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Unter Aktivgeschaft versteht man im Bankwesen samtliche Bankgeschafte die sich auf der Aktivseite der Bankbilanz und unter dem Bilanzstrich niederschlagen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Gliederung 4 Bilanzierung 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenZu den Aktivgeschaften gehoren insbesondere Kredite an Nichtbanken und Kreditinstitute im Rahmen der Geldleihe Gelddarlehen jeder Art und Kreditleihe Avalkredite Akkreditive Akzeptkredite Kreditgeschaft der Erwerb von Beteiligungen und Anleihen insbesondere Unternehmensanleihen Staatsanleihen oder der Kauf von Kreditderivaten als Sicherungsgeber Bankrechtlich verbergen sich hinter diesen Geschaften die Bankgeschafte des 1 Abs 1 Nr 2 3 8 und 10 Abs 11 Nr 8 KWG Ausserdem gehort zum Aktivgeschaft das so genannte Gegenparteiausfallrisiko das in der Gefahr des Ausfalls der Gegenpartei eines Geschafts vor der abschliessenden Abwicklung der mit diesem Geschaft verbundenen Zahlungen besteht Art 2 Nr 11 Verordnung uber OTC Derivate zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister 1 Zur Refinanzierung dieser Aktivgeschafte dienen die Passivgeschafte Zwecks Kontingentierung sieht die Kapitaladaquanzverordnung englische Abkurzung CRR mehrere Begrenzungen des Aktivgeschafts vor weil durch dessen vielfaltige Kreditrisiken die Existenz von Kreditinstituten bedroht werden kann Die aus dem Aktivgeschaft resultierenden risikogewichteten Risikopositionen einschliesslich Sachanlagevermogen und sonstiger Vermogensgegenstande durfen das 12 5 Fache der Eigenmittel nicht uberschreiten Art 92 Abs 3 CRR Zudem durfen die Grosskredite nach Art 392 CRR 10 der anrechenbaren Eigenmittel nicht ubersteigen Durch das Aktivgeschaft verwirklichen die Banken im Rahmen der Bankbetriebslehre die Aufgabe des Finanzintermediars mit der Fristen Losgrossen und Risikotransformation Die Maximalbelastungstheorie befasst sich unter anderem mit der Illiquiditat vieler Bankkredite im Falle eines Bankansturms Rechtsfragen BearbeitenFur die Zwecke von Millionenkrediten definiert 19 Abs 1 KWG Kredite als Bilanzaktiva Derivate mit Ausnahme der Stillhalteverpflichtungen aus Kaufoptionen sowie die dafur ubernommenen Gewahrleistungen und andere ausserbilanzielle Geschafte In 19 Abs 1 Satz 3 KWG werden dann 15 ausserbilanzielle Geschafte aufgezahlt die ebenfalls als Kredite gelten Neben den klassischen Eventualhaftungen gehoren hierzu insbesondere Ankaufs und Refinanzierungs zusagen Nr 12 noch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen Nr 13 Kreditderivate Nr 14 und sonstige nicht erfasste ausserbilanzielle Geschafte Nr 16 Auch im Rahmen des Verschuldungsbegriffs erfasst die Kapitaladaquanzverordnung CRR die an den Eigenmitteln eines Instituts gemessene relative Hohe der Aktiva ausserbilanziellen Verpflichtungen und Eventualverpflichtungen Art 4 Abs 1 Nr 93 CRR Auch die Risikoposition umfasst unter anderem fur Grosskredite neben den Aktivposten Vermogenswerten die ausserbilanziellen Posten Art 5 Abs 1 CRR Damit ist der Begriff Aktivgeschaft aufsichtsrechtlich sehr viel weiter gefasst als dies umgangssprachlich der Fall ist Mit der weiten Auslegung wird erreicht dass alle mit einem Adressenausfallrisiko behafteten Geschafte mit Eigenmitteln zu unterlegen sind Unter Bilanzaktiva werden mithin alle mit einem Adressenausfallrisiko versehenen Aktiva verstanden Gliederung BearbeitenDas Aktivgeschaft lasst sich wie folgt untergliedern Forderungen an Kunden darunter taglich fallig Forderungen aus Kontokorrentkrediten Dispositionskrediten kurzfristige Forderungen Restlaufzeiten bis zu drei Monaten mittelfristige Forderungen Restlaufzeiten von drei Monaten bis unter funf Jahren insbesondere Investitionskredite Konsumkredite langfristige Forderungen Restlaufzeiten von funf Jahren und mehr insbesondere Immobilienfinanzierungen Forderungen an Kreditinstitute darunter taglich fallig Forderungen aus Interbankgeldgeschaften kurzfristige Forderungen Restlaufzeiten bis zu drei Monaten mittelfristige Forderungen Restlaufzeiten von drei Monaten bis unter funf Jahren langfristige Forderungen Restlaufzeiten von funf Jahren und mehr Schuldverschreibungen und Aktien des Finanzanlagevermogens Schuldverschreibungen und Aktien des Umlaufvermogens bilanzielles Aktivgeschaft Eventualverbindlichkeiten darunter Avalkredite Akkreditive Azeptkredite Derivate darunter Kreditderivate als Sicherungsgeber GeschaftsvolumenBilanzierung BearbeitenDie Kreditinstituts Rechnungslegungsverordnung RechKredV gliedert im Unterabschnitt 1 die Posten der Aktivseite nach Forderungen an Kreditinstitute 14 RechKredV Forderungen an Nichtbanken 15 RechKredV Schuldverschreibungen im Bestand 16 RechKredV Aktien im Bestand 17 RechKredV und Beteiligungen 18 RechKredV Dabei mussen die Institute im Anhang des Jahresabschlusses Fristenuntergliederungen nach 9 Abs 2 RechKredV vornehmen und zwar fur Restlaufzeiten dieser Bilanzpositionen von lt 3 Monaten gt 3 Monaten bis 1 Jahr gt 1 Jahr bis 5 Jahre und gt 5 Jahre Die Bilanzierung der Eventualhaftungen ist geregelt in 26 Abs 1 RechKredV Wechselhaftungen 26 Abs 2 RechKredV Burgschaften Gewahrleistungsvertrage Garantien Patronatserklarungen und Akkreditive 26 Abs 3 RechKredV Sicherheiten aus dem Bankvermogen fur fremde Verbindlichkeiten 27 Abs 2 RechKredV nicht in Anspruch genommene unwiderrufliche Kreditzusagen Sonstige Derivate unterliegen als schwebende Geschafte nach herrschender Meinung einem Bilanzierungsverbot durch den so genannten Nichtbilanzierungsgrundsatz schwebender Geschafte Dieser Grundsatz ist nicht gesetzlich kodifiziert sondern wird aus den Grundsatzen ordnungsmassiger Buchfuhrung Bilanzierung abgeleitet Deshalb ist nach 36 Satz 1 RechKredV in den Anhang eine Aufstellung uber noch nicht abgewickelte fremdwahrungs zins abhangige und sonstige Termingeschafte mit Erfullungsrisiko aufzunehmen Unterschieden wird nach wahrungsbezogenen zinsbezogenen und Derivaten mit sonstigen Preisrisiken die lediglich namentlich aufzuzahlen sind Der Sicherungsgeber eines Credit Default Swaps weist in Hohe des ubernommenen Kreditrisikos eine Eventualverbindlichkeit gemass 251 HGB oder nach 340a HGB in Verbindung mit 35 RechKredV und den entsprechenden Formblattern aus solange mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung EU Nr 648 2012 vom 4 Juli 2012 ABl L 201 1Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4141760 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aktivgeschaft amp oldid 191672688