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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Totenfursorge ist das gewohnheitsrechtlich verburgte Recht und zugleich die Pflicht sich um den Leichnam eines Verstorbenen und eine angemessene Bestattung zu kummern Geschmucktes Grab nach einer Sargbestattung Inhaltsverzeichnis 1 Umfang 2 Totenfursorgerecht 2 1 Inhalt 2 2 Wille des Verstorbenen 2 3 Gewohnheitsrecht 2 4 Bestattungsvertrag 2 5 Friedhofsrecht 3 Bestattungspflicht 4 Einzelnachweise 5 Weblinks 6 LiteraturUmfang Bearbeiten nbsp Grabpflege auf einem FriedhofDem Wortsinn nach handelt es sich um jegliche Fursorge fur den Toten Die Totenfursorge umfasst das Verfugungsrecht uber die Leiche Damit verbunden ist die Pflicht die Bestattung des Verstorbenen zu veranlassen Im weiteren Sinne sind auch Strafanzeigen wegen Storung der Totenruhe oder Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener eingeschlossen Durch den Vertrag 1 mit der Verwaltung eines Friedhofstragers kommt ein Grabnutzungsrecht zustande Darin konnen weitere Einzelheiten wie z B die Grabpflege geregelt sein Im Nachhinein konnen insbesondere Umbettungen wahrend der Ruhefrist dazu gehoren Im weiteren Sinne gehoren auch Anordnungen zu Obduktion und Exhumierung zur Fursorge fur den Toten Totenfursorgerecht Bearbeiten nbsp Geschmucktes Grab nach einer UrnenbestattungInhalt Bearbeiten Das Recht der Totenfursorge umfasst das Entscheidungsrecht uber den Leichnam des Verstorbenen uber die Art und den Ort der Bestattung und eine eventuelle Umbettung 2 sowie die Veranlassung der arztlichen Leichenschau und die Wahrnehmung von Rechten im Strafrecht dazu insbesondere 167a 168 189 StGB Wille des Verstorbenen Bearbeiten Beherrschender Grundsatz des Totenfursorgerechts ist die Massgeblichkeit des Willens des Verstorbenen 3 Demgemass entscheidet dieser Wille in erster Linie uber Art und Ort der Bestattung Er kann das Totenfursorgerecht den Angehorigen insgesamt entziehen und einen Dritten damit beauftragen 4 Lediglich wenn und soweit ein Wille des Verstorbenen nicht erkennbar ist sind nach gewohnheitsrechtlichem Grundsatz die nachsten Angehorigen des Verstorbenen berechtigt und verpflichtet uber den Leichnam zu bestimmen und uber die Art der Bestattung sowie die letzte Ruhestatte zu entscheiden 5 Soweit der Verstorbene zu Lebzeiten eine dementsprechende Vollmacht oder ein Testament erstellt hat steht das Totenfursorgerecht dem Bevollmachtigten zu Eine solche Willenserklarung ist vorrangig gegenuber dem Totenfursorgerecht der Angehorigen Es begrundet auch nach den Bestattungsgesetzen einiger Bundeslander eine offentlich rechtliche Bestattungspflicht 6 Mit der Bestattungsvorsorge bei einem treuhanderischen Bestatter konnen Anweisungen zum Todesfall zur Bestattung und zur Totenfursorge getroffen sein Diese sind vom Totenfursorger zu beachten Gegenstande der Totenfursorge konnen benannt sein Gewohnheitsrecht Bearbeiten Gewohnheitsrechtlich steht das Recht zur Totenfursorge den nachsten Angehorigen dem Ehegatten und seinen Verwandten in gerader Linie zu Diese Totenfursorgepflicht der nachsten Familienangehorigen ist durch Gewohnheitsrecht in Verbindung mit Art 1 Abs 1 Art 2 Art 3 und Art 6 des Grundgesetzes und unter Beachtung der lediglich erganzend heranzuziehenden offentlich rechtlichen Bestimmungen des ehemaligen Reichsgebiets 2 Abs 3 des Gesetzes uber die Feuerbestattung vom 15 Mai 1934 RGBl I S 380 und der Bestattungsgesetze der jetzigen Bundeslander der Bundesrepublik Deutschland 7 verburgt 8 Eine Abgrenzung des gewohnheitsrechtlichen Totenfursorgerechtes zur offentlich rechtlichen Bestattungspflicht hat der BGH in seiner Entscheidung vom 14 Dezember 2011 IV ZR 132 11 vorgenommen 9 Der Erbberechtigte ist nicht der Zustandige fur die Totenfursorge 10 Ist der zur Totenfursorge Berufene auch Erbe so bleibt das Totenfursorgerecht dennoch bestehen auch wenn er die Erbannahme ausschlagt Bestattungsvertrag Bearbeiten Der Fursorgende entscheidet uber Ort und Gestaltung der Bestattung soweit der Verstorbene selbst zu Lebzeiten keine verbindliche Bestattungsverfugung getroffen hat Der Fursorgende schliesst ublicherweise einen Vertrag mit dem Bestatter um die Bestattung durchzufuhren Fur die Ruhezeit ist das Vertragsverhaltnis mit der Friedhofsverwaltung zur Nutzung der gewunschten Grabflache bindend Er erwirbt Pflichten und Rechte zur weiteren Fursorge fur den Toten Dazu gehort auch die Wahrung des postmortalen Personlichkeitsrechtes Dieser Rechtsbegriff ist allerdings in dieser Form im deutschen Recht nicht fixiert Vielmehr ist das Gewohnheitsrecht zur Totenfursorge in den Bestattungsgesetzen der deutschen Lander mit dem Nutzungsrecht an der Grabstelle verknupft Nach der Bestattung umfasst die Totenfursorge die wurdige Gestaltung der Grabstelle durch Pflanzen oder Ausrustungsgegenstande das Aufstellen des Grabsteines und dergleichen Friedhofsrecht Bearbeiten Die Statuten des Friedhofs konnen dieses Recht begrenzen Insofern ist bereits die Auswahl der Bestattungsflache mit den hinterlassenen Wunschen des Verstorbenen abzustimmen etwa im Falle einer muslimischen Bestattung Der Nutzungsberechtigte ist als Vertragspartner auch entscheidungsbefugt uber die weitere Nutzung der Grabstelle etwa bei Umbettungen in andere Friedhofe Insofern ist er Berechtigter zur Einhaltung der Totenruhe Dieses aus der Totenfursorge begrundete Nutzungsrecht kann per Vollmacht oder Vertragsanderung an Folgepersonen oder Treuhander ubergeben werden Verstirbt der Nutzungsberechtigte ist in Friedhofsgesetzen oder ortlichen Friedhofsstatuten meist die Folge definiert bis hin zur Ubertragung an die Friedhofsverwaltung Andererseits ist der Nutzungsberechtigte durch das Vertragsrecht der letztendlich Alleinbefugte auch wenn es empfohlen ist sich mit weiteren Nachkommen des Verstorbenen abzustimmen Bestattungspflicht Bearbeiten Hauptartikel Bestattungspflicht Bestattungsgesetze der Bundeslander regeln erganzend die Bestattungspflicht die einen Teil der Totenfursorge darstellt Hier sind die eingetragenen Lebenspartner dem Ehegatten inzwischen weitgehend gleichgestellt Ersatzweise sind die nachsten Seitenverwandten berechtigt und verpflichtet In den Bestattungsgesetzen ist die Reihenfolge der zur Bestattung Verpflichteten benannt Diese differiert in den einzelnen Bundeslandern in Einzelheiten Die Bestattung von Verstorbenen ist nach den Landesgesetzen vorrangig eine offentlich rechtliche Pflicht die sich aus der Hygiene ergibt Fur die Ausfuhrung sind die im Einzelnen benannten privat rechtlichen Personen verantwortlich Findet sich keine der im Gesetz benannten Personen oder weigert sich diese die Bestattung zu veranlassen ist die im Gesetz benannte Behorde zustandig Dies ist nach allen Bestattungsgesetzen das kommunale Ordnungsamt Im Falle aufgefundener Toter kann das Gesundheitsamt fur die Bestattung zustandig sein Ublicherweise schliesst die Behorde mit Bestattungsunternehmen Pauschalvertrage Rechtliche Betreuer sind nicht zur Bestattung des ehemals Betreuten verpflichtet 11 Dem Bestattungspflichtigen meist also dem Totenfursorgeberechtigten sind die Bestattungskosten in erster Linie von den Erben zu erstatten 1968 BGB Auch Unterhaltspflichtige sind nachrangig zur Ubernahme der Bestattungskosten verpflichtet 1615 Abs 2 1615m BGB Das Gleiche gilt fur den Verursacher eines Todesfalles 844 BGB Im Falle der Mittellosigkeit des Zahlungspflichtigen kann die Ubernahme der notwendigen Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe beantragt werden 74 SGB XII Auf Antrag wird gepruft ob die Kostenubernahme fur den Bestattungspflichtigen aus personlichen und oder finanziellen Grunden unzumutbar ist Einzelnachweise Bearbeiten Bestattungskostenrechner Abgerufen am 22 Juli 2011 Oberlandesgericht Schleswig NJW RR 1987 92 Gaedke S 119 Stockert BtPrax 1996 203 RGZ 100 171 Leichenbestattung RGZ 108 217 Umbettung einer Leiche RGZ 154 269 Umbettung einer Aschenurne BGHZ 61 238 Beerdigungskosten Doppelgrab BGH FamRZ 1978 15 BGH FamRZ 1992 657 KG Berlin FamRZ 1969 414 OLG Schleswig FamRZ 1986 1093 OLG Frankfurt Main NJW RR 1989 1159 OLG Karlsruhe MDR 1990 443 OLG Karlsruhe MDR 2001 2980 OLG Oldenburg FamRZ 1990 1273 OLG Zweibrucken NJW RR 1993 1482 LG Giessen NJW RR 1995 264 AG Wiesbaden FamRZ 2007 827 fur Osterreich OGH SZ 45 133 RS0009719 fur die Schweiz BGE 101 II 177 E 5a Herztransplantation BGH FamRZ 1992 657 MDR 1992 588 NJW RR 1992 834 Oberlandesgericht Karlsruhe MDR 1990 443 OLG Karlsruhe MDR 2001 2980 Oberlandesgericht Celle Az 22 U 59 90 vom 10 Januar 1991 zit bei Widmann FamRZ 1992 759 BayVGH BayVBl 1976 310 BGH FamRZ 1978 15 RGZ 154 269 270 f u a 14 Abs 2 BestG Sachsen Anhalt 13 Abs 2 BestG Schl Holstein 18 Abs 1 Satz 2 Thuringer BestG 16 Bestattungsgesetz BestG des Landes Berlin 20 BestG des Landes Brandenburg 10 BestG der Freien und Hansestadt Hamburg 13 Abs 2 und 14 Abs 2 Friedhofs und BestG des Landes Hessen 8 BestG des Landes Niedersachsen 8 Abs 1 und 12 BestG des Landes Nordrhein Westfalen 9 BestG des Landes Rheinland Pfalz 10 Abs 2 und 14 Abs 2 BestG des Landes Sachsen Anhalt 18 Abs 1 BestG des Landes Thuringen BGHZ 61 238 BGH FamRZ 1978 15 sowie FamRZ 1992 657 NJW RR 1992 982 RGZ 154 269 Oberlandesgericht Zweibrucken FamRZ 1993 1439 MDR 1993 878 Landgericht Bonn FamRZ 1983 1121 und Rpfleger 1993 448 Landgericht Detmold NJW 1958 265 BGH NJW 2012 1651 MDR 2012 352 DNotZ 2012 543 WM 2012 2013 Volltext http lexetius com 2011 7142 RGZ 154 269 271 Verwaltungsgericht Leipzig Urteil vom 17 Juli 2007 Az 6 K 1204 05 FamRZ 2007 1688 Verwaltungsgericht Hannover ZfF 2000 63 Weblinks BearbeitenRechtsgutachten zum Totensorgerecht Aeternitas de Literatur BearbeitenDeinert Bisping Neuser Todesfall und Bestattungsrecht Fachverlag des Bestattungsgewerbes 6 Aufl Dusseldorf 2021 ISBN 978 3936057690 Gaedke Diefenbach Handbuch des Friedhofs und Bestattungsrechtes 13 Aufl Heymanns Koln 2021 ISBN 978 3452296979 Siegfried Platz Rechtsfragen beim Todesfall ein Leitfaden fur die Kundenberatung 4 Auflage Stuttgart 2011 ISBN 978 3 09 304989 7 Markwart Herzog Norbert Fischer Hrsg Totenfursorge Berufsgruppen zwischen Tabu und Faszination Kohlhammer Stuttgart 2003 ISBN 3 17 018131 9 Irseer Dialoge 9 Kurze Goertz Bestattungsrecht in der Praxis 2 Aufl Bonn 2016 ISBN 978 3 95661 051 6 Schenk Die Totensorge ein Personlichkeitsrecht Hamburg 2007 ISBN 978 3 8300 2931 1 H J Widmann Die Durchsetzung von Bestattungsanordnungen des Verstorbenen im Rahmen der familienrechtlichen Totenfursorge In Zeitschrift fur das gesamte Familienrecht 1992 S 759 Walter Zimmermann Rechtsfragen bei einem Todesfall Erbrecht Testament Steuern Versorgung Bestattung 7 aktualisierte und erweitert Auflage Munchen 2015 ISBN 978 3 423 50779 0 Dtv Beck Rechtsberater im dtv 5632 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Totenfursorge amp oldid 233861622