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die medienanstalten ALM GbR bis 2011 Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland dient der Zusammenarbeit aller 14 Landesmedienanstalten bei der Zulassung und Kontrolle sowie der Entwicklung des privaten Rundfunks in grundsatzlichen landerubergreifenden Angelegenheiten Die Zusammenarbeit soll vor allem die Gleichbehandlung privater Fernseh und Horfunkveranstalter sicherstellen Seit dem 16 Marz 2011 firmieren die gemeinsamen Organe und Einrichtungen der Landesmedienanstalten wie DLM ZAK GVK KJM und KEK unter der einheitlichen Dachmarke die medienanstalten Seit Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags MStV am 7 November 2020 sind die Medienanstalten zusatzlich auch fur Telemedien Medienplattformen und Medienintermediare zustandig Hierzu zahlen etwa Onlineaudio und videotheken Internet Suchmaschinen Streaming Anbieter oder soziale Online Netzwerke Logo der Medienanstalten Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Organisation 3 Mitglieder 4 Finanzierung 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseZweck BearbeitenDer Zweck ist im ALM Statut 1 festgelegt Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsanstalten auf dem Gebiet des Rundfunks auf nationaler und internationaler Ebene Informations und Meinungsaustausch mit Rundfunkveranstaltern die Behandlung gemeinsamer Angelegenheiten im Bereich der audiovisuellen Medien insbesondere Programm Recht Technik Forschung Medienkompetenz und Finanzierung Einholung von Gutachten zu Fragen die fur die Aufgaben der Mitgliedsanstalten von grundsatzlicher Bedeutung sind Beobachtung und Analyse der Programmentwicklung sowie Erarbeitung von Stellungnahmen und Erfahrungsberichten hierzu Organisation BearbeitenDie Zusammenarbeit erfolgt uber ihre Kommissionen ZAK KJM KEK sowie die Direktorenkonferenz Gremienvorsitzendenkonferenz und Gesamtkonferenz Die Gemeinsame Geschaftsstelle deren Einrichtung nach 104 Abs 7 MStV vorgesehen ist nahm im Mai 2010 in Berlin ihre Arbeit auf und wurde im September 2013 um die Aufgabenbereiche Jugendmedienschutz und Konzentrationskontrolle erweitert Das Team der Geschaftsstelle unterstutzt die Funktionstrager der Gemeinschaft in landerubergreifenden Angelegenheiten organisatorisch und koordinativ und ubernimmt die Offentlichkeitsarbeit Die Kommission fur Zulassung und Aufsicht ZAK setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern Direktorinnen Prasidenten der 14 Landesmedienanstalten zusammen In der ZAK werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter der Aufsicht uber Onlinemedien der Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in 105 Abs 1 MStV vorgeschrieben Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten DLM setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern Direktorin Prasident der 14 Landesmedienanstalten zusammen Sie ist fur die Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsanstalten auf dem Gebiet des Rundfunks auf nationaler und internationaler Ebene zustandig Sie unterhalt den Informations und Meinungsaustausch mit Rundfunkveranstaltern behandelt gemeinsame Angelegenheiten ausserhalb der Zulassungs und Aufsichtsaufgaben im Bereich der audiovisuellen Medien holt Gutachten zu Fragen ein die fur die Aufgaben der Mitgliedsanstalten von grundsatzlicher Bedeutung sind und beobachtet und analysiert die Programmentwicklung Zwei Fachausschusse mit den Schwerpunktthemen Regulierung sowie Infrastruktur und Innovation bereiten die Entscheidungen der Kommission fur Zulassung und Aufsicht ZAK und der Direktorenkonferenz DLM inhaltlich vor Zur Beobachtung der medienpolitischen Entwicklungen innerhalb der EU hat die DLM aus dem Kreis der Direktorinnen und Direktoren einen Europabeauftragten bestimmt Ferner gibt es einen Beauftragten fur Medienkompetenz und einen Beauftragten fur den Haushalt der fur die Aufstellung und Planung des gemeinsamen Haushalts der Medienanstalten sowie fur Verwaltungsangelegenheiten zustandig ist Uber technische Fragen wird in der AG Technik beraten der die Technikreferenten der 14 Landesmedienanstalten angehoren Fragen des Jugendschutzes in Rundfunk und Internet bearbeitet die Kommission fur Jugendmedienschutz KJM Die Sicherung der Angebotsvielfalt im TV Bereich gehort seit 1997 zu den Aufgaben der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich KEK die als Organ der Landesmedienanstalten tatig wird In der Gremienvorsitzendenkonferenz GVK haben sich die Vorsitzenden der Beschlussgremien Medienrat Medienkommission Versammlung etc der 14 Landesmedienanstalten zusammengeschlossen Nach 105 Abs 2 MStV trifft die GVK die Auswahlentscheidungen bei den Zuweisungen fur drahtlose Ubertragungskapazitaten an private Anbieter und bei der Belegung von Plattformen Ausserdem berat die GVK insbesondere uber Angelegenheiten die in der Medienpolitik und fur die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten von Bedeutung sind Dabei stehen Fragen der Programmentwicklung und medienethische Aspekte im Vordergrund Aktuelle Arbeitsschwerpunkte sind die Qualitat der privaten Rundfunkinhalte sowie die Herausforderungen der digitalen Entwicklung vor allem die technische Konvergenz von Rundfunk und Internet mit Blick auf die Werte und Normen unserer Gesellschaft DLM und GVK bilden gemeinsam die Gesamtkonferenz die mindestens zweimal jahrlich uber Fragen der Programmentwicklung des privaten Rundfunks und Beschlusse trifft die fur das Duale Rundfunksystem von grundsatzlicher medienpolitischer Bedeutung sind Mitglieder Bearbeiten nbsp Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten nbsp Baden Wurttemberg Landesanstalt fur Kommunikation Baden Wurttemberg LFK Bayern Bayerische Landeszentrale fur neue Medien BLM Berlin und Brandenburg Medienanstalt Berlin Brandenburg mabb Bremen Bremische Landesmedienanstalt brema Hamburg und Schleswig Holstein Medienanstalt Hamburg Schleswig Holstein MA HSH Hessen Medienanstalt Hessen Mecklenburg Vorpommern Medienanstalt Mecklenburg Vorpommern MMV Niedersachsen Niedersachsische Landesmedienanstalt NLM Nordrhein Westfalen Landesanstalt fur Medien NRW Rheinland Pfalz Medienanstalt Rheinland Pfalz Saarland Landesmedienanstalt Saarland LMS Sachsen Sachsische Landesanstalt fur privaten Rundfunk und neue Medien SLM Sachsen Anhalt Medienanstalt Sachsen Anhalt Thuringen Thuringer Landesmedienanstalt TLM Finanzierung BearbeitenDie Medienanstalten erhalten zur Erledigung ihrer Aufgaben einen Anteil von annahernd zwei Prozent aus den Rundfunkbeitragen 112 MStV und die 10 und 11 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag legen die Finanzierungsgrundlage der Medienanstalten fest Besonderheiten regeln die einzelnen Landesmediengesetze etwa Regelungen zu Vorwegabzugen von denen die meisten Medienanstalten betroffen sind Die Finanzierung der landerubergreifenden Aufgaben und der Gemeinsamen Geschaftsstelle erfolgt uber die Landesmedienanstalten Die Hohe des jeweiligen Beitrags bemisst sich nach dem Gemeinschaftshaushalt und einem Kostenverteilschlussel Weitere Einnahmen werden z B aus Verwaltungsgebuhren fur Amtshandlungen erzielt Weblinks BearbeitenHomepage www die medienanstalten deEinzelnachweise Bearbeiten https www die medienanstalten de service rechtsgrundlagen satzungenNormdaten Korperschaft GND 5180587 X lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Die medienanstalten amp oldid 234062607