www.wikidata.de-de.nina.az
Die Kommission fur Zulassung und Aufsicht ZAK ist ein Gremium der 14 deutschen Landesmedienanstalten Mitglieder der Kommission sind die gesetzlichen Vertreter der Landesmedienanstalten also deren Direktorinnen Direktoren oder Prasidentinnen Prasidenten Der Vorsitz der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten DLM ist jeweils auch der Vorsitz der ZAK Aufgaben BearbeitenDie ZAK nimmt gebundelt fur die Landesmedienanstalten die Aufgaben aus 105 Abs 1 MStV wahr Ihr sind vor allem Zulassungs und Regulierungsentscheidungen die bundesweit tatige Rundfunkveranstalter betreffen ubertragen Daneben ist die ZAK aber auch fur die Aufsicht uber Medienplattformen und Benutzeroberflachen im Sinne der 79 bis 87 MStV sowie uber Medienintermediare im Sinne der 92 bis 94 sowie fur die Zuweisung von Ubertragungskapazitaten fur bundesweite Versorgungsbedarfe zustandig Die ZAK soll bei Fragen von bundesweiter Relevanz fur schnelle und effektive Entscheidungen sorgen Mehrheitsentscheidungen der ZAK sind rechtsverbindlich Entstehung BearbeitenDie ZAK wurde mit dem 10 Rundfunkanderungsstaatsvertrag vom 1 September 2008 eingesetzt und besteht seit 9 September 2008 Zuvor waren ihre Aufgaben von den einzelnen Landesmedienanstalten selbst oder von der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten wahrgenommen worden Die ZAK ist eine von vier Kommissionen der Landesmedienanstalten die der Medienstaatsvertrag in 104 Abs 2 vorsieht Neben der ZAK sind dies die GVK die KEK und die KJM Daneben besteht ausserdem die KEF die der Medienstaatsvertrag in 36 vorsieht Weblinks BearbeitenDarstellung der ZAK auf www die medienanstalten de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kommission fur Zulassung und Aufsicht amp oldid 229022412