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Die Verrechnungssteuer ist in der Schweiz eine vom Bund neben der Quellensteuer erhobene Steuer auf dem Ertrag des beweglichen Kapitalvermogens insbesondere auf Zinsen und Dividenden 1 auf schweizerische Lotteriegewinne und auf bestimmte Versicherungsleistungen Sie ist eine Form der Einkommenssteuer Die Steuer bezweckt in erster Linie die Eindammung der Steuerhinterziehung die Steuerpflichtigen sollen veranlasst werden den fur die direkten Steuern zustandigen Behorden die mit der Verrechnungssteuer belasteten Einkunfte und Vermogensertrage sowie das Vermogen aus dem die steuerbaren Gewinne erzielt wurden anzugeben Sie kann von Steuerauslandern nicht uber die deutsche Einkommensteuererklarung angerechnet oder teilweise erstattet werden wird aber unter bestimmten Voraussetzungen von der Schweiz erstattet Bei in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen wird die Verrechnungssteuer unter bestimmten Voraussetzungen durch Verrechnung mit der Einkommenssteuer oder in bar zuruckerstattet Wenn der Steuerpflichtige seiner Deklarationspflicht nachkommt wird er durch die Steuer somit nicht endgultig belastet Der Bund erzielte durch die Verrechnungssteuer im Jahr 2010 CHF 4 723 Mio an Einnahmen was 8 des Gesamtbudgets entsprach 2 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Anwendung 3 Ertrag aus beweglichem Kapitalvermogen 4 Andere Falle 5 Umgehungstatbestande und Hinterziehung 6 Verrechnungssteuer im Verhaltnis zu Deutschland 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenEingefuhrt wurde die Verrechnungssteuer deren geistiger Vater Pierre Grosheintz war im Januar 1944 mit einem Steuersatz von 15 seit 1976 betragt der Satz fur die meisten Vorgange 35 Anwendung BearbeitenDie Verrechnungssteuer ist eine Steuer des Zahlungsempfangers sie wird aber vom Auszahlenden einbehalten und an die Eidgenossische Steuerverwaltung abgefuhrt Der Empfanger erhalt vom Auszahlenden eine Bescheinigung uber den Steuerabzug Gibt der Empfanger nun seine empfangene Zahlung in der Steuererklarung an erhalt er die einbehaltene Steuer auf seine Steuerschuld angerechnet und eine zu viel gezahlte Steuer erstattet Die Verrechnungssteuer ist in aller Regel hoher als die Einkommenssteuer daher fuhrt eine Deklaration der Zinsertrage in den meisten Fallen zu einer Ruckerstattung So ist beispielsweise eine Bank verpflichtet bei Zinszahlungen eine Steuer von 35 einzubehalten und an die Steuerverwaltung abzufuhren Beispiel Verrechnungssteuer auf Zinsen Kontoguthaben CHF 200 000Jahreszins 1 0 CHF 2 000Verrechnungssteuer 35 CHF 700Der Kontoinhaber bekommt also von der Bank nur CHF 1 300 00 an Zinsen gutgeschrieben Die Verrechnungssteuer von CHF 700 00 wird von der Bank an den Staat abgefuhrt Ist der Empfanger nicht in der Schweiz sondern in einem anderen Staat ansassig so gibt es folgende Moglichkeiten Die Schweiz hat mit dem Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen 3 4 und das Abkommen sieht vor dass die Schweiz keine oder nur eine geringere Quellensteuer erheben kann Dann kann die Verrechnungssteuer bereits bei Auszahlung auf den im Abkommen genannten Satz verringert werden oder die zu viel gezahlte Steuer kann von der Schweizer Steuerverwaltung zuruckgefordert werden Eine Steuer die gemass Abkommen einbehalten wurde kann eventuell auf die heimische Steuer des Empfangers angerechnet werden Es besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen In diesem Falle ist die Steuerbelastung in der Schweiz endgultig Eventuell kann die Steuer oder ein Teil davon im Heimatland des Empfangers auf seine Steuerschuld angerechnet werden Bei der Verrechnungssteuer handelt es sich um eine Selbstveranlagungssteuer Das bedeutet dass der Zahlende die Steuer selbst anmelden und berechnen muss Ertrag aus beweglichem Kapitalvermogen BearbeitenDer Steuer unterliegen Zinsen und ahnliche Kapitalertrage aus Anleihen und ahnlichen Forderungen Dividenden und andere Vorteile aus Aktien GmbH Anteilen Genossenschaftsanteilen Partizipationsscheinen und Genussscheinen Ausschuttungen aus Anlagefonds Zinsen auf Kundenguthaben bei Banken und Sparkassen Lotteriegewinne ab einem Gewinn von 1000 CHF Von der Verrechnungssteuer ausgenommen 5 sind insbesondere Zinsen von Kundenguthaben wenn der Zinsbetrag fur ein Kalenderjahr 200 CHF nicht ubersteigt und die Zinsen einmal pro Jahr gutgeschrieben werden Zinsen von einem 3 Saule Konto Fur Dividenden und andere Vorteile unter verbundenen Unternehmen innerhalb der Schweiz kann die Zahlung durch eine Meldung ersetzt werden 6 Das gleiche Verfahren konnen Unternehmen aus der Europaischen Union den anderen Staaten des Europaischen Wirtschaftsraums und aus solchen Staaten mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht das hierfur keine Quellensteuerpflicht vorsieht anwenden Andere Falle BearbeitenSchweizer Lotteriegewinne uber 1 000 000 CHF sind der Verrechnungssteuer von 35 unterworfen Bei Leibrenten und Pensionen wird eine Steuer von 15 und bei sonstigen Versicherungsleistungen speziell bei Kapitalauszahlungen aus Lebensversicherungen werden 8 einbehalten Umgehungstatbestande und Hinterziehung BearbeitenDa die Verrechnungssteuer fur Steuerauslander zur endgultigen Steuerbelastung werden kann wird versucht diese Belastung uber verschiedene rechtliche Gestaltungen zu vermeiden oder zu vermindern Eine solche Gestaltung konnen sogenannte Securities Lending und Repo Geschafte sein Hierzu hat die Eidgenossische Steuerverwaltung eine besondere Verwaltungsanweisung erlassen um die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Steuervorteilen zu verhindern 7 Gibt man Einkunfte die mit Verrechnungssteuer belastet sind nicht in der Steuererklarung an gilt dies als Steuerhinterziehung und ist gemass Bundesgesetz uber die direkte Bundessteuer DBG strafbar Die Busse betragt in der Regel das Einfache der hinterzogenen Steuer Verrechnungssteuer im Verhaltnis zu Deutschland BearbeitenDie Verrechnungssteuer wird durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland begrenzt Daher wirkt sie sich auf eine Person die in Deutschland ansassig ist folgendermassen aus Art der Zahlung Empfanger AuswirkungZinsen und ahnliche Vorteile naturliche Person oder juristische Person Verrechnungssteuer 0 8 Dividenden naturliche Person Verrechnungssteuer 15 9 Dividenden juristische Person Verrechnungssteuer 0 15 10 Ertrage aus Genusscheinen und ahnlichem naturliche Person oder juristische Person Verrechnungssteuer 30 11 Lotteriegewinne Versicherungsleistungen naturliche oder juristische Person Verrechnungssteuer 0 12 Leibrenten Pensionen naturliche oder juristische Person Verrechnungssteuer 0 13 Die Differenz zwischen dem maximalen Steuersatz nach dem Abkommen und dem Satz nach Verrechnungssteuergesetz kann in der Schweiz zuruckgefordert werden In Deutschland kann maximal die Steuer angerechnet werden die nach Abkommen maximal einbehalten werden darf Weblinks BearbeitenBundesgesetz uber die Verrechnungssteuer VStG Bundesgesetz uber die direkte Bundessteuer DBG Conrad Stockar Verrechnungssteuer In Historisches Lexikon der Schweiz Einzelnachweise Bearbeiten Uli Reitz Zinsen aus der Schweiz Memento des Originals vom 27 September 2020 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot reitz steuerkanzlei de 8 September 2014 Eidgenossische Finanzverwaltung Taschenstatistik Offentliche Finanzen 2011 PDF 1551 KB 1 2 Vorlage Toter Link www bfs admin ch Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Mai 2019 Suche in Webarchiven vgl beispielsweise Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermogen Stand am 28 Dezember 2016 abgerufen am 21 August 2020 Das deutsch schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen Memento des Originals vom 1 Oktober 2020 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www infobest eu Netzwerk der Informations und Beratungsstellen fur grenzuberschreitende Fragen am Oberrhein abgerufen am 21 August 2020 Art 5 Verrechnungssteuergesetz Art 20 Verrechnungssteuergesetz Eidgenossische Steuerverwaltung ESTV Kreisschreiben Nr 13 1 September 2006 Kantonale Steuerverwaltung Basel Landschaft Abgerufen am 10 Marz 2013 Art 11 Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Deutschland Art 10 Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Deutschland Art 10 Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Deutschland Art 10 Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Deutschland Art 21 Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Deutschland Art 18 Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz DeutschlandBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4642320 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verrechnungssteuer amp oldid 230565459