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Der Foderalismus gehort zu den Grundpfeilern der schweizerischen Staatsordnung Das foderalistische System ist aus drei Ebenen aufgebaut Zuoberst steht der Bund dann die Kantone und schliesslich die Gemeinden Wie in einem Bundesstaat ublich werden die Staatsaufgaben auf die drei Staatsebenen aufgeteilt Diese Aufgabenteilung beruht auf dem Prinzip der Subsidiaritat Eine Aufgabe darf nur dann von einer hoheren Instanz ubernommen werden wenn sie die Kraft der unteren Stufe ubersteigt Im Idealfall fuhrt das zu Gesetzen und Regelungen die auf lokale Bedurfnisse zugeschnitten sind was einerseits deren Akzeptanz erhohen und anderseits eine fruchtbare Konkurrenz zwischen Kantonen und Gemeinden um niedrigere Steuern effizientere offentliche Verwaltung und andere Standortvorteile bewirken soll Neben der Subsidiaritat sieht die Bundesverfassung ein System der Einzelermachtigung vor Der Bund ubernimmt nur jene Aufgaben die ihm von der Verfassung zugeschrieben werden alle anderen kommen automatisch den Kantonen zu Die drei foderalen Ebenen Bund Kantone Gemeinden Die Anzahl Gemeinden hat seit dieser Darstellung von 2018 wegen Zusammenschlussen abgenommen Der Schweizer Foderalismus ist durch die weitreichende Autonomie der Gliedstaaten Kantone gepragt Die Kantone verfugen uber voll ausgebaute staatliche Strukturen und damit uber eigene politische Institutionen fur die Exekutive ausfuhrende Gewalt die Legislative gesetzgebende Gewalt und die Judikative rechtsprechende Gewalt Quantitativ ist es die wichtigste Aufgabe der Kantone das Recht das auf Bundesebene geschaffen wird umzusetzen wobei ihnen moglichst viel Freiheit eingeraumt werden soll Die Autonomie existiert aber immer nur im Rahmen des Bundesrechts Den Gemeinden kommt ebenfalls Autonomie zu deren Auspragung das kantonale Recht bestimmt Die Kantone verfugen uber umfassende Mitwirkungsrechte auf Bundesebene Bei jeder Anderung der Bundesverfassung haben die Kantone das Recht ein Veto einzulegen auf Bundesebene existiert ein Parlament aus zwei Kammern deren eine die Kantone reprasentieren soll Standerat sie konnen eine Standesinitiative oder ein Kantonsreferendum ergreifen und sie wirken an der Rechtsetzung im Bund mit Vernehmlassung Die Verfassung geht von einer grundsatzlichen Gleichstellung der Kantone aus Ein Wesensmerkmal des Schweizer Foderalismus ist die intensive Zusammenarbeit innerhalb und zwischen den Staatsebenen Sowohl die vertikale Bund Kantone Kantone Gemeinden als auch die horizontale Kooperation Kantone Kantone Gemeinden Gemeinden ist im internationalen Vergleich stark ausgepragt Dadurch versuchen die Kantone dem schwindenden Einfluss den sie auf die Bundesebene haben entgegenzuwirken Der foderale und dezentrale Staatsaufbau ist ein tragendes Strukturprinzip des politischen Systems der Schweiz Seit geraumer Zeit ist der Foderalismus jedoch mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert weshalb er von Teilen der Lehre als der am starksten gefahrdete Grundwert erachtet wird Allen voran die schleichende Zentralisierung also die zunehmende Ubernahme von eigentlich kantonalen Aufgaben durch den Bund stellt ein substanzielles Problem dar Mit dem Abschluss interkantonaler Konkordate versuchen die Kantone dem entgegenzuwirken Die Zentralisierung erfolgt aber nicht nur innerstaatlich Immer haufiger werden die Politik und die Rechtsetzung auf eine neue internationale Ebene verlagert wodurch der Bund der uber umfassende Kompetenzen im Bereich der volkerrechtlichen Vertrage verfugt immer mehr Bereiche regelt Inhaltsverzeichnis 1 Der Foderalismus im politischen System der Schweiz 2 Historische Entwicklung 2 1 Alte Eidgenossenschaft 1291 1798 2 2 Das Ringen um die foderale Ordnung 1798 1848 2 3 Aufbau des Bundesstaates 2 4 Totalrevision von 1874 bis zum Ersten Weltkrieg 2 5 1914 1945 Kriege und Krisenzeit 2 6 1945 1964 Die Zeit des Vollzugsfoderalismus 2 7 Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung NFA 2 8 COVID 19 Pandemie 3 Bund 3 1 Bundesstaatlicher Charakter der Schweiz 3 2 Doppelrolle des Bundes Zentral und Gesamtstaat 4 Kantone 4 1 Autonomie 4 1 1 Organisations Finanz und Aufgabenautonomie 4 1 2 Umsetzung des Bundesrechts durch die Kantone Vollzugsfoderalismus 4 2 Mitwirkungsrechte im Bund 4 2 1 Referendums und Initiativrechte 4 2 2 Wahl des Standerats 4 2 3 Vernehmlassung 4 3 Gleichheit der Kantone 5 Gemeinden 6 Bundesgarantien 6 1 Gewahrleistung der Kantonsverfassungen 6 2 Garantie der verfassungsmassigen Ordnung 6 3 Bestandes und Gebietsgarantie 7 Kompetenzaufteilung 7 1 Grundsatz 7 2 Kompetenzen des Bundes 7 3 Typische Kompetenzen der Kantone 7 4 Gemeinsame Aufgabenerfullung durch Bund und Kantone 7 5 Vorrang des Bundesrechts 7 6 Bundesaufsicht 8 Foderale Zusammenarbeit 8 1 Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen 8 2 Interkantonale Zusammenarbeit 8 3 Zusammenarbeit zwischen Kantonen und Gemeinden 8 4 Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden 8 5 Zusammenarbeit zwischen Bund Kantonen und Gemeinden 9 Herausforderungen 9 1 Schleichende Zentralisierung 9 2 Internationalisierung 9 3 Verflechtung der Aufgaben und Zustandigkeiten 9 4 Foderales Ungleichgewicht 9 5 Okonomisierung 10 Siehe auch 11 Literatur 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseDer Foderalismus im politischen System der Schweiz BearbeitenDer foderale Staatsaufbau bildet eines der Kernelemente des politischen Systems der Schweiz er wird zum Teil sogar als das tragende und identitatsstiftende Element angesehen 1 Die zentralen Funktionen des Foderalismus in der Schweiz werden mit den Phrasen Einheit in der Vielfalt d h Vereinigung unterschiedlicher Volker und Regionen unter einer gemeinsamen Verfassung und Vielfalt in der Einheit d h Minderheitenschutz im demokratischen System umschrieben 2 Minderheiten soll nicht nur das Recht auf Selbstverwaltung zugesichert sondern es soll verhindert werden dass sich Mehrheiten im Gesamtstaat uber sie hinwegsetzen 3 Er dient ebenso zur vertikalen Machthemmung zur Starkung der Demokratie indem die Stimmberechtigten in den Gliedstaaten politisch agieren konnen er fuhrt zur burgernahen Entscheidungsfindung und schafft dadurch hohere Legitimitat fur staatliches Handeln 2 Der Foderalismus basiert auf der Anerkennung der Unterschiedlichkeit und der Eigenstandigkeit der Kantone Diese Anerkennung zeigt sich in der Verfassung ist in Institutionen und im Parteiensystem festgeschrieben und wird in der politischen Kultur gelebt 4 Die Schweiz ist anders als Deutschland keine Kultur sondern eine Willensnation Der Bundesstaat fusst auf dem Zusammenschluss heterogener Einheiten Jede unilaterale Durchsetzungsstrategie ware hier von vorne herein zum Scheitern verurteilt gewesen In Deutschland ist die Dezentralisierung und Autonomie der Gliedstaaten weniger wichtig demgegenuber spielen die Integration und die Gleichheit der Lebensbedingungen eine grosse Rolle Nach Dietmar Braun Professor fur Politikwissenschaft an der Universitat Lausanne wahlten die Kantone die Autonomie und Nicht Zentralisierung zur Bewahrung ihrer Identitat wahrend die Lander der Bundesrepublik die Strategie der Kontrolle und Teilhabe an bundespolitischen Entscheidungen voranstellten 5 Der Foderalismus ist als politische Struktur zum Schutz einer multikulturellen Gesellschaft zu verstehen Historisch bedingt ist die kommunale und kantonale Verwurzelung in der Schweiz sehr stark viel starker als in Deutschland da die Bundeslander ja mehrheitlich politisch artifizielle Gebilde darstellen 6 Historische Entwicklung BearbeitenAlte Eidgenossenschaft 1291 1798 Bearbeiten Die Schweizerische Eidgenossenschaft entstand im 14 bis 16 Jahrhundert durch den Zusammenschluss von Stadten und Landorten Dieser Zusammenschluss war ausserst stabil da die eingegangenen Bunde als unbefristet und unkundbar galten zugleich war das Bundnis aber lose da jeder Ort umfassende Selbststandigkeit beanspruchte 7 Ab 1353 bestand die Eidgenossenschaft aus acht von 1513 bis zu ihrem Untergang 1798 aus 13 vollberechtigten Kantonen sowie aus einigen zugewandten Orten und gemeinen Herrschaften 8 Obschon der Begriff selber nicht verwendet wurde war das staatsrechtliche Denken der Eidgenossen genuin foderalistisch Bis 1648 war die Schweiz in das Heilige Romische Reich eingegliedert und die Kantone waren daher nur bedingt eigenstandig Erst mit dem Westfalischen Frieden erlangten sie ihre Souveranitat Die staatsrechtliche Einordnung der Schweiz zu dieser Zeit ist aber schwierig Einerseits wurden die Dreizehn Alten Orte als souverane Einheit angesehen Corpus Helveticum andererseits beanspruchten die einzelnen eidgenossischen Orte die Souveranitat fur sich selbst Wahrend die Schweiz nach aussen ihre staatliche Eigenstandigkeit erfolgreich behauptete und dabei durchaus geschlossen auftrat wachten im Inneren die eidgenossischen Orte uber ihre Freiheit und Unabhangigkeit Die Eidgenossenschaft war somit weder als Staatenbund anzusehen dafur war die Bindung der Orte untereinander zu eng und ihr Auftreten zu geschlossen noch als Bundesstaat einzustufen dazu pochten die Orte zu sehr auf ihre Souveranitat 7 Das Ringen um die foderale Ordnung 1798 1848 Bearbeiten Der Einfall der Franzosen 1798 beendete das Ancien Regime Am 12 April 1798 trat die von Frankreich aufgezwungene Verfassung in Kraft eine Adaptation der franzosischen Direktorialverfassung So entstand die Helvetische Republik Die Helvetische Verfassung machte aus der Alten Eidgenossenschaft einen nationalen zentralistisch organisierten Einheitsstaat der auf den Prinzipien der Rechtsgleichheit der Volkssouveranitat und der Gewaltenteilung beruhte 9 Die Debatte um den Foderalismus die ihren Ursprung in den britischen Kolonien Nordamerikas hatte war in den 1780er und 1790er Jahren auch in der Schweiz angekommen mit der franzosischen Invasion nahm sie aber eine Wende Wahrend zuvor unter Foderalismus der engere Zusammenschluss der Orte und die Schaffung einer wirksamen Zentralgewalt verstanden wurde war er um 1800 die Bezeichnung fur die politische Richtung die den helvetischen Einheitsstaat bekampfte Die Bandbreite der Foderalisten war damals gross Die Gemassigten befurworteten zum Beispiel die neu eingefuhrten Individualrechte Es gab aber auch restaurative Krafte die die Helvetische Republik abschaffen und zum Ancien Regime zuruckkehren wollten 10 Nachdem 1802 die letzten franzosischen Truppen die Schweiz verlassen hatten wurde die Helvetische Republik 1803 aufgelost Die folgende Zeit bis zum Wiener Kongress 1815 wird als Mediation bezeichnet In der Mediationsakte der Verfassung der Mediation machte sich Napoleon einige Argumente der Foderalisten seiner einstigen Gegner zu eigen und kodifizierte sie in der Verfassung 11 Darauf grundet der schweizerische Foderalismusbegriff der bis heute den Akzent auf eine moglichst dezentrale ortlich verwurzelte Staatsstruktur und somit auf einen schwachen Zentralstaat setzt Dem entgegen steht das angelsachsische Federalism das die Integration der Gliedstaaten in den Bund in den Vordergrund ruckt 10 Je mehr ich uber die Beschaffenheit Eueres Landes nachgedacht habe desto starker ergab sich fur mich aus der Verschiedenheit seiner Bestandtheile die Uberzeugung der Unmoglichkeit es einer Gleichformigkeit zu unterwerfen alles fuhrt Euch zum Foderalismus hin Wie wolltet Ihr eine Central Regierung bilden Schon einen tuchtigen Landammann zu finden wurde Euch schwer genug fallen Ich wurde mich fur unfahig halten die Schweizer zu regieren Ware der erste Landammann von Zurich so waren die Berner unzufrieden wahlt Ihr einen Berner so schimpfen die Zurcher Wahlt Ihr einen Protestanten so widerstreben alle Katholiken und so wieder umgekehrt Napoleon Bonaparte Aus der Ansprache Bonapartes an den Ausschuss der helvetischen Consulta 1802 Der Wiener Kongress brachte eine neue Ordnung in Europa Die Vertreter der Heiligen Allianz wollten aus der Schweiz einen neutralen militarisch gestarkten Pufferstaat zwischen den Grossmachten Frankreich und Osterreich schaffen Der Kongress bekraftigte die Integritat und Souveranitat der 19 Schweizer Kantone Die ehemaligen zugewandten Orte Wallis Genf und das preussische Furstentum Neuenburg wurden als Kantone der Schweiz angegliedert was die Zahl der Kantone auf 22 erhohte 12 Mit dem Bundesvertrag von 1815 wurde das einheitsstaatliche Element noch weiter zuruckgedrangt als schon in der Mediation Wahrend der sogenannten Restauration war die Schweiz wie bereits wahrend der Mediation ein Staatenbund Die Restauration hatte zur Folge dass viele Kantone zu ihren alten Ordnungen zuruckkehrten Verfassungen wurden aufgehoben die politischen Rechte der Burger beschrankt und die Herrschaft des stadtischen Patriziats wieder hergestellt Ein vollstandiger Ruckgang zu den alten Zustanden vor der Franzosenzeit war jedoch nicht mehr moglich Bereits Mitte der 1820er Jahre erstarkten vielerorts erneut die liberalen Krafte und die konservativen Regierungen sahen sich zunehmender Kritik ausgesetzt Regeneration 10 Eine Verfassungs und Foderalismusdiskussion setzte verstarkt erst wieder in den 1830er Jahren ein wobei die amerikanische Verfassung jetzt selbstverstandlicher Gegenstand des politischen Diskurses wurde In der Schweiz beabsichtigten besonders die Liberalen einen engeren Zusammenschluss der Stande Sie strebten im Zuge der aufkommenden Industrialisierung einen gemeinsamen Wirtschaftsraum an und verlangten deshalb dass Verkehrswege Zolle und Masseinheiten einheitlich geregelt werden sollten 13 Aufbau des Bundesstaates Bearbeiten Mit der Bundesverfassung von 1848 vollzog die Alte Eidgenossenschaft den Schritt von einem losen Staatenbund zu einem Bundesstaat Der Bundesverfassung ging mit dem Sonderbundskrieg ein Burgerkrieg voraus bei dem sich die liberalen Kantone die eine starkere Zentralisierung wunschten gegen die katholisch konservativen durchsetzten die als Foderalisten die kantonale Souveranitat verteidigten Dennoch war die Bundesverfassung von 1848 kein Siegerdiktat sondern ein Ausgleich zwischen zentralistischen und foderalen Bestrebungen wobei die Eigenstandigkeit und Unabhangigkeit der Kantone gewahrt wurde Dieser foderalistische Verfassungskompromiss ermoglichte eine Abschwachung der Spannungen die wegen des erst kurz zuruckliegenden Burgerkrieges noch schwelten 14 Mit der Annahme der Bundesverfassung wurden Kompetenzen von den Kantonen an den Bund ubertragen zum Beispiel in der Aussenpolitik beim Zoll Post und Munzwesen bei den Massen und Gewichten auf der Basis des Konkordats von 1835 sowie beim Militar Ebenso wurden die Binnenzolle die zuvor zwischen den Kantonen existiert hatten abgeschafft und die Aussenzolle vereinheitlicht 14 Schaut man sich jedoch die Aufgabenverteilung an wird ersichtlich dass die Unterschiede gegenuber der Zeit des Staatenbundes gering waren die Schweiz war extrem dezentralisiert 15 Die Kantone waren quasi souverane Korperschaften Wegen des Prinzips der Einzelermachtigung mussten alle Bundeskompetenzen einzeln in der Verfassung stehen Und selbst in jenen Bereichen deren Regelung dem Bund oblag war er nicht eigenstandig Das ist zum Teil auf die beschrankten Mittel zuruckzufuhren denn dem Bund fehlte es an Personal und Strukturen um die Aufgaben zu erfullen Deswegen gehen einige Historiker namentlich Daniel Speich Chasse so weit zu sagen die Bundesverfassung von 1848 stelle gar nicht die oft behauptete Zasur dar 16 17 Viele Liberale erachteten die Bundesverfassung von 1848 als unzureichend Sie monierten die ubertriebene Kompromisshaftigkeit und die zu schwache Zentralmacht Einige liberale Reformbemuhungen die wegen der Mehrheitsfindung 1848 zuruckgestellt worden waren flammten in den 1860er Jahren wieder auf 18 Im Jahr 1866 strebte die Bundesversammlung die erste Verfassungsrevision an um sowohl weitere Individualrechte zu garantieren als auch neue Bundeskompetenzen einzufuhren Acht der neun Vorlagen scheiterten allerdings entweder am Volks oder am Standemehr eine Ausnahme bildete die Niederlassungsfreiheit der Juden siehe Volksabstimmungen in der Schweiz 1866 Die verbreitete Ablehnung lasst sich darauf zuruckfuhren dass es noch kein fakultatives Referendum gab Viele Burger vor allem in der Westschweiz befurchteten deswegen dass zu viel der Gesetzgebung uberlassen werde auf die man keinen Einfluss hatte 19 Totalrevision von 1874 bis zum Ersten Weltkrieg Bearbeiten Eine substanzielle Zentralisierung brachte erst die Verfassungsrevision von 1874 Ein umfassender weitreichender Vorschlag zu einer neuen Bundesverfassung kam schon 1872 zur Abstimmung er wurde jedoch abgelehnt Das Scheitern vieler liberal radikaler Anliegen sowohl im Jahr 1866 als auch im Jahr 1872 fuhrte dazu dass ein unverandert grosser Reformwille bestand sodass die Bundesversammlung noch im Dezember 1872 den Bundesrat beauftragte eine Botschaft fur eine Totalrevision der Bundesverfassung auszuarbeiten 20 Anders als 1872 hatten die zentralistischen Krafte das Momentum auf ihrer Seite Dass das Erste Vatikanische Konzil 1870 die Lehre von der Unfehlbarkeit des Papstes zum Dogma erhob fuhrte zu immer scharferen Auseinandersetzungen zwischen dem Staat und der katholischen Kirche dem Kulturkampf Deshalb wechselten einige Kantone die sich 1872 noch gegen die Vorlage ausgesprochen hatten 1874 die Seite Das Volk hatte zwei Jahre zuvor die Vorlage beinahe gutgeheissen 49 5 Ja Stimmen Es galt die konservativen Kantone zu uberzeugen was den Liberalen dann auch gelang Am 19 April 1874 stimmten 63 2 Prozent der Stimmberechtigten und 15 Stande der neuen Verfassung zu Unter anderem wurde das Heer in die Hande des Bundes gelegt denn der Deutsch Franzosische Krieg 1870 1871 hatte den Schweizern aufgezeigt dass ihre zusammengewurfelte Streitmacht nicht fahig war sich eines Aggressors erwehren zu konnen 21 Uberdies wurden das fakultative Gesetzesreferendum und die Grundlage fur die zunehmende Rechtsvereinheitlichung geschaffen Erst dieser Ubergang von der reprasentativen zur direkten Demokratie nach 1874 ermoglichte die Aussohnung mit dem konservativen Lager das im Sonderbundskrieg unterlegen war und deshalb den Bundesstaat anfanglich abgelehnt hatte Seither gilt die Bundesstaatlichkeit auch in den Augen der Konservativen als Garantin des Foderalismus 22 Zwischen 1874 und 1891 wurden die Bundeskompetenzen sukzessive ausgebaut In dieser Zeit nutzten vor allem die Katholisch Konservativen aber auch das Veto Potential des Referendums in den sogenannten Referendumssturmen Zwei Drittel der fakultativen Referenden waren erfolgreich die Vorlage wurde abgelehnt und zwar uberwiegend jene gegen Vorhaben die zu einer starkeren Zentralisierung gefuhrt hatten 23 Deshalb musste die von den Radikalen und den Liberalen beherrschte Bundesversammlung die obstruktiven Katholisch Konservativen einbinden indem sie 1891 ihren fuhrenden Kopf Josef Zemp in den Bundesrat wahlte Dadurch beruhigte sich die Situation Dennoch wurde ein grosser Teil der Gesetzesvorhaben durchgewunken und die Foderalisten vermochten der zunehmenden Zentralisierung zum Beispiel der Eisenbahn nicht Einhalt zu gebieten Daher konsolidierte sich der Schweizer Bundesstaat in den darauffolgenden Jahren bis zum Ersten Weltkrieg 24 Bis zum Ersten Weltkrieg erlebte die Schweiz eine von Prosperitat und Fortschrittsglauben gepragte Zeit in der sie sich in die Weltwirtschaft integrierte Aufgrund der Industrialisierung liessen sich immer mehr Aufgaben nicht innerhalb der Kantonsgrenzen erfullen Daher fielen neue Aufgaben in die Zustandigkeit des Bundes 25 Er erhielt das Notenbankmonopol die Kompetenz zur Rechtsvereinheitlichung im Zivil und Strafrecht sowie die Zustandigkeit bei der Krankenversicherung 26 Diese Vorhaben konnten realisiert werden da sich neu ein System der Konkordanzdemokratie in der Schweiz entwickelte dank dem sich die Konservativen allmahlich in den Bundesstaat integrierten Das Majorzwahlsystem fur den Nationalrat garantierte den Freisinnigen jedoch noch immer eine Ubermacht weshalb die anderen Gruppen weiterhin mit Initiativen und Referenden ihre Interessen verfochten 27 1914 1945 Kriege und Krisenzeit Bearbeiten Die Zeit zwischen dem Ausbruch des Ersten und dem Ende des Zweiten Weltkriegs war von Kriegen Wirtschafts und Gesellschaftskrisen gepragt Wenngleich die Schweiz nicht militarisch in die beiden Weltkriege involviert war kam sie nicht unbeschadet davon Betrachtet man den Foderalismus im Speziellen ergeben sich zwei Teilphasen die je 15 Jahre umfassen In der Zeit von 1914 bis 1930 spielte der Foderalismus nur eine untergeordnete Rolle und fand im gesellschaftlichen Diskurs keine grosse Beachtung der Fokus lag auf anderen Themen Es gab Konflikte zwischen der West und der Deutschschweiz die in vielen Angelegenheiten divergierende Ansichten hatten Auch fuhrte die 1918 angenommene Initiative fur eine Proporzwahl des Nationalrates zu einer Verschiebung der politischen Machtverhaltnisse nachdem bis dahin die Freisinnigen dominiert hatten Der Diskurs um den Foderalismus hatte da keinen Platz 28 1931 ergriff die Weltwirtschaftskrise die bis 1936 dauerte auch die Schweiz Nach der erstmaligen Abwertung des Schweizer Frankens und aufgrund der Aufrustung vor allem im Dritten Reich kam es dann zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation was zur Entspannung zwischen Arbeit und Kapital beitrug Auf die Bedrohung durch den Aufstieg des Faschismus in Italien und des Nationalsozialismus in Deutschland antwortete die Schweiz mit einem breiten Zusammenschluss in der Mitte Schon 1929 war der erste Vertreter der Bauern Gewerbe und Burgerpartei in den Bundesrat aufgenommen worden Die Sozialdemokraten brachten sich nach der Trennung von den Kommunisten 1920 21 29 ebenfalls in den burgerlichen Staat ein 30 Das bereitete die Wahl des ersten sozialdemokratischen Bundesrates im Jahr 1943 vor Aufgrund dieses nationalen Zusammenschlusses hatte der Foderalismus nie mehr die Bedeutung wie in der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts Zuweilen wurde er noch von verschiedenen Seiten instrumentalisiert eine treibende Kraft war er aber nicht mehr 31 1945 1964 Die Zeit des Vollzugsfoderalismus Bearbeiten Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sah sich die Schweiz zwar unversehrt jedoch international weitgehend isoliert Die alliierten Machte hatten kein Verstandnis fur die Schweizer Neutralitat Der Aufstieg des Kommunismus erloste sie jedoch aus dieser unbequemen Situation National war der Bund wahrend der Krisen und Kriegszeit zu einem zentralen Faktor der gesellschaftlichen Integration geworden Auch die Burgerlichen akzeptierten deshalb seine lenkenden Eingriffe in allen Bereichen 32 Als Folge der liberalen Wirtschaftspolitik der USA kam es zu einem noch nie dagewesenen Wirtschaftswachstum Nachkriegsboom von dem die Schweiz ausgesprochen profitierte Diese Entwicklung fuhrte aber auch zu massiven gesellschaftlichen Veranderungen Es folgte eine Phase der Bevolkerungszunahme Urbanisierung Mobilitat und Pluralisierung Diese Modernisierungsprobleme forderten Losungen durch den Staat und zwar weil sie sich kaum an die Kantonsgrenzen hielten durch den Bund 33 Waren bis dahin vor allem die ordnenden Funktionen des Bundes entscheidend Schaffung von Bundesrecht und eines gemeinsamen Wirtschaftsraums so spielten in der Nachkriegszeit die gestaltenden Bundesaufgaben eine immer grossere Rolle 34 Die meisten dieser Aufgaben konnten gar nicht von den Kantonen ubernommen werden da sie einer flachendeckenden Regelung bedurften Das betraf zum Beispiel den stetigen Zustrom an auslandischen Arbeitern die Atomenergie den Umweltschutz oder die Grundlagen der Raumplanung Deshalb wurde in raschem Rhythmus die Verfassung revidiert um dem Bund die notigen Kompetenzen zu verschaffen Wichtig waren so die Wirtschaftsartikel von 1947 die dem Bund viele wirtschaftspolitische Kompetenzen ubertrugen 33 Anstatt neue Bundesorgane zu schaffen was kaum mit der schweizerischen Tradition vereinbar gewesen ware betraute der Bund die Kantone immer mehr mit der Umsetzung der Gesetz und Verfassungsgebung siehe Vollzugsfoderalismus 33 denn im Unterschied zu anderen Foderationen z B den USA verfugt er uber keine Vollzugsbeamten Die Kantone wurden zwar finanziell unterstutzt sie mussten aber fur Kosten aufkommen derer sie sich gar nicht entziehen konnten so trugen sie die Hauptlast der neuen Aufgaben Diese zahlreichen am Einzelfall orientierten Verfassungsrevisionen fuhrten zum kooperativen Foderalismus aber eben auch zu einer Politikverflechtung mit dem Problem fehlender Verantwortlichkeit 35 Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung NFA Bearbeiten Schon wenige Jahre nach Inkrafttreten des Finanzausgleichs von 1958 59 wurden in Anbetracht der wachsenden Aufgabenverflechtungen Rufe nach einer Neugestaltung der Aufgabenverteilung laut Uber die Jahre hatte sich ein verwobenes System von Zuschlagen und Subventionen entwickelt Neben den Finanztransfers die im Rahmen des Finanzausgleichs aus Steueranteilen anfielen richtete der Bund in zahlreichen Politikbereichen Zuschusse an die Kantone aus So wurde dem Bund de facto immer mehr Verantwortung auch in an sich kantonalen Zustandigkeitsbereichen ubertragen Hinzu kam dass auch de iure durch Verfassungsrevisionen eine Aufgabenverlagerung hin zum Bund stattgefunden hatte In zahlreichen Lebensbereichen wurden neue Bundeskompetenzen geschaffen Die wachsende Unzufriedenheit angesichts der mangelhaften Aufteilung der Aufgaben und ihrer Finanzierung mundete im Jahr 2001 in die Neugestaltung des Finanz und Lastenausgleichs kurz NFA 36 Im Jahr 2004 nahmen Volk und Stande die Vorlage an Es handelte sich um die bisher weitreichendste Foderalismus Reform seit der Grundung des Bundesstaates Die NFA trat 2008 in Kraft und sah im Wesentlichen vier Hauptmassnahmen vor Es wurde ein Finanzausgleich geschaffen der jedem Kanton ein Mindestmass an finanziellen Mitteln 86 5 des nationalen Durchschnitts gewahren soll sowie ein Lastenausgleich fur Kantone die Sonderlasten zu tragen haben siehe Abschnitt Finanzausgleich Zudem wurde eine Entflechtung der Aufgaben vorgenommen Sechs der 31 Gemeinschaftsaufgaben die zuvor existiert hatten waren fortan Sache des Bundes 15 wurden in die Hande der Kantone gelegt Es existieren dennoch Verbundaufgaben siehe Gemeinsame Aufgabenerfullung durch Bund und Kantone beispielsweise bei der Krankenversicherung Schlussendlich kann der Bund fortan die Kantone verpflichten gewisse Aufgabenbereiche mithilfe von interkantonalen Konkordaten zu regeln siehe Art 48a BV Das geschieht auf Antrag der Kantone und soll die horizontale d h interkantonale Zusammenarbeit verstarken 37 38 Diese neue Verfassungsnorm wird jedoch von Teilen der Staatsrechtslehre kritisiert 39 40 COVID 19 Pandemie Bearbeiten In der COVID 19 Pandemie wurde der schweizerische Foderalismus einer grundlegenden Prufung unterzogen Die Covid 19 Pandemie verdichtete die horizontale und vertikale innerstaatliche Zusammenarbeit siehe Abschnitt Kooperativer Foderalismus Alles in allem war die schon bestehende intensive foderale Zusammenarbeit ein Trumpf bei die Pandemiebekampfung 41 Zwar obliegt den Kantonen grundsatzlich die Regelung des Gesundheitswesens Fur den Fall dass eine Infektionskrankheit bundesweit ausbrechen sollte sieht das Epidemiengesetz aber verschiedene Massnahmen und eine dreistufige Gefahrenlage vor Wahrend der Bund in der nicht epidemischen Lage den Kantonen keine Massnahmen vorschreiben kann ist der Bundesrat befugt in der besonderen Lage nach Konsultation der Kantone Massnahmen zu verhangen um die weitere Ausbreitung zu verhindern 42 Bevor einschneidende Massnahmen verhangt worden waren wurden in dieser Phase die Konferenz der Kantonsregierungen und die Gesundheitsdirektorenkonferenz konsultiert beiden Organen steht ein permanenter Sitz im Koordinationsorgan Epidemiengesetz zu Art 82 lit g EpV Wahrend der ausserordentlichen Lage unterblieb die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen schliesslich ganzlich 43 Intensiver wurde ebenfalls der direkte Kontakt zwischen einzelnen Kantonen und dem Bund So ersuchte beispielsweise der Kanton Tessin direkt den Bund um Grenzschliessung Dieser kantonale Lobbyismus nahm solche Ausmasse an dass zum Teil nicht mehr ersichtlich war ob eine Massnahme von den Kantonen oder nur einigen gefordert wird Bund BearbeitenBundesstaatlicher Charakter der Schweiz Bearbeiten nbsp Politisches System der SchweizEin Bundesstaat zeichnet sich dadurch aus dass er eine foderalistische Gliederung aufweist er ist ein Staat der aus Gliedstaaten in der Schweiz aus den Kantonen zusammengesetzt ist Wahrend in Deutschland Art 20 Abs 1 des Grundgesetzes festhalt Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat bezeichnet die Bundesverfassung die Eidgenossenschaft nicht explizit als Bundesstaat Dennoch gehen dessen Elemente klar aus ihr hervor Die Bundesverfassung widmet dem Verhaltnis zwischen Bund und Kantonen ein eigenes Kapitel Verhaltnis von Bund und Kantonen Art 42 53 BV und sie tragt dem dreistufigen Staatsaufbau dadurch Rechnung indem die Gemeinden ausdrucklich erwahnt werden Art 50 BV 44 Den schweizerischen Bundesstaat machen im Wesentlichen zwei Elemente aus Das ist einerseits die Tatsache dass die Bundesverfassung die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen aufteilt Andererseits sind die Kantone an der Willensbildung des Bundes beteiligt Die wichtigste Auspragung davon ist dass sie bei der Verfassungsgebung ein Mitspracherecht haben Die Bundesverfassung kann nur mit der Mehrheit der Kantone abgeandert werden Art 140 Abs 1 lit a und Art 195 BV Da die Bundeskompetenzen in der Verfassung kodifiziert werden bedeutet das dass die Kantone jeder potentiellen Erweiterung dieser Kompetenzen zustimmen mussen Das stellt somit einen Abwehrmechanismus dar um zu verhindern dass der Bund die Staatsgewalt usurpiert sogenannte Residualkompetenz der Kantone 44 Vergleicht man Bundesstaat mit Staatenbund zeigt sich der bundesstaatliche Charakter der Schweiz deutlich Anders als der Bundesstaat ist der Staatenbund kein Staat sondern ein Zusammenschluss souveraner Einzelstaate Eines der zentralen Merkmale fur die Definition eines Staates ist dass er eine Staatsgewalt hat die uber den Gliedstaaten steht dieses Element fehlt dem Staatenbund 45 Weil im Staatenbund keine hochste Staatsgewalt existiert steht ihm die Kompetenz nicht zu unmittelbar Gesetze zu erlassen und sie zu vollstrecken Den schweizerischen Bundesstaat zeichnet jedoch genau aus dass das fur die Burger verbindliche Recht zum Teil vom Bund zum Teil von den Kantonen stammt Zudem beruht ein Staatenbund auf einem volkerrechtlichen Vertrag ein Bundesstaat auf einer Verfassung Dieser Umstand ist wichtig denn volkerrechtliche Vertrage konnen grundsatzlich nur mit Einstimmigkeit abgeandert die Bundesverfassung kann hingegen nach dem Mehrheitsprinzip revidiert werden 46 Doppelrolle des Bundes Zentral und Gesamtstaat Bearbeiten nbsp Kuppel des Bundeshauses mit dem Motto UNUS PRO OMNIBUS OMNES PRO UNO Einer fur alle alle fur einen Staatsrechtlich kommt dem Bund eine Doppelrolle zu Einerseits erfullt er jene Aufgaben die ihm die Verfassung zuweist Art 42 Abs 1 BV wobei er primar seine eigenen Interessen wird wahren wollen Aus dieser Perspektive erscheint er als Vertreter des zentralstaatlichen Elements Andererseits ist er von Verfassungs wegen verpflichtet Art 2 Abs 2 BV fur die Wohlfahrt der Bevolkerung und den inneren Zusammenhalt des Landes zu sorgen Folglich muss er soweit erforderlich bereit sein die eigenen Belange zuruckzustellen Daher ist er ebenso Wahrer des gesamtstaatlichen Elements 47 Die Verpflichtung sowohl zentralstaatlichen als auch gesamtstaatliche Standpunkten zu berucksichtigen fuhrt unweigerlich zu Interessenskonflikten und Kollisionen beider Elemente Die Verfassung tragt dem verschiedentlich Rechnung Kompetenzkonflikte zwischen Bund und Kantonen konnen mit Klage vor das Bundesgericht getragen werden die Verfassung verlangt vom Bund dass er seine Kompetenzhoheit nicht ubernutzt Art 43a Abs 1 Art 47 Abs 1 BV und er muss die Kantone in der Aussenpolitik berucksichtigen 48 Kantone BearbeitenAutonomie Bearbeiten Eines der zentralen Merkmale eines Bundesstaates ist dass seine Gliedstaaten in einem bestimmten Rahmen selbststandig autonom Entscheidungen fallen konnen Wegen der Kantonsautonomie aussert sich das Bundesverfassungsrecht nur am Rande zur innerstaatlichen Ordnung der Kantone und schreibt ihnen keinen spezifischen Foderalismus vor Traditionell wird zwischen vier Formen der Autonomie unterschieden Organisations Finanz und Aufgabenautonomie sowie der Autonomie zur Umsetzung des Bundesrechts 49 Organisations Finanz und Aufgabenautonomie Bearbeiten Die Organisationsautonomie raumt den Kantonen den Freiraum ein ihre rechtliche Gestalt selbst zu bestimmen Sie umfasst die Kompetenz der Kantone ihr Territorium selbst zu gliedern z B in Gemeinden und Bezirke und ihr politisches System eigenstandig einzurichten indem sie die Staatsorgane Parlament Regierung und Gerichte konstituieren sowie deren Organisation und Zustandigkeit regeln Die Kantone umschreiben ebenso die Verfahren besagter Staatsorgane und sie definieren die politischen Rechte der Burger in kantonalen Angelegenheiten 50 So kennen zwei Drittel der Kantone ein fakultatives ein Drittel ein obligatorisches Gesetzesreferendum Des Weiteren kann ein Kanton Neuenburg oder Jura zum Beispiel entscheiden niedergelassenen Auslandern das Stimmrecht zu gewahren 51 Wichtigste Konsequenz der Organisationsautonomie ist das Recht eigene Verfassungen zu erlassen 52 Die Organisationsautonomie ist jedoch nicht absolut Sie darf beschnitten werden wenn es die richtige und einheitliche Anwendung des Bundesrechts gebietet 53 Fur die Bestimmung des Wahlverfahrens und die Aufteilung der Wahlkreise unterliegen die Kantone seit neuerer Zeit bundesgerichtlichen Auflagen 54 55 Das Dezentrale des Schweizer Foderalismus geht vor allem auf die Finanz bzw Steuerautonomie der Kantone zuruck die eigene Steuern erheben konnen Die finanzpolitische Autonomie bildet das finanzielle Ruckgrat der Eigenstandigkeit der Kantone Die Verwaltungen der Kantone und Gemeinden kontrollieren zwei Drittel der gesamten Staatseinnahmen 56 Der Bund kann sich hingegen seiner Ressourcen nie sicher sein die direkte Bundessteuer wird immer auf Zeit gewahrt Zwar wird der Anspruch des Bundes hierauf wohl niemals angezweifelt werden trotzdem zeigt diese Regelung symbolisch den Stellenwert der Zentralmacht in der Schweiz Sie ist geliehene Macht woran der Bund jederzeit erinnert wird 57 Zwar ist die finanzpolitische Autonomie der Kantone beachtlich sie ist jedoch aufgrund vielfaltiger Restriktionen eingeschrankt Dazu gehoren die Lasten die die Kantone wegen der Umsetzung des Bundesrechts tragen mussen und die zum Teil burokratischen Strukturen in den Kantonen die sich jedoch kaum verbessern lassen Hier setzt der Finanz und Lastenausgleich an dessen Ziel es ist diese Restriktionen etwas zu mildern 58 Die weitreichende Autonomie der Kantone wird oft als zentrales Merkmal des Schweizer Foderalismus angesehen Das trifft jedoch nur auf die fiskalische Dezentralisierung zu Nimmt man sie als Massstab ist die Schweiz hinter Kanada jener Bundesstaat der uber die dezentralsten Einnahme und Ausgabenquellen verfugt 59 Beurteilt man den Dezentralisierungsgrad jedoch anhand der Autonomie eigenes Recht zu setzen bewegt sich die Schweiz im internationalen Durchschnitt verglichen mit anderen Bundesstaaten 60 Die Aufgabenautonomie halt eine substanzielle Unabhangigkeit der Kantone bei der Bestimmung Gestaltung und Ausfuhrung ihrer Aufgaben fest Sachbereiche die die Bundesverfassung nicht dem Bund zuweist werden von den Kantonen geregelt Die Bundesverfassung schreibt vor dass der Bund nur jene Aufgaben ubernehmen soll die die Kraft der Kantone ubersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedurfen Art 43a Abs 1 BV Obgleich der Bund den Kantonen ausreichend Aufgaben uberlassen muss Art 47 Abs 2 ubernimmt der Bund immer mehr herkommliche Sachbereiche der Kantone siehe Abschnitt Schleichende Zentralisierung 50 Umsetzung des Bundesrechts durch die Kantone Vollzugsfoderalismus Bearbeiten Im Bundesstaat existieren im Wesentlichen zwei Varianten der Umsetzung von Bundesrecht Der Bund kann seine Erlasse entweder durch eigene Organe sprich die Verwaltung umsetzen lassen siehe die Regelung in den USA oder aber die Umsetzung den Gliedstaaten zuweisen 61 Letztere Variante liegt der schweizerischen Regelung zugrunde Damit wird das fur die Schweiz wichtige Prinzip begrundet dass staatliche Leistungen durch die Kantone und Gemeinden und nicht durch dezentrale Bundesstellen erbracht werden 62 Der Begriff der Umsetzung ist nicht so zu verstehen dass die Kantone als Verwaltungseinheiten das vollziehen was ihnen von der Zentralregierung diktiert wird er wurde absichtlich anstelle von Vollzug ausgewahlt um klarzustellen dass die Kantone nicht blosse Vollzugshelfer sind Dennoch ist vom Vollzugsfoderalismus die Rede die naheliegendere Variante Umsetzungsfoderalismus ist kaum verbreitet In die Umsetzung eingeschlossen sind insbesondere der administrative Vollzug z B untergeordnete Verwaltungstatigkeiten und der Erlass von Rechtsvorschriften kantonale Gesetze oder Verordnungen 63 Die Umsetzung des Bundesrechts macht 75 der kantonalen Staatstatigkeit aus 64 Die Verfassung verpflichtet die Kantone das Bundesrecht umzusetzen was sich als zweischneidiges Schwert im Hinblick auf die Autonomie der Kantone entpuppt Einerseits bindet die Umsetzungspflicht einen erheblichen Teil der kantonalen Mittel wodurch sie behindert werden selbstbestimmte Aufgaben zu erfullen Andererseits gestattet der Vollzug den Kantonen das Bundesrecht angepasst an kantonale Verhaltnisse umzusetzen 65 Dennoch muss eine bundesrechtliche Norm in der ganzen Schweiz gleich angewendet werden kantonsspezifische Gestaltungsfreiheiten gibt es somit nicht ausser wenn der Bundesgesetzgeber diese explizit festhalt 63 Daher darf das politische Gewicht des Vollzugsfoderalismus nicht uberschatzt werden 61 Obwohl die Verfassung festhalt dass den Kantonen die Verwirklichung des Bundesrechts obliegt gibt es Ausnahmen Art 46 Abs 1 BV erlaubt wenngleich nicht explizit dass der Bund den Vollzug per Gesetz und auch per Verfassung an sich zieht 66 Verordnungen die meistens vom Bundesrat stammen oder Entscheidungen des Bundesrates genugen nicht 67 Die Kantone tragen grundsatzlich die Kosten fur die Umsetzung wobei sie der Bund finanziell unterstutzen nicht aber entschadigen muss Die Kantone profitieren immerhin von gewissen Bundeseinnahmen z B der direkten Bundessteuer und dem Finanzausgleich was Erleichterungen mit sich bringt Der Bund kann die Umsetzung von Bundesrecht auch direkt unterstutzen Art 46 Abs 2 68 Mitwirkungsrechte im Bund Bearbeiten Referendums und Initiativrechte Bearbeiten Die Mitwirkungsrechte der Kantone im Bund sind neben der Autonomie zentral fur den Schweizer Foderalismus So mussen die Kantone bei jeder Verfassungsanderung ebenfalls zustimmen vergleich doppeltes Mehr die alleinige Mehrheit der Volksstimmen reicht nicht aus Art 140 Abs 1 lit a und c obligatorisches Referendum Die Beteiligung an der Verfassungsrevision ist das wichtigste Mitwirkungsrecht der Kantone Bei der Frage ob die Schweiz einer Organisation fur kollektive Sicherheit z B UNO oder einer supranationalen Gemeinschaft beitreten sollte z B EU wird zum Volksmehr ebenfalls das Standemehr verlangt Art 140 Abs 1 lit c obligatorisches Staatsvertragsreferendum 69 Das Verfassungs und Staatsvertragsreferendum werden fur die Kantone immer wichtiger in jungster Zeit haufen sich die Falle bei denen die Stande Kantone bei Verfassungsrevisionen ein Veto einlegen das Volk die Vorlage jedoch befurwortet Wahrend von 1848 bis 1970 zwei solcher Falle vorkamen sind es seitdem schon acht 1 Auch der Beitritt der Schweiz in die Vereinten Nationen ware beinahe am Standemehr gescheitert 70 71 Siehe auch Zweikammersystem Zweikammersystem in der Schweiz Die Kantonsparlamente konnen ebenfalls eine Standesinitiative lancieren Art 160 Abs 1 BV Art 115 Parlamentsgesetz ParlG Mit einer Standesinitiative stellen die Kantone der Bundesversammlung einen Antrag fur eine Gesetzes oder Verfassungsrevision Nach Art 141 Abs 1 BV konnen acht Kantone zustandig sind die jeweiligen Parlamente gegen eine Gesetzesrevision oder bestimmte volkerrechtliche Vertrage das fakultative Referendum ergreifen 72 Standesinitiative und Kantonsreferendum sind jedoch in der Praxis von geringer Bedeutung Bisher gab es ein einziges Kantonsreferendum das zustande kam siehe Steuerpaket 2001 Die Standesinitiative wird von den Kantonen zwar rege gebraucht die allermeisten werden jedoch von der Bundesversammlung abgelehnt 73 Wahl des Standerats Bearbeiten Die Mitwirkungsrechte beschranken sich jedoch nicht auf die Verfassungsrevision Die Bevolkerung jedes Kantons wahlt zwei Abgeordnete in den Standerat davon ausgenommen sind jene mit halber Standesstimme siehe Grundsatz der Gleichstellung Die Standerate werden jedoch ohne Weisung gewahlt sie haben ein freies Mandat weshalb die Kantone in denen die jeweiligen Standerate gewahlt wurden keine Moglichkeit haben die Haltung der Abgeordneten festzulegen Die Standerate sind genau wie die Nationalrate Parlamentarier des Bundes und keine juristische Vertretung der Kantone im Unterschied zur deutschen Landerkammer dem Bundesrat in den Vertreter der Exekutive der Bundeslander entsandt werden 74 Die Funktion des Standerates als foderales Gegengewicht muss jedoch relativiert werden Politikwissenschaftliche Befunde ergaben dass der Standerat foderalistische Interessen nicht signifikant starker vertritt als der Nationalrat Dass sich der Standerat nicht klar zugunsten der Kantonsinteressen positioniert erklart womoglich auch die Grundung der Konferenz der Kantonsregierungen und die verstarkte interkantonale Zusammenarbeit 75 Vernehmlassung Bearbeiten Schliesslich muss der Bund die Kantonsregierungen vor Gesetzes und Verfassungsanderungen sowie vor dem Abschluss volkerrechtlicher Vertrage die dem Referendum unterstehen konsultieren sogenannte Vernehmlassung Art 3 VlG Die Empfehlungen und Anmerkungen der Kantonsregierungen und der anderen Vernehmlassungsteilnehmer sind fur den Bundesgesetzgeber nicht verpflichtend Sie sollen jedoch mithelfen dass neu geschaffenes Bundesrecht einerseits die Interessen der Kantone berucksichtigt andererseits aber auch von ihnen umgesetzt werden kann Die Stellung der Kantone als Mit Gliedstaaten denen ein weiter Teil der Rechtsetzung zukommt ist fur den Schweizer Foderalismus von grosser Wichtigkeit Anders jedoch als im Standerat der einem ahnlichen Zweck dient konnen die Kantone wahrend der Vernehmlassung ihre Ansichten als Gliedstaaten direkt aussern Die Kantone beklagen aber zunehmend dass ihre Anmerkungen wahrend der Vernehmlassung weniger berucksichtigt wurden als jene der Privatwirtschaft 76 Dieses Problem wird durch Ressourcenknappheit noch verstarkt Wahrend grossere Kantone ihre Meinung kundtun konnen werden die kleineren finanziell schlechter gestellten deren administrative Ressourcen begrenzt sind kaum berucksichtigt Ihnen fehlt zum Teil die Expertise um komplexe Gesetzgebungsvorhaben des Bundes adaquat beurteilen und bewerten zu konnen Deswegen sind die grossen Kantone tendenziell uberreprasentiert Die Hauptschwierigkeit liegt jedoch in der Organisation der Kantone Im Unterschied zu anderen Interessensgruppen Parteien Unternehmungen reprasentieren die Kantonsregierungen ein heterogenes Volk wobei alle vertreten werden sollen sie sprechen deswegen selten mit einer Stimme Weil daher widerspruchliche Positionen zwischen den Kantonen entstehen konnen schwacht das ihre Position im Unterschied zu privartwirtschaftlichen Institutionen 76 Gleichheit der Kantone Bearbeiten Im Grundsatz sind alle Kantone einander gleichgestellt ungeachtet der Unterschiede von Kanton zu Kanton symmetrischer Foderalismus Damit ist der Umfang von Organisations Finanz und Aufgabenautonomie fur alle Kantone identisch die Bundesgarantien kommen allen Kantonen gleich zu und auch die Mitwirkungsrechte im Bund sind mit einer Einschrankung gleich Diese Einschrankung betrifft die sogenannten sechs Halbkantone Basel Landschaft und Basel Stadt Obwalden und Nidwalden Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden denen bei einer Volksabstimmung nur eine halbe Standesstimme zukommt und die nur einen Abgeordneten in den Standerat entsenden Wahrend fruher der Begriff Halbkanton in der Verfassung vorkam verschwand er mit der Totalrevision von 1999 Damit sollte zum Ausdruck gebracht werden dass die rechtliche Zurucksetzung besagter Kantone die Ausnahme ist Wenn die Bundesverfassung nichts anderes festschreibt sind sie den anderen Kantonen gleichgestellt 77 Die Kantone gleich zu behandeln ist nur dann angebracht wenn die Kantone als Glieder des Bundesstaates auftreten Handelt es sich um die Vertretung der Kantonsbevolkerung im Bund oder um die Ausschuttung von Bundeseinnahmen an die Kantone gilt dieser Grundsatz nicht In solchen Fallen ist die Kantonsgrosse massgebend 78 Aufgrund von strukturellen Unterschieden zwischen den Kantonen existiert ein finanzielles Gefalle Obwohl solche Unterschiede wegen des bundesstaatlichen Aufbaus nicht vermieden werden konnen muss ein Ausgleich zwischen den Kantonen erfolgen damit das Gleichgewicht nicht aus den Fugen gerat Art 135 BV verpflichtet deswegen den Bund fur einen Finanz und Lastenausgleich zu sorgen Die Betrage aus Ressourcen und Lastenausgleich sind nicht zweckgebunden 79 Gemeinden BearbeitenDie Gemeinden bilden nach dem Bund und den Kantonen die dritte Ebene des Bundesstaates Indem ihnen ein eigener Artikel in der Bundesverfassung gewidmet wird Art 50 BV anerkennt der Bund ihre wichtige Rolle im staatlichen Gefuge Die Gemeinden sind keine souveranen Korperschaften sondern dem kantonalen Verfassungsrecht untergeordnet Aufgrund der Organisationsautonomie die den Kantonen zusteht fallen der Bestand das Gebiet und die Rechtsstellung der Gemeinden in die Zustandigkeit der Kantone 80 Ein zentrales Charakteristikum der Schweizer Gemeinden ist die weitreichende Autonomie uber die sie verfugen Allerdings belegt die Schweiz hier keinen Spitzenplatz 81 Die Autonomie besteht dort wo der Kanton eine Rechtsmaterie nicht abschliessend regelt Damit unterscheidet sich die Gemeindeautonomie von der Residualkompetenz der Kantone Wahrend letztere sich dadurch definiert dass sie fur alles zustandig sind was sie nicht dem Bund ubertragen haben fallen den Gemeinden diejenigen Aufgaben zu die nicht von den Kantonen wahrgenommen werden Das System ist also genau umgekehrt 82 Obwohl die Gemeinden tendenziell die Auffassung vertreten ihre Aufgabenautonomie sei relativ stark beschrankt zeigen international vergleichende Studien ein anderes Bild Die Gemeinden in der Schweiz gehoren zu jenen denen die grosste Autonomie eingeraumt wird Vor allem ihre Finanz und Organisationsautonomie sind betrachtlich So durfen sie beispielsweise im Rahmen des kantonalen Rechts eigene politische Strukturen errichen und Steuern erheben 83 Weil die Gemeinden dem kantonalen Recht unterstehen variiert der Grad der Autonomie betrachtlich der grob gesagt von Osten nach Westen abnimmt Die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Graubunden verfugen uber die starksten Dezentralisierungsstrukturen die Gemeinden verfugen hier also uber die ausgepragteste Autonomie Im Mittelfeld befinden sich Luzern Solothurn und Aargau Die zentralisiertesten Kantone sind die franzosischsprachigen Kantone Neuenburg Waadt Freiburg und Genf wobei letzterer mit grossem Abstand die Spitzenposition einnimmt 84 85 86 Bei der Aufgabenteilung zwischen Kantonen und Gemeinden kommt das Subsidiaritatsprinzip zur Anwendung Die Gemeinden sollen soweit das moglich und sinnvoll ist moglichst viele Aufgaben ubernehmen Das dient der besseren Legitimation sowie einer effektiveren und effizienteren Leistungserbringung Obschon die Gemeindeautonomie weitreichend ist zeigt sich eine Tendenz der Zentralisierung In den letzten Jahren bussten sie an Zustandigkeit im Bereich des Bauwesens der Raumplanung und des Umweltschutzes ein 87 Bundesgarantien BearbeitenGewahrleistung der Kantonsverfassungen Bearbeiten Hauptartikel Kantonsverfassung Gewahrleistung Die Bundesgarantien sichern der bundesstaatlichen Struktur der Schweiz ein Mindestmass an Homogenitat und Stabilitat Sie stellen Sicherheiten dar die der Bund dafur leistet dass die bundesstaatliche Struktur und die Stellung der Gliedstaaten im Kern unangetastet bleiben Eine der drei Garantien ist die Gewahrleistung der Kantonsverfassungen Sie zielt darauf ab dass die staatsrechtlichen Strukturen der Kantone untereinander sowie im Vergleich mit dem Bund auf denselben Grundsatzen beruhen 88 Das wird dadurch erreicht dass jede Anderung einer Kantonsverfassung der Bundesversammlung zur Gewahrleistung vorgelegt wird Sie wird nur dann erteilt wenn die Kantonsverfassung den Anforderungen der Bundesverfassung genugt Art 51 BV verlangt von den Verfassungen dass sie sich als Demokratien konstituieren und das obligatorische Verfassungsreferendum sowie die Verfassungsinitiative vorsehen Einerseits mussen sich die kantonalen Behorden an die Gewaltenteilung halten andererseits wird das Parlament durch direkte Volkswahl gewahlt Obwohl die Bundesverfassung nicht von den Kantonen verlangt sich als direkte Demokratien zu organisieren haben sich alle Kantone wenngleich in unterschiedlichem Mass dafur entschieden 89 Die Verfassung verlangt jedoch ein Mindestmass an direktdemokratischen Elementen das sind das Verfassungsreferendum und die Verfassungsinitiative Sodann muss die Verfassung revidiert werden konnen wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten es verlangt Daraus folgt dass die Verfassung jederzeit geandert werden darf und dass sie sich auf beliebige Verfassungsinhalte im Rahmen des Bundesrechts beziehen kann Letzteres schliesst Ewigkeitsklauseln wie sie das Deutsche Grundgesetz in Art 79 Abs 3 vorsieht aus 90 Laut Art 51 Abs 2 darf die kantonale Verfassung dem gesamten Bundesrecht nicht entgegenstehen Indem die Bundesversammlung die Kantonsverfassung gewahrleistet uberpruft sie deren Rechtmassigkeit Das geschieht nicht nur beim Erlass einer neuen Verfassung Jedwede Anderung einer Kantonsverfassung muss der Bundesversammlung vorgelegt werden Sie ist umgekehrt verpflichtet die Genehmigung zu erteilen wenn die Kantonsverfassung dem Bundesrecht nicht widerspricht 91 Garantie der verfassungsmassigen Ordnung Bearbeiten Zunachst ist es die Aufgabe der Kantone die verfassungsmassige Ordnung zu wahren Der Schutz der verfassungsmassigen Ordnung durch den Bund erfolgt primar durch das Bundesgericht indem er den Burgern Rechtsschutzmoglichkeiten zur Verfugung stellt Die Beschwerde beim Bundesgericht kann zwar auch bei Unruhen geltend gemacht werden sie ist aber kaum tauglich um die Unruhen oder Aufstande aufzulosen In einem solchen Fall sind die Polizeibehorden des Kantons zustandig Sehen sie sich nicht imstande die Situation zu entscharfen ersuchen sie andere Kantone um polizeiliche Hilfe der Bund verfugt uber keine polizeilichen Einsatzkrafte Wenn all diese Mittel versagen kann der betroffene Kanton beantragen dass der Bund militarisch eingreift Diese Bundesintervention ist jedoch immer die Ultima Ratio Sie ergeht zum Schutz eines bundestreuen aber uberforderten Kanton und ist von der Bundesexekution abzugrenzen siehe unten die sich gegen einen Kanton richtet der Bundesrecht bricht 92 Damit eine Bundesintervention erfolgen darf muss eine Bedrohung die den offentlichen Frieden gefahrden konnte entweder unmittelbar bevorstehen oder bereits erfolgt sein Derartige Storungen konnen aufgrund von sozialen Unruhen Ausschreitungen oder Sabotageakten entstehen Die zweite Voraussetzung ist die Unfahigkeit des Kantons die Gefahr selbststandig abzuwenden Fur die Einleitung einer Bundesintervention ist die Bundesversammlung zustandig Art 173 Abs 1 Bst b BV sofern sie dazu in der Lage ist Bei Dringlichkeit geht die Kompetenz auf den Bundesrat uber Art 185 Abs 2 BV Notrecht Wenn der Fall eintritt dass der Bund Truppen entsendet obliegt ihm die Befehlsgewalt 93 Seit Errichtung des Bundesstaates 1848 kam die Bundesintervention zehnmal zum Einsatz neunmal im 19 und einmal im 20 Jahrhundert 1932 in Genf Funf dieser Einsatze erfolgten im Kanton Tessin 94 Bestandes und Gebietsgarantie Bearbeiten Art 53 BV statuiert zwei Garantien die der Bund zu schutzen hat Die Bestandsgarantie wahrt das Existenzrecht der Kantone nach Art 1 und ihren rechtlichen Status als Gliedstaaten d h die Kantone mussen nicht nur als solche erhalten bleiben sondern durfen auch nicht einfach zu blossen Verwaltungseinheiten des Bundes degradiert werden wie das zum Beispiel in der Helvetischen Republik der Fall war Die Gebietsgarantie schutzt die kantonalen Territorien Der Bund ist wegen Art 53 verpflichtet das Gebiet der einzelnen Kantonen vor Ubergriffen zu schutzen er soll verhindern dass das Gebiet oder der Bestand darin ist auch eine selbststandige Sezession eines Kantons eingeschlossen eigenmachtig geandert wird Art 53 deckt aber nur den Fall eines Ubergriffs eines Kantons auf einen anderen Kanton ab Erfolgt ein Angriff aus dem Ausland ist der Bund dennoch aus Art 2 Abs 1 zum Handeln ermachtigt Die Verfassung verbietet keine Gebiets oder Bestandsanderungen Massgebend ist ob sie gegen den Willen des betroffenen Kantons erfolgen Bestandesanderungen konnen sich zum Beispiel aus Fusion von zwei Kantonen zu einem neuen aus der Aufspaltung eines Kantons in zwei Kantone oder der Aufwertung eines Kantons mit halber Standesstimme zu einem Kanton mit ganzer ergeben Samtliche Bestandesanderungen mussen drei Abstimmungen durchlaufen Zuerst einmal mussen die Stimmberechtigten im betroffenen Territorium der Bestandesanderung zustimmen es erfolgt ein obligatorisches Referendum auf Gemeindeebene Stimmen sie zu wird ein obligatorisches Referendum im betroffenen Kanton durchgefuhrt Da Art 1 BV der die Kantone aufzahlt geandert werden muss folgt ein obligatorisches Referendum auf Bundesebene Auch Gebietsanderungen sind moglich Sie verlangen ebenfalls nach Zustimmung auf allen drei Staatsebenen Auf Bundesebene ist die Hurde aber tiefer Anstelle eines obligatorischen Referendums tritt das fakultative das keiner Zustimmung der Kantone bedarf 95 Siehe auch Abschnitt Anderungen im Bestand und Gebiet der Kantone im Artikel Kanton Schweiz Kompetenzaufteilung BearbeitenGrundsatz Bearbeiten Art 3 der Bundesverfassung regelt die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen Daraus geht hervor dass der Bund nur jene Kompetenzen hat die ihm durch die Verfassung zustehen sogenanntes System der Einzelermachtigung 96 Eine direkte Zuweisung ist aber nicht immer erforderlich Neben den ausdrucklichen kennt das schweizerische Verfassungsrecht auch sogenannte stillschweigende Bundeskompetenzen Das sind Bundeskompetenzen die in einer Verfassungsnorm mitenthalten sind ohne dass sie explizit genannt werden So ist der Bund von der Verfassung nicht ausdrucklich ermachtigt wichtige Gesetze wie das Parlamentsgesetz oder das Regierungs und Verwaltungsorganisationsgesetz zu erlassen Die Ermachtigung zum Erlass lasst sich aus dem Sachzusammenhang herleiten Die Aufgaben des Bundes entstammen jedoch alle dem geschriebenen Verfassungsrecht auch die stillschweigenden Kompetenzen die sich auf eine Verfassungsnorm stutzen Daher ist es unzulassig Zustandigkeiten gewohnheitsrechtlich herzuleiten 97 Bei den kantonalen Kompetenzen kommt hingegen ein Automatismus zur Anwendung Alle Rechte die nicht explizit dem Bund ubertragen sind fallen automatisch in den Kompetenzbereich der Kantone Dieser Automatismus wird subsidiare Generalkompetenz der Kantone genannt Somit fallen alle neu auftretenden Staatsaufgaben in den Kompetenzbereich der Kantone sofern nicht eine neue Bundeskompetenz geschaffen wird 98 Obgleich der Bund die Aufgaben der Kantone festlegt sogenannte Kompetenz Kompetenz darf er nur jene ubernehmen die die Kraft der Kantone ubersteigen oder einer einheitlichen Regelung bedurfen Art 43a BV Damit wird ein bundesstaatliches Subsidiaritatsprinzip Art 5a BV begrundet Das heisst dass der Zentralstaat keine Zustandigkeiten an sich ziehen soll die die Gliedstaaten ubernehmen konnten Das gilt ebenso bei der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden 99 Das Subsidiaritatsprinzip dient im Wesentlichen dazu die oberste Staatsgewalt den Bund zu beschranken um die kantonale Autonomie zu wahren sowie staatliche Aufgaben burgernah aufzuteilen Die Subsidiaritat fordert sowohl fur die Zuweisung neuer Kompetenzen und Aufgaben an den Bund als auch fur die Ausweitung bestehender Bundeskompetenzen eine besondere Rechtfertigung 100 Art 43a stellt aber keine Schranke der Verfassungsrevision dar Es ist dem Bund nicht untersagt die Verfassung so zu andern dass er Zustandigkeiten fur sich beansprucht die man auch den Kantonen uberlassen konnte Es existiert ohnehin keine Definition welche Kompetenzen die Kraft der Kantone ubersteigen 101 Zum Subsidiaritatsprinzip gesellt sich das Prinzip der fiskalischen Aquivalenz das in der Verfassung folgendermassen umschrieben wird Das Gemeinwesen in dem der Nutzen einer staatlichen Leistung anfallt tragt deren Kosten Das Gemeinwesen das die Kosten einer staatlichen Leistung tragt kann uber diese Leistung bestimmen Art 43a Abs 2 und 3 BV Daraus folgt Einerseits sollen staatliche Leistungen die weite Teile der Bevolkerung betreffen vom Bund geregelt finanziert und vollzogen werden Andererseits sollen Leistungen die sich nur regional auswirken von den Kantonen getragen werden Des Weiteren sollen jene die zahlen auch die Entscheidungsgewalt innehaben 102 Der Zweck von Artikel 43a Abs 3 BV wird vor dem Hintergrund seiner Entstehung ersichtlich Er ist das Produkt der NFA von 2004 und dient der Aufgabenentflechtung indem das Gemeinwesen das die Kosten tragt uber die Leistungen bestimmen kann 103 Sowohl das Subsidiaritatsprinzip als auch das Prinzip fiskalischer Aquivalenz sind staatliche Maximen und keine Verfassungsgrundsatze die eingeklagt werden konnen Sie stellen Leitlinien dar anhand derer die Gesetz und Verfassungsgebung erfolgen muss 104 Kompetenzen des Bundes Bearbeiten Die Aussenpolitik liegt im Zustandigkeitsbereich des Bundes Darin eingeschlossen sind der Abschluss volkerrechtlicher Vertrage die Reprasentation der Schweiz und die diplomatischen Beziehungen Die Kompetenz des Bundes volkerrechtliche Vertrage abzuschliessen wird durch die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen nicht tangiert Art 54 der Bundesverfassung raumt dem Bund umfassende Kompetenzen fur den Abschluss volkerrechtlicher Vertrage ein die auch die innerstaatlich in den Kompetenzbereich der Kantone fallenden Materien betreffen konnen Somit ergibt sich dass die Kompetenz des Bundes im Bereich der auswartigen Angelegenheiten uber seine Gesetzgebungskompetenz im innerstaatlichen Bereich hinausgeht Allerdings steht den Kantonen ein Mitspracherecht zu wenn ihre Interessen davon betroffen sind Art 55 BV Bundesgesetz vom 22 Dezember 1999 uber die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes 105 Des Weiteren stehen dem Bund umfassende Kompetenzen in Rechtsetzung und Verwaltung zu Das sind Auswahl Burger und Auslanderrecht Bundesbehorden Zivil und Strafrecht Obligationenrecht daneben kantonale Residualrechte Zivil und Strafprozessrecht Arbeitsrecht Berufsbildung Gesundheitswesen teilweise namentlich Gentechnologie Lebensmittelaufsicht Epidemien Krankenversicherung und andere Sozialversicherungen Finanzhaushalt Steuern Abgaben Messwesen Bankenrecht Verkehrsrecht nationale Infrastruktur Landesteile verbindendes Eisenbahnnetz Autobahnen LandesverteidigungDer Bund erhebt direkte Steuern namentlich die direkte Bundessteuer Art 128 Abs 1 BV und die Verrechnungssteuer Art 132 Abs 2 BV indirekte Steuern zum Beispiel die Mehrwertsteuer Art 130 BV Verbrauchssteuern auf Alkohol und Mineralole Art 131 BV sowie eine Stempelsteuer auf Wertpapiere Art 132 Abs 1 BV und Zolle Art 133 BV Wenn der Bund einen Tatbestand besteuert oder aber ihn fur steuerfrei erklart ist es den Kantonen untersagt ihn einer Steuer zu unterstellen Daher ist die Steuererhebung eine konkurrierende Zustandigkeit zwischen Bund und Kantonen 106 Es kann vorkommen dass der Bund ihm zugeschriebene Kompetenzen teilweise an die Kantone delegiert Diese foderative Delegation dient der Dezentralisierung Der Bund tragt im Rahmen seiner Bundesaufsicht dennoch die Verantwortung dass die Aufgaben korrekt ausgefuhrt werden 107 Die Verfassung aussert sich jedoch nicht zur Kompetenzubertragung des Bundes an die Kantone Lehre und Praxis anerkennen diese Moglichkeit weil sie dem Geist des Schweizer Foderalismus entspricht Dass aber ein Kanton Zustandigkeiten an den Bund ubertragt ist unzulassig 108 Typische Kompetenzen der Kantone Bearbeiten Aufgrund ihrer Aufgabenautonomie legen die Kantone fest welche Aufgaben sie im Rahmen ihrer Zustandigkeit erfullen Die grosse Mehrheit der Kantonsverfassungen enthalt einen Aufgabenkatalog der mehr oder weniger prazis Auskunft uber den Inhalt kantonaler Tatigkeiten gibt Vier Kantone Luzern Neuenburg St Gallen und Tessin begnugen sich jedoch mit wenigen Grundsatzen zur Aufgabenerfullung oder mit einer stichwortartigen Auflistung der offentlichen Aufgaben Drei altere Verfassungen Appenzell Innerrhoden Wallis und Zug enthalten gar keine Bestimmungen hierzu 109 Umgekehrt haben drei Kantone Aargau Basel Landschaft und Thurgau Verfassungsvorbehalte wie auf Bundesebene festgeschrieben was bedeutet dass jedwede Staatsaufgabe die neu aufgenommen wird zwingend und vollstandig in der Verfassung niedergelegt werden muss Das erhoht zwar die demokratische Legitimation da die Burger Verfassungsanderungen zustimmen mussen Die Flexibilitat der staatlichen Institutionen leidet aber darunter 110 Kantonale Kompetenzen werden in der Politikwissenschaft klassisch in Gesetzgebungs Finanzierungs und Vollzugskompetenzen unterteilt 111 Nachfolgend sind einige typische kantonale Aufgaben aufgezahlt von denen die meisten auf Gesetzgebungskompetenzen beruhren 112 113 kantonale Staats Gerichts und Verwaltungsorganisation Gemeindewesen offentliches Personalrecht Staatshaftungsrecht Enteignungsrecht Steuerrecht Offentliche Ordnung und Polizeirecht Raumplanung und Baurecht Natur und Heimatschutz offentlicher Verkehr und Strassenwesen Wasser und Energieversorgung Abwasserreinigung und Abfallentsorgung Sozialhilfe Familie Jugend und Alter Integration Wohnungwesen Gesundheitswesen Schulen Universitat und Fachhochschulen Kulturforderung Forderung von Freizeit Sport und Erholung Wirtschaftspolizei Gastgewerbe Ladenoffnungszeiten Forderung der Land und Forstwirtschaft Regalrechte Kantonalbank Aufgrund der grossen Verflechtung zwischen Bund und Kantonen sind die Kantone in diesen Aufgabenbereichen jedoch nicht vollstandig autonom Gemeinsame Aufgabenerfullung durch Bund und Kantone Bearbeiten Obschon die Bundesverfassung von einer binaren Aufgabenteilung ausgeht Bund oder Kanton steht sie einer gemeinsamen Aufgabenerfullung nicht explizit entgegen Bei einer echten Gemeinschaftsaufgabe sind Bund und Kantone fur die Erfullung der Aufgabe gemeinsam verantwortlich Sie konnen insbesondere nur gemeinsam die zur Aufgabenerfullung notwendige Gesetzgebung erlassen Die Gesetzgebungskompetenz obliegt in solchen Fallen weder dem Bund noch den Kantonen sondern Bund und Kantonen zusammen Eine solche Aufgabenzuweisung findet sich in der Bundesverfassung jedoch nicht Sie sieht jedoch verschiedentlich Verpflichtungen zur Zusammenarbeit von Bund und Kantonen vor um in Bereichen mit parallelen Zustandigkeiten Mehrspurigkeiten Widerspruche oder Zustandigkeitskonflikte zu vermeiden siehe dafur Foderale Zusammenarbeit 114 Mit der NFA Form wurden noch sogenannte Verbundaufgaben geschaffen Der Begriff umfasst jene Aufgaben die im Zuge der Aufgabenentflechtung weder dem Bund noch dem Kanton alleine zugewiesen werden konnten Der Begriff Verbund steht fur ein partnerschaftliches Zusammenwirken von Bund und Kantonen Im Zentrum steht die gemeinsame Finanzierung und der kooperative Ansatz bei der Umsetzung von Bundesrecht durch die Kantone 115 Der Bundesrat bezeichnete sie deshalb als eine Kategorie der Umsetzung des Bundesrechts nach Artikel 46 BV 116 Von den Verbundaufgaben kann ein Harmonisierungsdruck an die Kantone ausgehen der sich negativ auf ihre Eigenstandigkeit auswirken kann 117 Vorrang des Bundesrechts Bearbeiten Hauptartikel Bundesrecht bricht Landesrecht SchweizDie subsidiare Generalkompetenz der Kantone hat zur Folge dass das System der Kompetenzaufteilung luckenlos ist Alle Aufgaben die nicht dem Bund zustehen werden von Kantonen erfullt das ist jedoch nur theoretisch der Fall In der Praxis sind die Aufgaben der drei Ebenen eng miteinander verflochten wobei die genaue Tragweite der eidgenossischen oder kantonalen Kompetenz nicht immer ersichtlich ist Dazu kommt noch dass Bund und Kantone zum Teil entgegengesetzte Ziele verfolgen Daher lassen sich Konflikte nicht vermeiden Wenn es zu einer Kollision von Bundesrecht und kantonalem Recht kommt ist Letzteres nicht anwendbar 118 Vom Vorrang des Bundesrechts oft sprechen Lehre und Rechtsprechung anstelle vom Vorrang von der derogatorischen d h aufhebenden Kraft des Bundesrechts profitieren samtliche Erlasse des Bundes Somit gehen die Bundesverfassung Bundesgesetze und Bundesverordnungen kantonalem Recht jeglicher Stufe siehe Normenhierarchie vor Im Extremfall musste also eine kantonale Verfassungsbestimmung einer Bundesratsverordnung weichen Zum Bundesrecht gehort wegen des monistischen Systems zu dem sich die Schweiz bekennt auch das Volkerrecht 119 Bundesaufsicht Bearbeiten Hauptartikel Bundesaufsicht Der Bund uberpruft laufend ob das Handeln der Kantone im Rahmen des Bundesrechts erfolgt Alle Massnahmen die der Bund zu diesem Zweck trifft werden unter dem Begriff Bundesaufsicht subsumiert In einem weiteren Sinn soll die Bundesaufsicht sicherstellen dass die Kantone jene Aufgaben die ihnen zugewiesen sind richtig erfullen Primares Organ der Bundesaufsicht ist der Bundesrat Er sorgt fur die Einhaltung des Bundesrechts Art 186 Abs 4 BV Das Instrumentarium der Bundesaufsicht beschrankt sich primar auf praventive Massnahmen ohne dabei Zwang auszuuben Das wichtigste Aufsichtsmittel ist die Genehmigung kantonaler Erlasse 120 Unter Bundesexekution werden samtliche Aufsichtsmassnahmen zusammengefasst mit denen der Bund Zwang auf die Kantone ausubt Sie besteht aus Sanktionen die den Kanton anregen sollen seine Aufgaben im Rahmen des Bundesrechts zu erfullen oder als Eintritt des Bundes um kantonale Versaumnisse zu beheben Die Bundesexekution ist somit eine Weiterfuhrung des Bundesaufsicht mit starkeren Mitteln Die Bundesversammlung ist zentrales Organ zur Durchsetzung des Bundesrechts Nur bei Dringlichkeit ist der Bundesrat zustandig Art 185 Abs 4 121 Dem Bund stehen im Wesentlichen drei Mittel zur Verfugung um das Bundesrecht mit Zwang durchzusetzen Er darf Druck auf die Kantone ausuben indem er finanzielle Mittel die er den Kantonen zukommen lassen musste zuruckhalt und sie so zum Handeln bewegt Das zweite Mittel ist die Ersatzvornahme 122 Die Ultima Ratio ist der Einsatz militarischer Truppen zur Durchsetzung des Bundesrechts Dafur zustandig ist die Bundesversammlung bei Dringlichkeit der Bundesrat 123 Derartiges Einschreiten ist nur bei Verletzung elementarer Bundespflichten zulassig Diese militarische Exekution wurde gegen die kantonalen Behorden erfolgen was sie von der Bundesintervention unterscheidet die zur Unterstutzung der Behorden dient Zu einer militarischen Exekution ist es in der Geschichte der Schweiz noch nie gekommen 122 Foderale Zusammenarbeit BearbeitenZusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen Bearbeiten Hauptartikel Kooperativer Foderalismus Der Schweizer Foderalismus ist ahnlich wie in Deutschland kooperativ aufgebaut d h gewisse Aufgaben werden von den Gliedstaaten und dem Bund gemeinsam erfullt In beiden Staaten gibt es kaum Aufgaben die ausschliesslich von einer Ebene erfullt werden Demgegenuber steht das duale System das dem Foderalismus der Vereinigten Staaten zugrunde liegt Dort ist jede Staatsebene fur ganz bestimmte Aufgaben zustandig 124 Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanton ist selbstverstandlich vor allem in der Verwaltung Sie kann in Form von Arbeitskontakten zwischen den Amtern erfolgen oder es konnen Vollzugshilfen des Bundes zuhanden der Kantone sein Diese Zusammenarbeit zwischen Gliedstaaten und Bund wird kooperativer Foderalismus genannt der zwei Auspragungen hat den vertikalen und horizontalen kooperativen Foderalismus 125 Der vertikale kooperative Foderalismus meint die freiwillige Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen In der Rechtsetzung wirken Bund und Kantone in zwei Formen miteinander Die Kantone nehmen mit ihren Mitwirkungsrechten Einfluss auf die Rechtsetzung des Bundes Eine Kooperation ergibt sich ebenfalls als Folge der Delegation von Rechtsetzungskompetenzen des Bundes an die Kantone Die Kantone setzen des Weiteren das Bundesrecht um Eine weitere Ausformung der foderalistischen Zusammenarbeit bilden Subventionen des Bundes an die Kantone 125 Interkantonale Zusammenarbeit Bearbeiten Unter dem horizontalem kooperativen Foderalismus wird das Zusammenwirken unter den Kantonen ohne dass der Bund einwirkt verstanden Die interkantonalen Konkordate stellen den wichtigsten Aspekt des horizontalen kooperativen Foderalismus dar Die Anzahl an Konkordaten stieg zwischen 1980 und 2005 kontuinierlich seitdem stagniert sie auf hohem Niveau 126 Da sie samtliche Staatsfunktionen betreffen konnen ist es moglich dass Kantone auch gemeinsame Einrichtungen oder Organisationen schaffen Vertragspartner sind die Kantone an einigen Vertragen ist auch das Furstentum Liechtenstein beteiligt In diesem Fall handelt es sich um einen volkerrechtlichen Vertrag Auch der Bund darf Vertragspartner sein Art 48 Abs 2 er erlangt dadurch aber keine neuen Kompetenzen Auch durfen Verpflichtungen die gegenuber anderen Kantonen bestehen nicht eingeschrankt werden 127 An zweiter Stelle stehen die interkantonalen Konferenzen In bestimmten Themengebieten existieren Direktorenkonferenzen an denen sich die zustandigen Regierungsrate der betroffenen Kantone austauschen und aktuelle Schwierigkeiten besprechen Das waren zum Beispiel die Finanzdirektorenkonferenz oder die Erziehungsdirektorenkonferenz 128 129 Die interkantonale Zusammenarbeit intensivierte sich in den vergangenen Jahrzehnten und entwickelte sich zu einem Wesensmerkmal des schweizerischen Foderalismus Die Konkordate ermoglichen eine Rechtsvereinheitlichung in der gesamten Schweiz ohne dass die Kantone ihre Kompetenzen verlieren wodurch der Zentralisierung entgegengewirkt wird 130 Das ist zwar fur den Foderalismus ein Gewinn darunter hat jedoch die Demokratie zu leiden da das Parlament in den Kantonen nur einen beschrankten Einfluss auf die inhaltliche Ausgestaltung hat Wie bei volkerrechtlichen Vertragen kann das Parlament im Genehmigungsverfahren das Konkordat lediglich gesamthaft annehmen und verwerfen nicht aber auf dessen Inhalt Einfluss nehmen 131 Zusammenarbeit zwischen Kantonen und Gemeinden Bearbeiten Eine Stufe tiefer zwischen den Kantonen und Gemeinden haben sich vergleichbare Formen der vertikalen Zusammenarbeit etabliert Auch diese ist getragen von dem Gedanken der Subsidiaritat und fiskalischen Aquivalenz siehe Abschnitt Grundsatz Ebenso kam es zwischen den Gemeinden und Kantonen seit den 1990er Jahren zu Reformen der Aufgabenteilung Der Versuch die Aufgaben optimal zwischen beiden Ebenen aufzuteilen basierte auf denselben Uberlegungen wie bei der NFA Reform Vielfach wurden dabei aber Aufgaben auf die Ebene des Kantons verschoben weil viele Gemeinden zu klein waren diese selbstandig wahrzunehmen beziehungsweise fur deren Kosten aufzukommen 132 Aus Sicht der Gemeinden wird die Zusammenarbeit mit der Kantonsebene als uberwiegend positiv beurteilt Schweizweit ziehen nur sehr wenige Gemeinden eine negative Bilanz z B die Mehrheit im Kanton Obwalden Die Zufriedenheit der Gemeinden hat sich in den vergangenen dreissig Jahren kaum verandert 133 Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Bearbeiten Auch zwischen den Gemeinden herrscht eine intensive Zusammenarbeit Hier steht die gemeinsame Leistungserbringung noch starker im Vordergrund als bei der Zusammenarbeit zwischen den Kantonen wahrend Koordination und Politikvereinheitlichung eher sekundar sind Oft sind die Gemeinden direkt auf die Zusammenarbeit angewiesen da viele zu klein sind um gewisse Aufgaben selbstandig zu erfullen Wie auch auf Bundesebene Art 48a BV konnen die Gemeinden in gewissen Kantonen zur Zusammenarbeit gezwungen werden Bereiche in denen es haufig zu einer interkommunalen Zusammenarbeit kommt sind die Spitex und Feuerwehr Alters und Pflegeheime Betreuung alterer Personen die Sozialhilfe Energieversorgung bei der Entsorgung bei Abwasser und Kanalisation und schliesslich auch bei der Schule Politikwissenschaftliche Erhebungen deuten darauf hin dass sich die Zusammenarbeit seit den 1990er Jahren verstarkt hat 134 Zusammenarbeit zwischen Bund Kantonen und Gemeinden Bearbeiten In jungerer Zeit zeigte sich dass die klassische Aufteilung der vertikalen Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie zwischen den Kantonen und ihren Gemeinden nicht in allen Bereichen sinnvoll ist Gemeinden und Stadte wollen vermehrt direkt und nicht uber den Kanton in dem teilweise auch andere politische Mehrheiten bestehen Einfluss nehmen und der Bund trifft Entscheidungen die primar die Gemeinden betreffen In vielen Fallen sind zudem alle drei Ebenen betroffen 135 Herausforderungen BearbeitenSchleichende Zentralisierung Bearbeiten In der Schweiz kann seit dem Ersten Weltkrieg eine sukzessive Ubernahme von Aufgaben durch den Bund zulasten der Kantone und ihrer Aufgabenautonomie beobachtet werden Dieser Prozess wird als schleichende Zentralisierung bezeichnet Sie erreichte ihren Hohepunkt in der Zeit von 1910 bis 1950 besteht aber seitdem fort 136 Im Zeitraum 2011 2016 verlangten foderalismusrelevante parlamentarische Vorstosse in National und Standerat in ca 70 der Falle eine Zentralisierung im adressierten Aufgabenbereich ca 9 zielten auf eine dezentrale Losung ab 137 Zunehmend dringt der Bund in Bereiche vor die eigentlich eine kantonale Kernkompetenz sind 138 Die Zentralisierung ist einer der Hauptgrunde weshalb die Lehre den Foderalismus als den am starksten gefahrdeten staatlichen Grundwert erachtet 139 Eine Zentralisierung der Aufgaben ist nicht in allen Sachbereichen gleichsam zu beobachten Wahrend sie bei der Rechtsetzung am starksten war und ist ist sie im fiskalischen und administrativen Bereich deutlich weniger ausgepragt Anders gesagt erfolgt die primare Rechtsetzung also der direkte Erlass von Rechtsnormen immer ofter auf Bundesebene Die Kantone geniessen jedoch noch immer einen vergleichsweise grossen Spielraum in der Umsetzung dieses Rechts und sind fiskalisch ziemlich autonom 60 Im Vergleich mit anderen foderalen Staaten kann die Schweiz noch immer als stark dezentralisiertes Land charakterisiert werden 140 Die Bundeszustandigkeiten wachsen kontinuierlich und oft vermischen sie sich mit kantonalen Aufgaben dieser Entwicklung vermochte die NFA nicht abzuhelfen Es sind jedoch nicht nur die immer umfassenderen Kompetenzen des Bundes die ein zunehmend grosseres Problem darstellen Sowohl die Bundesverwaltung als auch die Bundesversammlung pflegen die Bundeskompetenzen umfassend auszulegen Immer haufiger trifft der Bund Regulierungen in Sachbereichen in denen keine expliziten Vorbehalte fur kantonale Zustandigkeiten existieren Damit wird das Gebot der Einzelermachtigung umgangen 141 Zentralisierende Effekte gehen auch von zu detaillierten engmaschigen Anweisungen der Bundesverwaltung an die Kantone aus die zur Umsetzung ausgerichtet werden Das Volk initiiert ebenso durch Teilrevisionen der Bundesverfassung immer haufiger zentralistische Losungen siehe z B das Verhullungsverbot oder die Zweitwohnungsinitiative Allgemein ist eine zunehmende Skepsis gegenuber kantonalen und regionalen Regelungen festzustellen 142 Die Verfassung kann dieser Entwicklung nicht entgegentreten und versagt als Bremse der Zentralisierung solange sich die Kantone nicht gegen Bundesgesetze und darauf gestutzte Verordnungen zur Wehr setzen konnen Art 190 BV 143 An diesem fehlenden Rechtsschutz wird auch ersichtlich dass der Foderalismus der Demokratie nicht gleichgestellt ist Die Burger der Schweiz konnen per Beschwerde an den Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte Menschenrechtsverletzungen geltend machen Ein vergleichbares Instrument mit dem die Kantone Verletzungen der Subsidiaritat oder der Souveranitat anfechten konnten fehlt 144 Die Zentralisierungstendenzen hangen mit verschiedenen Faktoren zusammen Dazu zahlen unter anderem die Modernisierung die die westliche Welt zu Beginn des 20 Jahrhunderts durchlief die Globalisierung nach dem Zweiten Weltkrieg aber ebenfalls die zunehmende Identifikation der Burger mit dem Bund und das zunehmende Verlangen nach einheitlicher sozialer Wohlfahrt werden als langfristige Ursachen angesehen 60 Im Fall der Schweiz spielte noch ein anderer Faktor eine wesentliche Rolle Wahrend der Bund in den ersten Jahren nach 1848 verschuldet war loste er sich von seiner finanziellen Abhangigkeit der Kantone mit dem Beginn des 20 Jahrhunderts Dadurch verloren die Kantone ihre Machtposition dem Bund gegenuber und durch die Subventionen die er ihnen erteilte fielen die Kantone starker in dessen Abhangigkeit 145 Internationalisierung Bearbeiten Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs pragen Globalisierung und Europaisierung das Recht und die Politik der Schweiz massgeblich Zunehmend wird Rechtsetzung auf eine globale Ebene verlagert Quantitativ hat das Volkerrecht das Bundesrecht seit langerer Zeit uberholt Wahrend das Volkerrecht in seinen Anfangen uberwiegend Vorgaben uber die Gestaltung der Aussenbeziehungen machte bestimmt es vermehrt Rahmenbedingungen fur die innerstaatliche Politik wodurch das Landesrecht an Gestaltungsmacht einbusst 146 Die Aussenpolitik ist die Prarogative des Bundes Er kann volkerrechtliche Vertrage in Bereichen abschliessen fur die innerstaatlich die Kantone zustandig sind sofern er die Subsidiaritat beachtet 147 Da die Rechtsetzung vermehrt auf internationaler Ebene geschieht geht die Internationalisierung des Rechts mit einem Kompetenzverlust der Kantone einher Auf diese Entwicklung reagierte der Verfassungsgeber Der Bund muss auf die Kantone Rucksicht nehmen sowie ihre Interessen berucksichtigen Art 54 BV Zudem konnen die Kantone eigene volkerrechtliche Vertrage unterzeichnen Art 55 BV Die Kantone reagierten ihrerseits Im Zentrum steht die 1993 geschaffene Konferenz der Kantone Sie dient den Kantonen als Sprachrohr dem Bund gegenuber im Idealfall sprechen die Kantone mit einer Stimme 148 Der Trend zu seiner Zentralisierung des Landesrechts insbesondere des kantonalen Rechts zugunsten des Volkerrechts wird sich eher verstarken als abnehmen Bei einer Annaherung der Schweiz an die Europaische Union wirkt sich negativ aus dass die Schweiz weder in Brussel EU Parlament noch in Strassburg EGMR mitbestimmen kann da sie nicht in den Rechtsetzungsprozess integriert ist Den Kantonen fehlt uberdies ein direkter Zugang zur EU Burokratie der durch Institutionen abgesichert ist jede Einflussnahme ihrerseits musste uber den Bund oder informell erfolgen 149 150 Verflechtung der Aufgaben und Zustandigkeiten Bearbeiten Neben der Zentralisierung stellt auch die Verflechtung der Aufgaben eine Herausforderung dar Es ist zunehmend unklar ob der Bund fur die Erfullung einer Aufgabe zustandig und verantwortlich ist oder die Kantone es sind insbesondere dort wo eine Aufgabe von beiden Ebenen finanziert wird Das sieht man bei den Programmvereinbarungen die der Bund mit den Kantonen abschliesst und mit denen er die Kantone finanziell bei der Umsetzung des Bundesrechts unterstutzt 151 Diese Entwicklung ist problematisch denn sie birgt das Risiko dass Zustandigkeiten vermischt und Lasten auf die Kantone verschoben werden Durch die Finanzierung des Bundes erweitert sich sein Einflussbereich was die Gestaltungsmoglichkeiten der Kantone schwachen kann 152 Foderales Ungleichgewicht Bearbeiten In den letzten Jahrzehnten wurden die kantonalen Verhaltnisse hinsichtlich der Bevolkerungszahl sowie der Wirtschafts und Finanzkraft zunehmend uneinheitlicher noch uneinheitlicher als sie es zu Zeiten der Bundesstaatsgrundung waren Nun werden vermehrt Stimmen laut die deswegen die rechtliche Gleichstellung der Kantone kritisieren Im Fokus steht dabei das Standemehr das die bevolkerungsschwachen Kantone der Zentral und Ostschweiz zulasten der Westschweiz priviligiere und zu einem problematischen Ungleichgewicht der Stimmkraft zwischen den Stimmburgern fuhre Eine Reform und eine mogliche Abschaffung des Standemehrs zeichnen sich jedoch nicht ab 153 Zum einen besteht ein weitgehender Konsens dass am Standemehr als einem Grundpfeiler des schweizerischen Foderalismus nicht geruttelt werden soll Da ausserdem jede Anderung des gegenwartigen Zustandes bei der abschliessenden Abstimmung auf das Erreichen des Standemehrs angewiesen ware ist eine Abschaffung dieser Regelung unrealistisch 154 Zum anderen ist der Leidensdruck noch zu wenig hoch was daran liegen durfte dass Vorlagen die vom Volk angenommen werden nur selten am Standemehr scheitern Seit 1891 Einfuhrung der Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung sind es insgesamt 10 Vorlagen Stand Juni 2023 155 153 Aus diesem Ungleichgewicht erwachsen auch demokratiepolitischen Schwierigkeiten Den kleinen Kantonen kommt in der Rechtsetzung auf Bundesebene eine immer grossere Bedeutung zu im Vergleich zu den grosseren Kantonen Dadurch werden Konflikte zwischen den beiden Grundsatzen dass jeder Burger die gleiche Stimme und jeder Kanton dasselbe Gewicht hat haufiger Heute ist es so dass theoretisch weniger als 9 der Bevolkerung wenn 11 5 kleinsten Kantone dasselbe Votum abgeben eine Verfassungsanderung umwerfen konnten die von der Bevolkerungsmehrheit befurwortet wird 156 Dieser Umstand tragt unter anderem dazu bei dass foderale Losungen in der Schweiz zunehmend an Akzeptanz verlieren 157 Okonomisierung Bearbeiten In den 1990er Jahren setzte eine Tendenz ein die staatliche Aufgabenerfullung nur nach der Wirtschaftlichkeit zu beurteilen Die Effizienz wird seitdem zunehmend zum alleinigen Massstab erhoben welche Ebene eine Aufgabe erfullen soll Dieser Paradigmenwechsel bedroht den Foderalismus bei dem es um Machtteilung und um die Sicherstellung der Einzelnen gehe Davon konnen zentralisierende Effekte ausgehen die die Subsidiaritat missachten 158 Der Effizienzdruck birgt auch die Gefahr dass Lasten vom Bund auf die Kantone und von den Kantone auf die Gemeinden abgetreten werden was im Hinblick auf die fiskalische Aquivalenz problematisch ist Durch diese Okonomisierung wird der Wettbewerb zwischen den Kantonen zusatzlich angeheizt wodurch die bundesstaatliche Solidaritat geschwacht werden konnte 159 Siehe auch BearbeitenKantonligeistLiteratur BearbeitenPierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 5 Auflage Stampfli Bern Juni 2021 ISBN 978 3 7272 8928 6 S 241 379 Giovanni Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage Orell Fussli Zurich 2017 ISBN 978 3 280 07320 9 Oliver Diggelmann Maya Hertig Randall Benjamin Schindler Hrsg Verfassungsrecht der Schweiz Droit constitutionnel suisse Schulthess Zurich Basel Genf 2020 ISBN 978 3 7255 7995 2 S 531 815 Band I Andreas Auer Staatsrecht der schweizerischen Kantone 1 Auflage Stampfli Bern 2016 ISBN 978 3 7272 3217 6 Adrian Vatter Das politische System der Schweiz 4 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6564 5 S 431 480 Adrian Vatter Swiss federalism the transformation of a federal model 2018 ISBN 978 1 138 29427 1 Andreas Ladner Uberlegungen und empirische Befunde zur territorialen Gliederung und der Organisation der staatlichen Aufgabenerbringung in der Schweiz PDF 6 MB IDHEAP Lausanne 2018 ISBN 978 2 940390 90 8 Rainer J Schweizer Ulrich Zelger Foderalismus In Historisches Lexikon der Schweiz Jurg Marcel Tiefenthal Vielfalt in der Einheit am Ende Aktuelle Herausforderungen des schweizerischen Foderalismus EIZ Zurich 2021 ISBN 978 3 03805 402 3 Weblinks BearbeitenFoderalismus Bundesamt fur Justiz abgerufen am 10 Januar 2023 Institut fur Foderalismus Universitat Freiburg abgerufen am 10 Januar 2023 Zusammentragung der relevantesten Literatur und Rechtsprechung zum Foderalismus Institut fur Politikwissenschaft der Universitat Forschung und Publikationen zum FoderalismusEinzelnachweise Bearbeiten a b Adrian Vatter Das politische System der Schweiz 4 Auflage 2020 S 470 a b Tiefenthal Vielfalt in der Einheit am Ende 2021 S 183 Eva Maria Belser Verfassungsrecht der Schweiz 2 Auflage Band 1 2020 S 774 Dietmar Braun Dezentraler und unitarischer Foderalismus Die Schweiz und Deutschland im Vergleich In Swiss Political Science Review Band 9 Nr 1 April 2003 S 67 doi 10 1002 j 1662 6370 2003 tb00400 x Dietmar Braun Dezentraler und unitarischer Foderalismus Die Schweiz und Deutschland im Vergleich In Swiss Political Science Review Band 9 Nr 1 April 2003 S 59 doi 10 1002 j 1662 6370 2003 tb00400 x Dietmar Braun Dezentraler und unitarischer Foderalismus Die Schweiz und Deutschland im Vergleich In Swiss Political Science Review Band 9 Nr 1 April 2003 S 60 f doi 10 1002 j 1662 6370 2003 tb00400 x a b Rainer J Schweizer Ulrich Zelger Foderalismus In Historisches Lexikon der Schweiz 5 November 2009 abgerufen am 18 Marz 2023 Ziffer 2 Andreas Ladner Der Schweizer Foderalismus im Wandel PDF S 21 abgerufen am 18 Marz 2023 Andreas Ladner Der Schweizer Foderalismus im Wandel PDF S 22 abgerufen am 18 Marz 2023 a b c Rainer J Schweizer Ulrich Zelger Foderalismus In Historisches Lexikon der Schweiz 5 November 2009 abgerufen am 18 Marz 2023 Ziffer 3 Aus der Ansprache Bonaparte s an den Ausschuss der helvetischen Consulta zu St Cloud 12 Dezember 1802 verfassungsgeschichte ch abgerufen am 14 Juli 2023 Andreas Ladner Der Schweizer Foderalismus im Wandel PDF S 24 abgerufen am 18 Marz 2023 Andreas Ladner Der Schweizer Foderalismus im Wandel PDF S 27 abgerufen am 18 Marz 2023 a b Adrian Vatter Das politische System der Schweiz 4 Auflage 2020 S 432 f Paolo Dardanelli Routledge handbook of regionalism and federalism Hrsg John Loughlin John Kincaid Wilfried Swenden London 2013 ISBN 978 1 136 72762 7 S 251 englisch Vatter Swiss federalism the transformation of a federal model 2018 S 169 f Thomas M Studer Die Schweizer Bundesfinanzen Die Finanzgeschichte des Bundes von der Bundesstaatsgrundung bis zur Gegenwart Universitat Luzern Luzern 2021 Dissertation Alfred Kolz Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte Band 2 Stampfli Bern 2004 ISBN 3 7272 9455 8 S 497 Alfred Kolz Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte Band 2 Stampfli Bern 2004 ISBN 3 7272 9455 8 S 507 f Alfred Kolz Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte Band 2 Stampfli Bern 2004 ISBN 3 7272 9455 8 S 599 Dieter Freiburghaus Felix Buchli Die Entwicklung des Foderalismus und der Foderalismus Diskussion in der Schweiz von 1874 bis 1964 In Swiss Political Science Review Band 9 Nr 1 April 2003 S 33 doi 10 1002 j 1662 6370 2003 tb00399 x Rainer J Schweizer Ulrich Zelger Foderalismus In Historisches Lexikon der Schweiz 5 November 2009 abgerufen am 18 Marz 2023 Ziffer 4 Andreas Ladner Der Schweizer Foderalismus im Wandel PDF S 30 f abgerufen am 18 Marz 2023 Alfred Kolz Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte Ihre Grundlinien in Bund und Kantonen seit 1848 Band 2 2004 ISBN 3 7272 9455 8 S 651 Dieter Freiburghaus Felix Buchli Die Entwicklung des Foderalismus und der Foderalismus Diskussion in der Schweiz von 1874 bis 1964 In Swiss Political Science Review Band 9 Nr 1 April 2003 S 36 doi 10 1002 j 1662 6370 2003 tb00399 x Alfred Kolz Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte Band 2 Stampfli Bern 2004 ISBN 3 7272 9455 8 S 649 659 Dieter Freiburghaus Felix Buchli Die Entwicklung des Foderalismus und der Foderalismus Diskussion in der Schweiz von 1874 bis 1964 In Swiss Political Science Review Band 9 Nr 1 April 2003 S 36 doi 10 1002 j 1662 6370 2003 tb00399 x Dieter Freiburghaus Felix Buchli Die Entwicklung des Foderalismus und der Foderalismus Diskussion in der Schweiz von 1874 bis 1964 In Swiss Political Science Review Band 9 Nr 1 April 2003 S 40 f doi 10 1002 j 1662 6370 2003 tb00399 x Bernard Degen Sozialdemokratische Partei SP In HLS Historisches Lexikon der Schweiz 24 Januar 2022 abgerufen am 23 Juli 2023 Pietro Morandi Konkordanzdemokratie In HLS Historisches Lexikon der Schweiz 13 April 2016 abgerufen am 23 Juli 2023 Dieter Freiburghaus Felix Buchli Die Entwicklung des Foderalismus und der Foderalismus Diskussion in der Schweiz von 1874 bis 1964 In Swiss Political Science Review Band 9 Nr 1 April 2003 S 42 44 doi 10 1002 j 1662 6370 2003 tb00399 x Dieter Freiburghaus Felix Buchli Die Entwicklung des Foderalismus und der Foderalismus Diskussion in der Schweiz von 1874 bis 1964 In Swiss Political Science Review Band 9 Nr 1 April 2003 S 45 doi 10 1002 j 1662 6370 2003 tb00399 x a b c Dieter Freiburghaus Felix Buchli Die Entwicklung des Foderalismus und der Foderalismus Diskussion in der Schweiz von 1874 bis 1964 In Swiss Political Science Review Band 9 Nr 1 April 2003 S 46 48 doi 10 1002 j 1662 6370 2003 tb00399 x Vatter Das politische System der Schweiz 2020 S 435 Vatter Das politische System der Schweiz 2020 S 436 Christoph A Schaltegger Marc M Winistorfer Zur Begrenzung der schleichenden Zentralisierung im Schweizerischen Bundesstaat On government centralization and its limitation in Switzerland In ORDO Band 65 Nr 1 1 Januar 2014 ISSN 2366 0481 S 194 196 doi 10 1515 ordo 2014 0111 Vatter Das 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Intergovernmental Coordination during the COVID 19 Pandemic Responses in Australia Canada Germany and Switzerland In Publius The Journal of Federalism Band 51 Nr 4 12 September 2021 ISSN 0048 5950 S 553 doi 10 1093 publius pjab011 PMC 8344706 freier Volltext Johanna Schnabel Yvonne Hegele Explaining Intergovernmental Coordination during the COVID 19 Pandemic Responses in Australia Canada Germany and Switzerland In Publius The Journal of Federalism Band 51 Nr 4 12 September 2021 ISSN 0048 5950 S 553 555 doi 10 1093 publius pjab011 PMC 8344706 freier Volltext a b Hafelin Haller et al Schweizerisches Bundesstaatsrecht 2020 S 317 Hafelin Haller et al Schweizeriches Bundesstaatsrecht 2020 S 316 Hafelin Haller et al Schweizerisches Bundesstaatsrecht 2020 S 317 f Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2021 S 242 Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2021 S 243 f Rainer J Schweizer Verfassungsrecht der Schweiz Band I 2020 S 561 Rz 45 a b Tschannen 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Publius The Journal of Federalism Band 49 Nr 1 1 Januar 2019 ISSN 0048 5950 S 141 doi 10 1093 publius pjx056 a b Hafelin Haller et al Schweizerisches Bundesstaatsrecht 2020 S 365 Tiefenthal Vielfalt in der Einheit am Ende 2021 S 24 a b Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2017 S 508 f Rainer J Schweizer Verfassungsrecht der Schweiz 2020 S 555 Band I Eva Maria Belser Verfassungsrecht der Schweiz 2020 S 681 Band I Urteilskopf 127 II 49 Bundesgericht abgerufen am 21 Dezember 2022 S 51 E 3 Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2017 S 509 N 4 Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2021 S 249 Rz 626 Matthias Lanz Bundesversammlung und Aussenpolitik Moglichkeiten und Grenzen parlamentarischer Mitwirkung Dike Zurich St Gallen 2020 ISBN 978 3 03891 248 4 S 173 Online PDF Initiative fur den UNO Beitritt In Swissvotes Institut fur Politikwissenschaft der Universitat Bern abgerufen am 23 Dezember 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267 f Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2021 S 268 f Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2017 S 564 566 Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2021 S 278 f Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2021 S 280 f Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2017 S 572 f Hafelin Haller et al Schweizerisches Bundesstaatsrecht 2017 S 330 332 Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2017 S 94 N 5 Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2017 S 482 N 10 Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2017 S 95 f Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2017 S 126 N 10 Bernhard Waldmann Subsidiaritat und fiskalische Aquivalenz als Garanten fur einen substanziellen Foderalismus PDF In Newsletter IFF Institut fur Foderalismus 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S 2341 abgerufen am 4 Mai 2023 Lucien Muller Die schweizerische Bundesverfassung St Galler Kommentar 4 Auflage 2023 S 1585 N 23 Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2021 S 319 Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2021 S 323 Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2021 S 370 373 Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2021 S 376 f a b Hafelin Haller et al Bundesstaatsrecht 2020 S 386 f Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2017 S 1405 Rz 13 Andreas Ladner Der Schweizer Foderalismus im Wandel S 17 abgerufen am 24 Juni 2023 a b Hafelin Haller et al Schweizerisches Bundesstaatsrecht 2020 S 390 f Alexander Arens Federal Reform and Intergovernmental Relations in Switzerland An Analysis of Intercantonal Agreements and Parliamentary Scrutiny in the Wake of the NFA Bern 2020 S 160 unibe ch PDF Hafelin Haller et al Schweizerisches Bundesstaatsrecht 2020 S 395 f Hafelin Haller et al Schweizerisches Bundesstaatsrecht 2020 S 389 Johanna Schnabel Sean Mueller Vertical influence or horizontal coordination The purpose of intergovernmental councils in Switzerland In Regional amp Federal Studies Band 27 Nr 5 20 Oktober 2017 ISSN 1359 7566 S 549 572 doi 10 1080 13597566 2017 1368017 Bernhard Waldmann Verfassungsrecht der Schweiz 2 Auflage Band 1 2020 S 804 Hafelin Haller et al Schweizerisches Bundesstaatsrecht 2020 Rz 1289 Andreas Ladner Der Schweizer Foderalismus im Wandel S 97 abgerufen am 12 April 2023 Andreas Ladner Der Schweizer Foderalismus im Wandel S 97 99 abgerufen am 12 April 2023 Andreas Ladner Der Schweizer Foderalismus im Wandel S 121 123 abgerufen am 12 April 2023 Andreas Ladner Der Schweizer Foderalismus im Wandel S 105 f abgerufen am 12 April 2023 Paolo Dardanelli Sean Mueller Dynamic De Centralization in Switzerland 1848 2010 In Publius The Journal of Federalism Band 49 Nr 1 1 Januar 2019 ISSN 0048 5950 S 153 f doi 10 1093 publius pjx056 Stiftung fur eidgenossische Zusammenarbeit Hrsg Struktur und Wandel des Schweizer Foderalismus S 3 chstiftung ch PDF Bernhard Waldmann Verfassungsrecht der Schweiz 2 Auflage 2020 S 802 N 12 Tiefenthal Vielfalt in der Einheit am Ende 2021 siehe Buchruckseite Lucien Muller Die schweizerische Bundesverfassung St Galler Kommentar 4 Auflage Band 1 2023 S 1582 N 27 Tiefenthal Vielfalt in der Einheit am Ende 2021 S 181 Lucien Muller Die schweizerische Bundesverfassung St Galler Kommentar 4 Auflage Band 1 2023 S 1583 Eva Maria Belser Verfassungsrecht der Schweiz 2020 S 678 Band I Eva Maria Belser Verfassungsrecht der Schweiz 2020 S 674 Band I Vatter Swiss federalism the transformation of a federal model 2018 S 178 f Matthias Oesch Verfassungsrecht der Schweiz 2020 S 137 f N 1 Band I Hafelin Haller et al Schweizerisches Bundesstaatsrecht 2020 S 361 Matthias Oesch Verfassungsrecht der Schweiz 2020 S 149 f Band I Matthias Oesch Verfassungsrecht der Schweiz 2020 S 151 N 24 Band I Wolf Linder 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