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Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten KEF uberpruft den Finanzbedarf des offentlich rechtlichen Rundfunks in Deutschland und empfiehlt den Landesparlamenten die Festsetzung des Rundfunkbeitrags bis 2012 der Rundfunkgebuhren der dann durch den Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio bis 2012 GEZ eingezogen wird Logo Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage und Verfahren 2 Mitglieder 3 Aufgaben 4 Arbeitsgruppen 5 Kritik an Beratervertragen 6 Weblinks 7 QuellenRechtsgrundlage und Verfahren BearbeitenGesetzliche Grundlage der KEF ist der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag der sowohl die Hohe des Beitrags wie auch die Verteilung der Mittel regelt Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem 8 Rundfunk Urteil beklagt hatte das KEF Verfahren entspreche nicht der durch die Verfassung geforderten Staatsunabhangigkeit denn die KEF sei lediglich ein Hilfsinstrument der Ministerprasidentenkonferenz wurde das KEF Verfahren 1994 geandert Das KEF Verfahren verlauft in drei Stufen Anmeldung des Bedarfes durch die offentlich rechtlichen Rundfunkanstalten bei der KEF Uberprufung durch die KEF Festsetzung des Beitrags durch die Landesparlamente Mitglieder BearbeitenDie KEF hat 16 Mitglieder die als unabhangige Sachverstandige Qualifikationen auf verschiedenen Gebieten verfugen 1 Sie werden von den Ministerprasidenten der Lander fur jeweils 5 Jahre berufen Ihre Geschaftsstelle befindet sich in Mainz und ist organisatorisch an die Staatskanzlei Rheinland Pfalz gebunden 2 Martin Detzel Vorsitzender seit 2022 stv Vorsitzender seit 2021 Mitglied seit 2012 Berufung durch Baden Wurttemberg Hubert Schulte Stellvertretender Vorsitzender seit 2019 Mitglied seit 2012 Berufung durch Bremen Werner Ballhaus Mitglied seit 2019 Berufung durch Hessen Kay Barthel Mitglied seit 2017 Berufung durch Sachsen Anhalt Klaus P Behnke Mitglied seit 2012 Berufung durch Rheinland Pfalz Jurgen Brautmeier Mitglied seit 2022 Berufung durch Nordrhein Westfalen Christoph Hillenbrand Mitglied seit 2022 Berufung durch Bayern Katharina Hombach Mitglied seit 2022 Berufung durch Niedersachsen Karin Klingen Mitglied seit 2022 Berufung durch Berlin Uwe Kuhhirt Mitglied seit 2022 Berufung durch Thuringen Ulli Meyer Mitglied seit 2022 Berufung durch das Saarland Christian Moller Mitglied seit 2017 Berufung durch Schleswig Holstein Astrid Nissen Schmidt Mitglied seit 2022 Berufung durch Hamburg Stephanie Schiedermair Mitglied seit 2022 Berufung durch Sachsen Markus Seyfried Mitglied seit 2022 Berufung durch Brandenburg Tilmann Schweisfurth Mitglied seit 2012 Berufung durch Mecklenburg Vorpommern Aufgaben BearbeitenAufgrund des 8 Rundfunkurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 22 Februar 1994 BVerfGE 90 60 Erstes Gebuhren Urteil wurde das Gebuhrenfestsetzungsverfahren neu geregelt und im Dritten Rundfunkanderungsstaatsvertrag auf eine gesetzliche Grundlage gestellt danach hat die Kommission bei der Ermittlung des Finanzbedarfs die Aufgabe Entgegennahme der Anmeldungen des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten Prufung der Anmeldungen unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten Feststellung des FinanzbedarfsIn diesem Zusammenhang verfasst die KEF folgende Berichte Bericht uber den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten an die Lander mindestens alle zwei Jahre Bericht uber die dargelegte Finanzlage der Rundfunkanstalten Empfehlung uber die Hohe und Zeitpunkt fur eine Anderung des Rundfunkbeitrags mindestens alle funf Jahre Stellungnahme zum Finanzausgleich der RundfunkanstaltenDie Uberprufung bezieht sich nach 3 Abs 1 RFinStV darauf ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrages halten und ob der aus ihnen abgeleitete Finanzbedarf im Einklang mit den Grundsatzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist Mit dem Achten Rundfunkanderungsstaatsvertrag sind als weitere Kriterien die Berucksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Haushalte der offentlichen Hand hinzugekommen Die KEF weist in ihren Berichten darauf hin wenn diese Kriterien nicht erfullt sein sollten wie beispielsweise beim mit Abstand grossten thematischen Kostenblock dem Sport beispielsweise im ersten Fernsehprogramm 27 7 der Erstsende Selbstkosten Stand 2010 3 Eine inhaltliche Kontrolle oder Korrektur von Programmentscheidungen erfolgt durch die KEF allerdings nicht da dies den unabhangigen Aufsichtsgremien Rundfunkrat Fernsehrat fur die einzelnen deutschen offentlich rechtlichen Rundfunkanstalten ARD ZDF obliegt 4 Arbeitsgruppen BearbeitenDie Kommission trifft ihre Entscheidungen in Plenarsitzungen und hat funf standige Arbeitsgruppen eingerichtet Diese befassen sich vertieft mit einzelnen Aufwands und Ertragsblocken und bereiten die Entscheidungen des Plenums vor 5 AG 1 Ertrage Eigenmittel AG 2 Personalaufwand einschliesslich betrieblicher Altersversorgung AG 3 Programmaufwand ARTE Finanzausgleich Recht AG 4 Sachaufwand Investitionen Programmverbreitung Kredite Beteiligungen AG 5 Methodenentwicklung WirtschaftlichkeitsberichtDaneben werden bei Bedarf Sonderarbeitsgruppen gebildet Kritik an Beratervertragen BearbeitenIm Jahr 2022 wurden parallele entgeltliche vertragliche Beziehungen des MDR mit Mitgliedern der KEF bekannt und offentlich kritisiert So erhielt Ralf Seibicke wahrend seiner KEF Mitgliedschaft als zeitweiliger stellvertretender Vorsitzender und Leiter der Arbeitsgruppe 2 der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des offentlich rechtlichen Rundfunks vom MDR etwa 60 000 EUR fur die Erstellung von drei Gutachten Die Innenministerin Sachsen Anhalts Tamara Zieschang forderte Transparenz uber entgeltliche vertragliche Beziehungen des MDR mit Mitgliedern des Rundfunkrats des Verwaltungsrats und der KEF ruckwirkend fur die vergangenen zehn Jahre 6 7 Weblinks BearbeitenKommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten Markus Kurze Von liebgewonnenen Gewohnheiten trennen Abgerufen am 29 November 2020 Quellen Bearbeiten K E F Rheinland Pfalz Mitglieder Abgerufen am 7 Marz 2022 Organisationsplan der Staatskanzlei Rheinland Pfalz In Landesvertretung Rheinland Pfalz Staatskanzlei Rheinland Pfalz 1 Juli 2019 abgerufen am 24 Dezember 2020 18 KEF Bericht Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten KEF 2011 abgerufen am 21 Mai 2020 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Staatsferne der Aufsichtsgremien offentlich rechtlicher Rundfunkanstalten In WD 10 3000 044 09 Kap 2 Seite 5 Zur Rolle der Parteien in Aufsichtsgremien des offentlich rechtlichen Rundfunksystems Deutscher Bundestag Fachbereich WD 10 Kultur Medien und Sport 23 April 2009 abgerufen am 5 August 2021 KEF Arbeitsgruppen In https kef online de Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten KEF abgerufen am 9 Marz 2022 Hagen Eichler und Kai Gauselmann Fruherer MDR Kontrolleur kassierte 60 000 Euro vom MDR Abgerufen am 14 Juni 2022 Helmut Hartung KEF Mitglied war MDR Gutachter Den Prufer zum Ratgeber gemacht In FAZ NET ISSN 0174 4909 faz net abgerufen am 14 Juni 2022 V DOffentlich rechtliche Fernsehprogramme und Mediatheken in der Bundesrepublik DeutschlandARD ARD alpha ARD Mediathek BR Fernsehen Das Erste DW TV HR Fernsehen MDR Fernsehen NDR Fernsehen One Radio Bremen TV rbb Fernsehen SR Fernsehen SWR Fernsehen Tagesschau24 WDR FernsehenZDF ZDF ZDFinfo ZDFmediathek ZDFneoARD und ZDF 3sat Arte Funk KiKA PhoenixEhemaligeProgramme ARD 2 EinsPlus Eins Plus RBB Berlin RBB Brandenburg ZDF 2 ZDF Musikkanal ZDFdokukanal ZDFkultur ZDFtheaterkanalGesetzlich festgelegte Verwaltungseinheiten des offentlich rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland Rundfunkrat Finanzkommission KEF ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice fruhere GEZ Rundfunkgebuhrenbeauftragte Landesrundfunkanstalt Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten amp oldid 235993376