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Die Landesmedienanstalten sind in Deutschland die Aufsichtsbehorden fur private Radio und Fernsehprogramme und Telemedien Entsprechend der grundgesetzlich verankerten Rundfunkzustandigkeit der Lander hat jedes Bundesland eine Landesmedienanstalt errichtet Die Lander Berlin und Brandenburg sowie Hamburg und Schleswig Holstein haben davon abweichend per Staatsvertrag gemeinsame Landesmedienanstalten vereinbart Das Logo der Arbeitsgemeinschaft der LandesmedienanstaltenZu den Aufgaben der Landesmedienanstalten gehort vor allem die Uberwachung der privaten Rundfunkanbieter Fernsehanstalten und Telemedien sowie die Vergabe von Sendelizenzen an private Horfunk und Fernsehveranstalter Naheres unter Aufgaben Die allgemeine Telemedienaufsicht mit Ausnahme des Datenschutzes liegt jedenfalls insoweit bei den Landesmedienanstalten als es um die Uberwachung der Einhaltungen der Vorschriften des Medienstaatsvertrags MStV geht Die Landesmedienanstalten sind auch fur die Einhaltung der Vorschriften des Jugendmedienschutz Staatsvertrags JMStV zustandig Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Gesetzliche Grundlagen und Struktur 3 Liste der Landesmedienanstalten nach Bundeslandern 4 Finanzierung 5 Gemeinsame Gremien 6 Kritik 7 Siehe auch 8 Weblinks 9 Literatur 10 EinzelnachweiseAufgaben BearbeitenNeben der Lizenzierung privater Horfunk und Fernsehveranstalter und der Zuweisung von Frequenzen bzw Kabelkapazitaten letzteres in Zusammenarbeit mit Kabelnetzbetreibern wie z B Vodafone Kabel Deutschland obliegt den Landesmedienanstalten vor allem die Uberwachung der Einhaltung der Vorschriften aus dem Medienstaatsvertrag dem Jugendmedienschutz Staatsvertrag und den Landesmediengesetzen oder Medienstaatsvertragen der Lander z B Berlin Brandenburg Hamburg Schleswig Holstein Schwerpunkte bilden dabei die Sicherung der Meinungsvielfalt im Bereich des privaten Rundfunks die Verfolgung von Verstossen gegen medienrechtliche Werbevorschriften gegen Jugendschutzvorschriften und im Anwendungsbereich des Jugendmedienschutz Staatsvertrags auch die Verfolgung von Gewaltverherrlichung Volksverhetzung Verherrlichung oder Verharmlosung nationalsozialistischer Handlungen Darstellen von Propagandamitteln als verfassungsfeindlich verbotener Organisation usw Hierzu steht den Landesmedienanstalten gemass 109 Medienstaatsvertrag 20 Jugendmedienschutz Staatsvertrag und den Mediengesetzen und staatsvertragen der einzelnen Bundeslander ein breites Instrumentarium zur Verfugung das von der einfachen Beanstandung uber Anordnungen und Untersagungsverfugungen bis hin zum Entzug der Rundfunklizenz reicht Daneben bilden 115 MStV und 24 JMStV die Grundlage fur die Verfolgung und Ahndung zahlreicher Verletzungen gegen Staatsvertragsbestimmungen als Ordnungswidrigkeit Der gesetzliche Bussgeldrahmen fur die vorsatzliche oder fahrlassige Tatbegehung reicht bis zu 500 000 Euro Weiter obliegt den Landesmedienanstalten auch die Forderung von Medienkompetenz bei der ein verantwortungsvoller Umgang mit Medien vermittelt wird Zu diesem Zweck betreiben bzw fordern viele Landesmedienanstalten Burgerrundfunk zum Beispiel in der Form Offener Kanale die jedermann zur Produktion und Verbreitung eigener Radio und TV Programme offenstehen Schliesslich bieten einige Landesmedienanstalten auch Forderprogramme fur Filmschaffende an z B uber die kulturelle Filmforderung Schleswig Holstein oder FilmFernsehFonds Bayern Die hierzu notwendigen Mittel werden in der Regel aus einem Anteil am Rundfunkbeitrag vormals Rundfunkgebuhr bestritten Die sukzessive Einfuhrung des digitalen Antennenfernsehens Digital Video Broadcast Terrestrial DVB T und des Folgestandards DVB T2 wurde ebenfalls von den Landesmedienanstalten koordiniert und gefordert Gesetzliche Grundlagen und Struktur BearbeitenAuf Grund der in Art 5 Abs 1 S 2 des Grundgesetzes geregelten Rundfunkfreiheit darf in Deutschland der Staat weder direkten noch uber den Umweg der Finanzierung indirekten Einfluss auf den Rundfunk Horfunk und Fernsehen nehmen Aus diesem Grund ist die Medienaufsicht staatsfern organisiert Grundlegende Regelungen hierzu enthalt der Medienstaatsvertrag ein Vertrag zwischen allen 16 Bundeslandern dem uber entsprechende Zustimmungsgesetze in allen Bundeslandern der Rang eines Landesgesetzes zukommt Aufgaben und Verfassung der einzelnen Landesmedienanstalten sind in den Landesmediengesetzen und Medienstaatsvertragen Berlin Brandenburg und Hamburg Schleswig Holstein sowie in auf diesen beruhenden Satzungen und Richtlinien konkretisiert Die innere Organisation der Landesmedienanstalten sieht dabei neben einem Exekutivorgan das fur die laufende Geschaftsfuhrung zustandig ist Direktor Prasident ein unabhangiges pluralistisches Aufsichtsgremium Medienrat Medienkommission vor In einigen Landern werden dessen Mitglieder direkt von den jeweiligen Landesparlamenten ernannt was auch dann in einem gewissen Spannungsverhaltnis zum verfassungsrechtlichen Staatsfernegebot steht wenn qualifizierte Mehrheiten in der Regel 2 3 Mehrheit hierfur vorgeschrieben sind In manchen Landern ist anstelle eines pluralistischen Gremiums ein sog Expertengremium vorgesehen In Baden Wurttemberg leitet ein Vorstand die Anstalt der vom Parlament bestimmt wird der Vorsitzende wird Beamter der Anstalt und fungiert als gesetzlicher Vertreter die ubrigen Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tatig Neben dem Vorstand existiert ein mitspracheberechtigtes plurales Gremium Die 9 Mitglieder des Medienrats der Medienanstalt Berlin Brandenburg werden von den beiden Landesparlamenten mit 2 3 Mehrheit gewahlt In Sachsen besteht der Medienrat der Landesmedienanstalt aus nur 5 vom Landtag gewahlten Mitgliedern der Vorsitzende ubt als Prasident im Nebenamt die Funktion des gesetzlichen Vertreters aus wahrend die allgemeine Leitung des Geschaftsbetriebs einem Geschaftsfuhrer obliegt Das daneben bestehende pluralistische Organ die Versammlung ist zwar vom entscheidungsbefugten Medienrat haufig zu horen hat aber wenig zu sagen In einer grosseren Zahl von Landern sind durch Gesetz gesellschaftlich relevante Gruppierungen benannt die zumeist neben dem Parlament das Recht haben eigene Vertreter in die pluralistischen Gremien die dort als Hauptorgan fungieren zu entsenden In Niedersachsen Nordrhein Westfalen und dem Saarland zahlen dazu auch jeweils ein Vertreter der LGBT Gemeinschaft 1 Die Gremienmitglieder sind in allen Fallen an Weisungen nicht gebunden In einzelnen Landern z B Bayern besteht neben dem Medienrat als weiteres Organ ein Verwaltungsrat der fur die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Anstalt zustandig ist Dem Hauptentscheidungsgremium obliegen die Entscheidungen von grundsatzlicher Bedeutung wie etwa die Aufstellung von Richtlinien oder der Erlass von Satzungen die Erteilung von Rundfunklizenzen fur lokale regionale oder landesweite Programme und teilweise Entscheidung uber Aufsichtsmassnahmen gegenuber Rundfunkveranstaltern Die Aufsicht uber die bundesweiten Rundfunkveranstalter wurde durch den Zehnten Rundfunkanderungsstaatsvertrag wesentlich umgestaltet Die pluralistischen Gremien wurden in ihren Zustandigkeiten erheblich beschrankt Uber bundesweite Rundfunkzulassungen und Entscheidungen im Rahmen der nachgelagerten Aufsicht beschliesst die Kommission fur Zulassung und Aufsicht ZAK die aus den gesetzlichen Vertretern der 14 Landesmedienanstalten besteht Dabei pruft sie ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen Fur die Einhaltung der vielfaltssichernden Bestimmungen ist die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich KEK zustandig Die ZAK weist Ubertragungswege fur bundesweite Programme zu solange keine Auswahlentscheidung notwendig ist weil mehr Bewerber als Kapazitaten vorhanden sind im Fall der vielfaltsrelevanten Auswahlentscheidung ist die Gremienvorsitzendenkonferenz GVK der die jeweiligen Vorsitzenden der plural besetzten Gremien der Landesmedienanstalten angehoren zustandig Die ZAK trifft alle Entscheidungen die nicht der GVK der KEK oder der Kommission fur Jugendmedienschutz KJM durch den Medienstaatsvertrag zugewiesen sind Bei Verstossen gegen Bestimmungen des Jugendmedienschutz Staatsvertrags entscheidet die KJM Bei Verstossen gegen die vielfaltssichernden Bestimmungen des Medienstaatsvertrages entscheidet die KEK Da die Befugnis die Landesmedienanstalten gerichtlich und aussergerichtlich zu vertreten bei den gesetzlichen Vertretern Direktor Prasident liegt sind die vorstehend beschriebenen Kommissionen interne Willensbildungs und Beschlussorgane Die Umsetzung ihrer Entscheidung erfolgt im Aussenverhaltnis durch die zustandige Landesmedienanstalt und dessen vertretungsberechtigtes Organ Direktor Prasident Zur Umsetzung der Entscheidung besteht eine gesetzliche Verpflichtung Die Landesmedienanstalten sind juristische Personen des offentlichen Rechts Anstalten mit dem Recht der Selbstverwaltung und mit Blick auf die gebotene Staatsferne nicht Teil der jeweiligen Landesverwaltungen Ungeachtet dessen treten sie den privaten Rundfunkveranstaltern Telemedienanbietern und Plattformbetreibern wie bspw Kabelanlagenbetreibern in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Hoheitsbefugnisse als Teil der offentlichen Gewalt gegenuber Ausdruck der Staatsferne der Medienaufsicht ist die dabei auch die Tatsache dass sie keinerlei Fachaufsicht unterworfen sind Die eingeschrankte Rechtsaufsicht uber die Landesmedienanstalten bezieht sich nicht auf programmrelevante Entscheidungen Z B ist eine rechtsaufsichtliche Weisung an die Landesmedienanstalt bestimmte Werbung in einem Fernsehprogramm zu verbieten unzulassig Die Rechtsaufsicht wird je nach landesrechtlicher Regelung bspw von der Staatskanzlei dem Ministerprasidenten oder einem Fachministerium in Bayern Staatsministerium fur Bildung und Kultus Wissenschaft und Kunst des jeweiligen Bundeslandes wahrgenommen Mit Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags wurden die Aufsichtsbefugnisse der Landesmedienanstalten erweitert Diese sind nunmehr auch fur die Uberwachung der sog Medienintermediare Benutzeroberflachen und auch die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten bei Telemedien mit journalistisch redaktionell gestalteten Angeboten zustandig Anfang 2021 erhielten unter anderem KenFM und der Facebook Auftritt der AfD nahen Deutschland Kuriers Hinweisschreiben wegen des Verdachts gegen journalistische Grundsatze verstossen zu haben 2 Liste der Landesmedienanstalten nach Bundeslandern Bearbeiten nbsp Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten nbsp Bundesland Landesmedienanstalt Abkurzung Sitz lizenzierte Sender Beispiele Baden Wurttemberg nbsp Baden Wurttemberg Landesanstalt fur Kommunikation Baden Wurttemberg LFK StuttgartBayern nbsp Bayern Bayerische Landeszentrale fur neue Medien BLM Munchen ProSieben Kabel eins Sport1 Tele 5 WeltBerlin nbsp Berlin und Brandenburg nbsp Brandenburg Medienanstalt Berlin Brandenburg mabb Berlin n tv DMAXBremen nbsp Bremen Bremische Landesmedienanstalt brema Bremen sixxHamburg nbsp Hamburg und Schleswig Holstein nbsp Schleswig Holstein Medienanstalt Hamburg Schleswig Holstein MA HSH Norderstedt Sat 1 NickHessen nbsp Hessen Medienanstalt Hessen Kassel RTL IIMecklenburg Vorpommern nbsp Mecklenburg Vorpommern Medienanstalt Mecklenburg Vorpommern MMV SchwerinNiedersachsen nbsp Niedersachsen Niedersachsische Landesmedienanstalt NLM Hannover RTLNordrhein Westfalen nbsp Nordrhein Westfalen Landesanstalt fur Medien Nordrhein Westfalen Dusseldorf VOX Super RTL Disney Channel Comedy CentralRheinland Pfalz nbsp Rheinland Pfalz Medienanstalt Rheinland Pfalz Ludwigshafen am RheinSaarland nbsp Saarland Landesmedienanstalt Saarland LMS SaarbruckenSachsen nbsp Sachsen Sachsische Landesanstalt fur privaten Rundfunk und neue Medien SLM LeipzigSachsen Anhalt nbsp Sachsen Anhalt Medienanstalt Sachsen Anhalt Halle Saale Thuringen nbsp Thuringen Thuringer Landesmedienanstalt TLM ErfurtFinanzierung BearbeitenDie Landesmedienanstalten werden uberwiegend aus den Mitteln des Rundfunkbeitrages finanziert Derzeit erhalten die Anstalten insgesamt 1 8989 Prozent der durch den Rundfunkbeitrag erzielten Einnahmen Davon werden zunachst 511 290 Euro an jede der 14 Anstalten als Sockelbetrag gezahlt Die verbleibenden Mittel werden auf Basis der in den jeweiligen Landern erzielten Einnahmen verteilt 3 Daruber hinaus existiert in einigen Bundeslandern etwa in Schleswig Holstein Hessen und Hamburg eine Rundfunkabgabe die private Rundfunkveranstalter zahlen mussen 4 Gemeinsame Gremien BearbeitenFur landerubergreifende Aufgaben existieren verschiedene gemeinsame Gremien und Kommissionen der Landesmedienanstalten Im Vereinbarungsweg ALM Statut haben die Landesmedienanstalten die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten die medienanstalten in der Rechtsform einer Gesellschaft des burgerlichen Rechts GbR errichtet die auch Tragerin der gemeinsamen Geschaftsstelle ist und zu der die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten DLM und die Gremienvorsitzendenkonferenz GVK gehort 5 Einen Rechtsstatus als Organ der jeweils zustandigen Landesmedienanstalt haben die gemeinsamen Kommissionen inne die durch Gesetz eingerichtet wurden 104 Abs 2 MStV In der zum 1 September 2008 eingerichteten Kommission fur Zulassung und Aufsicht ZAK werden Fragen der Zulassung und Aufsicht bundesweiter Veranstalter der Plattformregulierung und der Entwicklung des digitalen Rundfunks entschieden Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich KEK uberwacht die Sicherung der Meinungsvielfalt in dem sie Beteiligungen im Medienbereich untersucht und etwa bei Verschmelzungen von Medienunternehmen den beteiligten Unternehmen Auflagen erteilt oder sie ganzlich untersagt wie im Januar 2006 bei der geplanten Ubernahme von ProSiebenSat1 durch den Axel Springer Verlag 6 Den Jugendschutz im Medienbereich nimmt die Kommission fur Jugendmedienschutz KJM zentral wahr Auf europaischer Ebene arbeiten die Landesmedienanstalten in der European Regulators Group for Audiovisual Media Services ERGA und der European Platform of Regulatory Authorities EPRA in europaischen Medienangelegenheiten mit den Aufsichtsbehorden anderer EU Mitglieder zusammen Die Koordination und Organisation der Arbeit aller gemeinsamen Gremien und Kommissionen ist Aufgabe der Gemeinsamen Geschaftsstelle der Medienanstalten mit Sitz in Berlin Kritik BearbeitenSeit Jahren wird von verschiedener Seite Kritik an der Organisationsstruktur der Medienaufsicht geubt Die Verteilung der Zustandigkeiten auf immerhin 14 bis Februar 2007 15 verschiedene Landeranstalten sei nicht mehr zeitgemass und fuhre zu einem undurchschaubaren Kompetenzwirrwarr Das Vorhalten aufwandiger Verwaltungsstrukturen fur die Medienaufsicht in jedem noch so kleinen Bundesland beispielsweise Bremen verursache zudem einen unangemessen hohen Kostenaufwand den letztlich der Rundfunkgebuhrenzahler tragen musse 7 Hiergegen lasst sich allerdings einerseits einwenden dass seit dem so genannten Ersten Fernsehurteil des Bundesverfassungsgerichts feststeht dass die Medienaufsicht in den Kompetenzbereich der Lander fallt also grundsatzlich auf Landerebene Aufsichtsbehorden vorgehalten werden mussen Andererseits wurde in derselben Entscheidung festgestellt dass der Staat generell keinen direkten Einfluss auf Rundfunk und Fernsehinhalte nehmen darf somit also die als aufwendig kritisierte Organisations und Finanzierungsstruktur der Landesmedienanstalten ihre Rechtfertigung im Rundfunkrecht und damit letztlich im Grundgesetz findet Unabhangig davon ware aber die Errichtung gemeinsamer Anstalten nach dem Vorbild Berlin Brandenburgs oder Hamburg Schleswig Holsteins fur mehrere kleinere Lander die bspw auch gemeinsame Landesrundfunkanstalten z B MDR gegrundet haben oder sogar einer zentralen Aufsichtsbehorde aufgrund eines Landerstaatsvertrages denkbar Vorbild konnte hier der ZDF Staatsvertrag sein Die Landesmedienanstalten selbst haben den Landern im Rahmen des 10 Rundfunkanderungs staatsvertrages vorgeschlagen durch strukturelle Neuordnungen bei bundesweiten Aufgaben schnellere und effektivere Verfahrensablaufe zu schaffen Daher wurde im Mai 2010 die gemeinsame Geschaftsstelle der Medienanstalten in Berlin gegrundet um die foderale Zusammenarbeit zentral zu koordinieren Im November 2008 wurde eine datenschutzrechtlichen Panne aufgedeckt nach der samtliche Programmbeschwerden inklusive personlicher Daten der Absender uber ein eigens angebotenes Portal sichtbar waren in dem die Weitergabe der Personalien ausdrucklich untersagt werden konnte 8 Dies wurde seitens der Landesmedienanstalten mit einem Hackerangriff begrundet Uber den Cache von Suchmaschinen waren diese Personendaten weiterhin wochenlang abrufbar Siehe auch Bearbeitenfur Osterreich Kommunikationsbehorde Austria KommAustria fur die Schweiz Bundesamt fur Kommunikation BAKOM Unabhangige Beschwerdeinstanz fur Radio und Fernsehen UBI fur die USA die Federal Communications Commission fur Grossbritannien das Office of Communications Ofcom ferner European Platform of Regulatory AuthoritiesWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Landesmedienanstalt Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten die medienanstalten Zuschauerportal der Landesmedienanstalten fur Programmbeschwerden Anwendungs und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten fur die Aufsicht uber Fernsehgewinnspiele Memento vom 12 Februar 2013 im Webarchiv archive today Literatur BearbeitenWiebke Baars Kooperation und Kommunikation durch Landesmedienanstalten Eine Analyse ihres Aufgaben und Funktionsbereichs Baden Baden 1999 ISBN 3 7890 6109 3 Herbert Bethge Der verfassungsrechtliche Status der Bayerischen Landeszentrale fur neue Medien BLM 2 uberarbeitete Auflage Baden Baden 2011 ISBN 978 3 8329 7010 9 Ulrike Bumke Die offentliche Aufgabe der Landesmedienanstalten Verfassungs und organisationsrechtliche Uberlegungen zur Rechtsstellung einer verselbstandigten Verwaltungseinheit Munchen 1995 ISBN 3 406 38970 8 Bettina Friedrich Organisation und Arbeit der ostdeutschen Landesmedienanstalten In Marcel Machill Markus Beiler Johannes R Gerstner Hrsg Medienfreiheit nach der Wende UVK Verlagsgesellschaft Konstanz 2010 Stefan Hepach Der Grundrechtsstatus der Landesmedienanstalten Frankfurt am Main 1997 ISBN 3 631 32450 2 Margarete Schuler Harms Rundfunkaufsicht im Bundesstaat Die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 1995 ISBN 3 7890 3820 2 Michael Wojahn Die Organisationsstrukturen der Hauptorgane der Landesmedienanstalten unter dem Grundsatz der Staatsfreiheit Dissertation Universitat Konstanz 2002 Einzelnachweise Bearbeiten Jetzt ist es amtlich Queers kontrollieren den MDR mit In queer de 22 April 2021 abgerufen am 22 April 2021 Christoph Sterz Medien Aufseher gehen gegen rechte Online Medien vor Deutschlandfunk 15 Februar 2021 abgerufen am 16 Februar 2021 10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertragy Hessen 58 HPRG Vertrag uber die Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland ALM die medienanstalten de abgerufen am 11 Juli 2019 S dazu BVerwG MMR 2011 265 268 m Anm Grunwald BVerwG MMR 2015 67 68 z B Justus Haucap Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft Behordenflut in Deutschland 50 Amter und Institutionen auf dem Prufstand BrunoMedia Koln 2010 ISBN 978 3 9812730 4 5 stefan niggemeier deV DOffentlich rechtliche Fernsehprogramme und Mediatheken in der Bundesrepublik DeutschlandARD ARD alpha ARD Mediathek BR Fernsehen Das Erste DW TV HR Fernsehen MDR Fernsehen NDR Fernsehen One Radio Bremen TV rbb Fernsehen SR Fernsehen SWR Fernsehen Tagesschau24 WDR FernsehenZDF ZDF ZDFinfo ZDFmediathek ZDFneoARD und ZDF 3sat Arte Funk KiKA PhoenixEhemaligeProgramme ARD 2 EinsPlus Eins Plus RBB Berlin RBB Brandenburg ZDF 2 ZDF Musikkanal ZDFdokukanal ZDFkultur ZDFtheaterkanalGesetzlich festgelegte Verwaltungseinheiten des offentlich rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland Rundfunkrat Finanzkommission KEF ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice fruhere GEZ Rundfunkgebuhrenbeauftragte Landesrundfunkanstalt Normdaten Sachbegriff GND 4327863 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landesmedienanstalt amp oldid 234737165