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Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Der Einwohner einer Ortschaft ist der Bewohner einer Gemeinde oder eines Stadtviertels und daraus folgend eines Landes Es handelt sich dabei um einen offentlich rechtlichen Begriff der sich von dem des Burgers bzw Staatsburgers dadurch abgrenzt dass letzterem besondere Rechte und Pflichten zugewiesen sind Auf dem Einwohnerbegriff beruht das in Deutschland geltende Melderecht Offentlich rechtlich ist ein Einwohner einer Gemeinde wer nach objektiver Betrachtungsweise in ihr eine Wohnung innehat die darauf schliessen lassen dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird 1 Deshalb ist der Begriff Einwohner nicht deckungsgleich mit dem Begriff gemeldeter und in der Einwohnermeldedatei mit seinen Daten eingetragener Bewohner sondern bezieht sich auch auf unregistrierte Bewohner eines festen Haupt oder Nebenwohnsitzes Die Summe der Einwohner einer Entitat ist die Einwohnerzahl Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Einwohnerpflichten 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenIn historischer Zeit galten zunachst nur mannliche Erwachsene als Einwohner In der uns heute vertrauten Bedeutung beginnt die Verwendung von Einwohner in Dorfern Sudwestsachsens bereits um 1700 durch den fliessenden Ubergang aus Inwohner altertumliche Begriffe fur eine Einwohnerin waren Infrau oder Innfrau 2 Einwohnerpflichten BearbeitenFur einen Einwohner ergeben sich keine Burgerpflichten wenn dieser kein Staatsburger ist es gibt jedoch weitere Pflichten die unter Umstanden zu erfullen sind die Meldepflicht des Wohnsitzes die Steuerpflicht die Schulpflicht die Bildungspflicht die ImpfpflichtSiehe auch BearbeitenBevolkerung Einlieger Wohnsitz Deutschland Weblinks Bearbeiten Wiktionary Einwohner Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Alfons Gern Sachsisches Kommunalrecht 2 Auflage C H Beck Munchen 2000 ISBN 3 406 45501 8 S 232 Formulierung geht zuruck auf gerichtliche Definitionen und grenzt sich ab gegen den Wohnsitzbegriff des burgerlichen Rechts Volkmar Weiss Bevolkerung und soziale Mobilitat Sachsen 1550 1880 Akademie Verlag Berlin 1993 ISBN 3 05 001973 5 S 50 55 online PDF 131 3 MB Normdaten Sachbegriff GND 4151439 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einwohner amp oldid 224299012