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Unter Veranschlagung wird im deutschen Haushaltsrecht die Aufnahme von Ausgaben und Einnahmen Kameralistik oder Aufwendungen und Ertragen Doppik in den Haushaltsplan verstanden Inhaltsverzeichnis 1 Veranschlagungsgrundsatze 2 Folgen 3 Sonstiges 4 EinzelnachweiseVeranschlagungsgrundsatze BearbeitenEs gibt folgende Veranschlagungsgrundsatze die weitgehend mit den Haushaltsgrundsatzen ubereinstimmen Vollstandigkeit Einheit 11 Abs 1 GemHVO Bruttoveranschlagung 11 GemHVO periodengerechte Zuordnung der Aufwendungen und Ertrage und periodengerechte Zuordnung der Ein und Auszahlungen Darstellung des Ressourcenverbrauchs und Aufteilung auf die Nutzungsdauer 35 u 43 Abs 5 GemHVO Kassenwirksamkeit 11 Abs 3 GemHVO Einzelveranschlagung 2 3 4 Abs 4 GemHVO Folgen BearbeitenDie Veranschlagung fuhrt dazu dass bis zu der vorgesehenen Hohe Auszahlungen ermachtigt sind bzw Verpflichtungen eingegangen werden durfen oder Ertrage vereinnahmt werden sollen 1 Sonstiges BearbeitenIn Osterreich wird die Veranschlagung als Gebarung bezeichnet in der Schweiz ist meist von Budgetierung die Rede Allgemein ist der Anschlag die Festlegung oder Schatzung des Wertes einer Sache 2 Der heutige moderne Begriff im Steuerrecht ist Veranlagung Im Mittelalter und in der Fruhen Neuzeit bezeichnete der Anschlag die Festlegung von Beitragen in Form von Geld Steuern oder Soldaten zu Reichskriegen in den Reichsmatrikeln Einzelnachweise Bearbeiten Joachim Rose Kommunale Finanzwirtschaft Niedersachsen 2011 S 167 Anschlag in Johann Georg Krunitz Oekonomische Enzyklopadie 1773 1858 dort auch Anschlag Steuer Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Veranschlagung amp oldid 235936843