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Der Erbfall tritt mit dem Tod einer naturlichen Person des Erblassers ein Mit dem Erbfall geht nach 1922 Abs 1 BGB das gesamte Vermogen des Erblasser auf den oder die Erben uber Der Nacherbfall hingegen tritt nicht mit dem Tod des Erblassers sondern gemass 2106 BGB typischerweise mit dem Tod des Vorerben ein Inhaltsverzeichnis 1 Problematik Todeszeitpunkt 2 Problematik Internationales Recht 3 Deutschland 4 Grossbritannien 5 WeblinksProblematik Todeszeitpunkt BearbeitenIm Erbrecht kann es erforderlich sein den genauen Todeszeitpunkt des Verstorbenen zu bestimmen wenn in geringem zeitlichen Abstand weitere Personen verstorben sind die gegenuber dem Erblasser oder umgekehrt er diesen gegenuber erbberechtigt sind Dies kann etwa der Fall sein wenn ein Ehepaar gemeinsam verungluckt Wenn nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden kann welche Person von beiden fruher gestorben ist greifen gesetzliche Vermutungen so genannte Kommorientenvermutungen von lat commorior zugleich sterben Wenn zwei Personen gleichzeitig versterben beerbt keiner den jeweils anderen Problematik Internationales Recht BearbeitenWenn die verstorbenen Ehepartner verschiedene Staatsangehorigkeiten hatten so konnen da im internationalen Erb und Verschollenheitsrecht das jeweilige Personalstatut massgeblich ist die beiden in Betracht kommenden Kommorientenvermutungen der verschiedenen Herkunftslander divergieren Das Problem dass die verschiedenen nationalen Rechte zu unterschiedlichen Erbfolgen und Quoten kommen konnen kann dadurch gelost werden dass in diesen Fallen das Recht und damit die gesetzliche Vermutung des Staates angewendet wird welches die familienrechtlichen Beziehungen der Verstorbenen regelt vgl Art 14 EGBGB oder die sich nach Massgabe der nach den Heimatrechten ermittelten unterschiedlichen Quoten angeglichen werden Siehe auch Verordnung EU Nr 650 2012 Erbrechtsverordnung Deutschland BearbeitenNach deutschem Recht ist fur den Tod einer Person nach dem heutigen Stand der Medizin trotz einiger Kritik der Gesamthirntod massgeblich also der Zeitpunkt in dem keine Hirnstrome mehr feststellbar sind vgl 3 TPG auch OLG Frankfurt Main NJW 1997 3100 Zum Zeitpunkt des Todes geht der Nachlass als Ganzes auf einen oder mehrere Erben uber 1922 Abs 1 BGB Bei Verschollenheit eines Menschen begrundet die Todeserklarung die widerlegbare Vermutung dass der Verschollene zu dem im Beschluss festgestellten Zeitpunkt gestorben ist 9 Abs 1 des Verschollenheitsgesetzes Uberlebt eine Person die fur tot erklart worden ist oder deren Todeszeit nach dem Verschollenheitsgesetz festgestellt ist den festgestellten Zeitpunkt so kann diese Person die Herausgabe ihres Vermogens von dem vermeintlichen Erben verlangen 2031 Abs 1 BGB Beispiele Ein 30 Jahriger aus Hessen erklart als Schafzuchter nach Neuseeland zu gehen und seine Kontakte mit Deutschland abzubrechen Hort man von ihm zum Beispiel elf Jahre nichts mehr ist er deswegen nicht verschollen da nach den Umstanden keine ernstlichen Zweifel an seinem Fortleben bestehen Ein 63 Jahriger Steve Fossett erklart etwa 130 km sudostlich von Reno im US Bundesstaat Nevada mit einem Leichtflugzeug einen Rundflug zu starten Nachdem er nicht mehr zuruckkehrt und alle Suchaktionen erfolglos bleiben ist er verschollen da nach den Umstanden ernstliche Zweifel an seinem Fortleben bestehen Ist nicht festzustellen welche von zwei Personen eher gestorben ist so regelt 11 des Verschollenheitsgesetzes dass beide Personen zugleich gestorben sind In erbrechtlicher Hinsicht bewirkt diese gesetzliche Vermutung dass keine der verstorbenen Personen die andere beerbt sondern deshalb von der Erbfolge ausgeschlossen wird weil 1923 Abs 1 BGB fur die Erbberechtigung voraussetzt dass der Erbe den Erblasser uberlebt Grossbritannien BearbeitenIm britischen Common Law gilt fur den Fall dass nicht festzustellen ist welche von zwei Personen eher gestorben ist die Vermutung dass der jungere der beiden Verstorbenen spater als der andere gestorben ist Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Erbfall Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wigo Muller Der Erbfall im Zivil Steuer und Sozialrecht 8 uberarbeitete Auflage Braunfels Lahn Oktober 2013 Zusammenfassende Darstellung des Erbrechtes zahlreicher StaatenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4152583 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erbfall amp oldid 230995643