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Das deutsche Hausturwiderrufsgesetz HWiG wurde als Gesetz uber den Widerruf von Hausturgeschaften und ahnlichen Geschaften Mitte der 1980er Jahre erlassen BasisdatenTitel Gesetz uber den Widerruf von Hausturgeschaften und ahnlichen GeschaftenKurztitel Hausturwiderrufsgesetz nicht amtlich Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie ZivilrechtFundstellennachweis 402 30 a F Ursprungliche Fassung vom 16 Januar 1986 BGBl I S 122 Inkrafttreten am 1 Mai 1986Neubekanntmachung vom 29 Juni 2000 BGBl I S 955 Letzte Anderung durch Art 6 Abs 2 G vom 27 Juni 2000 BGBl I S 897 906 Inkrafttreten derletzten Anderung 30 Juni 2000 Art 12 G vom 27 Juni 2000 Ausserkrafttreten 1 Januar 2002 Art 6 Nr 5 G vom 26 November 2001 BGBl I S 3138 3187 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das HWiG bezweckte den privatrechtlichen Schutz der Verbraucherinteressen vor den wirtschaftlichen und sozialen Gefahren des Direktmarketings wobei die Anfange der Gesetzesinitiativen uber zehn Jahre zuruckreichten 1 Nach etlichen sich uber viele Legislaturperioden erstreckenden Gesetzesinitiativen verabschiedete der deutsche Bundestag schliesslich in seiner 174 Sitzung am 14 November 1985 das jahrelang blockierte Gesetz in zweiter und dritter Lesung laut Pressemeldungen vor fast leeren Abgeordnetenbanken 2 Das HWiG trat nach Veroffentlichung am 16 Januar 1986 gem 9 Abs 1 HWiG am 1 Mai 1986 in Kraft 3 Durch das Gesetz sollten Verbraucher besser vor den Folgen unuberlegter Vertragsabschlusse geschutzt werden die infolge eines Vertreterbesuchs am Wohn oder Arbeitsplatz oder eines uberraschenden Ansprechens bei Freizeitveranstaltungen oder auf der Strasse zustande kamen In solchen Fallen stand den Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu das nach schriftlicher Belehrung binnen einer Woche auszuuben war unterblieb die Belehrung durch den Unternehmer erlosch das Widerrufsrecht erst einen Monat nach beiderseits vollstandiger Erbringung der Leistung Im Unterschied zur jetzigen Regelung sah das Gesetz die schwebende Unwirksamkeit des Vertrages bis zum Verstreichen der einwochigen Widerrufsfrist vor Die Freizeitveranstaltungen an die der Gesetzgeber besonders dachte waren die damals sehr beliebten Kaffeefahrten Die Widerrufsmoglichkeit war ausgeschlossen wenn der Vertreterbesuch am Wohn oder Arbeitsplatz auf vorhergehende Bestellung des Kunden geschah oder wenn die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wurde und das Entgelt achtzig Deutsche Mark nicht uberstieg Ebenso bestand kein Recht zum Widerruf wenn die Willenserklarung von einem Notar beurkundet worden war sowie beim Abschluss von Versicherungsvertragen 1 HWiG Widerrufsrecht in der Fassung vom 16 Januar 1986 1 Eine auf den Abschluss eines Vertrags uber eine entgeltliche Leistung gerichtete Willenserklarung zu der der Erklarende Kunde 1 durch mundliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung 2 anlasslich einer von der anderen Vertragspartei oder von einem Dritten zumindest auch in ihrem Interesse durchgefuhrten Freizeitveranstaltung oder 3 im Anschluss an ein uberraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich offentlich zuganglicher Verkehrswegebestimmt worden ist wird erst wirksam wenn der Kunde sie nicht binnen einer Frist von einer Woche schriftlich widerruft 2 Ein Recht auf Widerruf besteht nicht wenn 1 im Fall von Absatz 1 Nr 1 die mundlichen Verhandlungen auf denen der Abschluss des Vertrags beruht auf vorhergehende Bestellung des Kunden gefuhrt worden sind oder 2 die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das Entgelt achtzig Deutsche Mark nicht ubersteigt oder 3 die Willenserklarung von einem Notar beurkundet worden ist Zum 1 Oktober 2000 wurde die Widerrufsfrist mit der Einfuhrung des Fernabsatzgesetzes auf zwei Wochen verlangert wobei von da an Hausturgeschaftsvertrage eine schwebende Wirksamkeit bis zum Verstreichen der Widerrufsfrist hatten 4 Das HWiG wurde schliesslich durch Artikel 6 Nr 5 des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechtes vom 26 November 2001 5 mit Wirkung zum 1 Januar 2002 aufgehoben und im Wesentlichen durch die neu eingefuhrten Regelungen in 312 und 312a BGB ersetzt 6 7 Literatur BearbeitenGilles Peter Das Gesetz uber den Widerruf von Hausturgeschaften und ahnlichen Geschaften Anmerkungen zum jungsten Verbraucherschutzsondergesetz im Zivilrecht unter Berucksichtigung seines rechtspolitischen Gesamtkontextes In Neue Juristische Wochenschrift 1986 Heft 18 S 1131 ff Seiler Wolfgang Verbraucherschutz auf elektronischen Markten Untersuchung zu Moglichkeiten und Grenzen eines regulativen Paradigmenwechsels im internetbezogenen Verbraucherprivatrecht Jus Privatum 108 1 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2006 ISBN 978 3 16 148873 3Einzelnachweise Bearbeiten Seiler Verbraucherschutz auf elektronischen Markten 2006 S 40 ff Gilles Das Gesetz uber den Widerruf von Hausturgeschaften und ahnlichen Geschaften NJW 1986 S 1131 BGBl I 1986 S 122 BGBl I 2000 S 897 906 Artikel 6 Abs 2 des Gesetzes uber Fernabsatzvertrage und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro vom 27 Juni 2000 Bl I 2001 S 3138 3187 BGBl I 2001 S 3138 3148 f Artikel 1 Nr 13 des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechtes vom 26 November 2001 Allgemeiner Hinweis Artikelstand ist der 25 November 2012 Links zu Gesetzestexten konnen nach diesem Datum zu im Artikel noch nicht berucksichtigten Inhalten fuhren da die Verlinkungen immer zu den jeweils aktuellen Gesetzesversionen bei www juris de fuhren Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4205311 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hausturwiderrufsgesetz amp oldid 198948048