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Die Einkommenssteuer in der Schweiz wird von naturlichen Personen erhoben und erfasst das ganze Einkommen Grundsatzlich unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkunfte der Einkommenssteuer Es handelt sich um eine direkte Steuer die nach dem Bruttoprinzip erhoben wird Die Regelungen zur Einkommenssteuer sind ein wesentlicher Teil des Steuerrechts der Schweiz Bundes Kantons und Gemeindesteuersatze 2012 Beispiel Zurich Erhoben wird sie dreimal jeweils getrennt vom Bund von den Kantonen und Gemeinden Der Bund erhebt sie in Form der direkten Bundessteuer 1 die Kantone unter dem Begriff Staatssteuer nach ihren jeweils geltenden Steuergesetzen Die Gemeinden erheben eine Gemeindesteuer indem sie einen Steuerfuss in Prozent festlegen der auf die einfache Steuer des jeweiligen Kantons bezogen ist Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Einkommenssteuer auf Basis der Einkunfte 2 1 Berechnungsbeispiele 3 Besteuerung nach dem Aufwand Art 14 DBG 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenAls erster Kanton fuhrte 1840 Basel Stadt eine Einkommenssteuer ein sieben Jahre nach der fur Basel teuren Kantonstrennung 2 Im internationalen Vergleich war dies sehr fruh da als erste moderne Einkommenssteuer diejenige im Vereinigten Konigreich aus dem Jahr 1798 gilt die zwischenzeitlich wieder ausgesetzt und erst 1842 auf Dauer eingefuhrt wurde Auf Basel folgten andere Kantone erst 1890 mit dem Kanton Basel Landschaft und 1895 Solothurn Wahrend des Ersten Weltkriegs fuhrte der Bund im Jahre 1915 mit der Kriegssteuer eine direkte Steuer ein als Vermogenssteuer mit erganzender Einkommenssteuer 3 Einkommenssteuer auf Basis der Einkunfte Bearbeiten nbsp Kleines Einkommen Steuerwettbewerb der Gemeinden und Kantone 1997 2007 nbsp Mittleres Einkommen Steuerwettbewerb der Gemeinden und Kantone 1997 2007 nbsp Grosses Einkommen Steuerwettbewerb der Gemeinden und Kantone 1997 2007Es werden vier Einkunftekategorien unterschieden Erwerbseinkommen Ertragseinkommen Ersatzeinkommen ubriges EinkommenDurch Sondergesetze konnen Einkunftsbestandteile von der Einkommenssteuer freigestellt oder einer Sondersteuer unterstellt werden Der Steuersatz wird durch Kantone und Gemeinden selbstandig festgelegt er kann sich daher an verschiedenen Orten erheblich unterscheiden Ublicherweise kommt ein progressiver Steuertarif zur Anwendung Ehepaare werden in der Regel vergunstigt besteuert etwa durch Vollsplittingtarif und Sozialabzuge wie Verheiratetenabzug und Zweiverdienerabzug 4 es entsteht jedoch mithin ein finanzieller Nachteil gegenuber Unverheirateten siehe Heiratsstrafe Der fur Ehegatten gultige Vollsplittingtarif wird nach einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichts vom November 2005 auch auf Alleinerziehende angewandt dafur entfallt seitdem der Freibetrag fur Einelternfamilien 5 Es werden kantonale und direkte Bundessteuern erhoben Die direkten Bundessteuern sind progressiv und haben einen Spitzensteuersatz von 11 5 ab einem Einkommen von 843 000 CHF fur Verheiratete 6 Berechnungsbeispiele Bearbeiten Am Beispiel der folgenden steuerpflichtigen Person soll kurz die Erhebung der Einkommenssteuer in der Schweiz dargestellt werden Als Grundlage diente ein steuerbares Einkommen von CHF 100 000 und ein steuerbares Vermogen von CHF 500 000 Der Steuerpflichtige ist verheiratet reformiert und hat zwei Kinder Als Steuergemeinde wurden Bottighofen als steuergunstigste Gemeinde im Kanton Thurgau und Hauptwil Gottshaus als eine der teuersten Gemeinde im Kanton Thurgau herangezogen 7 Beispiel vereinfacht Bottighofen Steuerbares Einkommen CHF 100 000Kantons und Gemeindesteuern CHF 0 11 721Direkte Bundessteuer CHF 00 2 171Steuerfusse Gemeinde Kanton und Kirchensteuer kumuliert 222 Steuersatz gesamt inkl Vermogen 13 9 auf das steuerbare Einkommen Hauptwil Gottshaus Steuerbares Einkommen CHF 100 000Kantons und Gemeindesteuern CHF 0 16 896Direkte Bundessteuer CHF 00 2 171Steuerfusse Gemeinde Kanton und Kirchensteuer kumuliert 320 Steuersatz gesamt inkl Vermogen 19 1 auf das steuerbare EinkommenBesteuerung nach dem Aufwand Art 14 DBG Bearbeiten Hauptartikel Pauschalbesteuerung Die Besteuerung nach dem Aufwand bietet eine Moglichkeit die Steuer nicht nach dem tatsachlich erzielten Einkommen sondern nach einer pauschalen Schatzung der Lebenshaltungskosten in der Schweiz zu berechnen Diese Moglichkeit der Besteuerung steht nur auslandischen Einwohnern der Schweiz zu die nicht in der Schweiz erwerbstatig sind Die Bemessungsgrundlage der Steuer richtet sich nach dem Siebenfachen des Mietzinses oder des Mietwertes der Wohnung im eigenen Haus fur Steuerpflichtige die einen eigenen Haushalt fuhren Die Mindestbemessungsgrundlage betragt 400 000 CHF 8 Die so berechnete pauschale Steuer muss mindestens so hoch sein wie die Steuer bei normaler Versteuerung der Schweizer Einkunfte Einkunfte aus dem Ausland werden nicht berucksichtigt Aus diesen Grunden wird die Besteuerung nach dem Aufwand insbesondere von reichen Nicht Schweizern die in der Schweiz wohnen und steuerpflichtig sind und ihr Einkommen im Wesentlichen nicht in der Schweiz erzielen in Anspruch genommen In einer Beispielrechnung des Kantons Aargau 9 kann man nachvollziehen dass Einkunfte die nicht in der Schweiz erzielt werden bei dieser Art der Besteuerung nicht relevant sind In der Schweiz wurden im Jahre 2004 etwa 3 600 Menschen nach diesem Verfahren besteuert und haben insgesamt etwa 290 Millionen Schweizer Franken an Steuern bezahlt Der durchschnittliche Steuerbetrag pro Person betrug demnach etwa 80 000 CHF Diese Informationen waren Gegenstand der parlamentarischen Anfrage 05 1150 von Frau Leutenegger Oberholzer vom 7 Oktober 2005 10 Im Jahr 2009 wurde im Kanton Zurich eine Volksinitiative einer linken Kleinpartei vom Volk angenommen welche die Abschaffung dieser Besteuerungsart forderte Bis 2014 hatten die Kantone Basel Stadt Basel Landschaft Appenzell Innerrhoden und Schaffhausen die Anwendung der Pauschalbesteuerung abgeschafft 11 Die Eidgenossische Volksinitiative Schluss mit den Steuerprivilegien fur Millionare Abschaffung der Pauschalbesteuerung mit dem Ziel einer Abschaffung der Pauschalsteuer in der gesamten Schweiz wurde am 30 November 2014 abgelehnt 12 Siehe auch BearbeitenEinkommensteuertarif HeiratsstrafeWeblinks BearbeitenLexikon Einkommenssteuer in Vernunft Schweiz Einkommenssteuer in Kantonales Steueramt Kanton Aargau Bundesgesetz vom 14 Dezember 1990 uber die direkte Bundessteuer DBG Steuerrechner der eidgenossischen SteuerverwaltungEinzelnachweise Bearbeiten http www admin ch ch d sr c642 11 html Bundesgesetz vom 14 Dezember 1990 uber die direkte Bundessteuer Rene Teuteberg Basler Geschichte Basel 1986 2 Aufl 1988 Ruedi Brassel Moser Einkommenssteuer In Historisches Lexikon der Schweiz 22 April 2015 abgerufen am 6 Juli 2019 Sozialabzuge PDF 95 kB Steuerverwaltung Graubunden abgerufen am 5 Dezember 2009 Vollsplitting ab sofort auch fur Alleinerziehende Nicht mehr online verfugbar Kanton St Gallen 23 November 2005 archiviert vom Original am 24 Mai 2010 abgerufen am 5 Dezember 2009 Tabellen zur direkten Bundessteuer Memento des Originals vom 11 Oktober 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www estv admin ch Steuerverwaltung Thurgau Steuerrechner Bundesgesetz uber die direkte Bundessteuer Art 14 Merkblatt Besteuerung nach dem Aufwand vom Steueramt des Kantons Aargau abgerufen am 17 Oktober 2016 Parlamentarische Anfrage 05 1150 zum Umfang der Besteuerung nach Aufwand von Susanne Leutenegger Oberholzer Auf Pauschalbesteuerte folgen gute Steuerzahler NZZ vom 30 Oktober 2014 abgerufen am 17 Oktober 2016 Vorlage Nr 587 Schweizerische Bundeskanzlei abgerufen am 17 Oktober 2016Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einkommenssteuer Schweiz amp oldid 238857738