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Das Transplantationsgesetz TPG regelt seit 1997 in der Bundesrepublik Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen fur die Spende Entnahme und Ubertragung von menschlichen Organen Organteilen und Geweben Bei der Entnahme von Organen unterscheidet das Gesetz zwischen der Organentnahme bei toten und bei lebenden Organspendern 1 BasisdatenTitel Gesetz uber die Spende Entnahme und Ubertragung von Organen und GewebenKurztitel TransplantationsgesetzAbkurzung TPGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von Art 74 Abs 1 Nr 26 GGRechtsmaterie Besonderes Verwaltungsrecht MedizinrechtFundstellennachweis 212 2Ursprungliche Fassung vom 5 November 1997 BGBl I S 2631 Inkrafttreten am 1 Dezember 1997Neubekanntmachung vom 4 September 2007 BGBl I S 2206 Letzte Anderung durch Art 15d G vom 11 Juli 2021 BGBl I S 2754 2802 Inkrafttreten derletzten Anderung uberw 20 Juli 2021 Art 16 G vom 11 Juli 2021 GESTA M052Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Es gilt die erweiterte Zustimmungslosung d h ohne Zustimmung des Spenders oder der nachsten Familienangehorigen im Falle des Hirntodes ist eine Transplantation nicht zulassig Mit dem Gewebegesetz vom 20 Juli 2007 ist das Gesetz auch auf menschliches Gewebe und fotale Organe anwendbar 2 Obwohl auch Blut als Organ gilt ist das Transplantationsgesetz fur Blut Blutbestandteile und Blutprodukte nicht anwendbar Fur diese gilt das Transfusionsgesetz Das Transplantationsgesetz wurde am 25 Juni 1997 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und trat nachdem der Bundesrat am 26 September zugestimmt hatte im Wesentlichen zum 1 Dezember des Jahres in Kraft 3 Inhaltsverzeichnis 1 Grundaussagen des Gesetzes 1 1 Organentnahme bei Toten 1 2 Organentnahme bei Lebenden 1 3 Transplantationszentren 1 4 Wartelisten 1 5 Organ und Gewebehandel 1 6 Aufklarung 1 7 Organspenderegister 1 8 Blutspenden 2 Todesfeststellung Gesamthirntod Konzept 3 Einwilligung zur Organentnahme Entscheidungslosung 3 1 Gesetzliche Regelung 3 2 Organentnahme mit Einwilligung des Organspenders 3 3 Organentnahme mit Zustimmung anderer Personen 4 Transplantationsregister 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 7 1 Landesrecht zum TPG 8 EinzelnachweiseGrundaussagen des Gesetzes BearbeitenOrganentnahme bei Toten Bearbeiten Die Bundesarztekammer als Reprasentant der Arzteschaft bestimmt in Richtlinien die Regeln zum Nachweis des Todes Der Gesetzgeber sollte lediglich den Punkt markieren der als Mindestvoraussetzung fur eine Organentnahme gelten muss Daher war vorzuschreiben dass vor einer Organentnahme stets der Gesamthirntod also der Ausfall der Gesamtfunktion des Grosshirns des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen festzustellen ist Damit definiert der Gesetzgeber nicht den Tod legt aber insoweit ein Mindestkriterium fur die Organentnahme fest Organentnahme bei Lebenden Bearbeiten Die Lebendorganspende ist in 8 ff TPG geregelt Solche Transplantationen etwa einer Niere sind nur unter bestimmten Voraussetzungen moglich VolljahrigkeitDer Spender muss volljahrig sein Einwilligung nach AufklarungEr muss seine Einwilligung erteilt haben die eine uber alle mit dem Eingriff verbundenen Risiken umfassende Aufklarung voraussetzt Dies gilt auch fur mogliche Einschrankungen von Versicherungsleistungen EignungDer Betroffene muss nach arztlicher Beurteilung als Spender geeignet sein Keine uber den Eingriff hinausgehende GefahrEs darf ihm auch keine schwere gesundheitliche Beeintrachtigung drohen die uber das Operationsrisiko hinausgeht Die Lebendorganspende ist nach geltendem Recht subsidiar gegenuber der postmortalen Spende auch wenn dies aus arztlicher Sicht haufig kritisiert wird Beschrankt ist der Spenderkreis der Lebendorganspende auf Ubertragungen an enge Verwandte Ehegatten eingetragene Lebenspartner oder andere Personen die dem Spender in besonderer personlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen Mit dem Problem der sozialrechtlichen Erstattung der sog Cross Over Spende unter Lebenden hat sich das Bundessozialgericht beschaftigt 4 Transplantationszentren Bearbeiten Ubertragungen der lebenswichtigen und vermittlungspflichtigen Organe Herz Niere Leber Lunge Bauchspeicheldruse und Darm durfen nur in dafur zugelassenen Transplantationszentren erfolgen Sie werden zur Zusammenarbeit verpflichtet wofur regionale Koordinierungsstellen eingerichtet werden sollen Im Ausland entnommene Organe durfen nur vermittelt werden wenn kein Widerspruch zu wesentlichen Grundsatzen des deutschen Rechts besteht Damit soll einer illegalen Einfuhr von Organen aus armeren Landern entgegengewirkt werden Wartelisten Bearbeiten Die Transplantationszentren mussen Wartelisten der Personen fuhren die ein vermittlungspflichtiges Spenderorgan benotigen Eine Entscheidung uber die Reihenfolge von Organ und Gewebespenden darf nur nach medizinischen Kriterien wie Erfolgsaussicht oder Dringlichkeit erfolgen nicht nach finanziellen oder sozialen Kriterien Dies gilt nicht fur die Organspenden von Lebenden an ihnen eng verbundene Personen 1967 wurde Eurotransplant gegrundet u a mit dem Ziel die Verfugbarkeit von Spenderorganen bzw geweben zu verbessern Organ und Gewebehandel Bearbeiten Der Organ und Gewebehandel ist verboten und kann mit bis zu funf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden 18 TPG Davon ausgenommen sind bestimmte aus Organen gewonnene Medikamente sowie Entgelte etwa fur den medizinischen Aufwand zur Organentnahme Transport und Konservierung oder Infektionsschutz Aufklarung Bearbeiten Die Behorden sollen die Bevolkerung uber Moglichkeiten und Voraussetzungen von Organspenden aufklaren und Organspendeausweise bereithalten Krankenkassen sollen ihre Versicherten regelmassig zu einer personlichen Entscheidung uber eine Organspende auffordern Ein europaweit einheitlicher Organspendeausweis wird angestrebt Bislang sollen nur ca 3 3 der Bevolkerung Organspendeausweise ausgefullt haben Durch die Erhohung der Quote der Personen die ausdruckliche Erklarungen fur oder wider die Organspende abgeben sollen auch die Angehorigen von der Entscheidung hieruber entlastet werden Organspenderegister Bearbeiten Um Erklarungen fur oder gegen eine Organspende zu speichern kann das Bundesgesundheitsministerium ein Zentralregister einrichten Ein solches hatte das Bundesgesundheitsministerium ursprunglich fur Marz 2022 geplant 5 Stand Juli 2023 befindet es sich immer noch im Aufbau 6 Blutspenden Bearbeiten Blutspenden und Stammzellspenden sind von dem Gesetz nicht erfasst Todesfeststellung Gesamthirntod Konzept BearbeitenDas TPG regelt den Tod des potentiellen Spenders als Entnahmevoraussetzung in 3 Abs 1 Nr 2 und Abs 2 Nr 1 Demnach ist es erforderlich dass der Tod des Spenders nach dem aktuellen Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaften festgestellt wurde und ein irreversibler Totalausfall von Grosshirn Kleinhirn und Hirnstamm vorliegt Da in 3 Abs 2 Nr 2 TPG alle wesentlichen Hirnregionen aufgezahlt werden spricht man vom Gesamthirntod Die Kriterien fur die Diagnostik des Hirntodes wurden erstmals 1968 durch eine Kommission der Harvard Universitat benannt Nachdem verbesserte diagnostische Methoden entwickelt wurden formulierte der Wissenschaftliche Beirat der Bundesarztekammer 1982 die ersten Entscheidungshilfen zur Feststellung des Hirntodes Der technische Fortschritt erforderte in den Jahren 1986 1991 und 1997 Fortschreibungen der Entscheidungshilfen Vor der Organentnahme mussen der Ausfall der Hirnfunktionen oder der endgultige nicht behebbare Stillstand von Herz und Kreislauf des Spenders durch zwei Arzte unabhangig voneinander festgestellt werden Sie durfen an der spateren Organtransplantation weder beteiligt sein noch einem daran beteiligten Arzt unterstehen Einwilligung zur Organentnahme Entscheidungslosung BearbeitenGesetzliche Regelung Bearbeiten Das Transplantationsgesetz wurde durch ein weitergehendes Gewebegesetz erganzt Dies beruht auf den europarechtlichen Vorgaben der EG Richtlinie 2004 23 EG 7 Am 23 Mai 2007 wurde im Bundestag das Gewebegesetz verabschiedet Es ist am 1 August 2007 in Kraft getreten 8 Am 24 April 2007 veroffentlichte der Nationale Ethikrat in Deutschland eine Stellungnahme mit dem Ziel die Zahl der Organspenden zu erhohen Dabei wurde die Widerspruchsregelung favorisiert In der Stellungnahme heisst es u a Im Jahr 2005 haben sich trotz der im TPG niedergelegten Meldepflicht nur 45 der Krankenhauser mit Intensivstationen an der Organspende beteiligt d h mindestens Kontakt mit der zustandigen Koordinierungsstelle aufgenommen Dieser Missstand ist sowohl auf mangelnde Anreize fur Krankenhauser sich an der Organspende zu beteiligen als auch auf mangelnde Sanktionen fur die Nichtbeteiligung zuruckzufuhren 9 Im Mai 2007 wurde eine Anderung des Transplantationsgesetzes von Ulla Schmidt Gesundheitsministerin von 2001 bis 2009 abgelehnt 10 Nach der Bundestagswahl im Herbst 2009 endete die schwarz rote grosse Koalition Angela Merkel bildete eine schwarz gelbe Koalition und das Kabinett Merkel II Gesundheitsminister wurde zunachst Philipp Rosler 2012 gefolgt von Daniel Bahr Es fand ein grosses offentliches Echo als Frank Walter Steinmeier Kanzlerkandidat der SPD 2009 und SPD Fraktionsvorsitzender seit Herbst 2009 im August 2010 seiner Ehefrau eine Niere spendete Politiker mehrerer Parteien regten daraufhin eine Debatte uber eine Reform der Organspenden Regelung an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser Schnarrenberger ausserte offen uber eine Widerspruchsregelung bei Organspenden diskutieren zu wollen 11 Danach ware eine Organentnahme zulassig gewesen wenn der Spender dem nicht ausdrucklich widersprochen hat Am 25 Mai 2012 beschloss der Deutsche Bundestag mit grosser Mehrheit eine umfassende Reform der Organspende 12 der der Bundesrat im Juni 2012 zustimmte 13 In 2 Abs 1a des Transplantationsgesetzes sowie 291a Abs 3 Satz 1 Nummer 7 bis 9 SGB V wurde zum 1 November 2012 die Entscheidungslosung umgesetzt 14 15 16 Danach wirken die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen durch regelmassige Anschreiben darauf hin dass die Versicherten eine Entscheidung zur Organ und Gewebespende treffen und diese Entscheidung dokumentieren insbesondere in einem Organspendeausweis Die elektronische Gesundheitskarte muss geeignet sein Erklarungen der Versicherten zur Organ und Gewebespende sowie Hinweise auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort entsprechender Erklarungen aufzunehmen 291a Abs 3 Satz 1 Nr 7 und 8 SGB V Wer eine Erklarung zur Organ und Gewebespende abgibt kann in eine Entnahme einwilligen ihr widersprechen oder die Entscheidung einer namentlich benannten Person seines Vertrauens ubertragen erweiterte Zustimmung Letzteres stellt eine besondere Art der postmortalen Vollmacht dar Niemand ist jedoch verpflichtet uberhaupt eine Erklarung abzugeben 2 Abs 2 und Abs 2a TPG Die gesetzliche Regelung der Zulassigkeit der postmortalen Organspende muss zum einen dem uber den Tod hinaus fortwirkenden Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen Rechnung tragen Deshalb hat die zu Lebzeiten abgegebene Erklarung zur Organspende absolute Prioritat und ist von jedermann strikt zu beachten Die Einwilligung kann auf die Entnahme bestimmter Organe beschrankt werden Jugendliche konnen erst ab 16 Jahren selbst in eine Organspende einwilligen ab 14 Jahren ist ein Widerspruch moglich Zum anderen regelt das Transplantationsgesetz auch die weitaus uberwiegende Zahl der Falle in denen der Verstorbene zu Lebzeiten aus welchen Grunden auch immer keine Erklarung zur Organspende abgegeben hatte Dies betrifft mehr als 90 aller Todesfalle Der nachste Angehorige ist als Sachwalter des uber den Tod hinaus fortwirkenden Personlichkeitsrechts verpflichtet einen ihm bekannten oder mutmasslichen Willen des moglichen Organspenders bei der Entscheidung uber eine postmortale Organspende zu beachten Wenn auch Anhaltspunkte fur einen mutmasslichen Willen fehlen ist der nachste Angehorige nach ethisch verantwortbarem Ermessen im Rahmen seines Totenfursorgerechts zu einer Entscheidung im Sinne des Verstorbenen berufen In rund 60 der jahrlich zur Transplantation in Frage kommenden Todesfalle erteilen die nachsten Angehorigen ihre Einwilligung Organentnahme mit Einwilligung des Organspenders Bearbeiten Die Entnahme von Organen ist nur zulassig wenn der Organspender in die Entnahme eingewilligt hatte der Tod des Organspenders nach Regeln die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen festgestellt ist und der Eingriff durch einen Arzt vorgenommen wird Die Entnahme von Organen ist unzulassig wenn Die Person deren Tod festgestellt ist der Organentnahme widersprochen hatte nicht vor der Entnahme bei dem Organspender der endgultige nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Grosshirns des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen festgestellt ist Der Arzt hat den nachsten Angehorigen des Organspenders uber die beabsichtigte Organentnahme zu unterrichten Organentnahme mit Zustimmung anderer Personen Bearbeiten Liegt dem Arzt der die Organentnahme vornehmen soll weder eine schriftliche Einwilligung noch ein schriftlicher Widerspruch des moglichen Organspenders vor ist dessen nachster Angehoriger zu befragen ob ihm von diesem eine Erklarung zur Organspende bekannt ist Ist auch dem Angehorigen eine solche Erklarung nicht bekannt so ist die Entnahme nur zulassig wenn ein Arzt den Angehorigen uber eine in Frage kommende Organentnahme unterrichtet und dieser ihr zugestimmt hat Der Angehorige hat bei seiner Entscheidung einen mutmasslichen Willen des moglichen Organspenders zu beachten Der Arzt hat den Angehorigen hierauf hinzuweisen Der Angehorige kann mit dem Arzt vereinbaren dass er seine Erklarung innerhalb einer bestimmten vereinbarten Frist widerrufen kann Nachste Angehorige im Sinne dieses Gesetzes sind in der Rangfolge ihrer Aufzahlung Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner volljahrige Kinder Eltern oder sofern der mogliche Organspender zur Todeszeit minderjahrig war und die Sorge fur seine Person zu dieser Zeit nur einem Elternteil einem Vormund oder einem Pfleger zustand dieser Sorgerechtsinhaber volljahrige Geschwister Grosseltern Der nachste Angehorige ist nur dann zu einer Entscheidung befugt wenn er in den letzten zwei Jahren vor dem Tod des moglichen Organspenders zu diesem personlichen Kontakt hatte Der Arzt hat dies durch Befragung des Angehorigen festzustellen Bei mehreren gleichrangigen Angehorigen reicht es aus wenn einer von ihnen beteiligt wird und eine Entscheidung trifft es ist jedoch der Widerspruch eines jeden von ihnen zu beachten Ist ein vorrangiger Angehoriger innerhalb angemessener Zeit nicht erreichbar genugt die Beteiligung und Entscheidung des nachsterreichbaren nachrangigen Angehorigen Dem nachsten Angehorigen steht eine volljahrige Person gleich die dem moglichen Organspender bis zu seinem Tode in besonderer personlicher Verbundenheit offenkundig nahegestanden hat sie tritt neben den nachsten Angehorigen Im Hinblick auf die notwendige Vertrauensbildung sollten alle Schritte der Entscheidungsfindung umfassend dokumentiert werden Den nachsten Angehorigen des Verstorbenen und anderen ihm besonders nahestehenden Personen ist ein Recht zur Einsichtnahme in die Unterlagen uber die Todesfeststellung Ablauf und Umfang der Organentnahme sowie uber eine Beteiligung anderer nachster Angehoriger und besonders nahestehender Personen einzuraumen Hatte der mogliche Organspender die Entscheidung uber eine Organentnahme einer bestimmten Person ubertragen tritt diese an die Stelle des nachsten Angehorigen Es handelt sich bei der Ubertragung dieser Entscheidung um eine postmortale Vollmacht Bei einem toten Embryo oder Fotus kann allein die Frau die mit dem Embryo oder Fotus schwanger war in die Organentnahme einwilligen Sie gilt zudem fur die Zwecke der Dokumentation der Ruckverfolgung und des Datenschutzes als Spenderin Transplantationsregister BearbeitenSeit 2012 diskutierte die Fachwelt uber eine einheitliche Datenerhebung fur den gesamten Prozessablauf in der Transplantationsmedizin Transplantationsregister Bis dahin wurden die Daten in verschiedenen Institutionen und unter unterschiedlichen Vorgaben erhoben Die Zusammenfuhrung der Daten und die damit verfolgten Ziele bedurften nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums eines eingehenden fachlichen Diskurses den das Ministerium fuhren und vorantreiben musse Das BMG hat am 30 April 2013 das BQS Institut fur Qualitat amp Patientensicherheit mit der Erstellung eines Fachgutachtens fur ein nationales Transplantationsregister beauftragt Dieses Gutachten wurde am 8 August 2014 vorgelegt 17 Mit Wirkung vom 1 November 2016 wurde das Transplantationsregister errichtet 18 Die Regelungen wurden als 15a bis 15i in das Transplantationsgesetz eingefugt sowie als 299 Abs 5 in das SGB V Mit dem Transplantationsregister werden erstmals Daten von verstorbenen Organspendern Organempfangern und Lebendspendern bundesweit zentral zusammengefasst und miteinander verknupft 19 20 Siehe auch BearbeitenEntgeltfortzahlungsgesetz Anderungen 2012 Organtransplantationsgesetz Osterreich Transplantationsgesetz Schweiz Literatur BearbeitenErik Hahn Transplantationsrecht die Lebendspende und ihre Voraussetzungen im Uberblick in Drygala Klesczewski Francke Richter Hrsg Leipziger juristische Seminararbeiten Jahrbuch Leipzig 2006 S 61 82 ISSN 1861 2857 Wolfram Hofling Kommentar zum Transplantationsgesetz 2 Aufl Berlin 2013 ISBN 978 3503129270 Lars Christoph Nickel Angelika Preisigke Zulassigkeit einer Uberkreuz Lebendspende nach dem Transplantationsgesetz MedR 2004 307ff Adrian Schmidt Recla Tote leben langer Ist der Hirntod ein ausreichendes Kriterium fur die Organspende MedR 2004 S 672 677 Wolfram Hofling 20 Jahre Transplantations verhinderungs gesetz eine kritische Bilanz In ZRP 2017 S 233 ff Weblinks BearbeitenText des Transplantationsgesetzes Richtlinien der Bundesarztekammer zur Organtransplantation Bundesarztekammer Transplantationsmedizin Richtlinien Vorschlage Stellungnahmen etc pdf Richtlinien der Bundesarztekammer zur Hirntodfeststellung Liste der Transplantationszentren in Deutschland Informationen der Bundesarztekammer zum Gewebegesetz Informationsstelle Transplantation und Organspende Berichterstattung der Bundesregierung anlasslich des 10 jahrigen Bestehens des TPG PDF 453 kB Mustafa Temmuz Oglakcioglu Aus aktuellem Anlass Zum strafbaren Handeltreiben mit Organen gem 17 18 TPG HRRS 2012 S 381 Heinrich Lang Aktuelle Probleme des Transplantationsrechts ZfL 2015 S 2 Lorenz Bode Todeszeitpunkt des Menschen Zur Notwendigkeit einer Neudefinition ZfL 2015 S 111Landesrecht zum TPG Bearbeiten Ausfuhrungsgesetz Baden Wurtt Ausfuhrungsgesetz Bayern PDF 39 kB Ausfuhrungsverordnung Brandenburg Ausfuhrungsgesetz Hessen PDF 34 kB Ausfuhrungsgesetz Mecklenburg Vorp PDF 39 kB Ausfuhrungsgesetz NRW Ausfuhrungsgesetz Rheinland Pfalz PDF 37 kB Ausfuhrungsgesetz Saarland PDF 29 kB Ausfuhrungsgesetz Sachsen Sachsisches Ausfuhrungsgesetz zum Transplantationsgesetz SachsAGTPG Ausfuhrungsverordnung Schl Holstein Quellenubersicht samtlicher Landesregelungen PDF 72 kB Einzelnachweise Bearbeiten BVerfG Beschluss vom 11 August 1999 1 BvR 2181 98 u a Rdnr 2 durch Anderung bzw Einfugung der 3 und 4a TPG Vgl Die Transplantationsmedizin in Deutschland wird neue Impulse erhalten Transplantationsgesetz trat in Kraft Memento des Originals vom 27 September 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www wernerschell de in Werner Schells Memento des Originals vom 13 Juni 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe 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Breite Mehrheit fur Neuregelung Bundestag beschliesst Reform der Organspende Memento vom 25 Mai 2012 im Internet Archive bei tagesschau de 25 Mai 2012 abgerufen am 26 Mai 2012 Organspende Neues Transplantationsgesetz passiert Bundesrat bei Spiegel Online 15 Juni 2012 abgerufen am 15 Juni 2012 Gesetz zur Regelung der Entscheidungslosung im Transplantationsgesetz vom 12 Juli 2012 BGBl I 1504 Gesetz zur Regelung der Entscheidungslosung Bundeszentrale fur gesundheitliche Aufklarung abgerufen am 26 Marz 2017 Anderungen im Transplantationsrecht Rechtsanwaltskammer Dusseldorf abgerufen am 26 Marz 2017 Christof Veit Sven Bungard Dennis Eichwald Kerrin Schillhorn A Trumner Fachgutachten zu einem nationalen Transplantationsregister Sachstandsbericht zur Datenerfassung und Vorschlage fur die Gestaltung eines Transplantationsregisters 8 August 2014 Art 1 des Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters und zur Anderung weiterer Gesetze BGBl I S 2233 pdf Bundestag verabschiedet Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters Webseite des Bundesgesundheitsministeriums 8 Juli 2016 BT Drs 18 8209Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Transplantationsgesetz Deutschland amp oldid 235317052