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Unter Schuldrechtsmodernisierung versteht man in Deutschland die im Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26 November 2001 BGBl I Seite 3138 geregelten Anderungen des Schuldrechts im Burgerlichen Gesetzbuch BGB Das Gesetz bisweilen auch Schuldrechtsmodernisierungsgesetz genannt und SMG abgekurzt ist zum 1 Januar 2002 in Kraft getreten Es hat auch alle Paragraphen des BGB mit amtlichen Uberschriften versehen Die vollstandige Neubekanntmachung des BGB vom 2 Januar 2002 BGBl I Seite 42 berucksichtigt die Anderungen des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts und einer grosseren Zahl weiterer vorangehender Anderungsgesetze Inhaltsverzeichnis 1 Grunde fur die Neuregelung 1 1 Grunde fur eine grosse Losung 2 Inhalte der Neuregelung 2 1 Durch die Verbrauchsguterkaufrichtlinie verursachten Anderungen 2 2 Uber die Richtlinienvorgaben hinausgehende Anderungen 2 2 1 Abschaffung eines eigenen Gewahrleistungsrechts 2 2 2 Einfuhrung eines einheitlichen Leistungsstorungstatbestands 2 2 3 Sonstige Anderungen 2 2 4 Anderungen des Verjahrungsrechts 2 2 5 Anderungen des Werkvertragsrechts 2 2 6 Weitere Anderungen 3 Kritik am Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGrunde fur die Neuregelung BearbeitenDer erste Vorstoss zur Modernisierung des Schuldrechts geht auf den damaligen Bundesjustizministers Hans Jochen Vogel zuruck der das Vorhaben 1978 sowohl im Bundestag als auch auf dem 52 Juristentag vorstellte 1 Dem folgten in den Jahren zwischen 1981 und 1983 wissenschaftliche Gutachten 2 bevor das Justizministerium mit der sogenannten Schuldrechtskommission eine Expertenkommission einsetzte Diese legte nach Tagungen in den Jahren von 1984 bis 1991 schliesslich einen Abschlussbericht vor 3 Der Kommission gehorten namhafte Rechtswissenschaftler wie etwa Uwe Diederichsen Dieter Medicus Hein Kotz und Peter Schlechtriem an 4 Der 60 Juristentag beriet den Kommissionsentwurf zwar zur Umsetzung gelangte er hingegen nie Schliesslich wurde die Modernisierung des Schuldrechts zur Umsetzung von EG Richtlinien insbesondere der Verbrauchsguterkaufrichtlinie wieder aufgegriffen welche die Harmonisierung der Gewahrleistungsrechte eines Verbrauchers gegenuber einem Unternehmer bei einem Fahrnis kauf in den einzelnen Mitgliedsstaaten auf einem einheitlichen Mindestniveau bezwecken Die Reform hat man auch zum Anlass genommen um zahlreiche zivilrechtliche Nebengesetze in das BGB zu integrieren Zu nennen ist das aus dem Abzahlungsgesetz hervorgegangene Verbraucherkreditgesetz das Gesetz uber die allgemeinen Geschaftsbedingungen das Fernabsatzgesetz das Teilzeitwohnrechtegesetz und das Hausturwiderrufsgesetz Andererseits bestand auch unabhangig hiervon Reformbedarf Inwieweit man die durch die Verbrauchsguterkaufrichtlinie notwendig gewordenen Anderungen als Chance begreifen sollte auch Bereiche des BGB neu zu regeln welche die Richtlinie gar nicht betraf war Gegenstand zahlreicher Kontroversen Manche befurworteten eine isolierte Umsetzung der EG Richtlinien sei es durch die Anderung der betreffenden BGB Vorschriften oder durch die Einfuhrung eines gesonderten Verbrauchsguterkaufsgesetzes kleine Losung Andere wollten die Gelegenheit nutzen um eine Gesamtrevision des deutschen Schuldrechts in die Wege zu leiten grosse Losung Fur die grosse Losung hat sich schliesslich das von Herta Daubler Gmelin gefuhrte Bundesjustizministerium entschieden Dazu wurde eine 14 kopfige Expertenkommission Kommission Leistungsstorungsrecht eingesetzt der in der Zeit der Verhandlungen vom 17 Januar 2001 bis zum 29 August desselben Jahres neben dem Vorsitzendem Walter Rolland die Rechtswissenschaftler Gunter Brambring Claus Wilhelm Canaris Wolfgang Daubler Wolfgang Ernst Barbara Grunewald Lothar Haas Helmut Heinrichs Andreas Heldrich Horst Konzen Dieter Medicus Peter Schlechtriem Arndt Teichmann und Harm Peter Westermann angehorten 5 Grunde fur eine grosse Losung Bearbeiten Wegen der sehr stark verastelten Unterscheidungen der Leistungsstorungskategorien mit jeweils unterschiedlichen Rechtsfolgen und Verjahrungsvorschriften in dem bis zum Ende 2001 geltenden Recht gab es zahllose Abgrenzungsschwierigkeiten Es wurde unterschieden zwischen Haftung aus Schlechtleistung Haftung aus Verzug und Haftung aus Unmoglichkeit Das alte Kaufrecht unterschied grundlegend zwischen Sachmangeln d h Fehlern der Kaufsache 459 ff BGB a F und Rechtsmangeln 440 BGB a F Das bisherige Recht sah keine unmittelbare Pflicht des Verkaufers vor die Kaufsache dem Kaufer sachmangelfrei zu ubereignen Lieferte der Verkaufer eine fehlerhafte Sache so hatte er seine Pflichten aus dem Kaufvertrag erfullt im Ubrigen konnte der Kaufer den Verkaufer bei nicht unerheblichen Fehlern nach den Regeln des kaufrechtlichen Gewahrleistungsrechtes sofort d h ohne Fristsetzung auf Wandelung des Kaufvertrags oder Minderung des Kaufpreises in Anspruch nehmen 462 BGB a F ohne dass es auf ein Vertretenmussen des Verkaufers ankam Schadensersatz wegen Nichterfullung konnte alternativ nur bei dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder bei arglistiger Tauschung verlangt werden fur Stuckschulden nach 463 BGB a F fur Gattungsschulden nach 480 Abs 2 BGB a F Der Schadensersatzanspruch nach 463 480 Abs 2 BGB a F war umfassend Er beinhaltete sowohl Mangelschaden als auch Mangelfolgeschaden Ein Schadensersatz fur blosse fahrlassige Schlechterfullung war nicht vorgesehen Fur die Mangelfolgeschaden Beispiel Der verkaufte Weizen ist verdorben und totet die damit gefutterten Huhner wurde eine Haftung des Verkaufers durch Richterrecht geschaffen in Form der positiven Vertragsverletzung Nur bei Sachen welche der Gattung nach geschuldet waren stand dem Kaufer alternativ noch ein Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache zu 480 Abs 1 BGB a F Der Anspruch auf Wandelung Minderung Schadensersatz nach 463 480 Abs 2 BGB a F und positiver Vertragsverletzung verjahrte bei Fahrnis in 6 Monaten bei Liegenschaften in einem Jahr Die Haftung wegen Rechtsmangeln unterlag einem vollig anderen Regime weil der Verkaufer verpflichtet war die Sache rechtsmangelfrei zu ubereignen Hatte die Sache einen Rechtsmangel so war ein Fall der Nichterfullung gegeben War ein Rechtsmangel behebbar war der Verkaufer mit seinen Pflichten im Verzug siehe Haftung aus Verzug war der Rechtsmangel unbehebbar so haftete der Verkaufer wegen Unmoglichkeit siehe Haftung wegen Unmoglichkeit Die Haftung wegen Verzugs trat ein wenn der Verkaufer die Kaufsache nicht geliefert hat oder eine andere Sache aliud Lieferung geliefert hat obwohl die Lieferung der geschuldeten Sache moglich war Verkaufer will nicht leisten Das Verzugsrecht regelte auf die Falle eines behebbaren Rechtsmangels Der Schadensersatz wegen Verzugs der Leistung war ein Schadensersatz neben der Leistung 326 Abs 1 Satz 1 BGB a F Erst nachdem eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung fruchtlos abgelaufen war konnte der Kaufer Schadensersatz wegen Nichterfullung heute statt der Leistung geltend machen oder zurucktreten 326 Abs 1 Satz 2 BGB a F Das Gleiche galt bei Fortfall des wohlverstandenen Interesses des Kaufers an der Leistung durch den Verkaufer infolge des Verzugs 326 Abs 2 BGB a F Der Anspruch auf Schadensersatz wegen Verzugs verjahrte grundsatzlich in 30 Jahren Die Haftung wegen Unmoglichkeit Beispiel Das verkaufte Gemalde wird vor der Ubereignung zerstort griff wenn der Verkaufer die Ubereignung der Kaufsache nicht geleistet hat und ihm die Leistung unmoglich war Sie war auch einschlagig wenn die Sache einen unbehebbaren Rechtsmangel hatte Verkompliziert wurde die Unmoglichkeitshaftung durch die Unterscheidung zwischen anfanglicher und nachtraglicher zwischen subjektiver und objektiver und zwischen vom Schuldner zu vertretender und nicht zu vertretender Unmoglichkeit Bei nachtraglicher vom Schuldner zu vertretenden subjektiven und objektiven Unmoglichkeit der Ubereignung der Kaufsache wandelte sich der Anspruch des Kaufers von der Ubereignung in einen Geldanspruch im Gewande des Schadensersatzes 325 Abs 1 BGB a F Alternativ konnte der Kaufer zurucktreten Bei nachtraglicher objektiver und vom Schuldner nicht zu vertretender Unmoglichkeit wurde dieser von der Pflicht zur Leistung nach 275 Abs 1 BGB a F frei Der Kaufer musste wegen 323 BGB a F aber auch keinen Kaufpreis zahlen Das Gleiche galt fur das nachtragliche vom Schuldner nicht zu vertretende Unvermogen subjektive Unmoglichkeit nach 275 Abs 2 BGB a F Bei anfanglicher Unmoglichkeit der Leistung war der Vertrag zwar grundsatzlich nichtig 306 BGB a F und der Schuldner haftete soweit der die Unmoglichkeit kennen musste auf das negative Interesse 307 BGB a F Im Kaufrecht gab es beim Forderungskauf jedoch eine Haftung fur den Bestand der Forderung auf das positive Interesse 437 BGB a F Die Haftung fur anfangliches Unvermogen liess eine Regelung ganzlich vermissen Der Anspruch auf Schadensersatz wegen Unmoglichkeit verjahrte ebenfalls grundsatzlich in 30 Jahren Eine Haftung wegen Verletzung der sonstigen Rechte Rechtsguter und Interessen des anderen Teils war nicht kodifiziert Schadensersatz konnte nach den gewohnheitsrechtlichen Grundsatzen der positiven Vertragsverletzung und der culpa in contrahendo verlangt werden Ein Rucktritt war moglich wenn die Leistung dem Glaubiger wegen der Schwere der Nebenpflichtverletzung nicht mehr zumutbar war Die detaillierte Regelung der Leistungsstorungen fuhrte zu zahlreichen Abgrenzungsschwierigkeiten Das galt insbesondere bei den Differenzierungen zwischen Sachmangel Fehler und Rechtsmangel ist fehlende baurechtliche Bebaubarkeit des Grundstucks ein Sach oder ein Rechtsmangel zwischen Aliud Lieferung und Fehler ist Sommerweizen schlechter Winterweizen oder etwas anderes als Winterweizen und zwischen dem Vorliegen eines Fehlers oder einer sonstigen Nebenpflichtverletzung ist ein fehlender Seeblick ein Sachmangel des Grundstucks Die Abgrenzungen erfolgten dabei nicht immer nach der Bedeutung des Tatbestands selbst sondern waren oft gelenkt von der gewunschten Rechtsfolge oder der gewunschten Verjahrung der Rechtsfolge Schwierig war auch die Unterscheidung zwischen Kaufrecht und Werkvertragsrecht welchen damals ganzlich unterschiedliche Regelungssysteme zu Grunde lagen Allgemein wurde die sechsmonatige Verjahrung der Gewahrleistungsanspruche als zu kurz und die 30 jahrige Verjahrung der Leistungsstorungsanspruche als zu lang betrachtet Inhalte der Neuregelung BearbeitenDurch die Verbrauchsguterkaufrichtlinie verursachten Anderungen Bearbeiten Durch die Neuregelung wurden die umzusetzenden EG Richtlinien in das BGB integriert Die Verbrauchsguterkaufrichtlinie Richtlinie 99 44 EG machte nur fur den Kauf des Verbrauchers vom Unternehmer folgende Regelungen notwendig welche das BGB nicht bereits vorsah 6 Festlegung einer Pflicht des verkaufenden Unternehmers auf Lieferung einer sachmangelfreien Sache Art 2 Abs 1 RL umgesetzt in 433 Abs 1 Satz 2 BGB n F Einbezug von offentlichen Ausserungen des Verkaufers oder Herstellers insbesondere in der Werbung bei der Beurteilung ob ein Sachmangel vorliegt Art 2 Abs 2 lit d RL umgesetzt in 434 Abs 1 Satz 3 BGB n F fehlerhafte Montageanleitung oder unsachgemasse Montage gelten als Mangel der Sache Art 2 Abs 5 RL umgesetzt in 434 Abs 2 BGB n F Anspruch des Verbrauchers auf vorrangige unentgeltliche Nachbesserung oder Neulieferung der Sache nach seiner Wahl Art 3 Abs 2 4 RL umgesetzt in 439 Abs 1 2 BGB n F wenn diese nicht unverhaltnismassig ist Art 3 Abs 3 RL umgesetzt in 439 Abs 3 BGB n F Regress des Letztverkaufers gegen den fruheren Verkaufer oder Hersteller Art 4 RL umgesetzt in 478 f BGB n F Mindestgewahrleistungsfrist von 2 Jahren nach Lieferung der Kaufsache Art 5 Abs 1 RL umgesetzt in 438 Abs 1 Nr 3 BGB n F 6 Monate lang dauernde Vermutung zugunsten des Verbrauchers dass ein Mangel schon zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden habe Art 5 Abs 3 RL umgesetzt in 476 BGB n F Mindestanforderungen fur Garantien Art 6 RL umgesetzt in 477 BGB n F Festlegung der Unabdingbarkeit des Rechtes des Verbrauchers nach der Richtlinie Art 7 RL umgesetzt in 475 BGB n F Uber die Richtlinienvorgaben hinausgehende Anderungen Bearbeiten Uber die Forderungen der Verbrauchsguterkaufrichtlinie hinaus hat der deutsche Gesetzgeber zur Behebung der Mangel des alten Schuldrechts die vor allem in der sehr starken Zergliederung der Leistungsstorungstatbestande mit jeweils eigenen unterschiedlichen Rechtsfolgen und Verjahrungsregimen gesehen wurde das Schuldrecht einer starken Novellierung unterzogen Abschaffung eines eigenen Gewahrleistungsrechts Bearbeiten Ausgangspunkt der Reform ist dass der Verkaufer nun verpflichtet ist die Kaufsache auch sachmangelfrei zu leisten 433 Abs 1 Satz 2 BGB n F Hat die Kaufsache nun einen Sachmangel so wird dieser ebenso wie ein Rechtsmangel als ein Unterfall der Nichterfullung behandelt Je nach Behebbarkeit des Sachmangels sind jetzt die Regeln uber Verspatung der Leistung qualitative Verzogerung oder uber Unmoglichkeit der Leistung qualitative Unmoglichkeit einschlagig Durch diese Ausgliederung des Gewahrleistungsrechts in das allgemeine Leistungsstorungsrecht hat das neue Kaufrecht kein Gewahrleistungsrecht im eigentlichen Sinne mehr Die Regeln des Kaufrechts modifizieren nur noch das allgemeine Leistungsstorungsrecht Dadurch gewinnt die Unmoglichkeit als Leistungsstorungskategorie erheblich an Bedeutung so dass die differenzierte Ausgestaltung in den 275 280 283 326 BGB des Unmoglichkeitsrechts nicht mehr im Gegensatz zu ihrer praktischen Bedeutung steht Schadensersatz muss der Verkaufer im Falle eines Sachmangels jetzt auch bei Fahrlassigkeit wie fur jeden anderen Verzug oder jede andere Unmoglichkeit auch leisten Eine unterschiedliche Einordnung einer Pflichtverletzung des Verkaufers als Sachmangel oder Rechtsmangel hat damit keine praktische Bedeutung mehr Die Einordnung einer Pflichtverletzung als Mangel oder als Nebenleistungspflichtverletzung ist fur die Beurteilung der Rechtsfolgen ebenfalls unbedeutend und nur noch insoweit relevant als dass die Modifikation des Leistungsstorungsrechts durch das Kaufrecht an das Vorliegen eines Mangels noch abweichende Regelung knupft z B kurzere Verjahrung Moglichkeit einer Minderung Ausschluss der Rechte bei fahrlassiger Unkenntnis des Kaufers den Mangel betreffend Ob eine Pflichtverletzung in einer Falschlieferung aliud oder in einem Mangel peius oder in einer Zuweniglieferung besteht ist sogar in Ansehung der Modifikation des Leistungsstorungsrechts durch das Kaufrecht unbedeutend geworden weil 434 Abs 3 BGB n F alle drei Pflichtverletzungen als Mangel betrachtet Auch eine Unterscheidung zwischen Gattungsschulden und Stuckschulden findet auf der Ebene des Gesetzestextes keine Verankerung mehr Einfuhrung eines einheitlichen Leistungsstorungstatbestands Bearbeiten Seit der Schuldrechtsmodernisierung gibt es nunmehr den Ober Tatbestand der Pflichtverletzung 280 BGB als zentralen Begriff des neuen Leistungsstorungsrechts der die bisherigen Leistungsstorungen Verzug und Unmoglichkeit aber auch die mangelhafte Leistung und die Verletzung von Neben und Schutzpflichten umfasst Die Pflichtverletzung fuhrt zur Schadensersatzpflicht wenn nicht der Schuldner beweisen kann dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat Nur fur den Fall der anfanglichen Unmoglichkeit macht der Gesetzgeber mit 311a Abs 2 BGB eine Ausnahme Der Gesetzgeber gliedert den Tatbestand der Pflichtverletzung aber in den 281 ff BGB wieder in Verzogerung der Leistung qualifizierter Nebenpflichtverletzung und Unmoglichkeit auf Sonstige Anderungen Bearbeiten Der Glaubiger kann nun Schadensersatz statt der Leistung und den Rucktritt gemeinsam ausuben 325 BGB Anderungen des Verjahrungsrechts Bearbeiten Die Regelverjahrung ist von 30 Jahren auf 3 Jahre herabgesetzt worden 195 BGB n F Ihr Beginn hangt davon ab ob der Glaubiger von den anspruchsbegrundeten Umstanden Kenntnis hat oder infolge grober Fahrlassigkeit keine Kenntnis hat Anderungen des Werkvertragsrechts Bearbeiten Die Anderungen im Werkvertragsrecht fielen gering aus Wesentlich ist nur die nun geanderte Einordnung des Werklieferungsvertrags Gemass 651 BGB n F finden auf einen Vertrag der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Inhalt hat das Kaufrecht Anwendung Bei der Herstellung oder Erzeugung von Sachen die im Verkehr nicht nach Mass Zahl und Gewicht bestimmt werden werden einigen Regelungen des Werkvertrags entsprechend herangezogen Weitere Anderungen Bearbeiten Die Rechtsinstitute der Culpa in contrahendo und der Wegfall der Geschaftsgrundlage wurden in 311 und 313 BGB gesetzlich geregelt Durch die Neufassung des 497 sind Schuldner gegenuber Kreditinstituten bei Darlehenskundigung wesentlich besser gestellt Die Betriebsrisikolehre wurde in 615 Satz 3 BGB gesetzlich verankert Uberleitungsvorschriften zum Inkrafttreten enthalten Art 229 5 bis 7 EGBGB Kritik am Schuldrechtsmodernisierungsgesetz BearbeitenDie Schuldrechtsreform ist auf mitunter heftigen Widerstand gestossen Ihr wurden handwerkliche Mangel u a sogenannte Verweisungskarusselle und die Schaffung neuer Probleme und Streitstande vorgeworfen Die Einsicht dass die Kritik in solcher Breite fehlgeht hat sich aber mittlerweile durchgesetzt Die feine Abstufung des Mangelbegriffs in 434 BGB nach subjektiven und objektiven Elementen ermoglicht nahezu immer eine interessengerechte Abgrenzung Auch ein Kauf wie besehen und unter Ausschluss jeder Gewahrleistung ist nach neuem Recht wegen der Regelung des Verbrauchsguterkaufs in 474 BGB oder des AGB Rechts in 305 ff BGB nicht mehr ohne weiteres moglich was aus Verbraucherschutzgesichtspunkten auch begrussenswert ist Die Kritik war deshalb etwa sieben Jahre nach der Schuldrechtsreform grosstenteils abgeklungen und findet kaum noch Beachtung 7 Literatur BearbeitenGesa Kim Beckhaus Die Rechtsnatur der Erfullung eine kritische Betrachtung der Erfullungstheorien unter besonderer Berucksichtigung der Schuldrechtsmodernisierung Mohr Siebeck Tubingen 2013 ISBN 978 3 16 151969 7 Heinrich Dorner Ansgar Staudinger Schuldrechtsmodernisierungsgesetz Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts Nomoskommentar Baden Baden 2002 ISBN 978 3 7890 7531 5 Lars Ferenc Freytag Grundstrukturen des Kaufvertrages Auswirkungen der Schuldrechtsmodernisierung auf die Pflichtenstellung des Verkaufers Mohr Siebeck Tubingen 2007 ISBN 978 3 16 149335 5 Daubler Gmelin Die Entscheidung fur die so genannte Grosse Losung bei der Schuldrechtsreform Zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts NJW 2001 2281 Walther Heintzmann Volker Heintzmann Leitfaden zur Schuldrechtsmodernisierung und Zivilprozessreform Schriftenreihe Jurathek Praxis Muller Heidelberg 2002 ISBN 3 8114 1802 5 Jurgen Schmidt Rantsch Zehn Jahre Schuldrechtsreform Zeitschrift fur das Juristische Studium ZJS 03 2012 301 PDF Weblinks BearbeitenGesetzestext PDF 1 3 MB Richtlinie 99 44 EG PDF Verbrauchsguterkaufrichtlinie Einzelnachweise Bearbeiten Stephan Lorenz Hintergrund der Schuldrechtsmodernisierung 2002 Abgerufen am 6 September 2021 Bundesministerium der Justiz Hrsg Gutachten und Vorschlage zur Uberarbeitung des Schuldrechts Band 1 3 1981 1983 Bundesministerium der Justiz Hrsg Abschlussbericht der Kommission zur Uberarbeitung des Schuldrechts 1992 Bundesministerium der Justiz Hrsg Abschlussbericht der Kommission zur Uberarbeitung des Schuldrechts 1992 S 14 f Claus Wilhelm Canaris Einfuhrung in das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz In Gesammelte Schriften De Gruyter 2012 ISBN 978 3 11 027403 5 S 563 doi 10 1515 9783110274035 2441 degruyter com abgerufen am 4 September 2021 Einfuhrung zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts Palandt Heinrichs 67 Aufl 2008 Einleitung Rn 10 S 3 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4664559 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schuldrechtsmodernisierung amp oldid 231552142