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Allgemeine Geschaftsbedingungen abgekurzt AGB sind im Rechtswesen alle fur eine Vielzahl von Fallen vorformulierten Vertragsbedingungen die vom Verwender aufgrund einseitigen Verlangens gegenuber dem Vertragspartner bei Abschluss eines Vertrages gestellt werden im Einzelnen also nicht ausgehandelt sind 305 Abs 1 BGB Um wirksamer Bestandteil des Vertrages werden zu konnen mussen die AGB gegenuber dem Vertragspartner ausdrucklich oder durch deutliche Kennbarmachung einbezogen werden damit dieser die notwendige Kenntnis vom Einbezug erlangt und sich damit einverstanden erklart 305 Abs 2 BGB Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Bedeutung und Zweck 3 Einbeziehung 3 1 Geltungswirkung 3 2 Keine Geltungswirkung 4 Inhaltskontrolle 5 Auslegung Zweifel Mehrdeutigkeitsregel 6 Folgen 7 Spezielle AGB 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenZur einheitlichen Regelung der Rechtsverhaltnisse zwischen Hersteller und Kunden kamen Klauselwerke in grosserer Zahl erstmals im 19 Jahrhundert auf als Reaktion auf die Herausforderungen der industriellen Massenproduktion Begrifflich gehen die Allgemeinen Geschaftsbedingungen auf eine gleichnamige Habilitationsschrift von Ludwig Raiser aus dem Jahr 1935 zuruck Die Schrift war vielbeachtet und wurde spater von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stark rezipiert Danach wurde die Inhaltskontrolle von allgemeinen Geschaftsbedingungen auf 138 BGB gestutzt Wurden Klauseln als sittenwidrig eingestuft waren sie nichtig 1977 wurde das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschaftsbedingungen AGB Gesetz auf den Weg gebracht Darin schuf der Gesetzgeber die fur die Regelung des Rechtsverkehrs notwendigen Spezifika selbst Das AGB Gesetz wurde im Rahmen der Modernisierung des Schuldrechts zum 1 Januar 2002 wieder aufgehoben und in zwei Gesetze uberfuhrt Die materiell rechtlichen Regelungen fanden sich fortan mit nur kleineren Anderungen im zentralen Burgerlichen Gesetzbuch wieder 305 310 BGB die formell rechtlichen Regelungen wurden in das neu geschaffene Unterlassungsklagengesetz uberfuhrt Bedeutung und Zweck BearbeitenFur die Charakterisierung als AGB ist es gleichgultig ob die Vertragsbestimmungen einen ausserlich gesonderten Bestandteil des Vertrages bilden oder Bestandteil der Vertragsurkunde selbst sind Zur Qualifizierung als AGB wird weder auf Umfang Schriftart noch Form des Vertrages abgestellt Umgangssprachlich haben sich Begriffe wie Kleingedrucktes oder Vertragsbedingungen etabliert Im Rahmen der im Privatrecht herrschenden Privatautonomie sieht das Gesetz zwar Regelungen fur bestimmte Vertragstypen vor erlaubt aber zumeist dass die Vertragsparteien erganzende oder abweichende Regelungen treffen Anders ist es nur wenn eine gesetzliche Regelung nicht abdingbar ist sondern zwingend vorschreibt dass von ihr in Vertragen nicht abgewichen werden darf Allgemeine Geschaftsbedingungen bewirken dass der Vertragsschluss durch ein vorformuliertes Klauselwerk vereinfacht beschleunigt und standardisiert wird Sie konnen im Schuldrecht neue im Gesetz nicht vorgesehene Vertragstypen regeln Sie verandern in der Regel gegenuber dem Gesetz die dort vorgesehene Risikoverteilung und Haftung haufig zu Gunsten des Verwenders Haftungsklauseln und erleichtern diesem die Vertragsabwicklung Darin liegt zugleich die Gefahr dass der Verwender meist ein Unternehmer der wirtschaftlich starker und geschaftlich erfahrener ist einseitige und oder uberraschende Regelungen gegenuber einem Verbraucher durchsetzen kann die sich von Wertungen des Gesetzes zu weit entfernen Daher besteht das Bedurfnis allgemeine Geschaftsbedingungen einer Kontrolle zu unterwerfen und bestimmten Klauseln die Rechtswirksamkeit zu versagen Von der Verwendung fur eine Vielzahl von Vertragen wird dann ausgegangen wenn die Vertragsbedingungen fur mindestens drei Falle vorformuliert werden Verwenden Unternehmen Vertragsbedingungen gegenuber Verbrauchern unterliegen diese bereits beim ersten Mal der gerichtlichen Kontrolle Auch im Arbeitsrecht sind die Regelungen anwendbar soweit die dort geltenden Besonderheiten beachtet werden Einbeziehung BearbeitenGeltungswirkung Bearbeiten Wann allgemeine Geschaftsbedingungen zum Bestandteil eines Vertrages werden richtet sich in erster Linie danach ob der Empfanger Verbraucher entsprechend 13 BGB oder Unternehmer nach 14 BGB ist Gegenuber Verbrauchern gilt AGB werden nach 305 Abs 2 BGB nur Bestandteil des Vertrags zwischen den Vertragsparteien wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdrucklich oder wenn dieser Hinweis nur unter unverhaltnismassigen Schwierigkeiten moglich ist durch deutlichen sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses darauf hinweist 305 Abs 2 Nr 1 BGB und der anderen Partei die Moglichkeit verschafft in zumutbarer Weise die auch eine fur den Verwender erkennbare korperliche Behinderung berucksichtigt vom Inhalt der allgemeinen Geschaftsbedingungen Kenntnis zu nehmen 305 Abs 2 Nr 2 BGB Der andere Teil muss sich schliesslich mit den AGB einverstanden erklaren Fur AGB zwischen zwei Unternehmern 14 BGB gilt dies aufgrund der Bestimmungen des 310 BGB nicht Es bedarf bei Unternehmern lediglich einer rechtsgeschaftlichen Einbeziehung der AGB Bestimmungen das heisst es gelten die ublichen Voraussetzungen fur das Zustandekommen von Vertragen Ein rechtsgeschaftlicher Einschluss bedarf nicht der Ausdrucklichkeit es genugt wenn die AGB stillschweigenden Willensubereinstimmungen unterliegen Die Einbeziehung von AGB wird fur die Personenbeforderung im Linienverkehr und die Telekommunikation sowie den Postverkehr erleichtert Die Dienstleister formulieren sie fur die Masse an Beforderungsvertragen vor und stellen sie bei Vertragsschluss automatisch 310 Abs 3 Nr 1 BGB 305 Abs 1 Satz 1 BGB Nach 305a Nr 1 BGB sind die mit Genehmigung der zustandigen Verkehrsbehorde oder auf Grund von internationalen Ubereinkommen erlassenen Tarife und Ausfuhrungsbestimmungen der Eisenbahnen und die nach Massgabe des PBefG genehmigten Beforderungsbedingungen der Strassenbahnen Omnibusse und Kraftfahrzeuge im Linienverkehr in den Beforderungsvertrag auch ohne Einhaltung der in 305 Abs 2 Nr 1 und 2 BGB bezeichneten Erfordernisse gultig Nach 13 PBefG sind die Beforderungsbedingungen Bestandteil der Betriebserlaubnis fur Strassenbahnen Obusse und Kraftfahrzeuge im Linienverkehr Keine Geltungswirkung Bearbeiten Nicht Vertragsbestandteil werden AGB oder eine einzelne Klausel der AGB gemass 305b BGB wenn sie im Widerspruch zu Individualvereinbarungen stehen Individualabreden geniessen Vorrang Zur Erlauterung ein Beispiel Zwischen A und B wurde ein Vertrag geschlossen dessen Inhalt den A verpflichtet die Ware innerhalb von 2 Wochen zu liefern In den AGB hingegen steht dass A 6 Wochen Lieferzeit hat Die Klausel der AGB wird aufgrund einer Individualabsprache nicht Bestandteil des Vertrages Bestandteil des Vertrages werden AGB oder einzelne Klauseln der AGB ferner dann nicht wenn sie entsprechend 305c Abs 1 BGB fur den Empfanger uberraschend sind Eine Klausel der AGB ist dann uberraschend wenn sie nach den Umstanden des Einzelfalles so ungewohnlich ist dass mit ihr nicht gerechnet werden braucht 305c Abs 1 BGB Ein Beispiel hier A bestellt eine Grundschuld um ein Darlehen des B zu besichern Die Sicherungszweckerklarung der AGB sichert hingegen alle bestehenden und kunftigen Verbindlichkeiten des B Diese ausgedehnte Haftung des A ist fur ihn so uberraschend dass die Klausel nicht Vertragsbestandteil wird Gemass 310 Abs 4 BGB findet der Abschnitt uber die AGB keine Anwendung bei Vertragen auf dem Gebiet des Erb Familien und Gesellschaftsrechts Inhaltskontrolle BearbeitenAllgemeine Geschaftsbedingungen unterliegen gemass der 307 309 BGB einer Inhaltskontrolle Da eine Prufung vom Speziellen zum Allgemeinen vollzogen werden muss muss die 3 teilige Inhaltskontrolle grundsatzlich mit 309 BGB begonnen werden Hier werden Klauselverbote aufgezahlt die auf jeden Fall also ohne Wertungsmoglichkeiten unwirksam sind Bsp Wird in AGB die Aufrechnung 387 ff BGB ausgeschlossen ist diese Klausel unwirksam Danach wird 308 BGB gepruft Hier sind einige Klauselverbote aufgezahlt die nur mit einer bestimmten Abwagung also mit Wertungsmoglichkeiten unwirksam sind Wann Unangemessenheit vorliegt bestimmt sich nach den Umstanden des Einzelfalls Bsp Bei Alltagsgeschaften ist eine Frist in den AGB zur Annahme eines Angebots von langer als 14 Tagen in der Regel unangemessen lange Teilweise zu finden in Bestell oder Antragsformularen Wenn der Katalog in den 308 und 309 BGB keine Unwirksamkeit zur Folge hat so sind stets noch 305c und 307 BGB zu beachten Als sogenannte Generalklausel sieht 307 BGB vor dass Bestimmungen in allgemeinen Geschaftsbedingungen unwirksam sind wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen Unangemessen bedeutet dass keine hinreichende Rucksichtnahme auf die Interessen der durch die AGB benachteiligten Partei festzustellen ist beispielsweise dann wenn von der Risikoverteilung vergleichbarer gesetzlicher Regelungen abgewichen wird oder bei Gefahrdung des Vertragszwecks Eine Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben dass eine Bestimmung nicht klar und verstandlich ist Verstoss gegen das Transparenzprinzip Auch bei der Inhaltskontrolle ist 310 Abs 1 BGB zu beachten I 305 Abs 2 und 3 und 308 309 BGB gelten uneingeschrankt nur fur AGB die gegenuber Verbrauchern 13 BGB eingebracht werden II Fur AGB gegenuber Unternehmern 14 BGB gilt lediglich 307 BGB Allerdings werden zur Bestimmung des Begriffs unangemessene Benachteiligung die 308 und 309 BGB herangezogen Sie haben Indizwirkung Die Normen sind zwar nicht direkt anwendbar finden aber uber 307 Abs 1 BGB wieder ihren Weg auch zur Auslegung von AGB gegenuber Unternehmern Ein Verstoss gegen die 308 309 BGB fuhren mithin mittelbar regelmassig zu einem Verstoss nach 307 Abs 1 BGB Wichtiges Anwendungsbeispiel zur Inhaltskontrolle von AGB nach 309 BGB Ein Verbraucher verkauft bei einem Internetauktionshaus eine Sache Gewohnlich steht in den Bedingungen vermerkt dass es sich um einen Privatverkauf handelt und deshalb jegliche Gewahrleistungsrechte ausgeschlossen sind Dieser Ausschluss ist nach 309 Nr 7 a und b BGB in den meisten Fallen unwirksam Der Gewahrleistungsausschluss ist im Normalfall als AGB zu werten Durch AGB darf kein Haftungsausschluss fur Verletzungen von Leben Korper Gesundheit oder grobe Fahrlassigkeit eingefuhrt werden Durch den vollumfanglichen Haftungsausschluss wird aber eben auch die Haftung fur Vorgenanntes ausgeschlossen Der Haftungsausschluss ist unwirksam Nur wenn die in 309 Nr 7 a b und 309 Nr 8 b BGB genannten Punkte nicht mit ausgeschlossen werden ist ein wirksamer Teil Ausschluss der Mangelrechte moglich Auslegung Zweifel Mehrdeutigkeitsregel BearbeitenZur Auslegung von Willenserklarungen und Vertragen werden die 133 157 BGB herangezogen Diese sind darauf ausgerichtet den gemeinsamen Willen der Vertragspartner zu ermitteln und sind deswegen im AGB Recht nicht anwendbar Zweifel bei der Auslegung allgemeiner Geschaftsbedingungen gehen grundsatzlich zu Lasten des Verwenders 305c Abs 2 BGB Eine geltungserhaltende Reduktion der Erklarungen ist nicht zulassig Vielmehr gilt der so genannte blue pencil test wonach ein Verstoss zum Streichen der fraglichen Teile fuhrt Nur wenn dann noch verstandliche und sinnvolle Regelungsteile ubrig bleiben kann der ubrig gebliebene Teil aufrechterhalten werden 1 AGB sind nicht immer so deutlich formuliert dass sich nur eine Auslegung aufdrangt Kann eine AGB Klausel plausiblerweise verschieden ausgelegt werden so entscheidet die Mehrdeutigkeitsregel des AGB Rechts welche Auslegung massgeblich ist Leicht kann die vom Verwender gewollte Auslegung ermittelt werden regelmassig ist das die fur ihn gunstigste Zu ermitteln ist im Sinne des Vertragsrechts aber was von beiden Vertragspartnern gewollt ist weshalb die Mehrdeutigkeit zu Lasten des Verwenders geht Der Vertragspartner kann sich eine plausible Auslegung aussuchen Diese ist dann massgeblich Die Mehrdeutigkeitsregel hat Bedeutung auch im Zusammenhang mit der Inhaltskontrolle Eine Klausel kann dabei aufgrund einer plausiblen Auslegung auf der einen Seite wirksam auf der anderen Seite unwirksam sein Die Mehrdeutigkeitsregel erlaubt dem anderen Vertragspartner sich auf die fur den Verwender ungunstige Auslegung zu berufen nach der die Klausel auf Grund der Inhaltskontrolle unwirksam ist Dann entfallt die Klausel und greift das BGB ersatzweise ein 305c Abs 2 BGB Folgen BearbeitenEine Klausel in AGB die gegen die Regelungen der 307 309 BGB verstosst ist unwirksam Der Vertrag im Ubrigen bleibt nach 306 Abs 1 BGB wirksam Es gelten dann grundsatzlich nach 306 Abs 2 BGB anstelle der unwirksamen Klausel die gesetzlichen Vorschriften Nur wenn das Festhalten am Vertrag ausnahmsweise mit einer unzumutbaren Harte fur eine Vertragspartei verbunden ist 306 Abs 3 BGB ist der Vertrag insgesamt unwirksam Spezielle AGB BearbeitenEine Reihe von Branchen haben einheitliche AGB Diese werden teilweise von den jeweiligen Verbanden entwickelt und von den Mitgliedsunternehmen verwendet In der Vergangenheit bedurften die AGB in einer Reihe von regulierten Branchen z B Versicherungen der Zustimmung durch die jeweilige Genehmigungsbehorde Allgemeine Geschaftsbedingungen der Kreditinstitute Allgemeine Bausparbedingungen ABB Allgemeine Reisebedingungen Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen ADSP Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB Allgemeine Vertragsbedingungen fur die Ausfuhrung von Bauleistungen VOB B oder Beforderungsbedingungen Erganzende Vertragsbedingungen fur die Beschaffung von IT LeistungenLiteratur BearbeitenJochen Brandhoff AGB Recht zwischen Unternehmen mit Fokus auf grossvolumige Vertrage LRZ 2021 Rn 218 259 abgerufen am 7 Oktober 2021 Fritz Drettmann Handelsbrauche und Allgemeine Geschaftsbedingungen Aus dem Buch Zwischen Vertragsfreiheit und Verbraucherschutz Festschrift fur Friedrich Graf von Westphalen zum 70 Geburtstag hrsg von Christian F Genzow Barbara Grunewald und Hans Schulte Nolke Koln Verlag Dr Otto Schmidt 2010 S 73 80 Maximilian Herberger Michael Martinek Helmut Russmann Stephan Weth Hrsg juris PraxisKommentar BGB inkl Online Nutzung 9 Auflage 2019 ISBN 978 3 86330 086 9 Gruneberg BGB Kommentar 81 Auflage Munchen 2022 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 63000 2 Peter Schlosser Allgemeine Geschaftsbedingungen offentlicher Versorgungsunternehmungen JURA Kartei 85 AGBG 8 2 Berlin Boston De Gruyter 2010 Peter Ulmer Hans Erich Brandner Horst Diether Hensen AGB Recht Kommentar zu den 305 310 BGB und zum UKlaG Mit kommentierten Vertragstypen Klauseln und speziellen AGB Werken 12 Auflage Verlag Otto Schmidt Koln 2016 ISBN 978 3 504 45109 7 Manfred Wolf Walter F Lindacher Thomas Pfeiffer AGB Recht Kommentar 7 Auflage Verlag C H Beck 2020 ISBN 978 3 406 64776 5 Weblinks BearbeitenBundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz Kleingedrucktes AGB abgerufen am 12 Oktober 2021 IHK Berlin Das Kleingedruckte Wissenswertes zum Thema AGB 22 Juli 2021 abgerufen am 7 Oktober 2021 Einzelnachweise Bearbeiten Andreas Geroldinger Klauselbegriff und blue pencil test in der AGB Rechtsprechung In Austrian Law Ausgabe 2 2015 Verlag Osterreich GmbH Oktober 2015 S 196 211 doi 10 25364 1 2 2015 2 2 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Allgemeine Geschaftsbedingungen Deutschland amp oldid 233930258