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Der Aufopferungsanspruch ist ein Ausgleichsanspruch der auf dem Rechtsgedanken der 74 75 der Einleitung zum Preussischen Allgemeinen Landrecht EALR oder Einl PrALR von 1794 beruht Inhaltsverzeichnis 1 Vorliegen 2 Differenzierungen 3 Sonderopfer 4 Rechtsquelle 5 Literatur 6 EinzelnachweiseVorliegen BearbeitenEine Aufopferung liegt vor wenn durch einen rechtmassigen oder rechtswidrigen gezielten oder ungezielten hoheitlichen Eingriff nicht vermogenswerte Rechte Leben Gesundheit korperliche Unversehrtheit und Freiheit im Sinne korperlicher Bewegungsfreiheit Eingriffe in das Eigentum werden durch Art 14 Abs 3 GG geregelt unmittelbar beeintrachtigt werden dies fur den betroffenen Burger ein Sonderopfer in Gestalt eines Vermogensschadens darstellt und der Eingriff durch das Allgemeinwohl motiviert ist Teilweise wird in vergleichender Anwendung zu 839 BGB verlangt dass keine Rechtsmittel schuldhaft versaumt wurden Da ein hoheitlicher Eingriff unmittelbar beeintrachtigende Wirkung erzielen muss stellt sich die Frage welche Leitkriterien ausschlaggebend sind So muss beim Betroffenen eine Belastung von erheblichem Gewicht vorliegen die ihn gegenuber dem Nicht Betroffenen ungleich stark trifft Die daraus resultierenden Belastungsfolgen wiederum sind gerade nicht vom Zweck der dem Verwaltungshandeln zugrundeliegenden Norm gedeckt mussen allerdings die Konkretisierung des allgemeinen Lebensrisikos oder der allgemeinen Pflichten ubersteigen Da der Aufopferungsanspruch nur subsidiar gilt nimmt seine Bedeutung wegen der zunehmenden Regelungsdichte spezialgesetzlicher Regelungen etwa im sozialen Entschadigungsrecht oder den Polizeigesetzen der Lander stetig ab Eine Spezialregelung verdrangt immer den Anspruch wegen Aufopferung Jedoch besteht mit dem allgemeinen Amtshaftungsanspruch 839 BGB i V m Art 34 GG Anspruchskonkurrenz Der Aufopferungsanspruch ist vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen so BGH Urteil vom 19 Februar 1953 III ZR 208 51 Inzwischen ist mit 40 Abs 2 Satz 1 VwGO eine spezifische gesetzliche Zuweisung zu den ordentlichen Gerichten gegeben Die Rechtsfolge geht auf Entschadigungsleistung in Geld Geldersatz Im Ubrigen sind die gleichen schadensrechtlichen Voraussetzungen wie im Zivilrecht zu prufen insbesondere Mitverschulden im Sinne von 254 BGB Die standige Rechtsprechung wonach ein Anspruch auf Schmerzensgeld ausgenommen ist wenn nicht wegen des besonders gelagerten Falles eine besondere Genugtuungs oder Ausgleichsfunktion hinzutritt hat der BGH aufgegeben Insoweit hat der fur das Recht der offentlich rechtlichen Ersatzleistungen zustandige III Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 7 September 2017 entschieden dass der Anspruch auf Entschadigung fur hoheitliche Eingriffe aufgrund rechtmassigen Behordenhandelns in die Rechtsguter Leben korperliche Unversehrtheit oder Freiheit auch einen Schmerzensgeldanspruch umfasst III ZR 71 17 1 Die Verjahrungsdauer betragt nach uberwiegender Meinung insbesondere nach der Schuldrechtsreform zum 1 Januar 2002 drei Jahre Eine Mindermeinung nimmt dreissig Jahre als Verjahrungszeitraum an Differenzierungen BearbeitenAnalog zum enteignungsgleichen und enteignenden Eingriff wird der Aufopferungsanspruch in der Literatur noch in aufopfernden Anspruch und aufopferungsgleichen Anspruch unterteilt Der aufopferungsgleiche Anspruch zeichnet sich durch die Rechtswidrigkeit des Eingriffs aus beim aufopfernden Anspruch ist der Eingriff rechtmassig Diese Differenzierung ist dann sinnhaft wenn das Sonderopfer bestimmt werden muss Ist der Eingriff rechtswidrig wird das Sonderopfer selbst indiziert Beim aufopfernden Anspruch mit rechtmassigem Eingriff muss das Sonderopfer daher gesondert bestimmt werden Sonderopfer BearbeitenDas Sonderopfer ist beim rechtswidrigen hoheitlichen Handeln stets indiziert Ist das Handeln dagegen rechtmassig muss die Opfergrenze derart uberschritten werden dass der Betroffene im Vergleich zu anderen ungleich belastet wird Ein Verschulden setzt der Aufopferungsanspruch nie voraus Rechtsquelle BearbeitenTeilweise umstritten wenn auch im Ergebnis ohne Relevanz ist ob sich der Aufopferungsanspruch aus der Rechtsquelle des Richterrechts oder des Gewohnheitsrechts ableitet Die Rechtsprechung hat sich zunachst auf Gewohnheitsrecht berufen so das Reichsgericht und der BGH in fruhen Entscheidungen Da 74 75 EALR aber zunachst nur fur Ostelbien galt und mit der Kabinettsorder vom Dezember 1831 wieder de facto ausser Kraft gesetzt wurden kann es sich mangels Uberzeugungswirkung nicht um Gewohnheitsrecht handeln Inzwischen vertritt der Bundesgerichtshof daher den Standpunkt dass es sich um Richterrecht handelt Siehe auch hier zur Unterscheidung Literatur BearbeitenManfred Baldus Bernd Grzeszick Sigrid Wienhues Staatshaftungsrecht das Recht der offentlichen Ersatzleistungen Muller Verlag Heidelberg 2005 ISBN 3 8114 1836 X Alexander Benkendorff Schmerzensgeld ausserhalb des Schadensersatzrechts eine Untersuchung zur Anwendbarkeit des 253 Abs 2 BGB im Rahmen einer Geschaftsfuhrung ohne Auftrag sowie im Falle des zivilrechtlichen Aufopferungsanspruchs nach 906 Abs 2 Satz 2 BGB Universitat Tubingen Dissertation 2009 Lang Frankfurt am Main u a 2009 ISBN 978 3 631 59058 4 Klaus Ferschl Der offentlich rechtliche Aufopferungsanspruch seine Entwicklung und Entwicklungsmoglichkeiten Universitat Passau Dissertation 1992 Shaker Aachen 1995 ISBN 3 8265 5067 6 Johannes Hogenschurz Die Entwicklung des Prinzips der Aufopferungshaftung in den zivilrechtlichen Notstandsfallen am Beispiel der Schadensersatzpflicht des 904 S 2 BGB Universitat Bonn Dissertation 1997 Hochschulschrift Nummer 318016091 OCLC Fritz Ossenbuhl Staatshaftungsrecht Beck Verlag 5 Auflage Munchen 1998 ISBN 3 406 41809 0 Herbert Roth Reiner Lemke Gunter Krohn Der burgerlich rechtliche Aufopferungsanspruch ein Problem der Systemgerechtigkeit im Schadensersatzrecht Fachgesprach zwischen der Juristischen Fakultat der Universitat Heidelberg und der Juristischen Studiengesellschaft Karlsruhe Fakultatsbegegnung am 24 Mai 2000 Vortrag von Herbert Roth mit Diskussionsbeitragen von Reiner Lemke und Gunter Krohn Muller Heidelberg 2001 ISBN 3 8114 2304 5 Bernd Tremml Michael Karger Der Amtshaftungsprozess Amtshaftung Notarhaftung Europarecht Vahlen Verlag 2 Auflage Munchen 2004 ISBN 3 8006 3116 4 Einzelnachweise Bearbeiten Schmerzensgeld auch fur Verletzungen bei rechtmassigen Behordenmassnahmen moglich Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aufopferungsanspruch amp oldid 234661185