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Das deutsche Jugendschutzgesetz JuSchG ist ein Bundesgesetz zum Schutze von Kindern und Jugendlichen Minderjahrige in der Offentlichkeit und im Bereich der Medien BasisdatenTitel JugendschutzgesetzFruherer Titel Gesetz zum Schutze der Jugend in der OffentlichkeitAbkurzung JuSchGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Besonderes VerwaltungsrechtFundstellennachweis 2161 6Ursprungliche Fassung vom 4 Dezember 1951 BGBl I S 936 Inkrafttreten am 6 Januar 1952Letzte Neufassung vom 23 Juli 2002 BGBl I S 2730 1 Inkrafttreten derNeufassung am 1 April 2003 Bek vom 1 April 2003 BGBl I S 476 Letzte Anderung durch Art 1 G vom 9 April 2021 BGBl I S 742 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Mai 2021 Art 2 G vom 9 April 2021 GESTA I018Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Regelungen 3 Anwendungsbereich 4 Neufassung 23 Juli 2002 5 Anderung zum 1 September 2007 6 Anderung zum 1 Juli 2008 7 Anderung zum 1 Januar 2009 8 Anderung zum 3 Marz 2016 9 Weitere Anderungen 10 Inhalt des Jugendschutzgesetzes 10 1 Jugendschutz in der Offentlichkeit 10 1 1 Gaststatten 10 1 2 Tanzveranstaltungen 10 1 3 Spielhallen und Glucksspiele 10 1 4 Jugendgefahrdende Orte Veranstaltungen und Betriebe 10 1 5 Alkoholische Getranke 10 1 6 Tabakwaren und Rauchen 10 2 Jugendschutz im Bereich der Medien 10 2 1 Filmveranstaltungen 10 2 2 Bildtrager mit Filmen oder Spielen 10 3 Tabellarische Zusammenfassung 11 Was das Jugendschutzgesetz nicht regelt 12 Siehe auch 13 Weblinks 14 EinzelnachweiseGeschichteIn der Bundesrepublik Deutschland wurde am 4 Dezember 1951 das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Offentlichkeit JOSchG BGBl I S 936 erlassen das am 6 Januar 1952 in Kraft trat Das JOSchG wurde mehrfach geandert und neu gefasst Es ging 2003 zusammen mit dem Gesetz uber die Verbreitung jugendgefahrdender Schriften und Medieninhalte GjSM im neuen Jugendschutzgesetz JuSchG des Bundes auf das gleichzeitig mit dem Jugendmedienschutz Staatsvertrag der Lander in Kraft trat 30 JuSchG Ein Vorlaufer des JOSchG war unter anderem das nach dem Zweiten Weltkrieg aufgehobene Lichtspielgesetz von 1920 das die offentliche Vorfuhrung von Filmen erst nach der Uberprufung durch zentrale Prufstellen erlaubte Die wegen der Strafandrohungen gegen Jugendliche umstrittene Polizeiverordnung zum Schutze der Jugend vom 10 Juni 1943 RGBl I S 349 2 die unter anderem Ausgangsbeschrankungen enthielt wurde erst durch das JOSchG aufgehoben und floss in Teilen in die neuformulierten Regelungen ein 3 Regelungen nbsp Ein Polizeieinsatz im Rahmen des Jugendschutzgesetzes Jugendliche mussen alkoholische Getranke in die Kanalisation entsorgen Das JuSchG regelt unter anderem in Bezug auf Minderjahrige Aufenthalt an offentlichen Orten wie Gaststatten Spielhallen Filmtheatern oder Tanzveranstaltungen Diskothek Verzehr und Abgabe von alkoholischen Getranken und Tabakwaren in der Offentlichkeit Verkauf und anderweitiges Zuganglichmachen von Filmen und Computer Videospielen in der Offentlichkeit Zustandigkeiten der Jugendschutz Organisationen Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft FSK und Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle USK Tatigkeit der Bundesprufstelle fur jugendgefahrdende Medien insbesondere das Instrument der Indizierung von MedieninhaltenAnwendungsbereichIm Sinne des Jugendschutzgesetzes sind Kinder Personen die noch nicht 14 Jahre alt sind Jugendliche sind Personen die 14 Jahre oder alter aber noch nicht 18 Jahre alt sind 1 JuSchG Neufassung 23 Juli 2002Das Jugendschutzgesetz wurde mit Wirkung zum 1 April 2003 neu gefasst die Neufassung wurde im Juli 2002 drei Monate nach dem Amoklauf von Erfurt verabschiedet gleichzeitig trat der Jugendmedienschutz Staatsvertrag JMStV in Kraft Wahrend das JuSchG im Wesentlichen dem Jugendschutz in der Offentlichkeit und Verbreitungsbeschrankungen bei jugendgefahrdenden Tragermedien Printmedien Videos CD ROMs DVDs und so weiter regelt werden im JMStV die Bestimmungen zu Rundfunk und sogenannten Telemedien behandelt Grund fur diese Zweiteilung ist die unterschiedliche Gesetzgebungskompetenz der Lander und des Bundes Mit dem neuen Jugendschutzrecht wurden verstreute Vorschriften wie Jugendschutzbestimmungen in Rundfunkstaatsvertrag RStV und Mediendienstestaatsvertrag MDStV gebundelt Insbesondere ging dabei auch der Regelungsgehalt des Gesetzes uber die Verbreitung jugendgefahrdender Schriften und Medieninhalte GjSM zuletzt bekanntgemacht am 12 Juli 1985 BGBl I S 1502 im Jugendschutzgesetz auf Eine Neuerung ist dass in beiden Gesetzen bestimmte Inhalte benannt wurden die auch ohne Indizierung oder Altersfreigabebeschrankung nicht verbreitet werden durfen allerdings fur Telemedien in einem anderen Ausmass als fur Tragermedien auch sind die Folgen bei Verstossen unterschiedlich Diese Inhalte sind den Krieg verherrlichende Tragermedien 15 Absatz 2 Nr 2 JuSchG Medien die Kinder und Jugendliche in unnaturlich geschlechtsbetonter Korperhaltung darstellen 15 Absatz 2 Nr 4 JuSchG und Medieninhalte die Menschen die sterben oder schweren seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren in einer die Menschenwurde verletzenden Weise darstellen und ein tatsachliches Geschehen wiedergeben ohne dass ein uberwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt 15 Abs 2 Nr 3 JuSchG und 4 Abs 1 S 1 Nr 8 JMStV Ausserdem wurde das Gesetz unter anderem in Bezug auf Computer und Videospiele geandert Spiele mussen nun wenn sie an Minderjahrige verkauft werden sollen der USK vorgelegt werden Diese bestimmt in einem Prufverfahren eine Altersbeschrankung fur Spiele die dann auf dem Produkt deutlich sichtbar gekennzeichnet werden muss und verbindlich gilt ahnlich wie schon jahrelang zuvor fur Filme die Kennzeichnung durch die FSK gegolten hat Vor der Gesetzesnovellierung waren die USK Kennzeichnungen freiwillig und rein informativ Alle USK Kennzeichnungen auch die vor dem 1 April 2003 sind nun verbindlich Von der USK gekennzeichnete Spiele konnen nicht mehr durch die BPjM indiziert werden die bestehenden Indizierungen gelten allerdings weiterhin Das erregte Aufsehen da die BPjM kurz vor Inkrafttreten des neuen JuSchG die Spiele Unreal Tournament 2003 und Command amp Conquer Generals indizierte obwohl diese von der USK die damals noch freiwillige Altersangabe ab 16 bekamen Um die Indizierungen zu umgehen veroffentlichten die Spielehersteller nach der Gesetzesnovelle deutsche Versionen der Spiele die dann von der USK mit ab 16 bewertet wurden und nicht indiziert werden durften In diesem zuge wurde auch das Verbot zur Aufstellung von Bildschirm Unterhaltungsspielgeraten ohne Gewinnmoglichkeit sogenannte Arcade Automaten dahingehend gelockert dass von der USK mit ab 6 eingestufte Gerate wieder an offentlich zuganglichen Verkehrsflachen aufgestellt werden durfen Eine weitere Neuerung ist dass Filme die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden nun auch von Kindern ab 6 Jahren im Kino angesehen werden durfen sofern diese in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind Mit der Strafvorschrift des 27 JuSchG der die Weitergabe von jugendgefahrdenden Medien oder auch das Anbieten unter Strafe stellt ist das Jugendschutzgesetz Teil des Nebenstrafrechts Anderung zum 1 September 2007Durch Artikel 3 des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 20 Juli 2007 BGBl I S 1595 wurden 28 Abs 1 Nr 12 JuSchG und 10 Abs 1 JuSchG neu gefasst Die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche und der Konsum in der Offentlichkeit wurde generell verboten Die bisherige Altersgrenze von 16 Jahren ist weggefallen Zum 1 Januar 2009 wurde 10 Abs 2 JuSchG der die Anforderungen an Verkaufsautomaten fur Tabakwaren regelt geandert so Art 7 Abs 3 des Anderungsgesetzes Damit endete die Frist zum Umbau solcher Automaten am 1 Januar 2009 Anderung zum 1 Juli 2008Nach langerer Debatte wurde mit Wirkung zum 1 Juli 2008 die Kennzeichnung von Tragermedien weiter verscharft und ein sogenanntes Killerspielverbot eingefuhrt Medien die besonders realistische grausame und reisserische Darstellungen selbstzweckbehafteter Gewalt beinhalten die das Geschehen beherrschen 15 Abs 2 Nr 3a gelten nach der neuen Gesetzeslage automatisch d h auch ohne ein Tatigwerden der BPjM als schwer jugendgefahrdend mit der Folge dass sie unter anderem nicht an allgemein zuganglichen Verkaufsstellen oder im Versandhandel angeboten und nicht offentlich beworben werden durfen Daruber hinaus wurde die BPjM ermachtigt in die Liste jugendgefahrdender Medien auch solche Medien aufzunehmen mit den gleichen genannten Rechtsfolgen die 18 Abs 1 Nr 1 Gewalthandlungen wie Mord und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert darstellen oder Selbstjustiz als einzig bewahrtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahelegen Anderung zum 1 Januar 2009Mit Wirkung zum 1 Januar 2009 trat folgende Anderung in Kraft 10 Rauchen in der Offentlichkeit Tabakwaren 1 In Gaststatten Verkaufsstellen oder sonst in der Offentlichkeit durfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden 2 In der Offentlichkeit durfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden Dies gilt nicht wenn ein Automat an einem Kindern und Jugendlichen unzuganglichen Ort aufgestellt ist oder durch technische Vorrichtungen oder durch standige Aufsicht sichergestellt ist dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen konnen Anderung zum 3 Marz 2016Durch das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas vom 3 Marz 2016 wurde in 10 das Wort Tabakwaren durch und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behaltnisse erganzt sowie um die neuen Absatze 3 und 4 erweitert 3 Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behaltnisse durfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden 4 Die Absatze 1 bis 3 gelten auch fur nikotinfreie Erzeugnisse wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas in denen Flussigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden sowie fur deren Behaltnisse 28 Absatz 1 Nummer 12 und 13 wurde wie folgt neu gefasst 12 entgegen 10 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 4 ein dort genanntes Produkt an ein Kind oder eine jugendliche Person abgibt oder einem Kind oder einer jugendlichen Person das Rauchen oder den Konsum gestattet 13 entgegen 10 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 jeweils auch in Verbindung mit Absatz 4 ein dort genanntes Produkt anbietet oder abgibt Diese Anderungen traten am 1 April 2016 in Kraft Weitere AnderungenDieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Auf Vollstandigkeit zu uberprufen Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Zum 1 Januar 2021 wurden Vorgaben zu Werbung fur Tabakwaren und alkoholische Getranke im Rahmen von Filmveranstaltungen prazisiert 4 Zum 1 Mai 2021 ist eine weitere Reform des Jugendschutzgesetzes in Kraft getreten die u a aktuellen Risiken wie beispielsweise eine sexuell motivierte Ansprache also das sogenannte Cybergrooming oder Kostenfallen und Mobbing begegnen soll Online Film und Spieleplattformen zu einer auf transparenter Basis erstellten Alterskennzeichnung verpflichtet und die Schaffung einer Bundeszentrale fur Kinder und Jugendmedienschutz vorsieht 5 Diese Anderungen traten am 1 Mai 2021 in Kraft Zudem durfen Kinder von 6 bis 12 Jahren seit dem 1 Mai 2021 in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person Filme im Kino ansehen die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden 6 Inhalt des JugendschutzgesetzesIn diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen Jugendschutz im Bereich der Medien 13 14 15 16 JuSchG Bundesprufstelle fur jugendgefahrdende Medien Ahndung von Verstossen Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Jugendschutz in der Offentlichkeit Gaststatten Der Aufenthalt in Gaststatten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getrank einnehmen Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststatten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit zwischen 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden Es gelten keine Einschrankungen wenn Kinder und Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Tragers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden Tanzveranstaltungen Die Anwesenheit bei offentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren langstens bis 24 Uhr gestattet werden Eine Ausnahmeregelung gilt nur wenn diese durch die zustandige Behorde genehmigt ist 5 Abs 3 Im Falle einer von anerkannten Tragern der Jugendhilfe initiierten Tanzveranstaltung ist es Jugendlichen unter 16 Jahren gestattet sich bis 24 Uhr dort aufzuhalten Spielhallen und Glucksspiele Kindern und Jugendlichen darf der Aufenthalt sowie die Teilnahme an Glucksspielen grundsatzlich nicht gestattet werden Kinder und Jugendliche durfen jedoch an Spielen mit Gewinnmoglichkeit auf Volksfesten Schutzenfesten Jahrmarkten Spezialmarkten oder ahnlichen Veranstaltungen teilnehmen wenn der Gewinn nur von geringem Wert ist 6 Jugendgefahrdende Orte Veranstaltungen und Betriebe Kindern und Jugendlichen darf der Aufenthalt bei jugendgefahrdenden Veranstaltungen und Betrieben nicht gestattet werden Die zustandige Behorde kann je nach Art der korperlichen geistigen oder seelischen Wohlgefahrdung unter bestimmten Auflagen wie Altersbegrenzungen und zeitliche Beschrankungen o a Ausnahmen zulassen 7 Kindern und Jugendlichen darf der Aufenthalt an jugendgefahrdenden Orten grundsatzlich nicht gestattet werden Die Polizei und andere zustandige Behorden haben zur unmittelbaren Abwehr der Kindes und Jugendwohlgefahrdung die Moglichkeit den Minderjahrigen zum Verlassen des Ortes anzuhalten der erziehungsberechtigten Person zuzufuhren oder wenn keine erziehungsberechtigte Person erreichbar ist in die Obhut des Jugendamtes zu bringen 8 Alkoholische Getranke An Kinder und Jugendliche durfen grundsatzlich keine branntweinhaltigen Getranke oder Lebensmittel die Branntwein in nicht nur geringfugiger Menge enthalten abgegeben werden ebenso darf deren Konsum durch Minderjahrige nicht gestattet werden 9 Abs 1 Satz 1 Andere alkoholische Getranke durfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden ebenso darf deren Konsum durch unter 16 Jahrige nicht gestattet werden Jedoch sieht der Gesetzgeber eine Ausnahme vor Jugendliche die im Sinne des 1 Abs 1 als Minderjahrige ab 14 Jahren gelten darf der Konsum von nicht branntweinhaltigen alkoholischen Getranken im Beisein der personensorgeberechtigten Person gestattet werden Als branntweinhaltige Getranke gelten alle alkoholischen Getranke die durch alkoholische Destillation erzeugt werden wozu beispielsweise Wodka Likor Obstbrand Whiskey Rum Tequila Gin zahlen Andere alkoholische Getranke gelten als solche die durch alkoholische Garung erzeugt werden wozu Bier Wein Apfelwein Met und Schaumwein zahlen Des Weiteren durfen alkoholische Getranke nicht in Automaten angeboten werden Dies gilt nicht wenn der Automat an einem fur Kinder und Jugendliche unzuganglichen Ort aufgestellt ist oder in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch standige Aufsicht sichergestellt ist dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getranke nicht entnehmen konnen Tabakwaren und Rauchen In Gaststatten Verkaufsstellen oder sonst in der Offentlichkeit durfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behaltnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen auch nikotinfreie Erzeugnisse wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden In der Offentlichkeit durfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behaltnisse nicht in Automaten angeboten werden Dies gilt nicht wenn ein Automat an einem Kindern und Jugendlichen unzuganglichen Ort aufgestellt ist oder durch technische Vorrichtungen oder durch standige Aufsicht sichergestellt ist dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behaltnisse nicht entnehmen konnen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behaltnisse sowie nikotinfreie Erzeugnisse wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas durfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden Jugendschutz im Bereich der Medien Filmveranstaltungen In Kinos und andere offentliche Filmveranstaltungen gelten folgende Regeln 7 Kinder unter 14 Jahren durfen nur Filmveranstaltungen besuchen die bis 20 Uhr beendet sind Jugendliche unter 16 Jahren durfen nur Filmveranstaltungen besuchen die bis 22 Uhr beendet sind Jugendliche unter 18 Jahren durfen nur Filmveranstaltungen besuchen die bis 24 Uhr beendet sind Auch hier hebt eine begleitende personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person die Einschrankungen auf Davon unabhangig gelten jedoch weiterhin die Altersfreigaben der Filme als Kriterium Ausgenommen hiervon sind Filme mit FSK 12 Diese durfen von 6 bis 12 jahrigen Kindern in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besucht werden Bildtrager mit Filmen oder Spielen Bespielte Videokassetten und andere zur Weitergabe geeignete fur die Wiedergabe auf oder das Spiel an Bildschirmgeraten mit Filmen oder Spielen programmierte Datentrager Bildtrager durfen einem Kind oder einer jugendlichen Person in der Offentlichkeit nur zuganglich gemacht werden wenn die Programme von der obersten Landesbehorde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach 14 Abs 6 fur ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden sind oder wenn es sich um Informations Instruktions und Lehrprogramme handelt die vom Anbieter mit Infoprogramm oder Lehrprogramm gekennzeichnet sind Die Altersfreigabe muss auf der Frontseite der Hulle links unten auf einer Flache von mindestens 1 200 Quadratmillimetern und dem Bildtrager auf einer Flache von mindestens 250 Quadratmillimetern angebracht werden Die oberste Landesbehorde kann Inhalt Grosse Form Farbe und Anbringung der Zeichen anordnen und Ausnahmen zulassen Bildtrager die nicht oder mit Keine Jugendfreigabe nach 14 Abs 2 von der obersten Landesbehorde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach 14 Abs 6 oder nach 14 Abs 7 vom Anbieter gekennzeichnet sind durfen einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten uberlassen oder sonst zuganglich gemacht werden nicht im Einzelhandel ausserhalb von Geschaftsraumen in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen die Kunden nicht zu betreten pflegen oder im Versandhandel angeboten oder uberlassen werden Automaten zur Abgabe bespielter Bildtrager durfen auf Kindern oder Jugendlichen zuganglichen offentlichen Verkehrsflachen ausserhalb von gewerblich oder in sonstiger Weise beruflich oder geschaftlich genutzten Raumen oder in deren unbeaufsichtigten Zugangen Vorraumen oder Fluren nur aufgestellt werden wenn ausschliesslich nach 14 Abs 2 Nr 1 bis 4 bis zur Freigabe Freigegeben ab sechzehn Jahren gekennzeichnete Bildtrager angeboten werden und durch technische Vorkehrungen gesichert ist dass sie von Kindern und Jugendlichen fur deren Altersgruppe ihre Programme nicht nach 14 Abs 2 Nr 1 bis 4 freigegeben sind nicht bedient werden konnen Tabellarische Zusammenfassung Paragraph Beschreibung AltersstufeUnter 14 Jahren Unter 16 Jahren Unter 18 Jahren 4 JuSchG Gaststatten Aufenthalt in Gaststatten Beschrankt 1 2 bis 24 Uhr 2Aufenthalt in Gaststatten bei Besuch einer Veranstaltung eines anerkannten Tragers der Jugendhilfe oder bei Reisen jaAufenthalt in Nachtbars Nachtclubs oder ahnlichen Vergnugungsbetrieben nein 5 JuSchG Tanzveranstaltungen Anwesenheit bei offentlichen Tanzveranstaltungen Beschrankt 2 bis 24 Uhr 2Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Tragern der Jugendhilfe oder zur Brauchtumspflege kunstlerische Betatigung bis 22 Uhr bis 24 Uhr 6 JuSchG Spielhallen Glucksspiele Anwesenheit in offentlichen Spielhallen und Teilnahme am Glucksspiel nein 7 JuSchG Jugendgefahrdenden Veranstaltungen und Betrieben Anwesenheit bei jugendgefahrdenden Veranstaltungen und Betrieben nein 8 JuSchG Jugendgefahrdenden Orte Aufenthalt an jugendgefahrdenden Orten nein 9 JuSchG Alkoholische Getranke Abgabe und Konsum von Branntweinhaltigen Getranken neinAbgabe und Konsum von anderen alkoholischen Getranken Bier Wein Sekt etc nein Beschrankt 3 ja 10 JuSchG Rauchen in der Offentlichkeit Tabakwaren Abgabe und Konsum von Tabakwaren E Zigaretten und Shishas nein 11 JuSchG Filmveranstaltungen Besuch von Filmveranstaltungen bis 20 Uhr 2 4 bis 22 Uhr 2 4 bis 24 Uhr 2 4 12 JuSchG Bildtrager mit Filmen oder Spielen Abgabe von Bildtragern mit Filmen oder Spielen Ja 4 13 JuSchG Bildschirmspielgerate Nutzung elektronischer Bildschirmspielgerate Ja 41 Unter 16 Jahrige ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person durfen sich in Gaststatten nur dann aufhalten wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getrank einnehmen 2 Keine Einschrankungen in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person 3 Der Konsum von nicht Branntweinhaltigen alkoholischen Getranken darf Jugendlichen ab 14 Jahren gestattet werden wenn diese sich in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person befinden 4 Nur bei Einhaltung der Altersfreigaben Was das Jugendschutzgesetz nicht regeltVom Jugendschutzgesetz nicht geregelt wird die Abgabe von Gefahrstoffen und potentiell gefahrlichen Stoffen wie pyrotechnischen Gegenstanden Diese sind kein Bestandteil des Jugendschutzgesetzes sondern werden durch andere Gesetze z B Sprengstoffrecht geregelt Entgegen der landlaufigen Meinung regelt weder das JuSchG noch ein anderes Gesetz zu welchen Zeiten sich Jugendliche in der Offentlichkeit zum Beispiel auf Strassen aufhalten durfen obwohl Uberlegungen eine solche Regelung einzufuhren schon diskutiert wurden Zwar durfen seit dem 1 September 2007 Tabakprodukte aller Art nicht mehr an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden jedoch gibt es bis heute im Jugendschutzgesetz keine Regelung bezuglich der Abgabe von Zubehor welches zum Tabakrauchen verwendet wird wie etwa Stopf und Drehmaschinen fur losen Tabak sowie den dazu notwendigen Blattchen Filtern Zigarettenhulsen sowie Bongs oder Wasserpfeifen Vom Jugendschutzgesetz wird auch nicht geregelt ob auf Veranstaltungen potentiell gefahrliche Verhaltensweisen wie Pogo tanzen zulassig sind Auch sind in diesem Gesetzeswerk keine Passagen fur die Ausubung potentiell gefahrlicher Sportarten enthalten oder den Besuch solcher Orte an denen derartige Sportarten ausgeubt werden Siehe auchJugendarbeitsschutzgesetz Gewaltdarstellung Jugendmedienschutz Jugendmedienschutz StaatsvertragWeblinksText des Jugendschutzgesetzes Kommentar des Bundesfamilienministeriums zum JuSchG und JMStV Zensur zwischen offentlich und privat Teil 2 Jugendschutz Telepolis Jugendschutz konsequent umsetzen Schulungsfilm Die Wette oder Trailer zum Jugendschutzfilm Die WetteEinzelnachweise Neufassung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Offentlichkeit Jugendschutzgesetz JOSchG vom 12 Juli 1985 BGBl I S 1502 Geltung ab 1 April 1985 Neufassung der Polizeiverordnung zum Schutze der Jugend vom 9 Marz 1940 RGBl I S 499 Geltung ab 23 Marz 1940 Bruno W Nikles Immer komplexer Die Entwicklung der rechtlichen Regelungen zum Jugendschutz In Kind Jugend Gesellschaft Zeitschrift fur Jugendschutz Heft 4 2002 S 119 125 1 2 Vorlage Toter Link www handbuch jugendschutz de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis PDF 130 kB Neues Jugendschutzgesetz 2021 In ihk koeln de Abgerufen am 1 Mai 2021 Kinder und Jugendschutz Reform des Jugendschutzgesetzes tritt in Kraft In bmfsfj de 30 April 2021 abgerufen am 1 Mai 2021 PARENTAL GUIDANCE PG In fsk de 1 Mai 2021 abgerufen am 20 Januar 2023 Information des BMFSFJ zu offentlichen Filmvorfuhrungen Memento vom 4 Juni 2010 im Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4125277 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jugendschutzgesetz Deutschland amp oldid 236323593