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Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Die Frage nach der Wirksamkeit auch Rechtswirksamkeit stellt sich fur jede Massnahme die darauf gerichtet ist Rechtsfolgen auszulosen Sie betrifft privatrechtliche rechtsgeschaftliche Willenserklarungen insbesondere bei Abschluss oder Anderung von Vertragen und rechtsgestaltenden Handlungen etwa Mahnungen und Kundigungen ferner im offentlichen Recht normsetzende Akte Gesetze Verordnungen und Satzungen und Einzelakte Verwaltungsakte insbesondere behordliche Genehmigungen oder Untersagungsverfugungen Die Wirksamkeit hangt je nach Art des Rechtsakts von bestimmten formellen und materiellen Voraussetzungen ab Fehlen diese Voraussetzungen insbesondere die erforderlichen Ermachtigungen ist der Rechtsakt unwirksam Inhaltsverzeichnis 1 Wirksamkeit von Rechtsnormen 2 Staatliche Rechtsgewahrleistung 2 1 Das Ineinandergreifen staatlicher Rechtsgewahrleistungen 2 2 Formen staatlicher Rechtsgewahrleistung 3 Aussere und innere Wirksamkeit von Rechtsakten 4 Siehe auch 5 Literatur 6 EinzelnachweiseWirksamkeit von Rechtsnormen BearbeitenEine Rechtsnorm ist wirksam wenn die verlassliche Chance besteht dass sie das vorgeschriebene Verhalten tatsachlich bewirkt erforderlichenfalls durch staatlichen Zwang durchgesetzt wird Dies ist eine Bedingung der Rechtsgeltung Geht diese Durchsetzungschance zum Beispiel durch eine Revolution verloren so verliert die Rechtsnorm damit ihre Geltung und tritt ausser Kraft Die blosse Durchsetzungschance wie sie auch die Lagerordnung eines Konzentrationslagers haben kann begrundet aber nur ein bedingtes Mussen Man muss gehorchen wenn man die sonst drohende Sanktion vermeiden will Um auch den Geltungsanspruch einer Rechtsnorm zu begrunden bedarf es auch einer normativen Legitimation Staatliche Rechtsgewahrleistung BearbeitenDie Forderung nach einer staatlich gewahrleisteten Ordnung des Zusammenlebens wurde vor dem geschichtlichen Hintergrund der europaischen Burgerkriege der fruhen Neuzeit erhoben Seit Jean Bodin und Thomas Hobbes gilt es als Merkmal des neuzeitlichen Staates dass das Zusammenleben in einer staatlichen Gemeinschaft einer zentralen rechtlichen Regelungsmacht unterliegen und durch diese gewahrleistet sein muss damit die Menschen dort in Frieden und Sicherheit leben konnen 1 Dabei bleibt aber unbestritten dass die Ordnungsgewalt allein nicht genugt um auch die Legitimitat d h den Geltungsanspruch rechtlicher Normen zu begrunden denn auch das ungerechte Recht einer menschenverachtenden Diktatur kann eine ordnungsstiftende Funktion haben Staaten als rechtlich organisierte Macht und Wirkungsgefuge die einer Rechtsordnung gesicherte Wirksamkeit verleihen konnen haben sich auf einem langen Wege herausgebildet 2 Die Volkergemeinschaft befindet sich noch heute auf dem Weg zu einer durchorganisierten Rechtsgemeinschaft Doch weil Ordnungsgewalt allein nicht auch Gerechtigkeit verburgt ist es hochst fraglich ob sie ihn zu Ende gehen sollte mit all den Risiken die eine solche Machtkonsolidierung mit sich brachte 2 3 Das Ineinandergreifen staatlicher Rechtsgewahrleistungen Bearbeiten Staatlich gewahrleistetes Recht unterscheidet sich von anderen etwa moralischen Verhaltensregeln dadurch dass es in Verfahren durchsetzbar ist die rechtlich geregelt sind Zum Beispiel finden sich Normen die der Gewahrleistung der Zahlungspflicht aus einem Kaufvertrag dienen in einer Zivilprozessordnung 4 Diese enthalt auch Vorschriften uber das Gerichtsverfahren in dem die Zahlungspflicht des Schuldners durchgesetzt werden kann Auch die Pflichten die in diesem Gerichtsverfahren fur den Richter selbst gelten z B das Verbot der Rechtsbeugung stehen ihrerseits unter Rechtsgewahrleistungen etwa des Straf und des Disziplinarrechts Und es gibt Normen die auch diese Gewahrleistungen wiederum gewahrleisten Auf diese Weise greifen Rechtsgewahrleistungen verschiedener Stufen ineinander und eine staatliche Rechtsordnung stellt sich als ein vernetztes Regelungssystem dar dessen Elemente aneinander Halt finden 5 Formen staatlicher Rechtsgewahrleistung Bearbeiten Die Erfullung etwa einer Zahlungspflicht kann auf gerichtlichem Wege durch Klage Urteil und Zwangsvollstreckung geradewegs erzwungen werden Hat aber ein unvorsichtiger Autofahrer jemanden uberfahren dann ist es zu spat ihn fur diesen Fall zur Erfullung seiner Sorgfaltspflicht zu zwingen Hier kann nur noch eine Strafe eingreifen und den Fahrer motivieren kunftig vorsichtig zu fahren oder ihn durch Entzug des Fuhrerscheins daran hindern unvorsichtig autozufahren Spezialpravention Eine sichtbar verhangte Strafe kann auch andere Verkehrsteilnehmer zur Vorsicht im Strassenverkehr anhalten Generalpravention Wenn Rechtsakte gegen Rechtsvorschriften verstossen kann deren Einhaltung auch dadurch gewahrleistet werden dass die rechtswidrigen Akte durch Normenkontrolle oder im Einzelfall auf ein Rechtsmittel hin fur ungultig erklart oder aufgehoben werden Aussere und innere Wirksamkeit von Rechtsakten BearbeitenDie Aussage Ein Rechtsakt ist wirksam kann unterschiedliche Bedeutung besitzen Aussere Wirksamkeit heisst dass er rechtlich vorhanden ist und z B mit Rechtsmitteln angegriffen werden oder aus anderen Grunden seine Geltung verlieren kann Innere Wirksamkeit bedeutet dass seine Rechtsfolgen von denjenigen an die er gerichtet ist unmittelbar und sofort zu beachten sind Verbietet z B eine Behorde eine Industrieanlage uber eine Frist von sechs Monaten hinaus noch so zu betreiben dass im Abgas der Anlage mehr als 50 mg m Gesamtkohlenstoff enthalten sind so tritt die aussere Wirksamkeit des Verbotes ein sobald die Behorde es dem Betreiber mitgeteilt hat Ab diesem Zeitpunkt ist das Verbot rechtlich existent und kann angegriffen werden Die innere Wirksamkeit also die Pflicht das Verbot zu befolgen tritt dagegen erst mit Ablauf der Sechs Monats Frist ein Siehe auch BearbeitenRechtskraft Deutschland Portal Recht Liste der Rechtsthemen Stichwortverzeichnis RechtLiteratur BearbeitenMax Weber Wirtschaft und Gesellschaft 5 Auflage 1976 S 17 ff Theodor Geiger Vorstudien zu einer Soziologie des Rechts 4 Auflage 1987 S 30 ff Karl Engisch Auf der Suche nach der Gerechtigkeit 1971 S 67 ff Manfred Rehbinder Helmut Schelsky Hrsg Zur Effektivitat des Rechts 1972 Manfred Rehbinder Rechtssoziologie 6 Auflage 2007 7 Reinhold Zippelius Grundbegriffe der Rechts und Staatssoziologie 3 Auflage 2012 11 Einzelnachweise Bearbeiten Jean Bodin Six livres de la republique I Kap 1 8 und 10 Thomas Hobbes De cive Vorwort und Kap I 12 und V 6 ff Reinhold Zippelius Geschichte der Staatsideen 10 Auflage Kap 12 a b Reinhold Zippelius Rechtsphilosophie 6 Auflage 5 IV 2 Reinhold Zippelius Allgemeine Staatslehre 10 IV Hans Nawiasky Allgemeine Rechtslehre 2 Auflage 1948 S 13 f 99 ff sprach von sekundaren Rechtsnormen die der Durchsetzung von primaren Rechtsnormen dienen Reinhold Zippelius Rechtsphilosophie 6 Auflage 5 IV 1 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wirksamkeit Recht amp oldid 212070215