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Dieser Artikel behandelt den deutschen Rechtsbegriff und Straftatbestand zum osterreichischen Straftatbestand siehe Missbrauch der Amtsgewalt zum Schweizer Straftatbestand siehe Amtsmissbrauch Schweiz Die Rechtsbeugung ist im deutschen Recht die vorsatzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter Amtstrager oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in 339 StGB geregelt Rechtsbeugung ist ein Verbrechen das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem und hochstens funf Jahren bedroht ist Da die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zwingend den Amtsverlust zur Folge hat 24 Nr 1 DRiG fuhrt eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung regelmassig dazu dass der wegen Rechtsbeugung verurteilte Richter oder Staatsanwalt kraft Gesetzes sein Amt verliert wenn nicht ausnahmsweise eine Strafrahmenverschiebung angewendet werden kann so bei Rechtsbeugung durch Unterlassen gemass 13 49 StGB Wie stets bei Verbrechen ist der Versuch strafbar 23 StGB Unmittelbar geschutztes Rechtsgut ist zwar die innerstaatliche Rechtspflege die Rechtsguter der rechtsunterworfenen Burger sind allerdings insoweit geschutzt als sie durch eine Rechtsbeugung unmittelbar benachteiligt werden 1 Zweck des Rechtsbeugungstatbestandes ist die Statuierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Richters und damit das notwendige Gegengewicht zur Gewahrung der richterlichen Unabhangigkeit 339 StGB unterwirft damit den Richter der Selbstkontrolle durch die von ihm mitreprasentierte rechtsprechende Gewalt und der schwersten weil strafrechtlichen Haftung 2 Allerdings besteht auch die Gefahr dass mit Rechtsbeugungsanklagen Richter diszipliniert und zu einem bestimmten Bearbeitungs und Erledigungsverhalten genotigt werden konnen 3 Bis zur Wiedervereinigung hat der Rechtsbeugungstatbestand ein Schattendasein gefuhrt da NS Tater nicht verfolgt oder zumindest nicht abgeurteilt wurden und Strafverfahren gegen bundesdeutsche Richter selten waren Nach dem Ende der DDR spielte die Vorschrift bei der Bewaltigung des SED Unrechts eine wichtige Rolle 4 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Definition 2 1 Definition des Bundesgerichtshofs 2 2 Kritik an der Definition des BGH 2 3 Andere Definitionen 3 Einzelheiten 3 1 Tater 3 2 Tathandlung 3 3 Kollegialspruchkorper 3 3 1 Herrschende Meinung 3 3 2 Andere Ansicht 3 3 3 Beratungsgeheimnis und Aufklarung des Abstimmungsverhaltens 3 4 Teilnahmeformen 3 5 Subjektiver Tatbestand 4 Prozessuale Bedeutung 4 1 Sperrwirkung 4 2 Strafverfolgung 4 3 Zivilrecht 5 Beispielfalle aus der BGH Rechtsprechung 6 Aufarbeitung von NS Justizverbrechen 7 Aufarbeitung von DDR Justizunrecht 7 1 Allgemeines 7 1 1 Grundsatzliche Verfolgbarkeit von in der DDR begangenen Rechtsbeugungen 7 1 2 Prufungsmassstab 7 2 Beispielfalle aus der Rechtsprechung des BGH 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenVorschriften uber Rechtsbeugung fanden sich im deutschsprachigen Raum zuerst in den Strafgesetzbuchern fur Wurttemberg aus dem Jahr 1839 fur Braunschweig aus dem Jahr 1840 und Hannover ebenfalls aus dem Jahr 1840 Die Vorschrift des geltenden deutschen Rechts geht ursprunglich auf 314 des Preussischen Strafgesetzbuches von 1851 zuruck Nach dieser Vorschrift wurde mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren ein Beamter bestraft welcher bei der Leitung oder Entscheidung von Rechtssachen vorsatzlich zur Begunstigung oder Benachteiligung einer Partei sich einer Ungerechtigkeit schuldig macht Die entsprechende Regelung nun mit der Formulierung Beugung des Rechtes wurde im Jahr 1870 als 336 in das Strafgesetzbuch fur den Norddeutschen Bund und sodann 1871 in das Reichsstrafgesetzbuch ubernommen Durch das Erste Strafrechtsreformgesetz vom 25 Juni 1969 wurde die Zuchthausstrafe durch die einheitliche Freiheitsstrafe ersetzt Die heutige Gesetzesfassung stammt aus dem EGStB vom 2 Marz 1974 Durch eine Umformulierung im Vergleich zur vorherigen Gesetzesfassung ist klargestellt worden dass absichtliches oder wissentliches Handeln nicht erforderlich ist es genugt bedingter Vorsatz Ursache fur diese Umformulierung war dass der BGH entgegen den Intentionen des Gesetzgebers den erforderlichen Vorsatz auf den direkten Vorsatz eingeschrankt hatte 5 Zudem wurde anstelle des fruheren Beamten Richter und andere Amtstrager als mogliche Tater genannt Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Strafgesetzbuchs vom 13 November 1998 6 erfolgte eine Umnummerierung ohne inhaltliche Anderung von zuvor 336 StGB auf nunmehr 339 StGB Der Begriff das Recht beugen ist freilich alter Er kommt in Friedrich Schillers Wilhelm Tell 7 vor und wurde von Martin Luther an verschiedenen Stellen seiner Ubersetzung des Alten Testaments verwendet 2 Mos 23 6 LUT 8 Definition BearbeitenDefinition des Bundesgerichtshofs Bearbeiten Nach der standigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Beugung des Rechts im Sinne von 339 StGB dar Nur der Rechtsbruch als elementarer Verstoss gegen die Rechtspflege solle unter Strafe gestellt sein Rechtsbeugung begehe ein Amtstrager der sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt Die blosse Unvertretbarkeit einer Entscheidung begrunde eine Rechtsbeugung hingegen noch nicht 9 Diese einschrankende Auslegung des Tatbestandes begrundet der BGH vor allem mit der Notwendigkeit die richterliche Unabhangigkeit zu schutzen mit dem Argument es musse verhindert werden dass uber den Umweg eines Strafverfahrens wegen Rechtsbeugung ein rechtskraftig entschiedener Fall erneut von der Justiz gepruft wird und schliesslich mit der hohen Strafdrohung die einen besonders hohen Unwertgehalt der Tat voraussetze Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts wahrt die einschrankende Auslegung des Tatbestandes die Unabhangigkeit des Richters weil sie sicherstelle dass eine Verurteilung nicht schon wegen einer sei es auch bedingt vorsatzlichen Rechtsverletzung erfolgt sondern erst dann wenn sich der Richter bei seiner Entscheidung nicht allein an Gesetz und Recht orientiert 10 Kritik an der Definition des BGH Bearbeiten In der Rechtsliteratur wird Rechtsbeugung uberwiegend weniger eng definiert An der Definition des BGH wird kritisiert dass die Formel des BGH vage sei und dass das Tatbestandsmerkmal des bewussten Rechtsbruchs im objektiven Tatbestand fehl am Platz sei daruber hinaus bestehe ein Widerspruch wenn der BGH einerseits einen bewussten Rechtsbruch verlangt andererseits beim Vorsatz aber bedingten Vorsatz ausreichen lasse Die Begrundung des BGH die enge Auslegung des Rechtsbeugungstatbestandes sei notwendig um die richterliche Unabhangigkeit zu schutzen und um zu verhindern dass uber den Umweg eines Strafverfahrens wegen Rechtsbeugung rechtskraftig abgeschlossene Verfahren neu aufgerollt wurden uberzeuge nicht Ein Bruch des Gesetzes konne nicht der Garantie der richterlichen Unabhangigkeit unterfallen ein Schutz der Justiz vor zu haufiger Inanspruchnahme sei durch 339 StGB nicht bezweckt 11 Kritisiert wird weiter die Judikatur schranke ihre strafrechtliche Selbstkontrolle ganz erheblich ein Sie lasse eindeutige und vorsatzliche Rechtsverstosse der Richter in unklarem Ausmass straflos Unverkennbar sei das Bestreben den Anwendungsbereich der Strafvorschrift moglichst weitgehend einzuschranken 12 Diese einengende Gesetzesauslegung gehe bis zur Gesetzwidrigkeit 339 StGB diene in erster Linie nicht wie der BGH geradezu sinnwidrig behauptet habe der Sicherung der richterlichen Unabhangigkeit sondern ziele umgekehrt auf die Sicherung und Wahrung der Verantwortlichkeit des Richters und damit auf die richterliche Achtung von Gesetz und Recht Art 20 Abs 3 und Art 97 Abs 1 GG Denn die richterliche Freiheit musse dort eine Grenze haben wo die Unabhangigkeit in Verantwortungslosigkeit ausgeartet der Wille des Gesetzgebers sogar vorsatzlich missachtet sei Die Rechtsprechung habe ihre verfassungsrechtliche Bindung an das Gesetz gelockert Dem 339 StGB sei seine rechtsstaatlich zentrale Stellung genommen Denn die Einschrankung des Tatbestandes sei erheblich und zugleich unberechenbar Die Anzahl der Verurteilungen konne man daher an einer Hand abzahlen 13 Dieser Kritik wird freilich entgegengehalten dass angesichts der Schwere der Rechtsfolgen eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung bei Verstossen minderen Gewichts die sich im Ergebnis nicht als ungerecht erweisen unangemessen sein konne Gegen die daraus abgeleitete Forderung nach Senkung des Strafrahmens und Herabstufung zum Vergehen sprache dass eine Herabstufung der Rechtsbeugung zum Vergehen der Rechtsfriedensfunktion der Rechtsprechung nicht gerecht werde So sei es keinem Burger zuzumuten dass seine Sache von einem wegen Rechtsbeugung vorbestraften Richter entschieden werde 14 Vereinzelt findet die Definition des BGH in der rechtswissenschaftlichen Literatur auch Zustimmung 15 Einbussen an juristischer Bewertungsgewissheit seien vielfach strukturelle Kennzeichen moderner Gesetzgebung In der Rechtswirklichkeit werde zunehmend vom Richter nicht mehr nur Auslegung des Rechts sondern Rechtsfortbildung erwartet Daher konne es nicht ausreichen die Unvertretbarkeit einer Entscheidung zum objektiven Tatbestandsmerkmal einer Rechtsbeugung zu machen 15 Eine Anklage wegen Rechtsbeugung sei in einem Rechtsstaat keine akzeptable Massnahme zur Fehlerkorrektur Alle Menschen auch Richter machen Fehler und Anklagen wegen Rechtsbeugung die sich im Nachhinein als unbegrundet herausstellen fuhrten zu einer Verunsicherung der Richter Dies sei aber nicht im Interesse der Rechtssuchenden 16 Andere Definitionen Bearbeiten In der rechtswissenschaftlichen Literatur werden verschiedene Versuche unternommen den Tatbestand der Rechtsbeugung zu definieren 17 Nach der in der Literatur herrschenden sogenannten objektiven Theorie 18 ist der objektive Tatbestand der Rechtsbeugung dann erfullt wenn der Richtende das Recht objektiv falsch anwendet und es sich um einen eindeutigen Rechtsverstoss handelt also nicht verschiedene Handlungen oder Auslegungen des Rechts vertretbar sind Nach der sogenannten subjektiven Theorie 19 liegt Rechtsbeugung nur dann vor wenn die Rechtsanwendung im bewussten Widerspruch zur Uberzeugung des Richtenden steht Nach einer dritten Theorie 20 besteht die Rechtsbeugung im Verstoss gegen die pflichtgemass erlangte Rechtsauffassung des Richters Einzelheiten BearbeitenTater Bearbeiten Rechtsbeugung ist ein sogenanntes Sonderdelikt also ein Delikt das nicht jedermann sondern nur ein bestimmter Personenkreis begehen kann An erster Stelle kommt als Tater der Richter in Betracht und zwar neben Berufsrichtern auch ehrenamtliche Richter 11 Abs 1 Nr 3 StGB Auch andere Amtstrager im Sinne des 11 Abs 1 Nr 2 StGB konnen Tater einer Rechtsbeugung sein sofern sie eine Rechtssache zu leiten und zu entscheiden haben Zu solchen Amtstragern sind Rechtspfleger und Staatsanwalte zu rechnen Bei der Abgrenzung ob ein sonstiger Amtstrager vom Taterkreis der Rechtsbeugung erfasst sein kann ist nicht die Amtsstellung oder Bezeichnung entscheidend sondern die konkrete Funktion des Amtstragers Eine entsprechende Funktion kann dann angenommen werden wenn der Amtstrager seiner Funktion nach unabhangig entscheiden soll tatsachliche Weisungsungebundenheit ist allerdings nicht erforderlich 21 In Fallen in denen der Amtsperson ein gerichtlich nicht uberprufbarer Beurteilungsspielraum auf Tatbestandsseite zusteht kann dies vermutet werden Ein Finanzbeamter der Steuern festzusetzen hat kann hingegen nicht als Tater einer Rechtsbeugung in Betracht kommen da das Festsetzungsverfahren zu wenig formlich und rechtlich durchgeformt ist 22 Tater einer Rechtsbeugung kann nach dem Wortlaut des Gesetzes hingegen auch ein Schiedsrichter im Sinne des 10 Buchs der Zivilprozessordnung sein Als Amtstrager kommen auch die Mitglieder in der Bundesprufstelle fur jugendgefahrdende Schriften oder in staatlichen Prufungskommissionen in Betracht Auch ein Mitarbeiter einer Bussgeldbehorde der eine inhaltliche Entscheidung im Rahmen der ihm grundsatzlich eingeraumten Entscheidungsmoglichkeiten fallt kann Tater einer Rechtsbeugung sein 23 Tathandlung Bearbeiten Tathandlung ist die falsche Anwendung des Rechts Unter Recht ist zunachst das Gesetzesrecht zu verstehen daneben auch das Gewohnheitsrecht und das von den Parteien geschaffene Vertragsrecht beispielsweise Allgemeine Geschaftsbedingungen oder Tarifvertrage Auch sogenanntes uberpositives Recht Naturrecht ist nach herrschender Ansicht Recht im Sinne des 339 StGB 24 wobei die Anwendung des Rechtsbeugungstatbestandes wegen Verletzung uberpositiven Rechts nur in Betracht kommt wenn sich positives Recht als offenkundig gesetzliches Unrecht erweist indem es unter Missachtung der Menschenwurde Gerechtigkeit nicht einmal mehr anstrebt 25 Als Tathandlung kommt in Betracht die Verletzung materiellen Rechts 26 etwa falsche Rechtsanwendung Anwendung ungultiger Gesetze oder die Nichtanwendung gultiger Gesetze aber auch die Verletzung von Verfahrensrecht 27 etwa die Nichterhebung von Beweisen die Uberschreitung von Fristen die Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes Auch das bewusste Verschweigen rechtserheblicher Tatsachen und die bewusst falsche Feststellung des Sachverhalts stellt eine Rechtsbeugung dar 28 Bei Verletzung des Verfahrensrechts durch Unterlassen 13 Abs 1 StGB kommt eine Rechtsbeugung dann in Betracht wenn die Handlung eindeutig geboten war insbesondere wenn gegen eine zwingende Rechtsnorm verstossen wurde etwa im Strafprozessrecht gegen 115 StPO oder im Verwaltungsprozessrecht gegen den Bescheidungszwang gemass 113 Absatz 5 Satz 2 VwGO wenn besondere Umstande sofortiges Handeln zwingend geboten etwa zur Unterbrechung sonst eintretender Verjahrung oder wenn die zogerliche Bearbeitung auf sachfremden Erwagungen zum Vorteil oder zum Nachteil einer Partei beruhten Wird sonst ein Verfahren lediglich verzogert liegt in der Regel noch keine Rechtsbeugung vor auch wenn die Verzogerung unvertretbar war 29 Bei einer Verletzung von Verfahrensrecht ist bei der Prufung ob eine Rechtsbeugung vorliegt neben dem Ausmass und der Schwere der Rechtsverletzung insbesondere auch von Bedeutung welche Folgen der Verstoss gegen das Verfahrensrecht fur die Partei hatte inwieweit die Entscheidung materiell rechtskonform blieb und von welchen Motiven sich der Richter leiten liess 30 In jungster Zeit wird diskutiert inwieweit die vorsatzliche Missachtung gesetzlicher Vorschriften bei Verstandigungen im Strafverfahren den Tatbestand der Rechtsbeugung erfullen Nach Ansicht von Volker Erb ist dies zwar nicht bei einer blossen Missachtung der spezifischen Vorschriften uber die Verstandigung der Fall wohl aber dann wenn Rechtspositionen des Angeklagten spurbar beeintrachtigt werden oder der staatliche Strafanspruch spurbar verkurzt wird Als Fallgruppen nennt er einen unrichtigen Schuldspruch eine offenkundig nicht im Rahmen des Tat und Schuldangemessenen liegende Strafe das Unterlassen einer gebotenen Massregelanordnung ferner der Einsatz der Sanktionsschere zur Einschuchterung des Angeklagten um ihn zu einem Gestandnis zu veranlassen die verabredete Verurteilung des Angeklagten auf der Grundlage eines inhaltsleeren Formalgestandnisses oder auf der Grundlage eines Gestandnisses das das Gericht nicht auf innere Schlussigkeit und moglichen Widerspruch zum Akteninhalt pruft sowie die Vereitelung der Uberprufbarkeit der auf einer Verstandigung beruhenden Entscheidung dadurch dass die Absprache heimlich getroffen wird damit ein abgesprochener Rechtsmittelverzicht nicht an 302 Satz 2 StPO scheitert 31 Ahnlich argumentiert Thomas Fischer Wer jenseits der gesetzlichen vom Bundesverfassungsgericht prazisierten Regelungen informelle Deals abschliesse beuge das Recht Das gelte insbesondere fur die Missachtung der Transparenz und Mitteilungsgebote Notigung zum Rechtsmittelverzicht und Falschung des Hauptverhandlungsprotokolls 32 Die Tat muss begangen werden bei der Leitung und Entscheidung einer Rechtssache Dies setzt ein geregeltes Verfahren voraus in welchem nicht nur eine staatliche Tatigkeit nach Rechtsgrundsatzen vorgenommen wird sondern das Wesen der Tatigkeit in der Rechtsanwendung liegt Bei Entscheidungen uber die Bewilligung von Beratungshilfe liegen diese Voraussetzungen nicht vor da uber die Berechtigung der Inanspruchnahme von Beratungshilfe im Verwaltungsbereich entschieden wird 33 Die Rechtsbeugung muss zum Vorteil oder zum Nachteil einer Partei erfolgen Bei der Verletzung von Normen uber das Verfahren ist es daher erforderlich dass durch den Verfahrensverstoss wenigstens die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begrundet wird ohne dass durch die Verfahrensverletzung ein Vor oder Nachteil tatsachlich eingetreten sein muss 34 Kollegialspruchkorper Bearbeiten Die Voraussetzungen unter denen in Spruchkorpern die aus mehreren Richtern bestehen ein einzelner Richter Rechtsbeugung begehen kann sind umstritten Bei Entscheidungen die nur einstimmig ergehen konnen etwa 522 Abs 2 ZPO 349 Abs 2 und Abs 4 StPO 130a VwGO steht allerdings die Verantwortlichkeit jedes Richters fest sodass sich keine Besonderheiten ergeben Herrschende Meinung Bearbeiten Nach verbreiteter Ansicht 35 begeht ein Richter der einer rechtsbeugerischen Entscheidung widerspricht aber uberstimmt wird keine Rechtsbeugung und auch keine Beihilfe hierzu 36 Zur Begrundung wird angefuhrt dass Beugung des Rechts als Tathandlung nicht schon jede fur ein Fehlurteil mitbedingende kausale sondern nur eine auch als rechtsverletzend bewertete Tatigkeit sei 37 Andere Ansicht Bearbeiten Nach anderer Ansicht ist fur die Frage ob ein Richter Mittater einer Rechtsbeugung im Kollegialgericht ist auf die Mitwirkung an der schriftlichen Ausfertigung oder der mundlichen Verkundung der Entscheidung abzustellen Wer durch seine Handlung zur Verwirklichung des Tatbestandes beitrage erfulle den objektiven Tatbestand des entsprechenden Delikts Da aber Entscheidungen von allen Berufsrichtern unterschrieben werden mussen und im Strafprozess ein Urteil nur in Anwesenheit aller Richter verkundet werden kann erfulle jeder Richter der die Entscheidung unterschreibt und bei der Verkundung der Entscheidung mitwirkt den Tatbestand der Rechtsbeugung Der uberstimmte Richter handele auch vorsatzlich wenn er den rechtsbeugerischen Charakter der Entscheidung erkenne Ob er gegen die Entscheidung gestimmt habe und sie vielleicht innerlich ablehne sei irrelevant Die Strafbarkeit scheitere auch nicht am Fehlen einer rechtmassigen Tatbestandsalternative Eine Pflicht am Zustandekommen einer verbrecherischen Entscheidung mitzuwirken gebe es nicht Auch Furcht vor nachteiligen Konsequenzen konne ein Mitwirken an einer rechtsbeugerischen Entscheidung nicht rechtfertigen Auch sonst durften sich Arbeitnehmer nicht an Straftaten beteiligen um ihren Arbeitsplatz zu retten Zudem werde von Richtern auf Grund ihres Berufes in gesteigertem Masse erwartet die Verantwortung fur Recht und Gerechtigkeit auch in schwierigen Situationen wahrzunehmen Das Mitwirken an dem Inkraftsetzen einer rechtsbeugerischen Entscheidung solle auch Mittaterschaft und nicht nur Beihilfe begrunden da alle Richter die Entscheidung gemeinsam verantworten und die Mitwirkung jedes einzelnen Richters gerade nicht durch ein Mehrheitsvotum der anderen Richter ersetzt werden konne 38 Wenn man nur auf das Abstimmungsverhalten abstellen wurde hatten die Richter eine Blockade in der Hand indem sie sich wechselseitig auf ihr Schweigerecht berufen 39 Volker Erb fasst zusammen Die Annahme wer in einem Kollegialgericht gegen eine rechtsbeugerische Entscheidung stimme konne auch bei weiterer Mitwirkung an dieser nicht nach 339 StGB bestraft werden fuhrt zu einem vollig absurden Ergebnis Sie macht die strafrechtliche Ahndung der Rechtsbeugung und die damit verbundene notwendige Selbstreinigung der Justiz ausgerechnet in den denkbar gefahrlichsten Fallen prinzipiell unmoglich namlich dort wo die Mitglieder eines Kollegialgerichts einvernehmlich Unrecht sprechen um sich anschliessend ebenso einvernehmlich hinter der Unaufklarbarkeit des beratungsinternen Abstimmungsergebnisses zu verschanzen 40 Die Absurditat der herrschenden Meinung zeigt Erb durch folgendes Gedankenexperiment Unter dieser Voraussetzung waren z B auch die Berufsrichter und Schoffen einer Strafkammer die unter Verhohnung des Grundgesetzes und des geschriebenen Strafrechts ein Todesurteil verhangen dessen sofortige Vollstreckung anordnen und dafur am Ende noch einen willfahrigen Schergen finden vor jeglicher Strafverfolgung geschutzt 40 Beratungsgeheimnis und Aufklarung des Abstimmungsverhaltens Bearbeiten Das Beratungsgeheimnis 43 DRiG steht einer Beweisaufnahme uber das Abstimmungsverhalten nicht entgegen da das offentliche Interesse an der Aufklarung eines Verbrechens schwerer wiegt als das mit dem Beratungsgeheimnis verfolgte Interesse an der Wahrung der Einheitlichkeit des Kollegiums und der Autoritat richterlicher Entscheidungen 41 Auch der angeklagte Richter darf sich uber das Abstimmungsverhalten aussern Umstritten ist ob das Beratungsgeheimnis schon im Ermittlungsverfahren oder erst vor Gericht preisgegeben werden darf Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Naumburg darf das Beratungsgeheimnis nicht in einem Ermittlungsverfahren oder in Verfahren bei Verwaltungsbehorden preisgegeben werden Solle ein Richter vor Gericht als Zeuge vernommen werden so treffe diesen keine Aussagepflicht ihm steht aber ein Aussagerecht zu Ob und inwieweit der Richter uber den Hergang bei Beratung und Abstimmung aussagt bestimmt er nach pflichtgemassem Ermessen selbst 42 Nach anderer Ansicht darf und muss das Beratungsgeheimnis wenn der Richter nicht als Beschuldigter ein Schweigerecht oder wegen der Gefahr der Selbstbelastung ein Zeugnisverweigerungsrecht hat schon im Ermittlungsverfahren preisgegeben werden da andernfalls der Staatsanwaltschaft zugemutet werde entweder das Verfahren trotz naheliegender Aufklarungsmoglichkeiten einzustellen oder aber eine Anklage ins Blaue hinein zu erheben 43 Da moglicherweise nicht nachgewiesen werden kann welche Richter die rechtsbeugerische Entscheidung getragen haben wenn alle Mitglieder des Spruchkorpers sich nicht uber ihr Abstimmungsverhalten aussern sprechen Kritiker von einer strukturellen Straflosigkeit und einem Rechtsbeugungsprivileg des Kollegialgerichts 44 Nach Ansicht Fischers kann wenn kein konkreter Anhaltspunkt fur einen Dissens bei der Abstimmung besteht nicht auf Grund einer nur theoretischen Moglichkeit der Zweifelssatz zugunsten aller Beteiligten zur Anwendung kommen 45 Teilnahmeformen Bearbeiten Rechtsbeugung kann auch in mittelbarer Taterschaft begangen werden Ein instruktives Beispiel hierfur ist der Regensburger Standgerichts Fall in welchem der Vorsitzende eines Standgerichts die nicht rechtskundigen Beisitzer bewusst uber die Rechtslage tauschte und diese hierdurch veranlasste ein Todesurteil zu fallen selbst aber gegen das Urteil stimmte 46 Hier hat der Vorsitzende zum einen selbst das Recht gebeugt zum anderen aber auch durch seine Beisitzer als Werkzeuge mittelbar das Recht gebeugt ungleichartige Tateinheit Ebenso ist Mittaterschaft moglich wenn sich mehrere Mitglieder eines Kollegialgerichts gegenseitig darin bestarken ein rechtsbeugerisches Urteil zu fallen Personen die nicht selbst eine Rechtssache leiten oder entscheiden konnen gemass 28 Abs 1 StGB Anstiftung oder Beihilfe zur Rechtsbeugung begehen Dies gilt beispielsweise fur den Staatsanwalt der als Sitzungsvertreter in der Hauptverhandlung einen Antrag auf ein rechtsbeugerisches Strafurteil stellt Umstritten ist ob der Staatsanwalt der im Ermittlungsverfahren einen Antrag auf Erlass eines rechtsbeugerischen Haftbefehls stellt als Tater da der Staatsanwalt Herr des Ermittlungsverfahrens ist oder nur als Gehilfe da der Haftbefehl vom Gericht erlassen wird zu bestrafen ist Die Unterscheidung von Anstiftung und Beihilfe richtet sich danach ob das Gericht ohnehin zu der rechtsbeugerischen Entscheidung entschlossen ist dann nur Beihilfe oder ob es erst durch den Antrag zu der rechtsbeugerischen Handlung veranlasst wird dann Anstiftung Subjektiver Tatbestand Bearbeiten Gemass 15 StGB ist Rechtsbeugung nur strafbar wenn sie vorsatzlich begangen wird wobei bedingter Vorsatz ausreicht 47 Da die Rechtsprechung des BGH aber fur die Handlung der Rechtsbeugung eine bewusste Falschanwendung des Rechts verlangt kann entgegen dem Gesetzeswortlaut bei bloss bedingtem Vorsatz im Ergebnis nicht wegen Rechtsbeugung verurteilt werden da ein bewusster Rechtsbruch mit bedingtem Vorsatz kaum vorstellbar ist 48 Ein Richter der eine bewusst gesetzwidrige Entscheidung erlasst begeht aber auch dann Rechtsbeugung wenn er die Entscheidung fur gerecht halt In seinem Urteil vom 22 Januar 2014 49 prazisierte der Bundesgerichtshof die Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung wie folgt Der Tater musse einerseits die Unvertretbarkeit seiner Rechtsansicht zumindest fur moglich gehalten und billigend in Kauf genommen haben andererseits musse er sich der grundlegenden Bedeutung der verletzten Rechtsregel fur die Verwirklichung von Recht und Gesetz bewusst gewesen sein Bedingter Vorsatz reiche fur das Vorliegen eines Rechtsverstosses aus wahrend Bedeutungskenntnis im Sinne des direkten Vorsatzes hinsichtlich der Schwere des Rechtsverstosses erforderlich sei Entgegen der in der Literatur vertretenen Meinung enthalte daher die Differenzierung zwischen Rechtsverstoss und Beugung des Rechts in objektiver Hinsicht sowie zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Entfernung von Recht und Gesetz keinen Widerspruch 50 Da der Richter gezwungen ist eine Entscheidung zu treffen liegt bedingter Vorsatz nicht schon dann vor wenn der Richter sich trotz Zweifel an der Richtigkeit seiner Auffassung entscheidet 51 sondern erst dann wenn er die mogliche Fehlerhaftigkeit der Entscheidung billigt 52 Aus dem blossen Widerspruch zur hochstrichterlichen Rechtsprechung oder zur herrschenden Meinung allein lasst sich ein Rechtsbeugungsvorsatz nicht ableiten Auch eine grob unrichtige Entscheidung legt nicht unbedingt die Annahme von Vorsatz nahe Andererseits kann die konkrete Bedeutung der im Einzelfall verletzten Rechtsnorm indizielle Bedeutung fur die Kenntnis des Richters von der Schwere des Rechtsverstosses haben 53 Der Vorsatz muss sich auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale beziehen insbesondere auch auf die falsche Anwendung des Rechts Es wird mitunter als widersinnig kritisiert dass bei der Rechtsbeugung der Irrtum uber das Recht den Vorsatz entfallen lasst Tatbestandsirrtum gemass 16 StGB und damit zwingend zur Straflosigkeit fuhrt wahrend bei allen anderen Straftatbestanden der Irrtum uber das Recht als Verbotsirrtum gemass 17 StGB nur zum Wegfall der Schuld fuhrt und das auch nur wenn der Irrtum unvermeidbar war wahrend ein vermeidbarer Irrtum nur zu einer Strafmilderung fuhren kann aber nicht fuhren muss 54 Prozessuale Bedeutung BearbeitenSperrwirkung Bearbeiten Nach der Rechtsprechung 55 kommt dem Tatbestand der Rechtsbeugung zum Schutze der Unabhangigkeit der Rechtspflege eine Sperrwirkung zu Wegen einer Tatigkeit bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache kann nach anderen Vorschriften etwa wegen Freiheitsberaubung im Amt oder bei der Verhangung der Todesstrafe durch NS oder DDR Richter wegen Totschlags nur verurteilt werden wenn zugleich der Tatbestand der Rechtsbeugung erfullt ist Mit Urteil vom 13 Mai 2015 56 hat der BGH allerdings klargestellt dass der bisherige Begrundungsansatz fur die Sperrwirkung des Rechtsbeugungstatbestands weitgehend obsolet geworden sei da durch die Neuformulierung des Tatbestandes mit Gesetz vom 2 Marz 1974 Rechtsbeugung auch bei bedingtem Vorsatz strafbar sei Daher gelte die Sperrwirkung des Rechtsbeugungstatbestandes nicht fur ein Handeln des Richters das nicht erst im Zusammenhang mit einer nach aussen hin zu treffenden Entscheidung Anordnung oder Massnahme der Verhandlungsleitung zur Erfullung eines Straftatbestandes fuhrt sondern bereits fur sich alleine gegen Strafgesetze verstosst Jedenfalls fur den Tatbestand der Urkundenfalschung greift daher die Sperrwirkung nicht mehr 57 Strafverfolgung Bearbeiten Da die Rechtsbeugung mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu funf Jahren bestraft wird ist sie ein Verbrechen 12 Abs 1 StGB Sie ist ein Offizialdelikt Wird ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt so endet sein Richterverhaltnis mit der Rechtskraft des Urteils 24 Nr 1 DRiG Die historische Strafverfolgungspraxis bewegt sich ohne erkennbare Systematik im politischen Spannungsfeld zwischen der Disziplinierung unliebsamer Kollegen und der Immunisierung der Richterschaft gegen jeden strafrechtlichen Vorwurf 58 Der Nachweis einer vorsatzlichen Rechtsbeugung ist tatsachlich schwierig und eine Verurteilung daher selten 59 Zivilrecht Bearbeiten Gemass 839 Abs 2 Satz 1 BGB i V m Art 34 GG setzt ein Schadensersatzanspruch gegen den Dienstherrn des Richters wegen einer Amtspflichtverletzung bei einem Urteil voraus dass die Amtspflichtverletzung in einer Straftat besteht Beispielfalle aus der BGH Rechtsprechung BearbeitenUrteil vom 23 Mai 1984 60 Ein Jugendstaatsanwalt hatte Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche eingestellt nachdem er die Jugendlichen korperlich gezuchtigt hatte ohne dies in den Akten zu vermerken Der BGH hielt angesichts des eindeutig gesetzwidrigen Vorgehens des Staatsanwalts das Vorliegen von Rechtsbeugung fur moglich und verwies die Sache zur weiteren Feststellung hinsichtlich des Vorsatzes an das Landgericht zuruck Im weiteren Verfahrensverlauf ist der Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung verurteilt worden Urteil vom 5 Dezember 1996 61 Ein nicht zustandiger Amtsrichter hatte einem Beschuldigten Haftverschonung gewahrt Der BGH hob die Verurteilung des Amtsrichters wegen Rechtsbeugung auf weil das Landgericht den Verfahrensfehlern des Amtsrichters zu viel Gewicht beigemessen hatte und keine ausreichenden Feststellungen zum Vorsatz getroffen hatte Urteil vom 19 Dezember 1996 62 Eine Amtsrichterin hatte in funf Fallen in Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsuberschreitungen kein Fahrverbot verhangt obwohl das Rechtsbeschwerdegericht die vorangegangenen Entscheidungen der Richterin in denen sie ebenfalls kein Fahrverbot verhangt hatte aufgehoben hatte und obwohl jeweils ein Regelfall fur die Verhangung eines Fahrverbots nach der Bussgeldkatalogverordnung vorlag Der BGH bestatigte das Urteil des Landgerichts in dem die Richterin freigesprochen wurde Zum einen liege eine Verletzung des Verfahrensrechts Missachtung der Bindungswirkung der vorangegangenen Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nicht vor ausserdem stelle nicht jede Verletzung des Verfahrensrechts eine Rechtsbeugung dar Urteil vom 20 September 2000 63 Ein Amtsrichter Direktor des Amtsgerichts hatte zu Gunsten seiner Tochter eine verwaltungsprozessuale einstweilige Anordnung erlassen obwohl die Sache nicht in die Zustandigkeit des Amtsgerichts sondern des Verwaltungsgerichts fiel und er daruber hinaus als Vater der Antragstellerin kraft Gesetzes ausgeschlossen war Der BGH stellte fest dass das Vorgehen des Richters grob fehlerhaft war und dass Rechtsbeugung auch durch einen Verstoss gegen Verfahrensvorschriften begangen werden konne Da aber das Landgericht keine ausreichenden Feststellungen zum Vorsatz getroffen habe hob der BGH die erstinstanzliche Verurteilung auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an ein anderes Landgericht zuruck Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte den Amtsrichter dann am 25 April 2001 rechtskraftig zu einer zur Bewahrung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen Rechtsbeugung 64 Urteil vom 4 September 2001 Fall Schill 65 Ein Amtsrichter hatte die Beschwerden von zwei Storern die er in Ordnungshaft genommen hatte zwei Tage nicht an das zustandige Rechtsmittelgericht weitergeleitet Der BGH stellte fest dass die zogerliche Bearbeitung einer Rechtssache innerhalb eines objektiv vertretbaren Zeitraums Rechtsbeugung sei wenn der Richter mit seiner Verfahrensweise aus sachfremden Erwagungen gezielt zum Vorteil oder Nachteil einer Partei handele Da aber das Landgericht keine genugenden Feststellungen zum Vorsatz getroffen habe hob der BGH die erstinstanzliche Verurteilung auf und verwies die Sache an das Landgericht zuruck Im weiteren Verfahren wurde der Richter rechtskraftig freigesprochen Beschluss vom 24 Juni 2009 66 Ein Vormundschaftsrichter 67 hatte gegenuber in Pflegeheimen befindlichen Personen freiheitsentziehende Massnahmen sowie die Verlangerung der Unterbringung genehmigt und dabei entgegen der ihm bekannten gesetzlichen Verpflichtung systematisch darauf verzichtet die Betroffenen zuvor personlich anzuhoren und sich einen unmittelbaren Eindruck von ihnen zu verschaffen um die Verfahren leichter und schneller entscheiden zu konnen und sich Arbeit zu ersparen Um den Anschein ordnungsgemass durchgefuhrter Anhorungen zu erwecken erstellte er formularmassig vorgefertigte Anhorungsprotokolle die er zu den Verfahrensakten nahm Das Landgericht Stuttgart 68 verurteilte den Richter wegen vollendeter Rechtsbeugung in 47 und versuchter Rechtsbeugung in sieben Fallen zu einer dreieinhalbjahrigen Freiheitsstrafe Der BGH begrundete die Verwerfung der Revision damit dass Rechtsbeugung auch durch den Verstoss gegen elementare Verfahrensvorschriften begangen werden kann Die gesetzliche Anhorungspflicht in auf freiheitsentziehende Massnahmen angelegten Verfahren sah der BGH als wesentlich an Beschluss vom 5 August 2009 69 Ein 57 jahriger Zivilrichter am Landgericht hatte einen befreundeten Handwerker bei der klageweisen Geltendmachung einer Forderung vor dem Amtsgericht unterstutzt und fur diesen Schriftsatze verfasst Unter anderem schrieb er ein Ablehnungsgesuch gegen den zustandigen Richter am Amtsgericht Nachdem ein anderer Amtsrichter das Ablehnungsgesuch zuruckgewiesen hatte verfasste der angeklagte Richter fur den befreundeten Handwerker eine Sofortige Beschwerde gegen die Zuruckweisung des Ablehnungsgesuchs Am Landgericht wurde dem angeklagten Richter diese Beschwerde zur Entscheidung vorgelegt Obwohl der Angeklagte sofort erkannte dass er wegen seiner intensiven Vorbefassung mit der Angelegenheit diese Umstande hatte anzeigen mussen und von der weiteren Sachbearbeitung entbunden worden ware unterliess er die gebotene Selbstablehnung entschied selbst in der Sache und gab der von ihm personlich verfassten Beschwerde statt Dabei war ihm bewusst dass die Beschwerde ansonsten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit als unbegrundet verworfen worden ware Dem Angeklagten kam es darauf an seinem Bekannten im zivilrechtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht durch eine Auswechslung des Richters eine zweite Chance zu geben Das Landgericht Freiburg 70 verurteilte den Richter wegen Rechtsbeugung zu einer zur Bewahrung ausgesetzten Freiheitsstrafe von 15 Monaten Der BGH wies die Revision des angeklagten Richters als unbegrundet zuruck Urteil vom 31 Mai 2012 71 Ein als Strafrichter tatiger Richter auf Probe am Amtsgericht Eschwege hatte einen Angeklagten mit den Worten Ich zeige Ihnen mal wie Ihre Zukunft aussehen kann fur 20 Sekunden in eine Gewahrsamszelle gesperrt um den Angeklagten dem exhibitionistische Handlungen vorgeworfen wurden zu einem Gestandnis zu veranlassen Das Landgericht Kassel 72 hatte den Proberichter vom Vorwurf der Rechtsbeugung und der Aussageerpressung freigesprochen weil der angeklagte Richter zwar prozessordnungswidrig gehandelt habe ihm sei aber nicht nachzuweisen dass er dem damaligen Angeklagten einen unrechtmassigen Nachteil zufugen wollte Denn der angeklagte Richter sei unwiderlegt davon ausgegangen nach einem Einspruch gegen den Strafbefehl des damaligen Angeklagten nur noch uber die Rechtsfolgen entscheiden zu mussen Der BGH hob den Freispruch auf und wies die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kassel zuruck da das Landgericht nicht aufgeklart habe ob der angeklagte Richter auch die Einwilligung des damaligen Angeklagten in eine Therapieauflage und einen Rechtsmittelverzicht herbeifuhren wollte Im weiteren Verfahren wurde der Richter wegen Rechtsbeugung und Aussageerpressung verurteilt 73 Diese Verurteilung hob der BGH wiederum auf da die Feststellungen des Landgerichts die Verurteilung wegen Aussageerpressung nicht tragen und nach den bisherigen Feststellungen die Annahme von Rechtsbeugung zweifelhaft sei 74 Urteil vom 11 April 2013 75 Ein Richter war am Amtsgericht Eisenhuttenstadt als Strafrichter und Ermittlungsrichter eingesetzt Er fuhrte den Vorsitz in einem Schoffengerichtsverfahren gegen einen Nachlasspfleger dem Untreue vorgeworfen wurde Den Verteidiger des Nachlasspflegers verdachtigte er der Mittaterschaft und hatte daher vergeblich versucht ihn ausschliessen zu lassen Wahrend die Hauptverhandlung noch andauerte wurde der Richter einem anderen Gericht zugewiesen am Amtsgericht Eisenhuttenstadt war er ausschliesslich noch fur die Erledigung des Strafverfahrens gegen den Nachlasspfleger zustandig An einem der folgenden Sitzungstage liess der Richter den Verteidiger festnehmen weil er eine vom Verteidiger als Beweismittel vorgelegte Urkunde fur gefalscht hielt Auf vorher abgesprochenen Antrag des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft erliess der Richter sodann Haftbefehle gegen den Verteidiger und die Ehefrau des Nachlasspflegers wegen des dringenden Tatverdachts der Geldwasche Der Staatsanwalt und der Richter wurden in der Folgezeit wegen Rechtsbeugung angeklagt vom Landgericht aber nach Aufhebung einer vorangegangenen Verurteilung durch den BGH aus formalen Grunden freigesprochen Den Freispruch des Richters hob der BGH auf Zwar seien die Haftbefehle inhaltlich vertretbar gewesen nach dem Geschaftsverteilungsplan des Gerichts war der Richter fur den Erlass der Haftbefehle aber nicht zustandig Das Landgericht habe nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen dass der Richter sich mit sachwidriger Motivation eine ihm nicht zukommende Zustandigkeit angemasst habe um eine Entscheidung zu erlassen die der eigentlich zustandige Richter voraussichtlich nicht erlassen hatte Den Freispruch des Staatsanwalts bestatigte der BGH demgegenuber da nicht nachzuweisen sei dass der Staatsanwalt gewusst habe dass der angeklagte Richter keine Zustandigkeit als Ermittlungsrichter mehr hatte Im weiteren Verfahren wurde der Richter rechtskraftig freigesprochen weil kein Vorsatz hinsichtlich einer Rechtsbeugung nachzuweisen sei 76 Urteil vom 18 Juli 2013 77 Ein Vorsitzender Richter einer kleinen Strafkammer gab in mehreren Fallen Urteile gegen die Revision eingelegt worden war in nur unvollstandiger Form in die Geschaftsstelle und liess von der Geschaftsstelle einen Eingangsvermerk anbringen Nach Ablauf der Urteilsabsetzungsfrist gemass 275 Abs 1 Satz 2 StPO tauschte er heimlich in der Akte die unvollstandigen Urteilsurkunden gegen vollstandige aus Er beliess lediglich das Titelblatt mit dem Eingangsstempel der Geschaftsstelle in der Akte und fertigte keinen Aktenvermerk uber den Austausch der Urteilsurkunden an Das Landgericht sprach den Richter vom Vorwurf der Rechtsbeugung und der Urkundenfalschung in mehreren Fallen frei Der BGH beanstandete dies Der Richter habe durch die Missachtung des 275 Abs 1 Satz 3 StPO in elementarer Weise gegen das Recht verstossen da er nicht nur in erheblichem Umfang Urteilsbestandteile erganzt habe als dies wegen Fristuberschreitung nicht mehr zulassig war sondern durch sein heimliches Vorgehen eine Aufdeckung seiner Manipulation unmoglich gemacht habe Hierdurch habe der Richter die prozessuale Situation der damaligen Revisionsfuhrer verschlechtert was ausreiche um das Tatbestandsmerkmal zum Nachteil einer Partei zu erfullen Denn ohne die Manipulationen des Richters hatten die damaligen Urteile schon auf die allgemeine Sachruge hin aufgehoben werden mussen Urteil vom 22 Januar 2014 49 Ein Amtsrichter sprach in mehreren Bussgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten die Betroffenen durch Beschluss ohne Hauptverhandlung und ohne Beweisaufnahme frei weil sich in der Akte kein Messprotokoll bzw Eichschein befand Der Richter sah hierin zu Unrecht ein Verfahrenshindernis und meinte dass entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts welches vorangegangene gleichartige Entscheidungen des Richters aufgehoben hatte auch die Aufklarungspflicht des Gerichts die Beiziehung der vermissten Unterlagen nicht geboten habe Das Landgericht hatte den Richter freigesprochen weil zwar der objektive Tatbestand der Rechtsbeugung erfullt sei dem Richter aber kein Vorsatz nachzuweisen sei Der BGH hob diesen Freispruch auf weil das Landgericht bei der Prufung des subjektiven Tatbestandes von unzutreffenden Voraussetzungen ausgegangen sei Allein der Wunsch oder die Vorstellung des Richters gerecht zu handeln oder das Richtige zu tun schliesse eine Rechtsbeugung nicht aus Die Kombination verschiedener jeweils grob fehlerhafter Uberlegungen hatte bei der Beweiswurdigung berucksichtigt werden mussen Eine Verfassungsbeschwerde des Beschwerdefuhrers nahm die 2 Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit begrundetem Beschluss vom 14 Juli 2016 nicht zur Entscheidung an 78 Beschluss vom 14 September 2017 79 Ein Staatsanwalt hatte in sechs Fallen Ermittlungsverfahren nur verzogert bearbeitet In zwei Fallen fuhrte dies zum Eintritt der Verfolgungsverjahrung in den ubrigen Fallen wurde wegen der langen Verfahrensdauer vom Gericht eine mildere Strafe verhangt als sonst zu erwarten gewesen ware Der Staatsanwalt wurde deshalb vom Landgericht Freiburg wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt in sechs Fallen zu einer zur Bewahrung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt Auf die Revision des Angeklagten hob der BGH die Verurteilung auf soweit der Staatsanwalt in den Fallen verurteilt wurde in welchen er das Verfahren nur verzogert hatte In den Fallen in welchen der Staatsanwalt die Verfahren hatte verjahren lassen bestatigte der BGH den Schuldspruch abgesehen von einer Verfahrensbeschrankung auf zwei tateinheitliche Falle gemass 154a StPO bei dem einem der beiden Falle dort hatte das Landgericht drei tateinheitliche Falle angenommen hob aber den Strafausspruch ebenfalls auf weil das Landgericht moglicherweise von einem zu grossen Schuldumfang ausgegangen sei Zur Begrundung fuhrte der BGH aus dass eine Rechtsbeugung auch durch einen Verstoss gegen Verfahrensrecht begangen werden konne Bei Verletzung des Verfahrensrechts durch Unterlassen sei der Tatbestand der Rechtsbeugung in der Regel aber nur dann erfullt wenn eine rechtlich eindeutig gebotene Handlung unterblieben ist Dies sei in den Fallen gegeben gewesen in denen der Staatsanwalt durch die Nichterhebung der Anklage den Eintritt der Verfolgungsverjahrung herbeifuhrte In den Fallen in denen ein Verfahrensabschluss lediglich verzogert wurde habe das Landgericht aber keinen elementaren Rechtsverstoss aufgezeigt Die fallbezogene Benennung von Zeitpunkten zu denen die Untatigkeit des Angeklagten unter keinem rechtlichen wie tatsachlichen Gesichtspunkt mehr zu vertreten war reiche hierfur nicht aus Insbesondere handele es sich bei dem Beschleunigungsgebot um einen unbestimmten Rechtsbegriff mit nur geringer Aussagekraft Aufarbeitung von NS Justizverbrechen BearbeitenNach 1945 war die Tatigkeit von Richtern und Staatsanwalten in der Zeit des Nationalsozialismus wiederholt Gegenstand von Strafverfahren wegen Rechtsbeugung In der Bundesrepublik Deutschland sind zwar etliche im sogenannten Dritten Reich tatige Richter wegen Rechtsbeugung angeklagt worden es kam aber zu keiner einzigen rechtskraftigen Verurteilung 80 mit alleiniger Ausnahme der Verurteilung im Regensburger Standgerichts Fall 81 Teilweise wurde den Richtern zugutegehalten dass sich die Entscheidungen im Rahmen des damals gultigen Rechts bewegt hatten teilweise wurden Freispruche damit begrundet dass jedenfalls der Vorsatz der Rechtsbeugung nicht nachweisbar sei Zudem wurden viele Verfahren wegen Verhandlungsunfahigkeit der beschuldigten Juristen vor rechtskraftigem Abschluss eingestellt 82 Insoweit sind beispielhaft die folgenden Entscheidungen des BGH Urteil vom 19 Juni 1956 83 Gegenstand des Urteils waren zwei Standgerichtsverfahren gegen Personen aus dem Widerstand gegen Adolf Hitler wegen angeblichen Hoch Landes und Kriegsverrats In dem Verfahren eines SS Standgerichts am 6 April 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen gegen Hans von Dohnanyi hatte der SS Standartenfuhrer Walter Huppenkothen als Anklagevertreter mitgewirkt Hans von Dohnanyi war zum Tode verurteilt und sofort hingerichtet worden Am 8 April 1945 hatte Walter Huppenkothen als Anklagevertreter an einem SS Standgerichtsverfahren im Konzentrationslager Flossenburg gegen Dietrich Bonhoeffer Wilhelm Canaris Hans Oster Karl Sack und Ludwig Gehre mitgewirkt Den Vorsitz hatte der SS Richter Otto Thorbeck gefuhrt Alle Angeklagten waren zum Tode verurteilt und sofort hingerichtet worden Das Landgericht Augsburg hatte Thorbeck zu vier Jahren Zuchthaus und Huppenkothen zu sieben Jahren Zuchthaus wegen Beihilfe zum Mord Rechtsbeugung war nicht ausdrucklich gepruft worden verurteilt Auf die Revision der Angeklagten sprach der BGH den Angeklagten Thorbeck komplett frei den Angeklagten Huppenkothen sprach der BGH im Fall Sachsenhausen ebenfalls frei Den Freispruch begrundete der BGH damit dass nach dem Grundsatz In dubio pro reo trotz zahlreicher Verfahrensfehler z B waren die Gerichte nicht zustandig und fehlerhaft besetzt den Angeklagten wurde trotz drohender Todesstrafe kein Pflichtverteidiger bestellt nicht nachgewiesen sei dass es sich lediglich um Scheinverfahren zum Zwecke der Totung gehandelt habe Ausgangspunkt der Beurteilung sei vielmehr das Recht des Staates auf Selbstbehauptung Lediglich bezuglich des Angeklagten Huppenkothen im Fall Flossenburg bestatigte der BGH den Schuldspruch da der Angeklagte Huppenkothen die Todesurteile ohne die vorgeschriebene Bestatigung durch den Gerichtsherrn vollstrecken liess Urteil vom 30 April 1968 84 Der beim Volksgerichtshof als Beisitzer des Gerichtsprasidenten Roland Freisler eingesetzte Kammergerichtsrat Hans Joachim Rehse war vom Landgericht Berlin wegen Beihilfe zum Mord und zum Mordversuch verurteilt worden weil er mehreren vom Vorsitzenden vorgeschlagenen Todesurteilen des Volksgerichtshofs wegen Wehrkraftzersetzung zugestimmt hatte Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten hob der BGH das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zuruck Der angeklagte Richter konne nicht als Gehilfe des Vorsitzenden angesehen werden und konne wenn die von ihm mitgetragenen Urteile falsch waren nur Tater eines Totungsverbrechens sein Das Landgericht habe aber nicht dargelegt dass Rehse selbst aus niedrigen Beweggrunden fur die Todesstrafe gestimmt habe Auch sei die vom Landgericht dem angeklagten Richter attestierte Rechtsblindheit und Verblendung nicht mit dem Vorsatz der Rechtsbeugung die wegen der Sperrwirkung des Rechtsbeugungstatbestandes erfullt sein musste um eine Verurteilung wegen Mordes zu ermoglichen zu vereinbaren Im weiteren Verfahren wurde Rehse vom Landgericht Berlin freigesprochen da der Tatbestand der Rechtsbeugung schon aus objektiven Grunden nicht erfullt sei Auch dem NS Staat sei das Recht auf Selbstbehauptung nicht abzusprechen weshalb die Verurteilung der damaligen Angeklagten wegen Wehrkraftzersetzung nicht zu beanstanden sei Die Todesurteile seien unter dem Gesichtspunkt der damals herrschenden Abschreckungstheorie vertretbar gewesen Zudem sei Rehse nicht zu widerlegen dass er aus eigener freier Uberzeugung entschieden habe 85 Uber die erneute Revision der Staatsanwaltschaft war nicht mehr zu entscheiden da Rehse verstarb Urteil vom 21 Juli 1970 86 Zwei Beisitzer eines Sondergerichts waren vom Landgericht Nurnberg Furth wegen Totschlags Rechtsbeugung war verjahrt verurteilt worden weil sie im Jahr 1942 an der Verurteilung des Kaufmanns Leo Katzenberger wegen Rassenschande zum Tode mitgewirkt hatten wobei der Sachverhalt im damaligen Urteil verfalscht festgestellt wurde und das Verfahren vom Vorsitzenden durch besonders rude gehassige und zynische Verhandlungsfuhrung als Schauprozess aufgezogen worden ist Der Vorsitzende des Sondergerichts war bereits im Nurnberger Juristenprozess wegen dieses und anderer Falle zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilt worden Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten hob der BGH das Urteil des Landgerichts auf Einerseits habe das Landgericht sich nicht ausreichend damit auseinandergesetzt ob das Mordmerkmal der niedrigen Beweggrunde erfullt sei Andererseits habe das Landgericht nicht ausreichend begrundet weshalb es einen Rechtsbeugungsvorsatz als erwiesen angesehen habe In der Folgezeit wurde das Verfahren wegen Verhandlungsunfahigkeit der angeklagten Richter eingestellt Die Aufarbeitung der NS Justizverbrechen durch die bundesdeutsche Justiz gilt als gescheitert 87 Der Bundesgerichtshof bedauerte in einem Urteil aus dem Jahr 1995 selbst dass auf Grund von folgenschweren Versagens der bundesdeutschen Justiz NS Richter nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden sind 88 Aufarbeitung von DDR Justizunrecht BearbeitenAllgemeines Bearbeiten Nach 1990 kam es zu zahlreichen Strafverfahren gegen DDR Richter und DDR Staatsanwalte wegen Rechtsbeugung Wegen Eintritts der absoluten Verjahrung sind die entsprechenden Verfahren allerdings inzwischen abgeschlossen Grundsatzliche Verfolgbarkeit von in der DDR begangenen Rechtsbeugungen Bearbeiten Der Bundesgerichtshof entschied bereits im Jahr 1993 dass Richter der DDR in der Bundesrepublik wegen Rechtsbeugung verurteilt werden konnen da Rechtsbeugung auch in der DDR gemass 244 StGB DDR strafbar war an dessen Stelle die Vorschrift des bundesdeutschen Rechts uber Rechtsbeugung getreten sei Ausser acht gelassen werden musse dass die entsprechenden Normen des bundesdeutschen StGB einerseits und des StGB der DDR andererseits vor der Herstellung der deutschen Einheit sich auf Tathandlungen aus unterschiedlichen Geltungsbereichen bezogen habe und die Vorschrift des bundesdeutschen StGB nur den Schutz der Rechtspflege der Bundesrepublik Deutschland erfasst Es sei vielmehr zu prufen ob wenn das bundesdeutsche StGB schon zur Tatzeit in der ehemaligen DDR gegolten hatte das nach dem StGB DDR strafbare Verhalten auch nach einer der DDR Norm entsprechenden Norm des bundesdeutschen StGB strafbar gewesen ware Trotz tiefgreifender Unterschiede des Rechtssystems der Bundesrepublik einerseits und der DDR andererseits seien die mit dem Rechtsbeugungstatbestand geschutzten Rechtsguter in der Bundesrepublik und in der DDR nicht derart ungleich dass eine Anwendung der bundesdeutschen Norm uber Rechtsbeugung auf Taten in der DDR auszuscheiden hatte da auch die Rechtsprechung in der DDR unabhangig von ihrem politischen Bezug auch dazu diente ein geordnetes Zusammenleben der Menschen zu regeln 89 Eine Bestrafung sei auch weder durch in der DDR erlassene Amnestien noch durch Verfolgungsverjahrung ausgeschlossen Die Verjahrung in der DDR habe wegen eines quasigesetzlichen Verfolgungshindernisses geruht da es dem politischen Willen der Staatsfuhrung der DDR entsprochen habe die mit jenen Verfahren befassten Justizangehorigen deswegen nicht strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen 90 Das Bundesverfassungsgericht billigte diese Rechtsprechung als verfassungsgemass insbesondere liege weder ein Verstoss gegen das Ruckwirkungsverbot Art 103 Abs 2 GG noch ein Verstoss gegen den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz Art 3 Abs 1 GG vor 91 Prufungsmassstab Bearbeiten Um einen Verstoss gegen das Ruckwirkungsverbot Art 103 Abs 2 GG zu vermeiden ist nach Ansicht des BGH die Bestrafung von DDR Richtern wegen Rechtsbeugung abgesehen von Einzelexzessen auf Falle zu beschranken in denen die Rechtswidrigkeit der Entscheidung so offensichtlich war und insbesondere die Rechte anderer hauptsachlich ihrer Menschenrechte derart schwerwiegend verletzt worden sind dass sich die Entscheidung als Willkurakt darstellt Orientierungsmassstab sei die offensichtliche Verletzung von Menschenrechten wie sie die DDR durch ihren Beitritt zum Internationalen Pakt uber burgerliche und politische Rechte anerkannt habe 92 Zwar hatten die Bestimmungen des politischen Strafrechts der DDR trotz ihrer Unvereinbarkeit mit den Menschenrechten noch nicht jenes Mass der Unertraglichkeit erreicht welches im Sinne der Radbruchschen Formel zur Annahme der Unverbindlichkeit gesetzten Rechts fuhrt Solches musse wegen des hohen Wertes der Rechtssicherheit auf extreme Ausnahmefalle beschrankt bleiben 93 Eine Strafbarkeit von Richtern und Staatsanwalten der DDR wegen Rechtsbeugung komme aber in folgenden Fallen in Betracht 94 Falle in denen Straftatbestande unter Uberschreitung des Gesetzeswortlautes oder unter Ausnutzung ihrer Unbestimmtheit bei der Anwendung derart uberdehnt worden sind dass eine Bestrafung zumal mit Freiheitsstrafe als offensichtliches Unrecht anzusehen ist Ferner Falle in denen die verhangte Strafe in einem unertraglichen Missverhaltnis zu der abgeurteilten Handlung stand so dass die Strafe auch im Widerspruch zu den Vorschriften des DDR Strafrechts als grob ungerecht und schwerer Verstoss gegen die Menschenrechte erscheinen muss Des Weiteren schwere Menschenrechtsverletzungen durch die Art und Weise der Durchfuhrung von Verfahren namentlich Strafverfahren in denen die Strafverfolgung und die Bestrafung uberhaupt nicht der Verwirklichung von Gerechtigkeit sondern der Ausschaltung des politischen Gegners oder einer bestimmten sozialen Gruppe dienten Dabei betonte der Bundesgerichtshof dass beim subjektiven Tatbestand nach dem insoweit anzuwendenden 244 StGB der DDR der Nachweis des direkten Vorsatzes erforderlich sei Angesichts der hohen objektiven Schranke fur die Annahme von Rechtsbeugung in politischen Strafverfahren der DDR stehe aber in vielen krassen Fallen die Annahme des direkten Rechtsbeugungsvorsatzes ausser Frage 95 Beispielfalle aus der Rechtsprechung des BGH Bearbeiten Urteil vom 15 September 1995 96 Die angeklagte Staatsanwaltin hatte gegen eine DDR Burgerin einen Haftbefehl und nachfolgend eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewahrung wegen offentlicher Herabwurdigung erwirkt weil diese sich im Juli 1979 gegenuber einem westdeutschen Fernsehreporter in einem Spontaninterview kritisch uber die Einfuhrung von Wertschecks zum Einkauf in Intershops geaussert hatte Weiter hatte die Staatsanwaltin im Januar 1982 einen Haftbefehl gegen ein 16 jahriges Madchen wegen offentlicher Herabwurdigung erwirkt weil diese etwa zehn Exemplare eines kritischen Flugblatts auf ihrer Schreibmaschine geschrieben und in Hausbriefkasten geworfen hatte In einem weiteren Fall hatte die Staatsanwaltin im Juli 1985 Anklage gegen einen DDR Burger wegen Beeintrachtigung staatlicher Tatigkeit erhoben und hierbei einen Antrag auf Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft gestellt Der DDR Burger hatte im Mai 1985 an der Grenzubergangsstelle Chausseestrasse in Berlin seinen Personalausweis vorgelegt und seine Ausreise nach Berlin West gefordert In der Folgezeit wurde der DDR Burger zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewahrung verurteilt Der BGH bestatigte in allen drei Fallen den Schuldspruch des Landgerichts wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung da angesichts des Bagatellcharakters der Taten die Voraussetzungen fur die Anordnung von Untersuchungshaft auch nach DDR Recht nicht vorgelegen hatten Urteil vom 16 November 1995 97 Der angeklagte ehemalige Richter hatte als Beisitzer in einem Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR im Jahr 1955 in zwei Fallen daran mitgewirkt dass die Berufung von Angeklagten die wegen Boykotthetze zum Tode verurteilt worden waren verworfen wurde In beiden Fallen wurden die Angeklagten hingerichtet Im Jahr 1956 wirkte er an einer erstinstanzlichen Verurteilung wegen Boykotthetze von zwei Angeklagten zum Tode einer Angeklagten zu lebenslangem Zuchthaus und eines weiteren Angeklagten zu acht Jahren Zuchthaus mit In diesem Fall wurden die zum Tode verurteilten Angeklagten nicht hingerichtet Das Landgericht Berlin hatte den angeklagten Richter zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen Rechtsbeugung in drei Fallen davon in zwei Fallen in Tateinheit mit Totschlag und in einem weiteren Fall mit versuchten Totschlag in zwei rechtlich zusammentreffenden Fallen verurteilt Der BGH bestatigte diese Verurteilung Zwar sei ein Schuldspruch wegen Boykotthetze trotz der rechtsstaatswidrigen Unbestimmtheit dieses Tatbestandes fur sich alleine keine Rechtsbeugung Es liege aber eine Rechtsbeugung in der Form grausamen und uberharten Strafens vor Auch zur damaligen Zeit sei eine Todesstrafe allenfalls zur Ahndung schwersten Unrechts und schwerster Schuld in Betracht gekommen Urteil vom 10 Dezember 1998 98 Der DDR Regimekritiker Robert Havemann wurde im Jahr 1976 vom Kreisgericht Furstenwalde zu Hausarrest verurteilt Die Rechtsverordnung auf die sich die Verurteilung stutzte sah jedoch lediglich die Moglichkeit vor den Aufenthalt des Verurteilten an bestimmten Orten der DDR zu untersagen Nachdem Havemanns Rechtsanwalt Gotz Berger gegen dieses Urteil Berufung eingelegt hatte wurde ihm die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft entzogen um ihn daran zu hindern Havemann weiter zu vertreten Havemanns Berufung wurde im Januar 1977 vom Bezirksgericht Frankfurt Oder verworfen Im Jahr 1979 wurde Havemann vom Kreisgericht Furstenwalde wegen angeblicher Devisenvergehen zu einer Geldstrafe verurteilt weil er missliebige Bucher im Westen publiziert hatte Auch in diesem Fall wurde die Berufung Havemanns vom Bezirksgericht Frankfurt Oder verworfen Beide Verfahren liefen nach einem Drehbuch des Ministeriums fur Staatssicherheit ab Der BGH hob den erstinstanzlichen Freispruch mehrerer beteiligter Richter und Staatsanwalte auf Bei der Verurteilung zu einer Aufenthaltsbeschrankung sei der Gesetzeswortlaut willkurlich uberdehnt worden Zudem sei in beiden Fallen durch die Verfahrensgestaltung die Verfahren waren Teil jahrzehntelanger Verfolgung Havemanns als politischen Gegner und dienten nicht der Verwirklichung von Gerechtigkeit sondern der Ausschaltung Havemanns konkrete Einflussnahme des MfS bis hin zu klarer Vorwegnahme des Verfahrensergebnisses und zu genauen Terminsvorgaben Behinderung der Verteidigung das Verfahren rechtsbeugerisch gewesen Literatur BearbeitenThomas Fischer Kommentar zum StGB 66 Auflage 2019 ISBN 978 3 406 72436 7 Kommentierung zu 339 StGB Schonke Schroder Kommentar zum StGB 30 Auflage 2018 ISBN 978 3 406 70383 6 Kommentierung zu 339 StGB Eric Hilgendorf in Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 12 Auflage 2009 ff Band 13 zu 331 ff StGB Kommentierung zu 339 StGB ISBN 978 3 89949 741 0 Roland Kern Die Rechtsbeugung durch Verletzung formellen Rechts 2010 ISBN 3 8316 0998 5 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Christina Putzke Rechtsbeugung in Kollegialgerichten 2012 ISBN 3 16 151831 4 Weblinks Bearbeiten 339 StGB bei Dejure org mit Rechtsprechung Holm Putzke BGH kippt Freispruch vom Vorwurf der Rechtsbeugung Wenn Richter uber Richter richten Legal Tribune Online vom 6 Juni 2012 Thomas Fischer Strafbarkeit beim Dealen mit dem Recht Uber Lausbuben und Staatsstreiche HRRS 2014 324 Richter vor dem BGH freigesprochen Haftentscheidung nach Huttenstadter Prozessordnung keine Rechtsbeugung Legal Tribune Online vom 10 Mai 2017 Joachim Sokolowski 16 Monate fur Staatsanwalt wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung im Amt vom 14 August 2017 Staatsanwaltschaft leitet keine Ermittlungen gegen Richter ein Keine Rechtsbeugung im Neubrandenburger Auschwitz Prozess Legal Tribune Online vom 22 Januar 2018Einzelnachweise Bearbeiten Fischer Kommentar zum StGB 59 Auflage 2012 339 Rn 2 Hilgendorf in Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 12 Auflage 2009 Band 13 339 Rn 11 Albrecht ZRP 2004 S 256 ff 260 Fischer Kommentar zum StGB 59 Auflage 2012 339 Rn 3 Spendel in Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 11 Auflage 2006 Band 9 Einleitung zu 339 BGBl I S 3322 Friedrich Schiller Wilhelm Tell Cotta Tubingen 1804 S 88 zweiter Aufzug zweite Scene Digitalisat beugen Ziffer 3 In Jacob Grimm Wilhelm Grimm Hrsg Deutsches Worterbuch Band 1 A Biermolke I S Hirzel Leipzig 1854 Sp 1744 woerterbuchnetz de BGH Urteil vom 4 September 2001 Az 5 StR 92 01 BGHSt 47 105 116 BVerfG Beschluss vom 14 Juli 2016 Az 2 BvR 661 16 Fischer Kommentar zum StGB 63 Auflage 2013 339 Rz 30 35 Friedrich Christian Schroeder Ein bedenkliches Richterprivileg S 12 In FAZ 3 Februar 1995 abgerufen am 2 Dezember 2019 Bemmann Seebode Spendel Rechtsbeugung Vorschlag einer notwendigen Gesetzesreform In Zeitschrift fur Rechtspolitik 1997 S 307 f Fischer Kommentar zum StGB 59 Auflage 2012 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Tagungsnummer 520507 BGHSt 10 294 BGHSt 32 364 Az 3 StR 498 14 Rn 17 Fischer StGB 65 Auflage 339 Rn 49 Ingo Muller Die Verwendung des Rechtsbeugungstatbestands zu politischen Zwecken Kritische Justiz 1984 S 119 141 Sascha Bottner Rechtsbeugung durch Richter 22 Juni 2013 Az 3 StR 102 84 BGHSt 32 365 Az 1 StR 376 96 BGHSt 42 343 356 Az 5 StR 472 96 NJW 1997 1455 Az 2 StR 276 00 NStZ RR 2001 243 244 Az 5 2 KLs N 9 00 3290 Js 211012 01 Az 5 StR 92 01 BGHSt 47 105 116 BGH Beschluss vom 24 Juni 2009 Az 1 StR 201 09 HRRS 2009 Nr 725 Gisela Friedrichsen Ein richterlicher Autist Der Spiegel 44 2008 Richter liess Senioren ans Bett fesseln Der Spiegel 14 November 2008 BGH Beschluss vom 5 August 2009 Az 1 StR 366 09 Urteil vom 3 Marz 2009 Az 2 KLs 210 Js 4263 08 AK 13 08 BGH Urteil vom 31 Mai 2012 Az 2 StR 610 11 Urteil vom 1 September 2011 Az 3600 Js 37702 09 5 KLs Furchterlich schlechte Idee Ex Richter wegen Probehaft verurteilt Memento vom 3 Januar 2018 im Internet Archive hessenschau de 27 Juni 2017 BGH Beschluss vom 15 08 2018 Az 2 StR 474 17 BGH Urteil vom 11 April 2013 Az 5 StR 261 12 BGH Urteil vom 10 Mai 2017 Az 5 StR 19 17 BGH Urteil vom 18 Juli 2013 Az 4 StR 84 13 hrr strafrecht de Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14 Juli 2016 Aktenzeichen 2 BvR 661 16 Abgerufen am 11 Oktober 2020 BGH Beschluss vom 14 September 2017 Az 4 StR 274 16 openJur 2017 159 abgerufen am 11 Oktober 2020 Der Spiegel vom 2 Januar 2012 S 38 OLG Nurnberg Justiz und NS Verbrechen II 318 siehe Spendel in Leipziger Kommentar zum StGB 11 Auflage 2006 9 Band 339 Rn 11 Ingo Muller Furchtbare Juristen Die unbewaltigte Vergangenheit der Justiz Munchen 1989 Az 1 StR 50 56 NStZ 1996 S 485 ff Az 5 StR 670 67 NJW 1968 S 1339 1340 Gerhard Mauz in SPIEGEL vom 9 Dezember 1968 Az 1 StR 119 69 NJW 1970 S 571 ff Spendel in Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 11 Auflage 1988 Band 9 339 Rn 11 BGH Urteil vom 16 November 1995 Az 5 StR 747 94 BGHSt 41 S 317 347 Urteil vom 13 Dezember 1993 Az 5 StR 76 93 BGHSt 40 30 44 BGH Urteil vom 16 November 1995 Az 5 StR 747 94 BGHSt 41 317 347 BVerfG Beschluss vom 12 Mai 1998 Az 2 BvR 61 96 NJW 1998 S 2587 2598 BGH Urteil vom 13 Dezember 1993 Az 5 StR 76 93 BGHSt 40 30 44 BGH Urteil vom 15 September 1995 BGHSt 41 247 277 BGH Urteil vom 22 Oktober 1996 Az 5 StR 232 96 NStZ 1997 127 129 BGH Urteil vom 26 Juli 1999 Az 5 StR 94 99 NStZ 1999 361 Az 5 StR 713 94 BGHSt 41 247 277 Az 5 StR 747 94 BGHSt 41 317 347 Az 5 StR 322 98 BGHSt 44 275 308 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4177205 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsbeugung amp oldid 231688944