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Die Hoheitsverwaltung ist der Teil der offentlichen Verwaltung der mit hoheitlichen Mitteln vorgeht Demnach liegt Hoheitsverwaltung dann vor wenn Verwaltungsorgane gemass den gesetzlichen Ermachtigungen in jenen Rechtssatzformen handeln die das offentliche Recht fur die Ausubung behordlicher Befugnisse zur Verfugung stellt Dazu gehoren die Erlassung von Bescheiden und Verordnungen ebenso wie die Ausubung unmittelbarer verwaltungsbehordlicher Befehls und Zwangsgewalt Im Gegensatz dazu spricht man von Privatwirtschafts oder Fiskalverwaltung wenn sich die Verwaltungsorgane jener Rechtssatzformen bedienen die auch Privaten zur Verfugung stehen z B Kauf oder Dienstvertrag Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4160425 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hoheitsverwaltung amp oldid 180698830