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Der Staatsvertrag uber den Schutz der Menschenwurde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien kurz Jugendmedienschutz Staatsvertrag oder JMStV ist ein Staatsvertrag zwischen allen deutschen Bundeslandern Er enthalt Nachfolgeregelungen zu Jugendmedienschutzbestimmungen die fruher im Rundfunkstaatsvertrag und im Staatsvertrag uber Mediendienste enthalten waren 1 BasisdatenTitel Staatsvertrag uber den Schutz der Menschenwurde und den Jugendschutz in Rundfunk und TelemedienKurztitel Jugendmedienschutz StaatsvertragAbkurzung JMStVArt StaatsvertragGeltungsbereich Rechtsmaterie MedienrechtErlassen am 10 September 2002Inkrafttreten am 1 April 2003Letzte Anderung durch Art 2 Zweiter MedienanderungsstaatsvertragInkrafttreten derletzten Anderung 30 Juni 2022Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Regelungsgebiete 2 Gescheiterte Novellierung 2010 3 Novellierung 2015 4 Novellierung 2020 5 Anpassung an das Zweite Gesetz zur Anderung des Jugendschutzgesetzes 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseRegelungsgebiete BearbeitenDer JMStV bezweckt den einheitlichen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in Rundfunk und Telemedien die deren Entwicklung oder Erziehung beeintrachtigen oder gefahrden sowie den Schutz sowohl der Kinder und Jugendlichen als auch der Erwachsenen vor solchen Angeboten in Rundfunk und Telemedien die die Menschenwurde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschutzte Rechtsguter verletzen vgl 1 2 Absatz 1 JMStV Somit deckt er den Jugendmedienschutz in vom Jugendschutzgesetz das einschlagige Regelungen fur Tragermedien enthalt nicht erfassten Medien eben Rundfunk und Telemedien ab und geht bezuglich des Schutzes der Menschenwurde und des Schutzes strafrechtlich geschutzter Rechtsguter deutlich uber den Jugendschutz hinaus Der Jugendmedienschutz Staatsvertrag folgt dem Gedanken der Selbstkontrolle der Medien und richtet sich daher an die deutschen Betreiber von Internetseiten Damit erstreckt er sich auf lediglich ca 10 der in Deutschland verfugbaren Seiten Wesentliche Inhalte des JMStV sind unter anderem Regelungen zu unzulassigen Angeboten 4 JMStV Regelungen zu entwicklungsbeeintrachtigenden Angeboten 5 JMStV Jugendschutz in Werbung und Teleshopping 6 JMStV Jugendschutzbeauftragte 7 JMStV Festlegung der Sendezeit Programmankundigungen und Kenntlichmachung von Sendungen im Rundfunk 8 ff JMStV Jugendschutzprogramme und Kennzeichnungspflichten bei Telemedien 11 f JMStV Sperrverfugungen 20 Abs 4 JMStV i V m 109 MStV 2 Die Einhaltung des JMStV wird durch die zustandige Landesmedienanstalt bzw durch die Kommission fur Jugendmedienschutz uberpruft vgl 14 ff JMStV Dabei wird sie durch das Unternehmen jugendschutz net unterstutzt vgl 18 JMStV Zusatzlich uberprufen anerkannte Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle z B die FSM die Einhaltung der staatsvertraglichen Bestimmungen vgl 19 JMStV Fur die Durchsetzung der Bestimmungen des JMStV stehen den Landesmedienanstalten der KJM verwaltungsrechtliche Massnahmen 20 JMStV und die Verhangung von Geldbussen bis zu 500 000 Euro 24 JMStV zur Verfugung Von den Zwangsmitteln konnen sie bei entwicklungsbeeintrachtigenden Angeboten in der Regel nur Gebrauch machen wenn Anbieter sich der Freiwilligen Selbstkontrolle verweigern oder eine eingeschaltete Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle ihren Beurteilungsspielraum uberschritten hat 20 Abs 3 bzw Abs 5 JMStV Diese Einschrankung gilt nicht bei einem Verstoss gegen die absoluten Verbreitungsverbote nach 4 Abs 1 JMStV 20 Abs 3 Satz 5 bzw Abs 5 Satz 1 JMStV Gescheiterte Novellierung 2010 BearbeitenIm Zuge des geplanten 14 Rundfunkanderungsstaatsvertrag beschlossen die Ministerprasidenten am 10 Juni 2010 eine Novellierung des JMStV 3 Das Anderungsgesetz das zum 1 Januar 2011 in Kraft treten sollte wurde kontrovers diskutiert Zum Kern der Debatte gehorte insbesondere die geplante Einfuhrung einer Alterskennzeichnung von Inhalten im Internet 4 die von Gegnern fur inpraktikabel und Rechtsunsicherheit schaffend gehalten wurde 5 Befurworter der Alterskennzeichnung sahen in der Neuregelung dagegen eine willkommene Starkung des Prinzips der regulierten Selbstregulierung durch Selbstklassifizierung 6 und einen fur Online Anbieter praktikableren Mechanismus als Sendezeitbeschrankungen und Jugendschutzprogramme 7 Zu den Hauptkritikpunkten gehorte dass die vorgelegte Novelle des Jugendmedienschutz Staatsvertrags nicht den Jugendschutz starke Die Kritiker bemangelten dass ein untauglicher Versuch unternommen wurde die etablierten Regeln fur Film und Fernsehen auf das Internet zu ubertragen 8 Der neue Vertrag sah unter anderem fur Seitenbetreiber die Moglichkeit vor selbst einschatzen fur welche Altersstufe ihre Angebote geeignet sein sollen und ihre Angebote entsprechend zu kennzeichnen 9 Jeder Webseite Betreiber auch Abgeordnete Sportvereine Schuler und Tageszeitungen und private Blogger hatten die Auswirkungen zu spuren bekommen Ware eine solche Kennzeichnung auch nur versehentlich fehlerhaft drohte nach Ansicht vieler Juristen eine Abmahnwelle 10 von Mitbewerbern oder Verbanden in ganz erheblichem Umfang 11 Auch nach dem geltenden Jugendmedienschutz Staatsvertrag mussen alle Betreiber von Websites ihre Inhalte einschatzen und gegebenenfalls die in 5 Abs 3 in Verbindung mit 11 JMStV genannten Massnahmen ergreifen Die Alterskennzeichnung ware hier nur ein zusatzliches Mittel gewesen Die Altersklassifizierung von Webseiten ist auf freiwilliger Basis dazu dienen Seiten wie die von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia FSM Fur Inhalten FSK 18 ist das System nicht geeignet da trotzdem zur Verbreitung der Inhalte nach 4 Abs 2 S 2 JMStV eine geschlossene Benutzergruppe AVS eingerichtet werden muss 12 Eine alternativlose Pflicht zur Kennzeichnung wie sie von einigen Kritikern postuliert wurde sah der Entwurf nicht vor 13 Allerdings wies u a der Informationsrechtler Thomas Hoeren auf schwere handwerkliche Mangel hin 14 und der Rechtsanwalt Udo Vetter resumierte Das geplante Label System in Verbindung mit standardisierter und somit zentral lenkbarer Filtersoftware ist zweifellos ein solides Fundament fur eine spatere Zensurinfrastruktur 15 Er stufte aber die Folgen fur die praktische Rechtsprechung in Bezug auf Blogs als beherrschbar ein 16 Andere Juristen widersprechen und sehen in der Praxis durchaus Folgen so Stefan Engeln 17 und Thomas Stadler 18 Am 15 Dezember 2010 kundigte die rot grune Regierungskoalition von Nordrhein Westfalen an gegen die geplante Novellierung des JMStV stimmen zu wollen 19 nachdem sich die Opposition dagegen ausgesprochen hatte und die parlamentarische Mehrheit fraglich war 20 Daraufhin wurde die Abstimmung des schleswig holsteinischen Landtags uber den Vertrag von der Tagesordnung genommen 21 Der nordrhein westfalische Landtag sprach sich am 16 Dezember 2010 einstimmig gegen die Novellierung des JMStV aus 22 Die Novellierung des JMStV war damit gegenstandslos und musste neu verhandelt werden Bis zur Neuregelung blieb der seit 2003 bestehende Jugendmedienschutz Staatsvertrag weiterhin in Kraft Novellierung 2015 BearbeitenNach langem Ringen unterschrieben die Ministerprasidenten der Lander und Regierenden Burgermeister der Stadtstaaten vom 3 bis 7 Dezember 2015 den 19 Rundfunkanderungsstaatsvertrag dessen Art 5 zu einer massvollen Novellierung des JMStV fuhrte Nach Ratifizierung durch die Landerparlamente traten die Anderungen am 1 Oktober 2016 in Kraft 23 Novellierung 2020 BearbeitenIm Rahmen des Medienstaatsvertrages der 2020 in Kraft getreten ist ist auch der Jugendmedienschutzstaatsvertrag uberarbeitet worden Anpassung an das Zweite Gesetz zur Anderung des Jugendschutzgesetzes BearbeitenAm 1 Mai 2021 traten wesentliche Anderungen des Jugendschutzgesetzes des Bundes in Kraft Unter anderem wurden die Unterteilung der Liste jugendgefahrdender Medien 18 JuSchG in vier Teile A B C und D aufgegeben Nur fur Tragermedien konnte bei der Uberfuhrung von Altindizierungen in die neue Liste angegeben werden ob sie vordem in Listenteil A oder B enthalten gewesen waren 24 Abs 5 Satz 2 JuSchG Eine Anpassung der Verbote fur Telemedien oder mit indizierten Werken inhaltsgleichen Rundfunkangeboten in 4 Abs 1 Satz 1 Nr 11 und Abs 2 Satz 1 Nr 2 JMStV die auf die aufgegebene Listenunterteilung abstellten war erforderlich Dies umso mehr als die Verbote in 24 Abs 1 Nr 1 Buchst l und Nr 3 JMStV mit Geldbusse bedroht sind Diese Anpassung erfolgte durch Art 2 des Zweiten Medienanderungsstaatsvertrags vom 14 27 Dezember 2021 der am 30 Juni 2022 in Kraft getreten ist BayGVBl 2022 S 396 Literatur BearbeitenRoland Bornemann Murad Erdemir Jugendmedienschutz Staatsvertrag 2 Aufl Baden Baden 2021 ISBN 978 3 8487 6502 7 Roland Bornemann Ordnungswidrigkeiten in Rundfunk und Telemedien 6 Auflage Heidelberg 2017 ISBN 978 3 662 54477 8 e book ISBN 978 3 662 54476 1 Hardcover Reinhart Binder Thomas Vesting Beck scher Kommentar zum Rundfunkrecht 4 Auflage Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70985 2 Reinhard Hartstein Wolf Dieter Ring Johannes Kreile Dieter Dorr Rupert Stettner Mark D Cole Eva Ellen Wagner Heidelberger Kommentar Medienstaatsvertrag Jugendmedienschutz Staatsvertrag Loseblattkommentar Stand Dezember 2022 ISBN 978 3 8114 6363 9 Marc Liesching Jugendschutzrecht 6 Aufl Munchen 2022 ISBN 978 3 406 76871 2 Gerald Spindler Fabian Schuster Recht der elektronischen Medien Kommentar 4 Auflage Munchen 2019 ISBN 978 3 406 73012 2Weblinks BearbeitenJugendmedienschutz Staatsvertrag JMStV Entwurf einer Novelle des Jugendmedienschutz Staatsvertrags Synopse in der Fassung vom 10 Juni 2010 Kritik des AK Zensur am neuen JMStV 2011 PDF 387 kB Haufig gestellte Fragen der FSM zum neuen JMStV 2011 Offener Brief von uber 50 aktiven Internetnutzern gegen den neuen JMStV Kommentar des Bundesfamilienministeriums zum JuSchG und JMStVEinzelnachweise Bearbeiten Zur Entstehungsgeschichte des JMStV siehe z B Wolfgang Schulz Thorsten Held in Werner Hahn Thomas Vesting Beck scher Kommentar zum Rundfunkrecht 3 Aufl Munchen 2012 1 JMStV Rdnr 4 ff m w Nachw Gutachten Sperrverfugungen im Internet Ulrich Sieber und Assessorin Malaika Nolde Max Planck Instituts fur auslandisches und internationales Strafrecht April 2008 S 93ff heise de Ministerprasidenten verabschieden Jugendmedienschutzstaatsvertrag vom 10 Juni 2010 Abruf 30 November 2010 Zeit de Grune im Auge des Internet Orkan vom 30 November 2010 Abruf 30 November 2010 taz de FSK 18 fur Tweets vom 11 Juni 2010 Abruf 30 November 2010 Blog fur digitale Spielkultur Paradigmenwechsel im Jugendschutz Jugendmedienschutz Staatsvertrag ermoglicht Selbstklassifizierung Memento vom 15 Dezember 2011 im Internet Archive vom 2 Dezember 2010 Abruf 20 Februar 2011 Online Spiele Recht JMStV Reform gescheitert ein Ruckschlag fur den Online Jugendschutz vom 16 Dezember 2010 Abruf 20 Februar 2011 AK Zensur Stellungnahme PDF 387 kB abgerufen am 16 Dezember 2010 Spiegel Weltfremder Staatsvertrag abgerufen am 16 Dezember 2010 Deutschland Wir konnen alles Ausser Internet Memento vom 27 Mai 2011 imInternet Archive heute de Abgerufen am 7 Dezember 2010 AK Zensur offenen Brief an die NRW SPD abgerufen am 16 Dezember 2010 Altersklassifizierung Abgerufen am 6 Marz 2017 Robert Basic JMStV dont panic Blogger brauchen keine Alterskennzeichen vom 1 Dezember 2010 Abruf 20 Februar 2011 blog beck de Jugendmedienstaatsvertrag und Altersfreigabe im Internet von Thomas Hoeren am 30 November 2010 Abruf 30 November 2010 lawblog de Blogger konnen leidlich gelassen bleiben von Udo Vetter am 1 Dezember 2010 Abruf 1 Dezember 2010 Punktesieg fur die Pornoindustrie Memento des Originals vom 16 Dezember 2010 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www theeuropean de von Udo Vetter bei The European am 13 Dezember 2010 Abruf 16 Dezember 2010 Stefan Engeln JMStV Blogger und die lasslichen Einschatzungen am 1 Dezember 2010 Abruf 4 Dezember 2010 Thomas Stadler Mein Blog bleibt Online 2 Update am 1 Dezember 2010 Abruf 4 Dezember 2010 Jugendmedienschutz Staatsvertrag offenbar vor dem Aus In Augsburger Allgemeine 15 Dezember 2010 abgerufen am 12 Dezember 2020 ftd de NRW kippt Jugendschutz im Internet Memento vom 16 Dezember 2010 im Internet Archive 15 Dezember 2010 Presseticker SH Landtag Fraktionen von FDP und CDU nehmen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag von der Tagesordnung 15 Dezember 2010 netzpolitik org Jugendmedienschutzstaatsvertrag in NRW einstimmig abgelehnt abgerufen am 16 Dezember 2010 Zu den Einzelheiten s Kristina Hopf Der novellierte Jugendmedienschutz Staatsvertrag was andert sich K amp R 2016 784 ff Philipp Summermann Die Novellierung des Jugendmedienschutz Staatsvertrages AfP 2016 388 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4724204 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jugendmedienschutz Staatsvertrag amp oldid 236111183