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Die Patronatserklarung ist der Sammelbegriff fur nach Inhalt und Umfang nicht normierte schuldrechtliche Erklarungen im Gesellschaftsrecht wonach ein Unternehmen oder eine kommunale Gebietskorperschaft Patron dafur sorgen will dass eine kreditnehmende Tochtergesellschaft ihre Kreditverpflichtungen erfulle Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Entstehung 4 Arten 4 1 Weiche Patronatserklarung 4 2 Harte Patronatserklarung 4 3 Konzerninterne und konzernexterne Patronatserklarung 5 Anspruchsgrundlage 6 Kundigung 7 Auslegungsfragen 8 Bilanzierung 9 International 9 1 Osterreich 9 2 Schweiz 10 Literatur 11 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Begriff Patronatserklarung ist aus dem Franzosischen abgeleitet und geht auf das Verb patronner eintreten fur zuruck Deshalb heisst sie hier lettre de patronage oder lettre d intention Im englischen Sprachgebrauch gibt es hierfur vielfaltige Bezeichnungen wie letter of Comfort letter of assurance letter of awareness letter of intent oder letter of responsibility 1 Die Patronatserklarung ist eine Kreditsicherheit und zwar gehort sie konkret im Bankwesen zu den Personalsicherheiten Beteiligte bei der Patronatserklarung sind der sie ausstellende Patron die von ihr begunstigte Tochtergesellschaft und deren Kreditgeber Rechtsfragen BearbeitenSie ergibt sich nicht aus dem BGB das mit der Burgschaft und dem Kreditauftrag als Drittsicherheiten Interzession durchaus ahnliche Kreditsicherungsmittel kennt Sie entstand vielmehr aus der Kautelarpraxis des Wirtschaftsrechts und ist wie die Burgschaft dem Schuldrecht zuzuordnen das keinen Typenzwang kennt Die schuldrechtliche Privatautonomie ist der Grund warum Patronatserklarungen keinerlei inhaltlichen Vorgaben unterliegen Eine bankaufsichtsrechtliche Legaldefinition fand sich in der Grosskredit und Millionenkreditverordnung 1 Abs 2 GroMiKV a F vom 29 Dezember 1997 die jedoch auf regulatorische Zwecke reduziert war und deshalb keinesfalls allgemeinrechtlichen Anforderungen genugte Eine Patronatserklarung im Sinne dieser Verordnung ist eine Willenserklarung die das Kredit Institut verpflichtet die Erfullung der Verbindlichkeit eines anderen Unternehmens sicherzustellen Zwar wird die Patronatserklarung in der GroMiKV vom Dezember 2013 weiterhin erwahnt 2 Abs 2 Nr 1 GroMiKV doch nicht mehr definiert Nach herrschender Meinung ist sie als formfreier Vertrag zugunsten Dritter mit einseitig verpflichtendem Charakter einzuordnen 2 Der Vertragsinhalt einer Patronatserklarung ist im Zweifel nach 133 157 BGB durch Auslegung zu ermitteln Entstehung BearbeitenUrsprunglich wurden Ende der 1960er Jahre Patronatserklarungen von Grosskonzernen als Mittel zur Unterstutzung ihrer meist auslandischen Tochtergesellschaften bei der Vergabe von Krediten verwendet 3 Jens Koch verfolgt sie bis einige Jahre vor 1967 zuruck 4 In einem deutschen Lexikon tauchte sie 1967 erstmals als neue Form der Kreditsicherung auf die sich in letzter Zeit entwickelt habe um die Gesellschaftsteuerpflicht zu umgehen 5 Genau diesen Zusammenhang griff das Bundesfinanzministerium im Dezember 1967 auf als es in einem Schreiben darauf hinwies dass Patronatserklarungen der Gesellschaftsteuer zu unterwerfen seien 6 Die Patronatserklarung diente tatsachlich der Umgehung einer Steuerpflicht des ehemaligen Kapitalverkehrsteuergesetzes vom Oktober 1934 das in 3 Abs 2 KVStG eine Steuerpflicht fur herkommliche Kreditsicherheiten vorsah Zwar unterwarf alsbald der Gesetzgeber auch die Patronatserklarung dem KVStG doch anderte weder dies noch die Abschaffung des KVStG im Dezember 1971 die Popularitat der Patronatserklarung Sie diente weiterhin als Umgehung der Vermerkspflicht fur Kreditsicherheiten wie sie in 151 Abs 5 AktG 1965 7 vorgesehen war Selbst als das Institut der Wirtschaftsprufer IdW die so genannte harte Patronatserklarung 1976 als vermerkungspflichtig einstufte 8 blieb die Bedeutung der Patronatserklarung unverandert hoch Fur Rumker war sie noch ein Sammelbegriff fur verschiedene Erklarungsvarianten deren juristische Bandbreite von Mitteilungen mit Good Will Charakter bis zur Verpflichtung mit garantieahnlichem Inhalt reicht 9 Mosch zahlt 1977 bereits 22 verschiedene Versionen auf 10 Entsprechend hoch ist seitdem die Formulierungsbandbreite die auch aus der fehlenden gesetzlichen Regelung resultiert Arten BearbeitenPatronatserklarungen sind gesetzlich nicht geregelt und selten Gegenstand von Gerichtsentscheidungen Deshalb werden Voraussetzungen Inhalt und Reichweite in der Literatur ausfuhrlich behandelt Allen Varianten gemeinsam ist jedoch der Anlass ihrer Entstehung Mit ihrer Hilfe will der Patron die Zweifel des Glaubigers an der Bonitat seiner Tochtergesellschaft ausraumen indem er bestimmte glaubigerschutzende Formulierungen wahlt Rechtssystematisch lassen sich dabei folgende Varianten unterscheiden Weiche Patronatserklarung Bearbeiten Sie ist eine fur den Patron rechtlich unverbindliche Erklarung guten Willens Weiche Patronatserklarungen sind nicht auf Zahlung gerichtet und entfalten keine Haftung des Patrons 11 sondern umfassen sonstige Handlungen wie Auskunfte Informationen oder so genannte Management Klauseln mit denen der Patron die Einhaltung der Uberwachungspflichten eine ordnungsgemasse Geschaftsfuhrung oder seinen Einfluss auf die Geschaftsfuhrung geltend machen wird damit diese ihren Verpflichtungen nachkommt Sie losen keine Vermerk oder Angabepflichten in der Bilanz des Patrons aus Hierin erklart der Patron lediglich dass er mehrheitlich an der kreditnehmenden Tochtergesellschaft beteiligt ist Beteiligungsklausel und wahrend der Kreditlaufzeit auch nicht beabsichtigt diese Beteiligung zu veraussern Absichtserklarung Ferner wird der Patron seinen gesellschaftsrechtlichen Uberwachungspflichten nachkommen Kontrollklausel Weiche Patronatserklarungen bei denen es sich um blosse Informationen uber die Zahlungsfahigkeit einer Tochtergesellschaft oder um allenfalls moralisch verpflichtende Goodwill Erklarungen handelt haben keinen rechtsgeschaftlichen Charakter und begrunden damit keine irgendwie geartete Verbindlichkeit des Patrons so dass die kreditgebende Bank keinen einklagbaren Anspruch hieraus ableiten kann In einem solchen Fall ist grundsatzlich auch kein Raum fur einen Anspruch der kreditgebenden Bank auf Schadenersatz aus Vertrauenshaftung bzw Verschulden bei Vertragsabschluss 12 Harte Patronatserklarung Bearbeiten Sie geht uber den Erklarungsumfang der weichen Form hinaus Danach verpflichtet sich der Patron uneingeschrankt entweder im Innenverhaltnis zu seiner Tochtergesellschaft oder im Aussenverhaltnis zu deren Glaubiger wahrend der Kreditlaufzeit seine Tochtergesellschaft derart zu leiten und finanziell so auszustatten dass sie zur Erfullung der gegenwartigen und kunftigen Verbindlichkeiten fristgemass imstande ist Ausstattungsverpflichtungsklausel 13 Eine harte Patronatserklarung statuiert eine rechtsgeschaftliche Einstandspflicht des Patrons gegenuber dem Adressaten der Erklarung sie loste bis zum BilRuG eine Bilanzierungspflicht nach 251 Satz 1 HGB unterm Bilanzstrich aus nun muss dieses Haftungsverhaltnis im Anhang des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufgefuhrt werden Die Haftungsfolge hat der Bundesgerichtshof in einem grundlegenden Urteil bestatigt wonach die Kreditinstitute aus einer harten Patronatserklarung regelmassig einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfullung gegen den Patron haben 14 Hier hatte der BGH gestutzt auf die herrschende Literaturmeinung auch klargestellt dass kreditnehmende Tochtergesellschaft und Patron nebeneinander wie Gesamtschuldner haften und nicht etwa wie ein Ausfallburge anzusehen sind Es genugt fur die uneingeschrankte Haftung des Patrons der Nachweis der Zahlungsunfahigkeit der kreditnehmenden Tochtergesellschaft 15 Eine von der Muttergesellschaft zugunsten ihrer Tochtergesellschaft abgegebene konzerninterne Patronatserklarung wird auch als Verlustdeckungszusage oder Verlustubernahmeerklarung bezeichnet Sie begrundet auch in der Insolvenz der Tochtergesellschaft zu deren Gunsten einen eigenen vom Insolvenzverwalter zu verfolgenden Ausstattungsanspruch gegen die Muttergesellschaft Mit Hilfe einer konzerninternen Patronatserklarung durch die sich die Muttergesellschaft gegenuber ihrer Tochtergesellschaft verpflichtet dieser die zur Erfullung ihrer jeweils falligen Forderungen benotigten Mittel zur Verfugung zu stellen kann die Zahlungsunfahigkeit der Tochtergesellschaft vermieden werden Dies setzt jedoch falls nicht der Tochtergesellschaft ein ungehinderter Zugriff auf die Mittel eroffnet wird voraus dass die Muttergesellschaft ihrer Ausstattungsverpflichtung tatsachlich nachkommt Die von der Muttergesellschaft dem Glaubiger ihrer Tochtergesellschaft erteilte externe Patronatserklarung verwandelt sich in der Insolvenz der Schuldnerin in eine Pflicht zur Direktzahlung an diesen Eine solche konzernexterne Patronatserklarung schafft jedoch keine eigenen Anspruche der Tochtergesellschaft gegen die Muttergesellschaft Konzerninterne und konzernexterne Patronatserklarung Bearbeiten Zu unterscheiden sind ferner nach dem Erklarungsempfanger konzerninternen Patronatserklarung die Muttergesellschaft verpflichtet sich im Konzern als Patron gegenuber der Tochtergesellschaft dieser die zur Erfullung ihrer jeweils falligen Verbindlichkeiten benotigten Mittel zur Verfugung zu stellen Damit kann die Zahlungsunfahigkeit der Tochtergesellschaft vermieden werden wenn die Muttergesellschaft ihrer Ausstattungsverpflichtung tatsachlich nachkommt 16 Eine Zahlungspflicht unmittelbar an die Glaubiger der Tochtergesellschaft besteht nicht 17 Im letztgenannten Urteil geht der BGH davon aus dass eine an den Glaubiger gerichtete harte externe Patronatserklarung der Muttergesellschaft weder die objektive Zahlungsunfahigkeit der Tochtergesellschaft noch die darauf bezogene Kenntnis des Glaubigers beseitigt konzernexterne Patronatserklarung richtet sich von der Muttergesellschaft direkt an konzernfremde Glaubiger der begunstigten Tochtergesellschaft und wandelt sich nach der bisherigen Rechtsprechung im Insolvenzfall ausnahmsweise in eine Pflicht zur direkten Zahlung des Patrons an den Glaubiger 18 Diesem Urteil zufolge statuiert eine harte Patronatserklarung eine rechtsgeschaftliche Einstandspflicht des Patrons gegenuber dem Kreditgeber Der Patron haftet neben dem Kreditnehmer wie bei der echten Gesamtschuld nicht im Range nach diesem Ein eigener Anspruch der Schuldnerin wird aber dadurch aufgrund der Rechtsnatur der konzernexternen Patronatserklarung nicht begrundet da es sich bei ihr nur um eine einseitige vertragliche Verpflichtung des Patrons gegenuber einem Kreditgeber handelt die Kreditnehmerin mit finanziellen Mitteln entsprechend auszustatten Der BGH stellte zudem klar dass der Patron nicht etwa wie ein Ausfallburge haftet sondern verletzt seine Ausstattungspflicht spatestens mit der Eroffnung des Insolvenzverfahrens uber den Kreditnehmer Eine besondere Unterform der konzernexternen Patronatserklarung stellt die Patronatserklarung ad incertas personas dar die vom Patron entweder allgemein gegenuber der Offentlichkeit in Geschaftsberichten oder gezielt gegenuber einer bestimmten Glaubigergruppe abgegeben wird Ihr wird kein rechtsgeschaftlicher Charakter beigemessen sie ist mithin kein Vertrag weil der Begunstigte hieraus Anspruche nur dann geltend machen kann wenn er von ihr Kenntnis erlangt und sie wenigstens konkludent angenommen hat 19 Anspruchsgrundlage BearbeitenAnders als bei einer Burgschaft Garantie oder einem Schuldbeitritt beinhaltet die Patronatserklarung keine Ubernahme einer vertraglichen Zahlungsverpflichtung des Patrons gegenuber den Glaubigern der Tochtergesellschaft falls diese ihre Verbindlichkeiten nicht erfullt Die Anspruchsgrundlage Schadenersatz wegen Nichterfullung aus den 280 ff BGB resultiert daraus dass der Patron seiner finanziellen Unterstutzungs und Ausstattungspflicht schuldhaft nicht nachgekommen ist weil er seine Tochtergesellschaft eben verpflichtungswidrig nicht in die Lage versetzt hat ihre von der Erklarung begunstigten Kredite fristgemass zuruckzuzahlen Der Schaden besteht in der uneinbringlichen Forderung des Kreditgebers Patronatserklarungen einer kommunalen Gebietskorperschaft werden in ihrer rechtlichen Tragweite nach dem EU Beihilferecht mit einer Ausfallburgschaft gleichgesetzt Sie entfalten daher die gleiche Wirkung hinsichtlich der grundsatzlichen Notifizierungspflicht nach EU Recht Auch wenn die Patronatserklarung eine typische Kreditsicherungsart fur Konzernverbindungen darstellt 20 so darf diese Erklarung nicht auf die Beziehung Muttergesellschaft Tochtergesellschaft reduziert werden Diese Erklarung kann auch bei ganz anders gearteten Rechtsbeziehungen oder wirtschaftlichen Interessenlagen abgegeben werden 21 Kundigung BearbeitenDie Parteien konnen in Ausubung der ihnen zustehenden Privatautonomie ein ex nunc wirkendes Kundigungsrecht der Patronin vereinbaren 22 Die Glaubiger sollten deshalb nur Patronatserklarungen ohne Kundigungsklausel hereinnehmen da ansonsten die Sicherung im Kundigungsfall verloren geht 22 Aber auch eine unbefristete Patronatserklarung ist kundbar Da es sich hierbei um ein Dauerschuldverhaltnis handelt kann diese Patronatserklarung gemass 314 BGB aus wichtigem Grund gekundigt werden Diese ausserordentliche Kundigung wirkt jedoch nur vom Zeitpunkt der Kundigung an ex nunc so dass der Patron mit der bis zu diesem Zeitpunkt entstehenden Einstandspflicht zugunsten der Tochtergesellschaft von Seiten des aussenstehenden Glaubigers in Anspruch genommen werden kann Auslegungsfragen BearbeitenDie juristische Bandbreite der Formulierungsalternativen einer Patronatserklarung macht sie der Auslegung zuganglich Ausgangspunkt jeder Auslegung sind der Vertragswortlaut 23 sowie die Berucksichtigung der Interessen der Vertragspartner 24 Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Auslegung des Rechtsbindungswillens 25 Geringer Rechtsbindungswille ist eher bei privaten Patronen und Patronatserklarungen gegenuber einer grosseren Zahl von Glaubigern oder gar der Allgemeinheit vorhanden 25 Bei Kreditinstituten und Firmen indes geht die Literatur und Rechtsprechung eher davon aus dass diese Kreise Begriffe und Formulierungen sorgsam auswahlen Deshalb kann hierbei in der Regel von einem eindeutigen Sachverhalt ausgegangen werden sodass fur eine weitere Auslegung kein Platz ist Bilanzierung BearbeitenBilanziert genauer vermerkt wird nur die harte Patronatserklarung unter der Bilanz des Patrons nach 251 in Verbindung mit 268 Abs 7 HGB wie andere Eventualverbindlichkeiten da sie die Voraussetzungen eines Gewahrleistungsvertrages erfullt Dies ist ein eigenstandiger bilanzrechtlicher Begriff der jeden nicht als Burgschaft zu qualifizierenden Vertrag erfasst durch den die Verpflichtung begrundet wird fur einen bestimmten Erfolg oder eine Leistung oder fur den Nichteintritt eines bestimmten Nachteils einzustehen soweit hiermit eine Vermogensbelastung verbunden sein kann Uber den Vermerk kann der Glaubiger letztlich erkennen dass die ihm vorliegende Patronatserklarung aus Sicht des Patrons eine verpflichtende justiziable Wirkung entfaltet Verpflichtungen hieraus sind jedoch erst zu passivieren wenn die Gefahr einer Inanspruchnahme ernsthaft droht 249 Abs 1 Satz 1 HGB Bei ernsthaft drohender Inanspruchnahme des Patrons ist an Stelle des Vermerks unter der Bilanz die Passivierung als Ruckstellung fur ungewisse Verbindlichkeiten vorzunehmen 249 Abs 1 Satz 1 HGB denn jede Verbindlichkeit auch eine ungewisse setzt eine Verpflichtung gegenuber einem Glaubiger aus einem Schuldverhaltnis voraus 26 Dem Patron droht ernsthaft eine Inanspruchnahme in der Krise oder der Insolvenz des kreditnehmenden Unternehmens denn dann steht dem Glaubiger ein unmittelbar durchsetzbarer Anspruch gegen den Patron zu 27 28 International BearbeitenErsichtlich ist die Patronatserklarung englisch letter of comfort in keinem Land der Welt gesetzlich geregelt 29 hat aber im internationalen Wirtschaftsverkehr eine weite Verbreitung gefunden 30 Osterreich Bearbeiten Der osterreichische Oberste Gerichtshof sieht die Patronatserklarung als Mittel der Kreditsicherung fur eine Vielzahl von Erklarungen unterschiedlicher rechtlicher Pragung die von einer vom Kreditnehmer verschiedenen zu diesem jedoch regelmassig in einem Naheverhaltnis stehenden Person dem Patron abgegeben werden und von ihrem Inhalt her von vollig unverbindlichen Erklarungen bis hin zum Garantievertrag reichen 31 Beim Patron erfolgt die Angabe unter den Haftungsverhaltnissen gemass 199 UGB sowie im Anhang nach 237 Ziffer 3 UGB Schweiz Bearbeiten Auch in der Schweiz lasst sich die Patronatserklarung nicht ins gesetzgeberische System der Sicherheiten insbesondere der Personalsicherheiten einordnen sie ist weder Burgschaft noch Garantieversprechen Ist sie als Eventualverpflichtung zu beurteilen muss sie nach Art 670 Abs 1 OR im Anhang zur Bilanz aufgefuhrt werden Literatur BearbeitenHolger Fleischer Gegenwartsprobleme der Patronatserklarung im deutschen und europaischen Privatrecht Wertpapier Mitteilungen WM Zeitschrift fur Wirtschafts und Bankrecht 53 Bd 1999 H 14 S 666 676 Nicola La Corte Die harte Patronatserklarung zugleich ein Pladoyer fur eine geanderte Anlassrechtsprechung Berlin Duncker amp Humblot 2006 Sabine Leitner Die Patronatserklarung In Osterreichisches Bank Archiv 2002 H 7 S 517 527 Dietrich Reinicke Begr Kreditsicherung 5 Aufl Neuwied Luchterhand 2006 Christian Ulrich Wolf Die Patronatserklarung Baden Baden Nomos 2005 Georg Maier Reimer Peter Etzbach Die Patronatserklarung zugleich Besprechung von BGH NJW 2010 3442 STAR21 NJW 16 2011 1110Einzelnachweise Bearbeiten Thomas Junggeburth Interne harte Patronatserklarungen als Mittel zur Insolvenzabwehr 2009 S 25 FN 1 Thomas Junggeburth Interne harte Patronatserklarungen als Mittel zur Insolvenzabwehr 2009 S 45 Thomas Junggeburth Interne harte Patronatserklarungen als Mittel zur Insolvenzabwehr 2009 S 26 Jens Koch Die Patronatserklarung Tubingen 2005 S 11 ISBN 3161486749 Vorschau in der Google Buchsuche Erich Achterberg Karl Lanz Enzyklopadisches Lexikon fur das Geld Bank und Borsenwesen 3 Auflage 1967 Band 2 S 1080 BMF Schreiben vom 15 Dezember 1967 Az IV A 4 S 5102 1 67 151 Abs 5 AktG 1965 bei Lexetius IdW Hauptfachausschuss WPg 1976 S 528 530 534 f Dietrich Rumker Probleme der Patronatserklarung in der Kreditsicherungspraxis WM 1974 S 990 Wolfgang Mosch Patronatserklarungen deutscher Konzernmuttergesellschaften und ihre Bedeutung fur die Rechnungslegung 1974 S 12 ff BGH Urteil vom 12 Juli 1993 Az II ZR 179 92 OLG Karlsruhe ZIP 1992 1394 Jens Koch Die Patronatserklarung Tubingen 2005 ISBN 3161486749 S 28 ff und 78 ff BGH WM 1992 502 ff BGH WM 1992 502 BGH Urteil vom 19 Mai 2011 Az IX ZR 9 10 BGHZ 117 127 130 BGH Urteil vom 30 Januar 1992 Az IX ZR 112 91 Thomas Junggeburth Interne harte Patronatserklarungen als Mittel zur Insolvenzabwehr 2009 S 37 Jens Koch Die Patronatserklarung Tubingen 2005 ISBN 3161486749 S 66 f Jens Koch Die Patronatserklarung Tubingen 2005 ISBN 3161486749 S 19 a b BGH Urteil vom 20 September 2010 Az II ZR 296 08 BGH WM 2000 2371 2372 BGH WM 2001 1863 1864 a b Peter Jung Der Unternehmensgesellschafter als personaler Kern der rechtsfahigen Gesellschaft 2002 S 402 ff ISBN 3161478622 BFH Urteil vom 12 Dezember 1990 BFHE 163 146 BStBl II 1991 479 OLG Munchen ZIP 2004 2102 BFH Urteil vom 25 Oktober 2006 Az I R 6 05 Dietrich Rumker Probleme der Patronatserklarung in der Kreditsicherungspraxis WM 1974 S 996 Jens Koch Die Patronatserklarung Tubingen 2005 ISBN 3161486749 S 71 OGH Urteil vom 11 Juli 1985 Az 7 Ob 572 85Normdaten Sachbegriff GND 4173558 4 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Patronatserklarung amp oldid 236252151