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Kundigung lateinisch renuntiatio englisch termination franzosisch resiliation ist der Rechtsbegriff fur ein Gestaltungsgeschaft 1 das die Beendigung eines Schuldverhaltnisses durch einseitige empfangsbedurftige Willenserklarung zum Inhalt hat Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Kundigungsfrist 3 Rechtslage in einzelnen Rechtsordnungen 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenBei Schuldverhaltnissen insbesondere bei Dauerschuldverhaltnissen kann die eine von der anderen Vertragspartei eine Leistung oder Gegenleistung fordern solange das Schuldverhaltnis besteht Schuldverhaltnisse enden entweder mit der vereinbarten Laufzeit oder Falligkeit der vereinbarten Frist dem Rucktritt oder durch Kundigung Dauerschuldverhaltnisse wie Arbeitsvertrag Gesellschaftsvertrag Handyvertrag Kreditvertrag Leasing Leihe Miete Mobilfunkvertrag Pacht oder Versicherungsvertrag sind haufig unbefristet und konnen daher ausschliesslich durch Kundigung beendet werden wie bei der Kundigung des Arbeitsvertrags Kundigungsfrist BearbeitenAls Kundigungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet der zwischen dem Zugang der Kundigung und dem durch die Kundigung bewirkten Ende des Vertragsverhaltnisses liegt 2 Sie kann gesetzlich vorgegeben oder vertraglich vereinbart sein Rechtslage in einzelnen Rechtsordnungen BearbeitenDie Kundigung hat in verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedliche Bedeutungen Deutschland Kundigung Deutschland im Arbeitsrecht Kundigung deutsches Arbeitsrecht im Mietrecht Kundigung von Mietvertragen Osterreich Kundigung Osterreich im Arbeitsrecht Arbeitsrecht Osterreich Kundigung im Mietrecht Kundigung von Mietvertragen Die Kundigung von Mietvertragen nach osterreichischem Mietrecht Schweiz Kundigung Schweiz im Arbeitsrecht Arbeitsrecht Schweiz Auflosung des Arbeitsverhaltnisses im Mietrecht Kundigung von Mietvertragen Mietvertrags Kundigung in der SchweizSiehe auch BearbeitenKundigungsfristen im Arbeitsrecht in Deutschland Osterreich und der Schweiz Einzelnachweise Bearbeiten Hans Friedrich Muller in Erman 16 Auflage Verlag Dr Otto Schmidt 2020 Einleitung vor 104 Rn 25 Rudolf Sturzer Michael Koch Vermieter Lexikon Der Ratgeber fur die tagliche Praxis 2010 S K 167Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4033412 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kundigung amp oldid 231178640