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Leistungsstorung ist ein in der Rechtswissenschaft verwendeter Rechtsbegriff fur verschiedene Falle in denen sich die Parteien eines Schuldverhaltnisses nicht so verhalten wie es der Zweck dieses Schuldverhaltnisses die Erbringung einer bestimmten Leistung durch den Schuldner an den Glaubiger erfordert Der Begriff wurde vermutlich von Heinrich Stoll gepragt der 1936 eine Denkschrift des Ausschusses fur Personen Vereins und Schuldrecht der Akademie fur Deutsches Recht mit dem Titel Die Lehre von den Leistungsstorungen vorlegte Zu den Leistungsstorungen werden insbesondere die Nichterfullung Unmoglichkeit der Leistung der Verzug des Schuldners und des Glaubigers und die Falle der Schlechtleistung gezahlt Im Einzelnen besteht keine volle Einigkeit uber die Abgrenzung des Leistungsstorungsrechts Inhaltsverzeichnis 1 Beispiele 2 Gesetzliche Regelung in Deutschland 3 Gesetzliche Regelungen in Osterreich 4 LiteraturBeispiele BearbeitenVon Unmoglichkeit der Leistung spricht man wenn der Schuldner die Leistung zu der er aufgrund des Schuldverhaltnisses verpflichtet ist nicht mehr erbringen kann Wer einen PKW verkauft hat schuldet dem Kaufer die Ubergabe und Ubereignung dieses PKW Wird der Wagen bei einem Verkehrsunfall vollig zerstort ist die Erbringung der geschuldeten Leistung unmoglich Der Schuldner kommt in Verzug wenn er die Leistung nicht erbringt obgleich sie moglich ist und er durch eine Mahnung dazu aufgefordert wurde Dies ist etwa der Fall wenn der Kaufer eines PKW dem Verkaufer den Kaufpreis nicht zahlt obwohl dieser ihn dazu auffordert Weigert sich der Kaufer den PKW den ihm der Verkaufer vertragsgemass liefern will entgegenzunehmen so kommt er in Glaubigerverzug Von Schlechtleistung spricht man etwa dann wenn der verkaufte PKW zwar wie vereinbart an den Kaufer geliefert wird aber einen Motorschaden hat und deshalb unbrauchbar ist Gesetzliche Regelung in Deutschland BearbeitenDas Leistungsstorungsrecht ist im BGB grosstenteils in den 275 bis 304 BGB und 320 bis 326 BGB geregelt Spezielle Regelungen zur Schlechtleistung bei besonderen Vertragen finden sich in den Bestimmungen zur Gewahrleistung etwa im Kaufrecht 434 ff BGB und im Recht des Werkvertrages 633 ff BGB Im Rahmen der Schuldrechtsreform von 2001 2002 wurde das Leistungsstorungsrecht durchgreifend geandert Kern der Neuregelung ist die Einfuhrung des Oberbegriffs der Pflichtverletzung fur einige aber nicht alle Formen von Leistungsstorungen Gesetzliche Regelungen in Osterreich BearbeitenDas Leistungsstorungsrecht des ABGB 922 ff ist dreigliedrig Man unterscheidet nachtragliche Unmoglichkeit der Leistung Verzug zusammen auch als Nichterfullung bezeichnet und Gewahrleistung auch Schlechterfullung genannt Eine EG Richtlinie machte wie in Deutschland im Jahre 2002 eine Anderung des Leistungsstorungsrechtes notwendig Literatur BearbeitenWolfgang Ernst Kommentierung von 275 280 281 284 286 304 311a 323 327 BGB In Kurt Rebmann Franz Jurgen Sacker Roland Rixecker Hrsg Munchner Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch Bd 2a 4 Auflage Munchen 2003 ISBN 3 406 49821 3 Ausfuhrliche Darstellung des Rechtszustandes nach der Schuldrechtsreform Ulrich Huber Leistungsstorungen 2 Bde Tubingen 1999 ISBN 3 16 147114 8 und ISBN 3 16 147115 6 zur Definition des Begriffs vgl Bd 1 S 2 7 Ludes Lube Vertretenmussen bei 281 BGB ZGS 2009 259 Hans Peter Richter Juristische Grundkurse 3 Teilband BGB Schuldrecht Allgemeiner Teil 19 Auflage Richter Danischenhagen 2004 ISBN 3 935150 28 8 Heinrich Stoll Die Lehre von den Leistungsstorungen Denkschrift des Ausschusses fur Personen Vereins und Schuldrecht Schriften der Akademie fur Deutsches Recht Tubingen 1936 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4035255 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Leistungsstorung amp oldid 211812335