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Das Bruttoprinzip ist ein Grundsatz der Rechnungslegung wonach in Jahresabschlussen und offentlichen Haushalten korrespondierende Grossen wie Forderungen Verbindlichkeiten oder Einnahmen Ausgaben in voller Hohe und getrennt voneinander auszuweisen sind Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Anwendung 4 Ausnahmen 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDurch das Bruttoprinzip wird das Vollstandigkeitsprinzip Bilanzwahrheit des 246 HGB und die Bilanzklarheit verwirklicht sowie die Haushaltsgrundsatze Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit bei der Erstellung der Haushaltsplanung und im Haushaltsvollzug erfullt Hierdurch soll dem aussenstehenden Leser der Jahresabschlusse oder Haushalte ein vollstandiges Bild der Vermogens Finanz und Ertragslage vermittelt werden 1 Das Bruttoprinzip aus 152 Abs 8 AktG a F AktG vom September 1965 ist als Verrechnungsverbot fur alle Rechtsformen in das HGB ubernommen worden 2 Rechtsfragen BearbeitenOperativ umgesetzt wird das Bruttoprinzip durch Anwendung des Verrechnungsverbots Danach durfen gemass 246 Abs 2 HGB Bilanzpositionen der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Ertragen verrechnet werden Bei Haushalten stellen 15 BHO Bruttoveranschlagung und 35 BHO Bruttonachweis sowie 12 HGrG Bruttoveranschlagung vergleichbare Vorschriften dar Danach durfen Einnahmen von den Ausgaben nicht vorweg abgezogen werden Einnahmen auf Ausgaben vorweg nicht angerechnet werden und gleich hohe Einnahmen nicht mit gleich hohen Ausgaben verrechnet werden indem eine Veranschlagung und Buchung unterbleibt 3 Zudem durfen zu erwartende Einnahmen nicht mit den beabsichtigten Ausgaben des gleichen Verwendungszwecks verrechnet werden Saldierungsverbot Anwendung BearbeitenAlle Jahresabschlusse auch Quartalsberichte Zwischenberichte und Haushalte unterliegen dem Bruttoprinzip Bei Haushalten gilt die bundesrechtliche Regelung der BHO und des HGrG auch analog in den Landeshaushaltsordnungen LHO fur die Lander und Gemeinden Daruber hinaus ist das Bruttoprinzip fur alle ubrigen haushaltsfuhrenden Stellen etwa Kommunalunternehmen massgeblich Ausnahmen BearbeitenEs gibt nur wenige Ausnahmen vom Bruttoprinzip Einzelwertberichtigungen durfen bei Kreditinstituten von den zweifelhaften Forderungen abgesetzt werden 340f Abs 1 HGB 4 Ausserdem schafft 340c HGB bei Kreditinstituten eine Verrechnungsmoglichkeit fur Ertrage aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibungen sowohl im Handelsbuch 340c Abs 1 HGB Saldierungszwang als auch im Anlagebuch 340c Abs 2 HGB Saldierungswahlrecht Alle Unternehmen durfen passivische latente Steuern mit den aktivischen verrechnen 274 Abs 1 HGB Siehe auch BearbeitenNettoprinzipWeblinks BearbeitenBeck scher BilanzkommentarEinzelnachweise Bearbeiten Herbert Wiesner Bodo Leibinger Reinhard Muller Offentliche Finanzwirtschaft 2008 S 141 Wolfgang Hilke Bilanzieren nach Handels und Steuerrecht Teil 1 1991 S 57 Herbert Wiesner Bodo Leibinger Reinhard Muller Offentliche Finanzwirtschaft 2008 S 141 Reinhold Adrian Thomas Heidorn Hrsg Der Bankbetrieb 2000 S 732Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bruttoprinzip amp oldid 237521422