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Das Arbeitsrecht der Kirchen umfasst alle besonderen Rechte die diese als Arbeitgeber haben und die besonderen Bestimmungen die sie beachten mussen Ver di protestiert gegen kirchliches Arbeitsrecht am 4 November 2011 in Magdeburg anlasslich einer Tagung der evangelischen Kirche Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Erfasste Organisationen 1 2 Loyalitatspflichten Kundigungsschutz bei Mitarbeitern der Kirchen und kirchlichen Einrichtungen 1 2 1 Konfessionslosigkeit Kirchenaustritt Mitgliedschaft in einer anderen Religionsgemeinschaft 1 2 2 Ausserdienstliches Verhalten 1 2 2 1 Sexuelle Orientierung und standesamtliche Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtliche Ehe 1 2 2 2 Wiederheirat in der romisch katholischen Kirche 1 2 2 2 1 Chefarzt Fall 1 2 2 2 2 Romisch katholischer Kirchenmusiker 1 2 2 2 3 Kirchenrechtliche Konsequenzen 1 2 2 3 Aussereheliche Beziehungen in mormonischen Kirchen 1 3 Mitarbeitervertretung in kirchlichen Organisationen 1 4 Arbeitsvertragsrecht dritter Weg 1 5 Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen 1 5 1 Argumente gegen das Streikrecht 1 5 2 Argumente fur das Streikrecht 1 5 3 Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 20 November 2012 1 5 3 1 Streikrecht im zweiten Weg 1 5 3 2 Streikrecht im dritten Weg 1 5 3 3 Verfassungsbeschwerden 1 6 Tarifvertrage nach staatlichem Arbeitsrecht 2 Osterreich 2 1 Betriebsverfassungsrecht 2 2 Kollektivvertragsrecht 3 Italien 4 Vereinigte Staaten 5 Siehe auch 6 Literatur 7 TV Dokumentationen 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenDie arbeitsrechtlichen Regelungen fur Mitarbeiter der Kirchen und kirchennaher Organisationen unterscheiden sich in Deutschland erheblich von den fur sonstige Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen Die Religions und Weltanschauungsgemeinschaften und hierbei insbesondere die grossen Kirchen konnen ein eigenstandiges Arbeitsrecht erlassen Das hat seine Grundlage im sogenannten Selbstordnungs und Selbstverwaltungsrecht gemass Art 137 Abs 3 Weimarer Reichsverfassung der nach Art 140 GG in das Grundgesetz inkorporiert und vollwirksames Verfassungsrecht ist 1 Historisch wurzelt diese Bestimmung im Trennungsprozess von Kirche und Staat Noch im Mittelalter waren viele Bischofe zugleich auch Reichsfursten und bis in das 18 Jahrhundert hinein haben die Kommunen das kirchliche Vermogen verwaltet wahrend die Ortspfarrer auch Staatsbeamte waren Das kirchliche Selbstordnungs und Selbstverwaltungsrecht auch als Selbstbestimmungsrecht bezeichnet wird von den Kirchen arbeitsrechtlich insbesondere in drei Richtungen ausgeubt Fur eine Mitarbeit in kirchlichen Einrichtungen wird von dem Mitarbeiter eine Ubereinstimmung mit den kirchlichen Glaubens und Moralvorstellungen erwartet Ein Verstoss gegen diese Loyalitatspflichten zieht arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kundigung nach sich Anstelle eines Betriebsrates oder Personalrates werden die kirchlichen Beschaftigten durch eine Mitarbeitervertretung an den betrieblichen Entscheidungen beteiligt Die Lohne und anderen grundlegenden Arbeitsbedingungen werden uberwiegend nicht im Rahmen von Tarifverhandlungen zweiter Weg oder einseitig vom Arbeitgeber erster Weg festgelegt sondern durch Gremien die paritatisch aus den Reihen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt werden dritter Weg Arbeitskampfmassnahmen Streik und Aussperrung seien so die Kirchen unvereinbar mit dem Dienst am Nachsten und werden deshalb ausgeschlossen Religionsgesellschaften konnen gemass Art 137 Abs 5 Weimarer Reichsverfassung i V m Art 140 GG Korperschaften des offentlichen Rechts sui generis werden Dies hat zur Folge dass die offentlich rechtlichen Religionsgesellschaften besondere Dienstverhaltnisse aber auch beamtenahnliche Dienstverhaltnisse begrunden konnen die einem staatlichen Beamtenverhaltnis gleichkommen Zur Regelung der Rechtsverhaltnisse wird dann wie beim Staat auch der erste Weg beschritten d h die einseitige Setzung durch den Dienstherrn Auch das kirchliche Dienstrecht weist Abweichungen auf unterliegt jedoch gleichzeitig einem Typenzwang d h die wesentlichen Regelungen des staatlichen Beamtenrechts mussen die Kirchen ubernehmen Uberwiegend werden Beschaftigte aber uber privatrechtliche Arbeitsverhaltnisse angestellt Fur diese Arbeitsverhaltnisse soll nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4 Juni 1985 2 BvR 1703 83 u a das staatliche Arbeitsrecht Anwendung finden in Folge einer Rechtswahl wie das Bundesverfassungsgericht klarstellt Das staatliche Arbeitsrecht nimmt aber in einigen Regelungen die Kirchen und ihre Einrichtungen ausdrucklich aus Dann handelt es sich nicht um fur alle geltende Gesetze Dies lasst Raum fur kircheneigene Regelungen Es gibt demnach auch Gesetze die trotzdem fur die Kirchen gelten denn diese sind sogenannte fur alle geltenden Gesetze i S d Art 137 Abs 3 Satz 1 Weimarer Reichsverfassung Dies sind bspw Das Mindestlohngesetz das Kundigungsschutzgesetz das Burgerliche Gesetzbuch insb die 138 626 BGB Arbeitsschutzgesetze zur Gefahrenabwehr insb das Mutterschutzgesetz das Jugendschutzgesetz in Teilen Arbeitszeitgesetz und auch der Schwerbehindertenschutz des Sozialgesetzbuchs IX 2 Die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes und der Personalvertretungsgesetze wird durch Regelungen in diesen Gesetzen unter anderem fur die Kirchen und ihre karitativen oder erzieherischen Einrichtungen ausgeschlossen In den Personalvertretungsgesetzen machte der Staat aber mit der Ausnahme der Kirchen auch deutlich dass diese ein eigenstandiges Mitbestimmungsrecht schaffen sollen Statt dieser Gesetze gelten die kirchlichen Mitarbeitervertretungsgesetze evangelisch oder Mitarbeitervertretungsordnungen katholisch mit zum Teil deutlichen Abweichungen vom staatlichen Recht Sie werden von den jeweiligen kirchlichen Gesetzgebern also der Synode oder dem Diozesanbischof erlassen Da die offentlich rechtlich verfasste Kirche auch uber die offentlich rechtliche Rechtsetzungsbefugnis verfugt handelt es sich hierbei sowohl um kirchenrechtliche wie auch um offentlich rechtliche Regelungen die auch ohne arbeitsvertragliche Vereinbarung Geltung erlangen und zwar auch fur Beschaftigte die nicht der jeweiligen Kirche angehoren Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird fur Religions und Weltanschauungsgemeinschaften in seiner Geltung eingeschrankt So durfen diese Gemeinschaften die Religionszugehorigkeit zum Ausgangspunkt fur eine unterschiedliche Behandlung ihrer Beschaftigten nehmen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften haben auch das Recht von ihren Beschaftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverstandnisses zu verlangen 9 AGG 3 Erfasste Organisationen Bearbeiten Erfasst werden die Religions und Weltanschauungsgemeinschaften ohne dass es auf deren Rechtsform ankommt und die diesen zuzuordnenden religiosen Vereine d h Einrichtungen die Wesens und Lebensausserung der Religions oder Weltanschauungsgemeinschaft sind Zu ersteren gehort zunachst die sogenannte verfasste Kirche also die eigentliche Kirchenorganisation Diese gliedert sich bei der katholischen Kirche in Bistumer die gemeinsam mit je einem Erzbistum in Kirchenprovinzen zusammengefasst sind hierzu zahlen auch die Institute des geweihten Lebens z B Ordensgemeinschaften Bei der evangelischen Kirche zahlen hierzu die Landeskirchen die in der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD der Union Evangelischer Kirchen UEK und der Vereinigten Evangelisch Lutherischen Kirche Deutschlands VELKD zusammengeschlossen sind Grundsatzlich sind auch nicht christliche Religionsgemeinschaften von den Sonderregeln erfasst etwa das Judentum und der Islam diese sind in der Rechtsprechung zum kirchlichen Arbeitsrecht allerdings bislang nicht in Erscheinung getreten Zu der zweiten Gruppe gehoren alle den Religions und Weltanschauungsgemeinschaften in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen ohne Rucksicht auf ihre Rechtsform Erfasst sind davon Einrichtungen die nach religios weltanschaulichem Selbstverstandnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe nach berufen sind ein Stuck Auftrag der Kirche in dieser Welt wahrzunehmen und zu erfullen 4 Beispielhaft fur Organisationen die als Wesens und Lebensausserung der Kirchen gelten konnen Diakonie und Caritas aber auch kirchliche Kindergarten die Katholische Nachrichtenagentur KNA oder der evangelischen Presseverband Nord e V 5 oder die Pax Bank und ahnliche ethisch okologische Kreditinstitute genannt werden Loyalitatspflichten Kundigungsschutz bei Mitarbeitern der Kirchen und kirchlichen Einrichtungen Bearbeiten Mitte 2022 sind in Deutschland rund 1 3 Mio Personen bei Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbanden angestellt darunter 790 000 bei der katholischen Kirche 700 000 bei der Caritas 6 Grundsatzlich ist strittig welche Voraussetzungen eine kirchliche Einrichtung bei der Einstellung von Bewerbern verlangen kann Das Kundigungsschutzgesetz gilt auch in kirchlichen Organisationen jedoch konnen hier auch Verstosse gegen kirchenrechtliche Loyalitatspflichten eine verhaltensbedingte Kundigung sozial rechtfertigen Die Loyalitatspflichten sind in der katholischen Kirche in der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhaltnisse 7 und in der EKD in der Loyalitatsrichtlinie 8 geregelt Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es Ausfluss des kirchlichen Selbstverstandnisses bzw des Kirchenrechts welche Obliegenheiten das sind und wie ihre Schwere und Tragweite zu wurdigen sind Soweit die kirchlicherseits geforderten Vorgaben den anerkannten Massstaben der verfassten Kirchen Rechnung tragen sind die Arbeitsgerichte an sie gebunden es sei denn die Gerichte begaben sich dadurch in Widerspruch zu Grundprinzipien der Rechtsordnung wie dem allgemeinen Willkurverbot Art 3 Abs 1 GG dem Begriff der guten Sitten 138 Abs 1 BGB und des ordre public Art 30 EGBGB 9 Nach dieser Rechtsprechung sind die Gerichte nicht befugt die vertraglich vereinbarten Loyalitatsobliegenheiten daruber hinaus einer AGB bzw einer AGG Kontrolle zu unterwerfen Ob ein Verstoss gegen diese Loyalitatspflichten eine Kundigung rechtfertigt ist nach dem Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4 Juni 1985 von den staatlichen Arbeitsgerichten nach den kundigungsschutzrechtlichen Vorschriften des 1 KSchG 626 BGB zu beantworten 10 Diese unterliegen als fur alle geltendes Gesetz im Sinne der Art 137 Abs 3 Satz 1 WRV umfassender arbeitsgerichtlicher Anwendungen Dieses Abwagungsgebot schlagt sich auch im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25 April 2013 nieder 11 Darauf wies das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22 Oktober 2014 2 BvR 661 12 ausdrucklich hin 12 Im konkreten Fall hob das Bundesverfassungsgericht insbesondere auf die freiwillige arbeitsvertragliche Verpflichtung zur Einhaltung der Loyalitatsverpflichtungen ab Es ist also Sache der Kirche festzustellen welche Anforderungen fur die kirchlichen Mitarbeiter aufgrund der religiosen Fundierung der Tatigkeit gelten Sache der Gerichte ist dagegen die Beurteilung ob diese religiose Begrundung plausibel und nicht willkurlich ist denn die gesetzlichen Regelungen wie das Kundigungsschutzgesetz KSchG gelten auch fur die Kirchen Deren ordnungsgemasse Anwendung ist von den staatlichen Gerichten zu uberprufen In der Rechtslehre wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach der Gerichte die Wirksamkeit vertraglicher Loyalitatsobliegenheiten nicht nach den AGB Vorschriften bzw dem Diskriminierungsverbot des AGG sondern nur anhand der Grenzen der Willkur der guten Sitten und des ordre public uberprufen konnen s o neben der Unvereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben u a als Verstoss gegen das Grundgesetz d h die Bindung der Gerichte an Recht und Gesetz Art 20 Abs 3 GG Art 97 Abs 1 GG und die staatliche Justizgewahrungspflicht Art 20 Abs 3 GG i V m Art 92 GG kritisiert 13 Auch wird vertreten dass vertragliche Bestimmungen die homosexuelle Praktiken bzw das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe verbieten einen Verstoss gegen den ordre public darstellen und daher unwirksam unbeachtlich sind 14 Siehe auch OutInChurch Initiative 2022 zum katholischen Arbeitsrecht in Deutschland Konfessionslosigkeit Kirchenaustritt Mitgliedschaft in einer anderen Religionsgemeinschaft Bearbeiten Das Arbeitsgericht Aachen sprach mit Urteil vom 13 Dezember 2012 15 einem konfessionslosen Krankenpfleger eine Entschadigung zu weil dieser aufgrund fehlender Religionsangehorigkeit nicht eingestellt worden war Die fristlose Kundigung einer bei der evangelischen Kirche angestellten Kindergartnerin wegen ihrer Mitgliedschaft in einer anderen Religionsgemeinschaft hier Universale Kirche Bruderschaft der Menschheit verstosst nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts 16 weder gegen deutsches Arbeitsrecht noch wie der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte entschied 17 gegen die in Art 9 EMRK garantierte Religionsfreiheit Im April 2013 entschied das Bundesarbeitsgericht dass die arbeitsrechtliche Kundigung eines Sozialpadagogen durch die Caritas zulassig war weil dieser aus der Kirche ausgetreten war 18 Am 17 April 2018 entschied der Europaische Gerichtshof im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung der Antidiskriminierungsrichtlinie das Erfordernis dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer bestimmten Religion angehoren musse Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle sein 19 20 21 Die entscheidende Frage ist nach Ansicht der europaischen Richter ob die ausgeschriebene Tatigkeit unbedingt voraussetzt dass jemand in der Kirche ist und sich zu ihren Werten bekennt Diese Frage mussen im Streitfall nicht kirchliche Arbeitgeber sondern die zustandigen nationalen Gerichte entscheiden 22 23 24 Am 25 Oktober 2018 entschied das Bundesarbeitsgericht dass die evangelische Diakonie eine konfessionslose Bewerberin auf eine befristete Referentenstelle beim Evangelischen Werk fur Diakonie und Entwicklung EWDE zum Vorstellungsgesprach hatte einladen mussen und sprach der Klagerin eine finanzielle Entschadigung zu 25 Ausserdienstliches Verhalten Bearbeiten Zweiter Streitpunkt ist die Relevanz ausserdienstlichen Verhaltens Bei einer romisch katholischen Sekretarin die sich scheiden lasst und wieder heiratet oder bei einem Arzt in einem katholischen Krankenhaus der offentlich Abtreibungen befurwortet ist umstritten inwiefern eine wirksame verhaltensbedingte Kundigung zulassig ist Verschiedene Falle des ausserdienstlichen Verhaltens sind hierbei umstritten Der eine Schwerpunkt der gerichtlichen Streitfalle drehte sich bis November 2022 um homosexuelle Mitarbeiter deren Privatleben und deren Eingehen einer standesamtlichen Lebenspartnerschaft einer gleichgeschlechtlichen Ehe Der andere Schwerpunkt der gerichtlichen Streitfalle dreht sich um die Wiederheirat geschiedener heterosexueller Mitarbeiter oder um aussereheliche Beziehungen des Mitarbeiters Am 5 Mai 2015 stellte die Deutsche Bischofskonferenz eine mit Zweidrittelmehrheit der deutschen Diozesanbischofe beschlossene Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts vor die eine starkere Beteiligung der Gewerkschaften bei der Aushandlung der Arbeitsbedingungen vorsieht Das Eingehen einer zweiten Zivilehe nach Scheidung wie auch die Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft soll nur noch in Fallen in denen eine erhohte Loyalitatsverpflichtung erwartet wird zur Kundigung fuhren Dies ist bei Mitarbeitern der Fall die pastoral katechetisch aufgrund einer Missio canonica oder einer besonderen bischoflichen Beauftragung tatig sind da ein schwerwiegender Loyalitatsverstoss bei diesen in jedem Fall geeignet sei die Glaubwurdigkeit der Kirche zu beeintrachtigen Der Beschluss der Bischofskonferenz ist fur die einzelnen Diozesanbischofe nicht bindend jedem einzelnen Ortsbischof steht frei die alte Rechtslage beizubehalten 26 27 28 29 In 23 der 27 Bistumer trat die Reform zum 1 August 2015 in Kraft in den Bistumern Eichstatt Passau und Regensburg wird sie zum 1 Januar 2016 gultig 30 Unterschiedliche Handhabungen gibt es jedoch in Bezug darauf fur welchen Personenkreis besondere Loyalitatsverpflichtungen bestehen 31 32 Am 22 November 2022 verabschiedete die Deutsche Bischofskonferenz mit notwendiger Zweidrittelmehrheit ein neues Kirchenarbeitsrecht wonach die private Intimsphare und das Beziehungsleben generell keine rechtliche Rolle mehr bei Einstellung und Kundigung spielt nur bei Priestern Bischofen gilt das diese sich zwar offentlich bi homosexuell outen konnen aber zum Zolibat weiterhin verpflichtet sind 33 Sexuelle Orientierung und standesamtliche Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtliche Ehe Bearbeiten Wahrend es hier keine arbeitsrechtlichen Kundigungen in den lutherischen reformierten und unierten Landeskirchen der EKD gibt da die EKD mit dem Grundsatzdokument von 2001 Verantwortung und Verlasslichkeit starken Lebenspartnerschaftsinstitute fur gleichgeschlechtliche Paare befurwortet 34 waren hier insbesondere arbeitsrechtliche Kundigungen in der romisch katholischen Kirche in der Vergangenheit zu nennen Mit der am 22 November 2022 erfolgten Reform des Kirchenarbeitsrechtes durch Zwei Drittel Mehrheitsbeschuss der deutschen romisch katholischen Bischofe ist das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe am Standesamt oder auch das offentliche Outing kein arbeitsrechtlicher Kundigungsgrund oder Einstellungshinderungsgrund mehr 35 Nach einer Meinung sei das ausserdienstliche Verhalten von Arbeitnehmern nicht geeignet eine Kundigung durch den Arbeitgeber zu rechtfertigen auch wenn das Verhalten nach Massstab der Kirche ein schwerwiegender Loyalitatsverstoss sei Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main verneint in einem 2007 ergangenen Urteil 36 dass das Bekanntwerden der offen gelebten homo sexuellen Identitat eines kirchlichen Mitarbeiters im Privatleben die Kundigung eines Heimleiters rechtfertigen konne 37 Nach 2 Abs 4 AGG gelten bei Kundigungen ausschliesslich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kundigungsschutz Das AGG welches eine Diskriminierung von Arbeitnehmern etwa wegen ihrer sexuellen Orientierung oder wegen ihrer Religionszugehorigkeit verbietet soll also im Kundigungsverfahren nicht anwendbar sein Dies wird von der Europaischen Kommission formal bemangelt und ist Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens 38 Zwar ist das AGG nach Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht nur bei der Einstellung und wahrend des Arbeitsverhaltnis zu berucksichtigen sondern ebenso bei Kundigungen 39 jedoch haben Kirchen nach 9 AGG weitreichende Ausnahmen zugebilligt bekommen deren Konformitat mit der EU Richtlinie wie oben erwahnt angezweifelt wird die aber derzeit keine gesetzliche Grundlage fur Klagen der gekundigten Arbeitnehmer bieten es sei denn die Kirchen wurden von ihrem Selbstbestimmungs und Selbstverwaltungsrecht keinen Gebrauch machen Wiederheirat in der romisch katholischen Kirche Bearbeiten Nach der Lehre der romisch katholischen Kirche uber die Sakramentalitat der Ehe stellt die Wiederverheiratung einen Verstoss gegen die Sittenlehre der Kirche dar Mit der Reform des Kirchenarbeitsrechtes am 22 November 2022 die von uber zwei Dritteln der romisch katholischen deutschen Bischofen mit der notwendigen Mehrheit verabschiedet wurde fuhrt die Wiederverheiratung aber nicht mehr zu einer arbeitsrechtlichen Konsequenz 40 Hier hatten in der Vergangenheit zwei Kundigungsfalle zu Entscheidungen durch die hochsten Gerichte gefuhrt Chefarzt Fall Bearbeiten Das Landesarbeitsgericht Dusseldorf 41 und in der Revision auch das Bundesarbeitsgericht 42 bestatigten in Urteilen dass der Verstoss gegen die romisch katholische Sittenlehre bei einer Wiederheirat obwohl die erste Ehe nicht kirchenrechtlich annulliert war grundsatzlich geeignet ist eine Kundigung zu rechtfertigen Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit hielten im konkreten Fall die Kundigung trotzdem fur unverhaltnismassig weil sich der Dienstgeber widerspruchlich verhalten habe 43 Das Bundesverfassungsgericht hob diese Entscheidung jedoch im Oktober 2014 auf 44 Massgeblich war zunachst dass die Kundigung im Falle einer zweiten Ehe ausdrucklich arbeitsvertraglich vereinbart war 45 Denn die Folgen eines Loyalitatsverstosses durfen fur den betroffenen Arbeitnehmer nicht uberraschend zu arbeitsrechtlichen Sanktionen fuhren Daruber hinaus darf eine solche Vereinbarung nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstossen Solche Regelungen waren rechtswidrig und damit unwirksam Dies vorausgesetzt muss ein mehrstufiges Prufungsverfahren erfolgen 46 In einer ersten Stufe sei zu prufen ob die so vereinbarten Beschrankungen der eigenen Grundrechte des Arbeitnehmers im Einklang mit den grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewahrleistungen fundamentale Verfassungsprinzipien den Grundprinzipien der Rechtsordnung sowie sonstigen gesetzlichen Bindungen steht Denn auch die Kirche darf keine rechtswidrigen Loyalitatsforderungen verlangen In einem zweiten Prufungsschritt mussen dann die Interessen der Kirchen mit den Grundrechten der Arbeitnehmer in einer offenen Gesamtabwagung gegenubergestellt werden Diese Abwagung wiederum kann der verfassungsrechtlichen Kontrolle unterzogen werden Das Bundesarbeitsgericht habe aber keine eigenstandige Bewertung religios vorgepragter Sachverhalte vornehmen durfen Welche kirchlichen Grundverpflichtungen als Gegenstand eines Arbeitsverhaltnisses bedeutsam sein konnen richte sich allein nach den von der verfassten Kirche anerkannten Massstaben und dem konkreten Inhalt des Arbeitsvertrags Die staatlichen Gerichte durfen sich nicht uber das kirchliche Selbstverstandnis hinwegsetzen solange dieses nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewahrleistungen stehe 2018 urteilte das Bundesarbeitsgericht erneut uber die Rechtsmassigkeit der Kundigung Es hatte dabei das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die korporative Religionsfreiheit auf Seiten des kirchlichen Arbeitgebers mit dem Schutz von Ehe und Familie Art 6 Abs 1 GG sowie dem Gedanken des Vertrauensschutzes Art 2 Abs 1 GG in Verbindung mit Art 20 Abs 3 GG auf Seiten des Arbeitnehmers zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen praktische Konkordanz Mit Beschluss vom 28 Juli 2016 setzte das Bundesarbeitsgericht das Revisionsverfahren bis zur Entscheidung des Europaischen Gerichtshofs EuGH uber ein Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der europaischen Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie aus 47 Es stelle sich die Frage ob die Beachtung des Eheverstandnisses nach der Lehre und dem kanonischen Recht der romisch katholischen Kirche eine wesentliche rechtmassige und gerechtfertigte berufliche Anforderung im Sinne des Art 4 Abs 2 der Richtlinie darstelle die bei Kundigungen zu einer Ungleichbehandlung romisch katholischer Arbeitnehmer gegenuber Arbeitnehmern einer anderen Konfession oder ohne Konfession fuhren konne Nach Ansicht des EuGH im Urteil vom 11 September 2018 48 erscheinen die Anforderung an den Arzt den sakramentalen Charakter der Ehe nach romisch katholischem Verstandnis zu beachten nicht als wesentliche rechtmassige und gerechtfertigte berufliche Anforderung 49 Im vorliegenden Fall bestand die Ungleichbehandlung darin dass am Klinikum zwei geschiedene und wiederverheiratete Chefarzte tatig waren denen nicht gekundigt worden war weil sie nicht der romisch katholischen Kirche angehorten Das Krankenhaus habe also einen seiner Arzte gegenuber anderen Arzten benachteiligt weil er romisch katholisch ist 50 Am 20 Februar 2019 entschied das Bundesarbeitsgericht der Chefarzt sei von seinem kirchlichen Arbeitgeber gegenuber nicht romisch katholischen Kollegen unzulassig benachteiligt worden Die Kundigung sei nicht durch Grunde im Verhalten oder in der Person des Chefarztes sozial gerechtfertigt Mit seiner erneuten Heirat verletzte dieser weder eine wirksam vereinbarte Loyalitatspflicht noch eine berechtigte Loyalitatserwartung der Kirche 2 AZR 746 14 51 52 Romisch katholischer Kirchenmusiker Bearbeiten Das Bundesarbeitsgericht erklarte am 16 September 2004 die Kundigung eines romisch katholischen Kirchenmusikers in einem weiteren Fall fur wirksam dessen Wiederverheiratung nach der Einstellung nachtraglich bekannt wurde der Abschluss einer nach Glaubensverstandnis und Rechtsordnung der Kirche ungultigen Ehe sei ein solcher schwerwiegender Loyalitatsverstoss 53 Der Fall wurde am 23 September 2010 vom Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte entschieden Deutschland habe durch die Anerkennung der kirchlichen Loyalitatsrichtlinie als Grundlage fur die Kundigung das Recht des Kirchenmusikers auf Achtung seines Privat und Familienlebens Art 8 EMRK verletzt 54 55 Die Sache wurde an die deutsche Gerichtsbarkeit zuruckverwiesen mit der Massgabe zukunftig zwischen den Interessen genau abzuwagen und nach der Art der Tatigkeit zu differenzieren Die deutschen Arbeitsgerichte konnen also nicht mehr ohne ausfuhrliche Interessenabwagung und einfach durch Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Kundigungen fur rechtens erklaren Der EGMR kritisierte die deutschen Arbeitsgerichte dafur dass sie in Bezug auf Art 8 EMRK nicht ausreichend gewurdigt hatten warum es der Kirche nicht moglich gewesen sein solle den Musiker weiter zu beschaftigen ohne dass die Kirche insgesamt einen schweren Glaubwurdigkeitsverlust erlitten hatte Die deutschen Gerichte hatten den dahingehenden Vortrag des kirchlichen Arbeitgebers akzeptiert obgleich sie auch feststellten dass der Musiker innerhalb der romisch katholischen Kirche nicht in leitender oder klerikaler Funktion tatig gewesen sei Der Gerichtshof hob weiterhin als entscheidungserheblich hervor dass ein gekundigter Kirchenmusiker extreme Schwierigkeiten habe eine neue Stelle zu finden so sei etwa eine Anstellung in einer evangelischen Gemeinde nur in seltenen Ausnahmefallen moglich In einer weiteren Entscheidung wurde 2012 dem Chorleiter eine finanzielle Entschadigung zugesprochen 56 Dieser Fall verdeutlichte einen Hauptstreitpunkt in Bezug auf die kirchlichen Loyalitatsanforderungen Umstritten ist ob von den Arbeitsgerichten Abstufungen bei den Anforderungen entsprechend der Nahe zum religiosen Auftrag vorzunehmen sind Massgeblich sollen Art und Stellung des Berufes beim kirchlichen Arbeitgeber sein und ob es sich um eine Arbeitsstelle im verkundungsfernen oder verkundungsnahen Bereich handelt 57 Im Ergebnis sollen beispielsweise beim Reinigungspersonal in einem kirchlichen Krankenhaus geringere Anforderungen hinsichtlich der personlichen Lebensfuhrung gestellt werden als an einen Religionslehrer der ja gerade die kirchliche Lehre glaubwurdig verkunden soll Die kirchlichen Arbeitgeber sollen somit zu sog Tendenzbetrieben werden Die kirchlichen Loyalitatsverpflichtungen haben damit aber nicht ihre Bedeutung verloren Kirchenrechtliche Konsequenzen Bearbeiten Aufgrund der Debatte uber die wiederverheirateten Geschiedenen in der romisch katholischen Kirche in Deutschland setzte die Deutsche Bischofskonferenz Ende September 2012 eine Arbeitsgruppe ein die unter anderem auch die arbeitsrechtlichen Regelungen uberarbeiten sollte 58 Das Ergebnis ist eine Neufassung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhaltnisse 27 die am 27 April 2015 beschlossen wurde 59 und ab dem 1 August 2015 in 23 von 27 Bistumern gilt 60 Zum 1 Januar 2016 folgten die ubrigen drei Bistumer nach Danach werden besondere Loyalitatspflichten nur noch von romisch katholischen Mitarbeitern im pastoralen und katechetischen Bereich in Bezug auf Wiederheirat und Eingehen einer Lebenspartnerschaft verlangt 61 27 28 29 Die ausserordentliche Kundigung des Leiters einer Behinderteneinrichtung der Caritas der nach seiner Scheidung 2010 im Jahr 2017 eine unzulassige Zivilehe eingegangen sei erklarte das Arbeitsgericht Hagen im August 2018 auch unter Berufung auf die geanderte Grundordnung fur unwirksam 62 Infolge der Beschlusse des Synodalen Weges kundigte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Bischof Georg Batzing vom Bistum Limburg an dass der Familienstand kunftig generell kein Kundigungsgrund mehr ist und dies auch fur die Berufe im pastoralen und verkundungsnahen Bereiche gelte 63 Am 22 November 2022 beschloss die deutsche Bischofskonferenz mit Mehrheit von uber zwei Dritteln der Bischofe eine Reform des Kirchenarbeitsrechtes in Deutschland Die Wiederverheiratung nach Scheidung ist nunmehr kein Einstellungshinderungsgrund oder Kundigungsgrund mehr 64 Aussereheliche Beziehungen in mormonischen Kirchen Bearbeiten In einem anderen Fall wies das Bundesarbeitsgericht eine Beschwerde eines leitenden Angestellten der mormonischen Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage ab der seinem Arbeitgeber anvertraut hatte dass er in einer ausserehelichen Beziehung lebe Der Fall kam vor den Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte der am 23 September 2010 die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes bestatigte 65 Mitarbeitervertretung in kirchlichen Organisationen Bearbeiten Weder das Betriebsverfassungsgesetz noch das Personalvertretungsgesetz gilt in kirchlichen Einrichtungen 118 Abs 2 BetrVG 1 Abs 2 BPersVG Diese Regelungen nehmen die Kirchen und ihre karitativen oder erzieherischen Einrichtungen unabhangig von deren Rechtsform ausdrucklich aus Diese Ausnahme gilt also nicht fur gewerbliche tatige Betriebe oder Unternehmen auch wenn sie im Eigentum kirchlicher Institutionen stehen Die Kirchen haben fur sich und diese karitativ oder erzieherisch tatigen Einrichtungen eigene Mitarbeitervertretungen geschaffen In der katholischen Kirche in Deutschland ist die MAVO Rahmenordnung fur eine Mitarbeitervertretungsordnung Vorbild fur die diozesanen Mitarbeitervertretungsordnungen die evangelische Kirche vereinheitlichte eine zuvor unubersichtliche und zersplitterte Regelung und erliess am 6 November 1992 das Kirchengesetz uber Mitarbeitervertretungen in der evangelischen Kirche in Deutschland MVG Es galt zunachst nur direkt im Bereich der EKD nicht fur die einzelnen Landeskirchen oder Diakonischen Werke Das Diakonische Werk DW der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD ubernahm das MVG im Oktober 1993 auf der Diakonischen Konferenz des DW EKD in Halle Saale Die einzelnen Landeskirchen und diakonischen Werke folgten wenngleich sie im Rahmen der Ubernahmegesetze die Moglichkeit wahrnahmen einige abweichende Regelungen zu treffen Einige Landeskirchen haben weiterhin eigene Mitarbeitervertretungsgesetze zum Beispiel fur den Bereich der Konfoderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen Ein vollstandig einheitliches Mitarbeitervertretungsrecht gibt es auf evangelischer Seite nicht Die Mitwirkungsrechte der Mitarbeitervertretungen unterscheiden sich erheblich von Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetz Pragendes Prinzip ist die gemeinschaftliche Regelung der Arbeitsbedingungen nicht das Gegeneinander von Betriebsrat und Arbeitgeber Die Mitarbeitervertretungen haben vor diesem Hintergrund eher schwachere Mitbestimmungsrechte die Gegenstande der Beteiligung werden aber im Grossen und Ganzen ahnlich definiert Allerdings gibt es regionale Unterschiede in der Besetzung der Mitarbeitervertretungen Bei Streitigkeiten im Bereich des Mitarbeitervertretungsrechts besteht die Moglichkeit die kirchlichen Gerichte anzurufen Der staatliche Rechtsweg ist insoweit nicht eroffnet bzw subsidiar Arbeitsvertragsrecht dritter Weg Bearbeiten Mit dem so genannten dritten Weg haben die verfassten Kirchen in Deutschland fur den uberbetrieblichen Bereich ein eigenstandiges kollektives Arbeitsvertragsrecht geschaffen das die Grundlagen des Tarifsystems abweichend vom geltenden Tarifvertragsrecht regelt Anstelle einer selbstandigen Setzung durch den Arbeitgeber erster Weg wie bei den staatlichen Beamten oder einer Ubernahme des Tarifvertragssystems zweiter Weg besagt der dritte Weg dass die Grundbedingungen des Arbeitsverhaltnisses in allgemeinen Richtlinien oder Ordnungen festgelegt werden Deren Erstellung obliegt kirchlichen Gremien Diese sind paritatisch aus gewahlten und weisungsungebundenen Vertretern der Mitarbeiter und Vertretern der Dienstgeber besetzt Die Benennung der Sozialpartner die auf dem dritten Weg Arbeitsrecht gestalten Grundlagen des Arbeitsvertragsrechts Tarifentwicklung ist nicht einheitlich So werden die Mitarbeiter durch Delegierte aus den Gesamtausschussen oder Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen reprasentiert In einigen Landeskirchen so in Bayern wird der Gesamtausschuss von Seiten der Kirchen und Diakonieleitung nicht anerkannt Dort nehmen zum Teil Verbande die Vertretung der Mitarbeiterseite wahr die in der Mitarbeiterschaft nur geringen Ruckhalt aufweisen Ein Beschluss bedarf ublicherweise einer Zweidrittelmehrheit Kommt keine Einigung zustande wird eine verbindliche Schlichtung durchgefuhrt In der Nordelbischen Evangelisch Lutherischen Kirche der Kirchen der Konfoderation in Niedersachsen und bei der Evangelischen Kirche in Berlin Brandenburg Schlesische Oberlausitz EKBO wird der Dritte Weg nicht angewendet sondern es wurden Tarifvertrage abgeschlossen Als kirchliche Besonderheit wird in diesen Tarifvertragen auf Streik und Aussperrung verzichtet Die Wirksamkeit dieses Ausschlusses wird vielfach bezweifelt Mit dem Dritten Weg sind nach Auffassung der Arbeitgeber und kirchennaher Juristen eine Einschrankung des Arbeitskampfes die Bindung des Arbeitgeberverbandes an die Entscheidungen der Synode ein Differenzierungsverbot zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern der Tarifvertragsparteien und das Verbot der Vereinbarung gunstigerer Bedingungen verbunden Die Dienstgeberseite sei kirchenrechtlich auf das Gebot der Lohngerechtigkeit verpflichtet Die evangelische Kirche in Deutschland bildete aufgrund des nicht staatlichen Arbeitsrechtsregelungsgesetzes arbeitsrechtliche Kommissionen gebildet wahrend die katholische Kirche Kommissionen zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts KODA errichtete Diese erstellten jeweils Regelungswerke die in Aufbau und Inhalt ublichen Tarifvertragen ahneln und durch weitgehende Ubernahmen vergleichbare Arbeitsbedingungen zum ausserkirchlichen Tarifrecht konstituieren Bei diesen Regelwerken handelt es sich jedoch nicht um Tarifvertrage im Rechtssinn 66 sondern um Allgemeine Geschaftsbedingungen 67 die der Inhaltskontrolle durch die Arbeitsgerichte nach den 305 ff BGB unterliegen 68 Diese Inhaltskontrolle sei jedoch wenn die kirchenrechtlich kollektive Regelung ordnungsgemass auf dem dritten Weg mit paritatisch besetzten unabhangigen Vertretern beider Seiten zustande gekommen ist beschrankt auf die Frage ob die kirchenrechtliche Regelung gegen das Grundgesetz gegen anderes hoherrangiges zwingendes Recht oder die guten Sitten verstosst 69 Mit der Entscheidung vom 22 Juli 2010 fuhrte das BAG die vor der Schuldrechtsreform Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26 November 2001 BGBl I S 3138 m W v 1 Januar 2002 geltende Rechtsprechung fort Seinerzeit galt das Gesetz uber allgemeine Geschaftsbedingungen ausdrucklich nicht fur Arbeitsvertrage diese konnten daher nicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes auf ihre Rechtmassigkeit gepruft werden Mit der Schuldrechtsreform findet die Inhaltskontrolle nach den 307 aber auch fur Arbeitsvertrage Anwendung Mit der Weiterfuhrung der bisherigen durch die Schuldrechtsreform veralteten Rechtsprechung legt das BAG die Vorschrift von 310 Abs 4 S 2 sehr weit aus wonach die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berucksichtigen sind Die kirchlichen kollektiven Arbeitsvertragsrichtlinien entfalten im Unterschied zu tarifvertraglichen Regelungen keine unmittelbare und zwingende Wirkung auf die Arbeitsverhaltnisse Ihre Geltung muss gesondert durch eine einzelvertragliche Regelung vereinbart werden 305 BGB Deshalb sind im kirchlichen Bereich nach staatlichem Recht auch einzelvertragliche Vereinbarungen zulassig die zum Nachteil der Arbeitnehmer von solchen AVR abweichen 305b Von der evangelischen Kirche verabschiedete Arbeitsrechtsregelungsgesetze schreiben den Arbeitgebern nur die Anwendung einer von einer beliebigen arbeitsrechtlichen Kommission beschlossenen Arbeitsrechtsregelungen verbindlich vor Die diakonischen Einrichtungen haben insofern die Moglichkeit zwischen verschiedenen AVR auszuwahlen Daher ist es nicht unublich dass z B die AVR des diakonischen Werks Berlin Brandenburg schlesische Oberlausitz auch in den alten Bundeslandern zur Anwendung kommen Im katholischen Bereich regeln die jeweiligen KODA Ordnungen dass die kirchlichen Arbeitgeber entweder das KODA Recht oder ausnahmsweise die allgemeinen Vertragsrichtlinien der Caritas AVR Caritas anwenden sollen Die von der KODA vereinbarten arbeitsrechtlichen Regelungen werden durch den jeweiligen Diozesanbischof zwar als Kirchenrecht in Kraft gesetzt strittig ob als bischofliches Gesetz oder als kirchlicher Verwaltungsakt erlangen aber dennoch keine unmittelbare Geltung in die Arbeitsverhaltnisse hinein und entfalten keine normative Wirkung wie ein Tarifvertrag 70 Die KODAen oder die Arbeitsrechtliche Kommission des Caritasverbandes AK Caritas sind kirchenrechtlich als Beratungsgremium des Diozesanbischofs zu werten Nach Canon 127 des kirchlichen Gesetzbuches Codex Iuris Canonici CIC sind daher ggf die bischofliche Verwaltungsregelungen unwirksam die der Bischof ohne Beteiligung der KODA in Kraft setzt Aufgrund der Entscheidung fur dieses Kommissionsmodell sollen nach juristischer Auffassung Arbeitskampfmassnahmen insbesondere Streik und Aussperrung im kirchlichen Bereich nicht moglich sein Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen Bearbeiten Die Frage ob eine Gewerkschaft Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen zum Streik aufrufen darf um den Abschluss von Tarifvertragen zur Regelung der Mindestarbeitsbedingungen ihrer Mitglieder zu erzwingen oder ob der dritte Weg mit seinen Schlichtungsregelungen einen Streik ausschliesst wurde kontrovers diskutiert 71 Argumente gegen das Streikrecht Bearbeiten Diejenigen die das Streikrecht ablehnen stutzen sich auf das verfassungsmassig gewahrleistete Recht der Kirchen auf Selbstbestimmung nach Art 140 GG i V m Art 137 Abs 3 WRV Art 4 GG Sie halten Streik und Aussperrung als unvereinbar mit der Zielrichtung kirchlicher Arbeit In den kirchlichen Einrichtungen bestunde im Unterschied zur Privatwirtschaft kein Gegensatz zwischen dem Kapital der Arbeitgeber und der Arbeitskraft der Arbeitnehmer sondern Leitung und Mitarbeiter wurden als Dienstgemeinschaft gemeinsam im Dienst der Verkundigung des Glaubens und der Nachstenliebe tatig sein Lohne und Arbeitsbedingungen wurden deshalb nicht in Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften sondern in paritatisch besetzten Gremien ausgehandelt Ein Streik in einer kirchlichen Einrichtung wurde gegen das Gebot der Wahrung der Arbeitskampfparitat verstossen Da die Kirchen im Hinblick auf die Grundsatze der christlichen Glaubens und Sittenlehre das Kampfmittel der Aussperrung als unzumutbar ausschlossen ware durch einen Streik die Kampfparitat nicht mehr gewahrleistet 72 Argumente fur das Streikrecht Bearbeiten Die Gegenmeinung fuhrt an das kirchliche Selbstbestimmungsrecht bestunde nur im Rahmen der fur alle geltenden Gesetze und konne die ebenfalls verfassungsrechtlich garantierte Betatigungsfreiheit der Koalitionen Gewerkschaften Art 9 GG und somit das Streikrecht nicht ausschliessen Das Streikrecht sei in der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK und der Europaischen Sozialcharta ESC die in Deutschland als fur alle geltende Gesetze in Kraft gesetzt worden seien verankert Daher verstosse ein Streikverbot gegen den Schrankenvorbehalt von Art 140 GG Weder die Entscheidung der Kirchen gegen konflikthafte Auseinandersetzungen um die Regelung der Arbeitsbedingungen durch Tarifvertrag und Arbeitskampf und fur den Dritten Weg noch das Wesen der Dienstgemeinschaft rechtfertigten den umfassenden Ausschluss von Arbeitskampfen im Bereich kirchlicher Einrichtungen Der dritte Weg verlange die Zustimmung einer gutwilligen Arbeitgeberseite fur jede Verbesserung zu Gunsten der Beschaftigten und bote den Gewerkschaften nicht die gleichen Chancen zur Durchsetzung ihrer Interessen wie das staatliche Tarif und Arbeitskampfsystem Fur die katholische Kirche sei ein Streikverbot zudem im Widerspruch zur eigenen Soziallehre die nach Canon 1286 des Codex Iuris Canonici CIC von den Okonomen aller kirchlicher Einrichtungen wie das staatliche Arbeits und Sozialrecht auch genauestens zu beachten sei Einschrankungen des Rechts zur Fuhrung von Arbeitskampfen seien an der konkreten Aufgabenstellung der kirchlichen Einrichtung auszurichten Wenn man zwischen verschiedenen Arbeitnehmergruppen und Funktionen je nach Nahe oder Ferne zum karitativen Auftrag der Einrichtung unterscheide konne auch dem Selbstverstandnis der Kirche Rechnung getragen werden dass in karitativen Einrichtungen der in christlicher Uberzeugung geleistete Dienst am Menschen durch Massnahmen des Arbeitskampfs nicht beeintrachtigt werden durfte 73 Ein Streik sei z B auch in kirchlichen Krankenhausern moglich ohne die Versorgung der Patienten zu beeintrachtigen Das Streikrecht kirchlicher Mitarbeiter fordern auch die Linkspartei 74 Bundnis 90 Die Grunen 75 und Teile der SPD 76 Das FDP Kirchenpapier Freie Kirche im Freien Staat das am 1 Oktober 1974 auf dem 25 FDP Bundesparteitag in Hamburg verabschiedet wurde fordert eine vollige Abschaffung der kirchlichen Sonderrechte 77 Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 20 November 2012 Bearbeiten Die beiden Verfahren wurden vom BAG aus prozessokonomischen Grunden zusammen gelegt Beide Entscheidungen weisen zum Teil sogar im Wortlaut identische Begrundungen auf Sie sind daher auch im Kontext zu verstehen Streikrecht im zweiten Weg Bearbeiten Entscheidet sich die Kirche die Arbeitsbedingungen der Beschaftigten ihrer Einrichtungen zwar durch Tarifvertrage auszugestalten zweiter Weg jedoch nur unter der Voraussetzung dass eine Gewerkschaft zuvor eine absolute Friedenspflicht vereinbart und einem Schlichtungsabkommen zustimmt nach dem im Konfliktfall anstelle von Arbeitskampfmassnahmen eine Schlichtungsstelle unter dem Vorsitz eines unparteiischen Schlichters uber das Zustandekommen des Tarifvertrags entscheidet sind Streikmassnahmen zur Durchsetzung von Tarifforderungen unzulassig Eine Zwangsschlichtung soll ausgeschlossen sein 78 79 Streikrecht im dritten Weg Bearbeiten Das Arbeitsgericht Bielefeld verbot den Streik zunachst 80 die Berufungsinstanz erlaubte ihn 73 Das Bundesarbeitsgericht versuchte eine praktische Konkordanz der unterschiedlichen Positionen und entschied die Frage dahingehend dass die Praktizierung des dritten Weges einen Streik dann ausschliesse wenn die Gewerkschaft organisatorisch eingebunden werde und das im Streitfall auch durch Schlichtung festzulegende Verhandlungsergebnis einer paritatisch besetzten Kommission fur die Dienstgeberseite als Mindestarbeitsbedingung verbindlich sei Die Kirche durfe Gewerkschaften nicht durch Besetzungsregeln fur Arbeitsrechtliche Kommissionen und Schiedskommissionen von einer frei gewahlten Mitwirkung am dritten Weg ausschliessen Nur wenn sich die Gewerkschaft innerhalb des dritten Weges noch koalitionsmassig betatigen konne liesse sich ein Zurucktreten der Rechte der Gewerkschaft rechtfertigen Sie erhalte dadurch Moglichkeiten zur Mitgliederwerbung Werde die Gewerkschaft dagegen bei der Tariffindung nicht einbezogen sei es ihr nicht verwehrt kirchliche Mitarbeiter zum Streik aufzurufen um den Abschluss von Tarifvertragen zur Regelung der Mindestarbeitsbedingungen ihrer Mitglieder zu erzwingen 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Nord der Caritas Bernhard Baumann Czichon kritisierte im dritten Quartal 2015 die katholische Kirche in Deutschland fur ihre Umsetzung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom November 2012 Zwar habe die katholische Kirche mit der neugefassten Rahmenordnung fur die Kommissionen zur Ordnung des diozesanen Arbeitsvertragsrechts Rahmen KODA Ordnung erstmals die Beteiligung der Gewerkschaften eingerichtet Die konkrete Umsetzung stelle jedoch sicher dass die Gewerkschaften keinen wirklichen Einfluss hatten und auch nicht streiken konnten 91 Wer mit Gewerkschaften verhandeln wolle konne nicht einseitig die Bedingungen festsetzen unter denen verhandelt werden solle 91 Ebenfalls im dritten Quartal 2015 wies das Mitglied der ver di Landes und Bundesfachkomission Erich Szepanski darauf hin dass es der Evangelischen Kirche in Deutschland durch das Arbeitsrechtsregelungsgesetz nicht gelungen sei die Anforderungen des BAG zu erfullen denn das ARRG sehe keine angemessenen Beteiligung der Gewerkschaften vor Das Schiedsverfahren sei defizitar geregelt und es bestehe keine Verbindlichkeit fur die Dienstgeberseite 90 Kirchliche Arbeitsrechtsregelungen seien Allgemeine Geschaftsbedingungen die nur dann galten wenn dies zwischen den Vertragsparteien also Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrucklich vereinbart sei Dies geschehe in vielen Einrichtungen nicht 90 Daher konne es den Kirchen auf dem dritten Weg nicht gelingen die vom BAG geforderte Verbindlichkeit fur ihre Regelungen herzustellen 90 Verfassungsbeschwerden Bearbeiten Am 4 Mai 2015 erklarte der ver di Vorsitzende Frank Bsirske fur ihn komme ein Verzicht auf das Streikrecht nicht in Frage die Gewerkschaft werde gegebenenfalls vor das Bundesverfassungsgericht notfalls auch vor den vom Europarat eingerichteten Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte ziehen 28 Ver di und der Marburger Bund legten beim Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts Verfassungsbeschwerden ein uber die der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zu entscheiden hatte 92 93 Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liegt nun vor Nach dem Beschluss zum ver di Verfahren 94 ist nun auch uber die Beschwerde des Marburger Bundes entschieden worden Beschluss vom 28 September 2015 2 BvR 2274 13 Das Bundesverfassungsgericht kommt in beiden Entscheidungen zur Aussage dass gegenwartig kein Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen besteht Daher konnen auch in Deutschland kirchliche Einrichtungen genauso wie private Betriebe und offentliche Dienststellen bestreikt werden 90 Tarifvertrage nach staatlichem Arbeitsrecht Bearbeiten Seit dem 1 April 2022 gilt in hessischen Altenpflegeeinrichtungen der Diakonie ein von der Gewerkschaft ver di ausgehandelter Tarifvertrag Damit finden seit diesem Zeitpunkt die kircheninternen Arbeitsvertragsrichtlinien keine Anwendung mehr 95 Osterreich BearbeitenIn Osterreich haben die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften anders als in Deutschland keine Dienstherrenfahigkeit und sind damit nicht berechtigt Beamtendienstverhaltnisse einzugehen Dies hat zur Folge dass die Kirchen und Religionsgesellschaften in Osterreich nur privatrechtliche Beschaftigungsverhaltnisse eingehen konnen 96 Einige arbeitsrechtliche Normen kennen spezifische Ausnahmen fur die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften zum Beispiel 1 Abs 2 Z 5 Arbeitsinspektionsgesetz fur Kultusanstalten der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften 1 Abs 3 Arbeitsruhegesetz fur Arbeitnehmer gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften die nicht in Betrieben beschaftigt sind oder 20 Abs 2 und 45 Abs 2 des Gleichbehandlungsgesetzes Betriebsverfassungsrecht Bearbeiten In allen Einrichtungen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in Osterreich gilt das Arbeitsverfassungsgesetz ArbVG das die Bildung von Betriebsraten vorsieht Jedoch kennt 132 Abs 4 ArbVG bestimmte Ausnahmen zugunsten der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften Kollektivvertragsrecht Bearbeiten Die arbeitsvertraglichen Regelungen fur Einrichtungen der katholischen Kirche und der kirchlichen Wohlfahrtsverbande sind nur teilweise in Kollektivvertragen geregelt 96 Die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sind als juristische Personen des offentlichen Rechts nach 7 ArbVG kollektivvertragsfahig In der katholischen Kirche gibt es mehrere in ihrer Geltung auf die jeweiligen diozesanen Einrichtungen begrenzten Kollektivvertrage Bistum Linz Die Diozese Linz war zunachst die einzige Diozese in Osterreich mit Kollektivvertrag Am 11 November 2000 wurde dieser mit der Gewerkschaft unterzeichnet Das Ziel war eine Vereinheitlichung des Dienstrechtes und eine Vereinfachung der Verwaltung Dieser Schritt war auch eine Massnahme zur Stabilisierung des Diozesanbudgets Eine solide Verteilung der Arbeitszeit waren neben einem neuen Pensionsvorsorgemodell weitere Grunde Ein Mindesteinkommen sowie eine gerechtere Einkommensverteilung mit mehr Moglichkeiten fur Jungere wurden im Kollektivvertrag festgehalten Zum 1 Janner 2017 wurde der Kollektivvertrag aktualisiert 97 Bistum Innsbruck Der jungste Kollektivvertrag fur das Bistum Innsbruck trat mit 1 Janner 2017 in Kraft 98 Der Kollektivvertrag loste die bisherigen Einzelvereinbarungen Dienstbesoldungsordnungen und Betriebsvereinbarungen ab Vor Unterzeichnung des Kollektivvertrages von 2009 hoben Vertreter beider Verhandlungspartner das gute Klima der Verhandlungen und die nunmehrige grossere Rechtssicherheit und Rechtsverbindlichkeit zum Wohl der Angestellten hervor Man habe den Kollektivvertrag an den Grundsatzen der katholischen Soziallehre ausgerichtet Unter anderem seien die Grundlagen fur eine deutliche Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen worden In dieser Hinsicht sei dieser Kollektivvertrag osterreichweit vorbildlich Die Praambel nimmt explizit auf das Okumenische Sozialwort Bezug Die Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften bemuhen sich in ihren Organisationen und Betrieben um menschengerechte Arbeitsbedingungen Einkommensgerechtigkeit und Mitbestimmung der Beschaftigten Dieser Kollektivvertrag soll ein Beitrag dazu sein Bistum Graz Mit Wirksamkeit vom 1 September 2010 wurde zwischen der Diozese Graz Seckau und der Gewerkschaft der Privatangestellten Druck Journalismus Papier ein neuer Kollektivvertrag unterzeichnet 99 Die Diozese Graz Seckau war damit die dritte Diozese nach Linz und Innsbruck die einen Kollektivvertrag abgeschlossen hatte Erzbistum Wien Die Erzdiozese Wien als Arbeitgeberin stimmte 2015 zu mit dem Zentralbetriebsrat der Erzdiozese und der Gewerkschaft der Privatangestellten GPA djp in Verhandlungen uber die Schaffung eines Branchenkollektivvertrages fur kirchliche Angestellte einzutreten 100 Fur die karitativen Einrichtungen gilt ein gemeinsamer Flachenkollektivvertrag der zwischen dem Verein Interessenvertretung der karitativen Einrichtungen der Katholischen Kirche in Osterreich und den zustandigen Gewerkschaften des Osterreichischen Gewerkschaftsbundes abgeschlossen wurde 101 Er gilt raumlich fachlich und personlich fur das ganze Bundesgebiet Osterreich Fur die geistlichen Amtstrager der evangelischen Kirche gilt der zwischen der Kirchenleitung und dem Verein Evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer geschlossene Kollektivvertrag 2019 102 Fur Lektoren weltliche Mitarbeiter besondere kirchliche sowie ehrenamtliche Dienste gelten eigene Regelungen 103 Italien BearbeitenIn Italien ist zwingend die Vereinbarung von staatlich anerkannten Tarifvertragen im Arbeitsvertrag vorgesehen Hierbei handelt es sich um Branchentarifvertrage die staatlich anerkannt sein mussen In der Diozese Bozen Brixen werden im Wesentlichen folgende Kollektivvertrage verwendet Handel und Dienstleistungen fur Buro und Pastorale Mitarbeiter in Pfarreien und im Ordinariat Land und Forstwirtschaft fur landwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte Kirchenwald AGIDAE Associazione Gestori Istituti Dipendenti Autorita Ecclesiali fur Lehrtatigkeiten Vertrag fur sozio sanitares Personal fur Pflegetatigkeiten Diese Kollektivvertrage regeln Mindestbedingungen wie Grundlohn Anzahl der Jahresgehalter Kontingenzzulage Inflationsausgleich und Sonderzulagen fur Sonderformen der Arbeit z B Uberstunden Nachtarbeit Zahl der Urlaubstage Wochenarbeitszeit usw Einzelvertraglich konnen zusatzliche Leistungen z B Zulagen vereinbart werden Soweit kein spezifischer anwendbarer Tarifvertrag besteht werden eigene Tarifvertrage abgeschlossen So schloss die italienische Bischofskonferenz mit der zustandigen italienischen Gewerkschaft einen Tarifvertrag fur Kuster Mesner Sakristan ab Vereinigte Staaten BearbeitenIn den Vereinigten Staaten von Amerika ist die Trennung von Religion und Staat so weit vollzogen dass keine so weitgehenden Ausnahmen in Bezug auf das Arbeitsrecht der Kirchen existieren Die sogenannten faith based organizations sind jedoch seit 1972 vollstandig vom Civil Rights Act s prohibition on employment discrimination ausgenommen dem Pendant zum deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Davor durften die kirchlichen Einrichtungen seit 1964 im verkundigungsnahen und leitenden Bereich Mitarbeiter in Bezug auf die Religionszugehorigkeit auswahlen 104 Mit der Anderung konnen die kirchlichen Einrichtungen von allen Mitarbeitern eine konfessionelle Ubereinstimmung verlangen Siehe auch BearbeitenTendenzbetriebLiteratur BearbeitenJurgen Bethke Das kirchenamtliche Dienstverhaltnis von Laien die rechtliche Stellung des Laien in der katholischen Kirche bei berufsmassiger Ausubung von Kirchenamtern mit besonderer Berucksichtigung der Rechtslage in den bayerischen Erz Diozesen Frankfurt am Main 2006 Bamberger Theologische Studien Band 32 Jurgen Bethke Lohn und Versorgung das Vergutungssystem des neuen TVoD im Spiegel der kanonischen Rechtsordnung In Wilhelm Rees u a Hrsg Im Dienst von Kirche und Wissenschaft Festschrift fur Alfred E Hierold zur Vollendung des 65 Lebensjahres Berlin 2007 S 701 727 Joachim Eder Tarifpartnerin Katholische Kirche Der Dritte Weg der katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland aus kanonistischer Sicht Passau 1991 Ulrich Hammer Kirchliches Arbeitsrecht Handbuch Frankfurt Main 2002 Hans Heimerl Helmuth Pree und andere In Handbuch des Vermogensrechts der katholischen Kirche 1 Auflage 6 Abschnitt Pustet Verlag Regensburg 1993 Josef Jurina Das Dienst und Arbeitsrecht im Bereich der Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland Berlin 1979 Jurgen Klute Franz Segbers Arbeit verlangt ihren gerechten Lohn Tarifvertrage fur die Kirchen VSA Verlag Hamburg 2006 ISBN 3 89965 215 0 Hartmut Kress Aktuelle Probleme des kirchlichen Arbeitsrechts Der Dritte Weg das Streikrecht und die Mitarbeiterreprasentanz In Zeitschrift fur Rechtspolitik ZRP 04 2012 S 103 Hermann Luhrs Die Zukunft der Arbeitsrechtlichen Kommissionen Arbeitsbeziehungen in den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbanden Diakonie und Caritas zwischen Kontinuitat Wandel und Umbruch Nomos Verlag Wiesbaden 2010 Clemens Maier Kollektives Arbeitsrecht in der katholischen Kirche Der Dritte Weg im Spannungsfeld von Dienstgemeinschaft und Leitungsgewalt LIT Verlag Munster 2006 ISBN 3 8258 9163 1 zugleich Diss Univ Tubingen 2005 Armin Pahlke Kirche und Koalitionsrecht Tubingen 1983 Helmuth Pree Die Stellung des kirchlichen Laiendienstnehmers im CIC 1983 In Klaus Ludicke Hrsg Recht im Dienste des Menschen FS fur Hugo Schwendenwein Graz 1987 S 467 ff Richard Puza Die Amts und Berufspflichten der kirchlichen Bediensteten in Deutschland In ThQ 2003 183 S 39 70 Anton Rauscher Die Eigenart des kirchlichen Dienstes Wurzburg 1983 Reinhard Richard Arbeitsrecht in der Kirche 5 Auflage Munchen 2009 ISBN 978 3 406 55682 1 Ulrich Rhode Der Bischof und der Dritte Weg In Wilhelm Rees Hrsg Recht in Staat und Kirche Joseph Listl zum 75 Geburtstag Berlin 2004 S 313 339 TV Dokumentationen BearbeitenFilm von Gita Datta und dem NDR Arbeiten fur Gottes Lohn Wie die Kirche ihre Sonderrechte ausnutzt Memento vom 22 Januar 2013 im Internet Archive in der Reihe Die Story im Ersten Erstausstrahlung 28 Januar 2013 youtube com Panorama Nur fur Gottes Lohn Gehaltsdumping in kirchlichen Einrichtungen gesendet 17 Januar 2013 3 Minuten report Mainz Warum sich ausgerechnet kirchliche Arbeitgeber gegen Mindestlohne wehren 28 April 2008 Weblinks BearbeitenWhere Faith Abides Employees Have Few Rights New York Times 9 Oktober 2006 zum Arbeitsrecht in den USA ca 10 S Online Handbuch Arbeitsrecht Allgemeine Vertragsrichtlinien AVR Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes AVR Ab dem 1 August 2008 gilt ein neuer Tarifvertrag fur die Einrichtungen der Ev Kirche Berlin Brandenburg schlesische Oberlausitz Urteilsdatenbank der kirchlichen Arbeitsgerichte in Deutschland mit Volltextsuche Streikrecht ist Grundrecht Kampagne von verd di bei der DiakonieEinzelnachweise Bearbeiten BVerfGE 137 273 303 Jacob Joussen 57 Die Anwendung des staatlichen Arbeitsrechts auf Arbeitsverhaltnisse zu Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften In Dietrich Pirson u a Hrsg Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland 3 Auflage Band 3 Berlin 2020 ISBN 978 3 428 18135 3 S Rn 126 f Kirche als Arbeitgeber Hauptsache Christ In Frankfurter Allgemeine Zeitung 24 Dezember 2012 Abgerufen am 24 Dezember 2012 BVerfGE 46 73 BAG Beschluss vom 24 Juli 1991 Az 7 ABR 34 90 BAGE 68 174 Meldung KNA Katholisches Arbeitsrecht in Deutschland vor Systemwechsel Private Lebensgestaltung kunftig Tabuthema In Domradio de 30 Mai 2022 abgerufen am 8 Juni 2022 Grundordnung des kirchlichen Dienstes PDF 33 kB Richtlinie des Rates uber die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Diakonischen Werkes der EKD BVerfGE 70 138 Loyalitatspflicht Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4 Juni 1985 2 BvR 1703 1718 83 und 856 84 Leitsatz Nr 5 Online auf servat unibe ch Kundigung wegen Kirchenaustritt Memento des Originals vom 3 Marz 2021 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot juris bundesarbeitsgericht de Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25 April 2013 2 AZR 579 12 Online auf juris bundesarbeitsgericht de Beschluss vom 22 Oktober 2014 2 BvR 661 12 Anne Geismann Gleichgeschlechtliche Ehe und kirchliches Arbeitsverhaltnis Mohr Siebeck Tubingen 2020 S 135 ff Geck Schimmel Grenzen der Kundigung kirchlicher Arbeitsverhaltnisse Glaubwurdigkeit der Verkundigung kontra Menschenwurde des Arbeitnehmers In Arbeit und Recht Mai 1995 Bd 43 Nr 5 Mai 1995 S 177 184 Az 2 Ca 4226 11 BAG Urteil vom 21 Februar 2001 Az 2 AZR 139 00 Volltext Europaischer Gerichtshof fur Menschenrechte Siebenhaar gegen Deutschland Kammerurteil vom 3 Februar 2011 Az 18136 02 Meldung Bundesarbeitsgericht fallt Urteil Bei Kirchenaustritt ist Kundigung rechtens Memento vom 28 April 2013 im Internet Archive In tagesschau de 25 April 2013 abgerufen am 26 Februar 2022 EuGH Urteil vom 17 April 2018 Rechtssache C 414 16 Vera Egenberger Evangelisches Werk fur Diakonie und Entwicklung e V Pressemitteilung Nr 46 18 PDF 165 kB Gerichtshof der Europaischen Union 17 April 2018 EuGH Kirchliche Arbeitgeber mussen unter Umstanden auch Konfessionslose einstellen Spiegel Online Urteil zum Arbeitsrecht EuGH erzwingt neue Regeln fur Kirchenjobs Tagesschau ARD 17 April 2018 EuGH Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht In Frankfurter Rundschau abgerufen am 17 April 2018 Kirchen durfen nicht diskriminieren Zeit Online April 2018 abgerufen am 17 April 2018 spiegel de abgerufen am 25 Oktober 2018 Seit heute gilt in den meisten deutschen Bistumern eine neue Grundordnung ver di Bayern 1 August 2015 archiviert vom Original am 24 Oktober 2017 abgerufen am 24 Oktober 2017 a b c Ulrich Hammer Warum der Verband der Diozesen Deutschlands VDD das kirchliche Arbeitsrecht liberalisiert In Arbeitsrecht und Kirche Zeitschrift fur Mitarbeitervertretungen Heft 3 2015 S 83 85 KellnerVerlag in Bremen baumann czichon de Memento des Originals vom 24 Oktober 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www baumann czichon de PDF abgerufen am 24 Oktober 2017 a b c Deutsche Bischofe andern kirchliches Arbeitsrecht Katholische Nachrichten Agentur KNA GmbH 5 Mai 2015 archiviert vom Original am 24 Oktober 2017 abgerufen am 24 Oktober 2017 a b Pressemeldung Nr 072 2015 Anderung des Kirchlichen Arbeitsrechts Bischofe beschliessen Novelle der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhaltnisse Deutsche Bischofskonferenz 5 Mai 2015 archiviert vom Original am 24 Oktober 2017 abgerufen am 24 Oktober 2017 Meldung Die letzten Bischofe ziehen nach Keine generelle Kundigung bei zweiter Ehe oder Verpartnerung Memento vom 17 November 2015 im Internet Archive In Bayerischer Rundfunk 13 Oktober 2015 abgerufen am 26 Februar 2022 Kirchenstreit Bayerische Bischofe gegen liberaleres Arbeitsrecht Memento des Originals vom 24 Oktober 2017 im Internet Archive Suddeutsche Zeitung 15 Juli 2015 Abgerufen am 24 Oktober 2017 Ehescheidungen Bistumer liberalisieren katholisches Arbeitsrecht Memento des Originals vom 24 Oktober 2017 im Internet Archive Die Welt 16 Juli 2017 Abgerufen am 24 Oktober 2017 Katholisch de Deutsche Bischofe beschliessen neues kirchliches Arbeitsrecht 22 November 2022 Haltung der EKD Verlasslichkeit und Verantwortung starken Memento vom 16 November 2011 im Internet Archive Katholisch de Deutsche Bischofe beschliessen neues kirchliches Arbeitsrecht 22 November 2022 AG Frankfurt Az 7 Ca 7285 06 Wikinews Kolpingwerk verliert Arbeitsgerichtsprozess Heimleiter darf trotz Partnersuche weiterarbeiten Spiegel Online Pressemitteilung der Kommission vom 31 Januar 2008 Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage PDF 111 kB Mitteilung der Heinrich Boll Stiftung Memento vom 22 Oktober 2008 im Internet Archive Die Kommission teilte am 27 November 2008 in einer Pressemitteilung mit dass die Prufung im Verfahren gegen Deutschland noch laufe Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Memento des Originals vom 11 September 2012 im Webarchiv archive today nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot juris bundesarbeitsgericht de und Meldung der Suddeutschen Zeitung Gericht erleichtert Kundigungsklagen Sensation des Jahres Memento vom 11 September 2012 im Webarchiv archive today Katholisch de Deutsche Bischofe beschliessen neues kirchliches Arbeitsrecht 22 November 2022 LAG Dusseldorf Urteil vom 1 Juli 2009 Az 5 Sa 996 09 Volltext BAG Urteil vom 8 September 2011 Memento des Originals vom 28 August 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot juris bundesarbeitsgericht de Az 2 AZR 543 10 Pressemitteilung vom 8 September 2011 Der Kundigung des katholischen Chefarztes nach dessen Wiederheirat vorangegangen waren vergleichbare Verstosse anderer evangelischer Mitarbeiter die toleriert wurden und der Dienstgeberseite sei das eheahnliche Verhaltnis des Chefarztes seit langem bekannt gewesen Sittenverstoss Katholische Klinik darf Arzt wegen zweiter Ehe kundigen Spiegel Online Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 22 Oktober 2014 2 BvR 661 12 vgl Sczepanski Einige Anmerkungen zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in AuK 2015 102 vgl Hammer in ZTR 2015 Heft 10 S 551 ff BAG Beschluss vom 28 Juli 2016 2 AZR 746 14 EuGH Urteil vom 11 September 2018 Rechtssache C 68 17 Wiederverheirateter Katholik EuGH kritisiert Kundigung durch Kirche tagesschau de 11 September 2018 Lucas Wiegelmann Katholische Kirche diskriminierte offenbar Chefarzt weil er katholisch ist In www welt de 11 September 2018 abgerufen am 11 September 2018 Pressemitteilung Nr 10 19 1 2 Vorlage Toter Link juris bundesarbeitsgericht de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Oktober 2022 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Luisa Jacobs Willkommen im Grundgesetz liebe Kirche Zeit Online 20 Februar 2019 BAG Urteil vom 16 September 2004 Az 2 AZR 447 03 Volltext EGMR Urteil Schuth gegen Deutschland Beschwerde Nr 1620 03 23 September 2010 abgerufen am 24 September 2010 EGMR Pressemitteilung Nr 688 Kundigung von Kirchenangestellten wegen Ehebruchs Gerichte mussen zwischen Rechten beider Parteien abwagen und Art der Tatigkeit berucksichtigen 23 September 2010 abgerufen am 24 September 2010 EGMR Urteil SCHUTH gegen DEUTSCHLAND 1620 1603 26 Juni 2012 abgerufen am 26 Juni 2012 ArbG Hamburg Urteil vom 4 Dezember 2007 Memento vom 10 Januar 2017 im Internet Archive Az 20 Ca 105 07 Pressemitteilung aufgehoben durch LAG Hamburg Urteil vom 29 Oktober 2008 Az 3 Sa 15 08 auf openjur de Kommentar zum Urteil des ArbG Die Herbstvollversammlung der katholischen Bischofe endet Bilanz in Fulda Domradio 28 September 2012 Deutsche Bischofskonferenz PDF Tagesschau de Seit heute gilt in den meisten deutschen Bistumern eine neue Grundordnung ver di Bayern 1 August 2015 archiviert vom Original am 24 Oktober 2017 abgerufen am 24 Oktober 2017 Helmut Ullrich Caritas muss Mitarbeiter nach zweiter Ehe weiterbeschaftigen Westfalenpost 14 August 2018 Kirchliches Arbeitsrecht an Menschen anpassen Domradio de Februar 2022 Katholisch de Deutsche Bischofe beschliessen neues kirchliches Arbeitsrecht 22 November 2022 Case Obst versus Germany German Translation Fur die AVR Caritas entschieden durch BAG Beschluss vom 23 Januar 2002 Az 4 AZN 760 01 fur den evangelischen Bereich durch BAG Urteil vom 25 Marz 2009 Memento des Originals vom 29 September 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft 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ff Eine Zusammenfassung des Meinungsstandes findet sich bei Dr Jurgen Kuhling Richter am Bundesverfassungsgericht a D Arbeitskampf in der Diakonie Gliederungspunkt B I ArbG Bielefeld Urteil vom 3 Marz 2010 Az 3 Ca 2958 09 Volltext ZMV 2010 224 227 a b LAG Hamm Urteil vom 13 Januar 2011 Az 8 Sa 788 10 Volltext Linkspartei Streikrecht muss auch fur Kirchenmitarbeiter gelten Memento des Originals vom 14 Januar 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www die linke de Streikrecht ist Grundrecht Unterstutzungsschreiben der Fraktion Bundnis 90 Die Grunen SPD Darmstadt SPD Arbeitnehmer innen in Darmstadt legen Antrag vor Memento vom 3 Februar 2013 im Internet Archive Freie Kirche im Freien Staat PDF pw portal de Bundesarbeitsgericht Pressemitteilung Urteil vom 20 November 2012 1 AZR 611 11 1 2 Vorlage Toter Link juris bundesarbeitsgericht de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Oktober 2022 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Bundesarbeitsgericht Urteil vom 20 November 2012 1 AZR 611 11 Memento des Originals vom 11 April 2021 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot juris bundesarbeitsgericht de ArbG Bielefeld Urteil vom 3 Marz 2010 Az 3 Ca 2958 09 Volltext ZMV 2010 224 227 Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20 November 2012 Memento des Originals vom 30 Januar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot juris bundesarbeitsgericht de 1 AZR 179 11 Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20 November 2012 Aktenzeichen 1 AZR 179 11 Pressemitteilung Memento des Originals vom 20 Januar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot juris bundesarbeitsgericht de Bundesarbeitsgericht lockert Streikverbot der Kirchen Zeit Online 20 November 2012 abgerufen am 20 November 2012 Gericht lockert Streikverbot fur Kirchenmitarbeiter Spiegel Online 20 November 2012 abgerufen am 20 November 2012 Kirchliche Arbeitnehmer durfen streiken Suddeutsche Zeitung online 20 November 2012 abgerufen am 20 November 2012 Reinhard Bingener Corinna Budras Kirchen konnen Streiks ausschliessen FAZ net 20 November 2012 abgerufen am 20 November 2012 Auch Kirchen Mitarbeiter durfen kunftig streiken Berliner Morgenpost vom 20 November 2012 abgerufen am 20 November 2012 Martin Hensche Fachanwalt fur Arbeitsrecht Streiks in kirchlichen Einrichtungen auch bei Anwendung des dritten Wegs vom 21 November 2012 abgerufen am 21 November 2012 Sczepanski Aktuelle Probleme des kirchlichen Arbeitsrechts in Zeitschrift fur Rechtspolitik ZRP 2 2013 S 61 f a b c d e Erich Sczepanski Ver di kampft fur Streikrecht vor dem BAG gewonnen vor dem BVerfG verloren In Arbeitsrecht und Kirche Zeitschrift fur Mitarbeitervertretungen Heft 3 2015 Seiten 91 93 Memento des Originals vom 24 Oktober 2017 im Internet Archive KellnerVerlag in Bremen S 91 93 Abgerufen am 24 Oktober 2017 a b Reinhard Baumann Czichon KODA sperrt Gewerkschaften weiter aus In Arbeitsrecht und Kirche Zeitschrift fur Mitarbeitervertretungen Heft 3 2015 Seiten 86 87 Memento des Originals vom 24 Oktober 2017 im Internet Archive KellnerVerlag in Bremen S 86 87 Abgerufen am 24 Oktober 2017 Aktenzeichen 2 BvR 2274 13 2 BvR 2292 13 Memento vom 12 August 2014 im Internet Archive Beschwerde gegen Grundsatzurteil Verfassungsrichter prufen Streikrecht in Kirchen In FAZ 14 April 2014 Beschluss des Zweiten Senats vom 15 Juli 2015 2 BvR 2292 13 zur isolierten Angreifbarkeit von Urteilsgrunden im Wege der Verfassungsbeschwerde Entscheidung nach einer im fachgerichtlichen Verfahren erfolgreichen Beschwerde gegen den Ausschluss des Streikrechts in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen durch kirchenrechtliche Arbeitsrechtsregelungen sogenannter dritter Weg Heike Langenberg Kirchen und Arbeitsrecht das geht In ver di Publik 1 2022 S 4 a b Herbert Kalb Richard Potz Brigitte Schinkele Religionsrecht WUV Universitatsverlag S 285 Diozese Linz KV Kurzubersicht kollektivvertrag at abgerufen am 5 Dezember 2017 Kollektivvertrag der Diozese Innsbruck Gultig ab 1 Janner 2017 abgerufen am 5 Dezember 2017 Kollektivvertrag der Diozese Graz Seckau Stand 1 Janner 2016 abgerufen am 5 Dezember 2017 Erzdiozese Wien verhandelt uber Kollektivvertrag orf at abgerufen am 9 Januar 2017 Kollektivvertrag fur Arbeitnehmer und Lehrlinge karitativer Einrichtungen der Katholischen Kirche in Osterreich PDF 165 kB In der Fassung vom 1 Februar 2017 abgerufen am 5 Dezember 2017 Kollektivvertrag 2019 Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 25 Januar 2020 abgerufen am 25 Januar 2020 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www kirchenrecht at Rechtsdatenbank der Evangelischen Kirche in Osterreich Abgerufen am 5 Dezember 2017 Duane Shank Religious organizations and fair hiring Memento vom 9 September 2011 im Internet Archive englisch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Arbeitsrecht der Kirchen amp oldid 239230612