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Die Nachlasspflegschaft 1960 BGB ist eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses insbesondere durch Bestellung eines Nachlasspflegers die bis zur Annahme der Erbschaft oder bis zur Ermittlung eines Erben erfolgen kann Auch nach Inkrafttreten des FamFG am 1 September 2009 bedarf die Bestellung des Nachlasspflegers neben der Beauftragung auch seiner formlichen Verpflichtung durch das Nachlassgericht nach 1789 in Verbindung mit 1962 BGB 1 Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzung unbekannter Erbe 2 Antrag auch durch Glaubiger 3 Aufgaben 4 Nachlasspfleger und Bestattung 5 Nachlassverbindlichkeiten 6 Vergutung 7 Abwesender Erbe 8 Siehe auch 9 Weblinks 10 Literatur 11 EinzelnachweiseVoraussetzung unbekannter Erbe Bearbeiten Unbekannt im Sinne der Vorschrift sind die Erben auch dann wenn sie aus rechtlichen Grunden nicht ohne umfangreiche Ermittlungen vom Nachlassgericht festgestellt werden konnen 2 Eine fur die Bestellung eines Nachlasspflegers ausreichende Unklarheit uber den endgultigen Erben besteht auch dann wenn noch ein Verfahren auf gerichtliche Vaterschaftsfeststellung des Erblassers betrieben wird sofern fur die Vaterschaft eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht Hierbei durfen im Hinblick auf den vorubergehenden Charakter von Sicherungsmassnahmen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden 3 Sobald der Erbe ermittelt ist wird die Nachlasspflegschaft aufgehoben Hierbei kommt es nicht auf eine absolut sichere Klarung der Erbfolge an sondern es reicht aus dass keine nennenswerten Zweifel an der Erbenstellung der ermittelten Person bestehen Antrag auch durch Glaubiger BearbeitenAuch ein Nachlassglaubiger kann beim Nachlassgericht die Bestellung eines Nachlasspflegers beantragen 1961 BGB Bei einem bedurftigen Nachlass kann die Anordnung der Nachlasspflegschaft nicht davon abhangig gemacht werden dass der antragstellende Glaubiger die Gerichtskosten vorschiesst 4 Die Bestellung eines Nachlasspflegers auf Antrag eines Glaubigers setzt nicht voraus dass der Anspruch sogleich gerichtlich geltend gemacht werden soll Es genugt dass der Glaubiger den Anspruch zunachst aussergerichtlich verfolgen mochte Die Voraussetzungen des 1961 BGB sind regelmassig gegeben wenn der Erbe unbekannt ist und der Vermieter des Verstorbenen einen Ansprechpartner benotigt um die Kundigung des Mietvertrages auszusprechen und die Raumung der Mietwohnung erreichen zu konnen 5 Die Nachlasspflegschaft fur die unbekannten Erben kann bei anstehender Raumung der Mietwohnung nicht auf die Beendigung des Mietverhaltnisses beschrankt werden 6 Aufgaben BearbeitenDer Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter des bzw der unbekannten Erben und hat u a die Aufgabe diese n zu ermitteln und die Nachlassangelegenheit abzuwickeln Kontakt mit den Nachlassglaubigern Bezahlung der Bestattungskosten Beendigung und Abwicklung des Wohnraummietverhaltnisses mit dem Erblasser usw 7 In diesem Rahmen hat der Nachlasspfleger auch ein berechtigtes Interesse zur Einsicht in Personenstandsurkunden bei den Standesamtern 62 Abs 1 PStG Der Nachlasspfleger kann die Erbenermittlung einem professionellen Erbenermittler ubertragen 8 wenn er zuvor alle erforderlichen und zumutbaren Massnahmen zur Ermittlung der Erben selbst unternommen hat und hierbei erfolglos blieb Bei verfruhter Einschaltung ist er den Erben schadensersatzpflichtig 9 Einer nachlassgerichtlichen Genehmigung zur Einschaltung des Erbenermittlers bedarf es nicht 10 Nachlasspfleger und Bestattung BearbeitenDas Landessozialgericht Hessen 11 und das Landessozialgericht Berlin Brandenburg 12 haben festgestellt dass ein Nachlasspfleger keinen Anspruch der unbekannten Erben auf Ubernahme der Bestattungskosten nach 74 SGB XII gegenuber dem Trager der Sozialhilfe geltend machen kann In beiden Fallen hat der Nachlasspfleger die Bestattung veranlasst und begehrte die Begleichung dieser Kosten durch den Trager der Sozialhilfe In beiden Fallen wurden diese Antrage abgewiesen Beide Landessozialgerichte bestatigten dass lediglich die Erben gemass 1968 BGB zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet sind Mithin kommt es sozialhilferechtlich nicht darauf an ob der Erblasser sozialhilfebedurftig war sondern lediglich darauf ob die Erben Anspruch auf Sozialhilfe haben Bei unbekannten Erben sind jedoch die Voraussetzungen der Sozialhilfe nicht zu klaren Auch kann der Nachlasspfleger diese Anspruche nicht geltend machen da der Wirkungskreis der Nachlasspfleger lediglich die Vertretung der Erben in Bezug auf den Nachlass umfasst Der Nachlasspfleger kann nicht eigene Anspruche der Erben wie etwa den Anspruch auf Sozialhilfe geltend machen Diesen Anspruch mussen die Erben selbst verfolgen Nachlassverbindlichkeiten BearbeitenDer Nachlasspfleger ist zur Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten berechtigt und gegebenenfalls verpflichtet wenn so Schaden oder unnotige Prozesse und Kosten vermieden werden Die Nachlasspflegschaft dient zwar grundsatzlich nicht der Befriedigung der Nachlassglaubiger da sie zum Schutz der Erben angeordnet ist Ist der Nachlasspfleger aber mit der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses betraut gehort es insbesondere zu seinen Pflichten den Nachlass zu erhalten und zu verwalten sowie die Vermogensinteressen der kunftig festzustellenden Erben wahrzunehmen Welche Massnahmen insoweit zweckmassig sind entscheidet der Nachlasspfleger nach pflichtgemassem Ermessen 13 In diesem Zusammenhang kann er aus Mitteln des Nachlasses und unter Berucksichtigung der beschrankten Erbenhaftung Verbindlichkeiten des Nachlasses erfullen wenn dies zur Erhaltung des Nachlasswertes geboten ist denn er darf den Nachlass nicht der Gefahr eines aussichtslosen mit Kosten verbundenen Rechtsstreits aussetzen Dazu kann er auch Nachlassgegenstande veraussern 14 Zu den zu begleichenden Verbindlichkeiten konnen auch Ruckforderungsanspruche des Sozialhilfetragers 102 SGB XII und der Landeskasse nach 1836e BGB gehoren wenn fur den Verstorbenen zu Lebzeiten eine rechtliche Betreuung angeordnet war 15 Der Nachlasspfleger ist auch zur Abgabe der Erbschaftsteuererklarung verpflichtet 31 Abs 6 ErbStG Stellt der Nachlasspfleger verspatet einen Insolvenzantrag macht er sich gegenuber dem Nachlass uU schadensersatzpflichtig Der Schaden kann dann in einer vor Antragstellung entnommenen Nachlasspflegervergutung bestehen 16 Vergutung BearbeitenDer Nachlasspfleger wird bei beruflicher Pflegschaftsfuhrung nach dem Vormunder und Betreuervergutungsgesetz VBVG vergutet wobei nach 1888 BGB Abweichungen gegenuber den dortigen Vergutungsstundensatzen moglich sind Bei einer ehrenamtlichen Fuhrung der Pflegschaft besteht nur Anspruch auf Aufwendungsersatz 1877 BGB Berufsmassige Nachlasspfleger die ihre Tatigkeiten zur Abwicklung des Nachlasses vergutet haben wollen mussen nach Zeitaufwand abrechnen Eine minutengenau Abrechnung ist aber nicht erforderlich Ausreichend ist dass die Angaben die Feststellung der ungefahren Grossenordnung ermoglichen und Grundlage einer gegebenenfalls durchzufuhrenden Schatzung entsprechend 287 ZPO sein konnen 17 Der Beschluss durch den die Vergutung des Nachlasspflegers gegen den Erben festgesetzt ist ist ein Vollstreckungstitel nur gegen den Nachlass nicht gegen das Vermogen das der Erbe ausser dem Nachlass hat 18 Fur die Vergutung des Nachlasspflegers bei vermogendem Nachlass sind die Stundensatze im Grundsatz unabhangig von den Festlegungen des VBVG anhand der Kriterien des 1888 Abs 2 BGB zu bestimmen Die festgelegten Satze fur die Vergutung der Berufsvormunder zwischen 23 und 39 Euro pro Stunde konnen nur im Einzelfall als Anhaltspunkt und nur im Sinne von Mindestsatzen herangezogen werden wenn sich die konkrete Nachlassabwicklung als einfach darstellt 19 Die nach Ausbildungsgrad gestaffelten Stundensatze in 3 Abs 1 VBVG konnen auch eine taugliche Orientierungshilfe Anhaltspunkt im Sinne von Mindestsatzen fur die Bemessung der Stundensatze bei der Vergutung eines berufsmassigen Nachlasspflegers im Falle eines vermogenden Nachlasses darstellen Sie konnen nach den fur die Vergutung des Nachlasspflegers in 1888 Abs 1 Satz 2 BGB festgelegten Kriterien uberschritten werden Die Heranziehung einer auf dieser Grundlage von der Rechtsprechung entwickelten gestaffelten Tabelle in der nutzbare Fachkenntnisse und Schwierigkeit der Aufgabe angemessen berucksichtigt sind ist deshalb nicht zu beanstanden 20 Das OLG Thuringen sah gestaffelte Stundensatze zwischen 35 und 115 Euro als angemessen an 21 Die Vergutung des Nachlasspflegers richtet sich nach 1888 Abs 1 Satz 2 BGB und nicht nach 3 VBVG soweit der Nachlass zur Deckung der Vergutung ausreicht Allein der vom Nachlass nicht gedeckte Teil der Vergutung ist nach den Satzen fur unbemittelte Nachlasse zu bemessen 22 Der Beschluss uber die Vergutung eines Nachlasspflegers ist zu begrunden Die Interessen der unbekannten Erben sind im Festsetzungsverfahren durch Bestellung eines Erganzungspflegers zu wahren 23 Die 15 monatige Ausschlussfrist 16 VBVG gilt auch fur Erstattungsanspruche von Nachlasspflegern 24 Es ist aber moglich pauschal fur alle kunftigen Vergutungsantrage eine Verlangerung der Frist zu beantragen 25 Das Nachlassgericht ist bei der Festsetzung der Vergutung nicht an die zwischen dem Nachlasspfleger und dem Erbe abgeschlossene Vergutungsvereinbarung gebunden Diese ist insoweit fur das gerichtliche Festsetzungsverfahren unwirksam Der Einwand mangelhafter Amtsfuhrung ist gegenuber der Festsetzung der Vergutung fur den Nachlasspfleger durch das Nachlassgericht ausgeschlossen 26 Ist ein Nachlasspfleger wegen Untreue zu Lasten des von ihm zu verwaltenden Nachlasses verurteilt worden ist ein etwaiger Vergutungsanspruch allerdings verwirkt 27 Abwesender Erbe BearbeitenWenn der Erbe bekannt und nur sein Aufenthalt unbekannt ist kommt es stattdessen zur Abwesenheitspflegschaft Siehe auch BearbeitenNachlassverwaltung Verlassenschaftsverfahren Osterreich Weblinks BearbeitenRechtsprechungsubersicht zur Nachlasspflegschaft dejure org Weitere Rechtsprechung zur Nachlasspflegschaft Bund Deutscher Nachlasspfleger BDN e V Literatur Bearbeitendu Carrois Der uberschuldete Nachlass Handlungsoptionen des Nachlasspflegers Rpfleger 2009 197 Deinert Jegust Lichtner Todesfall und Bestattungsrecht 4 Aufl Dusseldorf 2010 ISBN 978 3 936057 31 7 Nachlasspflegschaft Herausgeber Holger Siebert fruher Jochum Pohl Reguvis Verlag 7 Auflage Koln 2023 ISBN 978 3 8462 1413 8 Schulz Hrsg Handbuch Nachlasspflegschaft 2 Aufl Bonn 2017 ISBN 978 3 95661 057 8 Schulz Der Pfleger im Erbrecht Nachlasspfleger und sonstige Pfleger Hereditare Jahrbuch fur Erbrecht und Schenkungsrecht Band 4 2014 61 ISBN 978 3 16 153405 8 Schulz Schmitz Die Kontofuhrung des Nachlasspflegers ZEV 2015 80 Siebert Hinterlegung von Nachlasswerten als vor letzte Massnahme Veroffentlicht in Rpfleger 2018 517 ff Siebert Erbenermittlung als Aufgabe fur Rechtspfleger Nachlasspfleger und Erbenermittler Veroffentlicht in ZEV 2019 688 ff Siebert Der Nachlasspfleger und die Ausschlagung des vorausgegangenen Nachlass Veroffentlicht in ZEV 2023 362 ff Zimmermann Rechtsfragen bei einem Todesfall 5 Aufl Munchen 2004 ISBN 3 423 05632 0 Zimmermann Die Nachlasspflegschaft 4 Aufl Bielefeld 2017 ISBN 978 3 7694 1175 1 Zimmermann Die Vergutung des Nachlasspflegers seit 1 Juli 2005 ZEV 2005 473 Zimmermann Die Nachlasspflegschaft und sonstige Nachlassverfahren im FamFG Rpfleger 2009 437 Zimmermann Neuere Rechtsprechung zur Vergutung von Betreuern Verfahrenspflegern Verfahrensbeistanden und Nachlasspflegern FamRZ 2011 1776 Einzelnachweise Bearbeiten OLG Stuttgart Beschluss vom 25 November 2010 Az 8 W 460 10 BeckRS 2010 29404 FamRZ 2011 846 NJW RR 2011 737 FGPrax 2011 88 OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 23 November 2004 Az 20 W 91 04 Volltext Beschluss des BGH vom 17 Juli 201 NJW RR 2013 72 Volltext IV ZB 23 11 OLG Schleswig Holstein Beschluss vom 20 Mai 2011 3 Wx 51 11 NJW RR 2011 1643 OLG Hamm Beschluss vom 5 Januar 2010 Az I 15 W 383 09 NJW RR 2010 1594 Rpfleger 2010 590 FGPrax 2011 29 sowie OLG Dresden Beschluss vom 9 Dezember 2009 3 W 1133 09 Rpfleger 2010 215 FamRZ 2010 1114 OLG Koln Beschluss vom 10 Dezember 2010 2 Wx 198 10 MDR 2011 370 FGPrax 2011 128 FamRZ 2011 1251 OLG Munchen Beschluss vom 20 Marz 2012 31 Wx 81 12 NJW RR 2012 842 FGPrax 2012 118 OLG Hamm Beschluss vom 22 Juni 2010 Az I 15 W 308 10 OLG Celle StAZ 1998 81 OLG Frankfurt Rpfleger 2000 161 OLG Bremen StAZ 1998 255 LG Berlin Rpfleger 2000 393 LG Berlin ZEV 2012 413 OLG Frankfurt Main Rpfleger 2000 161 Beschluss vom 7 Mai 2013 Az L 6 SO 93 10 vgl unter http dejure org 2013 22046 Urteil vom 20 Marz 2013 Az L 23 S 97 11 vgl unter Archivierte Kopie Memento des Originals vom 26 Juni 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bayernportal jurion de BGH Beschluss vom 26 Oktober 1967 Az VII ZR 86 65 BGHZ 49 1 5 OLG Munchen Beschluss vom 7 Januar 2010 Az 31 Wx 154 09 OLG Stuttgart Beschluss vom 29 Juni 2007 8 W 245 07 FamRZ 2007 1912 BtMan 2007 203 Ls FGPrax 2007 270 NJW RR 2007 1593 BWNotZ 2008 57 LG Hamburg Urt v 20 9 2021 304 O 407 20 BeckRS 2021 39648 BGH Beschluss vom 14 Marz 2018 IV ZB 16 17 OLG Munchen Beschluss vom 16 Marz 2015 31 Wx 81 14 uberholt daher OLG Celle Beschluss vom 24 Marz 2016 6 W 14 16 OLG Celle Beschluss vom 30 Juni 2016 6 W 81 16 OLG Schleswig Beschluss vom 18 Dezember 2009 Az 3 Wx 24 08 OLG Schleswig Beschluss vom 14 Januar 2010 Az 3 Wx 63 09 Beschlusse des Thuringer OLG vom 3 Juni 2013 6 W 430 12 und 6 W 397 12 BGH Beschluss vom 29 Juni 2021 IV ZB 16 20 LG Berlin Beschluss vom 3 Dezember 2007 Az 87 T 233 07 87 T 234 07 LG Berlin FamRZ 2004 1518 KG FamRZ 2006 225 FGPrax 2005 264 KG FamRZ 2006 651 Rpfleger 2006 76 OLG Zweibrucken FamRZ 2007 1271 Rpfleger 9 2007 OLG Zweibrucken Beschluss 3 W 49 07 vom 30 April 2007 FGPrax 2007 232 Rpfleger 2007 471 ZEV 2007 528 Ls BtPrax 2007 267 Ls OLG Naumburg 2 Wx 15 11 BtPrax 2012 39 Ls BGH Beschl v 24 Oktober 2012 IV ZB 13 12 Volltext http lexetius com 2012 5596 BayObLG FamRZ 2003 1414 OLG Bremen Beschluss vom 15 Marz 2012 5 W 19 11 OLG Dusseldorf Beschluss vom 18 April 2017 NLPrax 2019 49 mit Anm Gleumes OLG Celle Beschluss vom 30 Mai 2011 Az 6 W 120 11 Landgericht Coburg Beschluss vom 5 Marz 2009 41 T 6 09 vgl unter https www rechtslupe de zivilrecht erbrecht der untreue nachlasspfleger 37851 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4123812 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nachlasspflegschaft amp oldid 237159434