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Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt sondern auf lange andauernder Anwendung von Rechtsvorstellungen und Regeln beruht die die Beteiligten im Rechtsverkehr als verbindlich akzeptieren Die hochstrichterliche Rechtsprechung und das Schrifttum erkennen Gewohnheitsrecht als gleichberechtigt mit Gesetzen an Die Hauptanwendungsfelder finden sich im Zusammenhang mit zivil und handelsrechtlichen Gesetzen der Verkehrssitte und Handelsbrauchen sowie sonst nicht explizit in Gesetzestexten geregelten Materien wie das deutsche Wappenrecht und das Jedermannsrecht Auch im Volkerrecht spielt das Gewohnheitsrecht eine wichtige Rolle Gewohnheitsrecht das im Anwenderkreis begrenzt ist beispielsweise Gewohnheitsrecht aufgrund einer Vereinsubung wird als Observanz bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Das Gewohnheitsrecht in der allgemeinen Rechtsquellenlehre 1 1 Begriff 1 2 Verhaltnis zum Gesetzesrecht 1 3 Verhaltnis zum Richterrecht 2 Gewohnheitsrecht in weltlichen Rechtsordnungen 2 1 Gewohnheitsrecht in der Bundesrepublik Deutschland 2 1 1 Geltung als Rechtsquelle 2 1 1 1 Historischer Exkurs 2 1 1 2 Subjektive und objektive Elemente des Gewohnheitsrechts 2 1 1 3 Anwendungsfelder 2 1 1 4 Wegfall von Gewohnheitsrecht 2 1 2 Observanz als Sonderform des Gewohnheitsrechts 2 1 3 Amtsermittlungsbefugnis 293 ZPO 2 2 Gewohnheitsrecht in Osterreich 2 3 Gewohnheitsrecht in der Schweiz 2 4 Gewohnheitsrecht in anderen kontinentaleuropaischen Landern 3 Gewohnheitsrecht in religiosen Gemeinschaften 3 1 Allgemeines 3 2 Das Gewohnheitsrecht im katholischen Kirchenrecht 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseDas Gewohnheitsrecht in der allgemeinen Rechtsquellenlehre BearbeitenBegriff Bearbeiten Nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts entsteht Gewohnheitsrecht nicht durch ein formliches Rechtssetzungsverfahren sondern durch eine langere tatsachliche Ubung Diese muss dauernd und standig wirken und sie muss gleichmassig und allgemein sein longa consuetudo 1 Unter den beteiligten Rechtsgenossen wird Gewohnheitsrecht verbindlich anerkannt opinio iuris 2 3 Ahnlich klingt die Deklaration des Bundesgerichtshofs der im Gewohnheitsrecht eine langdauernde Ubung erkennt die durch die Rechtsuberzeugung beziehungsweise den Rechtsgestaltungswillen der betroffenen Verkehrskreise getragen wird 4 Auch die Formulierungen des juristischen Schrifttums fordern diese beiden Elemente Gewohnheitsrecht entstehe aus einer langeren gleichmassigen Ubung und Uberzeugung der an den Prozessen Beteiligten die davon ausgehen dass diese Ubung nicht beliebig oder unverbindlich sei sondern rechtsverbindlich geboten opinio iuris sive vel necessitatis opinio iuris et ac 5 necessitatis 6 mithin als Rechtsgeltungswille einer Gemeinschaft oder derer Organe manifestiert 7 Teils wird ein drittes Element das formale Element verlangt als Existenz 8 9 oder Geltungsvoraussetzung 10 namlich dass die Ubung inhaltlich so bestimmt ist dass sie als Rechtssatz formuliert werden kann Gewohnheitsrecht leitet sich damit nicht aus geschriebenem Recht ab vielmehr fusst es auf Verbindlichkeit schaffender Rechtstradition Die Rechtstradition umfasst Institute und Normen deren Entstehungsursache unbekannt ist an deren notwendigem Rechtsbestand aber zu keinem Zeitpunkt Zweifel bestanden 11 Fehlt die rechtliche Bindungswirkung handelt es sich um eine blosse Gewohnheit die allein kein Recht schafft Rechtmassig gebildetes Gewohnheitsrecht steht dabei dem geschriebenen Recht grundsatzlich gleich es sei denn die Rechtsordnung verlangt ausdrucklich nach einer geschriebenen Regelung 12 Gewohnheitsrecht ist Teil der Gesamtrechtsordnung die sich aus naturrechtlichen sowie gewohnheitsrechtlichen Komponenten vornehmlich aber aus geschriebenem Recht zusammensetzt Ungeschriebenes Gewohnheitsrecht grenzt sich vom durch Niederschrift gesetzten positiven Recht insoweit ab als es nicht von staatlichen Organen Legislative teilweise auch Exekutive im Rahmen von Normsetzungsverfahren erlassen wird Gleichwohl wird Gewohnheitsrecht in Fachkreisen haufig ebenfalls als positives Recht diskutiert teilt dann aber mit dem Naturrecht die Idee eines vor und ausserstaatlichen Rechts Impliziert ist zugleich die Vorstellung der Verfassungsvater Gewohnheitsrecht sei als historisches Phanomen anzuerkennen weshalb kein Handlungsbedarf bestunde uber es mit staatlicher Autoritat befinden zu wollen 13 Verhaltnis zum Gesetzesrecht Bearbeiten Gewohnheitsrecht ist in vielen Rechtsordnungen als eigenstandige Rechtsquelle neben dem formellen Gesetz anerkannt entfaltet also gleiche Bindungswirkung 14 Die Aufbauarbeit zu einer derartigen Interpretation hatte die pandektistisch orientierte Historische Rechtsschule geleistet die in der Tradition des rezipierten romischen Rechts steht Die geforderte Bindungswirkung hat sogar die Konsequenz dass sich Gewohnheitsrecht nicht nur praeter legem sondern auch contra legem entwickeln konne und zu berucksichtigen sei 15 Secundum legem begegnet Gewohnheitsrecht in verfestigter Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe als Usualinterpretation Auslegung einer Gesetzesvorschrift durch ein Gewohnheitsrecht 7 Durch die Gleichrangigkeit von formellem Gesetzesrecht und Gewohnheitsrecht lasst sich ausserdem die Regel Lex posterior derogat legi priori anwenden 16 Im romischen Recht standen das Gesetzesrecht lex und der Vater Sitte mos maiorum im Rahmen des ius civile lange gleichberechtigt nebeneinander 17 Die leges ubernahmen die dominierende Stellung spater wenngleich die Ermachtigungen wechselten vergleiche insoweit Plebiszite Senatuskonsulte Auch die Rechtsordnungen der Bundesrepublik Deutschland enthalten Gewohnheitsrecht Grosse Bedeutung hat es im Volkerrecht Im Volkerstrafrecht gilt das Verbot strafbegrundenden Gewohnheitsrechts nicht so strikt Siehe auch Volkergewohnheitsrecht Verhaltnis zum Richterrecht Bearbeiten Das Gewohnheitsrecht verdient nach herrschender Auffassung auch eine Unterscheidung zum so genannten Richterrecht welches eine Kreation der neueren Methoden und Rechtsquellenlehre ist Im 19 Jahrhundert nannten die Pandektisten das Recht noch Gerichtsgebrauch Der Gerichtsgebrauch bezeichnete nicht zwingend verstetigte Rechtsprechung haufig wurde er sogar nur in den inneren Zirkeln eines Gerichts verwendet er trug gleichwohl Zuge einer gewissen Kontinuitat Der Richterrechtsbegriff betrachtet hingegen heute weniger die Merkmale der Konstanz einer Rechtsprechung vielmehr steht er fur besondere rechtspraktische Abweichungen zum Gesetzesrecht also zu bereits geltendem Recht Der Richter denkt in seinem Urteil uber die positivrechtliche Bestimmung hinaus weil er aus einem wertenden Blickwinkel heraus Gebote bildet Neues Recht im eigentlichen Sinne wird dabei nicht geschaffen 18 19 20 Neuerdings wird vereinzelt ein fliessender Ubergang von rechtsfortbildenden Einzelfallentscheidungen Richterrecht uber die standige Rechtsprechung oberster Gerichte die eine Rechtsauffassung dauerhaft vertreten hin zum Gewohnheitsrecht angenommen Diese Uberlegung geht davon aus dass Prajudizien also richtungweisende Vorentscheidungen der obersten Gerichte mit der Zeit allgemein bindend werden Eine klare Unterscheidung zwischen Richterrecht und Gewohnheitsrecht bleibt dennoch bestehen Wahrend beim Richterrecht die Rechtsprechung befugt bleibt richterliche Entscheidungen und Weiterentwicklungen aufgrund besserer Einsicht jederzeit zu andern kann uber das Gewohnheitsrecht das mit dem geschriebenen Recht gleichberechtigt ist nur der Gesetzgeber die Legislative verfugen Demnach handelt es sich auch bei der standigen Rechtsprechung der obersten Gerichte nicht um die Bildung von Gewohnheitsrecht Fur die Gewohnheitsrechtsproblematik ist das Richterrecht allerdings uberhaupt erst von Relevanz wenn im streitgegenstandlichen Urteil nicht lediglich einzelfallbezogene Gebote ausgesprochen werden sondern Normen aufgestellt werden die uber den zu entscheidenden Einzelfall hinaus Normcharakter mit dem Anspruch der Allgemeingultigkeit beanspruchen Gesteigertes rechtsquellentheoretisches Interesse lost der Allgemeingultigkeitsanspruch ob ausdrucklich oder konkludent formuliert wird sei dahingestellt wenn er demjenigen des Gesetzes vergleichbar wird 21 22 Aus mehr rechtssoziologischer Sicht wird gegen eine Unterscheidung von Gewohnheits und Richterrecht argumentiert dass es die Richter sind die uber die Geltung von Gewohnheitsrecht entscheiden und Gewohnheitsrecht daher letztlich Juristenrecht Max Weber sei 23 Gewohnheitsrecht in weltlichen Rechtsordnungen BearbeitenGewohnheitsrecht in der Bundesrepublik Deutschland Bearbeiten Geltung als Rechtsquelle Bearbeiten In der bundesdeutschen Rechtsordnung sind gewohnheitsrechtlich begrundete Regeln grundsatzlich anerkannt 24 In der Verfassung fehlt ein adaquates Bindungspostulat fur Gewohnheitsrecht Aus den Art 20 Abs 3 und Art 97 Abs 1 GG lasst sich lediglich herauslesen dass die Gerichte an die Gesetze gebunden sind 25 26 Unter Einbezug von Art 76 ff GG bedeutet das wiederum dass ein ordnungsgemasses Normsetzungsverfahren verlangt wird in welchem die formellen Gesetze geschaffen werden Insoweit ware vom Grundgesetz keine Geltungsaussage fur das Gewohnheitsrecht getroffen und eine Bindung an Gesetz und Recht fraglich 27 Die herrschende Meinung zieht die Kreise der Interpretation allerdings weiter und bindet die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an Gesetz und Recht auch in der Lesart fur das Gewohnheitsrecht 28 Der Einbezug von Gewohnheitsrecht in den Art 20 Abs 3 GG wird unterschiedlich begrundet So wird der Wortlaut zum einen als allumfassende Formulierung gewertet 29 die keinen anderen Schluss zuliesse zum anderen entspreche Gewohnheitsrecht einer uralten deutschen Verfassungstradition die vom Grundgesetz nur nicht in Frage gestellt worden sei 30 Auch im Reflex auf die historische Ausgangssituation die auf die Kontinuitat der geltenden Rechtslehre gesetzt habe konne kein anderes Ergebnis resultieren Fur das Zivilrecht ist verschiedentlich Art 2 EGBGB herangezogen worden um uber die Bindung an die formellen Gesetze mittelbar eine solche an Gesetze im materiellen Sinn und auch an Gewohnheitsrecht zu begrunden weil die formellen Gesetze eine derartige Bindung anordneten 31 Dessen Wortlaut stellt fest Gesetz im Sinne des BGB und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm Uberwiegend wird unter Heranziehung der Kommissionsarbeiten zum BGB allerdings angenommen dass nicht Rechtsnorm an sich sondern gultige Rechtsnorm die wiederum nicht allein faktisch Gultigkeit erlangt haben darf erfasst sei 32 Zunachst war sogar eine gesetzliche Anerkennung von Gewohnheitsrecht geplant sie wurde jedoch verworfen und die Herausbildung desselben der Judikatur und den beteiligten Berufskreisen anheimgestellt 33 Wenngleich im Sinne des Art 2 EGBGB jede Rechtsnorm als Gesetz angesehen wird verschliesst sich im Ergebnis eine Anordnung von normativer Geltung fur das Gewohnheitsrecht Historischer Exkurs Bearbeiten Besondere Bedeutung hatte die Lehre vom Gewohnheitsrecht in Deutschland solange das romische Recht aufgrund der Rezeption als Gewohnheitsrecht galt grundsatzlich bis zum 1 Januar 1900 Dies hatte seine Ursache darin dass sich das seinerzeit gultige Gemeine Recht trotz des Kompilationsgesetzeswerkes des Corpus iuris civilis als kodifikationsfreies Recht verstand Besonders Georg Friedrich Puchta hat die Lehre vom Gewohnheitsrecht im 19 Jahrhundert wissenschaftlich weiterentwickelt wobei er mit seiner Interpretation insbesondere auf die bis heute beachtliche Fundamentalkritik Ernst Zitelmanns stiess 34 Ausgangspunkt des Rechtsverstandnisses der Historischen Schule war eine von Friedrich Carl von Savigny getatigte Formulierung Danach entstehe das Recht erst durch Sitte und Volksglaube dann durch Jurisprudenz Recht entsteht damit aus uberall wirkenden inneren stillwirkenden Kraften und nicht aus dem Willkurakt eines Gesetzgebers 35 Wenn Savigny zudem auf den Volksgeist als Sitz der Rechtserzeugung und damit auf das Volk im naturlichen Sinne verweist will er gegenuber der politischen Verfassungsgemeinde abgrenzen die dem Rechtsbegriff der Aufklarung dem Vernunftsrecht folgt 36 Gewohnheitsrecht wurde in der Historischen Schule als Recht anerkannt weil letztlich alles Recht und damit auch das positive Gesetzesrecht seinen Grundungsakt in der gewohnheitsrechtlichen Formel finde Gewohnheitsrecht habe somit aus sich selbst heraus normative Wirkung 37 Diesen normativ verbindlichen Status erlangt Gewohnheitsrecht durch staatliche Anerkennung gegebenenfalls Gestattung Bestimmungen zur Anerkenntnis von Gewohnheitsrecht lassen sich durch ausdruckliche positivrechtliche Normen setzen in Ermangelung solcher durch die Feststellung dass der Gesetzgeber ein Verbot von Gewohnheitsrecht nicht regeln wollte also bewusst unterlassen habe was deshalb einer Gestattung gleichkommt 38 Der Gewohnheitsrechtslehre Savignys und Puchtas schloss sich die Rechtsprechung des 1879 errichteten Reichsgerichts an 39 Der Durchsetzungsgrad in der juristischen Praxis war hoch sodass die Beachtlichkeit von Gewohnheitsrecht nicht bestritten wurde und als selbstverstandliche Rechtsquelle ubernommen wurde 40 Das Reichsgericht baute als erstes gesamtdeutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit insoweit auf der vorangegangenen partikularen Rechtsprechung der zivilrechtlichen Oberappellationsgerichte Obertribunale und dem fur das Handelsrecht zustandigen Reichsoberhandelsgericht auf 41 Subjektive und objektive Elemente des Gewohnheitsrechts Bearbeiten Gewohnheitsrecht das sich verstetigt sehen will bedarf fur seine legitimierende und integrative Wirkung einer Gewissheit uber seine Entscheidungskraft Die Voraussetzungen dafur sind die Uberzeugung davon dass das Recht richtig ist und dass es andauernd ausgeubt wird Kommt es aufgrund wesentlicher Anderungen der Voraussetzungen zum Bruch mit dem Recht kann der parlamentarische Gesetzgeber jederzeit darauf reagieren und derogieren zumal ihm die unumstossliche Rechtssetzungsprarogative zusteht 42 Auf dieser Erkenntnis aufbauend stellt sich die Frage nach der besonderen Rechtfertigung von Gewohnheitsrecht die Frage nach den Voraussetzungen fur seine Anerkenntnis Gewohnheitsrecht scheint ja insoweit dem Streben nach wissenschaftlicher Offenheit des der Zukunft zugewandten Rechts entgegenzustehen 43 Als subjektives Element ist nach der herrschenden Auffassung die Rechtsuberzeugung zu nennen Sie bildet den Kernbegriff Die gewohnheitsrechtliche Norm hat damit gerecht zu sein und beziehungsweise oder zweckmassig 7 Eine Entscheidung die von der so definierten geubten Norm abweicht muss als ungerecht beziehungsweise unzweckmassig empfunden werden damit die geubte Norm Gewohnheitsrecht bilden kann Inwieweit uber diesen Losungsansatz das Merkmal der Richtigkeitsuberzeugung als erfullt betrachtet wird hangt weiterhin davon ab welchen ethischen Ansatzpunkten fur eine Anerkennung gefolgt wird Manche stellen darauf ab die Regeln mussten ethisch vertretbar sein andere verlangen dass sie als ethisch unabdingbar empfunden werden mussen Darin liegt eine Abstufung der Wirksamkeitsvoraussetzungen fur die Bewertung menschlichen Handelns Ahnliches wird fur die Zweckmassigkeit der Regel verlangt 44 45 und die Moglichkeit sie einzugrenzen Hat Gewohnheitsrecht seinen Ausgangspunkt im Rechts und Wirtschaftsverkehr genommen und anerkannte Verbreitung gefunden so ist es im Regelfall auch zweckmassig Im Rahmen der Einzelfallgerechtigkeit gewahrt der Bundesgerichtshof bei Anderung der Rechtsprechung vereinzelten Vertrauensschutz 46 Fur das objektive Element spielt die standige Rechtsprechung eine konstitutive Rolle Ob potentielles Gewohnheitsrecht aufgrund einer Uberprufung mit den Rechtszugen der ubrigen Rechtsordnung kompatibel ist liegt zunachst einmal allein in der Prufungshoheit des Richters 47 Mit der Gewahrung einer Beurteilungsmoglichkeit des Richters wird aufgrund von Zweckmassigkeitsuberlegungen der Inhalt des potentiellen Gewohnheitsrechts und dessen Vertrauensschutzes von ihm beurteilt Allerdings wird gefordert dass eine standige hochstrichterlich bestatigte Rechtsprechung vorliegen muss Zu einem selbstverstandlichen Bestandteil des Rechts und Wirtschaftsverkehrs wird die sich herausbildende gewohnheitsrechtliche Norm um so eher je intensiver der vorausgegangene rechtswissenschaftliche Diskurs vonstattenging Aussergerichtliches Gewohnheitsrecht kann sich dann sogar gegen das Gesetz als bindend etablieren 48 Anwendungsfelder Bearbeiten Klassische zivilrechtliche Rechtsfiguren gewohnheitsrechtlicher Herkunft sind die Sicherungsubereignung im heutigen Sinne 44 nach 930 BGB beziehungsweise die im Rahmen der Schuldrechtsreform mittlerweile gesetzlich fixierten Rechtsfiguren der culpa in contrahendo c i c und der positiven Vertragsverletzung pVV 49 In einigen Gesetzesnormen wird auf Gewohnheiten und Brauche verwiesen so zum Beispiel in den handelsrechtlichen Bestimmungen des 346 HGB oder beim Handlungsspielraum im Rahmen von Treu und Glauben bei 242 BGB Auch die Totenfursorge ist gewohnheitsrechtlich verburgt und kein Teil des Erbrechts Besonders durchnormiert ist in Deutschland das Verwaltungsrecht Aber auch hier trifft man auf noch immer ungeschriebene Rechtsregeln so zum Staatshaftungsrecht Gewohnheitsrechtlicher Herkunft sind der Aufopferungsgrundsatz 50 der heute rechtlich fixierte Grundsatz der freien Rucknahme rechtswidriger Verwaltungsakte 51 oder das behordliche Hausrecht 52 In mancherlei Hinsicht wird das Gewohnheitsrecht das sonst dem gesetzten Recht vollig gleichsteht vom Gesetzgeber besonders behandelt So kann die Strafbarkeit von Handlungen in Deutschland nicht durch Gewohnheitsrecht begrundet werden weil Art 103 Abs 2 des Grundgesetzes fordert dass die Strafbarkeit einer Handlung vor ihrer Begehung gesetzlich bestimmt sein muss nulla poena sine lege Aber auch hier besteht keine Stringenz denn im taterbegunstigenden Bereich fanden und finden sich gewohnheitsrechtliche Ansatze so bei den Rechtfertigungsgrunden 53 Prominentestes Beispiel ist dabei das Zuchtigungsrecht des Lehrers das vom Bundesgerichtshof in seinen Grundzugen noch bejaht wurde und erst nach eingetretenem Anschauungswandel obsolet wurde 54 Wegfall von Gewohnheitsrecht Bearbeiten Fur eine desuetudo den Wegfall des Gewohnheitsrechts ist es hinreichend dass die Uberzeugung einschlagiger Rechtskreise von der Richtigkeit der Regelungsmaterie entfallen ist Es bedarf keiner langeren Ubung der Nichtanwendung 55 Observanz als Sonderform des Gewohnheitsrechts Bearbeiten Die Qualitat von Gewohnheitsrecht konnen auch Praktiken haben die innerhalb autonom verfasster Korperschaften gepflegt werden Dabei wird von der Rechtsquelle der Observanz gesprochen Der Bundesgerichtshof nimmt sie beispielsweise bei speziellen Vereinsubungen an sofern diese nicht bereits durch Gewohnheitsrecht erfasst werden 56 Die Besonderheit der Observanz liegt darin dass idealtypisch Identitat zwischen Satzungsgeber und dem Setzer von Gewohnheitsrecht besteht In gewisser Weise statuiert die Observanz Recht das die Satzung erganzt und kommt beispielsweise zum Tragen wenn eine Vereinsubung deren Fortbeobachtung die Mitglieder voraussetzen nicht ins Vereinsregister eingetragen wird Im Kreis der Mitglieder hat sie den Wert einer Selbstverstandlichkeit Selbst Satzungsrecht brechen kann die Observanz mangels Eintragung hingegen nicht Die Satzung ist als gesetztes Recht in diesem Fall hoherrangig 57 Das unterscheidet die Observanz auch vom Gewohnheitsrecht 58 Amtsermittlungsbefugnis 293 ZPO Bearbeiten Ein Gericht ist befugt das Bestehen und den Inhalt von Gewohnheitsrecht von Amts wegen zu ermitteln 293 ZPO Dies auch in der Revisionsinstanz 22 Gewohnheitsrecht in Osterreich Bearbeiten Auch in Osterreich ist Voraussetzung fur die Entstehung von Gewohnheitsrecht eine langdauernde allgemeine und gleichmassige Ubung Anwendung bestimmter Regeln Die Ubung muss ausserdem von der Uberzeugung getragen sein dass die angewandten Regeln Recht sind opinio iuris In diesem Sinne sind im osterreichischen Recht eine Reihe von Normen nachweisbar etwa im Anerbenrecht die Anwendung des Grundsatzes dass der Ubernehmer eines Bauernhofes nach der Ubernahme wohl bestehen konnen muss das Recht uber fremde Wiesen und Felder zu spazieren ist nur fur Walder im Forstgesetz gesetzlich normiert Pilze zu sammeln und Blumen zu pflucken 10 ABGB legt fest dass auf Gewohnheiten nur in den Fallen Rucksicht genommen werden darf in welchen sich ein Gesetz darauf beruft Die Bestimmung ist z B auf Verkehrsgewohnheiten 914 ABGB verweist auf die Ubung des redlichen Verkehrs fur die erganzende Vertragsauslegung oder die Handelsbrauche 346 UGB Unter Unternehmern ist auf die im Geschaftsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebrauche Rucksicht zu nehmen Von einer Mindermeinung in der osterreichischen Jurisprudenz v a den Vertretern der Reinen Rechtslehre Kelsens wird bestritten dass es in Osterreich uberhaupt Gewohnheitsrecht gibt Diese Vertreter begrunden dies damit dass die osterreichische Bundesverfassung nur die Entstehung von Recht durch Gesetz regle und diese Regelung erschopfend sein sodass wie auch die Ableitung aus der Grundnorm scheitere fur Gewohnheitsrecht kein Raum bleibe Die uberwiegende Meinung in Osterreich vertritt dass die Bundesverfassung zwar nur die Entstehung von Recht durch bewusste Rechtsetzung ausdrucklich behandelt ihr Schweigen zur Frage des Gewohnheitsrechts aber nicht als dessen vollige Ablehnung zu deuten ist Ebenso spricht 10 ABGB nicht gegen die Geltung von Gewohnheitsrecht sondern engt nur dessen Anwendungsbereich ein Coing spricht davon dass 10 ABGB von der Abschaffung des Gewohnheitsrechts als Rechtsquelle ausginge 59 Siehe auch Ersitzung Gewohnheitsrecht in der Schweiz Bearbeiten Fur zivilrechtliche Streitigkeiten nennt Art 1 des Zivilgesetzbuchs das Gewohnheitsrecht als subsidiare Rechtsquelle fur Fragen fur die dem Gesetz keine Vorschrift entnommen werden kann Fur Strafsachen schliesst Art 1 des Strafgesetzbuchs das Gewohnheitsrecht ausdrucklich aus 60 Siehe auch fur die Rechtsentwicklung in der Schweiz Pandektenwissenschaft Historische Rechtsschule Rechtssoziologie Gewohnheitsrecht in anderen kontinentaleuropaischen Landern Bearbeiten Ebenso wie das Zivilgesetzbuch der Schweizer lasst auch der spanische Art 6 des Codigo Civil Gewohnheitsrecht nur als Erganzung des Gesetzesrechts zu Mit der Rechtsvereinheitlichung in Frankreich durch den Code civil des francais du 21 mars 1804 30 Ventose an XII galt Gewohnheitsrecht auch nur noch dann wenn der Code civil keine eigene Regelung bereithielt 61 ebenso wie der italienische Codice civile aus dem Jahr 1865 Allen Kodifikationen war gemein dass dem Gewohnheitsrecht die derogierende Kraft gegenuber dem Gesetzesrecht abgesprochen wurde Ein ahnliches Schicksal war dem Juristenrecht beschieden 59 Gewohnheitsrecht in religiosen Gemeinschaften BearbeitenAllgemeines Bearbeiten Das Auftauchen von Gewohnheitsrecht bei Religionen hat immer wieder zu Schwierigkeiten oder besonderen Problemen gefuhrt Insbesondere wurde immer wieder kritisiert dass Gewohnheit bei einer Stifterreligion automatisch eine willkurliche Verfalschung der ursprunglichen Offenbarung darstellt Es wird dem aber oft entgegengehalten dass altertumliche Vorstellungen an moderne Gegebenheiten angepasst werden mussten So haben etwa Reformatoren der Katholischen Kirche die Einfuhrung neuer Sakramente vorgeworfen um dann selbst ihrer Meinung nach nicht authentische Traditionen zu verwerfen Der judische Talmud Belehrung Studium ist eine interpretative Weiterentwicklung der Tora In der Frage ob die Offenbarung abgeschlossen sei oder nicht unterscheidet sich das orthodoxe vom Reformjudentum In der islamischen Rechtstheorie gelten ʿUrf und ʿada also das ungeschriebene Gewohnheitsrecht das weder auf den Koran oder die Normsetzung des Propheten Mohammed noch auf den Konsens oder Qiyas zuruckgefuhrt werden kann als eigene Rechtsquelle So besagt eine der bekannten islamischen Rechtsmaximen Die Gewohnheit hat rechtliche Autoritat al ʿadatu muḥakkama Sowohl diese Maxime als auch der Grundsatz Festlegung durch ʿUrf ist wie eine Festlegung durch heiligen Textbeleg zu beurteilen at taʿyin bi l ʿurf ka t taʿyin bi n naṣṣ wurden in die Mecelle das in den Jahren 1869 1876 entwickelte Zivilgesetzbuch des Osmanischen Reiches aufgenommen dort Art 36 und 45 Das Gewohnheitsrecht im katholischen Kirchenrecht Bearbeiten Das kanonische Recht die alteste heute noch geltende und weltweit verbreitete Rechtsordnung unterscheidet in cc 23 28 Codex Iuris Canonici drei Arten von rechtsverbindlichem Gewohnheitsrecht das gesetzmassige secundum legem das gesetzeswidrige contra legem und das Rechtslucken fullende aussergesetzliche praeter legem Literatur BearbeitenLudwig Enneccerus Begr Theodor Kipp Martin Wolff Hans Carl Nipperdey Bearb Lehrbuch des burgerlichen Rechts Ein Lehrbuch J C B Mohr Paul Siebeck Tubingen 1952 55 Matthias Fruhauf Zur Legitimation von Gewohnheitsrecht im Zivilrecht unter besonderer Berucksichtigung des Richterrechts Zugleich Diss Univ Tubingen 2005 Logos Verlag Berlin 2006 ISBN 3 8325 1198 9 Max Emanuel Geis Gewohnheitsrecht In Eric Hilgendorf Jan C Joerden Hrsg Handbuch Rechtsphilosophie Metzler Stuttgart 2017 S 25 29 Milan Kuhli Das Volkerstrafgesetzbuch und das Verbot der Strafbegrundung durch Gewohnheitsrecht Zur Frage der Zulassigkeit von strafgesetzlichen Verweisungen auf Volkergewohnheitsrecht im Hinblick auf das Verbot der Strafbegrundung durch Gewohnheitsrecht nach Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes Zugleich Dissertation an der Universitat Frankfurt am Main 2008 Berlin 2010 ISBN 978 3 428 13069 6 Veronika C Tiefenthaler Gewohnheit und Verfassung Zugleich Dissertation an der Universitat Innsbruck 2011 unter dem Titel Gewohnheitsrecht unter besonderer Berucksichtigung des Verfassungsgewohnheitsrechts Facultas Verlags und Buchhandels AG Wien 2012 ISBN 978 3 708 90889 2 Weblinks Bearbeiten Wiktionary Gewohnheitsrecht Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Siehe hierzu OpinioIuris longa consuetudo BVerfGE 22 114 ff 121 und 28 21 ff 28 Siehe hierzu OpinioIuris opinio iuris BGHZ 37 219 ff 222 aber auch BGHSt 8 360 ff 381 Christoph Gropl Staatsrecht I Staatsgrundlagen Staatsorganisation Verfassungsprozess C H Beck Munchen 2021 ISBN 978 3 406 77575 8 Rn 442 doi 10 17104 9783406775758 beck elibrary de abgerufen am 22 Marz 2022 RechtsWerkstatt Opinio iuris In Proverbia Iuris Abgerufen am 22 Marz 2022 a b c Enneccerus Nipperdey Allgemeiner Teil des Burgerlichen Rechts Ein Lehrbuch J C B Mohr Paul Siebeck Tubingen 1952 55 S 264 ff Franz Joseph Peine Allgemeines Verwaltungsrecht Mit hochstrichterlichen Entscheidungen 12 Auflage Verlagsgruppe Huthig Jehle Rehm Heidelberg 2018 ISBN 978 3 8114 9427 5 Rn 75 Steffen Detterbeck Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht C H Beck 2021 ISBN 978 3 406 77722 6 Rn 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Zeit fur Gesetzgebung und Rechtswissenschaft 1814 Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv S 14 Vgl hierzu Jan Schroder in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Die Germanistische Abteilung GA ISSN 0323 4045 109 Band 1992 S 1 7 Friedrich Carl von Savigny System des heutigen romischen Rechts Memento vom 13 Mai 2011 imInternet Archive 1840 bis 1849 Band I S 19 Georg Friedrich Puchta Das Gewohnheitsrecht Band 1 1828 S 145 Georg Friedrich Puchta Das Gewohnheitsrecht Band 1 1828 S 78 161 ff Matthias Fruhauf Zur Legitimation von Gewohnheitsrecht im Zivilrecht unter besonderer Berucksichtigung des Richterrechts Logos Verlag Berlin 2006 S 9 ff 10 RGZ 2 183 185 3 210 212 12 292 20 305 ff Reimund Scheuermann Einflusse der Historischen Rechtsschule auf die oberstrichterliche gemeinrechtliche Zivilrechtspraxis bis zum Jahre 1861 Berlin New York 1972 S 85 ff Matthias Fruhauf Zur Legitimation von Gewohnheitsrecht im Zivilrecht unter besonderer Berucksichtigung des Richterrechts Logos Verlag Berlin 2006 S 113 137 114 ff Hans Georg Mertens Untersuchungen zur zivilrechtlichen Judikatur des Reichsgerichts vor dem Inkrafttreten des BGB in AcP 174 1974 S 333 ff Klaus Stern Staatsrecht Bd II S 578 Fritz Ossenbuhl in Isensee Kirchhof Hrsg Handbuch des Staatsrechts Bd III 61 Rn 20 Horst Dreier Grundgesetz Kommentar Bd 2 Art 20 82 2000 als Herausgeber und Mitautor Zu Art 20 GG Demokratie Rn 109 f Vgl insoweit den Diskurs bei Josef Esser Richterrecht Gerichtsgebrauch und Gewohnheitsrecht In Festschrift fur Fritz von Hippel Tubingen 1967 S 95 ff a b Larenz Canaris Methodenlehre der Rechtswissenschaft 4 Auflage 2018 Springer ISBN 978 3 540 65888 7 S 258 f Norbert Kortgen Probleme des Gewohnheitsrechts Frankfurt am Main 1993 Rn 504 508 BGHZ 58 355 ff 361 ff 60 98 101 f Gangige ausdruckliche hochstrichterliche Praxis bereits in der spateren Judikatur des Reichsgerichts bei der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erschliesst sich das mittelbar Matthias Fruhauf Zur Legitimation von Gewohnheitsrecht im Zivilrecht unter besonderer Berucksichtigung des Richterrechts Logos Verlag Berlin 2006 S 181 197 Matthias Fruhauf Zur Legitimation von Gewohnheitsrecht im Zivilrecht unter besonderer Berucksichtigung des Richterrechts Logos Verlag Berlin 2006 S 9 ff 12 BGHZ 16 374 BVerwGE DOV 1977 606 heute allerdings aufgenommen in 48 VwVerfG Michael Ronellenfitsch VerwArch 73 1982 S 470 Johannes Wessels Werner Beulke Strafrecht Allgemeiner Teil Rn 55 274 Vgl insoweit die beiden Entscheidungen BGHSt 11 241 14 52 und BGH NJW 1976 1949 Dazu kritisch BGHZ 1 369 375 379 f BGH WM 1985 1466 ff 1468 Bernhard Reichert Handbuch des Vereins und Verbandsrechts 8 Aufl Neuwied 2001 S 115 ff Die Korperschaft des Vereins kann nur aufgrund einer Satzung entstehen weshalb die Eintragung in diesen Fallen konstitutiver Natur ist Vgl insoweit 21 59 BGB a b Helmut Coing Europaisches Privatrecht 1800 1914 19 Jahrhundert Bd 2 Munchen 1989 S 250 II Die Lage in den Landern kodifizierten Rechts Vgl Peter Tuor Das Schweizerische Zivilgesetzbuch Zurich 2015 5 III Auguste Lebrun La coutume ses Sources son autorite en droit prive Paris 1932 Nr 128 130 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4157303 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gewohnheitsrecht amp oldid 233807728