www.wikidata.de-de.nina.az
Anlagebuch Bankbuch selten Anlagenbuch bzw Bankenbuch engl Banking book ist im Kreditwesen der bankenaufsichtsrechtliche Begriff fur alle Risikopositionen die ein Kreditinstitut nicht dem Handelsbuch zuordnen darf Komplementarbegriff ist deshalb das Handelsbuch Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Inhalt 3 Bilanzierung 4 Handels und Anlagebuch 5 Abgrenzung zum Handelsbuch 6 Nichthandelsbuchinstitut 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenWenn Banken Bankgeschafte betreiben mussen sie dabei entscheiden wie lange sie erworbene Bankgeschafte im Bestand also in der Bankbilanz halten wollen Diese Absicht wird durch kurz mittel oder langfristige Bestandhaltung verwirklicht Wollen sie Finanztransaktionen lediglich kurzfristig im Bestand halten so liegt meist ein spekulatives Handelsgeschaft zugrunde Bei der Gewahrung eines langfristigen Investitionskredits an einen Bankkunden ist dies hingegen zu verneinen Um diese verschiedenen Geschaftsmotive zu systematisieren verlangte bisher 1a KWG a F von den Banken eine Unterscheidung zwischen Handels und Anlagebuch Danach mussten die nur kurzfristig im Bestand gehaltenen Geschafte mit denen die Absicht eines Handelsgewinns verbunden war im Handelsbuch ausgewiesen werden Alle ubrigen Finanztransaktionen waren ins Anlagebuch zu ubernehmen Inhalt BearbeitenFruher gehorten nach 1a Abs 2 Kreditwesengesetz KWG a F zum Anlagebuch alle Geschafte eines Instituts die nicht dem Handelsbuch zuzurechnen sind Die an die Stelle dieser entfallenen Bestimmung im Januar 2014 getretene Kapitaladaquanzverordnung englische Abkurzung CRR erwahnt den Begriff des Anlagebuchs sehr haufig definiert ihn jedoch nicht Nach dem Ausschlussprinzip kann davon ausgegangen werden dass das Anlagebuch weiterhin alle Positionen erfasst die nicht gemass Art 4 Abs 1 Nr 86 CRR zum Handelsbuch gehoren Danach ist das Anlagebuch eine Residualgrosse Denn nach Art 390 Abs 4 CRR werden die gesamten Risikopositionen einer Bank durch Addition aus Handels und Anlagebuch ermittelt Im Umkehrschluss sind mithin im Anlagebuch alle Bilanzpositionen zu zeigen die nicht nur kurzfristig zu Eigenhandels zwecken gehalten werden und ausschliesslich dem Kundengeschaft dienen Hinsichtlich der Zuordnung zum Anlage oder Handelsbuch ergeben sich zur bisherigen Regelung keine wesentlichen Anderungen 1 Fur die Zuordnung ist handelsrechtlich gemass 340a HGB in Verbindung mit 247 Abs 2 HGB die Zweckbestimmung im Erwerbszeitpunkt entscheidend Den bedeutendsten Geschaftszweig des Anlagebuchs bildet das Aktivgeschaft Dem Anlagebuch sind auch jene Positionen zuzuordnen bei denen keine kurzfristigen Preis oder Zinsschwankungen ausgenutzt werden und die von ihrer Konstruktion und Marktfahigkeit her nicht handelbar sind Zu nennen sind hier insbesondere 2 Kredite des traditionellen Kreditgeschafts sonstige nicht ublicherweise auf dem Geldmarkt gehandelte Forderungen langerfristige Schuldscheingeschafte die nicht zwecks Ausnutzung kurzfristiger Preisunterschiede abgeschlossen und nicht kurzfristig im Wege der Abtretung weiter ubertragen werden Wertpapiere der Liquiditatsreserve nach 340f Abs 1 Satz 1 HGB Wertpapiere die nach 340c Abs 2 HGB wie Anlagevermogen behandelt werden und Sach und Finanzanlagevermogen Alle Bankkredite auch kurzfristige sind dem Anlagebuch zuzuordnen Zum Anlagebuch gehoren ferner Handelsgeschafte die zum Zwecke der Benchmark Bildung Treasury abgeschlossen werden und Wertpapier kaufe fur die Liquiditatsreserve selbst wenn sie kurzfristig gehalten werden 3 Wertpapiere der handelsrechtlichen Liquiditatsreserve 340f Abs 1 Satz 1 HGB sind dem Anlagebuch zuzuordnen Absicherungsgeschafte fur Anlagebuchpositionen etwa Zinsswaps zur Absicherung von Zinsrisiken aus Krediten sind im Anlagebuch zu berucksichtigen Der Ruckkauf eigener Schuldverschreibungen kann nur dann als Zusatzdienstleistung zu einem Anlagebuchgeschaft angesehen werden Einlagengeschaft im weiteren Sinne wenn damit keine spekulativen Nebenzwecke verfolgt werden Instrumente die wie Anlagevermogen behandelt werden 340c Abs 2 HGB sind stets dem Anlagebuch zuzuordnen Bilanzierung BearbeitenAls fur das Anlagebuch massgebliche mittel und langfristige Laufzeiten gelten nach 9 Abs 2 Kreditinstituts Rechnungslegungsverordnung RechKredV Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr bis funf Jahre mittelfristig oder mehr als funf Jahre langfristig Auch kurzfristige Bankgeschafte gehoren zum Anlagebuch wenn mit ihnen keine Handelsabsicht verfolgt wird Handelt es sich bei kurzfristigen Geschaften um Kundengeschafte ist eine Zuordnung zum Anlagebuch erforderlich Bei mittel bis langfristigen Bestandhaltungen kommt grundsatzlich eine Zuordnung zum Anlagebuch in Frage Alle Bankgeschafte sind nach IAS 39 45 mit einer IFRS Kategorie zu versehen die diese Halteabsicht verdeutlicht Im Anlagebuch kommen die Kategorien Loans amp Receivables L amp R und Held to Maturity HtM in Betracht Hierbei haben die Kreditinstitute die feste Absicht und Fahigkeit IAS 39 9 die Kredite bis zur Falligkeit im Bestand zu halten 4 Das wird durch den Umstand untermauert dass Kreditforderungen naturgemass nicht so fungibel sind wie die in Anleihen verbrieften Forderungen auch wenn ihre Handelbarkeit Transferable Loan Facilities durch den Kredithandel erleichtert wird Sollen dennoch Kredite nicht mehr bis zur Falligkeit im Bestand bleiben erhalten sie die Kategorie Available for Sale Handels und Anlagebuch BearbeitenDas Handelsbuch und das Anlagebuch mussen sich jederzeit zweifelsfrei identifizieren lassen und sind deshalb getrennt voneinander zu fuhren Aus diesem Grund muss auch im Rechnungswesen die Kennzeichnung oder zumindest die jederzeitige Ermittelbarkeit der bilanziellen und ausserbilanziellen Handelsbuchpositionen gewahrleistet sein Handelsrechtlich sind Umgliederungen des Anlagebestands in den Handelsbestand nach 340e Abs 3 Satz 2 HGB unzulassig umgekehrt sind sie nach Satz 3 dieser Vorschrift nur zulassig wenn aussergewohnliche Umstande insbesondere schwerwiegende Beeintrachtigungen der Handelbarkeit der Finanzinstrumente zu einer Aufgabe der Handelsabsicht durch das Kreditinstitut fuhren Hierunter fallen grundlegende Marktstorungen wie etwa wahrend der Finanzkrise ab 2007 Umwidmungen waren in 1a Abs 4 KWG a F geregelt Umwidmungen sind die nur ausnahmsweise zulassige Ubertragung von ursprunglich im Handelsbuch gezeigten Positionen in das Anlagebuch oder umgekehrt Je nach Ertragslage kann es fur ein Kreditinstitut steuerlich vorteilhaft sein Risikopositionen entweder dem Handelsbuch oder dem Anlagebuch zuzuordnen um steuerfreie Gewinne oder berucksichtigungsfahige Verluste zu realisieren 5 Eine Umwidmung ist bankrechtlich vorzunehmen wenn die Voraussetzungen fur eine Zurechnung der entsprechenden Position zum Handelsbuch oder zum Anlagebuch entfallen sind Ansonsten darf eine Umwidmung von Positionen des Handelsbuchs in das Anlagebuch oder umgekehrt nur dann erfolgen wenn fur die Umwidmung ein schlussiger Grund vorliegt Damit soll bankaufsichtsrechtlich verhindert werden dass Kreditinstitute durch willkurliche Umwidmungen Gestaltungsspielraume zu ihren Gunsten ausnutzen Bei Geschaften mit Dritten die durch den Auftrag eines Kunden ausgelost werden Kundengeschafte bei welchen der Dienstleistungsaspekt im Vordergrund steht und die daher dem Anlagebuch zugerechnet werden sind die betreffenden Geschafte in das Handelsbuch umzuwidmen wenn sie nicht spatestens zum Geschaftsschluss weitergehandelt worden sind Glattstellung Wird die so entstandene Marktrisikoposition durch ein Absicherungsgeschaft partiell oder vollstandig geschlossen so wird dies bankaufsichtsrechtlich einem Wiederverkauf gleichgestellt und wie eine Glattstellung gewertet 6 Der Dienstleistungscharakter von Kundengeschaften ist grundsatzlich dann in Frage gestellt wenn damit spekulative Zwecke zumindest mit verfolgt werden 6 Umgliederungen sind nach 35 Abs 1 Nr 6b RechKredV im Anhang zu erlautern 7 Abgrenzung zum Handelsbuch BearbeitenFur bilanzierende Nichtbanken gelten handelsrechtliche Regelungen die eine Zuordnung zum Anlage oder Umlaufvermogen vorschreiben Interessanterweise geht das HGB dabei von einem genau umgekehrten Ausschlussprinzip aus Im Umkehrschluss zur Definition des Anlagevermogens in 247 HGB sind demnach im Umlaufvermogen die Vermogensgegenstande auszuweisen die nicht dazu bestimmt sind dauernd dem Geschaftsbetrieb als Anlagevermogen zu dienen Nach dem Gliederungsschema in 266 HGB gehoren zum Umlaufvermogen folgende vier Posten Vorrate Forderungen und sonstige Vermogensgegenstande Wertpapiere soweit keine Finanzanlagen Zahlungsmittelbestand Danach gehoren die Vermogensgegenstande mit einem dauernden Nutzungszweck 247 HGB zum Anlagevermogen wahrend bei Kreditinstituten die handelsrechtlichen Kriterien die fur die Abgrenzung der Wertpapiere handelbaren Forderungen und Anteile des Handelsbestandes gelten den Kriterien fur die Abgrenzung des Handelsbuches nach 1a Abs 1 KWG a F ahnlich sind die objektive Interessenlage ist bei beiden Regelungskreisen weitgehend identisch Damit wird vermieden die Kreditinstitute bankaufsichtrechtlich mit einer zusatzlichen Schattenbilanzierung zu belasten soweit nicht folgende Ausnahmen vorliegen das Kreditinstitut kann nach Ermessen auch fur die Wertpapiere der Liquiditatsreserve eine von dem handelsrechtlichen Ansatz abweichende Zuordnung vornehmen wenn es hierfur plausible objektiv nachweisbare Grunde gibt eine von dem handelsrechtlichen Ansatz abweichende Zuordnung nach der CRR ist ohne Ermessen des Instituts geboten wenn bankaufsichtliche Grunde im Einzelfall eine abweichende Wertung verlangen Die von dem Institut getroffene Zuordnung ist jedoch solange massgeblich bis das BAFin sie im Einzelfall beanstandet oder eine anderweitige Entscheidung allgemein verlautbart Im Ubrigen ist von einem Gleichlauf zwischen dem Anlagevermogen im Sinne des HGB und dem Anlagebuch im Sinne des KWG auszugehen auch wenn die Absicht der kurzfristigen Weiterverausserung keine gesetzliche Voraussetzung fur die Zuordnung zum Handelsbestand nach 340c Abs 1 HGB ist Im Bankbuch aber auch im Handelsbuch bestehen Abwicklungsrisiken Hierunter versteht man die nach Ablauf eines Erfullungszeitpunktes beiderseitig nicht erfullten Geschafte aus denen Wertveranderungen der gehandelten Finanzinstrumente resultieren konnen Anders als bei Vorleistungsrisiken die nur im Handelsbuch zu berucksichtigen sind wurden bei Abwicklungsrisiken die Geschafte von beiden Vertragspartnern zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht erfullt Daraus konnen Wertveranderungen der gehandelten Finanzinstrumente resultieren aus denen ein Verlustpotenzial auch im Anlagebuch entstehen kann Nichthandelsbuchinstitut BearbeitenEin Nichthandelsbuchinstitut strebt keine Erzielung von kurzfristigen Eigenhandelserfolgen im Sinne des 340 c Abs 1 HGB an Bei diesen Instituten sind alle Bestande ausnahmslos dem Anlagebuch zugeordnet und ein Handelsbuch wird ohne Bestand gefuhrt Die Anforderungen zur Unterlegung von Marktpreisrisikopositionen des Handelsbuchs treffen somit fur diese Institutsgruppe nicht zu Einzelnachweise Bearbeiten Oliver Everling Karl Heinz Goedeckemeyer Bankenrating Normative Bankenordnung in der Finanzmarktkrise 2015 S 210 Coopers amp Lybrand Deutsche Revision Sechste KWG Novelle und neuer Grundsatz I 1998 S 78 Jorg Gogarn Handbuch MaRisk 2015 BTR 2 1 Tz 4 Edgar Low Hrsg Rechnungslegung fur Banken nach IFRS Praxisorientierte Einzeldarstellungen 2005 S 479 Gerrit Adrian Korperschaftsteuergesetz 2010 S 854 a b BaKred Rundschreiben 17 1999 vom 8 Dezember 1999 Zuordnung der Bestande und Geschafte der Institute zum Handelsbuch und zum Anlagebuch S 9 Bundestags Drucksache 16 12407 vom 24 Marz 2009 Entwurf zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG S 92Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anlagebuch amp oldid 207616553