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Ex nunc lateinisch ab jetzt von nun an ist in der juristischen Terminologie die Bezeichnung fur den Zeitpunkt der Wirkung ab Inkrafttreten einer Bestimmung oder Vereinbarung In der Regel wirkt jede Rechtshandlung ex nunc Wirkt eine Rechtshandlung ausnahmsweise fur die Vergangenheit wird von ex tunc Wirkung ruckwirkend gesprochen Inhaltsverzeichnis 1 Wirkungsweise 2 Sonderfall des faktischen Vertragsverhaltnisses 3 Siehe auch 4 WeblinksWirkungsweise BearbeitenVertragsverhaltnisse werden beispielsweise durch eine Aufhebungsvereinbarung oder eine Kundigung fur die Zukunft beendet Alle bis dahin auf der Grundlage des Vertrages bewirkten Leistungen behalten ihren Rechtsgrund da der Vertrag erst von nun an ex nunc nicht mehr besteht gegebenenfalls nach Ablauf einer Kundigungsfrist Bei ex tunc Wirkung etwa einer Anfechtung mussten dagegen die ausgetauschten Leistungen nach Bereicherungsrecht zuruckgewahrt werden weil der Vertrag dann von Anfang an nicht bestanden hat Sonderfall des faktischen Vertragsverhaltnisses BearbeitenIst ein Vertrag von Anfang an unwirksam etwa mangels Geschaftsfahigkeit eines der Beteiligten oder ist er so zu behandeln z B aufgrund einer begrundeten Anfechtung kann eine Ruckabwicklung u U unerwunschte Nebenfolgen haben und enorme praktische Probleme aufwerfen In diesen Fallen wird unter bestimmten Voraussetzungen trotz anfanglicher Unwirksamkeit der Vertrag solange als wirksam behandelt bis die Unwirksamkeit erkannt bzw die Anfechtung ausgesprochen wurde so dass ihr entgegen dem Gesetzeswortlaut von 142 Abs 1 BGB faktische ex nunc Wirkung zukommt Insbesondere bei erfolgreich angefochtenen Arbeitsverhaltnissen ist diese Ausnahme von hoher praktischer Relevanz Siehe auch Bearbeitenex ante aus fruherer Sicht ex post im Nachhinein Latein im RechtWeblinks BearbeitenNRW Justiz Ex nunc Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ex nunc amp oldid 232502473