsnachteil fur Kassen die mehr altere und oder kranke Mitglieder haben wird mit einem speziellen Fonds Risikoausgleich nur teilweise ausgeglichen Fur die freiwillige Zusatzversicherung d h alle Leistungen die uber die gesetzliche Grundversicherung hinausgehen sind die Kassen hingegen frei welche Vertrage mit wem sie abschliessen wollen Sie durfen die Pramien frei festlegen und Interessenten abweisen Die Finanzierung der staatlichen Krankenhauser erfolgt einerseits durch Bezahlungen der Behandlungen Patienten Versicherungen andererseits durch Zuschusse der Kantone oder Gemeinden Wegen dieser teilweisen kantonalen Finanzierung verlangen alle staatlichen Krankenhauser von Einwohnern des Standortkantons niedrigere Taxen als von Auswartigen Wegen dieser unterschiedlichen Kosten deckt die gesetzliche Grundversicherung jeweils nur die Behandlung in der allgemeinen Abteilung in einem Krankenhaus im Wohnkanton Ausnahmen gelten in Notfallen und da wo eine bestimmte Leistung im Wohnkanton gar nicht angeboten wird wie z B Herzchirurgie oder Neurochirurgie die auf Zentren beschrankt ist Die Finanzierung der Privatkrankenhauser erfolgt dagegen in der Regel nur aus den Behandlungstaxen die deswegen markant hoher sind als die in den allgemeinen Abteilungen der staatlichen Krankenhauser Die gesetzliche Grundversicherung deckt deshalb die Behandlung in Privatkliniken nicht Neben der obligatorischen Grundversicherung gibt es freiwillige Zusatzversicherungen bei welchen die Versicherer die Pramien je nach individuellem Risiko des Versicherten abstufen konnen Im Gegensatz zur Grundversicherung darf der Krankenversicherer bei den Zusatzversicherungen die Neuaufnahme ablehnen Mit den EU Staaten bestehen Vertrage die die gegenseitige Ubernahme der Behandlungskosten bei Notfallen regeln Alle Versicherten der EU mussen fur eine Behandlung in einem Staat des Europaischen Wirtschaftsraums d h der Europaischen Union Norwegen Island und Liechtenstein und in der Schweiz die Europaische Krankenversicherungskarte oder eine provisorische Ersatzbescheinigung vorlegen Unfalle Bearbeiten Hauptartikel Unfallversicherung Schweiz Fur Behandlungskosten bei Unfallen ist jeder Angestellte obligatorisch versichert Unfallversicherungsgesetz UVG Es gibt einerseits eine selbststandige Unfallversicherung des offentlichen Rechts Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA andererseits bieten auch die meisten privaten Versicherungsunternehmen Unfallversicherungen nach UVG an Es ist Sache des Arbeitgebers alle Angestellten zu versichern wobei je nach Pensum nur Unfalle wahrend der Arbeit oder auch Unfalle in der Freizeit versichert werden mussen Die Pramien fur Betriebsunfalle werden nur vom Arbeitgeber getragen Die Pramien fur Freizeitunfalle dagegen werden vom Arbeitnehmer getragen Wer nicht angestellt ist und auch keine private Unfallversicherung mochte kann sich bei der Krankenkasse gegen Unfalle zusatzlich versichern lassen In der Schweiz wird bei Angestellten die Pramie der Unfallversicherung direkt vom Lohn abgezogen und ist in der Hohe vom Lohn abhangig Der Prozentsatz hangt von der Branche ab Zahnarzt Bearbeiten Zahnbehandlungen sind von wenigen Ausnahmen abgesehen nicht im Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung enthalten Es besteht die Moglichkeit privat eine Zahnpflegeversicherung abzuschliessen Aufgrund des hohen Preises wird diese Moglichkeit jedoch nur selten genutzt Die meisten Zahnarztkosten werden dementsprechend von den Patienten direkt aus der eigenen Tasche bezahlt Kosten BearbeitenTarife Bearbeiten Die Preise fur arztliche Behandlungen sind strikt reglementiert Per 1 Januar 2004 wurde ein schweizweit gultiges Tarifwerk Tarmed eingefuhrt das jeder medizinischen Leistung eine gewisse Zahl von Taxpunkten zuordnet Damit waren theoretisch Arztrechnungen in der ganzen Schweiz gleich Allerdings wurde der Taxpunktwert je nach Kanton unterschiedlich festgelegt so dass ein und dieselbe Behandlung von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein kann Diese Unterschiede werden mit den unterschiedlichen Einkommen Kostenstrukturen Arztedichten und Mentalitaten in den Kantonen begrundet Zudem wurde per 1 Januar 2012 in der Schweiz das Fallpauschalen System SwissDRG und die damit verknupfte neue Spitalfinanzierung eingefuhrt Kosten Bearbeiten Das Bundesamt fur Statistik veroffentlicht seit 1985 jahrlich Daten zu den Gesundheitskosten Die gesamten Kosten wurden fur 2018 mit 80 242 Millionen Schweizer Franken beziffert was einem Verhaltnis von 11 2 zum BIP entsprach 4 Die Gesundheitsausgaben pro Einwohner und Monat betrugen im Schnitt 785 Schweizer Franken Kosten nach Leistungsart 2018 Leistung Kosten in Millionen CHFStationare Kurativbehandlung 15 548Ambulante Kurativbehandlung 20 753Rehabilitation 3 823Langzeitpflege 16 374Unterstutzende Dienstleistungen 6 188Gesundheitsguter 12 214Pravention 2 126Verwaltung 3 216Kostenentwicklung Bearbeiten Wie in den meisten westlichen Landern ist auch in der Schweiz die Kostensteigerung im Gesundheitswesen ein Dauerthema mit immer neuen Ideen wie man die Trendwende herbeifuhren konne Die Grunde fur diesen Anstieg sind Gegenstand heftiger Diskussionen Genannt werden der Fortschritt die Bevolkerungsalterung ungenugende Krankheitspravention und Qualitatssicherung der Foderalismus 26 Gesundheitswesen mangelnde Koordination falsche Finanzanreize die Macht der Interessenverbande die Kommerzialisierung die gestiegene Anspruchshaltung der Konsumenten und der Leistungserbringer hohe Arzt und Zahnarzteinkommen der in der Schweiz in einzelnen Kantonen noch mogliche direkte Verkauf von Medikamenten an die Patienten Selbstdispensation das Wettrusten der Krankenhauser im Konkurrenzkampf zu hohe Medikamentenpreise zu geringe Verwendung von Generika die zu hohe Arzt Spital und Geratedichte sowie unnotige Operationen Untersuchungen Medikamente Arztbesuche und zu lange Krankenhausaufenthalte Zudem hangt die Hohe der Gesundheitsausgaben gemass vielen internationalen Vergleichen auch stark vom Wohlstand des Landes gemessen z B am BIP pro Einwohner ab Sparmassnahmen Bearbeiten Die politischen Gegenmassnahmen konzentrierten sich bisher vor allem auf die Patienten hohere Kostenbeteiligung die Krankenhauser die freipraktizierenden Arzte und die Pharmaindustrie Weitere diskutierte Massnahmen sind die Aufhebung des Vertragszwangs Versicherungen sollen die Moglichkeit erhalten selektiv mit Arzten Vertrage abzuschliessen die Forderung von HMOs Health Maintenance Organizations Hausarztmodellen und Gemeinschaftspraxen die Einfuhrung einer Einheitskrankenkasse statt der rund 90 Krankenversicherer eine Altersgrenze fur praktizierende Mediziner strengere Zulassungsbestimmungen Qualitatszertifizierung und die Aufhebung oder Einschrankung der sog Selbstdispensation direkter Verkauf von Medikamenten durch freipraktizierende Arzte wie er in der Schweiz in einem Teil der Kantone noch gestattet ist Dazu kommen auf Patientenseite eine Erhohung der Franchise und des Selbstbehalts sowie eine Reduktion des Grundleistungskatalogs Pflichtleistungen der Krankenversicherer Weiter werden Krankenhaus Finanzierungssysteme eingefuhrt welche die Kosten eindammen sollen Fallpauschalen DRG Bei den Medikamenten stehen die Forderung der Generika und Zulassung von Parallelimporten im Vordergrund In der Schweiz sind zudem Versandapotheken und Mehrfachbesitz von Apotheken zugelassen Kaum von Sparmassnahmen betroffen ist die Zahnmedizin die ja nicht von der sozialen Krankenversicherung finanziert wird Medikamentenabgabe BearbeitenSiehe auch Medikamentenabgabe Schweiz In der Schweiz ist das Apothekenwesen kantonal geregelt Dieser Umstand lasst die europaweite Besonderheit zu dass unter gewissen Voraussetzungen die Arzte bei der Abgabe von Medikamenten ohne Nachweis einer Zusatzausbildung den Apothekern gleichgestellt werden Art 37 Abs 3 KVG fordert von den Kantonen die Festlegung von Voraussetzungen unter welchen die Arzte bei direkter Abgabe von Medikamenten an Patienten den Apothekern ohne Nachweis einer Zusatzqualifikation gleichgestellt sind und dass bei dieser Regelung die Zugangsmoglichkeiten der Patienten zu einer Apotheke zu berucksichtigen sind Aufgrund des schweizerischen Foderalismus hat jeder Kanton diesen Artikel 37 des Krankenversicherungsgesetzes anders ausgelegt In 14 Kantonen AI AR BL GL LU NW OW SG SO SZ TG UR ZG ZH durfen Arzte Medikamente ohne vorherige Prufung durch einen Apotheker direkt den Patienten verkaufen In 9 Kantonen AG BS FR GE JU NE TI VD VS ist diese sogenannte Selbstdispensation SD grundsatzlich verboten In den ubrigen 3 Kantonen BE GR SH sind Mischformen zu finden Pflege BearbeitenSiehe auch Eidgenossische Volksinitiative Fur eine starke Pflege Pflegeinitiative Siehe auch BearbeitenGesundheitsberichterstattung in der SchweizLiteratur BearbeitenWilly Oggier Hrsg Gesundheitswesen Schweiz 2015 2017 Eine aktuelle Ubersicht Hogrefe Verlag Bern 2015 488 S 85 Abb 129 Tab 5 Aufl 2015 ISBN 978 3 456 85441 0 E Book ISBN PDF 978 3 456 95441 7 Krankenversicherung und Gesundheitswesen wie weiter Hrsg Daniel Biedermann u a Verlag Hans Huber Bern 1999 237 S ISBN 3 456 83203 6 Panorama Gesundheit Die Schweiz im europaischen Vergleich Schweizerisches Gesundheitsobservatorium obsan Neuenburg 2003 Weblinks BearbeitenBundesamt fur Gesundheit Sebastian Brandli Gesundheitswesen In Historisches Lexikon der Schweiz Schweizerische Gesundheitsobservatorium obsan Schweizerische Gesellschaft fur Gesundheitspolitik SGGPEinzelnachweise Bearbeiten C Ruefli M Duetz M Jordi amp S Spycher Gesundheitspolitik In W Oggier Hrsg Gesundheitswesen Schweiz 2015 2017 Hogrefe Bern 2015 S 117 122 Claudia Schoch Krankenkassenpramien steigen 2011 um 7 bis 10 Prozent Neue Zurcher Zeitung 6 Mai 2010 abgerufen am 20 Mai 2018 Ein Viertel der Bevolkerung erhalt Pramienverbilligung Tagesanzeiger 6 Dezember 2018 abgerufen am 26 Dezember 2020 Kosten Bundesamt fur Statistik abgerufen am 26 November 2020 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesundheitswesen in der Schweiz amp oldid 215751733