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Das deutsche Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet das die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern Individualarbeitsrecht sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber Kollektives Arbeitsrecht regelt Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Rechtsquellen 3 Arbeitsvertrag 4 Kollektives Arbeitsrecht 4 1 Tarifvertragsrecht 4 2 Unternehmensmitbestimmung 4 3 Mitbestimmung im Aufsichtsrat 4 4 Betriebsrat und vergleichbare Gremien 4 5 Rechtsgrundlagen 5 Siehe auch 6 Literatur 6 1 Handbucher 6 2 Lehrbucher 6 3 Kommentare 6 4 Zur Geschichte 6 5 Zeitschriften 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie Arbeit ist bereits seit dem Altertum Gegenstand rechtlicher Regelungen Im romischen Recht hatte der Dienstvertrag locatio conductio operarum jedoch aufgrund der weiter verbreiteten Sklaven arbeit nur eine untergeordnete Rolle Im Deutschland des Mittelalters tragen Dienstverhaltnisse oft personalrechtliche Zuge Obgleich es in bestimmten Gebieten bereits eine echte Kapitalisierung der Arbeit gibt wird heute die Verbreitung der kapitalistischen Verdinglichung der Arbeit ab der zweiten Halfte des 18 Jahrhunderts als der Beginn der Arbeitsrechtsgeschichte angesehen Die sozialen Missstande der Industrialisierung im 19 Jahrhundert waren Folge der Privatautonomie trotz Ungleichgewichtigkeit der Macht der Vertragspartner 1 Das erkennend entwickelte sich zum Beispiel der Jugendarbeitsschutz das Verbot der Kinderarbeit und das Sozialversicherungsrecht sowie die Abkehr vom Koalitionsverbot 1869 Dieser Entwicklung trug das Burgerliche Gesetzbuch BGB von 1896 jedoch nicht Rechnung der Dienstvertrag nach 611 ff BGB wird dort als normaler Austauschvertrag mit weitgehender Privatautonomie geregelt der personenrechtliche Einschlag des Arbeitsverhaltnisses wurde nicht anerkannt Mit dem Stinnes Legien Abkommen wurden im November 1918 die Weichen fur die weitere Entwicklung der Arbeitsverfassung gestellt Um eine nach dem Ratesystem gegrundete sozialistische Republik zu verhindern waren die Unternehmer zur Anerkennung der Gewerkschaften bereit 1 des Abkommens regelte den Vorrang des Tarifvertrags vor dem einzelnen Arbeitsvertrag 2 In der Zeit der Weimarer Republik entstanden weitere Arbeitsschutzgesetze und einige entscheidende Weiterentwicklungen des kollektiven Arbeitsrechts wie die verfassungsmassig garantierte Koalitionsfreiheit Art 159 Weimarer Verfassung Um die revolutionaren Tendenzen der Ratebewegung aufzufangen 3 wurde in die Verfassung ein Rateartikel Art 165 aufgenommen Er sah ein dreistufiges Ratesystem vor dessen Basis die Betriebsrate bilden sollten Dadurch war die Ratebewegung die unter dem Schlagwort Alle Macht den Raten die politische und wirtschaftliche Macht im Staat gefordert hatte in eine wirtschaftliche Interessenvertretung umgewandelt und in die Wirtschaftsverfassung eingebaut worden Da den Gewerkschaften aber die Kompetenz zur Vereinbarung der Lohn und Arbeitsbedingungen verfassungsrechtlich garantiert wurde waren die Arbeiterrate in einem Kernbereich des Arbeitsrechts an den Rand gedrangt Von dem dreistufigen Ratesystem wurde ausserdem nur die unterste Stufe durch das Betriebsrategesetz vom 4 Februar 1920 verwirklicht 3 1926 wurde die Arbeitsgerichtsbarkeit als neuer Instanzenzug eingerichtet Arbeitsgerichtsgesetz Wahrend der Zeit des Nationalsozialismus 1933 1945 wurde das kollektive Arbeitsrecht wegen Unvereinbarkeit mit dem Fuhrerprinzip abgeschafft das Arbeitsvertrags und Arbeitsschutzrecht jedoch weiter ausgebaut 1934 wurde das von Hans Carl Nipperdey und Alfred Hueck verfasste Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit in Kraft gesetzt Es beseitigte die Reste des Weimarer Arbeitsrechts und verankerte das Fuhrerprinzip in den Betrieben indem Arbeitnehmer als Gefolgsleute bestimmt wurden 4 Nach 1945 wurden die Gewerkschaften wieder zugelassen Das Kontrollratsgesetz Nr 22 vom 10 April 1946 das als vorkonstitutionelles Recht in der Bundesrepublik auch nach deren Grundung in Kraft blieb erlaubte die Bildung von Betriebsraten Neben diesem Rahmengesetz wurden Landesgesetze erlassen so dass aufgrund der Zersplitterung eine bundeseinheitliche Regelung notwendig wurde Der Kampf um die Ausgestaltung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11 Oktober 1952 wurde mit grosser Erbitterung gefuhrt nachdem schon im Jahr vorher der Kampf um die Mitbestimmung in den Betrieben des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie beinahe zu einer Staatskrise gefuhrt hatte 5 Die Gewerkschaften konnten sich mit ihren Vorstellungen fur eine Wirtschaftsdemokratie nicht durchsetzen Vor allem als erster Prasident des Bundesarbeitsgerichts in Kassel von 1954 bis 1963 konnte Nipperdey seine Ideologie des Arbeitsverhaltnisses als eines personenrechtlichen Gemeinschaftsverhaltnisses als herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung in die Nachkriegszeit ubertragen Rechtsprechung hiessen dabei die einschlagigen Urteile des BAG unter eben seiner Agide Und als Literatur firmierten Lehrmeinungen die von ihm selbst sowie seinen Mitarbeitern Hueck Rolf Dietz und Arthur Nikisch vertreten wurden Durch diese unabhangig von demokratischen Gesetzen im Wege der Rechtsfortbildung und Rechtsschopfung durchgesetzten Auffassungen wurde der Umbau des Arbeitsverhaltnisses von einem Austausch zu einem Gemeinschaftsverhaltnis erreicht das die Interessen des Arbeitnehmers unterordnet Das druckt sich u a darin aus dass im Widerspruch zur allgemeineuropaischen Rechtsprechung der politische Streik in der Bundesrepublik als verboten gilt dass auch Whistleblowing strafbar ist hingegen Verdachtskundigungen aufgrund gestorten Vertrauens auf Arbeitgeberseite moglich sind 6 Im Mitbestimmungsgesetz von 1976 wurde die Mitbestimmung in Grossbetrieben ausgebaut In der DDR war das Arbeitsrecht u a in einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch geregelt Rechtsquellen BearbeitenTrotz einiger Bemuhungen und der Regelung im Einigungsvertrag Art 30 ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen gibt es bisher noch keine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechts Regelungen finden sich daher zersplittert u a in folgenden Rechtsquellen 7 Europarecht meist als Richtlinien Deutsche Gesetze Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland insb Art 9 Abs 3 Koalitionsfreiheit Burgerliches Gesetzbuch insbes 611 ff Dienstvertrag Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns Mindestlohngesetz Arbeitnehmer Entsendegesetz Kundigungsschutzgesetz Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetze PersVG offentlicher Dienst Tarifvertragsgesetz Mitbestimmungsgesetze Montan MitbestG MitbestG und DrittelbG regeln die Beteiligung der Arbeitnehmer am Aufsichtsrat Altersteilzeitgesetz Gewerbeordnung insbes 105 ff Handelsgesetzbuch insb 59 ff Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge Teilzeit und Befristungsgesetz Wissenschaftszeitvertragsgesetz WissZeitVG Entgeltfortzahlungsgesetz Bundesurlaubsgesetz Arbeitszeitgesetz Arbeitnehmeruberlassungsgesetz Mutterschutzgesetz und Bundeselterngeldgesetz Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz Nachweisgesetz Arbeitsplatzschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz und Kinderarbeitsschutzverordnung Berufsbildungsgesetz sowie Ausbildungsverordnungen der einzelnen Berufe Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstattenverordnung Gesetz uber Betriebsarzte Sicherheitsingenieure und andere Fachkrafte fur Arbeitssicherheit ASiG Berufskrankheiten Verordnung Viertes Buch Sozialgesetzbuch insbes 8 8a Geringfugige Beschaftigung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch Schwerbehindertenrecht Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG Gesetz uber Arbeitnehmererfindungen zusammen mit der Zweiten Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes uber Arbeitnehmererfindungen Gesetz zur Bekampfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschaftigung SchwarzArbG Arbeitsgerichtsgesetz Gesetz uber die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten Verdienststatistikgesetz VerdStatG Strafgesetzbuch 291 Lohnwucher nach BAG Urteil vom 24 Marz 2004 5 AZR 303 03 Verordnung uber die Berechnung Zahlung Weiterleitung Abrechnung und Prufung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages Beitragsverfahrensverordnung BVV diverse Rechtsverordnungen uber Mindestarbeitsbedingungen fur einzelne Branchen Tarifvertrage fur Branchen sowie Einzelunternehmen Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen offentlicher Dienst Einzelarbeitsvertrage nicht das so genannte Richterrecht da dieses rechtlich nicht bindend und somit keine Rechtsquelle ist Faktisch kommt dem Richterrecht aber eine grosse Bedeutung im Arbeitsrecht zu speziell im gesetzlich vollig ungeregelten Arbeitskampfrecht 8 Zur Rangordnung der unterschiedlichen Rechtsquellen vergleiche Gunstigkeitsprinzip sowie Normenpyramide im Arbeitsrecht Arbeitsvertrag Bearbeiten Hauptartikel Arbeitsvertrag Deutschland Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag durch den das Arbeitsverhaltnis uberhaupt erst begrundet wird Der Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen durch Betriebsvereinbarungen bzw Dienstvereinbarung im offentlichen Dienst Tarifvertrage nationale Gesetze und Verordnungen sowie durch supranationale EU Richtlinien und EU Verordnungen Auch der Rechtsprechung durch die nationalen Gerichte und den Europaischen Gerichtshof EuGH kommt eingeschrankt eine rechtsetzende Funktion zu Der Arbeitsvertrag auch Anstellungsvertrag ist nach deutschem Recht ein Vertrag zur Begrundung eines privatrechtlichen Schuldverhaltnisses uber die entgeltliche und personliche Erbringung einer Dienstleistung Der Arbeitsvertrag wird in 611a BGB geregelt und stellt eine Unterart des Dienstvertrages dar Werden Arbeitsvertragsbedingungen fur eine Vielzahl von Vertragen vorformuliert unterliegen sie grundsatzlich auch dem Recht der Allgemeinen Geschaftsbedingungen nach 305 ff ff BGB Im Unterschied zum freien Dienstverhaltnis ist das durch den Arbeitsvertrag begrundete Arbeitsverhaltnis von der personlichen Abhangigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet Der Arbeitnehmer kann im Wesentlichen nicht selbst seine Tatigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen Er ist vielmehr in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert und unterliegt typischerweise den Weisungen des Arbeitgebers uber Inhalt Durchfuhrung Zeit Dauer und Ort der Tatigkeit Kollektives Arbeitsrecht BearbeitenUnter dem kollektiven Arbeitsrecht versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbande das Tarifvertrags recht das Arbeitskampfrecht Streiks und Aussperrungen sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben Tarifvertragsrecht Bearbeiten Das Tarifvertragsrecht ist im Tarifvertragsgesetz geregelt Das Arbeitskampfrecht ist vorwiegend Richterrecht eine gesetzliche Normierung ist bislang nicht erfolgt Rechtliche Grundlage des Tarifvertragsrechts sind die Koalitionsfreiheit Art 9 Abs 3 GG und die Tarifautonomie Unternehmensmitbestimmung Bearbeiten Zu unterscheiden ist die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in privaten Betrieben und die Mitbestimmung in Unternehmen Ein Unternehmen ist ein Rechtstrager Einzelperson Gesellschaft juristische Person der einen oder mehrere Betriebe fuhren kann Betriebe sind organisatorische Einheiten mittels derer der Unternehmer einen Betriebszweck z B Produktion Dienstleistung zu erfullen versucht Mitbestimmung im Aufsichtsrat Bearbeiten Die Unternehmensmitbestimmung im Aufsichtsrat ist im Drittelbeteiligungsgesetz im Mitbestimmungsgesetz und im Montan Mitbestimmungsgesetz geregelt Das Drittelbeteiligungsgesetz hat 2004 die Weitergeltung von Teilen des BetrVG von 1952 abgelost ohne inhaltliche Anderungen nach sich zu ziehen Betriebsrat und vergleichbare Gremien Bearbeiten Die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer in privaten Betrieben ist im Betriebsverfassungsgesetz und im Sprecherausschussgesetz geregelt Sie wird durch Betriebsrate und fur die leitenden Angestellten durch Sprecherausschusse ausgeubt die von den Arbeitnehmern in freier und geheimer Wahl bestimmt werden In Betrieben und Verwaltungen des offentlichen Dienstes sind Personalvertretungen zustandig deren Arbeitsgrundlagen fur die Bundesverwaltung im Bundespersonalvertretungsgesetz ansonsten in Personalvertretungsgesetzen der 16 Bundeslander enthalten sind In kirchlichen Tendenzbetrieben sind Mitarbeitervertretungen aufgrund kirchlichen Arbeitsrechtes tatig Rechtsgrundlagen Bearbeiten Im kollektiven Arbeitsrecht bestehen neben staatlichen Gesetzen Kollektivvereinbarungen als zwingende Rechtsgrundlagen fur die erfassten Arbeitsverhaltnisse Das sind einmal branchen oder unternehmensbezogen die Tarifvertrage und betriebsbezogen die Betriebsvereinbarungen bzw im offentlichen Dienst Dienstvereinbarungen Siehe auch BearbeitenGesetzliche Ausschlussfristen im Arbeitsrecht Deutschland Privatautonome Ausschlussfristen im Arbeitsrecht Deutschland Literatur BearbeitenHandbucher Bearbeiten Bundesministerium fur Arbeit und Soziales Ubersicht uber das Arbeitsrecht Arbeitsschutzrecht Januar 2008 ISBN 978 3 8214 7281 2 Buch mit CD Michael Kittner Bertram Zwanziger Olaf Deinert Hrsg Arbeitsrecht Handbuch fur die Praxis 6 Auflage Bund Verlag Frankfurt am Main 2011 ISBN 978 3 7663 6085 4 Buch mit CD Heinrich Kiel Stefan Lunk Hartmut Oetker Hrsg Munchener Handbuch zum Arbeitsrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 71330 9 Rolf Geffken Umgang mit dem Arbeitsrecht Handbuch fur Beschaftigte Neuauflage und Altauflage in einem 40 Jahre Erfahrung mit dem Arbeitsrecht Cadenberg 2019 ISBN 978 3 924621 18 6Lehrbucher Bearbeiten Hans Brox Bernd Ruthers Martin Henssler Arbeitsrecht 18 Auflage Kohlhammer Verlag Stuttgart 2010 ISBN 978 3 17 021515 3 Wolfgang Daubler Arbeitsrecht Ratgeber fur Beruf Praxis und Studium 8 Aufl 2010 Bund Verlag Frankfurt a M ISBN 978 3 7663 3991 1 Wilhelm Dutz amp Gregor Thusing Arbeitsrecht 20 Auflage Beck Juristischer Verlag Munchen 2015 ISBN 978 3 406 60559 8 Monika Hausmann Die Reaktion auf Willensmangel beim Arbeitsvertragsschluss Herbert Utz Verlag Munchen 2008 ISBN 978 3 8316 0809 6 Abbo Junker Grundkurs Arbeitsrecht 14 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 61585 6 Gunter Marschollek Arbeitsrecht 18 Auflage Alpmann Schmidt Munster 2011 ISBN 978 3 86752 166 6 Michael Wollenschlager Arbeitsrecht 3 Auflage Heymanns Koln 2010 ISBN 978 3 8006 4136 9 Kommentare Bearbeiten Rudi Muller Gloge Ulrich Preis Ingrid Schmidt Hrsg Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 19 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 72471 8 Martin Henssler Heinz Josef Willemsen Heinz Jurgen Kalb Arbeitsrecht Kommentar 2 Auflage O Schmidt Koln 2006 ISBN 3 504 42658 6 Kuttner Jurgen Roller Hrsg Personalbuch 2010 Arbeitsrecht Lohnsteuerrecht Sozialversicherungsrecht Kommentierung nach Stichworten 17 Auflage Munchen 2010 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 57813 7 Wolfgang Daubler Birger Bonin Olaf Deinert AGB Kontrolle im Arbeitsrecht Kommentierung zu den 305 310 BGB 3 Auflage Munchen 2010 Verlag Franz Vahlen ISBN 978 3 8006 3772 0 Peter Wedde Hrsg Arbeitsrecht Kompaktkommentar zum Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezugen 2 Auflage Bund Verlag Frankfurt am Main 2010 ISBN 978 3 7663 3995 9 Zur Geschichte Bearbeiten Reinhard Richardi Arbeitsrecht im Wandel der Zeit Chronik des deutschen Arbeitsrechts Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 74304 7 194 S Zeitschriften Bearbeiten Arbeit und Arbeitsrecht AuA Zeitschrift fur das Personal Management Huss Medien GmbH ISSN 0323 4568 Arbeit und Recht AuR Deutsches und Europaisches Arbeitsrecht Bund Verlag ISSN 0003 7648 Arbeitsrechtliche Entscheidungen Zeitschrift der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins ISSN 1619 6600 Fachanwalt Arbeitsrecht FA Zeitschrift fur die beratende und die gerichtliche Praxis Luchterhand ISSN 1434 4602 Neue Zeitschrift fur Arbeitsrecht NZA Verlag C H Beck ISSN 0943 7525 Neue Zeitschrift fur Arbeitsrecht Rechtsprechungs Report Arbeitsrecht NZA RR Verlag C H Beck ISSN 0949 7137 Recht der Arbeit RdA Zeitschrift fur die Wissenschaft und Praxis des gesamten Arbeitsrechts Verlag C H Beck ISSN 0342 1945 Zeitschrift fur Arbeitsrecht ZFA Carl Heymanns Verlag ISSN 0342 328X Weblinks Bearbeiten nbsp Wikibooks Examensrepetitorium Jura Arbeitsrecht Lern und Lehrmaterialien nbsp Wiktionary Arbeitsrecht Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen JuraWiki Arbeitsrecht Die Arbeitsgerichtsbarkeit auf der Website des Bundesarbeitsgerichts Informationen zum Thema Arbeitsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums fur Arbeit und SozialesEinzelnachweise Bearbeiten Zum Arbeitsrecht im 19 Jahrhundert vgl Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 I Abteilung Von der Reichsgrundungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft 1867 1881 4 Band Arbeiterrecht bearbeitet von Wolfgang Ayass Karl Heinz Nickel und Heidi Winter Darmstadt 1997 Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 II Abteilung Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen 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Deutschland amp oldid 237031355